Buchhaltung für Selbstständige: was du aufzeichnest und in welchem Takt

Buchhaltung für Selbstständige selber machen: welche Aufzeichnungen zur EÜR gehören und was jede Woche, zur Voranmeldung und einmal im Jahr ansteht.

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Thema
Buchhaltung & Belege
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiberufler ermitteln ihren Gewinn mit der EÜR, solange sie nicht freiwillig Bücher führen; ein gewerbliches Einzelunternehmen wird nach § 141 AO erst buchführungspflichtig, wenn es über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn liegt und das Finanzamt das mitteilt.
  • Zur Buchhaltung gehören Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, eine Aufzeichnung für Bargeld, Entnahmen und Einlagen sowie eine Liste der Anlagegüter.
  • Unbare Vorgänge innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, hält die Finanzverwaltung für unbedenklich (GoBD Rz. 47); ein fester Wochentermin bleibt sicher darunter.
  • Die EÜR 2026 ist ohne Kanzlei bis Montag, 2. August 2027, zu übermitteln, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist.
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Illustration: kleine Eieruhr und ein Becher Tee neben einem aufgeschlagenen Ringordner mit leeren Seiten und einem Stapel Skizzenpapier
Inhalt · 6 Abschnitte
  1. 01Welche Buchführung für dich gilt
  2. 02Die Aufzeichnungen, aus denen deine EÜR entsteht
  3. 03Der Takt: jede Woche, zur Voranmeldung, einmal im Jahr
  4. 04Ein Quartal bei Tessa, vom Kontoumsatz zur Zahllast
  5. 05Buchhaltung selber machen: was du darfst und wo es eng wird
  6. 06Bevor die erste Rechnung rausgeht: sechs Handgriffe für ein ganzes Jahr Buchhaltung

Für die meisten Selbstständigen heißt Buchhaltung nicht Soll und Haben, sondern: jede Einnahme und jede Ausgabe mit Beleg festhalten, damit am Jahresende eine Einnahmenüberschussrechnung daraus wird. Das schaffst du selbst, wenn du es in einen festen Takt legst. Einmal pro Woche gleichst du Konto und Belege ab, einmal im Jahr schließt du ab. Stellst du Umsatzsteuer in Rechnung, rechnest du sie dazwischen zu jedem Termin der Voranmeldung aus. Welche Aufzeichnungen dazugehören, hängt an wenigen Fragen, die du einmal klärst.

Welche Buchführung für dich gilt

Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, steht jedem offen, den kein Gesetz zu Büchern und Abschlüssen verpflichtet und der auch nicht freiwillig bilanziert (§ 4 Abs. 3 EStG). Eine Pflicht zur doppelten Buchführung kann aus dem Handelsgesetzbuch kommen, das über § 140 AO auch für die Steuer gilt, oder direkt aus § 141 AO.

Deine Lage
Gewinnermittlung
Rechtsgrundlage
Freiberuflich, etwa als Dolmetscherin, Ingenieur oder Journalistin
EÜR, solange du nicht freiwillig Bücher führst; eine Umsatzgrenze gibt es dafür nicht
§ 141 AO erfasst nur gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte
Gewerbe als Einzelunternehmen
EÜR, bis dir das Finanzamt nach § 141 AO eine Buchführungspflicht mitteilt
§ 141 AO: Umsatz über 800.000 € im Kalenderjahr oder Gewinn über 80.000 € im Wirtschaftsjahr, Stand 2026
Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau: ein Gewerbe, das einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb braucht oder im Handelsregister steht
Bücher nach HGB, außer bei höchstens 800.000 € Umsatzerlösen und 80.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen; nach einer Neugründung zählt schon der erste
§ 1, § 2, § 238, § 241a HGB
GmbH oder UG
immer Bücher und Bilanz
§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 6, § 238 und § 242 HGB

An der zweiten Zeile zählt der Zeitpunkt. Wer mit einem Gewerbe eine der Grenzen des § 141 AO überschreitet, bilanziert nicht sofort. Die steuerliche Pflicht setzt erst ein, wenn das Finanzamt sie dir mitgeteilt hat, und dann mit dem nächsten Wirtschaftsjahr (§ 141 Abs. 2 AO). Auf eine solche Mitteilung wartet das HGB aus der dritten Zeile nicht: Verlangt es von dir als Kaufmann Bücher, gilt das über § 140 AO ohne jede Mitteilung auch für die Steuer. Mit der Pflicht kommen Inventur, doppelte Buchführung und ein Jahresabschluss, und um die geht es hier nicht.

Ob deine Arbeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet das Finanzamt nach dem, was du tatsächlich tust. Für die Buchhaltung ändert das bei kleinen Zahlen wenig, denn in beiden Fällen bleibt es bei der EÜR. Ihre wichtigste Regel ist der Zahltag: Geld zählt in dem Jahr, in dem es fließt.

Die Aufzeichnungen, aus denen deine EÜR entsteht

Die Grundsätze der Finanzverwaltung zur Buchführung, kurz GoBD, sagen es knapp: Jeder Geschäftsvorfall ist zu belegen, und fehlt ein fremder Beleg, musst du einen eigenen erstellen (Rz. 61). Praktisch führst du dafür sechs Sammlungen.

Aufzeichnung
Was hineingehört
Rechtsgrundlage
Ausgangsrechnungen
Jede Rechnung, die du schreibst, mit einer fortlaufenden, nur einmal vergebenen Nummer; ein Doppel bewahrst du acht Jahre auf
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, § 14b Abs. 1 UStG; Kleinunternehmer-Rechnungen brauchen keine Nummer (§ 34a UStDV), sie hilft aber beim Wiederfinden
Eingangsbelege
Rechnungen, Quittungen und Kassenbons zu allem, was du für den Betrieb bezahlst
GoBD Rz. 61; Vorsteuer ziehst du nur mit einer Rechnung ab (§ 15 Abs. 1 UStG)
Kontoauszüge
Geschäftskonto, außerdem Kreditkarte, PayPal und alle weiteren Konten mit betrieblichen Zahlungen
Die GoBD nennen betriebliche Kontoauszüge als Belegart (Rz. 62); in der EÜR entscheidet der Zahltag (§ 11 EStG)
Bargeld
Jede Bareinnahme und jede Barausgabe
am selben Tag festzuhalten (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO)
Entnahmen und Einlagen
Geld, das du vom Geschäftskonto privat nimmst oder privat hineingibst
Gesondert aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 4a Satz 6 EStG); in der Anlage EÜR 2026 stehen sie in den Zeilen 107 und 108
Anlagen
Anschaffungen, die du über mehrere Jahre abschreibst, und geringwertige Wirtschaftsgüter über 250 €
Anlage AVEÜR als Teil der Anlage EÜR; für die geringwertigen ein Verzeichnis, wenn die Angaben nicht schon aus der Buchführung hervorgehen (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG)

Dazu kommt die Umsatzsteuer. Bist du kein Kleinunternehmer, müssen deine Aufzeichnungen zeigen, wie sich deine Entgelte auf die Steuersätze verteilen und welche Steuerbeträge in deinen Eingangsrechnungen stecken (§ 22 Abs. 2 UStG). Jede Zeile trägt deshalb Nettobetrag und Steuer getrennt. Kleinunternehmer zeichnen stattdessen die Werte der erhaltenen Gegenleistungen auf (§ 65 UStDV) und führen die Umsatzsumme mit, weil an ihr die beiden Grenzen hängen.

E-Rechnungen empfangen können musst du schon seit dem 1. Januar 2025, auch als Kleinunternehmer. Eine solche Rechnung ist ein Datensatz, und in der Regel genügt es, genau diesen aufzubewahren (GoBD Rz. 119). Für Papier, Scans und Fotos gelten eigene Regeln, nachzulesen unter Belege digitalisieren.

Merke

Zu jeder betrieblichen Zahlung auf dem Konto gehören ein Beleg und eine Zeile in deinen Aufzeichnungen. Eine Zahlung ohne Beleg kannst du später schwer begründen, und ein Beleg ohne Zeile fehlt in der Summe.

Der Takt: jede Woche, zur Voranmeldung, einmal im Jahr

Die meisten Termine gibt dir das Gesetz vor. Nur den wöchentlichen setzt du selbst, und wer ihn hält, hat zu jedem gesetzlichen Termin die Zahlen schon beisammen.

Wann
Was du tust
Woher der Termin kommt
Am Tag einer Barzahlung
Betrag, Zweck und Beleg festhalten
§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO
Einmal pro Woche
Neue Kontoumsätze durchgehen, jedem den Beleg zuordnen, fehlende Belege anfordern, Privates als Entnahme markieren, offene Rechnungen prüfen
Unbare Vorgänge innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, hält die Finanzverwaltung für unbedenklich (GoBD Rz. 47)
Bis zum 10. nach Ende des Monats oder Quartals
Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und die Vorauszahlung leisten; als Kleinunternehmer entfällt das (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG)
§ 18 Abs. 1 UStG; mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV)
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Einkommensteuer-Vorauszahlung, wenn ein Bescheid sie festsetzt
§ 37 Abs. 1 EStG
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Gewerbesteuer-Vorauszahlung, nur bei Gewerbe und Bescheid
§ 19 Abs. 1 GewStG
Anfang Januar
Letzte Belege des Vorjahres zuordnen, Anlagenliste und Summen prüfen
kein gesetzlicher Termin, aber die Grundlage für alles Folgende
31. Juli des Folgejahres, ohne Kanzlei
EÜR mit der Einkommensteuererklärung übermitteln, dazu die übrigen Jahreserklärungen
§ 149 Abs. 2 AO

Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Lag die Steuer im Vorjahr über 9.000 €, meldest du monatlich (§ 18 Abs. 2 UStG). Im Gründungsjahr zählt die Steuer, die du für das laufende Jahr erwartest; das gilt für die Jahre 2021 bis 2026. Wer 2026 anfängt, meldet 2027 nach heutigem Gesetz trotzdem monatlich, weil dann wieder die Regel für das Jahr nach der Gründung greift. Wer ab 2027 gründet, meldet im Gründungsjahr und im Jahr danach monatlich (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Mehr dazu unter Umsatzsteuervoranmeldung; woher die Bescheide für die Vorauszahlungen kommen, erklärt Steuervorauszahlung für Selbstständige.

Liegt das Fristende auf einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, zählt erst der folgende Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Aus den Zeilen, die du jede Woche sammelst, wird im Sommer darauf die fertige EÜR in fünf Schritten.

Frist

Ohne Kanzlei hast du für die EÜR sieben Monate ab Jahresende Zeit (§ 149 Abs. 2 AO). Der 31. Juli 2027 ist ein Samstag, für das Jahr 2026 endet die Frist deshalb am Montag, 2. August 2027.

Ein Quartal bei Tessa, vom Kontoumsatz zur Zahllast

BeispielTessa, Grafikdesignerin in Leipzig

Tessa ist seit März 2026 selbstständig und gestaltet Logos, Broschüren und Websites, fast nur für Agenturen. Weil ihre Kunden die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen, hat sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Daran ist sie mindestens fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Für 2026 erwartet sie deutlich weniger als 9.000 € Umsatzsteuer, also meldet sie vierteljährlich. Alles Betriebliche läuft über ein eigenes Konto, und jeden Montag nimmt sie sich eine Viertelstunde.

Von Juli bis September zeigt ihr Geschäftskonto 20 Umsätze:

Umsätze im dritten Quartal
Anzahl
Zahlungen von Kunden
7
Coworking-Platz
3
Webhosting
3
Druckerei für Musterdrucke
2
Bürostuhl
1
Umsatzsteuer für das zweite Quartal an das Finanzamt
1
Überweisungen auf ihr Privatkonto
3
Zusammen (7 + 3 + 3 + 2 + 1 + 1 + 3)
20

Vier ihrer Zeilen sehen so aus:

Zahltag
Gegenüber
Brutto
Netto
Steuer
Einordnung
6. Juli
Finanzamt
1.214,40 €
Umsatzsteuer für das zweite Quartal
9. Juli
Agentur, Rechnung 2026-018
2.380,00 €
2.000,00 €
380,00 €
Einnahme, 19 %
15. Juli
Möbelhändler
821,10 €
690,00 €
131,10 €
Bürostuhl, Anlagenliste
31. Juli
Tessa privat
1.500,00 €
Entnahme

Für die Überweisungen an sich selbst genügt der Kontoauszug als Beleg; Tessa trägt sie als Entnahme ein. Die Zahlung an das Finanzamt gehört in keine Voranmeldung; in der EÜR ist sie eine Betriebsausgabe (Zeile 59). Der Stuhl kostet netto 690 €, also nicht mehr als 800 €. Tessa darf ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr des Kaufs voll absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Weil er mehr als 250 € kostet, trägt sie ihn mit Kaufdatum und Preis in ihre Anlagenliste ein.

Alle sieben Aufträge hat sie im Quartal ausgeführt und abgerechnet, die Kunden haben im Quartal bezahlt. Die Voranmeldung rechnet sich so:

Posten
Netto
Steuer 19 %
7 Ausgangsrechnungen
9.800,00 €
1.862,00 €
Coworking, 3 × 240 €
720,00 €
136,80 €
Bürostuhl
690,00 €
131,10 €
Druckerei, 2 Rechnungen
410,00 €
77,90 €
Webhosting, 3 × 25 €
75,00 €
14,25 €
Vorsteuer (136,80 + 131,10 + 77,90 + 14,25)
360,05 €
Zahllast (1.862,00 − 360,05)
1.501,95 €

Der 10. Oktober 2026 ist ein Samstag, die Frist endet deshalb am Montag, 12. Oktober 2026. Tessa übermittelt am 5. Oktober 2026 und überweist 1.501,95 €. Für das ganze Quartal hat sie 13 Montage zu je 15 Minuten gebraucht, also 195 Minuten, dazu 40 Minuten für die Voranmeldung: 235 Minuten, knapp vier Stunden. Ab Januar 2027 meldet sie nach heutigem Gesetz monatlich; an der Montagsrunde ändert das nichts.

ZeitleisteTessas nächste Termine: Voranmeldung und EÜR
  1. Tessa übermittelt die Voranmeldung für das dritte Quartal und überweist 1.501,95 €
  2. gesetzlicher Termin der Voranmeldung, ein Samstag
  3. Fristende der Voranmeldung am folgenden Montag
  4. Termin der EÜR 2026, sieben Monate nach Jahresende, ein Samstag
  5. Fristende für die EÜR 2026 ohne Kanzlei

Achtung

Die 1.862 € Umsatzsteuer aus Tessas Rechnungen lagen wochenlang auf ihrem Konto, gehörten aber nie ihr. Wer sie ausgibt, hat am Zahltag ein Loch, und später kommt noch die Einkommensteuer dazu. Leg deshalb vom ersten Zahlungseingang an einen festen Anteil für Steuern zurück.

Buchhaltung selber machen: was du darfst und wo es eng wird

Deine eigene Buchhaltung und deine eigenen Steuererklärungen darfst du ohne besondere Befugnis erledigen. Das Steuerberatungsgesetz regelt Hilfe in fremden Angelegenheiten (§ 2 Abs. 2 StBerG), nicht die Arbeit an den eigenen. Ob du trotzdem eine Kanzlei willst und wofür, ist eine eigene Frage: Brauche ich einen Steuerberater?

Holst du dir für die Wochenrunde Hilfe, zieht das Gesetz eine Linie mitten hindurch. Belege abtippen oder einscannen darf jede Hilfskraft, denn mechanische Arbeitsgänge beim Führen von Büchern gelten nicht als Hilfeleistung in Steuersachen. Das Kontieren, also die Entscheidung, wohin ein Beleg gehört, ist davon ausdrücklich ausgenommen (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 StBerG, Fassung seit 1. September 2026). Laufend buchen dürfen außer Kanzleien auch Fachleute, die nach einer kaufmännischen Ausbildung oder einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre lang mit mindestens 16 Wochenstunden in der Buchhaltung gearbeitet haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG).

Eng wird es, wenn aus der EÜR eine Bilanz werden muss, bei einer GmbH oder UG, wenn mehrere Jahre offen sind oder eine Betriebsprüfung ansteht. Dann gehört die Entscheidung im Einzelfall zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Liegt schon ein Rückstand vor, fang beim Konto an: Buchhaltung nachholen.

Die Wochenrunde kann dir auch ein Werkzeug vorbereiten. Nachts sortiert enno Bank und Belege und gleicht beides miteinander ab; UStVA und EÜR bereitet es vor, mit einer Quelle zu jeder Zahl. Du prüfst, gibst frei und übermittelst selbst.

Bevor die erste Rechnung rausgeht: sechs Handgriffe für ein ganzes Jahr Buchhaltung

  1. Kläre anhand der Tabelle oben, ob für dich die EÜR gilt. Bei GmbH, UG oder einer Mitteilung nach § 141 AO sprichst du früh mit einer Kanzlei.
  2. Trenn Betrieb und Privates über ein eigenes Konto. Die Anleitung zur Anlage EÜR rechnet zwar mit Betrieben ohne eigenes Konto, wertet dann aber alle Betriebseinnahmen zugleich als Entnahmen und alle Betriebsausgaben als Einlagen, und du sortierst jede Zeile doppelt.
  3. Leg die Ablage an: pro Jahr einen Ordner mit Einnahmen, Ausgaben, Kontoauszügen und Anlagen. E-Rechnungen kommen als Datei hinein, Papier scannst du.
  4. Bau eine Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG, als Kleinunternehmer mit den Angaben nach § 34a UStDV, und einem Nummernkreis, der jede Nummer nur einmal vergibt.
  5. Trag die Termine ein: den festen Wochentermin, die Voranmeldungen und, sobald ein Bescheid kommt, die Vorauszahlungen.
  6. Leg fest, wie lange was bleibt: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 3 und 4 AO, acht Jahre seit 2025). Notier dir gleich, ab wann welcher Ordner weg darf.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 38 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 38 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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