E-Rechnung öffnen und prüfen
Öffne hier eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung, die du bekommen hast. Das Werkzeug prüft sie mit den offiziellen Regeln und den Pflichtangaben nach § 14 UStG, zeigt sie lesbar und sagt, was dein Lieferant korrigieren sollte. Kostenlos und ohne Anmeldung; die Datei verlässt deinen Browser nicht.
- Regelstand
- 31.08.2026
- Regeln
- XRechnung 3.0.2, EN 16931 (CEN 1.3.16), ZUGFeRD 2.5.2
- Deine Dateien
- bleiben in deinem Browser
Angaben zu diroptionalDamit prüft das Werkzeug, ob die Rechnung an dich gerichtet ist.
Der Bericht berücksichtigt es bei Gutschriften und in den Hinweisen zur Vorsteuer.
Gemeinsam mit dem Rechnungsgenerator und dem Mahnung-Generator, nur auf diesem Gerät. Rechnungen und Prüfergebnisse werden nie gespeichert. Haken entfernen löscht alles Gemerkte, auch die Einstellungen der anderen Werkzeuge.
Was du bekommst
- PrüfberichtDas Ergebnis zuerst: ob die Datei eine E-Rechnung ist, was fehlt oder falsch ist und wer es korrigieren muss, jeweils mit Quelle.
- BelegDie Rechnung zum Lesen, mit Codes in Worten: Einheiten, Steuerkategorien, Zahlungsart. Befunde stehen am betroffenen Feld.
- Alle FelderJedes Datenfeld der Norm mit Nummer, deutscher Bezeichnung und dem Wert, wie er in der Datei steht.
- HerunterladenEine Lesekopie als PDF, die XML unverändert, eingebettete Anhänge und eine Korrekturbitte an deinen Lieferanten als PDF, Word oder E-Mail-Text.
So prüft das Werkzeug
Alles läuft in deinem Browser, in einem eigenen Hintergrundprozess. Die Seite lädt dafür die Prüfregeln, je nach Format ca. 0,7 bis 0,9 MB, und schickt keine Anfrage mit dem Inhalt deiner Datei.
Datei erkennen
Zuerst liest das Werkzeug, was die Datei ist: eine XRechnung in der Syntax UBL oder CII, eine ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung mit Profil und Version. Aus einem PDF holt es die eingebettete XML. ZUGFeRD-Rechnungen in den Profilen MINIMUM und BASIC WL und nach ZUGFeRD 1.0 sind keine E-Rechnung (BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur E-Rechnung (öffnet in neuem Tab), Rn. 25 und 30); das sagt dann auch das Ergebnis. Dateien mit DOCTYPE-Deklaration und Dateien über 30 MB öffnet es aus Sicherheitsgründen nicht.
Die Regelwerke
Dann prüft es mit den offiziellen Prüfartefakten der KoSIT und des CEN: Schema und Geschäftsregeln für XRechnung 3.0.2 und EN 16931 (Prüfkonfiguration der KoSIT vom 31.08.2026, CEN-Regeln 1.3.16); für die ZUGFeRD-Profile BASIC und EXTENDED mit den Profilregeln des FeRD (ZUGFeRD 2.5.2). Welche Regeln gelten, entscheidet die Kennung in der Rechnung (BT-24): wo es ein Prüfszenario der KoSIT gibt, dieses, für ZUGFeRD BASIC und EXTENDED die Profilregeln des FeRD. Zwei Stellen sind für die Laufzeit im Browser angepasst, weil sie dort sonst falsch rechnen würden; die Änderungen stehen in den Lizenzhinweisen unten.
Was kein Validator prüft
Danach prüft es Pflichtangaben nach § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen) (öffnet in neuem Tab), die die Norm offenlässt: etwa ob das Leistungsdatum in einem Datenfeld steht und ob die Steuernummer oder USt-IdNr. deines Lieferanten angegeben ist. Diese Prüfungen sind gekennzeichnet als „zusätzliche Prüfung, nicht Teil der offiziellen Regeln“. Mit deinen Angaben prüft es auch, ob die Rechnung an dich gerichtet ist.
In deinen Worten
Jede Meldung bekommt eine Erklärung auf Deutsch: wer handeln muss und ob sie eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betrifft, mit Quelle. Die Regelnummer und der Originaltext der Regel stehen darunter. Das Ergebnis nennt immer die Regelwerke, nach denen geprüft wurde, und ihren Stand.
Auf unserem Testkorpus aus 162 Dateien liefert die Prüfung im Browser (Chromium, Firefox und WebKit) dieselben Ergebnisse wie der offizielle KoSIT-Validator 1.6.3 und das Open-Source-Prüfprogramm Mustang 2.26.0 (Stand 25.09.2026). Das belegt die geprüften Fälle, nicht jede denkbare Eingabe.
Nicht geprüft werden die PDF/A-Konformität, ob das Bild im PDF zur XML passt, elektronische Signaturen und der Inhalt: ob Steuersatz, Steuernummer und Leistung stimmen.
Was du aufbewahren musst
Die Rechnung ist die Datei, die du bekommen hast: bei einer XRechnung die XML, bei ZUGFeRD das PDF mit der eingebetteten XML. Bewahre sie unverändert auf, mindestens acht Jahre (§ 14b UStG (Aufbewahrung von Rechnungen) (öffnet in neuem Tab)) und länger, solange sie für eine noch offene Steuerfestsetzung gebraucht wird (§ 147 Abs. 3 AO). Die acht Jahre beginnen mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Die Lesekopie als PDF und die Ansichten auf dieser Seite sind Lesehilfen; sie ersetzen die Datei nicht. Maßgeblich ist der XML-Teil (UStAE 14.4 Abs. 3, Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Stand 02.06.2026) (öffnet in neuem Tab)). Leg die Datei so ab, wie sie gekommen ist, und speichere sie nicht aus einem Anzeigeprogramm neu.
Deine eigene E-Rechnung erstellen
Du schreibst selbst Rechnungen? Mit dem Rechnungsgenerator erstellst du eine E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung, mit deinem Logo und geprüften Pflichtangaben, ebenfalls kostenlos und in deinem Browser.
Häufige Fragen
Wird meine Rechnung hochgeladen?
Nein. Die Prüfung läuft in deinem Browser, in einem eigenen Hintergrundprozess (Web Worker). Die Seite lädt nur die Prüfregeln, je nach Format ca. 0,7 bis 0,9 MB, und schickt keine Anfrage mit dem Inhalt deiner Datei. Das kannst du selbst nachsehen: In den Entwicklerwerkzeugen deines Browsers zeigt der Reiter „Netzwerk“ jede Anfrage der Seite. Rechnungen und Prüfergebnisse speichert das Werkzeug nicht; schließt du den Tab, sind sie weg.
Wie öffne ich eine XRechnung, wenn ich nur eine XML-Datei bekommen habe?
Zieh die Datei in das Feld oben. Die Ansicht „Beleg“ zeigt sie als lesbare Rechnung, mit Codes in Worten, etwa „SEPA-Überweisung“ statt 58. Zum Ablegen oder Drucken lädst du die Lesekopie als PDF herunter. Ein Programm musst du dafür nicht installieren.
Kann ich eine E-Rechnung in ein PDF umwandeln?
Nur als Lesekopie. Das PDF, das du hier herunterlädst, zeigt die Rechnung und den Prüfbericht; die Rechnung bleibt aber die Originaldatei, denn maßgeblich ist der XML-Teil (UStAE 14.4 Abs. 3). Bewahre deshalb die XML oder das ZUGFeRD-PDF so auf, wie du es bekommen hast. Willst du selbst eine E-Rechnung schreiben, nimm den Rechnungsgenerator.
Muss ich die XML aufbewahren, oder reicht das PDF?
Bewahre die Originaldatei unverändert auf, mindestens acht Jahre (§ 14b UStG) und länger, solange sie für eine noch offene Steuerfestsetzung gebraucht wird (§ 147 Abs. 3 AO). Bei einer XRechnung ist das die XML-Datei, bei ZUGFeRD das PDF mit der eingebetteten XML. Eine Lesekopie ersetzt sie nicht.
Warum zeigen zwei Prüfprogramme unterschiedliche Ergebnisse?
Oft prüfen sie nach verschiedenen Regeln. Eine E-Rechnung nach der Norm EN 16931 muss keine XRechnung sein; prüft ein Programm sie trotzdem nach den strengeren Regeln der XRechnung, meldet es Fehler, die für sie nicht gelten. Dieses Werkzeug wählt die Regeln nach der Kennung in der Rechnung (BT-24): wo es ein Prüfszenario der KoSIT gibt, dieses, für ZUGFeRD BASIC und EXTENDED die Profilregeln des FeRD, und nennt im Ergebnis, welche Regeln gelaufen sind.
Kann ich die Vorsteuer ziehen, wenn die E-Rechnung Fehler hat?
Das hängt davon ab, was falsch ist, und das Werkzeug entscheidet es nicht für dich. Es ordnet jede Meldung ein: ob sie eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG betrifft oder nicht. Fehlt eine Pflichtangabe im Datenfeld, bitte deinen Lieferanten um eine berichtigte Rechnung; die Korrekturbitte dafür erstellt das Werkzeug. Was keine Prüfung sehen kann: ob der Steuersatz richtig ist, die Steuernummer echt, die Leistung erbracht und für dein Unternehmen bezogen. Im Zweifel frag deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.
Was bedeuten Codes wie 380, 389 oder 58?
Die Rechnungsart steht als Zahl in der Datei: 380 heißt „Rechnung“, 381 „Gutschrift im kaufmännischen Sinn (Korrektur, Code 381)“, 384 „Rechnungsberichtigung“ und 389 „Gutschrift (Abrechnung durch den Leistungsempfänger)“. Bei der Zahlungsart heißt 58 „SEPA-Überweisung“ und 59 „SEPA-Lastschrift“. Die Ansicht „Beleg“ zeigt die Wörter, „Alle Felder“ zusätzlich den Code.
Ist eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil MINIMUM oder BASIC WL eine E-Rechnung?
Nein. Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Rn. 25 und 30) sind diese Profile keine E-Rechnung; das PDF kann aber eine sonstige Rechnung sein. Dasselbe gilt für ZUGFeRD 1.0: Als E-Rechnung zählt ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1. Das Werkzeug erkennt Profil und Version und nennt beide im Ergebnis.
Zeigt der E-Rechnungs-Viewer von ELSTER auch Fehler an?
Er zeigt die Rechnung an, aber kein Prüfergebnis. Ob eine Pflichtangabe fehlt oder eine Regel verletzt ist, siehst du dort nicht. Dieses Werkzeug zeigt beides und sagt, wer handeln muss.
Was prüft das Werkzeug nicht?
Die PDF/A-Konformität, ob das Bild im PDF zur XML passt, und elektronische Signaturen. Und nicht, ob der Inhalt stimmt: ob der Steuersatz passt, die Steuernummer echt ist und die Leistung erbracht wurde. Das bleibt deine Prüfung.
Weiterlesen im Journal
- E-Rechnung empfangen: was Pflicht ist und was mit der Datei passiert
- E-Rechnung Pflicht ab wann? Die Stichtage und die 800.000-Euro-Grenze
- E-Rechnung erstellen: was in die XML-Datei gehört
- Belege aufbewahren: wie lange welche Frist läuft
- Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und richtiger Monat
- Pflichtangaben auf Rechnungen: die Checkliste nach § 14 UStG
Lizenzen und Hinweise
Das Werkzeug nutzt die Prüfartefakte der jeweiligen Herausgeber, unverändert oder mit gekennzeichneten Änderungen: die Prüfkonfiguration und die Umwandlungsschritte der KoSIT (Apache License 2.0), die Validierungsregeln des CEN für die EN 16931 (EUPL 1.2), die Schemata von UN/CEFACT und OASIS sowie Schemata und Schematron des ZUGFeRD-Standards (Apache License 2.0). Die Regeln laufen mit SaxonJS 2.7 von Saxonica, unverändert.
Dieses Werkzeug ist eine Anwendung der Europäischen Norm EN 16931 und des darauf beruhenden ZUGFeRD-Standards. Die Wiedergabe erfolgt mit der Erlaubnis des CEN und des DIN als Inhaber des Copyrights.
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Die vollständigen Lizenztexte und die Hinweise zu jeder Änderung stehen in den Lizenzhinweisen (Textdatei).
Stand 25.09.2026. Allgemeine Information auf Grundlage von §§ 14, 14b und 27 Abs. 38 UStG, § 147 AO, dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass und den BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025; keine Steuerberatung im Einzelfall. Das Ergebnis betrifft die geprüften Regeln, nicht den Inhalt der Rechnung.