Netto-Rechner für Selbstständige 2026

Was dir von deinem Umsatz bleibt, nach Steuern und nach deiner Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Oder andersherum: wie viel Umsatz und welchen Stundensatz dein Wunsch-Netto braucht. Jede Zeile zeigt ihren Rechenweg und die Vorschrift dahinter.

Stand
Steuerjahr
2026
Geprüft
10.000 Vergleichsfälle
Deine Daten
bleiben im Browser
01Deine Zahlen
Was willst du wissen?
Umsatz und Ausgaben je

Ohne Umsatzsteuer: die Nettobeträge deiner Rechnungen

Miete, Software, Fahrzeug, Material, Abschreibungen, ohne Vorsteuer. Ohne deine Kranken- und Rentenversicherung.

Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung (§ 19 UStG). Der Rechner prüft die Umsatzgrenzen.

Deine Tätigkeit
02Zu dir

Bestimmt die Kirchensteuer.

Mit Anspruch auf Kindergeld

Steuererklärung

Eltern zahlen keinen Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, auch wenn die Kinder erwachsen sind (§ 55 Abs. 3 SGB XI).

Kirchensteuerpflichtig
03Versicherung

Mit Wahlerklärung zahlst du 14,6 % statt 14,0 % und bekommst Krankengeld ab der siebten Woche.

Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 10.08.2026

Leer: Durchschnitt 2026, 2,9 %

Pflicht ist sie unter anderem für Lehrende, Pflegekräfte, Hebammen, Handwerk in der Handwerksrolle und für Selbstständige ohne Angestellte, die im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeiten (§ 2 SGB VI).

Netto im Monat 2.881,00 €

Berechnet nach § 32a EStG 2026Freiberuflich

Dir bleiben im Monat

2.881,00 €

34.572,00 € im Jahr · 35,98 % deines Gewinns gehen an Steuern und Beiträge

  • Netto 34.572,00 €
  • Steuern 8.034,00 €
  • Versicherung 11.394,00 €

Worauf die Einkommensteuer rechnet

Deine Beiträge mindern als Vorsorgeaufwendungen das zu versteuernde Einkommen. Jede Zeile zeigt ihren Rechenweg.

  • Hinweis: In diesem Netto steckt noch keine Altersvorsorge. Angestellte zahlen 9,3 % ihres Bruttos in die Rentenversicherung, ihr Arbeitgeber noch einmal so viel. Sorgst du selbst vor, trag deinen Beitrag bei der Rentenversicherung ein.

Stand 26.09.2026 · Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Gewerbesteuer nach GewStG, Beiträge nach den Rechengrößen 2026, ein volles Jahr selbstständig. Netto im Monat abgerundet, Umsatz und Sätze aufgerundet. Keine Steuerberatung.

Wie viel du davon jeden Monat für das Finanzamt zurücklegst und wann es fällig wird: mit diesen Angaben im Steuerrücklagen-Rechner öffnen.

So rechnet der Rechner

  1. Vom Umsatz zum Gewinn

    Umsatz minus Betriebsausgaben, beides ohne Umsatzsteuer; als Kleinunternehmer:in mit. Gerechnet wird ein ganzes Jahr 2026; Monatsbeträge rechnet der Rechner mal zwölf.

  2. Deine Versicherung

    Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Gewinn, 2026 mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat. Über die Künstlersozialkasse zahlst du die Hälfte, dazu die halbe Rentenversicherung. Privat Versicherte tragen ihren Beitrag ein; steuerlich zählt nur der Anteil für die Basisabsicherung. Die Rentenversicherung rechnet der Rechner, wenn du pflichtversichert bist oder eigene Beiträge einträgst. Nach Einkommen setzt die Rentenversicherung den Beitrag 2026 aus dem Gewinn deines Steuerbescheids für 2024, mal 1,1032 hochgerechnet (§ 165 Abs. 1 SGB VI); der Rechner nimmt an, dass du 2024 so viel verdient hast wie 2026.

  3. Deine Steuern

    Die Beiträge mindern als Vorsorgeaufwendungen das zu versteuernde Einkommen (§ 10 EStG), ebenso die Kirchensteuer als Sonderausgabe: Der Rechner nimmt an, dass du im Jahr so viel Kirchensteuer zahlst, wie für das Jahr anfällt. Darauf die Einkommensteuer nach § 32a EStG, bei Ehepaaren mit Splitting, der Solidaritätszuschlag über seiner Freigrenze und die Kirchensteuer. Im Gewerbe kommt die Gewerbesteuer dazu, von der das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet wird (§ 35 EStG).

  4. Mit Gehalt oder Ehepartner:in

    Hast du ein Gehalt oder werdet ihr gemeinsam veranlagt, rechnet der Rechner die Steuer zweimal: mit deinem Gewinn und ohne ihn. Die Differenz ist die Steuer, die dein Gewinn auslöst; sie geht vom Netto ab. Die Lohnsteuer auf das Gehalt zahlst du ohnehin.

  5. Andersherum: Umsatz und Stundensatz

    Für ein Wunsch-Netto sucht der Rechner den kleinsten Gewinn auf den Euro, ab dem dein Netto nicht mehr unter das Ziel fällt. Das ist nicht immer der erste Euro, der es erreicht: Rundungen lassen das Netto an einzelnen Stellen um ein paar Euro sinken, obwohl der Gewinn steigt. Im Gewerbe mit Kindern kann es sogar um einige hundert Euro sinken, wenn die Kinderfreibeträge anfangen, sich zu lohnen: Sie senken die Einkommensteuer und damit die Anrechnung der Gewerbesteuer, und das Kindergeld wird trotzdem hinzugerechnet (§ 31 Satz 4, § 35 EStG; BFH, Urteil vom 14.04.2021, III R 34/19). Für den Stundensatz teilt der Rechner den nötigen Umsatz durch deine abrechenbaren Stunden: die Tage von Montag bis Freitag ohne die landesweiten Feiertage deines Bundeslands, anteilig bei weniger Arbeitstagen pro Woche, minus Urlaub, Krankheit und weiteren freien Tagen, mal abrechenbarem Anteil und Stunden pro Tag. Die Vorgaben liegen in dem Rahmen, den Kammern und Gründungsportale ansetzen: 20 bis 30 Urlaubstage, 5 bis 15 Krankheitstage und 10 bis 40 % Zeit, die sich nicht abrechnen lässt (IHK Schwerin, Handwerkskammern Ostmecklenburg-Vorpommern, Köln und Cottbus, Gründerplattform, Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap).

  6. Rundungen nie zu deinen Lasten

    Das Netto im Monat ist abgerundet, der nötige Umsatz und die Sätze sind auf den Cent aufgerundet. Rundungen machen das Netto also nie größer und den nötigen Umsatz nie kleiner, als er ist.

  7. Alles bleibt in deinem Browser

    Gerechnet wird auf deinem Gerät. Deine Angaben stehen nur im Link hinter dem #-Zeichen; diesen Teil schickt ein Browser nie an einen Server. Die Liste der Hebesätze lädt der Browser als Datei von uns, ohne deine Eingabe. Wir setzen keine Cookies und keine Tracker.

Wie viel Umsatz für … netto?

Umsatz im Monat ohne Umsatzsteuer, auf den Cent aufgerundet, und der Stundensatz dafür: ledig, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlich versichert ohne Krankengeld mit 2,9 % Zusatzbeitrag, nicht rentenversicherungspflichtig, Nordrhein-Westfalen, 500 € Betriebsausgaben im Monat, 1.192,8 abrechenbare Stunden im Jahr (5 Tage à 8 Stunden, 25 Urlaubstage, 10 Krankheitstage, 5 weitere freie Tage, 70 % abrechenbar).

Netto im MonatUmsatz, freiberuflichStundensatz, freiberuflichUmsatz, Gewerbe 490 %
2.000 €3.406,34 €34,27 €3.456,34 €
2.500 €4.296,17 €43,23 €4.402,75 €
3.000 €5.224,92 €52,57 €5.396,17 €
3.500 €6.198,00 €62,36 €6.415,00 €
4.000 €7.030,59 €70,74 €7.280,50 €
5.000 €8.817,42 €88,71 €9.101,00 €
6.000 €10.704,17 €107,69 €10.939,09 €

Was bleibt netto bei … Umsatz?

Netto im Monat, abgerundet, mit denselben Annahmen: 500 € Betriebsausgaben im Monat, ledig, gesetzlich versichert ohne Krankengeld, Nordrhein-Westfalen.

Umsatz im MonatFreiberuflichGewerbe, Hebesatz 400 %Gewerbe, Hebesatz 490 %
3.000 €1.764,83 €1.764,83 €1.750,43 €
4.000 €2.335,83 €2.335,83 €2.289,93 €
5.000 €2.881,00 €2.881,00 €2.803,60 €
6.000 €3.400,25 €3.400,25 €3.291,35 €
8.000 €4.566,81 €4.567,97 €4.396,07 €
10.000 €5.626,85 €5.727,97 €5.493,07 €
12.000 €6.701,77 €6.844,45 €6.546,55 €

So haben wir geprüft

Steuern und Beiträge rechnet derselbe Kern wie im Steuerrücklagen-Rechner, mit seinen 535 Prüffällen aus Gesetzestexten und amtlichen Beispielen. Für diesen Rechner haben wir zusätzlich geprüft:

  • Eine zweite Rechnung, unabhängig aus den Gesetzestexten geschrieben, in einer anderen Programmiersprache: 10.000 zufällige Fälle mit Gewerbe und freiberuflich, allen Arten der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindern, Kirchensteuer, Ehepartner:innen, Gehältern, Altersentlastungsbetrag, Geburtstagen am 1. Januar, dem Jahr des 23. Geburtstags, Kindern, die 25 werden, und den Kirchengebieten Niedersachsens. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, zu versteuerndes Einkommen, Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Netto stimmen in jedem Fall auf den Cent, ebenso in 2.000 weiteren Fällen mit Gehältern, deren Pflegeversicherung sich im Lauf des Jahres ändert. Sie prüft die Rechenschritte, nicht die Annahmen: Was der Rechner unten nicht abbildet, bildet sie auch nicht ab.
  • An zwei Stellen regelt das Gesetz nicht, auf welchen Betrag genau gerundet wird: bei der Kappung der Kirchensteuer und beim Abschlag für Krankengeld bei Ehepaaren. Rundet man dort anders, ändern sich Kirchensteuer und Netto in einzelnen Fällen um 1 bis 3 Cent und das zu versteuernde Einkommen um bis zu 17 Cent. In einem von 10.000 Fällen rutscht es dadurch über eine volle Euro-Grenze: Dann ändert sich die Einkommensteuer um 1 € und das Netto um 1,06 €.
  • Die Suche nach dem nötigen Umsatz: auf 150 zufälligen Profilen mit der unabhängigen Rechnung verfehlt der Euro Gewinn unter dem Ergebnis das Wunsch-Netto, und jeder Euro in den 30.000 € darüber erreicht es. Dazu 123 Profile mit dem Rechner selbst, 23 davon mit Kindern im Gewerbe, wo das Netto am stärksten schwankt. Die Fälle unten haben wir gegen jeden Euro Gewinn ab 0 geprüft, dazu Stundensatz und Tagessatz.
  • Einkommensteuer und Soli gegen den Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums: 180 Werte über alle Tarifzonen, mit und ohne Splitting, dazu der Übergang beim Soli. Alle stimmen auf den Cent.
  • Kranken- und Pflegeversicherung gegen die Mindest- und Höchstbeiträge 2026, wie sie das Bundesgesundheitsministerium, die TK und die BARMER veröffentlichen, und die Rentenversicherung nach Einkommen gegen das Beispiel der Deutschen Rentenversicherung.
  • Die Arbeitstage von Montag bis Freitag ohne Feiertage für alle 16 Länder 2026 gegen einen zweiten, unabhängig geschriebenen Feiertagskalender.

Diese Fälle rechnet der Rechner bei jeder Änderung neu; weicht einer auch nur um einen Cent von der unabhängigen Rechnung ab, wird die Seite nicht veröffentlicht.

Prüffälle 2026: Was bleibt netto?
FallGewinnSteuernVersicherungNetto im Jahr
Freiberuflerin, 5.000 € Umsatz und 500 € Ausgaben im Monat, gesetzlich versichert54.000,00 €8.034,00 €11.394,00 €34.572,00 €
Gewerbe in München (490 %), 80.000 € Gewinn, Kirchensteuer, mit Krankengeld80.000,00 €18.852,84 €15.135,84 €46.011,32 €
Illustrator in der Künstlersozialkasse, 30.000 € Gewinn30.000,00 €2.570,00 €6.135,00 €21.295,00 €
Handwerker, rentenversicherungspflichtig, Gewerbe (400 %), 45.000 € Gewinn45.000,00 €3.301,00 €18.592,56 €23.106,44 €
Beraterin, 150.000 € Gewinn, privat versichert, Versorgungswerk, Kirchensteuer150.000,00 €48.212,51 €21.120,00 €80.667,49 €
Verheiratet, zwei Kinder, 60.000 € Gewinn, Ehemann mit 4.000 € Bruttogehalt60.000,00 €13.604,00 €12.150,00 €34.246,00 €
Nebengewerbe, 12.000 € Gewinn neben 3.750 € Bruttogehalt im Monat12.000,00 €3.828,00 €0,00 €8.172,00 €
Prüffälle 2026: Wie viel Umsatz?
FallUmsatz im JahrNetto im JahrStundensatzTagessatz
3.000 € netto im Monat, freiberuflich, 500 € Ausgaben im Monat62.699,00 €36.000,48 €52,57 €420,52 €
4.000 € netto im Monat, Gewerbe in München (490 %), 800 € Ausgaben im Monat90.966,00 €48.000,52 €76,63 €612,98 €
1.300 € netto im Monat, Künstlersozialkasse, Kleinunternehmer, 4-Tage-Woche, 60 % abrechenbar24.096,00 €15.600,64 €30,92 €247,30 €
4.150 € netto im Monat, Gewerbe (400 %), drei Kinder: über der Stelle, an der die Kinderfreibeträge das Netto senken86.970,00 €49.800,00 €72,92 €583,30 €

Was der Rechner nicht abbildet

  • Andere Steuerjahre als 2026 und ein Gründungsjahr mit weniger als zwölf Monaten. Wann die Steuern fällig werden, zeigt der Steuerrücklagen-Rechner.
  • Die vorläufigen Beiträge deiner Krankenkasse. Sie rechnet zunächst mit dem letzten Steuerbescheid und fordert nach dem Bescheid für 2026 nach oder erstattet (§ 240 Abs. 4a SGB V); der Rechner zeigt die endgültigen Beiträge auf deinen Gewinn.
  • Einen Gewinn 2024, der von dem für 2026 abweicht: Die Rentenversicherung nach Einkommen bleibt beim Beitrag aus dem Bescheid, auch wenn 2026 anders läuft (§ 165 Abs. 1 Satz 8 SGB VI). In der Künstlersozialkasse zahlst du nach deiner eigenen Schätzung des Einkommens (§ 12 KSVG); der Rechner nimmt an, dass sie stimmt. Von der KSK befreite, privat Versicherte bildet er nicht ab.
  • GmbH und UG, Personengesellschaften, Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer, Verlustvorträge, Kapitalerträge und Mieteinnahmen.
  • Hauptberuflich Selbstständige mit einer zusätzlichen Anstellung über 603 € im Monat (der Rechner warnt, wenn das naheliegt), privat versicherte Angestellte mit Nebengewerbe, Rentner:innen mit Nebengewerbe und zwei selbstständige Ehepartner. Ehepartner:innen nimmt der Rechner als gesetzlich versichert an, dich ohne Gewinn als über sie familienversichert. Ob dein:e Ehepartner:in eigene erwachsene Kinder hat und wann er oder sie 23 wird, fragt er nicht: Ohne Kinder im Formular rechnet er auf das Gehalt deines Ehepartners den Zuschlag für Kinderlose, im Jahr des 23. Geburtstags fürs ganze Jahr.
  • Das Kirchgeld, wenn nur einer von euch einer Kirche angehört, und die Kappung der Kirchensteuer auf Antrag. Evangelische Grenzgemeinden westfälischer und lippischer Kirchengemeinden in Niedersachsen rechnet er mit den 3,5 % des Landes.
  • Kinder, deren Kindergeld im Lauf des Jahres aus einem anderen Grund beginnt oder endet, etwa bei einer Geburt 2026 oder am Ende der Ausbildung: Der Rechner zählt sie das ganze Jahr. Kinder, die 2026 25 werden, zählt er bis zu diesem Monat.
  • Feiertage, die nur in einem Teil des Landes gelten, etwa Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens am 4. Juni 2026. Bei weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche verteilt der Rechner die Feiertage anteilig auf deine Arbeitstage.
  • Gesetze, die nach dem 26. September 2026 verkündet werden, etwa ein Tarif für 2027.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt mir als Selbstständige:r netto?

Vom Umsatz gehen die Betriebsausgaben ab, vom Gewinn dann deine Kranken- und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Rentenversicherung, die Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und im Gewerbe die Gewerbesteuer. Als Freiberufler:in mit 5.000 € Umsatz und 500 € Ausgaben im Monat, ledig, ohne Kinder und gesetzlich versichert, bleiben 2026 2.881,00 € im Monat: vom Gewinn von 54.000,00 € im Jahr gehen 11.394,00 € an die Kranken- und Pflegeversicherung und 8.034,00 € Einkommensteuer ab, zusammen 35,98 %.

Wie viel Umsatz brauche ich für 3.000 € netto?

Mit 500 € Betriebsausgaben im Monat, freiberuflich, ledig und gesetzlich versichert, sind es 2026 5.224,92 € Umsatz im Monat ohne Umsatzsteuer, 62.699,00 € im Jahr. Davon bleiben nach 11.963,52 € Kranken- und Pflegeversicherung und 8.735,00 € Einkommensteuer 3.000,04 € im Monat. Im Gewerbe mit einem Hebesatz von 490 % wie in München sind es 5.396,17 €. Die Tabelle oben zeigt weitere Beträge.

Welchen Stundensatz brauche ich als Selbstständige:r?

Den Umsatz, den du brauchst, geteilt durch die Stunden, die du abrechnen kannst. Nordrhein-Westfalen hat 2026 253 Tage von Montag bis Freitag, die kein Feiertag sind. Abzüglich 25 Urlaubstagen, 10 Krankheitstagen und 5 Tagen für Fortbildung bleiben 213 Arbeitstage; sind davon 70 % abrechenbar, sind das bei 8 Stunden 1.192,8 Stunden im Jahr. Für 3.000 € netto im Monat sind das 52,57 € je Stunde ohne Umsatzsteuer. Alle Annahmen kannst du im Rechner ändern.

Warum bleibt Selbstständigen weniger als Angestellten mit gleichem Brutto?

Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber rund die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, zusätzlich zum Bruttogehalt. Als Selbstständige:r zahlst du die Kranken- und Pflegeversicherung allein, mindestens nach einem Einkommen von 1.318,33 € im Monat, und sorgst selbst fürs Alter vor; nur über die Künstlersozialkasse trägt jemand die Hälfte mit. Dazu kommen Urlaub, Krankheit und Zeit für Akquise und Buchhaltung, die niemand bezahlt. Deshalb braucht ein vergleichbares Netto einen deutlich höheren Umsatz.

Wie viel kostet die Gewerbesteuer im Vergleich zu freiberuflich?

Bei 80.000 € Gewinn bleiben 2026 als Freiberufler:in 48.978,72 € im Jahr, im Gewerbe bei einem Hebesatz von 400 % 48.978,72 € und bei 490 % 47.230,92 €. Die Gewerbesteuer wird mit dem Vierfachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG); bis etwa 400 % gleicht das die Gewerbesteuer weitgehend aus, darüber bleibt ein Teil als Mehrbelastung.

Gehört die Umsatzsteuer zum Umsatz?

Nein. Die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen reichst du an das Finanzamt weiter; trag deshalb die Nettobeträge ein, und die Betriebsausgaben ohne Vorsteuer. Als Kleinunternehmer:in stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung: dann zählt alles, was reinkommt, und deine Ausgaben mit der Umsatzsteuer, die du bezahlt hast. Der Rechner zeigt dir, ob dein Umsatz unter den Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr bleibt (§ 19 UStG). Im Jahr der Gründung gilt nur eine Grenze: 25.000 € im laufenden Jahr.

Warum kann mehr Gewinn weniger Netto bringen?

Im Gewerbe mit Kindern gibt es einen Bereich, in dem das passiert. Das Finanzamt prüft für jedes Kind, ob die Kinderfreibeträge die Einkommensteuer stärker senken als das Kindergeld; ab dem Gewinn, ab dem sie das tun, zieht es sie ab und rechnet das Kindergeld zur Steuer hinzu. Die niedrigere Einkommensteuer senkt aber auch die Anrechnung der Gewerbesteuer, und das Kindergeld wird erst danach hinzugerechnet (§ 31 Satz 4, § 35 EStG; BFH, Urteil vom 14.04.2021, III R 34/19). Unterm Strich kann dann ein etwas höherer Gewinn einige hundert Euro weniger Netto bringen. Der Rechner nennt dir deshalb den Umsatz, ab dem dein Netto nicht mehr unter dein Ziel fällt.

Ich bin nebenberuflich selbstständig. Was bleibt mir?

Weniger als der Steuersatz des Gewinns allein vermuten lässt, weil das Gehalt den Steuersatz schon hochgesetzt hat. Bei 12.000 € Gewinn im Nebengewerbe neben 3.750 € Bruttogehalt im Monat löst der Gewinn 2026 3.828,00 € zusätzliche Einkommensteuer aus; es bleiben 8.172,00 € im Jahr. Beiträge zur Krankenversicherung fallen auf den Gewinn nicht an, solange die Anstellung dich versichert.

Ist das Kindergeld im Netto enthalten?

Nein, es kommt dazu: 259 € im Monat je Kind. Bringen die Kinderfreibeträge mehr als das Kindergeld, verrechnet das Finanzamt beides; das ist in der Einkommensteuer des Rechners schon berücksichtigt.

Weiterlesen im Journal

Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keinen Steuerbescheid. Keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Für Entscheidungen im Einzelfall frag deine Steuerberatung.