Umsatzsteuervoranmeldung einfach erklärt: ein Quartal von der Rechnung bis zur Zahlung

Was die Umsatzsteuervoranmeldung ist, ob du monatlich oder vierteljährlich meldest und wie du sie ausfüllst: mit Rechenbeispiel, Kennzahlen und Terminen 2026.

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Thema
Umsatzsteuer
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Umsatzsteuervoranmeldung rechnest du selbst aus, was du schuldest: Umsatzsteuer auf deine Umsätze minus Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer.
  • Übermittlung und Zahlung haben denselben Termin, den 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals; fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt für beides der nächste Werktag.
  • Monatlich meldest du, wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 Euro lag; Gründer richten sich bis 2026 nach der voraussichtlichen Steuer, ab 2027 melden sie nach heutigem Gesetz wieder monatlich.
  • Die Anmeldung wirkt selbst wie eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, deshalb schickt dir das Finanzamt in der Regel keinen Bescheid.
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Inhalt · 6 Abschnitte
  1. 01Was du mit der Voranmeldung abgibst
  2. 02Monatlich oder vierteljährlich?
  3. 03Ein Quartal, durchgerechnet
  4. 04Die Termine bis Februar 2027
  5. 05Wenn etwas schiefgeht
  6. 06Deine Voranmeldung vorbereiten

Die Umsatzsteuervoranmeldung, kurz UStVA, ist die Meldung, in der du dem Finanzamt regelmäßig selbst ausrechnest, wie viel Umsatzsteuer du für einen Monat oder ein Quartal schuldest. Die Rechnung ist immer dieselbe: Umsatzsteuer auf deine Umsätze minus Vorsteuer aus den Rechnungen, die andere Unternehmer dir gestellt haben. Das Ergebnis übermittelst du bis zum 10. Tag nach Ende des Zeitraums elektronisch und zahlst es bis zum selben Tag. Einen Bescheid bekommst du dafür in der Regel nicht.

Was du mit der Voranmeldung abgibst

Das Gesetz nennt den Betrag, den du ausrechnest, Vorauszahlung (§ 18 Abs. 1 UStG). Du zahlst die Umsatzsteuer also nicht am Jahresende auf einen Schlag, sondern in Raten für den jeweils abgelaufenen Zeitraum. Nach dem Jahr folgt die Umsatzsteuererklärung, in der du die Steuer für das ganze Jahr noch einmal berechnest (§ 18 Abs. 3 UStG). Liegt sie über der Summe deiner Vorauszahlungen, wird der Unterschied einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig.

Rechtlich ist deine Voranmeldung eine Steueranmeldung. Sie steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 AO). Für dich folgt daraus:

  • Ein Bescheid kommt nur, wenn das Finanzamt von deinen Zahlen abweicht.
  • Die Zahlung ist fällig, ohne dass dich jemand dazu auffordert.
  • Solange der Vorbehalt gilt, darf das Finanzamt deine Angaben prüfen und die Festsetzung ändern (§ 164 AO).
  • Ein Überschuss zu deinen Gunsten, etwa im Quartal mit dem neuen Rechner, wird erst ausgezahlt, wenn das Finanzamt zustimmt. Einen Antrag brauchst du dafür nicht.

Abgeben muss die Voranmeldung grundsätzlich jeder Unternehmer. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind befreit, bis auf Sonderfälle, etwa wenn sie für eine eingekaufte Leistung selbst die Steuer schulden (§ 18 Abs. 4a UStG). Ob das für dich gilt, klärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung. Übermittelt wird über ELSTER oder über eine Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle. Papier geht nur auf Antrag, wenn die elektronische Übermittlung für dich eine unbillige Härte wäre.

Monatlich oder vierteljährlich?

Wie oft du meldest, richtet sich nach deiner Umsatzsteuer-Jahresschuld aus dem Vorjahr, also nach dem Jahresergebnis der Rechnung von oben (§ 18 Abs. 2 UStG). Die Beträge in der Tabelle gelten seit dem 1. Januar 2025. Vorher lag die Grenze für den Monatsrhythmus bei 7.500 Euro und die für eine Befreiung bei 1.000 Euro.

Deine Lage
So oft meldest du
Jahresschuld im Vorjahr über 9.000 Euro
monatlich
Jahresschuld im Vorjahr über 2.000 bis 9.000 Euro
vierteljährlich
Jahresschuld im Vorjahr höchstens 2.000 Euro
meist gar nicht: Das Finanzamt befreit dich in der Regel von sich aus, es bleibt die Jahreserklärung
Überschuss zu deinen Gunsten im Vorjahr über 9.000 Euro
vierteljährlich, auf Wunsch monatlich
Gründung im Jahr 2026
monatlich bei einer voraussichtlichen Steuer 2026 über 9.000 Euro, sonst vierteljährlich
Gründung 2025, Meldungen im Jahr 2026
nach der Steuer 2025, hochgerechnet auf ein volles Jahr

Wer wegen eines Überschusses monatlich melden möchte, gibt bis zum 10. Februar eine Voranmeldung für den Januar ab und ist dann für das ganze Jahr daran gebunden. Im Gründungsjahr und im Jahr danach gibt es die Befreiung bei höchstens 2.000 Euro nicht.

Die Zeile für Gründungen ist eine Ausnahme auf Zeit. Das Gesetz sieht sie nur für die Jahre 2021 bis 2026 vor (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Danach greift wieder die Grundregel: Wer seine Tätigkeit aufnimmt, meldet im Gründungsjahr und im folgenden Kalenderjahr monatlich (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Eine Verlängerung ist bis September 2026 nicht beschlossen, auch der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält keine. Nach dem Wortlaut wäre also, wer 2026 gründet, 2027 Monatszahler. Mit Fristverlängerung käme dann eine Sondervorauszahlung dazu (siehe unten).

Deine voraussichtliche Steuer schätzt du bei der Gründung selbst und teilst sie dem Finanzamt mit. Die erwarteten Umsätze fragt schon der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab. Bist du unsicher, welcher Rhythmus bei dir gilt, frag dein Finanzamt.

Ein Quartal, durchgerechnet

BeispielDario, Webentwickler in Stuttgart

Dario hat sich im Mai 2026 selbstständig gemacht. Die Kleinunternehmerregelung wendet er nicht an, er schreibt seine Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer und erwartet für 2026 eine Jahresschuld unter 9.000 Euro. Er meldet deshalb vierteljährlich. Sein drittes Quartal, Juli bis September:

Vorgang
netto
Steuer
Juli: Relaunch der Website einer Bäckerei
4.800,00 €
912,00 €
August: Shop-Anbindung für eine Agentur
3.200,00 €
608,00 €
Wartungsvertrag, 3 Monate zu 250 €
750,00 €
142,50 €
Summe seiner Umsätze
8.750,00 €
1.662,50 €
Laptop, gekauft im Juli
1.900,00 €
361,00 €
Coworking-Platz, 3 Monate zu 180 €
540,00 €
102,60 €
Summe seiner Vorsteuer
2.440,00 €
463,60 €

1.662,50 € Umsatzsteuer minus 463,60 € Vorsteuer ergibt 1.198,90 € Vorauszahlung.

Im Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 kommt es bei Dario auf drei Kennzahlen an:

  1. Zeile 13, Kennzahl 81, Umsätze zu 19 Prozent: 8.750. Hier stehen Nettobeträge in vollen Euro, in der Spalte daneben die Steuer von 1.662,50.
  2. Zeile 38, Kennzahl 66, Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer: 463,60. Steuerbeträge immer mit Cent.
  3. Zeile 50, Kennzahl 83, verbleibende Vorauszahlung: 1.198,90. Dieses Feld füllst du laut amtlichem Vordruck in jedem Fall aus.

Die Zeilen dazwischen sind Summen, die sich aus diesen Werten ergeben. Termin wäre der 10. Oktober. Der fällt 2026 auf einen Samstag, also endet die Frist für Meldung und Zahlung am Montag, dem 12. Oktober. Dario hat dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Das Finanzamt zieht die 1.198,90 € ein, und die Zahlung gilt als am Fälligkeitstag geleistet. Ab Januar 2027 meldet Dario nach heutigem Gesetz monatlich.

Merke

Auch ein Quartal ohne Umsatz braucht eine Voranmeldung, denn das Gesetz verlangt sie nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums. Gab es auch keine Vorsteuer, steht in Kennzahl 83 eine Null.

Zählt die Leistung oder die Zahlung?

Dario versteuert nach vereinbarten Entgelten, der Sollbesteuerung. Das ist der Normalfall. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Zeitraums, in dem er die Leistung erbracht hat, egal wann das Geld kommt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Zahlt die Bäckerei erst im Oktober, gehört ihr Auftrag trotzdem ins dritte Quartal. Dario streckt die 912 € dann vor.

Auf Antrag kann das Finanzamt die Istbesteuerung erlauben, zum Beispiel wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr 800.000 Euro nicht überstiegen hat (§ 20 UStG). Im Gründungsjahr zählt dafür der voraussichtliche Umsatz. Bei der Istbesteuerung entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Zeitraums, in dem das Geld eingeht, und der Bäckerei-Auftrag gehörte ins vierte Quartal. Eine Anzahlung vor der Leistung meldest du in beiden Fällen für den Zeitraum, in dem sie auf dem Konto landet.

Für die Vorsteuer brauchst du eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 15 Abs. 1 UStG). Was darauf stehen muss, zeigt der Beitrag zu den Pflichtangaben einer Rechnung.

Die Termine bis Februar 2027

Übermittlung und Zahlung haben denselben Termin, den 10. Tag nach Ende des Zeitraums. Fällt er auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO), und das gilt für die Zahlung genauso. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich beides um einen Monat.

Zeitraum
ohne Fristverlängerung
mit Fristverlängerung
September 2026 und III. Quartal 2026
Mo, 12. Oktober 2026
Di, 10. November 2026
Oktober 2026
Di, 10. November 2026
Do, 10. Dezember 2026
November 2026
Do, 10. Dezember 2026
Mo, 11. Januar 2027
Dezember 2026 und IV. Quartal 2026
Mo, 11. Januar 2027
Mi, 10. Februar 2027

Ein Monat mehr mit der Dauerfristverlängerung

Die Fristverlängerung beantragst du einmal elektronisch. Einen Bewilligungsbescheid bekommst du nicht. Sie gilt, solange das Finanzamt sie nicht ablehnt oder widerruft, oder bis du selbst darauf verzichtest. Ablehnen muss das Finanzamt sie, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint (§ 46 UStDV).

Quartalszahler
Monatszahler
Antrag spätestens
zum Termin der ersten Voranmeldung, für die sie gelten soll
ebenso; ab Januar also bis 10. Februar
Sondervorauszahlung
keine
ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres, jedes Jahr bis 10. Februar
im Gründungsjahr
keine
ungefähr eine durchschnittliche Monatsvorauszahlung, geschätzt aus den erwarteten Vorauszahlungen
Verrechnung
entfällt
in der Voranmeldung für Dezember, Zeile 49, Kennzahl 39

Ein Monatszahler, der im Vorjahr ohne Fristverlängerung 11.000 Euro vorausgezahlt hat, meldet also 1.000 Euro Sondervorauszahlung an. Verloren ist das Geld nicht. Er zieht es in der Voranmeldung für Dezember wieder ab.

Frist

Wer als Quartalszahler die Fristverlängerung schon für das dritte Quartal 2026 nutzen will, muss den Antrag spätestens am Montag, dem 12. Oktober 2026, übermitteln. Maßgeblich ist der Termin der ersten Voranmeldung, für die sie gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV).

Wenn etwas schiefgeht

Zahlst du zu spät, kostet jeder angefangene Monat einen Säumniszuschlag von 1 Prozent. Berechnet wird er auf den offenen Betrag, abgerundet auf volle 50 Euro (§ 240 AO). Bei Darios 1.198,90 € wären das 1 Prozent von 1.150 €, also 11,50 € pro Monat. Wird eine Überweisung höchstens drei Tage nach dem Termin gutgeschrieben, verlangt das Finanzamt keinen Zuschlag. Bei Barzahlung oder Scheck gibt es diese Schonfrist nicht.

Gibst du zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Einen festen Prozentsatz gibt es dafür bei Voranmeldungen nicht. Das Finanzamt berücksichtigt, wie lange und wie oft du zu spät warst und wie hoch die Steuer ist; mehr als 25.000 Euro dürfen es nicht werden (§ 152 Abs. 8 und 10 AO). War die Verspätung entschuldbar und kannst du das glaubhaft machen, sieht es vom Zuschlag ab.

Fehlt die Voranmeldung ganz, darf das Finanzamt die Steuer selbst festsetzen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 167 Abs. 1 und § 162 AO). Wie du auf einen Schätzungsbescheid reagierst, steht in einem eigenen Beitrag.

Achtung

Merkst du nachträglich einen Fehler, übermittelst du für denselben Zeitraum eine neue Voranmeldung und kennzeichnest sie in Zeile 10, Kennzahl 10, als berichtigte Anmeldung. Auch diese Anmeldung berechnet die Steuer für den ganzen Zeitraum (§ 18 Abs. 1 UStG). Trag deshalb jeden Betrag des Zeitraums in seiner richtigen Höhe ein, nicht bloß die Änderung. Hat der Fehler dazu geführt, dass zu wenig Steuer angemeldet wurde, musst du ihn unverzüglich korrigieren (§ 153 AO).

Deine Voranmeldung vorbereiten

  1. Richte deinen ELSTER-Zugang ein, falls du noch keinen hast. Die Registrierung kann laut amtlicher Anleitung bis zu zwei Wochen dauern.
  2. Kläre, ob du monatlich oder vierteljährlich meldest, und trag dir die Termine aus der Tabelle oben ein.
  3. Überleg, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dann gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als geleistet, auch wenn du an dem Tag nicht an den Rechner kommst.
  4. Entscheide über die Fristverlängerung, bevor die erste Voranmeldung fällig ist, für die sie gelten soll. Als Quartalszahler kostet sie dich keine Sondervorauszahlung.
  5. Sammle vor jedem Termin alle Ausgangsrechnungen und Eingangsbelege des Zeitraums und setze Vorsteuer nur aus Rechnungen an, die die Pflichtangaben erfüllen.

Punkt 5 ist der Teil, der Abende kostet. enno sortiert nachts Bank und Belege und bereitet die UStVA mit Quellen vor; du prüfst und übermittelst selbst. Ob sich in deinem Fall die Istbesteuerung oder die Fristverlängerung lohnt, klärst du am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 34 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 34 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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