Steuervorauszahlung für Selbstständige: wie sie entsteht und warum Jahr 3 so teuer wirkt
Steuervorauszahlung für Selbstständige: die Termine bei Finanzamt und Gemeinde, wie der Betrag entsteht und warum Jahr 2 oder 3 so viel auf einmal kostet.
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- Steuern & Fristen
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- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Das Finanzamt verlangt Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum 10. März, Juni, September und Dezember, die Gemeinde Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zum 15. Februar, Mai, August und November.
- Grundlage ist die Steuer aus deinem letzten Bescheid, nicht dein aktueller Gewinn; Einkommensteuer-Vorauszahlungen gibt es erst ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin.
- Nach dem 10. Dezember kann das Finanzamt schon festgesetzte Vorauszahlungen eines Jahres nur noch über die Dezember-Rate erhöhen, um mindestens 5.000 € und bis zum Ende des 15. Monats danach.
- Im Beispiel eines Personal Trainers aus Aachen werden so zwischen dem 15. Februar und dem 10. März 2028 zusammen 24.057 € fällig, mehr als das Doppelte seiner Jahressteuer.

Inhalt · 7 Abschnitte
Steuervorauszahlungen sind Abschläge auf deine Einkommensteuer, fällig viermal im Jahr, jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember. Fällt bei deinem Gewerbe Gewerbesteuer an, verlangt die Gemeinde zusätzlich Abschläge darauf, jeweils am 15. Februar, Mai, August und November. Wie hoch die Raten sind, bestimmt grundsätzlich dein letzter Steuerbescheid, nicht dein Gewinn von heute. Im ersten Jahr können sie deshalb niedrig sein oder ganz fehlen. Mit dem ersten Bescheid über ein volles Geschäftsjahr kann dann in wenigen Wochen die Steuer für gut zwei Jahre fällig werden.
Warum Selbstständige vorauszahlen
Bei Angestellten behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung ein (§ 38 Abs. 3 EStG). Bei dir tut das niemand. Deine Einkommensteuer für ein Jahr entsteht erst mit dessen Ablauf (§ 36 Abs. 1 EStG), festgesetzt wird sie noch später, nach deiner Erklärung. Deshalb schreibt § 37 Abs. 1 EStG Vorauszahlungen auf die Steuer vor, die du für das laufende Jahr voraussichtlich schuldest. Laut Finanzverwaltung NRW sollen sie verhindern, dass mit dem Jahresbescheid eine zu hohe Nachzahlung auf dich wartet.
Abgerechnet wird mit dem Jahresbescheid: Das Finanzamt zieht alles, was du für dieses Jahr vorausgezahlt hast, von der festgesetzten Steuer ab (§ 36 Abs. 2 EStG). Einen Rest zahlst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, fällige, aber unbezahlte Vorauszahlungen sofort. Ein Überschuss wird dir ausgezahlt (§ 36 Abs. 4 EStG). In die Erklärung musst du die Vorauszahlungen nicht eintragen, das Finanzamt kennt sie.
Steht ein Betrag im Vorauszahlungsbescheid, ist er am Termin fällig. Für jeden angefangenen Monat Verspätung kommt 1 % Säumniszuschlag dazu, gerechnet auf den auf volle 50 € abgerundeten Betrag (§ 240 AO). Bis zu drei Tage bleiben ohne Zuschlag, außer bei Bar- oder Scheckzahlung. Eine Überweisung gilt am Tag der Gutschrift als gezahlt, mit SEPA-Lastschriftmandat am Fälligkeitstag (§ 224 Abs. 2 AO). Kommt eine Rate von 1.343 € fünf Tage zu spät an, kostet das 13 €.
Zwei Kalender: Finanzamt und Gemeinde
Fällt Gewerbesteuer an, zahlst du an zwei Stellen voraus, nach § 37 EStG und nach § 19 GewStG:
Einkommensteuer | Gewerbesteuer | |
|---|---|---|
setzt fest | Finanzamt | Gemeinde, mit dem Messbetrag vom Finanzamt |
Termine | 10.3., 10.6., 10.9., 10.12. | 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. |
Rechengrundlage | Steuer aus der letzten Veranlagung, nach Abzug angerechneter Steuerabzüge | Steuer aus der letzten Veranlagung |
je Termin | ein Viertel | ein Viertel, auf volle Euro abgerundet |
Untergrenze | 400 € im Jahr und 100 € je Termin | 50 € je Termin |
anpassbar bis | Ende des 15. Monats nach dem Jahr | Ende des 15. Monats nach dem Jahr |
nachträgliche Erhöhung | nach dem 10. Dezember nur um mindestens 5.000 €, über die Dezember-Rate | keine 5.000-€-Grenze |
Das Finanzamt ermittelt aus deiner Gewerbesteuererklärung den Messbetrag und schickt dir dazu einen eigenen Bescheid. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz, setzt Steuer und Vorauszahlungen fest und bekommt auch das Geld. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, weil ihre Tätigkeit kein Gewerbebetrieb ist (§ 15 Abs. 2 EStG, § 2 GewStG).
Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, rückt er laut Steuerkalender der Finanzverwaltung NRW auf den nächsten Werktag. Bei der Einkommensteuer heißt das 2028: Montag, 12. Juni, Montag, 11. September, und Montag, 11. Dezember.
So entsteht der Betrag
Einkommensteuer
Ausgangspunkt ist die Einkommensteuer aus deiner letzten Veranlagung, abzüglich angerechneter Steuerabzüge wie Lohnsteuer aus einem früheren Job (§ 37 Abs. 3 EStG). Ein Viertel davon ist deine Rate. Spenden, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, gezahlte Kirchensteuer und außergewöhnliche Belastungen senken die Vorauszahlungen nur, wenn sie zusammen mehr als 600 € ausmachen. Der Solidaritätszuschlag läuft an denselben Terminen mit (§ 1 Abs. 4 SolZG), fällt aber erst an, wenn die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer im Jahr 20.350 € übersteigen, bei Zusammenveranlagung 40.700 € (§ 3 Abs. 3 SolZG).
Die vier Raten sind gleich hoch. Auch wer im Winter mehr verdient als im Sommer, bekommt keine kleineren Raten für die ruhigen Quartale; der Bundesfinanzhof hat das abgelehnt (Urteil vom 22.11.2011, VIII R 11/09).
Im Gründungsjahr gibt es noch keine Veranlagung mit deinem Geschäft darin. Das Finanzamt nimmt dann die Einkünfte und Sonderausgaben, die du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das erste und das zweite Jahr geschätzt hast. Ergibt das weniger als 400 € im Jahr oder weniger als 100 € je Termin, setzt es keine Vorauszahlungen fest (§ 37 Abs. 5 EStG).
Gewerbesteuer
Die Gemeinde teilt die Gewerbesteuer aus der letzten Veranlagung durch vier (§ 19 Abs. 2 GewStG), rundet jede Rate auf volle Euro ab und setzt unter 50 € keine fest. Bei einem neu gegründeten Betrieb darf sie sich an der voraussichtlichen Steuer orientieren (§ 19 Abs. 4 GewStG).
Wie aus dem Gewerbeertrag nach 24.500 € Freibetrag, 3,5 % Messzahl und dem Hebesatz deiner Gemeinde die Steuer wird und wie das Vierfache des Messbetrags deine Einkommensteuer senkt (§§ 11, 16 GewStG, § 35 EStG), rechnet der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe vor; dort steht auch, wo die Grenze zum freien Beruf verläuft. Bleibt nach dem Freibetrag nichts übrig, setzt die Gemeinde keine Vorauszahlung fest, und die Anrechnung senkt auch deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Was im Vorauszahlungsbescheid steht
Den Vorauszahlungsbescheid bekommst du in der Regel mit dem Einkommensteuerbescheid, hinten angeheftet. Er nennt die Termine und die Beträge, die ab jetzt gelten. Wichtig daran:
- Er gilt weiter, auch für die folgenden Jahre, bis ein neuer kommt. Ändert sich die Höhe nicht, schickt das Finanzamt keinen neuen Bescheid, auch nicht vor den einzelnen Terminen.
- Er steht immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO). Das Finanzamt kann ihn deshalb ändern und du kannst eine Änderung beantragen, für jedes Jahr bis zum Ende des 15. Monats danach und solange der Jahresbescheid dafür noch nicht ergangen ist.
- Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich (§ 355 AO), hält die Zahlung aber nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Geht es dir nur um eine andere Höhe, reicht der Antrag auf Anpassung, und der ist an keine Monatsfrist gebunden.
Die Monatsfristen zählen ab der Bekanntgabe, und die gilt am vierten Tag nach dem Versand oder nach der Bereitstellung zum Abruf in ELSTER (§ 122 Abs. 2 und 2a, § 122a Abs. 4 AO).
Achtung
Zahlst du ohne Lastschrift, gehören die Termine aus dem Bescheid in deinen Kalender, Jahr für Jahr, bis ein neuer Bescheid etwas anderes sagt. Wer vor dem Termin auf Post vom Finanzamt wartet, zahlt zu spät. Kommt die Überweisung mehr als drei Tage nach dem Termin an, kostet jeder angefangene Monat seit dem Termin 1 % Säumniszuschlag (§ 240 Abs. 1 und 3 AO).
Warum das zweite oder dritte Jahr so teuer wird
Zwischen Gewinn und Bescheid liegt viel Zeit. Erklärst du selbst, ist die Erklärung für 2026 bis Montag, 2. August 2027 fällig. Mit Kanzlei hast du bis zum 29. Februar 2028 Zeit (§ 149 Abs. 3 AO), es sei denn, das Finanzamt fordert sie früher an. Das darf es unter anderem, wenn du in dem Jahr einen Betrieb eröffnet hast oder wenn der Bescheid für das Vorjahr zu einer Abschlusszahlung von mindestens 25 % der Steuer oder über 10.000 € geführt hat, jeweils mit vier Monaten Frist (§ 149 Abs. 4 AO). Die übrigen Termine stehen im Beitrag zur Steuererklärung Frist 2026.
Mit dem Bescheid kommt dann alles auf einmal: die Abschlusszahlung für das erste Jahr, die Vorauszahlungen für das laufende Jahr und, wenn dazwischen ein ganzes Jahr liegt, auch Vorauszahlungen für dieses abgelaufene Jahr. Für die Anpassung hat das Finanzamt bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Jahr Zeit (§ 37 Abs. 3 EStG). Nach dem 10. Dezember geht eine Erhöhung nur noch über die Dezember-Rate, und den Erhöhungsbetrag zahlst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Schon festgesetzte Vorauszahlungen erhöht das Finanzamt dann nur um mindestens 5.000 € (§ 37 Abs. 4 und 5 EStG). Ob diese Grenze auch gilt, wenn für das Jahr bisher gar keine Vorauszahlungen festgesetzt waren, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Rechne also nicht damit, dass sie dich schützt. Die Gemeinde kann bei der Gewerbesteuer ebenso nachfordern, ohne 5.000-€-Grenze und auch hier mit einem Monat Zahlungsfrist (§ 19 Abs. 3 GewStG). Wie viel du bis dahin zurücklegen solltest und wann welcher Betrag abgeht, zeigt der kostenlose Steuerrücklagen-Rechner mit einem Zahlungsplan.
BeispielSamuel, Personal Trainer in Aachen
Samuel trainiert seit Januar 2026 Kundinnen und Kunden im Studio und im Park. Für das Beispiel nehmen wir an, dass er ein Gewerbe angemeldet hat. Im Fragebogen schätzte er vorsichtig 14.000 € Gewinn für 2026 und 2027 und 6.000 € Sonderausgaben. Die verbleibenden 8.000 € liegen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, und 14.000 € bleiben unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag. Also setzen weder Finanzamt noch Stadt Vorauszahlungen fest. Für 2027 sieht der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes einen Grundfreibetrag von 12.564 € vor; beschlossen ist er Stand 25. September 2026 nicht.
2026 läuft dann deutlich besser. Alle Beträge ohne Umsatzsteuer, der Gewerbeertrag vereinfacht ohne Hinzurechnungen:
Posten 2026 | Betrag |
|---|---|
Honorare: 16 Einheiten pro Woche × 45 Wochen × 90 € | 64.800 € |
Studiomiete, Versicherung, Fortbildung, Geräte, Werbung | −8.300 € |
Gewinn und Gewerbeertrag | 56.500 € |
minus Freibetrag | −24.500 € |
verbleibender Gewerbeertrag | 32.000 € |
Messbetrag: 3,5 % | 1.120 € |
Gewerbesteuer: Hebesatz Aachen 475 % | 5.320 € |
zu versteuerndes Einkommen: 56.500 € minus 8.500 € Sonderausgaben | 48.000 € |
Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 | 9.852 € |
Ermäßigung für die Gewerbesteuer: 4 × 1.120 € | −4.480 € |
festgesetzte Einkommensteuer 2026 | 5.372 € |
Der Tarif nach § 32a EStG: (48.000 − 17.799) ÷ 10.000 = 3,0201; (173,10 × 3,0201 + 2.397) × 3,0201 + 1.034,87 = 9.852,90 €, abgerundet 9.852 €. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, Kirchensteuer zahlt Samuel nicht.
Seine Kanzlei übermittelt die Erklärungen für 2026 im Dezember 2027. Der Einkommensteuerbescheid gilt am Montag, 24. Januar 2028 als bekanntgegeben, der Vorauszahlungsbescheid hängt dahinter. Der Bescheid der Stadt Aachen gilt am Mittwoch, 2. Februar 2028 als bekanntgegeben. Weil der 10. Dezember 2027 vorbei ist, setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen für 2027 nachträglich über die Dezember-Rate fest: die volle Jahressumme von 5.372 €. Das liegt über jeder Untergrenze aus § 37 Abs. 5 EStG, auch über 5.000 €. Die Stadt setzt ebenso Vorauszahlungen für 2027 nachträglich fest. Beide dürfen das bis Ende März 2029, und im Beispiel tun sie es.
fällig | wofür | an | Betrag |
|---|---|---|---|
Di., 15. Februar 2028 | Gewerbesteuer-Rate 1/2028: 5.320 € ÷ 4 | Stadt | 1.330 € |
Do., 24. Februar 2028 | Abschlusszahlung Einkommensteuer 2026 | Finanzamt | 5.372 € |
Do., 24. Februar 2028 | nachträglich festgesetzte Dezember-Rate 2027 | Finanzamt | 5.372 € |
Do., 2. März 2028 | Abschlusszahlung Gewerbesteuer 2026 | Stadt | 5.320 € |
Do., 2. März 2028 | nachträgliche Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2027 | Stadt | 5.320 € |
Fr., 10. März 2028 | Einkommensteuer-Rate 1/2028: 5.372 € ÷ 4 | Finanzamt | 1.343 € |
zusammen | 24.057 € |
Für ein Jahr zahlt Samuel 5.372 € + 5.320 € = 10.692 €. Zwischen dem 15. Februar und dem 10. März wird also mehr als das Doppelte fällig.
- fällig vom 15. Februar bis 10. März 202824.057 €
- Einkommen- und Gewerbesteuer für ein Jahr10.692 €
Höher ist seine Steuer dadurch nicht, es kommen nur die Beträge für 2026, die Abschläge für 2027 und die ersten Raten 2028 zusammen. Die Abschläge für 2027 rechnet das Finanzamt später mit dem Bescheid für 2027 ab. Danach wird es ruhig, solange der Gewinn etwa so bleibt: 1.330 € an die Stadt am 15. Mai, 1.343 € ans Finanzamt am 12. Juni, und so weiter jedes Quartal.
Merke
Vorauszahlungen folgen dem letzten Bescheid. Wächst dein Gewinn schneller, als die Bescheide nachkommen, wächst auch der Betrag, der mit dem nächsten Bescheid auf einmal fällig wird.
Vorauszahlungen anpassen lassen
Läuft dein Jahr deutlich anders als im letzten Bescheid, kannst du die Vorauszahlungen anpassen lassen, nach oben wie nach unten. In ELSTER heißt das Formular „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“. Das Finanzamt kann bis zum Ende des 15. Monats nach dem Jahr anpassen, aber nicht mehr, sobald der Jahresbescheid für dieses Jahr ergangen ist. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen passt die Gemeinde an; das Finanzamt kann ihr dafür einen voraussichtlichen Messbetrag vorgeben, an den sie gebunden ist (§ 19 Abs. 3 GewStG). Hätte Samuel im Herbst 2026 eine Erhöhung beantragt, hätten sich seine Zahlungen über 2026 und 2027 verteilt.
Bevor der nächste Bescheid kommt
- Leg deinen letzten Vorauszahlungsbescheid neben den Kalender und trag die Termine ein, bei Gewerbe auch die der Gemeinde. Oder erteile ein SEPA-Lastschriftmandat, dann zählt der Fälligkeitstag. Wenn du Hilfe dabei willst: enno behält Fristen im Blick und bereitet deine EÜR mit Quellen vor, du prüfst und übermittelst selbst.
- Vergleiche die Raten mit deinem laufenden Gewinn. Liegt er deutlich über dem Stand des letzten Bescheids, leg die Differenz zurück oder beantrage eine Anpassung nach oben. Welche Quote zu deinem Gewinn passt, zeigt Wie viel für Steuern zurücklegen.
- Zahlst du im ersten Jahr nichts voraus, rechne wie Samuel: Mit dem ersten Bescheid kann die Steuer für das erste Jahr zweimal fällig werden, als Abschlusszahlung und als Vorauszahlung für das Jahr danach. Bei Gewerbe kommt dasselbe von der Gemeinde.
- Prüf den Bescheid innerhalb eines Monats. Reicht das Geld nicht für alles, stell vor dem Fälligkeitstag in ELSTER einen „Antrag auf Stundung“. Das Finanzamt kann stunden, wenn die Zahlung zum Termin eine erhebliche Härte wäre und die Steuer dadurch nicht gefährdet erscheint, in der Regel gegen Sicherheit und mit 0,5 % Zinsen je vollem Monat (§§ 222, 234, 238 AO). Für die Gewerbesteuer ist die Gemeinde zuständig.
- Bist du verheiratet, hast du weitere Einkünfte oder ist unklar, ob du ein Gewerbe hast, lass die Zahlen von einem Steuerberater durchrechnen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 35 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 35 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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