Einnahmenüberschussrechnung: was die EÜR ist und warum der Zahltag zählt

Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG: wer die EÜR nutzen darf, welche Zahlung in welches Jahr gehört und ein Gründungsjahr mit echten Zahlen.

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9 Min
Thema
Buchhaltung & Belege
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EÜR ermittelt deinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Bilanz und ohne Inventur.
  • Maßgeblich ist der Tag, an dem Geld fließt; für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um Neujahr gilt ein Fenster von zehn Tagen.
  • Freiberufler dürfen die EÜR unabhängig von Umsatz und Gewinn nutzen, Gewerbetreibende so lange, bis eine Buchführungspflicht greift.
  • Die Anlage EÜR für 2026 übermittelst du elektronisch, ohne Steuerberater bis zum 2. August 2027.
Illustration: Tischkalender beim Umblättern, daneben ein dickes Wörterbuch mit Lesebändchen und eine kleine Keramikschale mit Münzen
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Wer die EÜR nutzen darf
  2. 02Die Grundregel: Geld zählt, wenn es fließt
  3. 03Anschaffungen folgen eigenen Regeln
  4. 04Sophies erstes Jahr, durchgerechnet
  5. 05Umsatzsteuer läuft durch die EÜR hindurch
  6. 06Abgabe über ELSTER und die Frist für 2026
  7. 07Vorbereitung auf die EÜR 2026

Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, ist die einfache Form, deinen Gewinn für das Finanzamt zu ermitteln: alles, was dir im Jahr betrieblich zugeflossen ist, minus alles, was du betrieblich bezahlt hast. Die Grundlage steht in § 4 Abs. 3 EStG. Eine Bilanz brauchst du dafür nicht, auch keine Inventur. Das Ergebnis übermittelst du als Anlage EÜR elektronisch, und der Gewinn daraus landet in deiner Einkommensteuererklärung.

Wer die EÜR nutzen darf

Das Gesetz erlaubt die EÜR allen, die weder zur Buchführung verpflichtet sind noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen. Ob eine Pflicht besteht, hängt von deiner Tätigkeit und der Rechtsform ab. Stand 2026:

Deine Situation
EÜR möglich?
Wo die Grenze liegt
Freiberuflich nach § 18 EStG, etwa als Übersetzerin, Journalist oder Architektin
Ja, egal wie hoch Umsatz und Gewinn sind
Nur wer freiwillig bilanziert, fällt heraus
Gewerbliches Einzelunternehmen
Ja, solange keine Buchführungspflicht besteht
Steuerrecht: mehr als 800.000 € Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr, die Pflicht beginnt aber erst nach Mitteilung des Finanzamts (§ 141 AO). Handelsrecht: Einzelkaufleute sind befreit, solange sie an zwei Abschlussstichtagen in Folge höchstens 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB)
UG oder GmbH
Nein
Gilt als Handelsgesellschaft und muss Bücher führen und bilanzieren

Was dabei oft untergeht: Die steuerliche Buchführungspflicht aus § 141 AO betrifft nur gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte. Freiberufler kommen darin gar nicht vor. Und wer mit einem Gewerbe über eine der beiden Grenzen kommt, muss nicht über Nacht umstellen: Die Pflicht beginnt erst mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung des Finanzamts folgt. Bis dahin bleibt es bei der EÜR, sofern nicht schon das Handelsgesetzbuch Bücher verlangt. Bei einer Neugründung als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau zählen für § 241a HGB schon die Werte am ersten Abschlussstichtag.

Die Grundregel: Geld zählt, wenn es fließt

Die EÜR kennt keine offenen Rechnungen. Eine Einnahme gehört in das Jahr, in dem das Geld bei dir ankommt, eine Ausgabe in das Jahr, in dem du zahlst (§ 11 EStG). Wann du die Rechnung geschrieben oder die Arbeit erledigt hast, spielt dafür keine Rolle. Genau das unterscheidet die EÜR von der Bilanz, in der Erträge und Aufwendungen unabhängig vom Zahltag zählen. Im Alltag reicht deshalb oft ein Blick auf den Kontoauszug, um eine Zahlung dem richtigen Jahr zuzuordnen. Bei deinen eigenen Überweisungen zählt genau genommen der Tag, an dem der Auftrag bei der Bank eingeht, sofern das Konto gedeckt ist.

Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, also solche, die sich in festen Abständen wiederholen. Das typische Beispiel sind Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und -Erstattungen. Werden sie kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel fällig und auch bezahlt, zählen sie zu dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Kurz heißt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: bis zu zehn Tage. Nach Neujahr schließt sich das Fenster also am 10. Januar.

Welche Zahlung in welches Jahr gehört

Vorgang
Wann das Geld fließt
Jahr in der EÜR
Rechnung vom 18. Dezember 2026
Kunde zahlt am 7. Januar 2027
2027
Seminar im Februar 2027
du zahlst am 30. Dezember 2026
2026
Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2026
du zahlst am 8. Januar 2027
2026
dieselbe Vorauszahlung
du zahlst am Montag, 11. Januar 2027
2027
dieselbe Vorauszahlung mit Dauerfristverlängerung, fällig erst am 10. Februar 2027
du zahlst trotzdem schon am 8. Januar 2027
2027
Laptop für 1.299 €
Kauf im April 2026
nach den Regeln für Anschaffungen, siehe unten

Die Zahlung am 11. Januar ist eine Falle, die es 2027 wirklich gibt. Der 10. Januar 2027 ist ein Sonntag, deshalb ist die Dezember-Vorauszahlung erst am Montag, 11. Januar, fällig (§ 108 Abs. 3 AO). In die EÜR 2026 kommt eine Zahlung von diesem Montag aber nicht mehr, denn dafür muss das Geld bis zum 10. Januar abgeflossen sein. Mit Dauerfristverlängerung wird die Dezember-Vorauszahlung erst am 10. Februar fällig, also außerhalb des Fensters, und eine frühe Zahlung ändert daran nichts. Dafür rückt die Vorauszahlung für November an ihre Stelle, denn sie wird dann zum Jahreswechsel fällig.

ZeitleisteDezember-Vorauszahlung ohne Dauerfristverlängerung: das Wochenende im Januar 2027
  1. Freitag: bezahlt, zählt noch für die EÜR 2026
  2. Sonntag: das Zehn-Tage-Fenster schließt
  3. Montag, der verschobene Fälligkeitstag: bezahlt, zählt erst für die EÜR 2027

Die Zehn-Tage-Regel hilft nur bei wiederkehrenden Zahlungen. Ein Kunde, der eine einmalige Rechnung am 2. Januar begleicht, bringt dir eine Einnahme im neuen Jahr, so knapp es auch war.

Anschaffungen folgen eigenen Regeln

Kaufst du etwas, das dir länger als ein Jahr dient, greift das Zahlungsprinzip nicht voll. § 4 Abs. 3 EStG verweist ausdrücklich auf die Vorschriften zur Abschreibung und zu geringwertigen Wirtschaftsgütern. Für die Grenzen zählt immer der Preis ohne Vorsteuer, auch wenn du als Kleinunternehmer gar keine Vorsteuer abziehen kannst:

Anschaffung (netto)
Behandlung in der EÜR
bis 250 €
voller Abzug im Jahr der Anschaffung
über 250 € bis 800 €
voller Abzug als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich, dazu ein Eintrag in ein eigenes, laufend geführtes Verzeichnis. In die Anlage AVEÜR kommt es nicht
über 800 €
Abschreibung über die Nutzungsdauer, im ersten Jahr anteilig ab dem Monat des Kaufs
Computer mit Zubehör und Software
eine Nutzungsdauer von einem Jahr ist zulässig, also voller Abzug im Kaufjahr, trotzdem mit Eintrag in der Anlage AVEÜR

Statt des Sofortabzugs kannst du Güter über 250 € bis 1.000 € auch in einem Sammelposten bündeln, der fünf Jahre lang mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Dieses Wahlrecht gilt dann einheitlich für alle Güter dieser Preisspanne, die du im selben Jahr kaufst.

Merke

In der EÜR entscheidet das Datum, an dem Geld fließt. Ausnahmen gibt es für Anschaffungen, die länger als ein Jahr genutzt werden, und für wiederkehrende Zahlungen, die in den zehn Tagen um den Jahreswechsel fällig und bezahlt werden.

Sophies erstes Jahr, durchgerechnet

BeispielSophie, freie Übersetzerin in Freiburg

Sophie übersetzt seit dem 1. April 2026 freiberuflich Verträge und Handbücher aus dem Französischen. Sie nutzt die Kleinunternehmerregelung, weist also keine Umsatzsteuer aus. In ihrer EÜR stehen deshalb alle Beträge brutto.

Posten
Zahlung
Betrag 2026
Honorare, bis 31. Dezember eingegangen
laufend
21.400 €
Rechnung vom 18. Dezember über 1.800 €
eingegangen am 7. Januar 2027
0 €
Betriebseinnahmen
21.400 €
Laptop, nur beruflich genutzt
2. April
1.299 €
Schreibtischstuhl, als geringwertiges Wirtschaftsgut im Verzeichnis
20. April
459 €
Software-Abos, Fachwörterbücher, Berufsverband, beruflicher Anteil von Telefon und Internet
laufend
1.640 €
Terminologie-Seminar im Februar 2027
30. Dezember
240 €
Betriebsausgaben
3.638 €

Die Ausgaben: 1.299 € + 459 € + 1.640 € + 240 € = 3.638 €. Der Gewinn: 21.400 € minus 3.638 € ergibt 17.762 €.

Nach Rechnungsdatum hätte Sophie 23.200 € Einnahmen angesetzt. Die 1.800 € aus der Dezember-Rechnung gehen nicht verloren, sie stehen in der EÜR 2027. Für die Grenzen zählen Laptop und Stuhl netto. Der Laptop kommt auf 1.299 € geteilt durch 1,19, also 1.091,60 € und damit über 800 €. Der Stuhl kommt auf 459 € geteilt durch 1,19, also 385,71 €: ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Absetzen darf Sophie trotzdem die Bruttobeträge, weil sie als Kleinunternehmerin keine Vorsteuer zurückbekommt. Den Laptop setzt sie mit der einjährigen Nutzungsdauer voll ab und führt ihn in der Anlage AVEÜR, den Stuhl nur in ihrem eigenen Verzeichnis. Beim Telefon zählt nur der berufliche Anteil, den Rest trägt sie privat.

Umsatzsteuer läuft durch die EÜR hindurch

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nicht, wirkt die EÜR zuerst seltsam: Die Umsatzsteuer taucht darin als Einnahme und als Ausgabe auf. Die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR 2026 ordnet sie so ein:

  • Umsatzsteuer, die dir Kunden zahlen, ist eine Betriebseinnahme, sobald sie eingeht.
  • Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ist eine Betriebsausgabe, sobald du die Rechnung bezahlst.
  • Was du ans Finanzamt überweist, ist eine Betriebsausgabe. Eine Erstattung vom Finanzamt ist eine Betriebseinnahme.

Ein Beispiel: Du stellst 1.000 € plus 190 € Umsatzsteuer in Rechnung. Zahlt der Kunde, stehen 1.190 € als Einnahmen in der EÜR, getrennt in 1.000 € Honorar und 190 € Umsatzsteuer. Überweist du die 190 € später mit deiner Umsatzsteuervoranmeldung, werden sie zur Ausgabe. Über die Zeit gleicht sich die Umsatzsteuer so aus, sie kann aber zwischen zwei Jahren wandern. Genau dort entscheidet die Zehn-Tage-Regel über die letzte Vorauszahlung des Jahres.

Mit Kleinunternehmerregelung trägst du Einnahmen und Ausgaben brutto ein und brauchst die Umsatzsteuer-Zeilen in der Regel nicht. Ob die Regelung zu dir passt, klärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Abgabe über ELSTER und die Frist für 2026

Die EÜR reichst du nicht als eigene Tabelle ein, sondern als amtlich vorgeschriebenen Datensatz: über Mein ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Schnittstelle. Papier ist nur erlaubt, wenn das Finanzamt dir das auf Antrag wegen einer unbilligen Härte gestattet (§ 60 Abs. 4 EStDV). Vier Hinweise aus der amtlichen Anleitung helfen schon vor dem Ausfüllen:

  • Für jeden Betrieb gibt es eine eigene Anlage EÜR.
  • Hast du abzuschreibende Anschaffungen, gehört das Anlageverzeichnis dazu, die Anlage AVEÜR.
  • Zeilen, die dich nicht betreffen, lässt du leer. Auch eine 0,00 gehört dort nicht hin.
  • Die Registrierung bei ELSTER kann bis zu zwei Wochen dauern.

Den Gewinn aus der EÜR trägst du in die Einkommensteuererklärung ein: freiberuflich in die Anlage S, gewerblich in die Anlage G. Bei einem Gewerbe ist derselbe Gewinn der Ausgangspunkt für die Gewerbesteuer. Und die Steuer, die sich aus der Veranlagung ergibt, wirkt nach vorn: Nach ihr bemessen sich grundsätzlich deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen, fällig jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember.

Frist

Für das Jahr 2026 endet die Frist für die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR ohne Steuerberater sieben Monate nach Jahresende. Der 31. Juli 2027 ist ein Samstag, deshalb reicht Montag, der 2. August 2027. Mit Steuerberater gilt der 29. Februar 2028, sofern das Finanzamt die Erklärung nicht früher anfordert.

Alle weiteren Termine stehen im Beitrag zur Steuererklärung-Frist 2026.

Belege und Aufbewahrung

Für die EÜR brauchst du keine Buchführung im Sinne des Handelsrechts, deine Einnahmen und Ausgaben musst du aber belegen können. Buchungsbelege wie Rechnungen und Quittungen bewahrst du seit 2025 acht Jahre auf, Aufzeichnungen zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Wenn dir das Sortieren am Abend zu viel wird: enno erledigt es nachts, gleicht dabei Buchungen und Belege ab und bereitet daraus die EÜR mit Quellen vor. Prüfung und Übermittlung bleiben bei dir.

Vorbereitung auf die EÜR 2026

  1. Ordne dich ein: freiberuflich nach § 18 EStG oder gewerblich. Davon hängen Anlage S oder G ab und ob § 141 AO dich überhaupt treffen kann. Ist das bei deiner Tätigkeit unklar, lass es von einem Steuerberater prüfen.
  2. Notiere bei jeder Zahlung das Datum, an dem das Geld geflossen ist, und nicht nur das Rechnungsdatum.
  3. Leg ein Verzeichnis an für alles, was netto über 250 € kostet und länger als ein Jahr hält.
  4. Zahlst du Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung und soll die Dezember-Vorauszahlung noch in die EÜR 2026, muss sie bis zum 10. Januar 2027 abgeflossen sein. Weil das ein Sonntag ist, überweist du sie am sichersten bis Freitag, 8. Januar. Der Montag danach ist zwar der Fälligkeitstag, für die EÜR 2026 aber zu spät.
  5. Registrier dich bei ELSTER, wenn du noch keinen Zugang hast. Das kann bis zu zwei Wochen dauern, die du im Juli 2027 nicht übrig haben willst.
  6. Welche Kosten überhaupt als Betriebsausgaben zählen, steht im Beitrag darüber, was sich in der Selbstständigkeit absetzen lässt.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 37 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 37 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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