Durchlaufende Posten: warum die meisten weiterberechneten Kosten keine sind
Durchlaufende Posten erkennen: drei Prüffragen, welche Kosten zu deinem Entgelt gehören, was auf die Rechnung kommt und was in die EÜR, mit Rechenbeispiel.
- Stand
- Lesezeit
- 10 Min
- Thema
- Buchhaltung & Belege
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Ein durchlaufender Posten ist Geld, das du im Namen und für Rechnung eines anderen zahlst oder annimmst; er gehört nicht zum Entgelt (seit 2026 § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG, vorher Satz 5) und scheidet aus der EÜR aus (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG).
- Bahnticket, Hotel, Material oder Porto, die du auf deinen eigenen Namen kaufst und dem Kunden weiterberechnest, sind Teil deines Entgelts und bekommen den Steuersatz deiner Leistung.
- Durchlaufend ist ein Betrag in der Regel nur, wenn dein Kunde selbst Vertragspartner und Schuldner ist, beide Seiten Name und Betrag kennen und du ihn in der Buchführung als durchlaufenden Posten führst.
- Für die Kleinunternehmergrenze zählen weiterberechnete Reisekosten als Umsatz, echte durchlaufende Posten nicht.

Inhalt · 9 Abschnitte
- 01Was Umsatzsteuergesetz und EStG dazu sagen
- 02Drei Prüffragen vor jeder Weiterberechnung
- 03Auslagenersatz: warum Fahrt, Hotel, Material und Porto zum Entgelt zählen
- 04Von der Quittung bis zur EÜR-Zeile: die Einordnung im Überblick
- 05Wo echte durchlaufende Posten vorkommen
- 06Leanders Rechnung für zwei Hochzeitstage an der Ostsee
- 07Kleinunternehmer: weiterberechnete Kosten zählen zur Umsatzgrenze
- 08Getrennt buchen, getrennt ausweisen
- 09Bevor die nächste Rechnung mit Auslagen rausgeht
Ein durchlaufender Posten ist Geld, das du nur für deinen Kunden bewegst: Du zahlst oder kassierst es in seinem Namen und auf seine Rechnung, etwa eine Behördengebühr, deren Bescheid auf ihn lautet. Er gehört nicht zu deinem Entgelt, und in deiner EÜR kommt er nicht vor. Die typischen Kosten, die Selbstständige weiterreichen, sind aber keine durchlaufenden Posten. Hast du Bahnticket, Hotelzimmer, Material oder Porto auf deinen eigenen Namen gekauft, wird die Weiterberechnung Teil deines Preises und bekommt den Steuersatz deiner Leistung.
Was Umsatzsteuergesetz und EStG dazu sagen
Im Umsatzsteuergesetz reicht dafür ein Satz: Was du im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmst und wieder ausgibst, zählt nicht zum Entgelt. Seit dem 1. Januar 2026 ist das § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG. Bis Ende 2025 war es Satz 5, dann hat das Jahressteuergesetz 2024 den Satz davor gestrichen. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Stand 2. Juni 2026) zitiert noch die alte Nummer, meint aber dieselbe Vorschrift.
Für die Einnahmenüberschussrechnung übernimmt § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG die Formel fast wortgleich: Solche Beträge fallen aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben heraus.
Nach Abschnitt 10.4 des Anwendungserlasses bist du im Zahlungsverkehr bloß Mittelsperson, ohne eigenen Anspruch auf das Geld und ohne eigene Pflicht, es an den Empfänger zu zahlen. Dass am Ende ohnehin der Kunde zahlt, genügt nicht: Dein Kunde und der Empfänger des Geldes müssen rechtlich unmittelbar miteinander verbunden sein.
Drei Prüffragen vor jeder Weiterberechnung
- In wessen Namen sind die Kosten entstanden? Schau, wer bestellt, gebucht oder den Antrag gestellt hat und an wen Rechnung oder Bescheid adressiert sind. Steht dort nur dein Name, hast du in aller Regel für deinen Betrieb eingekauft.
- Wer schuldet den Betrag? Schuldest du ihn dem Hotel, der Bahn oder der Behörde, bist du kein Mittler. Das gilt auch für Steuern und öffentliche Gebühren, die du selbst schuldest und offen auf den Kunden umlegst (Abschnitt 10.1 Abs. 6 und 10.4 Abs. 3 UStAE).
- Erfahren dein Kunde und der Zahlungsempfänger den Namen des anderen und den genauen Betrag? Das setzt der Anwendungserlass für unmittelbare Rechtsbeziehungen voraus (Abschnitt 10.4 Abs. 2). Du reichst also exakt den Betrag vom Beleg weiter, ohne Aufschlag.
Dazu verlangt der Bundesfinanzhof, dass du den Betrag in deiner Buchführung als durchlaufenden Posten behandelst, und leitet das aus der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ab (Urteil vom 3. Juli 2014, V R 1/14). Das Gericht spricht von einem Wahlrecht: Behandelst du den Betrag dort nicht so, fällt er in die Bemessungsgrundlage deiner Leistung.
Merke
Durchlaufend ist ein Betrag in der Regel nur, wenn dein Kunde Vertragspartner und Schuldner ist, beide Seiten Name und Betrag kennen und du ihn in deinen Büchern als durchlaufenden Posten führst. Bist du selbst Vertragspartner oder alleiniger Schuldner, gehört er zu deinem Entgelt.
Auslagenersatz: warum Fahrt, Hotel, Material und Porto zum Entgelt zählen
Zum Entgelt gehört alles, was dein Kunde für deine Leistung aufwendet, ausdrücklich auch die Nebenkosten, die du von ihm einforderst (Abschnitt 10.1 Abs. 3 UStAE). Das Bahnticket, mit dem du zum Kunden fährst, wird mit der Weiterberechnung also Teil des Preises für deine Leistung. Es trägt deren Satz, bei einer Leistung zu 19 % auch 19 %, und nicht die 7 % von deinem Fahrschein. Eine eigene Zeile auf der Rechnung ändert daran nichts: Du verkaufst dem Kunden keine Bahnfahrt, du berechnest ihm Kosten deiner eigenen Arbeit.
Als regelbesteuerter Unternehmer ziehst du die Vorsteuer aus Ticket und Hotel selbst ab. Deshalb liegt es nahe, die Kosten netto anzusetzen und darauf deinen Satz zu berechnen. Schlägst du etwas auf, ist auch der Aufschlag Entgelt.
Achtung
Rechnest du Reisekosten, die du auf eigenen Namen gekauft hast, als „durchlaufenden Posten“ ohne Umsatzsteuer ab, verschwindet die Steuer nicht. Einen rechtsirrtümlich ohne Umsatzsteuer vereinbarten Preis teilt die Finanzverwaltung in Entgelt und enthaltene Steuer auf (Abschnitt 10.1 Abs. 3 UStAE). Die Steuer zahlst dann du, aus dem Geld des Kunden.
Von der Quittung bis zur EÜR-Zeile: die Einordnung im Überblick
Die Zeilen stammen aus der Anlage EÜR 2026, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium am 1. September 2026. Im Vordruck 2025 haben die Ausgabenzeilen jeweils eine Nummer weniger (44, 49, 51, 57, 58 und 70), die Einnahmezeilen 12, 15 und 17 sind gleich.
Kosten | Einordnung | Umsatzsteuer auf deiner Rechnung | Anlage EÜR 2026 |
|---|---|---|---|
Bahn- oder Flugticket auf deinen Namen | Teil deines Entgelts | Satz deiner Leistung | Ticket netto in Zeile 71, Vorsteuer in Zeile 58; Erstattung netto in Zeile 15, Steuer darauf in Zeile 17 |
Hotelzimmer, von dir gebucht | Teil deines Entgelts | Satz deiner Leistung | Zimmer netto in Zeile 45; Erstattung wie oben |
Material oder Porto, von dir gekauft | Teil deines Entgelts | Satz deiner Leistung | Material in der Zeile seiner Art, Porto in Zeile 52; Erstattung wie oben |
Gebühr, deren Bescheid dich als Schuldner nennt | Teil deines Entgelts | Satz deiner Leistung | Zeile 50; Erstattung wie oben |
Gebühr, die eine Behörde deinem Kunden auferlegt und die du in seinem Namen zahlst | durchlaufender Posten | keine | in keiner Zeile |
Hotel, auf den Namen des Kunden gebucht und an ihn berechnet, von dir nur bezahlt | kann durchlaufend sein, wenn die Prüffragen passen | keine von dir; die Hotelrechnung an den Kunden weist sie aus | in keiner Zeile |
Die Umsatzsteuer selbst ist in der EÜR kein durchlaufender Posten. Wie sie dort hinein- und wieder hinausläuft, zeigt der Beitrag zu EÜR und Umsatzsteuer.
Wo echte durchlaufende Posten vorkommen
Anwendungserlass und Bundesfinanzhof nennen nur wenige Fallgruppen. Bei den ersten beiden lockert der Anwendungserlass die dritte Prüffrage (Abschnitt 10.4 Abs. 2):
- Gerichts- und Behördenkosten, die Anwälte, Notare und verwandte Berufe für Auftraggeber auslegen, wenn eine Kostenordnung den Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmt. Namen und Anschrift des Mandanten muss die Behörde dann nicht erfahren.
- Abgaben und Beiträge, die du für andere einnimmst und weiterleitest. Sie können auch dann durchlaufend sein, wenn du dem Empfänger Namen und Einzelbeträge nicht mitteilst.
- Gebühren für die zweite Leichenschau, die ein Krematorium im Namen seiner Auftraggeber vorstreckte und in Preisliste wie Abrechnung als Gebührenauslage ohne Umsatzsteuer auswies (BFH, V R 1/14). Das galt dem Gericht auch für den Fall, dass das Krematorium die Gebühr als Gesamtschuldner mitschulden sollte. Der Anwendungserlass verlangt in solchen Fällen heute von dir den Nachweis, dass du nur Mittelsperson warst (Abschnitt 10.4 Abs. 4).
Ein Gegenbeispiel liefert derselbe Abschnitt: Gebühren für einen Grundbuchabruf, die der Notar selbst schuldet, bleiben bei ihm Entgelt, auch wenn er sie als verauslagte Gerichtskosten berechnen darf. Für alle anderen ist der naheliegende Fall eine Gebühr, die dein Kunde schuldet und die du für ihn überweist.
Leanders Rechnung für zwei Hochzeitstage an der Ostsee
BeispielLeander, Fotograf in Hamburg
Leander fotografiert Hochzeiten, ist regelbesteuert und gibt seine Voranmeldungen monatlich ab. Ein Paar aus München heiratet am Freitag, 11. September 2026, an der Ostsee, am Samstag wird gefeiert, und Leander begleitet beide Tage. Das Paar bekommt nur die bestellten Bilddateien für sich. Solche Aufträge sind nach dem Anwendungserlass nicht ermäßigt, es gelten 19 % (Abschnitt 12.7 Abs. 18 UStAE). Die 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG kommen erst in Betracht, wenn es im Kern um Nutzungsrechte geht, etwa für eine Veröffentlichung.
Drei Kosten kommen dazu:
- Bahnfahrt ab Hamburg und zurück, auf seinen Namen: 89,80 € mit 7 % Umsatzsteuer, also 83,93 € netto und 5,87 € Vorsteuer.
- Hotel, zwei Nächte ohne Frühstück, von ihm gebucht: 220,00 € mit 7 %, also 205,61 € netto und 14,39 € Vorsteuer.
- Für Porträts im Kurpark braucht das Paar eine Genehmigung der Gemeinde. Leander hat sie mit Vollmacht im Namen des Paars beantragt. Der Gebührenbescheid über 150,00 € nennt das Paar als Schuldner und weist keine Umsatzsteuer aus. Leander überweist den Betrag am 20. August mit dem Aktenzeichen des Bescheids.
Ticket und Hotel laufen auf Leanders Namen, er schuldet sie: Entgelt. Die Gebühr schuldet das Paar, und Gemeinde wie Paar kennen einander und den Betrag: ein durchlaufender Posten.
Seine Rechnung vom 21. September 2026:
Position | Betrag |
|---|---|
Fotobegleitung Trauung und Feier, 11. und 12. September 2026 | 2.600,00 € |
Bahnfahrt Hamburg und zurück, netto | 83,93 € |
Hotel, zwei Nächte, netto | 205,61 € |
Entgelt | 2.889,54 € |
Umsatzsteuer 19 % | 549,01 € |
Genehmigungsgebühr der Gemeinde laut Bescheid, verauslagt im Namen und für Rechnung des Paars, ohne Umsatzsteuer | 150,00 € |
Rechnungsbetrag | 3.588,55 € |
Gerechnet: 2.600,00 € + 83,93 € + 205,61 € = 2.889,54 €, davon 19 % sind 549,01 €. Mit der Gebühr: 2.889,54 € + 549,01 € + 150,00 € = 3.588,55 €.
Zwei Fehler hätten Geld gekostet. Stellt Leander Bahn und Hotel als durchlaufende Posten ohne Umsatzsteuer in Rechnung, gelten die 289,54 € als Bruttobetrag: 289,54 € ÷ 1,19 = 243,31 € Entgelt, dazu 46,23 € Umsatzsteuer aus seiner eigenen Tasche. Schlägt er umgekehrt 19 % auf die Gebühr, zahlt das Paar 28,50 € mehr, die es als Privatleute nicht als Vorsteuer zurückbekommt.
Das Paar überweist am 5. Oktober 2026. In Leanders Anlage EÜR 2026 steht der Auftrag so:
Zeile | Was | Betrag |
|---|---|---|
15 | Honorar und weiterberechnete Reisekosten, netto | 2.889,54 € |
17 | vereinnahmte Umsatzsteuer | 549,01 € |
45 | Hotel, netto | 205,61 € |
58 | Vorsteuer aus Ticket und Hotel, 5,87 € + 14,39 € | 20,26 € |
59 | Umsatzsteuer aus dem Auftrag, mit den Voranmeldungen 2026 gezahlt, 549,01 € − 20,26 € | 528,75 € |
71 | Bahnfahrt, netto | 83,93 € |
keine | Genehmigungsgebühr, bezahlt und erstattet | 150,00 € |
Übrig bleiben 2.889,54 € + 549,01 € − 205,61 € − 20,26 € − 528,75 € − 83,93 € = 2.600,00 €, genau das Honorar. Die Reisekosten laufen durch den Gewinn und heben sich auf, die Gebühr erscheint gar nicht. Leander führt sie in einer eigenen Liste mit Bescheid, Überweisung vom 20. August und Zahlungseingang vom 5. Oktober, Saldo null.
- Bahn und Hotel, ohne Umsatzsteuer weiterberechnet289,54 €
- minus darin steckende Umsatzsteuer, die Leander selbst abführt46,23 €
- ergibt was ihm davon als Entgelt bleibt243,31 €
Kleinunternehmer: weiterberechnete Kosten zählen zur Umsatzgrenze
Maßstab der Kleinunternehmerregelung ist der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten (§ 19 Abs. 2 UStG), berechnet mit derselben Bemessungsgrundlage wie bei der Besteuerung (Abschnitt 19.2 Abs. 2 UStAE). Durchlaufende Posten bleiben deshalb draußen, weiterberechnete Reisekosten und Materialkosten zählen mit.
Wäre Leander Kleinunternehmer, könnte er keine Vorsteuer abziehen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG) und würde Bahn und Hotel mit dem Bruttobetrag weiterberechnen. In seinen Gesamtumsatz 2026 gingen dann 2.600,00 € + 89,80 € + 220,00 € = 2.909,80 € ein, die 150 € Gebühr nicht. In der EÜR stünden die 2.909,80 € in Zeile 12, Bahn und Hotel brutto in den Zeilen 71 und 45. Wer oft auf Kosten seiner Kunden reist, kommt so schneller an die Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Was sonst in die Summe gehört, erklärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung 2026.
Getrennt buchen, getrennt ausweisen
Führ durchlaufende Posten auf einem eigenen Konto oder in einer eigenen Liste: Zahltag und Betrag, Aktenzeichen des Bescheids, Name des Kunden, Tag der Erstattung. Ist alles erstattet, steht die Liste auf null. Damit behandelst du den Betrag in der Buchführung so, wie es der Bundesfinanzhof verlangt, und hast deinen Nachweis, falls das Finanzamt fragt.
Auf der Rechnung bekommt der Posten eine eigene Zeile hinter der Umsatzsteuer, mit dem Hinweis, dass du ihn im Namen und für Rechnung des Kunden verauslagt hast. Auch das Krematorium im Urteil des Bundesfinanzhofs wies die Gebühr getrennt von seiner Leistung aus. Was die Rechnung darüber hinaus braucht, steht in den Pflichtangaben auf Rechnungen.
Ein durchlaufender Posten, den du im Dezember zahlst und im Januar erstattet bekommst, ändert keinen Gewinn. Ein Hotel, das du im Dezember bezahlst, senkt dagegen den Gewinn dieses Jahres, und die Erstattung im Januar erhöht den des nächsten (§ 11 EStG). Bilanziert dein Betrieb, etwa als GmbH, bleibt ein durchlaufender Posten ebenfalls gewinnneutral (H 4.2 (1) EStH).
Beim Zuordnen der Erstattungen zu Bescheid und Zahlung hilft dir enno, weil es Buchungen mit Belegen abgleicht. Ob ein Bescheid auf dich oder auf deinen Kunden lautet, prüfst du selbst.
Bevor die nächste Rechnung mit Auslagen rausgeht
- Leg alle Belege zum Auftrag nebeneinander und stell für jeden Betrag die drei Prüffragen. Führt eine Antwort zu dir, ist er Teil deines Entgelts.
- Setz eigene Kosten netto an, wenn du regelbesteuert bist, und berechne darauf den Satz deiner Leistung. Wie der Rest der Rechnung aufgebaut ist, zeigt Rechnung schreiben.
- Stell echte durchlaufende Posten in eine eigene Zeile ohne Umsatzsteuer, in exakt der Höhe des Bescheids, und trag sie auf dem eigenen Konto oder in deiner Liste ein.
- Als Kleinunternehmer rechnest du weiterberechnete Kosten in deine laufende Umsatzsumme ein und lässt durchlaufende Posten weg.
- Schuldest du eine Gebühr gemeinsam mit deinem Kunden oder kassierst du regelmäßig Geld für Dritte, lass die Einordnung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 10 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 10 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.
Bank, Belege und Fristen an einem Ort, jede Nacht abgeglichen. UStVA und EÜR vorbereitet, jede Zahl mit Quelle. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
Weiterlesen
- Buchhaltung & BelegeKontenrahmen SKR03 oder SKR04: was die Wahl entscheidet und was sie nicht ändertKontenrahmen SKR03 oder SKR04? Aufbau nach Ablauf oder Abschluss, zehn Konten mit den Nummern der Ausgabe 2026 und fünf Buchungen einer UG in beiden Rahmen.
- Buchhaltung & BelegeOffene Posten in der Buchhaltung: die Liste, der Monatsabgleich und der 31. DezemberOffene Posten in der Buchhaltung: was eine unbezahlte Rechnung in EÜR, Bilanz und Umsatzsteuer bewirkt, welche Spalten die Liste braucht und wie der Abgleich läuft.
- Buchhaltung & BelegeUG-Rücklage von 25 %: was sie sperrt und warum sie über 25.000 € weiterläuftUG-Rücklage: 25 % des Jahresüberschusses nach Abzug des Verlustvortrags, gebucht im Eigenkapital. Wofür sie da ist und wann die Pflicht wirklich endet.