EÜR erstellen: in fünf Schritten vom Kontoauszug zur fertigen Gewinnzahl

EÜR erstellen Schritt für Schritt: Kontobewegungen markieren, den Zeilen der Anlage EÜR 2026 zuordnen, Pauschalen ergänzen und mit dem Kontostand gegenprüfen.

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Lesezeit
11 Min
Thema
Buchhaltung & Belege
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die EÜR bekommt jeder Euro auf dem Geschäftskonto eine Marke: Betriebseinnahme, Betriebsausgabe, Entnahme oder Einlage; ein Kredit und seine Tilgung bleiben neutral.
  • Wer Umsatzsteuer berechnet, trägt Einnahmen und Ausgaben netto ein; Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahlungen ans Finanzamt stehen in eigenen Zeilen.
  • Die Tagespauschale von 6 € je Arbeitstag zu Hause, höchstens 1.260 € im Jahr, steht auf keinem Kontoauszug und kommt gesondert dazu.
  • Die Probe mit dem Kontostand zeigt, ob eine Zahlung fehlt; die EÜR 2026 übermittelst du ohne Steuerberater bis zum 2. August 2027.
Illustration: Papierstapel mit hellgrünen und beigen Haftmarkern am Rand, darauf ein Stahllineal, daneben ein Druckbleistift
Inhalt · 9 Abschnitte
  1. 01Was vor dem ersten Schritt auf dem Tisch liegt
  2. 02Schritt 1: Jede Kontobewegung bekommt eine Marke
  3. 03Schritt 2: Einnahmen nach Umsatzsteuer aufteilen
  4. 04Schritt 3: Ausgaben in die Gruppen der Anlage sortieren
  5. 05Schritt 4: Pauschalen und Abschreibungen ergänzen
  6. 06Schritt 5: Die Probe mit dem Kontostand
  7. 07Claras Jahr 2026, Zeile für Zeile
  8. 08Vom fertigen Ergebnis zur Abgabe
  9. 09Bis zum 2. August 2027: die EÜR 2026 in fünf Schritten

Eine EÜR erstellst du aus den Zahlungen eines Jahres: Du markierst jede Bewegung auf dem Geschäftskonto, sortierst sie in die Gruppen, nach denen die Anlage EÜR fragt, ergänzt die Beträge ohne Geldfluss und prüfst das Ergebnis am Kontostand. Dafür reichen eine Tabelle und das kostenlose Mein ELSTER. Was die EÜR ist und wer sie nutzen darf, erklärt der Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung.

Was vor dem ersten Schritt auf dem Tisch liegt

  • Kontoauszüge vom 1. Januar bis zum 10. Januar des Folgejahres. Zahlst du auch per Kreditkarte, PayPal oder bar, gehören diese Umsätze dazu. Die zehn Januartage brauchst du wegen der Umsatzsteuer, dazu mehr in Schritt 3.
  • Deine Ausgangsrechnungen und die Belege zu allen Ausgaben.
  • Die Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres, falls du welche abgibst.
  • Das Anlageverzeichnis aus dem Vorjahr.
  • Einen Kalender, in dem steht, an welchen Tagen du zu Hause gearbeitet hast.

Leg dir eine Tabelle mit vier Spalten an: Datum, Betrag, Marke, Zeile. Mehr Technik braucht der erste Durchgang nicht.

Schritt 1: Jede Kontobewegung bekommt eine Marke

Geh den Auszug Zeile für Zeile durch und gib jeder Bewegung eine Marke: Betriebseinnahme, Betriebsausgabe, Entnahme oder Einlage. Entnahmen sind Beträge, die für Privates abfließen, etwa die monatliche Überweisung auf dein Privatkonto. Eine Einlage ist der umgekehrte Weg, wenn du privates Geld aufs Geschäftskonto schießt.

Eine Falle ist die Einkommensteuer. Sie darf den Gewinn nicht mindern (§ 12 Nr. 3 EStG). Zahlst du die Vorauszahlungen vom Geschäftskonto, sind das Entnahmen. Dasselbe gilt für den privaten Einkauf mit der Geschäftskarte. Gemischte Rechnungen teilst du auf: Läuft dein Handyvertrag über das Geschäftskonto und telefonierst du auch privat, ist nur der berufliche Anteil eine Betriebsausgabe. Der Rest ist eine Entnahme.

Was in keine der vier Gruppen passt, markierst du als neutral; es taucht in der EÜR nicht auf. Das gilt für die Auszahlung und die Tilgung eines Geschäftskredits (nur die Zinsen sind Betriebsausgaben), für Geld, das du im Namen und für Rechnung eines Kunden einnimmst und weitergibst (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG), und für Umbuchungen zwischen deinen Geschäftskonten.

Entnahmen und Einlagen addierst du getrennt. Die Anlage EÜR 2026 fragt beide Summen bei Einzelunternehmen in den Zeilen 107 und 108 ab, laut amtlicher Anleitung auch dann, wenn du keine Schuldzinsen zahlst. Und ohne eigenes Geschäftskonto gilt dort jede Betriebseinnahme zugleich als Entnahme und jede Betriebsausgabe als Einlage. Ein getrenntes Konto spart dir an dieser Stelle viel Rechnerei.

Merke

Sortiert ist deine EÜR erst, wenn jeder Euro auf dem Geschäftskonto eine Marke trägt. Ein Betrag ohne Marke ist fast immer ein fehlender Beleg oder eine private Zahlung.

Schritt 2: Einnahmen nach Umsatzsteuer aufteilen

Berechnest du Umsatzsteuer, zerlegst du jeden Zahlungseingang in zwei Teile. Das Honorar ohne Steuer gehört in Zeile 15 der Anlage EÜR 2026, die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 17. Einnahmen ohne deutsche Umsatzsteuer, weil sie steuerfrei oder nicht steuerbar sind, trägst du in Zeile 16 ein. Überweist dir das Finanzamt Umsatzsteuer zurück, gehört der Betrag in Zeile 18. Es zählt jeweils der Tag, an dem das Geld eingeht, nicht das Rechnungsdatum.

Als Kleinunternehmer entfällt die Aufteilung. Du trägst den vollen vereinnahmten Betrag in Zeile 12 ein und brauchst die Zeilen 15 bis 17 in der Regel nicht. Wann die Regelung für dich gilt, steht im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Schritt 3: Ausgaben in die Gruppen der Anlage sortieren

Die Anlage EÜR will deine Ausgaben nicht als eine Summe, sondern verteilt auf einzelne Zeilen. Sortierst du schon beim Markieren danach, musst du am Ende nichts mehr umbauen. Für typische Kosten von Selbstständigen ohne Firmenwagen, Stand Vordruck 2026:

Ausgabe
Gruppe in der Anlage EÜR 2026
Zeile
Laptop oder Computer über 800 € netto
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter, Übertrag aus der Anlage AVEÜR
34
Möbel oder Geräte bis 800 € netto, sofort abgesetzt
geringwertige Wirtschaftsgüter
37
Telefon und Internet, beruflicher Anteil
Telekommunikation
44
Hotel bei einem auswärtigen Termin
Übernachtungs- und Reisenebenkosten
45
Kurse und Workshops
Fortbildungskosten
46
Steuerberatung für den Betrieb, Buchhaltung
Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
47
Berufshaftpflicht, Verbandsbeitrag
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen
50
Bürobedarf, Porto, Fachbücher
Arbeitsmittel
52
Anzeigen, Flyer, Plakate
Werbekosten
55
Vorsteuer aus bezahlten Rechnungen
abziehbare Vorsteuer
58
Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt zahlst
gezahlte Umsatzsteuer
59
Bahn- und Bustickets zu auswärtigen Terminen
sonstige tatsächliche Fahrtkosten
71

Die Ausgaben trägst du netto ein, die Vorsteuer sammelst du in Zeile 58, und zwar in dem Jahr, in dem du die Rechnung bezahlst. Kleinunternehmer setzen jede Ausgabe brutto an. Bei Kosten, die du auch privat hast, zählt nur der berufliche Anteil. Gekaufte Software fehlt in der Tabelle, weil der Vordruck ihr keine feste Zeile zuweist.

Die Nummern gelten für die EÜR 2026. Füllst du noch die EÜR 2025 aus, ist jede Nummer aus der Tabelle dort um eins kleiner, die Tagespauschale steht also in Zeile 66 statt 67. Dasselbe gilt für Entnahmen und Einlagen: 106 und 107 statt 107 und 108. Der Vordruck 2026 hat weiter oben eine Zeile für Land- und Forstwirte eingefügt. Die Einnahmen in den Zeilen 12 bis 23 sind in beiden Jahren gleich.

Eine Ausnahme vom Zahltag betrifft die Umsatzsteuer. Die Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres ist am 10. Januar fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Geht sie bis dahin ab, rechnet die amtliche Anleitung sie noch dem alten Jahr zu. Der Bundesfinanzhof hat das auch für den Fall bestätigt, dass der 10. Januar auf ein Wochenende fällt (X R 44/16). Hast du eine Dauerfristverlängerung, wird die Zahlung erst später fällig und zählt im Jahr, in dem sie abfließt. Welche Zahlungen rund um Neujahr sonst in welches Jahr gehören, zeigt der Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung. Wie die Voranmeldung selbst funktioniert, zeigt der Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Schritt 4: Pauschalen und Abschreibungen ergänzen

Manche Beträge der EÜR stehen auf keinem Auszug, andere dort mit einem anderen Betrag.

Die Tagespauschale bringt 6 € für jeden Tag, an dem du überwiegend in der Wohnung arbeitest und keine auswärtige erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, Zeile 67). Hast du dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz, zählt ein Tag auch dann, wenn du an ihm zusätzlich unterwegs arbeitest. Ziehst du Kosten oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer ab, entfällt sie.

Übernachtest du bei einem auswärtigen Termin, setzt du für die Verpflegung Pauschalen an: 14 € für den An- und den Abreisetag, 28 € für jeden vollen Tag dazwischen (Zeile 65). Ohne Übernachtung gibt es 14 €, wenn du mehr als acht Stunden unterwegs bist. Was du tatsächlich fürs Essen ausgibst, spielt dafür keine Rolle.

Anschaffungen über 800 € netto schreibst du in der Regel über die Nutzungsdauer ab. Für Computer und Software kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen werden, dann ziehst du den ganzen Preis im Kaufjahr ab. In die Anlage AVEÜR gehören sie trotzdem. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto darfst du sofort absetzen; liegen sie über 250 €, führst du sie in einem eigenen Verzeichnis, in der AVEÜR tauchen sie nicht auf. Beide Grenzen prüfst du am Preis ohne Umsatzsteuer, auch als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug. Absetzen darfst du als Kleinunternehmer dann aber den Bruttopreis.

Achtung

Eine Pauschale anstelle aller tatsächlichen Ausgaben gibt es nur für wenige. Wer hauptberuflich schriftstellerisch oder journalistisch arbeitet, darf 30 % der Betriebseinnahmen ansetzen, höchstens 3.600 € im Jahr. Für bestimmte Nebentätigkeiten, darunter künstlerische, sind es 25 %, höchstens 900 €. Hauptberuflich künstlerische Arbeit wie Claras Illustrationen fällt unter keine der beiden Varianten. Dann zählen die tatsächlichen Ausgaben plus die Pauschalen aus diesem Schritt.

Schritt 5: Die Probe mit dem Kontostand

Ob etwas fehlt, zeigt eine Rechnung, für die du nur zwei Kontoauszüge brauchst. Nimm den Stand vom 1. Januar, zähl die Betriebseinnahmen dazu und zieh die Betriebsausgaben ab. Danach gleichst du aus, was in der EÜR anders steht als auf dem Konto:

  1. Pauschalen zählst du wieder dazu, denn für sie ist kein Geld geflossen. Bei Anschaffungen ersetzt du die Abschreibung durch den Kaufpreis, den du in diesem Jahr bezahlt hast, ohne die Vorsteuer, die schon in Zeile 58 steht. Bei einer Bewirtung von Geschäftspartnern ziehst du den nicht abziehbaren Teil zusätzlich ab.
  2. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung, die erst im Januar des Folgejahres abging, zählst du dazu. Die vom Vorjahr, die im Januar dieses Jahres abging, ziehst du ab.
  3. Entnahmen ziehst du ab, Einlagen zählst du dazu.
  4. Neutrale Bewegungen nimmst du so, wie sie auf dem Konto stehen: Eingänge dazu, Abgänge ab.

Das Ergebnis muss auf den Cent dem Kontostand am 31. Dezember entsprechen. Liegt es daneben, ist eine Bewegung falsch markiert oder gar nicht. Die Probe funktioniert, wenn alle betrieblichen Zahlungen über dieses eine Konto laufen. Nutzt du daneben PayPal oder eine Kasse, rechnest du mit der Summe aller Stände; Umbuchungen zwischen ihnen heben sich dann auf.

Wenn du das nicht erst im Januar für zwölf Monate auf einmal machen willst: Das Sortieren von Bank und Belegen erledigt enno nachts, es gleicht Buchungen mit Belegen ab und bereitet die EÜR mit Quellen vor. Prüfen und übermitteln bleibt bei dir.

Claras Jahr 2026, Zeile für Zeile

BeispielClara, Illustratorin in Dresden

Clara illustriert Kinderbücher und Magazine und arbeitet in ihrer Wohnung, ein Atelier hat sie nicht. Sie ist beim Finanzamt als Freiberuflerin geführt, liegt mit ihrem Umsatz über der Grenze der Kleinunternehmerregelung und gibt ihre Voranmeldungen vierteljährlich ab. Weil sie Verlagen Nutzungsrechte an ihren Bildern einräumt, stellt sie 7 % Umsatzsteuer in Rechnung (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG).

Posten 2026
Zeile
Betrag
Honorare netto
15
48.200,00 €
Umsatzsteuer darauf, 7 %
17
3.374,00 €
Summe Betriebseinnahmen
23
51.574,00 €
Laptop, gekauft im März, Nutzungsdauer ein Jahr
34
1.890,00 €
höhenverstellbarer Zeichentisch
37
540,00 €
Telefon und Internet, 60 % von 720,00 € netto
44
432,00 €
Hotel zur Leipziger Buchmesse
45
118,00 €
Berufshaftpflicht und Verbandsbeitrag
50
390,00 €
Fachbücher, Bürobedarf, Druckerpatronen
52
1.140,00 €
Werbepostkarten und Portfolio-Drucke für die Messe
55
460,00 €
Vorsteuer aus den bezahlten Rechnungen
58
859,68 €
Umsatzsteuer für das erste bis dritte Quartal
59
1.834,45 €
Umsatzsteuer für das vierte Quartal, bezahlt am 7. Januar 2027
59
679,87 €
Verpflegungspauschale, An- und Abreisetag je 14 €
65
28,00 €
Tagespauschale, gedeckelt
67
1.260,00 €
Bahn nach Leipzig und zurück
71
52,00 €
Summe Betriebsausgaben
76
9.684,00 €

Die Umsatzsteuer: 48.200,00 € × 7 % = 3.374,00 €. Die Tagespauschale: Clara hat an 224 Tagen zu Hause gearbeitet, 224 × 6 € = 1.344 €, angesetzt wird der Höchstbetrag von 1.260 €. In Zeile 59 stehen zusammen 1.834,45 € + 679,87 € = 2.514,32 €. Das Essen in Leipzig hat Clara privat bezahlt, abgesetzt wird nur die Pauschale. Die Umsatzsteuer für das vierte Quartal 2025, 512,30 €, ging am 8. Januar 2026 ab und gehört deshalb in die EÜR 2025.

Der Gewinn: 51.574,00 € − 9.684,00 € = 41.890,00 €.

Entnahmen: zwölfmal 2.900 € aufs Privatkonto, vier Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu je 1.450 € und der private Teil der Telefonrechnung. Die ging komplett vom Geschäftskonto ab, 856,80 € brutto im Jahr, davon 40 % privat, also 342,72 €. Zusammen: 34.800 € + 5.800 € + 342,72 € = 40.942,72 € für Zeile 107. Einlagen hatte sie keine.

Die Probe: Am 1. Januar 2026 standen 5.820 € auf Claras Geschäftskonto. Die beiden Pauschalen, 28 € + 1.260 € = 1.288 €, zählt sie wieder dazu, weil für sie kein Geld geflossen ist. Heraus kommen 8.222,85 €, der erwartete Kontostand am 31. Dezember 2026:

RechenwegClaras Probe vom 1. Januar zum 31. Dezember 2026
  1. Kontostand 1. Januar 20265.820,00 €
  2. plus Betriebseinnahmen51.574,00 €
  3. minus Betriebsausgaben9.684,00 €
  4. plus Tages- und Verpflegungspauschale, kein Geld geflossen1.288,00 €
  5. plus Umsatzsteuer viertes Quartal 2026, abgebucht erst 2027679,87 €
  6. minus Umsatzsteuer viertes Quartal 2025, abgebucht im Januar 2026512,30 €
  7. minus Entnahmen40.942,72 €
  8. ergibt erwarteter Kontostand 31. Dezember 20268.222,85 €

Laptop und Zeichentisch brauchen keine Korrektur, weil Clara beide im Kaufjahr voll absetzt. Beim ersten Durchgang kam sie auf 342,72 € mehr, als der Auszug zeigte. Die Lücke war der private Teil der Telefonrechnung: Die zwölf Abbuchungen hatten nur für 60 % eine Marke, der Rest keine. Als Entnahme markiert, stimmt die Probe auf den Cent.

Vom fertigen Ergebnis zur Abgabe

Erst wenn die Probe aufgeht, tippst du die Summen ab. In Mein ELSTER lassen sich im September 2026 die Jahre bis 2025 auswählen, das Formular für 2026 folgt. Du übermittelst für jeden Betrieb eine eigene Anlage EÜR und, sobald du Anlagegüter abschreibst, die Anlage AVEÜR dazu. Den Gewinn trägst du bei freiberuflicher Arbeit in die Anlage S ein, bei einem Gewerbe in die Anlage G. Ein Konto bei ELSTER brauchst du vorher; die Registrierung ist kostenlos, aber rechne je nach Verfahren mit bis zu zwei Wochen.

Frist

Die Einkommensteuererklärung 2026 samt Anlage EÜR muss ohne Steuerberater bis Montag, 2. August 2027, beim Finanzamt sein, weil der 31. Juli 2027 auf einen Samstag fällt.

Die übrigen Termine für 2026 findest du im Beitrag zur Steuererklärung-Frist 2026.

Bis zum 2. August 2027: die EÜR 2026 in fünf Schritten

  1. Leg die Tabelle mit Datum, Betrag, Marke und Zeile heute an und trag die Monate seit Januar 2026 nach, solange die Belege greifbar sind.
  2. Notier ab sofort jeden Tag, an dem du zu Hause arbeitest.
  3. Schreib bei jeder Anschaffung über 250 € netto Datum und Preis auf.
  4. Achte darauf, ob die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum 2026 bis zum 10. Januar 2027 abgeht. Davon hängt ab, in welches Jahr sie gehört. Der 10. Januar 2027 ist ein Sonntag, plan die Zahlung also für die Tage davor ein.
  5. Ob deine Arbeit freiberuflich ist oder welcher Steuersatz für einen Auftrag gilt, klärst du im Einzelfall mit einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 20 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 20 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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