Brauche ich einen Steuerberater als Selbstständiger? Was Pflicht ist und was nicht

Brauche ich einen Steuerberater als Selbstständiger? Nein. Was trotzdem bei dir bleibt, wer dir helfen darf, was die Gebührenordnung erlaubt und wann es eng wird.

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Lesezeit
8 Min
Thema
Steuerberater & Zusammenarbeit
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Gesetz verpflichtet dich, für deine eigenen Steuern eine Kanzlei zu beauftragen; die Abgabenordnung beschreibt die Vertretung als Möglichkeit.
  • Die Verantwortung bleibt bei dir: Versäumt deine Kanzlei eine Frist, rechnet das Finanzamt dir ihr Verschulden beim Verspätungszuschlag zu.
  • Mit Kanzlei verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres, im Gründungsjahr darf das Finanzamt die Erklärungen aber früher anfordern.
  • Für EÜR, Einkommen- und Umsatzsteuererklärung setzt die Steuerberatervergütungsverordnung weite Rahmen, und ein Festpreis in Textform ist erlaubt.
Illustration: zwei Stapel Mappen auf einem Schreibtisch, einer mit Schnur verschnürt, dazwischen eine handgemachte Keramiktasse
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Was das Gesetz regelt und was nicht
  2. 02Was bei dir bleibt, auch mit Kanzlei
  3. 03Deine Aufgaben, eine nach der anderen
  4. 04Wann es ohne Kanzlei eng wird
  5. 05Was eine Kanzlei laut Gebührenordnung verlangen darf
  6. 06Die Frist verschiebt sich, aber nicht immer
  7. 07So triffst du die Entscheidung

Nein. Kein Gesetz schreibt dir vor, deine Steuern von einer Kanzlei machen zu lassen, weder im Einzelunternehmen noch in der GmbH. Voranmeldungen, EÜR und Steuererklärungen darfst du selbst über ELSTER übermitteln, das Portal der Finanzverwaltung ist kostenlos. Was du nicht abgeben kannst, ist die Verantwortung für richtige Angaben und pünktliche Abgabe. Zu entscheiden bleibt also etwas anderes: welche Aufgaben du behältst und woran du merkst, dass dir eine davon über den Kopf wächst.

Was das Gesetz regelt und was nicht

Das Steuerberatungsgesetz legt fest, wer anderen geschäftsmäßig bei ihren Steuern helfen darf. Es spricht dabei von Tätigkeiten „in fremden Angelegenheiten“ (§ 2 StBerG). Deine eigene Steuer ist keine fremde Angelegenheit, für sie brauchst du keine Befugnis. Die Abgabenordnung formuliert die Vertretung als Angebot: Ein Beteiligter „kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen“ (§ 80 AO).

Genau geregelt ist dagegen, wer dir helfen darf:

Wer
Was erlaubt ist
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
unbeschränkte Hilfe, von der Buchhaltung bis zum Einspruch (§ 3 StBerG)
Buchhalter mit kaufmännischer Ausbildung oder gleichwertiger Vorbildung und mindestens drei Jahren Praxis im Buchhaltungswesen
Kontenplan anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen, Lohnabrechnung, Lohnsteuer-Anmeldung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG)
Angehörige
unentgeltliche Hilfe (§ 6 StBerG)
Lohnsteuerhilfeverein
keine Hilfe, sobald du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hast, bis auf wenige voll steuerfreie Ausnahmen (§ 4 Abs. 3 StBerG)
Finanzamt
Auskunft über deine Rechte und Pflichten im Verfahren (§ 89 AO)

Voranmeldungen, EÜR und Steuererklärungen stehen auf der Liste für Buchhalter nicht. Wer dir diese Arbeit gegen Honorar abnimmt, muss also zur ersten Zeile gehören.

Was bei dir bleibt, auch mit Kanzlei

Die Angaben in einer Steuererklärung sind „wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen“ zu machen (§ 150 Abs. 2 AO). Die Kanzlei arbeitet mit dem, was du ihr lieferst: Belege, Kontoauszüge, deine Auskunft, ob der Laptop auch privat läuft. Fehlt etwas, fehlt es auch in der Erklärung.

Die Fristen gehören ebenfalls dir. Kommt eine Erklärung zu spät, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, und zwar gegen dich als Erklärungspflichtigen. Der Hinweis, die Kanzlei habe es versäumt, hilft dabei nicht: Das Verschulden eines Vertreters wird dir zugerechnet (§ 152 Abs. 1 AO).

Achtung

„Der Steuerberater haftet“ heißt nicht, dass er deine Steuer übernimmt. Selbstständige Steuerberater müssen sich gegen Vermögensschäden aus ihrer Berufstätigkeit versichern (§ 67 StBerG). Einen Schaden aus einem Fehler der Kanzlei machst du bei ihr geltend. Steuer und Verspätungszuschlag werden trotzdem gegen dich festgesetzt.

Deine Aufgaben, eine nach der anderen

Statt einer Ja-oder-nein-Entscheidung hilft eine Liste. Für ein Einzelunternehmen mit EÜR sieht das Jahr ungefähr so aus:

Aufgabe
Wann
Wer sie außer dir übernehmen darf
Belege sammeln und laufend buchen
laufend
Buchhalter oder Kanzlei
Umsatzsteuer-Voranmeldung (für Kleinunternehmer nur in Sonderfällen)
bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals
Kanzlei
Lohnsteuer-Anmeldung, nur mit Angestellten
bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums
Buchhalter oder Kanzlei
EÜR, elektronisch als Anlage EÜR
mit der Frist der Einkommensteuererklärung
Kanzlei
Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung
einmal im Jahr
Kanzlei
Gewerbesteuererklärung, nur bei mehr als 24.500 € Gewerbeertrag oder wenn das Finanzamt sie anfordert
einmal im Jahr
Kanzlei
Einspruch gegen einen Bescheid
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Kanzlei

Wie die Gewinnermittlung selbst funktioniert, steht im Artikel zur Einnahmenüberschussrechnung. Für diese Entscheidung reicht es zu sehen, wie sich die Arbeit verteilt: Das meiste passiert laufend, der Rest bündelt sich einmal im Jahr.

Merke

Die Entscheidung fällt pro Aufgabe, und du kannst sie jedes Jahr neu treffen. Belege und Voranmeldungen behalten, nur die Jahreserklärungen abgeben: Das geht. Eine Kanzlei für eine einzelne Frage bezahlen und den Rest selbst machen geht auch.

Wann es ohne Kanzlei eng wird

Keiner der folgenden Punkte macht eine Kanzlei zur Pflicht. Jeder bringt aber Regeln mit, die du als Gründerin oder Gründer vermutlich noch nie angewendet hast.

  • Das Finanzamt teilt dir die Buchführungspflicht mit. Das trifft gewerbliche Unternehmer, deren Umsatz im Kalenderjahr 800.000 € oder deren Gewinn im Wirtschaftsjahr 80.000 € übersteigt (§ 141 AO, beide Grenzen gelten seit 2024), Freiberufler nicht. Ab dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung ersetzt die Bilanz die EÜR, und ihr Inhalt geht elektronisch ans Finanzamt (§ 5b EStG).
  • Du gründest eine UG oder GmbH. Die GmbH gilt als Handelsgesellschaft, auch in der Variante UG (haftungsbeschränkt), und muss für jedes Geschäftsjahr eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 242 HGB).
  • Du stellst jemanden ein. Dann kommen Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldung dazu, grundsätzlich monatlich, bei wenig Lohnsteuer vierteljährlich oder jährlich (§ 41a EStG).
  • Du verkaufst an Privatleute in anderen EU-Staaten. Liegen diese Fernverkäufe, zusammen mit bestimmten Dienstleistungen an Privatleute dort, im Vorjahr oder im laufenden Jahr über 10.000 €, gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes (§ 3c Abs. 4 UStG). Melden kannst du sie gesammelt über den One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 18j UStG).
  • Ein Bescheid kommt, mit dem du nicht einverstanden bist. Für den Einspruch hast du einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Nach einer Schätzung wird das knapp, wenn die Buchhaltung erst noch entstehen muss; was dann zu tun ist, steht in unserem Artikel zum Schätzungsbescheid.

Was eine Kanzlei laut Gebührenordnung verlangen darf

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt für Erklärungen, Gewinnermittlung und Buchführung einen Rahmen in Zehnteln einer vollen Gebühr vor. Die volle Gebühr steht in Tabellen und hängt vom Gegenstandswert ab; die Beträge unten gelten in dieser Höhe seit dem 1. Juli 2025. So lässt sich vor dem ersten Gespräch ausrechnen, in welchem Bereich eine Rechnung liegen kann.

BeispielAylin, Onlinehändlerin mit Shopify-Shop in Köln

Aylin verkauft seit Januar 2026 handgemachte Keramik über ihren Shopify-Shop. Sie hat auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und weist von Anfang an Umsatzsteuer aus. Für 2026 rechnet sie mit 50.000 € Nettoumsatz. In der EÜR zählt die vereinnahmte Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen, also stehen dort 50.000 € plus 9.500 € Umsatzsteuer = 59.500 €. Ihre Betriebsausgaben liegen bei 41.500 €. Gewinn: 59.500 € minus 41.500 € = 18.000 €. Andere Einkünfte hat sie nicht.

Belege und Voranmeldungen macht sie selbst. Eine Gewerbesteuererklärung muss sie nur abgeben, wenn ihr Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt oder das Finanzamt eine anfordert (§ 25 GewStDV, § 149 Abs. 1 AO); mit 18.000 € Gewinn bleibt sie darunter. Bleiben drei Jahreserklärungen, für die sie den Rahmen der StBVV nachrechnet:

Leistung
Gegenstandswert
Volle Gebühr
Rahmen
Spanne
EÜR (§ 25)
59.500 €, die höhere Summe aus Einnahmen und Ausgaben
303 € (Tabelle B)
5/10 bis 30/10
151,50 € bis 909,00 €
Einkommensteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1)
18.000 €, die Summe der positiven Einkünfte
755 € (Tabelle A)
1/10 bis 6/10
75,50 € bis 453,00 €
Umsatzsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 8)
10 % von 50.000 € sind 5.000 €, angehoben auf den Mindestwert von 8.000 €
514 € (Tabelle A)
1/10 bis 8/10
51,40 € bis 411,20 €
Zusammen
278,40 € bis 1.773,20 €

Die Rechnung Zeile für Zeile: 303 € × 0,5 = 151,50 € und 303 € × 3 = 909 €. 755 € × 0,1 = 75,50 € und 755 € × 0,6 = 453 €. 514 € × 0,1 = 51,40 € und 514 € × 0,8 = 411,20 €. Unten: 151,50 + 75,50 + 51,40 = 278,40 €. Oben: 909 + 453 + 411,20 = 1.773,20 €. Dazu kommen die Entgelte für Post und Telekommunikation, als Pauschale 20 % der Gebühren, höchstens 20 € je Angelegenheit (§ 16 StBVV), und auf alles 19 % Umsatzsteuer (§ 15 StBVV).

Aylin schätzt, dass sie selbst zwei Wochenenden für die drei Erklärungen bräuchte, und legt diese Zeit neben die Spanne von 278,40 € bis 1.773,20 € vor Pauschale und Umsatzsteuer. Mit diesen Zahlen im Kopf fragt sie zwei Kölner Kanzleien nach einem Festpreis.

Wo innerhalb des Rahmens die Rechnung landet, bestimmt die Kanzlei nach billigem Ermessen, vor allem nach Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, der Bedeutung der Sache und deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen (§ 11 StBVV). Vollständige, sortierte Unterlagen verkleinern den Umfang. Vorarbeiten, die erheblich über das übliche Maß hinausgehen, darf die Kanzlei bei der EÜR zusätzlich nach Zeit abrechnen (§ 25 Abs. 2 StBVV): 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde, für eine volle Stunde also 66 € bis 164 € (§ 13 StBVV).

Und der Rahmen ist nicht das letzte Wort. Die Kanzlei darf mit dir eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbaren, etwa einen Festpreis, und muss dich in Textform auf diese Möglichkeit hinweisen (§ 4 und § 4a StBVV). Die Vereinbarung braucht Textform, muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und von anderen Abreden als dem Auftrag deutlich abgesetzt sein (§ 4 Abs. 1 StBVV). Fehlt das, kann die Kanzlei nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangen (§ 4b StBVV).

Die Frist verschiebt sich, aber nicht immer

Machst du deine Jahreserklärungen selbst, sind sie sieben Monate nach Jahresende fällig, also am 31. Juli (§ 149 Abs. 2 AO). Ist eine Kanzlei beauftragt, gilt der letzte Tag im Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Fällt ein Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Welche Termine in diesem Jahr konkret gelten, steht im Überblick zur Steuererklärungsfrist 2026.

Frist

Aylins Erklärungen für 2026: selbst gemacht bis Montag, 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Mit Kanzlei bis Dienstag, 29. Februar 2028. Weil sie ihren Betrieb 2026 eröffnet hat, darf das Finanzamt die Erklärungen trotz Kanzlei vorab anfordern, mit vier Monaten Frist ab Bekanntgabe der Anordnung (§ 149 Abs. 4 AO). Kürzer als die Frist für Selbermacher darf es dabei nicht werden.

So triffst du die Entscheidung

  1. Schreib deine Aufgaben für dieses Jahr auf, mit Rhythmus und Frist, so wie in der Tabelle oben.
  2. Geh die Auslöser durch: Mitteilung zur Buchführungspflicht, Wechsel in UG oder GmbH, erste Angestellte, EU-Fernverkäufe über 10.000 €, ein Bescheid mit laufender Einspruchsfrist. Trifft einer zu, hol dir für genau diesen Punkt Hilfe.
  3. Entscheide pro Aufgabe: behalten, an einen Buchhalter oder an eine Kanzlei.
  4. Frag nach einem Festpreis und lass ihn dir als Vergütungsvereinbarung in Textform geben. Ob eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater tatsächlich bestellt ist, zeigt das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Der Abruf ist kostenlos (§ 86b StBerG), suchen kannst du auch nach Ort oder Postleitzahl.
  5. Was du behältst, erledigst du laufend und nicht erst im Juli. Dafür gibt es Werkzeuge: enno etwa sortiert nachts Bank und Belege, behält die Fristen im Blick und bereitet UStVA und EÜR vor, jede Zahl mit Quelle. Prüfen und übermitteln bleibt deine Sache, und kommt später eine Kanzlei dazu, bekommt sie einen DATEV-Export. Ein Steuerberater ist enno nicht: Fragen zu deinem Einzelfall gehören zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 53 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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