Buchhaltung nachholen: erst das Konto, dann die Belege

Buchhaltung nachholen in fester Reihenfolge: Fristen prüfen, Kontoumsätze exportieren, Belege zuordnen, Lücken schließen. Mit Rechenbeispiel für ein ganzes Jahr.

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10 Min
Thema
Buchhaltung & Belege
Für
Selbstständige mit Rückstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kontoumsätze sind das Gerüst deines Rückstands; die Belege ordnest du danach Zeile für Zeile zu, Bargeld kommt auf eine eigene Liste.
  • Ein Schätzungsbescheid beendet die Pflicht zur Steuererklärung nicht (§ 149 Abs. 1 AO); für den Einspruch bleibt ein Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO).
  • Bei der EÜR entscheidet das Zahlungsdatum, in welches Jahr eine Zahlung gehört (§ 11 EStG); eine Bilanz muss dagegen Jahr für Jahr auf dem Vorjahr aufbauen (§ 252 HGB).
  • Vorsteuer ziehst du nur ab, wenn du eine Rechnung nach § 14 UStG besitzt; ein selbst geschriebener Eigenbeleg ist keine (§ 15 Abs. 1 UStG).
Kostenloses WerkzeugFristenrechner für Post vom FinanzamtBis wann du Einspruch einlegen und zahlen musst, mit dem vierten Tag der Bekanntgabe, den Feiertagen deines Bundeslands und dem Säumniszuschlag.
Illustration: ausgerollter langer Kontoauszug mit blassen Zeilen, daneben ein grüner Textmarker und eine Drahtablage mit losen Belegen
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Zuerst die Briefe mit Frist
  2. 02Warum das Konto die Liste vorgibt
  3. 03Vom Kontoumsatz zum Beleg in sieben Schritten
  4. 04Wenn Belege fehlen
  5. 05Welches Jahr zuerst?
  6. 06Damit es nicht wieder liegen bleibt
  7. 07Heute anfangen: Fristen eintragen, Konto exportieren

Wer die Buchhaltung nachholen muss, fängt am besten beim Bankkonto an. Dort steht jede Zahlung, die über das Konto lief, mit Datum und Betrag. Zu jeder Zeile suchst du danach den passenden Beleg, bis keine mehr offen ist. Vorher klärst du nur eins: welcher Brief vom Finanzamt eine Frist hat.

Zuerst die Briefe mit Frist

Öffne alle Briefe vom Finanzamt, auch die, die seit Monaten ungeöffnet liegen, und leg sie nach Datum sortiert nebeneinander. Du suchst nur nach Fristen. Die laufen weiter, egal wie weit deine Buchhaltung ist.

Im Stapel
Was dahintersteht
Was das für die Reihenfolge heißt
Erinnerung an eine fehlende Erklärung
Das Finanzamt wartet auf eine Steuererklärung
Nennt der Brief eine Frist, notier sie. Reicht sie nicht, um Verlängerung bitten; auch eine schon abgelaufene Frist kann rückwirkend verlängert werden (§ 109 Abs. 1 AO)
Androhung eines Zwangsgelds
Ein Zwangsgeld in bestimmter Höhe, verbunden mit einer Frist (§ 332 AO)
Diese Erklärung kommt vor allen anderen
Schätzungsbescheid
Das Finanzamt hat deine Besteuerungsgrundlagen geschätzt (§ 162 AO). Einspruch kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einlegen (§ 355 Abs. 1 AO)
Diese Monatsfrist geht allem vor, was keine Frist hat
Fehlende Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Jede ist grundsätzlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals fällig (§ 18 Abs. 1 UStG); fehlt eine, kann das Finanzamt die Steuer selbst festsetzen (§ 167 Abs. 1 AO)
Die offenen Zeiträume kommen auf die Liste. Sie brauchen dieselben Kontoumsätze wie alles andere

Ein Schätzungsbescheid erledigt die Sache nicht. Die Pflicht, die Erklärung abzugeben, bleibt bestehen, auch wenn das Finanzamt geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 Satz 4 AO). Was du innerhalb der Monatsfrist tun kannst, steht im Beitrag zum Schätzungsbescheid. Wie Voranmeldungen funktionieren und welcher Zeitraum für dich gilt, erklärt der Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Liegt kein Brief mit Frist im Stapel, geben die gesetzlichen Fristen die Reihenfolge vor. Ohne Steuerberater ist eine Jahreserklärung sieben Monate nach Jahresende fällig (§ 149 Abs. 2 AO). Für 2025 war das der 31. Juli 2026. Auch mit Kanzlei gelten feste Termine; welche Frist für welches Jahr gilt, steht in einem eigenen Beitrag.

Eine zweite Grenze liegt 14 Monate nach Jahresende, für 2025 also Ende Februar 2027. Wer bis dahin keine Erklärung abgegeben hat, keine Fristverlängerung bekommen hat und nachzahlen muss, bekommt den Verspätungszuschlag nicht mehr nach Ermessen, sondern zwingend (§ 152 Abs. 2 und 3 AO). Er beträgt 0,25 Prozent der Nachzahlung für jeden angefangenen Monat seit Ablauf der Abgabefrist, mindestens 25 Euro pro Monat (§ 152 Abs. 5 AO). Für die Jahre 2020 bis 2024 lag diese Grenze später (Art. 97 § 36 EGAO).

Merke

Fristen bestimmen, womit du anfängst: zuerst die aus den Briefen, dann die gesetzlichen. Alles andere arbeitest du danach in Ruhe ab.

Warum das Konto die Liste vorgibt

Ein Belegstapel ist nie vollständig, und du siehst ihm nicht an, was fehlt. Auf dem Konto dagegen fehlt keine Überweisung und keine Kartenzahlung. Wer von dort aus arbeitet, dreht die Frage um. Statt „Wohin gehört dieser Zettel?“ fragst du „Wo ist der Beleg zu dieser Zeile?“. Gerade bei großem Chaos in der Buchhaltung hilft das: Du musst nicht wissen, was fehlt. Die offenen Zeilen zeigen es dir.

Für die Einnahmenüberschussrechnung passt das auch rechtlich. Einnahmen gehören in das Jahr, in dem sie zugeflossen sind, Ausgaben in das Jahr, in dem du sie geleistet hast (§ 11 EStG). Das Datum auf dem Kontoauszug zeigt dir also in der Regel, in welches Jahr eine Zahlung gehört, auch wenn die Rechnung aus dem Vorjahr stammt. Anders ist es nur bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen: Sind sie innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fällig und auch gezahlt, zählen sie für das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Zwei Dinge fehlen auf dem Konto. Bargeld zum einen: Was Kunden bar bezahlt haben und was du bar ausgegeben hast, kommt auf eine eigene Liste, etwa aus deinen Rechnungen, Kassenbons und dem Kalender. Zum anderen alles, was über andere Wege lief. PayPal, Kreditkarte oder ein zweites Konto exportierst du genauso.

Achtung

Zahlst du über PayPal oder mit Kreditkarte, taucht dieselbe Ausgabe doppelt auf: einzeln in PayPal oder auf der Kartenabrechnung und noch einmal als Abbuchung auf dem Bankkonto, bei der Karte meist als Sammelbetrag für den Monat. Der Beleg gehört zur Einzelzahlung. Die Abbuchung auf dem Konto markierst du als Umbuchung, sonst zählst du die Ausgabe doppelt.

Vom Kontoumsatz zum Beleg in sieben Schritten

  1. Leg den Zeitraum fest: vom ersten Monat, der nicht sauber erfasst ist, bis heute.
  2. Exportiere die Umsätze aus dem Onlinebanking als CSV-Datei, dazu PayPal, Kreditkarte und jedes Konto, über das betriebliche Zahlungen liefen. Reicht das Onlinebanking nicht weit genug zurück, fordere die fehlenden Kontoauszüge bei deiner Bank an.
  3. Markiere jede Zeile als betrieblich, privat oder Umbuchung. Private Zeilen brauchen keinen Beleg.
  4. Sammle die Belege ein. Das meiste steckt im E-Mail-Postfach; such dort nach Betrag oder Händlername. Den Rest lädst du aus deinen Kundenkonten bei Anbietern herunter oder scannst ihn von Papier. Deine eigenen Rechnungen holst du aus dem Rechnungsprogramm. Kam eine Rechnung als E-Rechnung, bewahrst du die Datei auf; nach den GoBD der Finanzverwaltung genügt dabei in der Regel der strukturierte Teil.
  5. Ordne zu. Jede betriebliche Zeile bekommt ihren Beleg oder den Vermerk „fehlt“. Arbeite Monat für Monat und nicht Anbieter für Anbieter, dann ist jeder fertige Monat wirklich fertig.
  6. Schließ die Lücken, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.
  7. Erst dann wertest du aus: Kategorien vergeben, Voranmeldungen und EÜR vorbereiten.

Wenn Belege fehlen

Nach dem Zuordnen bleibt in der Regel eine Lückenliste. Arbeite sie in dieser Reihenfolge ab.

  1. Frag nach einer Zweitschrift. Unternehmer müssen von jeder Rechnung, die sie ausstellen, ein Doppel acht Jahre aufbewahren (§ 14b Abs. 1 UStG). Deshalb lohnt die Nachfrage auch für ältere Jahre. Nenn in der Mail Datum und Betrag aus dem Kontoauszug.
  2. Sichere andere Nachweise wie eine Bestellbestätigung oder den Vertrag. Sie zeigen, wofür du gezahlt hast.
  3. Erst wenn nichts mehr kommt, schreibst du einen Eigenbeleg: Datum, Empfänger, Betrag, Zweck und warum das Original fehlt, dazu die Zeile vom Kontoauszug. Das ist ein Notbehelf für einzelne kleine Beträge, kein Ersatz für eine Rechnung.

Vorsteuer ziehst du nur ab, wenn du eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Ein Eigenbeleg ist keine solche Rechnung: Du schreibst ihn selbst, und ihm fehlen Pflichtangaben des Lieferanten wie dessen Steuernummer (§ 14 Abs. 4 UStG). Ziehst du Vorsteuer ab, ist das ein Grund mehr, zuerst beim Lieferanten nachzufragen.

BeispielPaul, Hochzeitsfotograf in Hamburg

Paul ist Kleinunternehmer, Umsatzsteuer-Voranmeldungen gibt er nicht ab. Seit Januar 2025 hat er nichts mehr erfasst, im September 2026 fängt er an. Einen Brief mit Frist gibt es nicht, aber seine Erklärung für 2025 war ohne Steuerberater am 31. Juli 2026 fällig. Also kommt 2025 zuerst. Gibt er sie vor Ende Februar 2027 ab, entscheidet das Finanzamt über einen Verspätungszuschlag noch nach Ermessen.

Er exportiert die Umsätze seines Kontos für 2025 und markiert sie. Über das Konto laufen auch private Einkäufe, diese Zeilen fallen gleich heraus.

Schritt
Zeilen
Kontoumsätze 2025
412
davon privat (Supermarkt, Streaming, Sparkonto)
57
betriebliche Zeilen (412 − 57)
355
davon Zahlungseingänge
29
davon Ausgaben (355 − 29)
326

Die 29 Eingänge sind 26 Zahlungen von 13 Brautpaaren, jeweils Anzahlung und Rest, und 3 Erstattungen von Händlern für zurückgeschickte Ware. Zu den Zahlungen der Paare legt er seine eigenen Rechnungen, zu den Erstattungen die Bestätigungen der Händler. Zwei Paare haben zusätzliche Stunden bar bezahlt, zusammen 360 Euro. Die stehen auf keinem Konto, Paul trägt sie aus seinen Rechnungen nach.

Für die 326 Ausgaben findet er 241 Rechnungen im Postfach, 38 in seinen Kundenkonten bei Software-Anbietern, beim Mobilfunkanbieter und bei Onlinehändlern und 19 auf Papier in der Kameratasche. Das sind 298. Offen bleiben 326 − 298 = 28 Ausgaben über zusammen 1.146 Euro. Paul schreibt die Anbieter an und bekommt 21 Zweitschriften über 987 Euro. Für die letzten 7 Zahlungen über 1.146 − 987 = 159 Euro, vor allem Parkgebühren und Kleinteile mit verlorenem Kassenbon, schreibt er Eigenbelege. Vorsteuer zieht er als Kleinunternehmer ohnehin nicht ab.

Der Aufwand: ein Abend für Export und Markieren, drei Abende für das Zuordnen, ein Abend für Anfragen und Eigenbelege. Fünf Abende zu je zwei Stunden, also zehn Stunden für ein ganzes Jahr. Januar bis September 2026 folgen im selben Verfahren, und weil er seine wiederkehrenden Anbieter jetzt kennt, geht das schneller.

RechenwegPauls Beleglücke 2025 in Euro
  1. 28 Ausgaben ohne Beleg nach dem Zuordnen1.146,00 €
  2. minus 21 Zweitschriften von Anbietern987,00 €
  3. ergibt 7 Eigenbelege, vor allem Parkgebühren und Kleinteile159,00 €

Welches Jahr zuerst?

Sind mehrere Jahre offen, klären Briefe und gesetzliche Fristen die Reihenfolge meist schon. Für alles andere kommt es darauf an, wie du deinen Gewinn ermittelst.

Einnahmenüberschussrechnung
Bilanz
Für wen
Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist und keine Bücher führt (§ 4 Abs. 3 EStG)
Wer Bücher führen muss: etwa jede GmbH und UG (§ 238 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG), ein gewerbliches Einzelunternehmen erst über 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn (§ 241a HGB, § 141 AO)
Was die Jahre verbindet
Wenig: Es zählt, was im Jahr geflossen ist (§ 11 EStG)
Die Eröffnungsbilanz muss mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
Reihenfolge ohne Frist
Ältestes Jahr zuerst, aus praktischen Gründen
Streng chronologisch, anders geht es nicht

Ohne Frist lohnt es sich auch bei der EÜR, mit dem ältesten Jahr zu beginnen, denn ganz getrennt sind die Jahre nicht. Zahlungen im Januar gehören oft zu Rechnungen aus dem Dezember. Und eine teure Kamera verteilst du als Abschreibung auf die Jahre ihrer Nutzung (§ 7 Abs. 1 EStG); dieser Plan beginnt im Jahr des Kaufs und läuft in jedem folgenden Jahr weiter.

Bei einer Bilanz gibt es diese Wahl nicht. Jedes Jahr baut auf dem Abschluss des Vorjahres auf. Wer als GmbH oder UG mehrere Jahre im Rückstand ist, sollte früh mit einer Kanzlei sprechen. Ob du eine brauchst, kannst du mit diesem Beitrag zum Steuerberater einschätzen.

Damit es nicht wieder liegen bleibt

Das Gesetz verlangt, dass Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden (§ 146 Abs. 1 AO). Eine nachgeholte Buchhaltung kann all das erfüllen, nur zeitgerecht ist sie nicht mehr. Einen Anhaltspunkt gibt die Finanzverwaltung in den GoBD: Unbare Vorgänge innerhalb von zehn Tagen zu erfassen, gilt dort als unbedenklich (Rz. 47).

Im Alltag hilft dieselbe Methode, nur in kleinen Portionen. Geh einmal pro Woche die neuen Kontoumsätze durch, dann bleibst du innerhalb dieser zehn Tage. Fehlende Belege fragst du gleich an, solange die Bestellung frisch ist. Das Sortieren und Zuordnen kann auch ein Werkzeug übernehmen: enno sortiert nachts Bank und Belege, gleicht beides ab, benennt jede Lücke und rekonstruiert einen Rückstand aus den Bankdaten. Prüfen und übermitteln tust du selbst.

Heb alles geordnet auf. Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, Stand 2026). Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden oder die Aufzeichnung gemacht worden ist (§ 147 Abs. 4 AO).

Heute anfangen: Fristen eintragen, Konto exportieren

  1. Öffne alle Briefe vom Finanzamt, sortiere sie nach Datum und trag jede Frist in deinen Kalender ein.
  2. Liegt ein Schätzungsbescheid dabei, notier sein Datum. Ab der Bekanntgabe läuft ein Monat für den Einspruch.
  3. Bestimme den letzten Monat, der vollständig erfasst ist.
  4. Exportiere die Kontoumsätze aller Konten ab dem Folgemonat. Mehr nicht für heute.
  5. Trag zwei feste Abende pro Woche ein und ordne Monat für Monat zu. Das älteste Jahr kommt zuerst, solange keine Frist etwas anderes sagt.
  6. Sind mehrere Jahre offen, bilanzierst du oder droht eine hohe Nachzahlung, sprich früh mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Die Entscheidung im Einzelfall gehört dorthin.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 28 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.

Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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