Umsatzsteuervoranmeldung Frist: die Termine 2026 und 2027 und was sie verschiebt

Umsatzsteuervoranmeldung Frist: bis wann du abgibst und zahlst, alle Termine 2026 und 2027, Wochenendregel, Dauerfristverlängerung, Schonfrist und Zuschläge.

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Thema
Umsatzsteuer
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Voranmeldung und Zahlung sind am 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals fällig; liegt der Tag auf einem Wochenende oder Feiertag, rücken beide auf den nächsten Werktag.
  • 2027 fällt jeder der vier Quartalstermine auf einen Samstag oder Sonntag, die Fristen enden deshalb erst am 11. oder 12. des Monats.
  • Die Dauerfristverlängerung bringt einen Monat mehr; Monatszahler zahlen dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres, mit dem Antrag und danach jedes Jahr bis 10. Februar.
  • Die drei Tage Schonfrist schützen nur eine Überweisung vor dem Säumniszuschlag; für eine verspätete Abgabe kennt das Gesetz keine Schonfrist.
Illustration: Abreißkalender mit halb abgerissenem Blatt, daneben ein umgedrehtes Smartphone und eine kleine Stoppuhr auf einem Eichentisch
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Abgabe und Zahlung haben denselben Termin
  2. 02Wenn der 10. auf ein Wochenende fällt
  3. 03Alle Termine 2026 und 2027
  4. 04Dauerfristverlängerung: ein Monat mehr und was er kostet
  5. 05Überweisung, Lastschrift und die drei Tage Schonfrist
  6. 06Wenn die Voranmeldung zu spät kommt
  7. 07So hältst du die nächsten Termine

Deine Umsatzsteuervoranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals beim Finanzamt sein, und an genau diesem Tag ist auch das Geld fällig. Liegt der 10. auf einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, rücken Abgabe und Zahlung auf den nächsten Werktag. Mit Dauerfristverlängerung kommt ein Monat dazu. Die oft zitierten drei Tage Schonfrist helfen nur bei der Überweisung, nie bei der Meldung selbst.

Abgabe und Zahlung haben denselben Termin

Beides steht im selben Absatz des Umsatzsteuergesetzes: Die Voranmeldung übermittelst du bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums, und die Vorauszahlung wird an diesem zehnten Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Die Frist endet mit Ablauf dieses Tages (§ 108 Abs. 1 AO mit § 188 Abs. 1 BGB), eine Meldung am Abend des 10. über ELSTER ist also rechtzeitig. Eine Überweisung, die erst am 11. auf dem Konto des Finanzamts landet, ist dagegen schon verspätet.

Eine Zahlungsaufforderung bekommst du nicht. Du rechnest den Betrag selbst aus, und er wird fällig, ohne dass dich jemand daran erinnert. Genau das meint „Umsatzsteuer abführen“: Die Umsatzsteuer auf deine Umsätze geht, abzüglich deiner Vorsteuer, an das Finanzamt. Ob du monatlich oder vierteljährlich meldest und wie sich der Betrag zusammensetzt, erklärt der Grundlagenbeitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Über das Jahr gesehen hat die Umsatzsteuer mehr als einen Zahltag:

Was
Wann fällig
Grundlage
Voranmeldung und Vorauszahlung
10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals
§ 18 Abs. 1 UStG
dasselbe mit Dauerfristverlängerung
einen Monat später
§ 46 UStDV
Sondervorauszahlung, nur Monatszahler mit Fristverlängerung
mit dem Antrag, danach jedes Jahr bis 10. Februar
§ 48 UStDV
Umsatzsteuererklärung für das Jahr, ohne Kanzlei
31. Juli des Folgejahres
§ 149 Abs. 2 AO
Nachzahlung aus der Jahreserklärung
einen Monat nach ihrem Eingang beim Finanzamt
§ 18 Abs. 4 UStG
Nachzahlung, wenn das Finanzamt abweichend festsetzt
einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids
§ 18 Abs. 4 UStG

Wenn der 10. auf ein Wochenende fällt

Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, läuft sie bis zum Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Das betrifft den Zahltag genauso wie die Meldung. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung behandelt Fälligkeitstermine ausdrücklich als das Ende einer Frist, und der Steuerkalender der sächsischen Finanzverwaltung führt die verschobenen Tage als Termine für Abgabe und Zahlung.

2026 hat das drei Termine verschoben: auf Montag, 12. Januar, auf Montag, 11. Mai, und auf Montag, 12. Oktober. 2027 trifft es Quartalszahler besonders. Alle vier ihrer Termine liegen auf einem Samstag oder Sonntag, die Fristen enden deshalb am 11. Januar, 12. April, 12. Juli und 11. Oktober 2027, jedes Mal ein Montag. Auf einen gesetzlichen Feiertag fällt 2026 und 2027 kein Termin, auch nicht in einzelnen Bundesländern.

Merke

Die Fristverlängerung zählt vom 10. aus, nicht vom verschobenen Montag. Für September 2026 endet die Frist ohne Verlängerung am Montag, 12. Oktober, mit Verlängerung am Dienstag, 10. November.

Machst du eine EÜR, hat der Januartermin 2027 eine Nebenwirkung. Zahlst du die Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal 2026 erst am Montag, 11. Januar 2027, gehört sie in die EÜR für 2027, nicht mehr in die für 2026. Warum das so ist, steht im Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung.

Alle Termine 2026 und 2027

An diesen Tagen sind Meldung und Zahlung für den jeweiligen Zeitraum fällig, Wochenenden sind schon eingerechnet.

2026

Termin
ohne Fristverlängerung
mit Fristverlängerung
Mo, 12. Januar
Dezember 2025, IV. Quartal 2025
November 2025
Di, 10. Februar
Januar
Dezember 2025, IV. Quartal 2025, Sondervorauszahlung 2026
Di, 10. März
Februar
Januar
Fr, 10. April
März, I. Quartal
Februar
Mo, 11. Mai
April
März, I. Quartal
Mi, 10. Juni
Mai
April
Fr, 10. Juli
Juni, II. Quartal
Mai
Mo, 10. August
Juli
Juni, II. Quartal
Do, 10. September
August
Juli
Mo, 12. Oktober
September, III. Quartal
August
Di, 10. November
Oktober
September, III. Quartal
Do, 10. Dezember
November
Oktober

2027

Termin
ohne Fristverlängerung
mit Fristverlängerung
Mo, 11. Januar
Dezember 2026, IV. Quartal 2026
November 2026
Mi, 10. Februar
Januar
Dezember 2026, IV. Quartal 2026, Sondervorauszahlung 2027
Mi, 10. März
Februar
Januar
Mo, 12. April
März, I. Quartal
Februar
Mo, 10. Mai
April
März, I. Quartal
Do, 10. Juni
Mai
April
Mo, 12. Juli
Juni, II. Quartal
Mai
Di, 10. August
Juli
Juni, II. Quartal
Fr, 10. September
August
Juli
Mo, 11. Oktober
September, III. Quartal
August
Mi, 10. November
Oktober
September, III. Quartal
Fr, 10. Dezember
November
Oktober

Dezember 2027 und das vierte Quartal 2027 sind am Montag, 10. Januar 2028 dran, mit Fristverlängerung am Donnerstag, 10. Februar 2028.

Frist

Die Voranmeldungen für September 2026 und für das dritte Quartal 2026 müssen bis Montag, 12. Oktober 2026, übermittelt und bezahlt sein, sofern keine Fristverlängerung läuft. Wer als Quartalszahler schon das dritte Quartal verlängern will, muss den Antrag ebenfalls bis zu diesem Montag übermitteln.

Dauerfristverlängerung: ein Monat mehr und was er kostet

Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen für Abgabe und Zahlung um einen Monat (§ 46 UStDV). Einen Bescheid bekommst du nicht. Die Verlängerung gilt, bis du auf sie verzichtest oder das Finanzamt sie widerruft. Ablehnen oder widerrufen muss das Finanzamt sie, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint, laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass etwa bei Voranmeldungen, die nicht oder zu spät kommen, und bei angemeldeten Beträgen, die offen bleiben.

Den Antrag stellst du elektronisch. In Mein ELSTER findest du unter „Alle Formulare“ im Abschnitt Umsatzsteuer zwei Formulare: „Dauerfristverlängerung (vierteljährlich)“ und „Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich)“. Wie du dorthin kommst, zeigt die Anleitung zur Voranmeldung in ELSTER. Übermittelt sein muss der Antrag spätestens an dem Tag, an dem die erste Voranmeldung fällig wäre, die schon verlängert sein soll (§ 48 Abs. 1 UStDV).

Quartalszahler kostet die Verlängerung nichts. Der amtliche Vordruck hält fest, dass sie keine Sondervorauszahlung berechnen und den Antrag nicht jährlich wiederholen. Monatszahler bekommen den zusätzlichen Monat nur gegen eine Sondervorauszahlung. Sie beträgt ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV). Angemeldet und bezahlt wird sie zusammen mit dem Antrag, in den Folgejahren jeweils bis zum 10. Februar. Lief die Verlängerung schon im Vorjahr, schlägst du die damalige Sondervorauszahlung auf die Summe auf, bevor du durch elf teilst. Gründest du im laufenden Jahr, rechnest du mit den Vorauszahlungen, die du erwartest. Zurück bekommst du das Geld über die Voranmeldung für Dezember, in der die Sondervorauszahlung abgezogen wird (§ 48 Abs. 4 UStDV).

BeispielBen, App-Entwickler in Darmstadt

Ben baut Apps für Handwerksbetriebe. Weil seine Umsatzsteuer für 2025 mehr als 9.000 Euro betrug, meldet er 2026 monatlich, bisher ohne Fristverlängerung. Ab Januar 2027 möchte er einen Monat mehr Luft. Addiert er Kennzahl 83 aus seinen zwölf Voranmeldungen für 2026, kommt er auf 14.960 € Vorauszahlungen.

Seine Sondervorauszahlung für 2027: 14.960 € geteilt durch 11 ergibt 1.360 €.

Termin
Was Ben erledigt
Mo, 11. Januar 2027
Voranmeldung Dezember 2026, noch ohne Verlängerung
Mi, 10. Februar 2027
keine Voranmeldung, denn der Januar ist schon verlängert; stattdessen der Antrag mit Anmeldung der Sondervorauszahlung, und er überweist die 1.360 €
Mi, 10. März 2027
Voranmeldung Januar 2027, einen Monat später als bisher
Mo, 12. April 2027
Voranmeldung Februar 2027, denn der 10. April ist ein Samstag
Do, 10. Februar 2028
Voranmeldung Dezember 2027, von der er die 1.360 € abzieht; dazu die Sondervorauszahlung 2028 aus den Vorauszahlungen 2027 plus 1.360 €

Im Februar 2027 meldet Ben also keinen Monat, er zahlt nur die Sondervorauszahlung. Danach liegt jeder Termin einen Monat später, und die 1.360 € bleiben ein Jahr beim Finanzamt, bis sie mit der Dezember-Voranmeldung zurückfließen.

Überweisung, Lastschrift und die drei Tage Schonfrist

Überweist du, zählt der Tag, an dem der Betrag dem Finanzamt gutgeschrieben wird (§ 224 Abs. 2 Nr. 2 AO). Zwischen Auftrag und Gutschrift können nach Angaben der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein bis drei Tage liegen, bei einer Echtzeitüberweisung nur Sekunden.

Liegt dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als geleistet (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO), auch wenn das Konto erst später belastet wird. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel erteilst du das Mandat schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift; per E-Mail oder über ELSTER nimmt das Finanzamt es dort nicht an. Die Meldung nimmt es dir nicht ab, denn eingezogen wird der Betrag, den du angemeldet hast.

Kommt das Geld zu spät, fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent an. Grundlage ist der Rückstand, abgerundet auf einen durch 50 teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 AO). Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen erhebt das Finanzamt keinen Zuschlag (§ 240 Abs. 3 AO). Für Bar- und Scheckzahlungen gilt diese Schonfrist nicht; ein Scheck zählt ohnehin erst drei Tage nach seinem Eingang als Zahlung. Ein Freibetrag ist die Schonfrist auch nicht. Wird sie überschritten, rechnet das Finanzamt ab dem ersten Tag nach dem Termin.

BeispielBen, App-Entwickler in Darmstadt: die Überweisung nach dem Termin

Für Oktober 2026 meldet Ben eine Vorauszahlung von 1.480 €, fällig am Dienstag, 10. November 2026. Ein Lastschriftmandat hat er noch nicht, er überweist.

  1. Die Gutschrift kommt am Freitag, 13. November 2026, dem dritten Tag nach dem Termin. Das liegt in der Schonfrist, ein Zuschlag fällt nicht an.
  2. Die Gutschrift kommt am Montag, 16. November 2026, sechs Tage nach dem Termin. Das ist ein angefangener Monat Säumnis. 1.480 € werden auf 1.450 € abgerundet, 1 Prozent davon sind 14,50 €.

Ob Ben etwas dafür kann, spielt keine Rolle: Der Zuschlag entsteht allein durch Zeitablauf. War er bisher immer pünktlich und war es ein offensichtliches Versehen, kann er beim Finanzamt den Erlass beantragen. Einen sicheren Anspruch hat er nicht, aber die Verwaltung nennt genau diesen Fall als Grund für einen Erlass.

ZeitleisteDrei Tage Schonfrist bei Bens Oktober-Vorauszahlung
  1. 1.480 € fällig
  2. erster Fall: Gutschrift am dritten Tag, noch in der Schonfrist, kein Zuschlag
  3. zweiter Fall: Gutschrift erst am sechsten Tag, 14,50 € Säumniszuschlag

Achtung

Plane nicht mit der Schonfrist. Ob sie länger läuft, wenn ihr letzter Tag auf ein Wochenende fällt, sagen weder § 240 AO noch der Anwendungserlass ausdrücklich. Und wer seine Steuern regelmäßig erst in diesen drei Tagen zahlt, gilt nach dem Anwendungserlass zur AO nicht als pünktlicher Steuerzahler. Das wird wichtig, wenn du später einmal wegen eines echten Versehens um den Erlass eines Säumniszuschlags bittest.

Wenn die Voranmeldung zu spät kommt

Solange die Steuer weder angemeldet noch vom Finanzamt festgesetzt ist, laufen keine Säumniszuschläge (§ 240 Abs. 1 Satz 3 AO). Nach dem Anwendungserlass rechnet das Finanzamt sie bei einer verspäteten Voranmeldung erst ab dem Tag nach ihrem Eingang, auch dann mit Schonfrist. Überweist du am Tag der Abgabe, bleibt es deshalb in aller Regel ohne Säumniszuschlag.

Für die Verspätung selbst kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 1 AO). Machst du glaubhaft, dass die Verspätung entschuldbar war, sieht es davon ab; die Gründe musst du selbst vortragen.

Eine feste Formel gibt es für monatliche und vierteljährliche Anmeldungen nicht. Bemessen wird der Zuschlag nach der Dauer und Häufigkeit der Verspätung und nach der Höhe der Steuer (§ 152 Abs. 8 AO), abgerundet auf volle Euro und mit einer Obergrenze von 25.000 Euro (§ 152 Abs. 10 AO). Eine Grenze von 10 Prozent der Steuer, wie sie früher galt, gibt es nicht mehr; der Zuschlag darf laut Anwendungserlass auch darüber liegen. In Betracht kommt der Zuschlag vor allem, wenn du wiederholt zu spät bist, und wiederholte Verspätung gilt in der Regel nicht als entschuldbar. Der Bescheid dazu kann als eigener Brief kurz nach der verspäteten Meldung kommen.

Wer Termine reißt, riskiert außerdem seine Dauerfristverlängerung, siehe oben. Und bleibt die Voranmeldung ganz aus, darf das Finanzamt die Steuer selbst festsetzen und dafür schätzen (§ 167 Abs. 1, § 162 AO). Was du dann tun kannst, erklärt der Beitrag zum Schätzungsbescheid.

So hältst du die nächsten Termine

  1. Trag dir die Termine aus der Tabelle mit Wochentag ein. Als Quartalszahler liegen 2027 alle vier auf einem Montag.
  2. Entscheide über die Fristverlängerung vor dem Termin, ab dem sie gelten soll. Als Monatszahler rechnest du vorher die Sondervorauszahlung aus, also die Vorauszahlungen 2026 geteilt durch elf, und prüfst, ob du sie am 10. Februar 2027 aufbringen kannst.
  3. Wähl zwischen Lastschrift und einer Überweisung mit drei Tagen Puffer. Ein Mandat braucht Vorlauf: In Nordrhein-Westfalen muss es mindestens fünf Arbeitstage vor der Fälligkeit im Finanzamt umgesetzt sein.
  4. Ist ein Termin schon vorbei, übermittle die Voranmeldung sofort und zahle am selben Tag. Gab es einen Grund, der die Verspätung entschuldigt, teil ihn dem Finanzamt gleich mit, etwa über „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ in Mein ELSTER. Von sich aus forscht es nicht danach.

enno behält die Fristen aus diesen Tabellen im Blick und bereitet jede UStVA mit Quellen vor; prüfen und übermitteln musst du selbst. Ob du gegen einen festgesetzten Zuschlag Einspruch einlegst oder einen Erlass beantragst, ist eine Frage für eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 21 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 21 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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