Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: was deine Angaben auslösen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER: Frist, Zugang und was deine Schätzungen für Vorauszahlungen und Umsatzsteuer bedeuten. Mit Rechenbeispiel.

Stand
Lesezeit
10 Min
Thema
Gründung & Formalitäten
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du ohne Aufforderung und elektronisch an dein Finanzamt, spätestens einen Monat nach dem Start deiner Tätigkeit.
  • Aus deinen geschätzten Einkünften setzt das Finanzamt die ersten Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest; schätzt du zu niedrig, wird dieselbe Steuer später in einer Summe fällig.
  • Wer im Fragebogen auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, bleibt mindestens fünf Kalenderjahre bei der Regelbesteuerung.
  • Nur für 2026 richtet sich der Rhythmus der Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Gründern noch nach ihrer Schätzung; wer 2026 gründet, meldet 2027 nach heutigem Gesetz monatlich.
Kostenloses WerkzeugSteuerrücklagen-Rechner 2026Wie viel du als Selbstständige:r jeden Monat für Steuern zurücklegst und wann das Geld abgeht, mit Gewerbesteuer, Krankenversicherung und dem ersten Bescheid.
Illustration: dicker Stapel leerer Formularseiten mit schwarzer Klammer, darauf ein kurzer Bleistift, daneben ein Messlöffel mit Kaffeebohnen
Inhalt · 6 Abschnitte
  1. 01Wer den Fragebogen abgibt und bis wann
  2. 02Mit ELSTER oder ohne: welcher Zugang zu dir passt
  3. 03Sechs Angaben, aus denen Zahlungen werden
  4. 04Beispiel: Luca schätzt sein erstes volles Jahr
  5. 05Wenn die Schätzung nicht mehr stimmt
  6. 06Der Fragebogen in sechs Schritten

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest du dein Unternehmen beim Finanzamt an, und am Ende bekommst du deine Steuernummer. Du übermittelst ihn elektronisch und unaufgefordert, innerhalb eines Monats nach deinem Start. Zeit verdienen vor allem die Angaben, aus denen später Zahlungstermine werden: deine geschätzten Einkünfte, deine geschätzte Umsatzsteuer und das Kreuz bei der Kleinunternehmerregelung.

Wer den Fragebogen abgibt und bis wann

Für Einzelunternehmer gibt es in ELSTER einen einzigen Bogen, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“. Er gilt für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte gleichermaßen. Gründest du nicht allein, nimmst du einen anderen:

Du gründest
Fragebogen in ELSTER
allein
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
mit anderen als Personengesellschaft, etwa als GbR
Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft
eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder eine Genossenschaft
Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft

Als Gewerbetreibender meldest du dein Gewerbe außerdem bei der Gemeinde an, und die Gemeinde informiert das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO). Den Fragebogen ersetzt das nicht, er ist eine eigene Pflicht (§ 138 Abs. 1b AO). Freiberufler melden kein Gewerbe an. Bei ihnen ist der Fragebogen die Meldung selbst.

Warte nicht auf Post vom Finanzamt: Seit dem 1. Januar 2021 schickst du den Bogen unaufgefordert. PDF-Vordrucke aus 2017 oder 2019, die bei der Suche noch auftauchen, taugen höchstens als Vorschau.

Als Beginn trägst du den Tag ein, an dem du unternehmerisch losgelegt hast. Die Ausfüllhilfe in ELSTER zählt Vorbereitungen schon dazu, zum Beispiel das Anmieten eines Ladens oder den ersten Wareneinkauf. Dein Beginn kann deshalb vor der Gewerbeanmeldung liegen.

Frist

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Fragebogen übermittelt sein (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, läuft sie bis zum nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Hast du die Frist schon verpasst, hol den Bogen jetzt nach. Das Finanzamt kann die Abgabe zwar mit einem Zwangsgeld durchsetzen, muss es aber vorher schriftlich androhen und dir dabei eine angemessene Frist setzen (§ 328 und § 332 AO).

Mit ELSTER oder ohne: welcher Zugang zu dir passt

Auf elster.de heißt der Einstieg „Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?“. Wie schnell du reinkommst, hängt davon ab, was du schon hast:

Deine Ausgangslage
Weg
Worauf du wartest
Du gründest allein und hast ein ELSTER-Konto als Privatperson, etwa von deiner Einkommensteuererklärung
einloggen, Bogen öffnen
auf nichts
kein Konto, Steuer-ID vorhanden
Registrierung mit Identifikationsnummer, Identitätsprüfung per Brief
auf den Aktivierungscode per Post, laut Landesamt für Steuern Bayern bis zu zwei Wochen
kein Konto, Personalausweis und Smartphone zur Hand
Registrierung mit Identifikationsnummer, Identitätsprüfung online per App
auf keinen Brief, das Konto steht noch am selben Tag
kein Konto und noch keine Steuer-ID, oder die Frist drückt
„Benutzerkonto erstellen“ nur mit E-Mail-Adresse
auf zwei E-Mails, das Konto taugt aber nur für diesen einen Fragebogen

Das reine E-Mail-Konto wertest du auf, sobald deine Steuernummer da ist. Erst danach kannst du darüber etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen senden.

Eingeloggt findest du den Bogen unter „Formulare und Leistungen“ und „Alle Formulare“ in der Gruppe „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Im Abschnitt Steuernummer wählst du „Neue Steuernummer beantragen“ und dann Bundesland und Finanzamt. Zuständig ist laut Ausfüllhilfe das Finanzamt für den Ort, von dem aus du dein Gewerbe führst oder überwiegend freiberuflich arbeitest, bei Arbeit von zu Hause in der Regel das deines Wohnorts. Welches das ist, zeigt dir die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern.

Ohne eigenes ELSTER-Konto

Ganz ohne eigene Registrierung kommst du nur auf zwei Wegen zur Steuernummer:

  1. Deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater übermittelt den Bogen für dich.
  2. Du gibst auf Papier ab. Das erlaubt das Finanzamt aber nur auf Antrag, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§ 138 Abs. 1b Satz 3 AO). Den Papiervordruck bekommst du dann beim Finanzamt.

Ein Steuerprogramm ist keine Abkürzung. Es sendet den Bogen zwar ohne das ELSTER-Portal, braucht dafür aber das Zertifikat aus deiner ELSTER-Registrierung.

Sechs Angaben, aus denen Zahlungen werden

Name, Adresse, Bankverbindung und Branche sind schnell eingetragen. Die folgenden Felder bestimmen dagegen, wann und wie oft du künftig ans Finanzamt zahlst:

Angabe im Fragebogen
Was daraus folgt
Wann du es merkst
voraussichtliche Einkünfte im Eröffnungs- und im Folgejahr
Grundlage der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Vorauszahlungsbescheid, Termine 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
voraussichtliche Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge
senken diese Vorauszahlungen
im selben Bescheid
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn du ein Gewerbe hast
auch Grundlage der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, sobald der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt
Bescheid der Gemeinde, Termine 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Kleinunternehmerregelung ja oder nein
mit ihr in der Regel keine Umsatzsteuer auf Rechnungen und keine Voranmeldungen, dafür kein Vorsteuerabzug
bei deiner ersten Rechnung
voraussichtliche Umsatzsteuer des laufenden Jahres
bei Gründung 2026: über 9.000 € monatliche Voranmeldungen, sonst vierteljährliche; für 2027 siehe unten
am 10. Tag nach dem ersten Zeitraum
Soll- oder Istversteuerung
ob du die Umsatzsteuer im Zeitraum der Leistung anmeldest oder erst im Zeitraum der Zahlung
bei jeder Rechnung, die später bezahlt wird

Die Einkünfte: alle, nicht nur das Geschäft

ELSTER fragt nach allen voraussichtlichen Einkünften, bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft auch nach denen deines Partners. Warst du im Gründungsjahr noch angestellt, gehört dein Lohn dazu, und die bereits abgezogene Lohnsteuer trägst du bei den Steuerabzugsbeträgen ein. Das Finanzamt rechnet die Vorauszahlungen nach Anrechnung dieser Abzüge (§ 37 Abs. 3 EStG). Festgesetzt werden sie nur, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin erreichen (§ 37 Abs. 5 EStG).

Das Kreuz bei der Kleinunternehmerregelung

Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, bindet dich das für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Welche Umsatzgrenzen im Gründungsjahr gelten und wann ein Verzicht sich rechnen kann, erklärt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung. Bist du unsicher, lohnt sich hier vor dem Absenden ein Termin bei einer Steuerberaterin.

Die Umsatzsteuer: 2026 nach Schätzung, 2027 monatlich

Ohne Kleinunternehmerregelung fragt der Bogen nach der Umsatzsteuer, die du im laufenden Jahr voraussichtlich ans Finanzamt abführst. Gründest du 2026, entscheidet diese Zahl über deinen Rhythmus: über 9.000 € meldest du monatlich, sonst vierteljährlich, jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 und 2 UStG). Eine Befreiung von den Voranmeldungen, wie sie das Finanzamt bei sehr wenig Steuer sonst aussprechen kann, gibt es im Gründungsjahr und im Jahr danach nicht.

Dass deine Schätzung den Rhythmus bestimmt, steht nur für die Jahre 2021 bis 2026 im Gesetz (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Ab 2027 zählt wieder Satz 4 derselben Vorschrift: Im Jahr der Gründung und im folgenden Kalenderjahr ist der Monat der Voranmeldungszeitraum, egal wie hoch die Steuer ist. Gründest du 2026, ist 2027 dein Folgejahr. Du meldest dann also monatlich, falls der Gesetzgeber die Sonderregel nicht noch verlängert. Beschlossen ist eine Verlängerung nicht, und der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 enthält auch keine (Stand 23. September 2026). Wie die Meldung abläuft und was eine Fristverlängerung kostet, steht im Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Soll oder Ist: an der Kasse fast gleich, bei Rechnungen nicht

Bei der Sollversteuerung gehört die Umsatzsteuer in den Zeitraum, in dem du geliefert oder geleistet hast, auch ohne Zahlungseingang. Bei der Istversteuerung in den Zeitraum, in dem der Kunde zahlt. Wer sofort kassiert, merkt davon kaum etwas. Wer Rechnungen mit 30 Tagen Zahlungsziel schreibt, streckt bei Soll die Steuer oft vor. Gewerbetreibenden kann das Finanzamt die Istversteuerung auf Antrag erlauben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres 800.000 € nicht überstiegen hat (§ 20 UStG). Im Eröffnungsjahr stellt das Finanzamt auf deinen voraussichtlichen Umsatz ab. Freiberufler, die mit Einnahmenüberschussrechnung arbeiten, brauchen keine Umsatzgrenze.

Bei der Art der Gewinnermittlung steht Freiberuflern die Einnahmenüberschussrechnung offen, Gewerbetreibenden nur, solange sie weder nach Handelsrecht Bücher führen müssen noch vom Finanzamt dazu verpflichtet wurden (§ 141 AO).

Beispiel: Luca schätzt sein erstes volles Jahr

BeispielLuca, Kaffeewagen in Mainz

Luca verkauft seit September 2026 Kaffee aus seinem Wagen, zweimal pro Woche auf dem Mainzer Wochenmarkt und dazu auf Veranstaltungen. Die Kleinunternehmerregelung nutzt er nicht, alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer. Für 2027 rechnet er so:

Posten 2027
Betrag
Markt: 96 Tage (2 pro Woche, 48 Wochen) × 100 Becher × 4,00 €
38.400 €
Veranstaltungen: 10 × 900 €
9.000 €
Umsatz
47.400 €
Kaffee, Milch, Becher
−14.200 €
Standgebühren
−3.400 €
Sprit, Versicherung, Reparaturen
−2.800 €
Abschreibung für Wagen und Maschine
−3.000 €
Gewinn
24.000 €

Dazu trägt er 4.800 € abziehbare Sonderausgaben ein, vor allem Kranken- und Pflegeversicherung. Andere Einkünfte hat er 2027 nicht, Kirchensteuer zahlt er keine. Vereinfacht rechnet das Finanzamt dann:

  1. Zu versteuerndes Einkommen: 24.000 € − 4.800 € = 19.200 €.
  2. Einkommensteuer nach dem Tarif, der seit 2026 gilt (§ 32a EStG): Der Teil über 17.799 € sind 1.401 €, geteilt durch 10.000 ergibt das 0,1401. Dann (173,10 × 0,1401 + 2.397) × 0,1401 + 1.034,87 = 1.374,09 €, abgerundet 1.374 €.
  3. Vorauszahlungen: 1.374 € ÷ 4 = 343,50 € am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember 2027.

Der Tarif für 2027 ist noch nicht beschlossen; der Regierungsentwurf vom September 2026 würde Lucas Steuer um rund 40 € senken. Solidaritätszuschlag fällt keiner an: Die Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 € (§ 3 Abs. 3 SolZG). Gewerbesteuer auch nicht, denn 24.000 € bleiben unter dem Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). Die Umsatzsteuer meldet Luca 2027 nach heutigem Gesetz monatlich, weil 2027 sein erstes Jahr nach der Gründung ist.

Die Variante mit der kleinen Zahl: Luca trägt aus Vorsicht nur 8.000 € Gewinn ein. Nach den Sonderausgaben bleiben 3.200 €, weit unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €). Einkommensteuer 0 €, also keine Vorauszahlungen. Läuft 2027 trotzdem wie geplant, schuldet er dieselben 1.374 €, nur in einer Summe, zu zahlen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids für 2027 (§ 36 Abs. 4 EStG). Seine Erklärung für 2027 muss ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2028 beim Finanzamt sein, der Bescheid kommt danach. Ab diesem Bescheid richten sich die Vorauszahlungen grundsätzlich nach der festgesetzten Steuer (§ 37 Abs. 3 EStG). Bleibt der Gewinn gleich, zahlt Luca dann neben der Nachzahlung wieder 343,50 € je Termin.

Merke

Die Schätzung im Fragebogen legt fest, wann du deine Einkommensteuer zahlst: in Raten während des Jahres oder später in einer Summe. Wie hoch sie ist, ergibt sich aus deinem tatsächlichen Einkommen.

Wenn die Schätzung nicht mehr stimmt

Läuft es deutlich besser oder schlechter, musst du nicht bis zur Steuererklärung warten. In ELSTER gibt es unter „Anträge und Nachrichten“ den „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen für ein Jahr bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats danach anpassen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG), für 2027 also bis Ende März 2029. Regnet Luca der halbe Sommer weg, beantragt er im August eine Herabsetzung. Brummt das Geschäft, beantragt er die Anpassung nach oben, damit die Nachzahlung nicht wächst.

Achtung

Was du zu viel vorauszahlst, bekommst du mit dem Bescheid erstattet (§ 36 Abs. 4 Satz 2 EStG). Bis dahin fehlt dir das Geld, im ersten Jahr etwa für Ware oder eine neue Maschine. Eine absichtlich hohe Schätzung ist deshalb kein Sicherheitspolster.

Der Fragebogen in sechs Schritten

  1. Kläre den Zugang. Mit einem privaten ELSTER-Konto bist du als Einzelunternehmer startklar. Sonst registriere dich heute, ohne Brief per Online-Identitätsprüfung oder, wenn die Frist drückt, mit einem reinen E-Mail-Konto.
  2. Leg Steuer-ID, IBAN, das Datum deines Beginns samt Vorbereitungen und die Betriebsadresse bereit, nach einem Job im selben Jahr auch Lohn und Lohnsteuer. Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer trägst du nur ein, wenn du schon eine hast.
  3. Schätze deine Zahlen wie Luca: Umsatz aus Menge mal Preis, davon die Kosten, für dieses und das nächste Jahr. Dazu die Sonderausgaben.
  4. Entscheide über Kleinunternehmerregelung und Soll oder Ist. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kreuzt du nur an, wenn du sie brauchst, etwa für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten. Den Antrag leitet das Finanzamt nach deiner Erfassung an das Bundeszentralamt für Steuern weiter.
  5. Sende den Bogen spätestens einen Monat, nachdem du deinen Betrieb eröffnet oder deine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Vorbereitungen, die du als Beginn einträgst, lassen die Frist noch nicht laufen. Willst du am Lastschriftverfahren teilnehmen, schickst du das SEPA-Lastschriftmandat gesondert.
  6. Die Steuernummer kommt nach der Prüfung per Post. Trag dann die Vorauszahlungstermine in deinen Kalender ein und leg für jeden Termin den Betrag zurück. Wenn du das nicht allein im Kopf behalten willst: enno behält solche Fristen im Blick und bereitet später auch Voranmeldungen und EÜR mit Quellen vor. Prüfen und abschicken tust du beides selbst.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 31 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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