Schätzungsbescheid erhalten: was tun, solange die Einspruchsfrist läuft
Schätzungsbescheid, was tun? Wie du den Brief liest, die Einspruchsfrist rechnest, die Zahlung aussetzen lässt und die Schätzung durch deine Erklärung ersetzt.
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- Finanzamt & Nachholen
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- Selbstständige mit Rückstand
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen einen Schätzungsbescheid hast du einen Monat ab Bekanntgabe Zeit, und ein Brief per Post gilt seit 2025 erst am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
- Steht der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, kann deine nachgereichte Erklärung die Schätzung auch nach der Frist ersetzen; ohne Vorbehalt ist nach Fristablauf eine Änderung zu deinen Gunsten in der Regel nicht mehr möglich.
- Weder Einspruch noch nachgereichte Erklärung halten die Zahlung auf, und eine Aussetzung der Vollziehung gewährt das Finanzamt bei einer Schätzung in der Regel erst, wenn die Erklärung vorliegt.
- Der Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer sinkt mit der Steuer, aber nicht unter 25 Euro je angefangenem Monat der Verspätung.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Vier Stellen im Bescheid, die dein Vorgehen bestimmen
- 02So rechnest du die Einspruchsfrist
- 03Mit oder ohne Vorbehalt: deine Lage in einer Tabelle
- 04Was in den Einspruch gehört und was danach kommt
- 05Marek rechnet seinen Fall durch
- 06Was mit deiner Erklärung sinkt und was bleibt
- 07Bis zum Fristende: Einspruch, Erklärung, Aussetzung
Ein Schätzungsbescheid ist ein vollwertiger Steuerbescheid. Die Steuer darin wird fällig, obwohl das Finanzamt deine Zahlen nur geschätzt hat. Was du tun kannst, hängt an zwei Angaben im Brief: am Datum, aus dem sich die Einspruchsfrist von einem Monat errechnet, und am Vermerk, ob der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht. Liegt die Schätzung über deinen echten Zahlen, führt der Weg in der Regel über drei Dinge: einen Einspruch innerhalb der Frist, die fehlende Erklärung und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für den zu hoch geschätzten Betrag.
Vier Stellen im Bescheid, die dein Vorgehen bestimmen
Leg den Brief vor dich und such diese vier Stellen. Mehr musst du am ersten Abend nicht verstehen.
Stelle | Woran du sie erkennst | Was sie für dich heißt |
|---|---|---|
Datum des Bescheids | steht im Briefkopf | daraus rechnest du die Einspruchsfrist |
Vorbehaltsvermerk | auf der ersten Seite: „Vorbehalt der Nachprüfung“ | ob der Bescheid später noch vollständig geändert werden kann |
Erläuterungen | am Ende des Bescheids: ein Hinweis, dass nach § 162 AO geschätzt wurde, weil trotz Aufforderung keine Erklärung kam | die Bestätigung, dass es wirklich eine Schätzung ist |
Abrechnung | Abschlusszahlung, Verspätungszuschlag, Zinsen, gegebenenfalls neue Vorauszahlungen | was bis wann gezahlt werden soll |
Wer mehrere Erklärungen versäumt hat, kann mehrere Bescheide bekommen: für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und bei Gewerbetreibenden den Gewerbesteuermessbetrag. Jeder davon hat seine eigene Frist. Ein einziges Einspruchsschreiben kann alle abdecken, sollte aber jeden einzeln bezeichnen: Steuerart, Jahr, Datum.
So rechnest du die Einspruchsfrist
Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Bekanntgabe heißt nicht: der Tag, an dem der Brief im Kasten liegt. Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, ein in ELSTER bereitgestellter am vierten Tag nach der Bereitstellung. In der Praxis zählst du ab dem Datum auf dem Bescheid, so rechnet auch die Finanzverwaltung NRW in ihrem Beispiel. Vier Tage gelten für alles, was seit dem 1. Januar 2025 verschickt wurde. Vorher waren es drei, und manche ältere Anleitung rechnet noch so.
Liegt der Brief früher im Kasten, bleibt es trotzdem beim vierten Tag. Kommt er später an, zählt der spätere Zugang, und im Zweifel muss das Finanzamt ihn nachweisen.
Zwei Verschiebungen kommen dazu, beide nach § 108 Abs. 3 AO. Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, rückt die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag. Und fällt das Ende der Monatsfrist auf einen solchen Tag, endet sie erst mit dem nächsten Werktag. Den Kalender mit den Feiertagen deines Bundeslands übernimmt dabei der kostenlose Fristenrechner.
Frist
Der Einspruch muss vor Ablauf des letzten Tages beim Finanzamt eingegangen sein. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Wer über ELSTER einreicht, bekommt automatisch eine Versandbestätigung.
Mit oder ohne Vorbehalt: deine Lage in einer Tabelle
Im Regelfall ergeht ein Schätzungsbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung. Solange der Vorbehalt wirksam ist, kannst du die Änderung jederzeit beantragen, auch nach Ablauf der Einspruchsfrist (§ 164 Abs. 2 AO). Ohne Vorbehalt zählt nur die Monatsfrist.
Deine Lage | Was noch geht | Naheliegender nächster Schritt |
|---|---|---|
Frist läuft, mit Vorbehalt | Einspruch oder Antrag auf Änderung | Einspruch, weil nur er die Aussetzung der Vollziehung öffnet |
Frist läuft, ohne Vorbehalt | Einspruch innerhalb der Frist | Einspruch sofort, Erklärung so schnell wie möglich |
Frist vorbei, mit Vorbehalt | Erklärung nachreichen, Änderung beantragen | Erklärung abgeben und die geschätzte Steuer bis zur Änderung zahlen |
Frist vorbei, ohne Vorbehalt | Änderung zu deinen Gunsten in der Regel nicht mehr | sofort mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater sprechen |
Zur letzten Zeile: Wegen neuer Tatsachen darf ein Bescheid nur dann zu deinen Gunsten geändert werden, wenn dich kein grobes Verschulden daran trifft, dass sie erst jetzt bekannt werden (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO). Wer die Erklärung trotz Aufforderung nicht abgegeben hat, kommt daran in der Regel nicht vorbei. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) gibt es nur, wenn du ohne Verschulden verhindert warst; beantragen musst du sie innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses, und nach einem Jahr geht das nur noch bei höherer Gewalt.
Und eine Falle in der ersten Zeile: Das Finanzamt kann den Vorbehalt jederzeit aufheben (§ 164 Abs. 3 AO). Kommt ein solcher Aufhebungsbescheid, hast du ab seiner Bekanntgabe letztmals einen Monat, um gegen die gesamte Festsetzung Einspruch einzulegen.
Merke
Schreib „Einspruch“, auch wenn dein Bescheid unter Vorbehalt steht. Eine Aussetzung der Vollziehung gibt es nur in Verbindung mit einem Einspruch. Reichst du bei einem Bescheid unter Vorbehalt nur die Erklärung ohne ein Wort dazu ein, behandelt das Finanzamt sie als Änderungsantrag, und der hält keine Zahlung auf.
Was in den Einspruch gehört und was danach kommt
Einlegen kannst du den Einspruch schriftlich oder elektronisch, oder du lässt ihn im Finanzamt zu Protokoll nehmen (§ 357 AO). Am einfachsten geht es in ELSTER mit dem Formular „Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung“, sonst per Brief. Eine Unterschrift braucht es nicht, ein Anruf reicht nicht. Nenne, wer Einspruch einlegt, gegen welchen Bescheid und warum. Die Begründung darf nachkommen: Wer den Bescheid genau bezeichnet und schreibt, dass die Erklärung folgt, wahrt die Frist. Ein falscher Titel über dem Schreiben schadet nicht.
Die Erklärung selbst bleibt Pflicht, auch nachdem geschätzt wurde (§ 149 Abs. 1 AO), und das Finanzamt kann sie weiter mit Zwangsgeld durchsetzen. Im Einspruchsverfahren darf es dir außerdem eine Frist für Angaben und Belege setzen; was du danach einreichst, bleibt unberücksichtigt (§ 364b AO).
Weil der Einspruch die Zahlung nicht aufhält (§ 361 Abs. 1 AO), brauchst du zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung. Bei einer Schätzung gewährt das Finanzamt sie nach Auskunft der Finanzverwaltung NRW nur, wenn die fehlende Erklärung vorliegt; ohne sie wird der Antrag regelmäßig abgelehnt. Du kannst die Aussetzung in ELSTER auch nachträglich beantragen, am besten zusammen mit der Erklärung, mit dem Formular „Einspruch ergänzen, erweitern oder einschränken inkl. Aussetzung der Vollziehung“. Ausgesetzt wird grundsätzlich höchstens die festgesetzte Steuer abzüglich deiner Vorauszahlungen, und es gilt nur, was das Finanzamt schriftlich bewilligt. Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, kosten die ausgesetzten Beträge 0,5 % Zinsen pro vollem Monat (§§ 237, 238 AO).
Noch ein Punkt, falls die Schätzung zu niedrig war: Im Einspruchsverfahren wird der ganze Fall neu geprüft, und der Bescheid kann sich auch verschlechtern. Das Finanzamt muss dich vorher darauf hinweisen, dann kannst du den Einspruch zurücknehmen (§ 367 Abs. 2 AO). Die Erklärung musst du trotzdem abgeben, und einen Bescheid unter Vorbehalt kann das Finanzamt auch ohne Einspruch nach oben ändern.
Achtung
Wer die geschätzte Steuer einfach liegen lässt, zahlt Säumniszuschläge: 1 % pro angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand (§ 240 AO). Sinkt die Steuer später, bleiben die bis dahin angefallenen Zuschläge in aller Regel bestehen. Reich Erklärung und Antrag auf Aussetzung deshalb vor dem Zahltag ein und zahle den unstrittigen Teil pünktlich.
Schreibst du lieber einen Brief als das ELSTER-Formular, hilft dieses Muster: oben der Einspruch innerhalb der Frist, unten der Nachtrag, den du mit der Erklärung schickst.
[Dein Name] [Deine Anschrift] Finanzamt [Ort] [Anschrift des Finanzamts] Steuernummer: [Steuernummer] [Ort], [Datum] Einspruch gegen die Schätzungsbescheide für [Jahr] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Einspruch ein gegen - den Bescheid über [Steuerart, etwa Einkommensteuer] [Jahr] vom [Datum des Bescheids], - den Bescheid über [Steuerart, etwa Umsatzsteuer] [Jahr] vom [Datum des Bescheids], - [weitere Bescheide ebenso, etwa über den Gewerbesteuermessbetrag]. Die Besteuerungsgrundlagen wurden geschätzt, weil meine Erklärungen fehlten. Die Erklärungen und die Begründung reiche ich nach. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] Nachtrag, zusammen mit der Erklärung: Zu meinem Einspruch vom [Datum des Einspruchs] gegen den Bescheid über [Steuerart] [Jahr] vom [Datum des Bescheids] reiche ich die Erklärung nach. Zur Begründung verweise ich auf sie. Ich beantrage, die Vollziehung des Bescheids in Höhe von [festgesetzte Steuer minus Steuer laut Erklärung, höchstens die Abschlusszahlung laut Bescheid] € auszusetzen (§ 361 Abs. 2 AO). An der Rechtmäßigkeit der Schätzung bestehen ernstliche Zweifel, weil meine Erklärung eine niedrigere Steuer ergibt. [Nur beim Einkommensteuerbescheid mit neuen Vorauszahlungen:] Außerdem beantrage ich, die Vorauszahlungen auf [Betrag] € je Quartal herabzusetzen.
Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.
Marek rechnet seinen Fall durch
BeispielMarek, Malermeister in Kassel
Marek hat für 2024 keine Erklärungen abgegeben; ohne Steuerberater lief seine Frist am 31. Juli 2025 ab. Am 22. September 2026 öffnet er die drei Briefe, die seit ein paar Tagen auf dem Küchentisch liegen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2024, alle vom Montag, 14. September 2026, alle unter Vorbehalt der Nachprüfung.
Die Frist: 14. September plus vier Tage ergibt Freitag, den 18. September, den Tag der Bekanntgabe. Einen Monat später wäre Sonntag, der 18. Oktober. Die Frist endet deshalb am Montag, dem 19. Oktober 2026.
Die Einkommensteuer: Das Finanzamt hat seinen Gewinn auf 84.000 € geschätzt. Marek ermittelt aus Kontoauszügen und Rechnungen 57.600 €. Seine Vorauszahlungen für 2024 waren viermal 2.500 €, also 10.000 €. Die Steuerbeträge sind vereinfacht, ohne Solidaritätszuschlag und ohne die Anrechnung der Gewerbesteuer.
Posten | laut Schätzung | laut Mareks Erklärung |
|---|---|---|
Gewinn 2024 | 84.000 € | 57.600 € |
Einkommensteuer 2024 | 21.480 € | 10.870 € |
minus Vorauszahlungen | 10.000 € | 10.000 € |
Abschlusszahlung | 11.480 € | 870 € |
Verspätungszuschlag | 401 € | 350 € |
Der Verspätungszuschlag läuft vom 1. August 2025 bis zur Bekanntgabe am 18. September 2026: 14 angefangene Monate. Nach der Schätzung sind das 11.480 € × 0,25 % = 28,70 € pro Monat, mal 14 ergibt 401,80 €, abgerundet 401 €. Nach der Erklärung wären es 870 € × 0,25 % = 2,18 € pro Monat. Das liegt unter dem Mindestbetrag, also gilt 14 × 25 € = 350 €. Beim Gewerbesteuermessbetrag stehen pauschal ebenfalls 14 × 25 € = 350 € Verspätungszuschlag im Bescheid, und daran ändert seine Erklärung nichts.
Am 25. September 2026 legt Marek in ELSTER Einspruch gegen alle drei Bescheide ein. Am 9. Oktober 2026 reicht er die drei Erklärungen nach und beantragt bei der Einkommensteuer Aussetzung der Vollziehung für 21.480 € − 10.870 € = 10.610 €. Zum Zahltag überweist er 11.480 € − 10.610 € = 870 €, genau die Abschlusszahlung, die sich aus seiner Erklärung ergibt.
- Abgabefrist für 2024 läuft ab
- drei Schätzungsbescheide, alle unter Vorbehalt
- Bekanntgabe; bis hier läuft der Verspätungszuschlag
- Marek öffnet die Briefe
- Einspruch gegen alle drei Bescheide in ELSTER
- Erklärungen nachgereicht, Aussetzung beantragt
- Ende der Einspruchsfrist
Im Brief zur Einkommensteuer stehen auch neue Vorauszahlungen: 21.480 € ÷ 4 = 5.370 € pro Quartal. Auf Basis seiner Erklärung wären es 10.870 € ÷ 4 = 2.717,50 €. Die Herabsetzung beantragt er gleich mit.
Was mit deiner Erklärung sinkt und was bleibt
Posten | Was mit deiner Erklärung passiert | Grundlage |
|---|---|---|
Verspätungszuschlag | sinkt mit der Steuer, aber nicht unter 25 € je angefangenem Monat | § 152 Abs. 5 und 12 AO |
Verspätungszuschlag zum Gewerbesteuermessbetrag | bleibt: pauschal 25 € je angefangenem Monat | § 152 Abs. 6 AO |
Nachzahlungszinsen | werden neu berechnet, derzeit 0,15 % pro vollem Monat (Entwurf Jahressteuergesetz 2026, Stand 25. September 2026 nicht beschlossen: ab 2027 0,3 %) | §§ 233a Abs. 5, 238 Abs. 1a AO |
Vorauszahlungen | stehen immer unter Vorbehalt, die Herabsetzung kannst du jederzeit beantragen | § 164 Abs. 1 und 2 AO |
Gewerbesteuer der Stadt | wird angepasst, wenn das Finanzamt den Messbescheid ändert | §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 AO |
Säumniszuschläge | bleiben in aller Regel | § 240 Abs. 1 AO |
Zwangsgeld | gezahltes bleibt, noch offenes wird nicht mehr eingetrieben | § 335 AO |
Beim Verspätungszuschlag ist 2024 ein Sonderfall: Zwingend festgesetzt wird er, wenn die Erklärung nicht binnen 16 statt der üblichen 14 Monate nach Jahresende vorliegt, also nicht bis Ende April 2026. Und weil sich Vorauszahlungen grundsätzlich nach der letzten Veranlagung richten (§ 37 Abs. 3 EStG), bleibt die Schätzung ihre Grundlage, bis das Finanzamt den Bescheid ändert oder die Vorauszahlungen herabsetzt.
Einwände gegen den geschätzten Gewerbeertrag gehören übrigens in den Einspruch gegen den Messbescheid beim Finanzamt, nicht in ein Schreiben an die Stadt (§ 351 Abs. 2 AO).
Bis zum Fristende: Einspruch, Erklärung, Aussetzung
- Heute: Für jeden Bescheid das Datum notieren, vier Tage und einen Monat addieren, Wochenenden prüfen. Die früheste Frist kommt mit ein paar Tagen Puffer in den Kalender.
- Auf der ersten Seite nachsehen, ob der Vorbehalt der Nachprüfung vermerkt ist, und in der Abrechnung, was wann fällig wird.
- Innerhalb der Frist Einspruch gegen jeden Bescheid einlegen, am einfachsten in ELSTER. „Begründung und Erklärung folgen“ genügt für den Anfang.
- Die Zahlen des Jahres zusammentragen und den Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Liegt das ganze Jahr brach, hilft ein Plan, um die Buchhaltung nachzuholen. enno rekonstruiert dafür aus Bankdaten und gleicht Buchungen mit Belegen ab; die EÜR bereitet es vor, jede Zahl mit Quelle. Du prüfst sie und übermittelst sie selbst.
- Vor dem Zahltag die Erklärung abgeben und Aussetzung der Vollziehung für die Differenz beantragen, den unstrittigen Teil pünktlich überweisen.
- Prüfen, ob auch das Folgejahr offen ist. Welche Abgabefristen 2026 gelten, steht im eigenen Beitrag.
Ist die Frist bei einem Bescheid ohne Vorbehalt schon verstrichen, sind mehrere Jahre offen oder kannst du den unstrittigen Betrag nicht zahlen, lohnt sich professionelle Hilfe, bevor du den nächsten Brief schreibst. Eine Stundung (§ 222 AO) setzt eine erhebliche Härte voraus und soll in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden; eine verspätet abgegebene Erklärung nennt die Finanzverwaltung NRW ausdrücklich als Grund, der dagegen spricht. Ob und wann ein Steuerberater für dich sinnvoll ist, klärt ein eigener Beitrag.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 34 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 34 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF: AO-Anwendungserlass (AEAO), Übersicht
- Finanzverwaltung NRW: Aussetzung der Vollziehung
- Finanzverwaltung NRW: Einspruch
- Finanzverwaltung NRW: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
- Finanzverwaltung NRW: Stundung
- Finanzverwaltung NRW: Vorbehalt der Nachprüfung und Vorläufigkeit
- Finanzverwaltung NRW: Zwangsgeld
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.
Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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