Umsatzsteuervoranmeldung: Rechnungsdatum oder Zahlungseingang? Meist keins von beiden
Umsatzsteuervoranmeldung: Rechnungsdatum oder Zahlungseingang? Welcher Zeitraum bei Soll und Ist gilt, was bei Anzahlungen und Vorsteuer zählt, mit Beispiel.
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- Umsatzsteuer
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Erlaubnis des Finanzamts versteuerst du nach vereinbarten Entgelten, und die Umsatzsteuer gehört in den Zeitraum, in dem du die Leistung ausgeführt hast.
- Abgesehen von Anzahlungen meldest du nach dem Zahlungseingang nur mit genehmigter Istversteuerung, die das Finanzamt zum Beispiel bei höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr erlauben kann.
- Anzahlungen versteuerst du bei beiden Methoden in dem Zeitraum, in dem das Geld eingeht.
- Vorsteuer ziehst du ab, sobald die Leistung erbracht ist und die Rechnung vorliegt; wann du bezahlst, zählt nur bei Anzahlungen.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Welches Datum in der Voranmeldung was bestimmt
- 02Bei Sollversteuerung zählt der Zeitraum, in dem du fertig wirst
- 03Istversteuerung gibt es nur auf Antrag
- 04Anzahlungen versteuerst du, sobald das Geld da ist
- 05Wann die Vorsteuer in die Voranmeldung gehört
- 06Janniks viertes Quartal, zweimal durchgerechnet
- 07Vor jeder Voranmeldung: jeden Beleg seinem Zeitraum zuordnen
Im Normalfall entscheidet weder das eine noch das andere. Solange das Finanzamt dir nichts anderes erlaubt hat, versteuerst du nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung), und die Umsatzsteuer aus einer Rechnung gehört in die Voranmeldung für den Monat oder das Quartal, in dem du die Leistung erbracht hast. Nach dem Zahlungseingang richtest du dich nur bei Anzahlungen und mit genehmigter Istversteuerung. Für die Vorsteuer aus deinen Einkäufen zählt, wann Leistung und Rechnung bei dir sind; das aufgedruckte Rechnungsdatum entscheidet nur in wenigen Sonderfällen.
Welches Datum in der Voranmeldung was bestimmt
Eine Rechnung über mehr als 250 Euro brutto muss zwei Daten nennen: das Ausstellungsdatum und den Zeitpunkt der Leistung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und 6 UStG, § 33 UStDV). Für den Leistungszeitpunkt reicht die Angabe des Kalendermonats (§ 31 Abs. 4 UStDV). Andere Daten stehen auf keiner Rechnung und zählen trotzdem, etwa der Tag, an dem Geld auf deinem Konto gutgeschrieben wird.
Datum | Was es in der Voranmeldung bestimmt |
|---|---|
Leistungsdatum deiner Rechnung | bei Sollversteuerung den Zeitraum deiner Umsatzsteuer |
Rechnungsdatum | im Normalfall nichts; wichtig wird es in einigen Fällen, in denen du als Kunde die Steuer schuldest, etwa bei Anbietern außerhalb der EU |
Gutschrift auf deinem Konto | bei Istversteuerung den Zeitraum deiner Umsatzsteuer, bei Anzahlungen immer |
Leistung an dich und Eingang der Rechnung | zusammen den Zeitraum deiner Vorsteuer |
Tag, an dem du selbst zahlst | den Zeitraum deiner Vorsteuer nur bei Anzahlungen, die du leistest |
Eine Dienstleistung gilt als ausgeführt, sobald sie vollendet ist. Bei einer Lieferung kommt es darauf an, wann dein Kunde die Verfügungsmacht über die Ware bekommt; beim Versand zählt schon der Beginn der Beförderung (UStAE 13.1 Abs. 2 und 3). Hast du für eine laufende Leistung einen Monatspreis vereinbart, etwa für die Wartung einer Website, wird jeder Monat als eigene Teilleistung behandelt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 und 3 UStG).
Bei Sollversteuerung zählt der Zeitraum, in dem du fertig wirst
Die Berechnung nach vereinbarten Entgelten ist der gesetzliche Grundfall (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Steuer entsteht, sobald der Voranmeldungszeitraum deiner Leistung endet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Wann du die Rechnung schreibst, ändert daran nichts. Und sie entsteht auch, wenn das Zahlungsziel deines Kunden noch läuft (UStAE 13.1 Abs. 1).
Zwei Folgen davon werden im Alltag gern übersehen:
- Eine Arbeit, die du im September abschließt und im Oktober abrechnest, gehört in die Voranmeldung für September oder für das dritte Quartal.
- Zahlt dein Kunde spät, zahlst du die Umsatzsteuer trotzdem pünktlich ans Finanzamt. Zurück holst du sie erst, wenn die Forderung uneinbringlich ist, zum Beispiel weil der Kunde zahlungsunfähig ist (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, UStAE 17.1 Abs. 5). Was bis dahin zu tun ist, beschreibt der Beitrag Rechnung nicht bezahlt.
Achtung
Am Jahreswechsel verschiebt ein falsches Datum die Steuer in ein anderes Jahr. Eine Leistung vom Dezember 2026, die du erst im Januar 2027 abrechnest, gehört in die letzte Voranmeldung für 2026 und in die Umsatzsteuererklärung 2026. Sortierst du sie nach dem Rechnungsdatum ins neue Jahr, war die Anmeldung für 2026 zu niedrig. Merkst du das, musst du sie unverzüglich richtigstellen (§ 153 Abs. 1 AO).
Istversteuerung gibt es nur auf Antrag
Bei der Berechnung nach vereinnahmten Entgelten zählt der Zeitraum, in dem das Entgelt bei dir eingeht: Mit seinem Ablauf entsteht die Steuer (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Bei einer Überweisung ist das grundsätzlich der Tag der Gutschrift (UStAE 13.6 Abs. 1). Kommt eine Zahlung für eine Novemberleistung am 4. Januar auf deinem Konto an, meldest du sie also erst im neuen Jahr.
Automatisch gilt diese Methode nie. Das Finanzamt kann sie auf Antrag erlauben (§ 20 UStG). Für Selbstständige kommen drei Fälle in Frage:
Fall | Was die Verwaltung dazu sagt |
|---|---|
Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € (Nr. 1) | gilt für jeden Unternehmer; im Jahr der Gründung zählt der voraussichtliche Umsatz (UStAE 20.1 Abs. 4) |
Umsätze aus einem freien Beruf (Nr. 3) | keine Umsatzgrenze, aber ausgeschlossen, sobald du für diese Umsätze Bücher führst, auch freiwillig (UStAE 20.1 Abs. 1); eine Liste offener Rechnungen schadet laut ELSTER-Ausfüllhilfe nicht |
Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 148 AO (Nr. 2) | nur bei besonderen Härten, etwa wenn ein außergewöhnliches, einmaliges Geschäft dich über die 800.000 € hebt (UStAE 20.1 Abs. 1) |
Die 800.000 Euro gelten seit dem 1. Januar 2024, davor lag die Grenze bei 600.000 Euro (Wachstumschancengesetz, Artikel 20).
Den Antrag stellst du bei deinem Finanzamt. Gründer beantworten die Frage schon im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Eine Genehmigung umfasst stets ein ganzes Kalenderjahr, und das Finanzamt kann sie widerrufen. Für ein bestimmtes Jahr ist der Antrag möglich, bis dessen Umsatzsteuerfestsetzung formell bestandskräftig ist (UStAE 20.1 Abs. 1). Wechselst du die Methode, darf kein Umsatz doppelt oder gar nicht versteuert werden (§ 20 Satz 3 UStG).
Was das Zuflussprinzip der EÜR damit zu tun hat
In der Einnahmenüberschussrechnung zählt eine Einnahme in dem Jahr, in dem sie dir zufließt (§ 11 Abs. 1 EStG). Die Voranmeldung folgt dem nur mit genehmigter Istversteuerung. Ohne sie kann derselbe Auftrag in der EÜR im Januar stehen und in der Umsatzsteuer im Dezember davor. Wie die EÜR mit dem Zahltag rechnet, erklärt der Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung.
Anzahlungen versteuerst du, sobald das Geld da ist
Erhältst du Geld, bevor du leistest, entsteht die Steuer auf diesen Betrag mit Ablauf des Zeitraums, in dem er eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Für Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen gilt dasselbe (UStAE 13.5 Abs. 1). Vorausgesetzt ist, dass die künftige Leistung schon genau bestimmt ist (UStAE 13.5 Abs. 3). Ein Vorschuss auf ein Projekt, dessen Leistung im Vertrag genau beschrieben ist, erfüllt das.
Den restlichen Betrag versteuerst du nach Soll im Zeitraum, in dem du das Projekt abschließt. Nach Ist versteuerst du ihn, wenn die Schlusszahlung ankommt.
Wann die Vorsteuer in die Voranmeldung gehört
Bei der Vorsteuer gibt es keine zwei Methoden. Du ziehst sie ab, wenn die Leistung an dich ausgeführt ist und du eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Treffen beide Bedingungen zu verschiedenen Zeiten ein, zählt der Zeitraum, in dem erstmals beides erfüllt ist (UStAE 15.2 Abs. 2). Entscheidend ist dabei der Empfang der Rechnung, nicht das aufgedruckte Datum. Ob du die Rechnung schon bezahlt hast, spielt keine Rolle. Diese Voraussetzungen gelten laut Verwaltung genauso, wenn du deine eigenen Umsätze nach Ist versteuerst (UStAE 15.2 Abs. 2).
Ausnahme sind auch hier Anzahlungen. Zahlst du vor der Leistung, ist die Vorsteuer darauf abziehbar, sobald du die Rechnung hast und das Geld überwiesen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG).
Aufsparen lässt sich die Vorsteuer nicht: In einem späteren Jahr als dem, in dem die Berechtigung entstanden ist, erkennt die Verwaltung sie nicht an (UStAE 15.2 Abs. 2).
Das Rechnungsdatum selbst entscheidet in einigen Fällen, in denen du als Kunde die Steuer schuldest, etwa bei Leistungen von Anbietern außerhalb der EU und beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren. Dort entsteht die Steuer, sobald die Rechnung ausgestellt ist, spätestens aber mit Ablauf des Folgemonats von Leistung oder Erwerb (§ 13b Abs. 2 und § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG). Wie das bei Dienstleistungen aus dem Ausland in der Voranmeldung aussieht, zeigt der Beitrag zum Reverse-Charge-Verfahren.
Merke
Für deine Umsatzsteuer zählt bei Soll die Leistung und bei Ist der Geldeingang. Für deine Vorsteuer zählt in beiden Fällen, wann Leistung und Rechnung bei dir sind.
Janniks viertes Quartal, zweimal durchgerechnet
BeispielJannik, Webentwickler in Stuttgart
Jannik meldet vierteljährlich und schreibt alle Rechnungen mit 19 Prozent. Er versteuert nach Soll. Da sein Umsatz im Vorjahr weit unter 800.000 Euro lag, käme für ihn auch die Istversteuerung in Frage, ob seine Arbeit nun freiberuflich ist oder nicht. Um den Unterschied zu sehen, rechnet er das vierte Quartal 2026 ein zweites Mal, als hätte das Finanzamt ihm Ist für das ganze Jahr 2026 genehmigt.
Auftrag, netto | Steuer | fertig | Rechnung vom | Geld da |
|---|---|---|---|---|
Website für ein Weingut, 4.800 € | 912,00 € | 29. September | 2. Oktober | 21. Oktober |
Website einer Physiopraxis, 5.200 € | 988,00 € | 23. Oktober | 26. Oktober | 9. November |
Buchungssystem für eine Kletterhalle, 3.600 € | 684,00 € | 17. Dezember 2026 | 4. Januar 2027 | 18. Januar 2027 |
Anzahlung auf den Onlineshop einer Rösterei, 3.000 € | 570,00 € | geplant März 2027 | 10. Dezember | 16. Dezember |
Dazu kommen drei Einkäufe. Ein Monitor, geliefert am 3. Dezember mit Rechnung, 420 € netto, bringt 79,80 € Vorsteuer. Hosting und Software für Oktober bis Dezember kosten 150 € netto, also 28,50 € Vorsteuer. Die Dezemberrechnung dafür kommt im Dezember, abgebucht wird sie erst am 4. Januar; sie zählt trotzdem im vierten Quartal. Eine Designerin liefert im Dezember Icons für 800 € netto, ihre Rechnung kommt aber erst am 8. Januar. Die 152 € Vorsteuer daraus gehören deshalb bei beiden Methoden ins Jahr 2027.
Umsatzsteuer im IV. Quartal 2026 | nach Soll | nach Ist |
|---|---|---|
Weingut | schon im III. Quartal | 912,00 € |
Physiopraxis | 988,00 € | 988,00 € |
Kletterhalle | 684,00 € | gehört ins Jahr 2027 |
Anzahlung Rösterei | 570,00 € | 570,00 € |
Summe Umsatzsteuer | 2.242,00 € | 2.470,00 € |
minus Vorsteuer (79,80 € + 28,50 €) | 108,30 € | 108,30 € |
Zahllast | 2.133,70 € | 2.361,70 € |
Nach Soll zahlt Jannik 2.133,70 €. Ohne Fristverlängerung sind sie am Montag, dem 11. Januar 2027, fällig, weil der 10. Januar ein Sonntag ist (§ 18 Abs. 1 UStG, § 108 Abs. 3 AO). Darin stecken 684 € für die Kletterhalle, obwohl er ihre Rechnung erst am 4. Januar schreibt und das Geld eine Woche nach dem Termin eingeht.
- Buchungssystem fertig: die Steuer gehört ins IV. Quartal
- Jannik schreibt die Rechnung
- Voranmeldung für das IV. Quartal fällig, darin 684 € für die Kletterhalle
- das Geld der Kletterhalle kommt an
Nach Ist wären es 2.361,70 €, also 228 € mehr. Die Kletterhalle fiele heraus und käme mit 684 € in seine erste Voranmeldung 2027. Dafür stünde das Weingut mit 912 € in diesem Quartal, weil sein Geld erst im Oktober kam. Nach Soll hat Jannik diese Steuer schon mit dem dritten Quartal bezahlt, obwohl die Rechnung vom 2. Oktober stammt. Solange alle Kunden zahlen, verschiebt die Istversteuerung die Steuer also nur. Ein einzelnes Quartal kann dabei sogar teurer werden.
Vor jeder Voranmeldung: jeden Beleg seinem Zeitraum zuordnen
- Kläre deine Methode. Hat dir das Finanzamt die Istversteuerung nicht genehmigt, versteuerst du nach Soll. Bist du unsicher, frag dort nach.
- Schreib auf jede Ausgangsrechnung den Leistungszeitpunkt; der Monat genügt. Nach Soll legt er den Zeitraum fest, nach Ist der Tag der Gutschrift.
- Geh die Kontoauszüge des Zeitraums nach Anzahlungen für Arbeit durch, die noch nicht fertig ist. Sie gehören bei beiden Methoden in diesen Zeitraum.
- Ordne jede Eingangsrechnung dem Zeitraum zu, in dem Leistung und Rechnung erstmals beide vorlagen. Das Datum deiner Zahlung brauchst du nur bei Anzahlungen.
- Prüf im Januar gezielt, ob Rechnungen für Dezemberleistungen dabei sind. Nach Soll gehören sie noch ins alte Jahr.
- Findest du einen Fehler in einer schon übermittelten Voranmeldung, übermittle für denselben Zeitraum eine berichtigte. Wie das abläuft, steht im Beitrag zur Umsatzsteuervoranmeldung.
enno bereitet die UStVA mit Quellen vor, nachdem es Buchungen mit Belegen abgeglichen hat. Du prüfst die Zuordnung und schickst die Anmeldung selbst ab. Ob ein Antrag auf Istversteuerung zu deinen Zahlungszielen und Kunden passt, klärst du im Einzelfall mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 16 Quellen, geprüft zum Stand .
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Gesetze und Verordnungen
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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