Umsatzsteuer berechnen: Formeln, Rundung und ein Quartal mit echten Zahlen

Umsatzsteuer berechnen von netto, von brutto und aus Kleinbeträgen: die amtlichen Formeln, die Rundung auf den Cent, Skonto und die Kennzahlen 81 und 66.

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Thema
Umsatzsteuer
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Von netto nach brutto multiplizierst du mit 1,19 oder 1,07; die Steuer in einem Bruttobetrag beträgt 19/119 oder 7/107 davon, nicht 19 oder 7 Prozent.
  • Den Steuerbetrag einer Rechnung rechnest du auf den Cent genau und rundest kaufmännisch: ab, wenn die nächste Ziffer höchstens 4 ist, sonst auf.
  • Aus Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro rechnest du die Vorsteuer selbst heraus und darfst die Bons eines Zeitraums je Steuersatz zusammenfassen.
  • In der Voranmeldung stehen in Kennzahl 81 und 86 nur Nettosummen in vollen Euro; zieht ein Kunde Skonto, sinken Umsatz und Steuer im Zeitraum der Zahlung.
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Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Vier Rechenwege, ein Ausgangspunkt
  2. 02Auf den Cent: die Rundungsregel für den Steuerbetrag
  3. 03Kleinbetragsrechnung: vom Bruttobetrag zurückrechnen
  4. 04Skonto verkleinert das Entgelt nachträglich
  5. 05Voranmeldung: Nettosummen ohne Cent, Steuerbeträge mit Cent
  6. 06Kims drittes Quartal, vom Preisschild bis zur Kennzahl 83
  7. 07Alle Rechenbeispiele in einer Tabelle
  8. 08Fünf Schritte, damit Rechnung und Formular zusammenpassen

Auf einen Nettobetrag kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, bei ermäßigten Umsätzen 7 Prozent: netto mal 0,19 oder mal 0,07. Für den Bruttobetrag rechnest du netto mal 1,19 oder 1,07, zurück teilst du durch dieselbe Zahl. Steckt die Steuer schon im Bruttobetrag, macht sie 19/119 oder 7/107 davon aus, rund 15,97 oder 6,54 Prozent. Auf der Rechnung muss der Steuerbetrag auf den Cent stimmen, in der Voranmeldung stehen die Nettosummen dagegen in vollen Euro.

Vier Rechenwege, ein Ausgangspunkt

Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Entgelt: alles, was du für deine Leistung bekommst oder bekommen sollst, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 Abs. 1 UStG). Darauf kommen 19 Prozent, für die in § 12 Abs. 2 UStG aufgezählten Umsätze sieben. Jede Formel beginnt deshalb beim Nettobetrag, auch wenn du ihn zuerst aus einem Bruttobetrag holen musst.

Du hast
Du suchst
bei 19 %
bei 7 %
Nettobetrag
Steuerbetrag
netto × 0,19
netto × 0,07
Nettobetrag
Bruttobetrag
netto × 1,19
netto × 1,07
Bruttobetrag
Nettobetrag
brutto ÷ 1,19
brutto ÷ 1,07
Bruttobetrag
enthaltene Steuer
brutto × 19 ÷ 119
brutto × 7 ÷ 107

Die letzte Zeile verwendet auch die Finanzverwaltung. Für Kleinbetragsrechnungen nennt der Umsatzsteuer-Anwendungserlass genau diese Formel und zwei weitere Wege. Der eine ist ein Faktor: Bruttobetrag mal 15,97 geteilt durch 100 bei 19 Prozent, mal 6,54 bei 7 Prozent. Der andere ist der Divisor 1,19 oder 1,07: Damit rechnest du zuerst den Nettobetrag aus und ziehst ihn vom Bruttobetrag ab, der Rest ist die Steuer (Abschnitt 15.4 UStAE). Weil der Faktor gerundet ist, kann das Ergebnis einen Cent abweichen: 249 × 15,97 ÷ 100 ergibt 39,77 Euro, die Formel 39,76 Euro. Ob für deine Leistung 19 oder 7 Prozent gelten, ist eine eigene Frage. Für Fotos und Texte geht ihr der Beitrag zur Umsatzsteuer für Freiberufler nach.

Achtung

Die Steuer ist nicht 19 Prozent vom Bruttobetrag. Bei einem Endpreis von 249 Euro ergäbe das 47,31 Euro, richtig sind 39,76 Euro. Wer so die Vorsteuer aus einem Bon zieht, setzt 7,55 Euro zu viel an. Und wer 19 Prozent vom Endpreis abzieht, kommt auf 201,69 Euro netto statt auf 209,24 Euro.

Auf den Cent: die Rundungsregel für den Steuerbetrag

Auf die Rechnung gehören der Steuersatz und der Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG). Wie genau, regelt der Anwendungserlass: Der Steuerbetrag wird nach Cent genau berechnet. Bleibt ein Rest, rundest du ab, wenn die nächste Ziffer höchstens 4 ist, und auf, wenn sie größer als 4 ist (Abschnitt 14.5 Abs. 20 UStAE). Das ist die kaufmännische Rundung. 209,24 Euro mal 0,19 ergibt 39,7556 Euro. An der dritten Nachkommastelle steht eine 5, also stehen 39,76 Euro auf der Rechnung.

Ob du die Steuer für jede Position einzeln rundest und dann addierst oder einmal auf die Nettosumme rechnest, legen weder § 14 UStG noch Abschnitt 14.5 UStAE ausdrücklich fest. Das kann einen Cent ausmachen. Drei Positionen zu je 9,99 Euro netto ergeben je Position 1,90 Euro Steuer, zusammen 5,70 Euro. Auf die Nettosumme von 29,97 Euro gerechnet sind es 5,69 Euro.

Fest vorgeschrieben ist die Trennung nach Steuersätzen. Das Entgelt steht auf der Rechnung aufgeschlüsselt nach Steuersätzen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Ermittelt ein Programm die Steuer automatisch, darf sie bei gemischten Sätzen in einer Summe stehen, wenn an jeder Position ihr Steuersatz steht (§ 32 UStDV).

Kleinbetragsrechnung: vom Bruttobetrag zurückrechnen

Bei Rechnungen bis einschließlich 250 Euro Gesamtbetrag reicht eine Kleinbetragsrechnung. Sie nennt Entgelt und Steuer in einer Summe, dazu den Steuersatz (§ 33 UStDV). Welche Angaben außerdem draufstehen, zeigt die Checkliste zu den Pflichtangaben auf Rechnungen. Den Steuerbetrag musst du dann selbst herausrechnen, egal auf welcher Seite du stehst.

Bekommst du eine Kleinbetragsrechnung, ziehst du die Vorsteuer nur, wenn du den Rechnungsbetrag in Entgelt und Steuerbetrag aufteilst (§ 35 Abs. 1 UStDV). Dafür nimmst du die letzte Zeile der Tabelle oben. Bei einem Stapel Bons musst du nicht jeden einzeln rechnen: Alle Kleinbetragsrechnungen eines Voranmeldungszeitraums mit demselben Steuersatz darfst du zusammenfassen (Abschnitt 15.4 Abs. 1 UStAE). Zwei Bons über 64,90 und 34,90 Euro, beide zu 19 Prozent, ergeben 99,80 Euro und darin 15,93 Euro Vorsteuer.

Stellst du selbst Kleinbetragsrechnungen aus, brauchst du dieselbe Rechnung in die andere Richtung. Für die Voranmeldung zählt dein Nettoumsatz, und den weist eine Kleinbetragsrechnung nicht aus. Du teilst deine Bruttoeinnahmen also durch 1,19 oder 1,07.

Skonto verkleinert das Entgelt nachträglich

Zieht dein Kunde bei der Zahlung Skonto ab, mindert das dein Entgelt. Den Abzug teilst du in Entgelt und Umsatzsteuer auf (Abschnitt 10.3 Abs. 1 UStAE). Dann berichtigst du deine Umsatzsteuer, und dein Kunde berichtigt seine Vorsteuer (§ 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG), beide für den Zeitraum, in dem sich das Entgelt geändert hat (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG). Beim Skonto ist das der Zeitraum, in dem der Kunde mit Abzug zahlt. Die Rechnung selbst musst du nicht berichtigen (Abschnitt 14.11 Abs. 4 UStAE).

Ein Beispiel mit runden Zahlen: Deine Rechnung lautet auf 1.000,00 Euro netto plus 190,00 Euro Steuer, also 1.190,00 Euro, mit 2 Prozent Skonto. Der Kunde zahlt 1.166,20 Euro. In den 23,80 Euro Abzug stecken 3,80 Euro Steuer (23,80 × 19 ÷ 119) und 20,00 Euro Entgelt. Deine Bemessungsgrundlage sinkt auf 980 Euro, deine Steuer auf 186,20 Euro, und dein Kunde darf nur noch 186,20 Euro Vorsteuer abziehen. Rechnet er die 2 Prozent nur vom Nettobetrag aus, muss er seine Vorsteuer trotzdem berichtigen, gleich wie du das Skonto verbuchst (Abschnitt 17.1 Abs. 3 UStAE).

RechenwegUmsatzsteuer vor und nach 2 Prozent Skonto
  1. Umsatzsteuer laut Rechnung190,00 €
  2. minus Steuer im Skontoabzug von 23,80 €3,80 €
  3. ergibt Umsatzsteuer nach Skonto186,20 €

Gesondert eintragen musst du das Skonto nicht. Laut amtlicher Anleitung berücksichtigst du Entgeltminderungen bei den Bemessungsgrundlagen, also in der Summe für Kennzahl 81 oder 86, und der Käufer bei seinen Vorsteuerbeträgen in Kennzahl 66. Die Zeilen 51 und 52 für Minderungen sind nur für Forderungen gedacht, die uneinbringlich geworden sind; dort kommt der Betrag zusätzlich hinein.

Voranmeldung: Nettosummen ohne Cent, Steuerbeträge mit Cent

Die Voranmeldung fragt nach Summen je Zeitraum. Deine Nettoumsätze zu 19 Prozent gehören in Kennzahl 81, die zu 7 Prozent in Kennzahl 86. Die amtliche Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 verlangt diese Bemessungsgrundlagen in vollen Euro, ohne Centbeträge. Umsatzsteuer- und Vorsteuerbeträge trägst du dagegen immer mit Cent ein, also auch die Vorsteuer in Kennzahl 66.

Neben Kennzahl 81 und 86 hat der Vordruck eine Spalte „Steuer“, aber keine Kennzahl dafür. Mein ELSTER rechnet diese Steuer aus deiner Nettosumme und zeigt dir beim Prüfen die Vorauszahlung oder den Überschuss. Eine eigene Kennzahl für die Steuer haben nur Sonderzeilen, etwa für Umsätze zu anderen Steuersätzen oder für Leistungen, bei denen du als Empfänger die Steuer schuldest. Dort rechnest du sie selbst aus. Den Weg durch das Formular beschreibt die Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung mit ELSTER.

Merke

Auf der Rechnung stimmt die Steuer auf den Cent, im Formular rechnet ELSTER mit der Nettosumme in vollen Euro. Deshalb weicht die Umsatzsteuer in der Voranmeldung oft um ein paar Cent von der Summe der Steuerbeträge aus deinen Rechnungen ab.

Kims drittes Quartal, vom Preisschild bis zur Kennzahl 83

BeispielKim, Hundefotografin in Dortmund

Kim fotografiert seit dem Frühjahr 2026 Hunde in Dortmund, im Park oder bei den Haltern zu Hause. Sie hat auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und weist deshalb Umsatzsteuer aus. Weil ihre voraussichtliche Steuer für 2026 unter 9.000 Euro liegt, meldet sie vierteljährlich, nach vereinbarten Entgelten. 2027 meldet sie nach heutigem Gesetz monatlich, denn die Schätzregel für Gründer gilt nur bis Ende 2026 (§ 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG). Ihre Kunden sind Hundehalter, die nur die bestellten Bilddateien und Abzüge bekommen. Übergibt ein Fotograf nur die bestellten Bilder oder Dateien, gilt laut Anwendungserlass nicht der ermäßigte Satz (Abschnitt 12.7 Abs. 18 UStAE), also rechnet Kim mit 19 Prozent.

Kim kalkuliert netto. Privatkunden gegenüber muss sie aber den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angeben (§ 3 PAngV), also rechnet sie auf und rundet den Endpreis. Netto und Steuer rechnet sie danach vom gerundeten Endpreis zurück:

Leistung
Ziel netto
× 1,19
Endpreis
÷ 1,19
Steuer
Outdoor-Shooting, 10 Bilddateien
209,00 €
248,71 €
249,00 €
209,24 €
39,76 €
Mini-Shooting, 4 Bilddateien
108,00 €
128,52 €
129,00 €
108,40 €
20,60 €
Leinwand 40 × 60 cm
75,00 €
89,25 €
89,00 €
74,79 €
14,21 €

Die Steuer ist jeweils Endpreis minus Nettobetrag. Mit 249 × 19 ÷ 119 kommt Kim auf dasselbe: 39,7563, gerundet 39,76 Euro. Jede ihrer Rechnungen bleibt unter 250 Euro, deshalb genügt ihr eine Kleinbetragsrechnung mit Endpreis und Steuersatz.

Von Juli bis September verkauft sie:

Leistung
Anzahl
netto
Steuer
brutto
Outdoor-Shooting
9
1.883,16 €
357,84 €
2.241,00 €
Mini-Shooting
4
433,60 €
82,40 €
516,00 €
Leinwand
3
224,37 €
42,63 €
267,00 €
Summe
16
2.541,13 €
482,87 €
3.024,00 €

Im August kauft Kim beim Fotohändler ein Objektiv: 1.000,00 Euro netto plus 190,00 Euro Steuer, 2 Prozent Skonto bei Zahlung binnen zehn Tagen. Sie zahlt nach acht Tagen 1.166,20 Euro, ihre Vorsteuer sinkt im selben Quartal um 3,80 auf 186,20 Euro. Dazu kommen zwei Bons zu 19 Prozent, Speicherkarten für 64,90 Euro und ein Faltreflektor für 34,90 Euro: zusammen 99,80 Euro, darin 15,93 Euro Vorsteuer. Ein Fachbuch über Tierfotografie kostet 39,90 Euro zu 7 Prozent, darin 39,90 × 7 ÷ 107 = 2,61 Euro.

Was sie in ELSTER einträgt:

  1. Kennzahl 81: 2.541. Die 13 Cent lässt sie weg. ELSTER rechnet 2.541 × 0,19 = 482,79 Euro Umsatzsteuer.
  2. Kennzahl 66: 186,20 plus 15,93 plus 2,61 = 204,74 Euro.
  3. Kennzahl 83: 482,79 minus 204,74 = 278,05 Euro.

Rechnet Kim die Steuer aus jeder Rechnung einzeln heraus, kommt sie zusammen auf 482,87 Euro, 8 Cent mehr als ELSTER. Der Abstand entsteht, weil jede Rechnung für sich auf den Cent gerundet ist und Kennzahl 81 keine Cent kennt. Teilt sie stattdessen die 3.024 Euro Einnahmen auf einmal durch 1,19, erhält sie 2.541,18 Euro netto; in Kennzahl 81 stünde auch dann 2.541. Eine Dauerfristverlängerung hat sie nicht. Weil der 10. Oktober 2026 ein Samstag ist, hat sie bis Montag, 12. Oktober, Zeit.

Alle Rechenbeispiele in einer Tabelle

Ausgangsbetrag
Rechnung
Ergebnis
209,00 € netto, 19 %
209,00 × 1,19
248,71 € brutto, darin 39,71 € Steuer
37,29 € netto, 7 %
37,29 × 1,07
39,90 € brutto, darin 2,61 € Steuer
249,00 € brutto, 19 %
249,00 ÷ 1,19
209,24 € netto und 39,76 € Steuer
39,90 € brutto, 7 %
39,90 × 7 ÷ 107
2,61 € Steuer und 37,29 € netto
99,80 € aus zwei Bons, 19 %
99,80 × 19 ÷ 119
15,93 € Vorsteuer
3 Positionen zu 9,99 € netto, 19 %
je Position oder auf die Summe
5,70 € oder 5,69 € Steuer
1.190,00 € brutto, 2 % Skonto
1.190,00 × 0,98
1.166,20 € Zahlung, 3,80 € weniger Steuer
2.541,13 € Nettoumsatz, in Kennzahl 81 ohne Cent
2.541 × 0,19
482,79 € Umsatzsteuer laut ELSTER

Fünf Schritte, damit Rechnung und Formular zusammenpassen

  1. Kalkuliere netto. Rundest du einen Endpreis für Privatkunden glatt, rechne Netto und Steuer vom gerundeten Betrag zurück, nicht vom Wunschpreis.
  2. Runde den Steuerbetrag jeder Rechnung kaufmännisch auf den Cent und weise die Beträge getrennt nach Steuersätzen aus.
  3. Sammle Kleinbetragsbelege je Steuersatz und Voranmeldungszeitraum und rechne die Vorsteuer mit 19/119 oder 7/107 heraus.
  4. Hat ein Kunde Skonto gezogen oder hast du selbst mit Skonto gezahlt, mindere Nettoumsatz oder Vorsteuer in dem Zeitraum, in dem gezahlt wurde.
  5. Trag in ELSTER die Nettosummen ohne Cent in Kennzahl 81 und 86 ein, die Vorsteuer mit Cent in Kennzahl 66 und das Ergebnis in Kennzahl 83.

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Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 18 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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