Steuervorauszahlung herabsetzen: was in den Antrag gehört und wann er zählt

Steuervorauszahlung herabsetzen: welche Gewinnprognose das Finanzamt sehen will, wie die Gewerbesteuer mitkommt und warum der Antrag vor den nächsten Termin gehört.

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Steuern & Fristen
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Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Finanzamt kann Einkommensteuer-Vorauszahlungen bis zum Ende des 15. Monats nach dem Jahr an die voraussichtliche Steuer anpassen, aber nicht mehr, sobald der Jahresbescheid ergangen ist.
  • Der Antrag ist formlos möglich, in ELSTER heißt er „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“; begründen solltest du ihn mit einer Gewinnprognose aus deinen gebuchten Zahlen.
  • Für die Gewerbesteuer beantragst du beim Finanzamt einen voraussichtlichen Messbetrag, an den die Gemeinde gebunden ist, oder die Anpassung direkt bei der Gemeinde.
  • War die Prognose zu niedrig, wird die Differenz mit dem Jahresbescheid fällig; Nachzahlungszinsen laufen für 2026 erst ab dem 1. April 2028, nach geltendem Recht mit 0,15 % je vollem Monat.
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Illustration: Becher mit Kosmetikpinseln, daneben ein gefaltetes weißes Handtuch und ein Schälchen mit zwei Haarklammern auf einem hellen Tisch
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Welche Gründe eine Herabsetzung tragen
  2. 02Die Gewinnprognose: was das Finanzamt sehen will
  3. 03ELSTER-Formular oder Brief
  4. 04Gewerbesteuer: der Messbetrag kommt vom Finanzamt, das Geld geht an die Gemeinde
  5. 05Vor dem Termin beantragen, bis zum Bescheid zahlen
  6. 06Zu niedrig geschätzt: Nachzahlung und Zinsen
  7. 07Vorauszahlungen herabsetzen lassen: sechs Schritte bis zum neuen Bescheid

Liegt dein Gewinn in diesem Jahr deutlich unter dem Stand, auf dem dein Vorauszahlungsbescheid beruht, kannst du beim Finanzamt die Herabsetzung beantragen: formlos per Brief oder in ELSTER mit dem „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“. Entscheidend ist die Steuer, die sich für das laufende Jahr voraussichtlich ergibt, und die belegst du mit einer Gewinnprognose aus deinen gebuchten Monaten. Mit Gewerbe kannst du im selben Schreiben einen niedrigeren Messbetrag für die Gewerbesteuer beantragen. Bis ein neuer Bescheid kommt, gelten die alten Beträge.

Welche Gründe eine Herabsetzung tragen

Grundsätzlich bemessen sich die Vorauszahlungen nach deiner letzten Veranlagung. Das Finanzamt kann sie aber bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Jahr an die Einkommensteuer anpassen, die sich für dieses Jahr voraussichtlich ergeben wird (§ 37 Abs. 3 EStG). Dein Antrag braucht deshalb eine Rechnung, aus der die niedrigere Steuer folgt. Wie der Bescheid entsteht und wann welche Rate fällig ist, steht im Beitrag Steuervorauszahlung für Selbstständige.

Deine Lage
Was das für den Antrag heißt
Der Gewinn des laufenden Jahres liegt klar unter dem des Bescheid-Jahres, etwa weil Kundschaft ausbleibt oder die Kosten gestiegen sind.
Das ist der typische Fall. Belegen musst du ihn mit Zahlen.
Du hast neue Kosten für Kinderbetreuung, Spenden, Schulgeld, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen.
Sie zählen erst, wenn sie zusammen mehr als 600 € ausmachen (§ 37 Abs. 3 Satz 4 EStG).
Einzelne Monate sind schwach, das Jahr läuft insgesamt wie geplant.
Kein Grund. Die Raten bleiben gleich hoch, auch wenn der Gewinn ungleich übers Jahr verteilt anfällt.
Der Gewinn stimmt, nur das Konto ist gerade leer.
Kein Grund für eine Herabsetzung. Dafür gibt es die Stundung, siehe Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.
Die voraussichtliche Steuer liegt unter 400 € im Jahr oder unter 100 € je Termin.
Dann setzt das Finanzamt gar keine Vorauszahlungen fest (§ 37 Abs. 5 EStG). So lassen sie sich ganz stoppen.

Das Gesetz sagt, das Finanzamt „kann“ anpassen. Es prüft deine Rechnung und legt die Steuer zugrunde, die es nach deinen Unterlagen für wahrscheinlich hält; das muss nicht deine Zahl sein. Gegen eine Ablehnung ist innerhalb eines Monats der Einspruch möglich (§§ 347, 355 AO).

Die Gewinnprognose: was das Finanzamt sehen will

Ein Formular ist nicht vorgeschrieben; die Finanzverwaltung NRW schreibt ausdrücklich, dass der Antrag formlos gestellt werden kann. Beziffern muss das Finanzamt die voraussichtliche Steuer trotzdem, und dafür braucht es deine Zahlen. Die für die Steuer erheblichen Tatsachen legst du vollständig und wahrheitsgemäß offen (§ 90 Abs. 1 AO), Bücher und Aufzeichnungen kann es anfordern (§ 97 Abs. 1 AO). Mit einem Satz wie „Mein Umsatz ist eingebrochen“ kann es wenig anfangen. Nachprüfbar wird die Rechnung mit diesen Bausteinen:

  1. Der Stand bis zum letzten abgeschlossenen Monat: Einnahmen, Ausgaben und Gewinn aus der Buchhaltung, als EÜR-Auswertung oder BWA. Wie du diese Zahlen sauber zusammenstellst, zeigt EÜR erstellen.
  2. Eine Hochrechnung der restlichen Monate, mit der Annahme dahinter, zum Beispiel „Umsatz wie im August, solange die Baustelle bleibt“.
  3. Der Vergleich mit dem Jahr, auf dem der Bescheid beruht, und der Grund für den Abstand in zwei, drei Sätzen.
  4. Was die Steuer sonst noch bewegt: geänderte Sonderausgaben, andere Einkünfte, bei Zusammenveranlagung die Einkünfte des Partners.
  5. Dein konkreter Antrag: welche Steuer, für welches Jahr, auf welchen Betrag.

Rechne so, wie du das Jahr wirklich erwartest. Was du in der Prognose drückst, zahlst du mit dem Jahresbescheid nach.

BeispielRana, Kosmetikstudio in Essen

Rana führt ein Kosmetikstudio in Essen, als Einzelunternehmerin mit angemeldetem Gewerbe. 2025 war ihr bestes Jahr, mit 62.000 € Gewinn. Nach ihren Bescheiden für dieses Jahr zahlt sie 2026 je Termin 1.955 € Einkommensteuer ans Finanzamt und 1.575 € Gewerbesteuer an die Stadt. Seit Mai ist vor dem Studio eine Baustelle, Laufkundschaft bleibt aus. Ende September legt sie ihre Zahlen neben den Bescheid, alle Beträge ohne Umsatzsteuer:

Januar bis August, gebucht
September bis Dezember, Prognose
2026
Einnahmen
38.600 €
4 × 5.400 € = 21.600 €
60.200 €
Ausgaben (Miete, Material, Aushilfe, Versicherungen)
20.200 €
4 × 2.500 € = 10.000 €
30.200 €
Gewinn
18.400 €
11.600 €
30.000 €

Für die voraussichtliche Steuer gilt vereinfacht der Gewinn als Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen; die Sonderausgaben liegen wie im Vorjahr bei 5.500 €. Essen senkt seinen Hebesatz seit 2026 jedes Jahr um einen Punkt, für 2026 gelten 479 %.

Posten 2026
Betrag
Gewerbeertrag 30.000 € minus Freibetrag 24.500 €
5.500 €
Messbetrag: 3,5 %
192,50 €
Gewerbesteuer: 192,50 € × Hebesatz 479 %
rund 922 €
zu versteuerndes Einkommen: 30.000 € − 5.500 €
24.500 €
Einkommensteuer nach dem Tarif 2026
2.718 €
Ermäßigung für die Gewerbesteuer: 4 × 192,50 €
−770 €
Einkommensteuer
1.948 €

Gerechnet nach § 32a EStG: (24.500 − 17.799) ÷ 10.000 = 0,6701; (173,10 × 0,6701 + 2.397) × 0,6701 + 1.034,87 = 2.718,83 €, abgerundet 2.718 €. Soli fällt bei diesem Betrag nicht an, Kirchensteuer zahlt Rana nicht.

Am Montag, 28. September 2026, stellt sie den Antrag über ELSTER. Sie beantragt, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 auf 1.948 € herabzusetzen und für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen einen Messbetrag von 192,50 € festzusetzen. Zur Begründung dienen die beiden Tabellen, ihre Auswertung bis August und zwei Sätze zur Baustelle. Folgen Finanzamt und Stadt der Prognose, sieht ihr Jahr so aus:

Einkommensteuer
Gewerbesteuer
bisher festgesetzt
4 × 1.955 € = 7.820 €
4 × 1.575 € = 6.300 €
gezahlt bis September
5.865 €
4.725 €
neu festgesetzt
1.948 €
4 × 230 € = 920 €
Erstattung
3.917 €
3.805 €
letzte Rate 2026
Dezember: 0 € statt 1.955 €
November: 0 € statt 1.575 €

Die Stadt rundet dabei jede einzelne Rate auf volle Euro ab (§ 19 Abs. 5 GewStG): Ein Viertel von rund 922 € ergibt 230 €. Kommen beide neuen Bescheide vor der Novemberrate, hat Rana bis Jahresende 11.252 € mehr auf dem Konto als ohne Antrag: 7.722 € Erstattung und 3.530 € für die zwei Raten, die wegfallen. Ohne Antrag bekäme sie den Überschuss erst mit dem Bescheid für 2026 zurück, also frühestens 2027.

RechenwegWas Rana bis Jahresende mehr auf dem Konto hat
  1. Erstattung Einkommensteuer3.917 €
  2. plus Erstattung Gewerbesteuer3.805 €
  3. ergibt Erstattungen zusammen7.722 €
  4. plus Dezemberrate Einkommensteuer entfällt1.955 €
  5. plus Novemberrate Gewerbesteuer entfällt1.575 €
  6. ergibt mehr auf dem Konto als ohne Antrag11.252 €

Merke

Maßstab ist die Steuer, die du für das Jahr voraussichtlich schuldest. Gebuchte Monate und eine begründete Hochrechnung tragen deshalb jeden Antrag.

ELSTER-Formular oder Brief

In ELSTER steht der „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“ unter „Formulare und Leistungen“, „Alle Formulare“, in der Gruppe „Anträge und Nachrichten“. Ein Brief an dein Finanzamt tut es genauso, mit Steuernummer, deinem Antrag samt Beträgen, der Begründung und den Zahlen als Anlage. Den Brief kannst du nach diesem Gerüst aufbauen; die Begründung folgt den fünf Bausteinen oben.

VorlageAntrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
[Dein Name]
[Deine Anschrift]

Finanzamt [Ort]
[Anschrift des Finanzamts]

Steuernummer: [Steuernummer]
[Ort], [Datum]

Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen [Jahr]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für [Jahr] auf [Betrag für das ganze Jahr] € herabzusetzen (§ 37 Abs. 3 EStG).

[Nur mit Gewerbe:] Außerdem beantrage ich, für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen [Jahr] einen Steuermessbetrag von [Betrag] € festzusetzen (§ 19 Abs. 3 GewStG).

[Wenn der Rückgang anhält:] Die neuen Beträge beantrage ich auch für [Folgejahr].

Begründung:
Von Januar bis [letzter gebuchter Monat] beträgt mein Gewinn laut Auswertung [Betrag] €. Für die restlichen Monate rechne ich mit [Betrag] €, weil [Annahme]. Für [Jahr] ergibt das voraussichtlich [Betrag] € Gewinn, nach [Betrag] € im Jahr [Jahr des letzten Bescheids]. Grund für den Rückgang: [zwei oder drei Sätze].
[Weitere Änderungen, etwa Sonderausgaben, andere Einkünfte oder Einkünfte des Partners]

Anlagen: Auswertung bis [Monat] (EÜR-Auswertung oder BWA), Berechnung der voraussichtlichen Steuer

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Ein Vorauszahlungsbescheid gilt, bis ein neuer kommt, meist also über das laufende Jahr hinaus. Hält das Tief an, beantrage die neuen Beträge ausdrücklich auch für das Folgejahr.

Gewerbesteuer: der Messbetrag kommt vom Finanzamt, das Geld geht an die Gemeinde

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen setzt die Gemeinde fest, und sie kann sie an die voraussichtliche Steuer anpassen. Die Rechengrundlage, den Messbetrag, ermittelt aber das Finanzamt. Deshalb darf das Finanzamt bis zum Ende des 15. Monats nach dem Jahr einen voraussichtlichen Messbetrag nur für die Vorauszahlungen festsetzen, und an diesen Wert ist die Gemeinde gebunden, wenn sie anpasst (§ 19 Abs. 3 GewStG).

Damit hast du zwei Wege. Du nimmst den Messbetrag in deinen Antrag ans Finanzamt auf, wie Rana. Oder du beantragst die Anpassung direkt bei der Gemeinde. Die Stadt Essen hat dafür einen eigenen Online-Antrag und verlangt aussagekräftige Unterlagen, etwa eine BWA. Liegt ihr schon ein Messbetrag des Finanzamts für die Vorauszahlungen vor, kann sie auf deinen Antrag hin nicht davon abweichen; dann ist das Finanzamt die richtige Stelle. Zahlungen, Erstattungen und eine Stundung laufen in jedem Fall über die Gemeinde, in Essen entscheidet die Stadt selbst über Stundung und Erlass der Gewerbesteuer.

Zwei Grenzen können die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ganz entfallen lassen. Einzelunternehmer ziehen vom Gewerbeertrag einen Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 Abs. 1 GewStG), und eine einzelne Vorauszahlung unter 50 € setzt die Gemeinde nicht fest (§ 19 Abs. 5 GewStG).

Vor dem Termin beantragen, bis zum Bescheid zahlen

Der Antrag hält keine Rate an. Lässt du eine Rate liegen, kostet das für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag (§ 240 AO). Nach dem Gesetz bleiben diese Zuschläge auch dann bestehen, wenn die Vorauszahlung später herabgesetzt wird (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO).

Achtung

Für die Wartezeit macht die Verwaltung eine Ausnahme (AEAO zu § 240). Gibt das Finanzamt einem rechtzeitig gestellten Antrag erst nach dem Termin statt, verlangt es auf den herabgesetzten Betrag keine Säumniszuschläge. Lehnt es ihn erst nach dem Termin ab, räumt es dir im Allgemeinen noch eine kurze Zahlungsfrist ein, grundsätzlich nicht länger als eine Woche. Wer nur beantragt, um die Zahlung hinauszuschieben, bekommt diese Frist nicht. Bei der Gewerbesteuer entscheidet die Gemeinde. Am sichersten zahlst du weiter, bis der neue Bescheid da ist; was zu viel war, kommt als Erstattung zurück.

Was nach dem Antrag passiert, hängt vom Zeitpunkt ab. Kommt die Anpassung vor dem 10. Dezember, verteilt das Finanzamt die neue Jahressteuer abzüglich des schon Gezahlten auf die restlichen Termine, und was darüber hinaus gezahlt ist, erstattet es. Nach dem 10. Dezember führt eine Herabsetzung zu einem sofort fälligen Erstattungsanspruch, so beschreibt es die Finanzverwaltung NRW. Das geht auch dann noch, wenn du die Erklärung für das Jahr schon abgegeben hast.

Frist

Für 2026 kann das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen bis zum 31. März 2028 anpassen, aber nur, solange der Bescheid für 2026 noch nicht ergangen ist. Für die Gewerbesteuer gilt dieselbe Grenze von 15 Monaten.

Zu niedrig geschätzt: Nachzahlung und Zinsen

Die Steuer selbst setzt erst der Jahresbescheid fest; die Herabsetzung regelt nur, wie viel du vorab zahlst. Was über die Vorauszahlungen hinausgeht, zahlst du binnen eines Monats, nachdem der Bescheid bekannt gegeben ist (§ 36 Abs. 4 EStG, § 20 Abs. 2 GewStG).

Dazu können Nachzahlungszinsen kommen (§ 233a AO). Sie beginnen erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für 2026 also am 1. April 2028, und enden mit dem Tag, an dem der Bescheid wirksam wird. Je vollem Monat kosten sie 0,15 % der auf volle 50 € abgerundeten Nachzahlung (§ 238 AO). Unter 10 € werden sie nicht festgesetzt (§ 239 Abs. 2 AO). Auf 10.000 € Nachzahlung wären das 15 € im Monat. Das gilt für die Einkommen- wie für die Gewerbesteuer, dort rechnet die Gemeinde. Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 der Bundesregierung sieht für Monate ab dem 1. Januar 2027 0,3 % vor, also 30 € im Monat (Bundesrats-Drucksache 447/26); beschlossen ist er nicht (geprüft am 25. September 2026).

Angenommen, die Baustelle ist im Oktober weg und Rana schließt 2026 mit 38.000 € Gewinn statt 30.000 € ab. Der Messbetrag steigt auf (38.000 − 24.500) × 3,5 % = 472,50 €, die Gewerbesteuer auf 472,50 € × 479 % = rund 2.263 €. Die Einkommensteuer beträgt nach Tarif 4.932 € auf 32.500 € zu versteuerndes Einkommen, minus 4 × 472,50 € = 1.890 €, also 3.042 €. Nachzuzahlen sind 3.042 € − 1.948 € = 1.094 € ans Finanzamt und rund 2.263 € − 920 € = 1.343 € an die Stadt. Reicht ihre Kanzlei die Erklärungen im Februar 2028 ein und werden die Bescheide am 17. Juli 2028 wirksam, laufen ab dem 1. April drei volle Monate Zinsen, zusammen 0,45 %. Auf die abgerundeten 1.050 € sind das 4,73 €, auf 1.300 € sind es 5,85 €. Beides bleibt unter 10 €, Zinsen fallen nicht an. Kommt der Entwurf mit 0,3 % durch, wären es für die drei Monate 0,9 %: 9,45 € ans Finanzamt, weiter unter 10 €, aber 11,70 € an die Stadt; die würde sie festsetzen, abgerundet auf 11 € (§ 239 Abs. 2 AO).

ZeitleisteRana, Variante mit 38.000 € Gewinn: vom Antrag bis zu den Zinsen
  1. Rana stellt den Antrag über ELSTER
  2. die Kanzlei reicht die Erklärungen 2026 ein
  3. letzter Tag, an dem das Finanzamt die Vorauszahlungen 2026 anpassen kann
  4. Nachzahlungszinsen für 2026 beginnen
  5. Bescheide wirksam, drei volle Monate Zinsen, nach geltendem Recht jeweils unter 10 €

Wer vor dem Dezembertermin sieht, dass es besser läuft, kann Zinsen vermeiden: mit einem Antrag auf Anpassung nach oben oder einer freiwilligen Zahlung. Vorauszahlungen, die bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzt sind, zieht § 233a Abs. 3 AO vom verzinsten Betrag ab. Und soweit die Behörde freiwillige Zahlungen annimmt und auf die spätere Steuer anrechnet, fallen dafür keine Nachzahlungszinsen an (§ 233a Abs. 8 AO). Der Zeitpunkt zählt: Vor dem 10. Dezember erhöht das Finanzamt schon ab 100 € je Termin, danach nur noch um mindestens 5.000 € (§ 37 Abs. 5 EStG). Für kleinere Beträge bleibt dann die freiwillige Zahlung.

Vorauszahlungen herabsetzen lassen: sechs Schritte bis zum neuen Bescheid

  1. Buche bis zum letzten vollen Monat und lies den Gewinn ab. Nutzt du enno, hat es Bank und Belege über Nacht sortiert und die EÜR mit Quellen vorbereitet; den Stand prüfst du, den Antrag stellst du selbst.
  2. Rechne die restlichen Monate realistisch hoch und schreib die Annahme dazu.
  3. Rechne die voraussichtliche Steuer aus oder lass sie ausrechnen. Bist du verheiratet oder hast du weitere Einkünfte, gehört diese Rechnung zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
  4. Stell den Antrag vor dem nächsten Termin, in ELSTER oder per Brief, mit den Zahlen als Anlage. Die Gewerbesteuer nimmst du als Messbetrag mit auf oder beantragst die Anpassung direkt bei der Gemeinde.
  5. Zahl die Raten weiter, bis der neue Bescheid kommt, und prüf ihn. Lehnt das Finanzamt ab, bleibt ein Monat für den Einspruch.
  6. Gleiche vor dem 10. Dezember Prognose und Jahr ab. Läuft es besser, beantrage die Anpassung nach oben oder zahl freiwillig.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 34 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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