Steuererklärung Frist 2026: welche Termine für Selbstständige jetzt noch zählen
Steuererklärung Frist 2026: wann die Erklärung 2025 mit Anlage EÜR fällig war, was mit Kanzlei gilt und was eine Verspätung konkret kostet.
- Veröffentlicht
- Aktualisiert
- Lesezeit
- 9 Min
- Thema
- Steuern & Fristen
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Wer die Steuererklärung 2025 samt Anlage EÜR selbst macht, musste sie bis zum 31. Juli 2026 abgeben.
- Erstellt eine Steuerkanzlei die Erklärung, läuft die Frist bis Montag, 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.
- Setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest, kostet jeder angefangene Monat mindestens 25 €; 14 Monate nach Jahresende wird der Zuschlag in der Regel Pflicht.
- Für das Steuerjahr 2026 gelten der 2. August 2027 und mit Kanzlei der 29. Februar 2028.

Inhalt · 6 Abschnitte
Machst du deine Steuererklärung für 2025 selbst, endete die Frist am 31. Juli 2026. Sie ist also vorbei. Erstellt eine Steuerkanzlei die Erklärung, hast du bis zum 1. März 2027 Zeit. Und für das laufende Jahr 2026 stehen der 2. August 2027 und, mit Kanzlei, der 29. Februar 2028 schon fest.
Die Abgabefristen für 2024, 2025 und 2026
Stand dieser Tabelle ist der 25. September 2026.
Steuerjahr | Ohne Kanzlei | Mit Kanzlei | Heute |
|---|---|---|---|
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 | beide Fristen vorbei |
2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 | nur die Kanzlei-Frist läuft noch |
2026 | 2. August 2027 | 29. Februar 2028 | beide Fristen offen |
Die Grundregel steht in § 149 der Abgabenordnung (AO). Wer selbst abgibt, hat sieben Monate nach Ende des Kalenderjahres, also bis zum 31. Juli. Ist eine Kanzlei mit der Erstellung beauftragt, rückt der Termin auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für 2024 galt mit Kanzlei noch eine Sonderfrist aus der Corona-Gesetzgebung, der 30. April 2026. Mit dem Steuerjahr 2024 ist diese Übergangsregel ausgelaufen. Liest du für die Erklärung 2025 irgendwo „30. April“, ist das eine Verwechslung.
Warum manche Übersichten andere Tage nennen
Für 2025 mit Kanzlei nennt das Gesetz den letzten Februartag 2027. Das ist der 28. Februar, ein Sonntag. Nach § 108 Abs. 3 AO endet eine Frist, deren letzter Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, erst mit Ablauf des nächsten Werktags. Daraus wird Montag, der 1. März 2027. Genauso wandert der 31. Juli 2027, ein Samstag, auf Montag, den 2. August 2027. Manche Tabellen, auch von Finanzämtern, drucken das gesetzliche Datum und erwähnen die Verschiebung nur in einem Hinweis darunter. Gemeint ist derselbe Tag.
Frist
Erklärung 2025 über eine Kanzlei: spätestens Montag, 1. März 2027. Erklärung 2026 ohne Kanzlei: spätestens Montag, 2. August 2027.
Welche Erklärungen an diesem Termin hängen
Mit einem Betrieb gibst du für dasselbe Jahr oft mehrere Erklärungen ab, und für alle gilt dieselbe Frist:
Erklärung | Wer sie abgibt |
|---|---|
Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR | wer zur Abgabe verpflichtet ist und seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt |
Körperschaftsteuererklärung | UG und GmbH, an Stelle der Einkommensteuererklärung |
Umsatzsteuererklärung für das Jahr | Unternehmer mit Regelbesteuerung; Kleinunternehmer nur in Sonderfällen oder wenn das Finanzamt sie anfordert |
Gewerbesteuererklärung | Gewerbetreibende mit einem Gewerbeertrag über 24.500 €, UG und GmbH unabhängig vom Ertrag, außerdem alle, die das Finanzamt dazu auffordert |
Eine eigene Abgabefrist für die Anlage EÜR gibt es nicht. § 60 EStDV zählt sie zu den Unterlagen der Einkommensteuererklärung, sie läuft also mit deren Termin. Was in die Einnahmenüberschussrechnung gehört, erklärt ein eigener Beitrag. Weil du Gewinneinkünfte hast, übermittelst du Erklärung und EÜR elektronisch, zum Beispiel über Mein ELSTER. Papier geht nur auf Antrag, wenn die elektronische Abgabe eine unbillige Härte wäre.
Kleinunternehmer sind in der Regel von den Erklärungspflichten der Umsatzsteuer ausgenommen. Zwei Ausnahmen bleiben: Das Finanzamt fordert eine Erklärung an, oder du schuldest selbst Umsatzsteuer als Leistungsempfänger, etwa für ein Software-Abo von einem Anbieter aus dem EU-Ausland (§ 18 Abs. 4a UStG). Mehr dazu im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufen in einem eigenen Takt: jeweils bis zum 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals, je nachdem, welcher Zeitraum für dich gilt. Mit dem 31. Juli haben sie nichts zu tun.
Musst du überhaupt abgeben?
Ohne Job mit Lohnsteuerabzug bist du für 2025 zur Abgabe verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über 12.096 € lag, bei zusammen veranlagten Ehepaaren über 24.192 €. Hast du daneben eine Anstellung, reichen schon mehr als 410 € Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa der Gewinn aus einer Nebentätigkeit. Wer vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird, muss ohnehin abgeben. Die Frist bis zum 31. Dezember 2029, die in vielen Ratgebern steht, gilt für Arbeitnehmer, die freiwillig eine Veranlagung beantragen. Bist du zur Abgabe verpflichtet, zählt der 31. Juli.
Was die Kanzlei-Frist voraussetzt
Die längere Frist greift, wenn eine Steuerkanzlei oder eine andere nach dem Steuerberatungsgesetz befugte Stelle mit der Erstellung beauftragt ist. Sie deckt Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer ab. Beauftragt sein muss die Kanzlei mit der Erklärung selbst: Die Liste in § 149 Abs. 3 AO ist abschließend, und eine Anlage EÜR für sich steht nicht darin. Einen Stichtag für den Auftrag nennt das Gesetz nicht. Hattest du bis Ende Juli keine Kanzlei und willst jetzt eine beauftragen, frag deshalb vorab, welche Frist sie für deine Erklärung 2025 zugrunde legt.
Auch mit Kanzlei kann der Termin früher kommen. Das Finanzamt darf eine Vorabanforderung schicken, mit vier Monaten Vorlauf ab Bekanntgabe (§ 149 Abs. 4 AO). Anlässe sind unter anderem eine verspätete oder fehlende Erklärung fürs Vorjahr, ein Betrieb, den du im Jahr eröffnet oder aufgegeben hast, eine Abschlusszahlung von mindestens 25 % der Steuer oder mehr als 10.000 € bei der Veranlagung fürs Vorjahr und eine geplante Außenprüfung. Auch eine automatische Zufallsauswahl ist erlaubt. Früher als am 31. Juli darf die angeordnete Frist aber nicht enden. Wer 2025 gegründet hat, gehört damit zu den Fällen, in denen das Finanzamt früher anfordern darf. Verpasst du den Termin aus so einem Brief, muss das Finanzamt den Verspätungszuschlag in der Regel sofort festsetzen, nicht erst nach 14 Monaten (§ 152 Abs. 2 Nr. 3 AO).
Nach hinten ist wenig Luft. Über den letzten Februartag hinaus verlängert das Finanzamt nur, wenn du ohne Verschulden verhindert warst (§ 109 Abs. 2 AO), und ein Verschulden der Kanzlei wird dir zugerechnet. Ob sich eine Kanzlei für dich lohnt, ist eine eigene Abwägung: Brauche ich einen Steuerberater?
Frist verpasst: was ab dem 1. August passiert
Die Folgen einer verpassten Frist kommen in Stufen. Für die Erklärung 2025 ohne Kanzlei sieht das so aus:
Ab wann | Was gilt |
|---|---|
1. August 2026 | Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Machst du glaubhaft, dass die Verspätung entschuldbar ist, sieht es davon ab. Wer schon öfter zu spät war, gilt nach dem Anwendungserlass zur AO in der Regel nicht als entschuldigt. |
14 Monate nach Jahresende, also Ende Februar 2027 | Der Zuschlag muss festgesetzt werden, auch vollautomatisch. Ausnahmen: Die Frist wurde verlängert, die Steuer beträgt null oder weniger, oder sie ist nicht höher als deine Vorauszahlungen und Steuerabzüge. Dann bleibt es beim Kann. |
1. April 2027 | Ab hier wird eine Nachzahlung verzinst, auch wenn du pünktlich abgegeben hast: 0,15 % für jeden vollen Monat, bis der Bescheid wirksam wird; der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 sieht ab Januar 2027 0,3 % vor, beschlossen ist er nicht. Zinsen unter 10 € setzt das Finanzamt nicht fest. |
Für jeden angefangenen Monat der Verspätung beträgt der Zuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und anrechenbarer Steuerabzüge. Mindestens sind es 25 € pro Monat, höchstens 25.000 € insgesamt (§ 152 Abs. 5 und 10 AO). Berechnet wird er für jede Erklärung getrennt.
Weiter hinten stehen Zwangsgeld und Schätzung. Ein Zwangsgeld muss das Finanzamt vorher schriftlich androhen, und es darf 25.000 € nicht übersteigen. Schätzt das Finanzamt deine Besteuerungsgrundlagen, bleibt die Pflicht zur Abgabe trotzdem bestehen (§ 149 Abs. 1 AO). Was du nach einer Schätzung tun kannst, steht unter Schätzungsbescheid: was tun.
BeispielLeonie, Texterin in Hannover
Leonie schreibt freiberuflich für Agenturen, ein Gewerbe hat sie nicht angemeldet. Ihre Erklärung für 2025 macht sie selbst, abgegeben ist sie noch nicht. Für 2025 hat sie vier Vorauszahlungen von je 900 € geleistet, zusammen 3.600 €. Nach ihrer EÜR rechnet sie mit 5.200 € Einkommensteuer.
Grundlage für einen Zuschlag: 5.200 € minus 3.600 € ergibt 1.600 €. Davon 0,25 % sind 4 € pro Monat. Das liegt unter dem Mindestbetrag, es zählen also 25 € je angefangenem Monat.
Gibt sie am 20. Oktober 2026 ab, sind August, September und Oktober angefangene Monate: 3 × 25 € = 75 €. Diesen Zuschlag kann das Finanzamt festsetzen, muss es aber nicht.
Gibt sie erst am 15. April 2027 ab, zählen August 2026 bis April 2027, also 9 angefangene Monate: 9 × 25 € = 225 €. Die 14 Monate sind dann vorbei und ihre Steuer liegt über den Vorauszahlungen, der Zuschlag ist also Pflicht. Ab dem 1. April 2027 laufen außerdem Zinsen auf die 1.600 €: 0,15 % sind 2,40 € für jeden vollen Monat bis zum Bescheid. Weil erst ab 10 € Zinsen festgesetzt werden, kostet sie das nur, wenn bis zum Bescheid mindestens fünf volle Monate ab April vergehen: 5 × 2,40 € = 12 €. Bei vier Monaten wären es 9,60 €, und die fallen weg. Kommt der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 durch, der für Monate ab dem 1. Januar 2027 0,3 % vorsieht (Bundesrats-Drucksache 447/26, nicht beschlossen, geprüft am 25. September 2026), wären es 4,80 € im Monat, und Zinsen fielen schon ab drei vollen Monaten an: 3 × 4,80 € = 14,40 €.
Leonie ist keine Kleinunternehmerin. Ihre Umsatzsteuererklärung 2025 ist eine eigene Erklärung, und auch dafür kann ein Zuschlag festgesetzt werden.
- Frist ohne Kanzlei endet
- ab jetzt kann ein Verspätungszuschlag kommen
- Abgabe nach 3 angefangenen Monaten: 75 €, das Finanzamt kann festsetzen
- 14 Monate nach Jahresende: der Zuschlag wird Pflicht
- Zinsen auf die 1.600 € beginnen
- Abgabe nach 9 angefangenen Monaten: 225 €, der Zuschlag ist Pflicht
Merke
Wird ein Zuschlag festgesetzt, kostet jeder angefangene Monat mindestens 25 €. Endet die Frist am 31. Juli, beginnt mit jedem Monatsersten ein neuer Monat der Verspätung. Wer am 30. September übermittelt statt am 2. Oktober, spart also einen ganzen Monatsbetrag.
Fristverlängerung beantragen
Fristen für Steuererklärungen lassen sich verlängern, auch rückwirkend, wenn sie schon abgelaufen sind (§ 109 Abs. 1 AO). Einen Anspruch darauf hast du nicht. Ein kurzer, konkreter Grund und ein Datum, das du wirklich halten kannst, machen den Antrag nachvollziehbar. Am besten stellst du ihn, bevor die Frist endet.
In Mein ELSTER heißt das Formular „Antrag auf Fristverlängerung“. Du findest es unter „Formulare und Leistungen“ bei „Alle Formulare“. Hältst du die verlängerte Frist ein, bist du nicht verspätet, und ein Zuschlag darf gar nicht festgesetzt werden. Schaffst du auch sie nicht, entfällt immerhin der Pflicht-Zuschlag nach 14 Monaten (§ 152 Abs. 3 AO), und das Finanzamt entscheidet nach Ermessen.
Achtung
Ist deine Erklärung für 2024 noch offen, läuft die Verspätung ohne Kanzlei seit dem 1. August 2025. Übermittelst du sie Ende Oktober 2026 und ist bis dahin kein Bescheid ergangen, sind das 15 angefangene Monate, bei festgesetztem Zuschlag also mindestens 375 €. Für 2024 gilt beim Pflicht-Zuschlag eine Übergangsgrenze von 16 statt 14 Monaten. Seit Mai 2026 muss das Finanzamt ihn deshalb festsetzen, außer in den Ausnahmen aus der Tabelle oben.
Dein nächster Schritt, je nach Stand
Wo du stehst | Nächster Schritt |
|---|---|
Erklärung 2025 ohne Kanzlei, noch offen | So bald wie möglich übermitteln. Gibt es einen Grund, der die Verspätung entschuldigt, mach ihn dem Finanzamt gegenüber glaubhaft oder beantrage eine rückwirkende Verlängerung. |
Erklärung 2025 mit Kanzlei | Nachfragen, ob der Auftrag steht und bis wann die Kanzlei deine Unterlagen braucht. Deine Frist ist der 1. März 2027, solange kein Brief mit einer Vorabanforderung kommt. |
Brief mit Vorabanforderung erhalten | Den Termin daraus eintragen und der Kanzlei sofort weitergeben. Er ersetzt den 1. März 2027. |
Erklärung 2024 noch offen | Diese Erklärung zuerst. Beide Fristen sind vorbei, und der Zuschlag wächst mit jedem angefangenen Monat bis zur Abgabe oder zum ersten Bescheid. |
Steuerjahr 2026 | Den 2. August 2027 in den Kalender eintragen, mit Kanzlei den 29. Februar 2028. |
Je weniger Belege im Frühjahr fehlen, desto kleiner wird die Arbeit im Sommer. enno behält die Fristen im Blick und bereitet die EÜR mit Quellen vor. Die Erklärung prüfst und übermittelst du selbst.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 23 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 23 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 18.03.2025 (Sonderregelung für Kleinunternehmer)
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Termine und Fristen
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen
- Finanzverwaltung NRW: Abgabepflichten und -fristen
- Finanzämter Baden-Württemberg: Abgabefristen
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.
Bank, Belege und Fristen an einem Ort, jede Nacht abgeglichen. UStVA und EÜR vorbereitet, jede Zahl mit Quelle. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
- Finanzamt & NachholenSteuererklärung nicht abgegeben: was passiert und was eine Abgabe jetzt noch stopptSteuererklärung nicht abgegeben, was passiert? Von der Aufforderung über Zwangsgeld und Schätzung bis zur Pfändung, und was die Abgabe auf jeder Stufe noch stoppt.
- Steuern & FristenSteuererklärung für Selbstständige: die Formulare für 2025 und ihre ReihenfolgeSteuererklärung für Selbstständige 2025: welche Formulare Freiberufler, Gewerbe und Kleinunternehmer brauchen, was digital Pflicht ist und in welcher Reihenfolge.
- Steuern & FristenSteuererklärung: Fristverlängerung beantragen, mit welchem Grund und was sie bringtSteuererklärung: Fristverlängerung beantragen, auch rückwirkend. Was in den Antrag gehört, wo er in ELSTER liegt und was er beim Verspätungszuschlag ändert.
- UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Jahreserklärung 2025: Frist und Vordruck, Abschnitt für AbschnittUmsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 in ELSTER: wer abgibt, bis wann, welche Summe der Voranmeldungen in welche Zeile gehört und wo die Sondervorauszahlung steht.
- Steuern & FristenSteuervorauszahlung für Selbstständige: wie sie entsteht und warum Jahr 3 so teuer wirktSteuervorauszahlung für Selbstständige: die Termine bei Finanzamt und Gemeinde, wie der Betrag entsteht und warum Jahr 2 oder 3 so viel auf einmal kostet.
- Steuern & FristenGewerbesteuererklärung Pflicht? Wer abgeben muss und wer unter dem Freibetrag nichtGewerbesteuererklärung Pflicht: wann Einzelunternehmer unter dem Freibetrag keine abgeben, was ein Verlust auslöst und warum GmbH und UG immer abgeben.
Weiterlesen
- Steuern & FristenKünstlersozialkasse: Was ist meldepflichtig? Die Jahresmeldung Posten für PostenKünstlersozialkasse: Was ist meldepflichtig? Welche Honorare an Kreative in die Jahresmeldung gehören, was draußen bleibt und wie die KSK 2026 mit 4,9 % rechnet.
- Steuern & FristenLiebhaberei beim Finanzamt: wann Verluste nicht zählen und was deine Gewinnabsicht belegtLiebhaberei beim Finanzamt: wie die Totalgewinnprognose rechnet, was ein vorläufiger Bescheid offenhält und welche Unterlagen deine Gewinnabsicht zeigen.
- Steuern & FristenE-Bilanz: was im Datensatz steht, wie er zu ELSTER kommt und was du vorher prüfstE-Bilanz für GmbH und UG: wer sie übermittelt, was Taxonomie 6.9 und Kontennachweis verlangen, wie sie über ELSTER läuft und was du vor dem Senden prüfst.