Einkommensteuer für Selbstständige: vom Gewinn zur Steuer und wann du zahlst
Einkommensteuer für Selbstständige: wie aus dem Gewinn das zu versteuernde Einkommen wird, der Tarif 2026, welche Freibeträge gelten und wann du zahlst.
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- Steuern & Fristen
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Besteuert wird nicht der Gewinn selbst, sondern das zu versteuernde Einkommen: der Gewinn minus Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und den Pauschbetrag von 36 €.
- 2026 bleiben die ersten 12.348 € steuerfrei; danach kostet jeder weitere Euro zwischen 14 % und 42 %, ab 277.826 € dann 45 %.
- Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, der Rest innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Im Beispiel einer freien Lektorin aus Göttingen werden aus 45.700 € Gewinn 33.750 € zu versteuerndes Einkommen und 5.298 € Einkommensteuer.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Fünf Stufen zwischen Gewinn und Steuer
- 02Der Tarif 2026: fünf Zonen und zwei Steuersätze
- 03Freibeträge: was für Selbstständige gilt und was nicht
- 04Majas erstes Jahr, vom Honorar bis zur Abschlusszahlung
- 05Wann du die Einkommensteuer zahlst
- 06Welche Formulare zur Erklärung gehören
- 07Die Einkommensteuer 2026 vorab überschlagen, in sechs Schritten
Du zahlst Einkommensteuer auf deinen Gewinn, allerdings erst nachdem Sonderausgaben wie Krankenversicherung und Altersvorsorge abgezogen sind. Der Tarif ist derselbe wie für Angestellte: 2026 bleiben die ersten 12.348 € deines zu versteuernden Einkommens frei, danach steigt der Satz für jeden weiteren Euro von 14 % bis 42 %, bei sehr hohen Einkommen auf 45 %. Weil kein Arbeitgeber Lohnsteuer für dich einbehält, zahlst du meist viermal im Jahr voraus und den Rest, wenn der Bescheid da ist.
Fünf Stufen zwischen Gewinn und Steuer
In welcher Reihenfolge gerechnet wird, legt § 2 EStG fest, und für jede Stufe hat das Gesetz einen eigenen Begriff.
Stufe | Was abgezogen wird | Bei den meisten Selbstständigen |
|---|---|---|
Einkünfte | Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen | der Gewinn aus deiner EÜR |
Summe der Einkünfte | nichts, alle Einkunftsarten werden addiert | Gewinn, dazu etwa Lohn aus einem Job |
Gesamtbetrag der Einkünfte | Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | meist gleich der Summe |
Einkommen | Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen | vor allem Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge |
zu versteuerndes Einkommen | Freibeträge für Kinder, falls sie mehr bringen als das Kindergeld | ohne Kinder gleich dem Einkommen |
Bei selbständiger Arbeit und beim Gewerbe sind die Einkünfte der Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € gilt nur für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (§ 9a EStG). Was dein Geschäft kostet, ziehst du deshalb als Betriebsausgabe ab, bevor der Gewinn feststeht. Wie die Einnahmenüberschussrechnung diesen Gewinn ermittelt, erklärt ein eigener Beitrag.
Warst du im selben Jahr noch angestellt, landen Lohn und Gewinn in derselben Summe der Einkünfte. Die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber schon abgeführt hat, rechnet das Finanzamt auf die Jahressteuer an (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Welche Sonderausgaben bei Selbstständigen zählen
Was dich privat absichert, kommt erst auf der Stufe „Einkommen“ ins Spiel. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung zählen die Beiträge zur Basisabsicherung in voller Höhe. In der privaten Krankenversicherung ist das nur der Beitragsanteil für Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse, ohne den Anteil für Krankengeld. Bist du gesetzlich versichert und kann dir aus deinen Beiträgen Krankengeld zustehen, zählt der Krankenversicherungsbeitrag um 4 % gekürzt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Beiträge zur gesetzlichen Rente, zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder zu einer Basisrente zählen seit 2023 zu 100 %. Die Obergrenze hängt am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG). Für Kirchensteuer, Spenden und ein paar weitere Posten zieht das Finanzamt mindestens 36 € ab, auch wenn du nichts nachweist. Das ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG).
Achtung
Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung teilen sich mit Kranken- und Pflegeversicherung einen Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr, bei manchen Versicherten 1.900 €. Liegen allein die Basisbeiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung darüber, zählen nur sie, und die übrigen Versicherungen fallen ganz heraus (§ 10 Abs. 4 EStG). Trägst du deine Beiträge komplett selbst, bist du schnell über dieser Grenze; bei Maja im Beispiel unten sind es 9.513,20 €.
Der Tarif 2026: fünf Zonen und zwei Steuersätze
Auf das zu versteuernde Einkommen wendet das Finanzamt die Formeln aus § 32a EStG an, keinen einheitlichen Prozentsatz. Jede Zone hat ihren eigenen Satz für die Euro, die in ihr liegen:
Zu versteuerndes Einkommen, Ledige | Was jeder Euro in dieser Zone kostet |
|---|---|
bis 12.348 € (Grundfreibetrag) | 0 % |
12.349 € bis 17.799 € | ab 14 %, steigend bis knapp 24 % |
17.800 € bis 69.878 € | ab knapp 24 %, steigend bis 42 % |
69.879 € bis 277.825 € | 42 % |
ab 277.826 € | 45 % |
Die Beträge gelten laut Gesetz ab dem Veranlagungszeitraum 2026. Das zu versteuernde Einkommen wird vorher auf volle Euro abgerundet, die Steuer danach ebenfalls. Werdet ihr als Ehepaar zusammen veranlagt, zahlt ihr das Doppelte der Steuer auf die Hälfte eures gemeinsamen Einkommens (§ 32a Abs. 5 EStG). Damit verdoppeln sich alle Grenzen der Tabelle. Für 2027 sieht der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 neue Grenzen vor: 12.564 € Grundfreibetrag, 42 % ab 70.601 €, 45 % ab 250.000 € und 47 % ab 280.000 €. Beschlossen ist er Stand 25. September 2026 nicht.
Der Grenzsteuersatz sagt, was der nächste Euro kostet. Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen, und er liegt darunter, weil die unteren Euro günstiger bleiben. Auch in der 42-%-Zone zahlst du diesen Satz nur auf die Euro oberhalb von 69.878 €. Wie viel Prozent Einkommensteuer und Soli bei welchem zu versteuernden Einkommen ausmachen, zeigt die Tabelle im Beitrag Wie viel für Steuern zurücklegen. Für deinen eigenen Gewinn, mit Soli und Kirchensteuer, rechnet der Steuerrücklagen-Rechner Steuer und Monatsbetrag aus.
Merke
Den Grundfreibetrag ziehst du nirgends selbst ab. Er ist die erste Zone des Tarifs und steckt in jeder Berechnung schon drin, egal ob das Einkommen aus Lohn oder Gewinn stammt.
Soli und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Erhoben wird er 2026 aber nur, wenn deine Einkommensteuer 20.350 € übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 € (§ 3 Abs. 3 SolZG). Knapp darüber setzt er gleitend ein: Er beträgt höchstens 11,9 % des Betrags, um den deine Einkommensteuer die Grenze übersteigt (§ 4 SolZG). Als Lediger oder Ledige erreichst du die 20.350 € Einkommensteuer erst bei knapp 75.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Gehörst du einer Kirche an, fällt zusätzlich Kirchensteuer an. Sie beträgt, abhängig vom Bundesland, 8 oder 9 % deiner Einkommensteuer. Was du an Kirchensteuer gezahlt hast, zählt wiederum als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Freibeträge: was für Selbstständige gilt und was nicht
Unter „Freibetrag“ laufen mehrere Beträge, die an ganz verschiedenen Stellen wirken:
Betrag 2026 | Wo er wirkt | Für deinen Gewinn |
|---|---|---|
Grundfreibetrag 12.348 € | erste Zone des Tarifs | gilt, steckt schon in der Formel |
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € | Werbungskosten beim Lohn | gilt nicht, nur für Lohn aus einem Job daneben |
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € | Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuung und einige mehr | gilt, wenn du nicht mehr nachweist |
3.414 € und 1.464 € je Kind und Elternteil | vom Einkommen, statt des Kindergelds | gilt, das Finanzamt prüft, was mehr bringt |
Gewerbesteuer-Freibetrag 24.500 € | Gewerbeertrag | nur für die Gewerbesteuer, nicht für die Einkommensteuer |
Für 2027 sieht derselbe Entwurf 1.430 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 3.564 € Kinderfreibetrag vor; beschlossen ist er Stand 25. September 2026 nicht.
Die Freibeträge für Kinder zieht das Finanzamt nur ab, wenn das Kindergeld die Steuerfreistellung nicht vollständig bewirkt. Dann rechnet es das Kindergeld der Steuer wieder hinzu (§ 31 EStG). Hast du ein Gewerbe, ermäßigt sich deine Einkommensteuer außerdem wegen der Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Wie das rechnet und wer Gewerbesteuer zahlt, erklärt Freiberufler oder Gewerbe.
Majas erstes Jahr, vom Honorar bis zur Abschlusszahlung
BeispielMaja, freie Lektorin in Göttingen
Maja lektoriert seit Januar 2026 Sachbücher für Verlage und Agenturen. Für das Beispiel nehmen wir an, dass ihr Finanzamt das Lektorat als freiberuflich einordnet. Im Katalog des § 18 EStG steht es nicht ausdrücklich, dort zählen aber auch „ähnliche Berufe“. Maja ist ledig, hat keine Kinder und gehört keiner Kirche an. Sie ist freiwillig gesetzlich versichert, nicht über die Künstlersozialkasse, hat Anspruch auf Krankengeld und zahlt in eine Basisrente ein. Alle Beträge vereinfacht, ohne Umsatzsteuer.
Posten 2026 | Betrag |
|---|---|
Honorare | 51.600 € |
Betriebsausgaben: Software, Laptop, Fachbücher, Fortbildung, Telefon | −5.900 € |
Gewinn, zugleich Summe und Gesamtbetrag der Einkünfte | 45.700 € |
Krankenversicherung: 7.920 € minus 4 % (316,80 €) wegen Krankengeld | −7.603,20 € |
Pflegeversicherung | −1.910 € |
Basisrente | −2.400 € |
private Haftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung, zusammen 690 € | 0 € |
Sonderausgaben-Pauschbetrag | −36 € |
zu versteuerndes Einkommen: 33.750,80 €, abgerundet | 33.750 € |
Die 690 € für Haftpflicht und Berufsunfähigkeit bringen ihr nichts, weil Kranken- und Pflegeversicherung mit 9.513,20 € den Höchstbetrag von 2.800 € schon übersteigen.
Ihr Einkommen liegt in der dritten Zone. Nach § 32a EStG: (33.750 − 17.799) ÷ 10.000 = 1,5951. Dann (173,10 × 1,5951 + 2.397) × 1,5951 + 1.034,87 = 5.298,75 €, abgerundet 5.298 € Einkommensteuer. Soli fällt nicht an, weil die Steuer weit unter 20.350 € liegt.
Das sind 15,7 % ihres zu versteuernden Einkommens und 11,6 % ihres Gewinns. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei rund 29,5 %: 1.000 € mehr zu versteuerndes Einkommen hätten 297 € mehr Steuer gekostet.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hatte Maja 30.000 € Gewinn und 10.000 € Sonderausgaben geschätzt. Aus den 20.000 € setzte das Finanzamt 1.570 € Vorauszahlungen für 2026 fest, 392,50 € je Termin, und sie hat alle vier bezahlt. Sie übermittelt ihre Erklärung am 18. Mai 2027, der Bescheid gilt am Dienstag, 22. Juni 2027 als bekanntgegeben.
Abrechnung 2026 | Betrag |
|---|---|
festgesetzte Einkommensteuer | 5.298 € |
minus Vorauszahlungen | −1.570 € |
Abschlusszahlung bis Donnerstag, 22. Juli 2027 | 3.728 € |
Mit dem Bescheid kann das Finanzamt auch ihre Vorauszahlungen für 2027 an die 5.298 € anpassen. Was das für die restlichen Termine bedeutet, rechnet der Beitrag zur Steuervorauszahlung für Selbstständige durch.
- darüber kostet jeder weitere Euro 42 %69.878 €
- Markiert: Majas zu versteuerndes Einkommen 202633.750 €
- bis hier steigt der Satz von 14 % auf knapp 24 %17.799 €
- Grundfreibetrag, bis hier 0 %12.348 €
Wann du die Einkommensteuer zahlst
Die Einkommensteuer entsteht mit dem Ablauf des Jahres (§ 36 Abs. 1 EStG). Bezahlt wird sie in zwei Teilen, laufend als Vorauszahlung und am Ende als Abschlusszahlung. Für 2026 sieht das so aus:
Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember 2026 | Vorauszahlungen laut Bescheid | § 37 Abs. 1 EStG |
31. Dezember 2026 | die Steuer für 2026 entsteht | § 36 Abs. 1 EStG |
Montag, 2. August 2027 | Erklärung für 2026, wenn du sie selbst machst | § 149 Abs. 2 AO, § 108 Abs. 3 AO |
Dienstag, 29. Februar 2028 | Erklärung mit Steuerberater, sofern das Finanzamt sie nicht früher anfordert | § 149 Abs. 3 und 4 AO |
ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids | Abschlusszahlung, oder das Finanzamt zahlt dir einen Überschuss aus | § 36 Abs. 4 EStG |
Wie hoch die Vorauszahlungen ausfallen, bemisst das Finanzamt grundsätzlich an der Steuer deines letzten Bescheids (§ 37 Abs. 3 EStG). Im ersten Jahr nimmt es dafür deine Schätzungen aus dem Fragebogen. In die Erklärung trägst du sie nicht ein. Das Finanzamt kennt sie und zieht sie bei der Abrechnung selbst ab (§ 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Soweit die Abschlusszahlung aus fälligen, aber noch nicht bezahlten Vorauszahlungen besteht, zahlst du sie sofort und nicht erst nach einem Monat.
Frist
Für die Abschlusszahlung hast du einen Monat ab Bekanntgabe. Bei einem Brief zählt als Bekanntgabe der vierte Tag nach der Aufgabe zur Post; kommt er später an, zählt der spätere Zugang (§ 122 Abs. 2 AO). Hast du deine Erklärung selbst über ELSTER übermittelt, soll das Finanzamt Bescheide, die ab 2027 ergehen, dort zum Abruf bereitstellen, statt sie zu schicken. Dann zählt der vierte Tag nach der Bereitstellung, auch wenn du den Bescheid später öffnest (§ 122a Abs. 1 und 4 AO).
Welche Formulare zur Erklärung gehören
Hast du Einkünfte aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit, übermittelst du die Einkommensteuererklärung elektronisch (§ 25 Abs. 4 EStG). Für die EÜR gilt dasselbe (§ 60 Abs. 4 EStDV). Ausnahmen gelten für Angestellte mit höchstens 410 € Nebeneinkünften. Sonst verzichtet das Finanzamt nur auf Antrag darauf, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Nach der ELSTER-Anleitung zur Erklärung 2025 brauchst du typischerweise:
- den Hauptvordruck ESt 1 A,
- die Anlage S für freiberufliche Einkünfte oder die Anlage G für Gewerbe, dort auch die Ermäßigung für die Gewerbesteuer,
- die Anlage EÜR mit der Gewinnermittlung,
- die Anlage Vorsorgeaufwand für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung, mit getrennten Zeilen für Beiträge mit und ohne Krankengeldanspruch,
- die Anlage Sonderausgaben, etwa für Kirchensteuer und Spenden,
- die Anlage N, wenn du im Jahr auch angestellt warst.
Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) sind eigene Erklärungen, falls du sie abgeben musst.
Die Einkommensteuer 2026 vorab überschlagen, in sechs Schritten
- Nimm den Gewinn aus deiner laufenden EÜR und rechne ihn aufs Jahr hoch. Fehlen dir dafür die Zahlen: Bank und Belege sortiert enno nachts, die EÜR bereitet es samt Quellen vor. Kontrolle und Übermittlung liegen bei dir.
- Stell deine Sonderausgaben zusammen: Kranken- und Pflegeversicherung laut Beitragsbescheid, bei gesetzlicher Versicherung mit Krankengeld 4 % weniger auf den Krankenversicherungsbeitrag, dazu Altersvorsorge und 36 € Pauschbetrag. Andere Versicherungen zählen nur, soweit Kranken- und Pflegeversicherung unter dem Höchstbetrag von 2.800 € noch Platz lassen.
- Zieh die Sonderausgaben vom Gewinn ab, runde auf volle Euro ab und setz das Ergebnis in die Formel der passenden Zone ein, so wie bei Maja.
- Prüf, ob Soli oder Kirchensteuer dazukommen.
- Zieh die Vorauszahlungen ab, die für das Jahr festgesetzt sind. Der Rest ist deine voraussichtliche Abschlusszahlung. Liegt er deutlich über null, leg ihn zurück oder stell in ELSTER den „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“.
- Trag dir die Frist ein: ohne Kanzlei der 2. August 2027. Bist du verheiratet, hast du Kinder oder mehrere Einkunftsarten, lass die Rechnung von einem Steuerberater prüfen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 28 Quellen, geprüft zum Stand .
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Gesetze und Verordnungen
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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