Künstlersozialkasse: Was ist meldepflichtig? Die Jahresmeldung Posten für Posten
Künstlersozialkasse: Was ist meldepflichtig? Welche Honorare an Kreative in die Jahresmeldung gehören, was draußen bleibt und wie die KSK 2026 mit 4,9 % rechnet.
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Das Wichtigste in Kürze
- In die Jahresmeldung gehört die Summe der Honorare, die du im Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt hast, mit Nebenkosten und ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer; Meldeschluss ist der 31. März des Folgejahres.
- Werbeagenturen, Verlage und andere typische Verwerter zahlen ab dem ersten Euro; wer Kreative nur für eigene Werbung oder für eigene Produkte und Veranstaltungen beauftragt, erst, wenn diese Aufträge im Jahr zusammen mehr als 1.000 € kosten.
- Der Abgabesatz liegt 2026 bei 4,9 %; auf die Abgabe zahlst du monatlich voraus, jeweils bis zum 10. des Folgemonats.
- Zahlungen an GmbH, UG, OHG oder KG, an die GEMA und belegte Reisekosten im steuerlichen Rahmen bleiben aus der Meldung heraus.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Verwerter ab dem ersten Euro, alle anderen über 1.000 €
- 02Wer für die KSK als Künstler oder Publizist gilt
- 03Was in die Meldesumme gehört und was draußen bleibt
- 04Eine Agentur in Hannover: vom Kontoauszug zur Abgabe
- 05Anmeldung, Meldebogen, Vorauszahlung: der Takt der KSK
- 06Wenn Rentenversicherung oder KSK prüfen
- 07Bis zum 31. März 2027: die KSK-Meldung für 2026 in fünf Schritten
Meldepflichtig ist eine einzige Zahl: die Summe dessen, was dein Unternehmen im Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt hat, samt Material und anderen Nebenkosten, ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer. Diese Summe meldest du bis zum 31. März des Folgejahres der Künstlersozialkasse (KSK), und die rechnet daraus die Abgabe aus. 2026 sind es 4,9 Prozent. Ab 1. Januar 2027 steigt der Satz auf 5,0 Prozent. Werbeagenturen und andere typische Verwerter trifft das ab dem ersten Euro. Ein Betrieb, der Kreative etwa für die eigene Werbung bezahlt, zahlt erst, wenn diese Aufträge im Jahr zusammen mehr als 1.000 € kosten.
Eine Steuer ist die Künstlersozialabgabe nicht. Das Gesetz nennt sie eine Umlage (§ 23 KSVG), aus der die KSK zusammen mit einem Bundeszuschuss die zweite Beitragshälfte ihrer Versicherten bezahlt; die erste Hälfte tragen die Versicherten selbst (§ 14 KSVG). Gezahlt wird an die KSK in Wilhelmshaven, nicht ans Finanzamt.
Verwerter ab dem ersten Euro, alle anderen über 1.000 €
§ 24 KSVG kennt drei Wege in die Abgabepflicht, und nur zwei davon haben eine Untergrenze.
Gruppe | typische Fälle | abgabepflichtig |
|---|---|---|
Verwerter (§ 24 Abs. 1 KSVG) | Werbung oder PR für Kunden, Verlage, Galerien, Theater und Konzertdirektionen, Rundfunk, Hersteller von Bild- und Tonträgern, Museen, Kunstschulen | für jede Zahlung, ohne Untergrenze |
Eigenwerbung (§ 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) | die Arztpraxis lässt Flyer gestalten, der Handwerksbetrieb bestellt eine neue Website | wenn die Aufträge eines Jahres zusammen über 1.000 € liegen |
Generalklausel (§ 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) | ein Hersteller lässt Verpackung oder Produkt entwerfen, eine Kneipe bucht Bands und nimmt Eintritt | ebenfalls über 1.000 €; Gagen für Veranstaltungen nur, wenn es mehr als drei im Jahr sind |
Die 1.000 € gelten seit 2026 (§ 24 Abs. 2 Satz 2 KSVG). Für 2025 lag die Grenze bei 700 € (§ 54 KSVG), bis 2024 bei 450 €. Gemessen wird an den Aufträgen, die du im Kalenderjahr erteilst. Das Gesetz macht die Grenze zur Voraussetzung der Abgabepflicht, einen Freibetrag sieht es nicht vor. Liest man § 24 und § 25 zusammen, wirkt sie deshalb wie ein Schalter: Kostet der Flyer 1.200 €, meldest du 1.200 € und nicht 200 €.
Wer ohnehin Verwerter ist, rechnet auch die eigene Werbung ohne Grenze mit, eine Agentur also das Honorar der freien Webdesignerin für ihre eigene Website.
Auch Freelancer können auf der zahlenden Seite stehen: Eine Designerin, die für die Kampagne eines Kunden eine Illustratorin bezahlt, kann dafür selbst abgabepflichtig sein, auch wenn sie ihrerseits über die KSK versichert ist. Die Seite der Versicherten erklärt der Beitrag Freiberufler anmelden.
Wer für die KSK als Künstler oder Publizist gilt
Das Gesetz unterscheidet zwei Gruppen (§ 2 KSVG): Künstler schaffen, üben aus oder lehren Musik, darstellende oder bildende Kunst. Publizisten arbeiten als Schriftsteller, Journalisten oder auf andere Weise publizistisch oder lehren Publizistik. In der Werbung zieht die KSK den Kreis weit: Grafik- und Webdesigner, Fotografen, Texter, Illustratorinnen, Sprecher für Spots und bei einem Shooting auch Visagisten und Stylisten. Influencer, die mit eigenen Fotos oder Videos für dich werben, zählen dazu, eine reine Affiliate-Provision nicht.
Egal ist, ob die Person selbst bei der KSK versichert ist (§ 25 Abs. 1 KSVG) und wie das Finanzamt sie einstuft. Die Studentin, die nebenbei Logos zeichnet, der Grafiker mit Gewerbeschein und der Fotograf mit Wohnsitz im Ausland lösen die Abgabe genauso aus wie die hauptberufliche Designerin. Entscheidend ist die Arbeit selbst: Die Webdesignerin, die Seiten gestaltet, zählt, der Techniker, der nur Server, Updates und Backups betreut, nicht.
Was in die Meldesumme gehört und was draußen bleibt
Entgelt ist alles, was du aufwendest, um das Werk oder die Leistung zu bekommen oder zu nutzen (§ 25 Abs. 2 KSVG). Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Geld fließt, nicht das Rechnungsdatum.
Posten | in die Meldung? |
|---|---|
Honorar, Pauschale, Lizenz oder Buy-out an eine Einzelperson oder eine GbR | ja |
Material, Fracht, Telefon oder eine Assistenz, die der Kreative dir weiterberechnet | ja |
Honorar für einen Entwurf, den du am Ende nicht verwendest | ja |
Ausfallhonorar für eine gelieferte, aber nicht genutzte Arbeit | ja; ohne Lieferung nein |
Umsatzsteuer, die gesondert auf der Rechnung steht | nein |
Rechnung eines Kleinunternehmers ohne Umsatzsteuer | ja, in voller Höhe |
belegte Reisekosten des Kreativen im steuerlichen Rahmen, übliche Bewirtung | nein (§ 1 Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung) |
Zahlungen an eine GmbH, UG, AG, OHG, KG oder GmbH & Co. KG | nein |
GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften | nein (§ 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KSVG) |
Druck der Auflage, gesondert berechnet, nachdem die Vorlage fertig ist | nein; die Druckvorstufe zählt mit |
Bildlizenz einer deutschen Bildagentur, die im eigenen Namen verkauft | nein |
Ob ein Grafiker Umsatzsteuer ausweist, hängt an der Kleinunternehmerregelung auf seiner Seite. Steht keine auf der Rechnung, gibt es nichts abzuziehen, und der ganze Betrag zählt.
Bei Gesellschaften zählt, mit wem du den Vertrag schließt. Schreibt die Texterin ihre Rechnung über ihre UG, fällt bei dir nichts an. Die Abgabe rückt dann eine Stufe weiter: Was die UG ihrerseits an freie Kreative zahlt, unterliegt dort der Abgabe.
Die Abgabe trägt der Auftraggeber. Mit Kreativen, die über die KSK versichert sind, lässt sich nicht wirksam vereinbaren, dass sie die Abgabe übernehmen oder dafür ein niedrigeres Honorar bekommen; eine solche Absprache ist nichtig (§ 36a Satz 2 KSVG mit § 32 SGB I).
Merke
Du meldest die Summe der Entgelte, nicht die Abgabe. Die 4,9 Prozent rechnet die KSK selbst aus und schickt dir dazu einen Abrechnungsbescheid.
Eine Agentur in Hannover: vom Kontoauszug zur Abgabe
BeispielLiane, Werbeagentur in Hannover
Liane führt in Hannover eine kleine Werbeagentur als Einzelunternehmen, mit zwei Angestellten und einem festen Kreis freier Grafiker. Bei der KSK ist sie erfasst. Für 2025 hat sie 21.600 € gemeldet, ihre Vorauszahlung für Dezember 2025 betrug 80 €. Die Beträge unten sind netto; wo Umsatzsteuer anfällt, steht sie gesondert auf der Rechnung. Im Januar 2027 geht Liane alle Überweisungen aus 2026 durch:
Zahlung 2026 | netto | in die Meldung |
|---|---|---|
Maren, freie Grafikerin, drei Rechnungen | 14.000 € | 14.000 € |
Tom, Grafiker und Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuer | 6.000 € | 6.000 € |
freier Fotograf, Kampagne für einen Kunden: Honorar 3.200 €, Requisiten 250 €, Assistenz 400 €, seine eigene Bahnfahrt und sein Hotel ohne Frühstück 215 € gegen Beleg | 4.065 € | 3.850 € |
freie Webdesignerin, Relaunch der eigenen Agenturseite | 2.400 € | 2.400 € |
Texte von einer UG | 2.500 € | 0 € |
Druckerei, eine GmbH | 4.100 € | 0 € |
Bildlizenzen einer deutschen Bildagentur | 180 € | 0 € |
freier Programmierer, nur Server-Updates und Backups | 900 € | 0 € |
Summe | 34.145 € | 26.250 € |
Eine vierte Rechnung von Maren über 1.500 € stammt aus dem Dezember 2026. Liane hat sie erst am 8. Januar 2027 überwiesen, deshalb zählt sie für 2027.
Die KSK rechnet 26.250 € × 4,9 % = 1.286,25 € Abgabe für 2026. Vorausgezahlt hat Liane für die zwölf Monate des Jahres 2026:
- für Januar und Februar je 80,00 €, den Betrag für Dezember 2025, zusammen 160,00 €
- für März bis Dezember je 21.600 € ÷ 12 = 1.800 €, davon 4,9 % = 88,20 €, zusammen 882,00 €
Das sind 1.042,00 €. Die Abrechnung gleicht die Differenz zur Abgabe aus. Rechnerisch bleiben 1.286,25 € − 1.042,00 € = 244,25 € offen; was die KSK verrechnet und bis wann Liane zahlt, steht im Abrechnungsbescheid. Für Januar und Februar 2027 bleibt es bei 88,20 € im Monat. Ab März 2027 gilt ein Zwölftel von 26.250 €, also 2.187,50 € im Monat, mal dem Abgabesatz für 2027. Den hat das Arbeitsministerium mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 vom 10. September 2026 auf 5,0 Prozent festgesetzt, das sind rund 109 € im Monat.
- Abgabe 2026: 26.250 € × 4,9 %1.286,25 €
- minus Vorauszahlungen Januar und Februar, je 80,00 €160,00 €
- minus Vorauszahlungen März bis Dezember, je 88,20 €882,00 €
- ergibt rechnerisch offen nach der Jahresmeldung244,25 €
Anmeldung, Meldebogen, Vorauszahlung: der Takt der KSK
Bist du abgabepflichtig, meldest du dich von dir aus bei der KSK, ohne Aufforderung: mit dem Anmelde- und Erhebungsbogen, unterschrieben auf dem Postweg. Die KSK stellt die Abgabepflicht dann per Bescheid fest; über die Höhe sagt dieser Bescheid noch nichts. Ist dir schon eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung angekündigt, schickst du den Bogen nicht zusätzlich; dann klärt die Prüfung die Frage.
Danach wiederholt sich jedes Jahr derselbe Ablauf nach § 27 KSVG:
Schritt | Termin oder Höhe |
|---|---|
Jahresmeldung der Entgeltsumme des Vorjahres | bis 31. März |
Vorauszahlung für jeden Monat | bis zum 10. des Folgemonats |
Höhe für März bis Dezember | ein Zwölftel der Vorjahressumme mal Abgabesatz des laufenden Jahres |
Höhe für Januar und Februar | derselbe Betrag wie für Dezember des Vorjahres |
keine Vorauszahlung | wenn der Monatsbetrag 40 € nicht übersteigt |
Zur Jahresmeldung schickt dir die KSK einen Meldebogen mit einem Authentifizierungscode, der nur einmal funktioniert. Du meldest online mit Abgabenummer und Code, im Bundesportal mit einem ELSTER-Zertifikat oder auf Papier per Post. Im Online-Formular trägst du die Summe ohne Cent ein. Hat die KSK dich angeschrieben und du hast nichts an Kreative gezahlt, meldest du 0.
Frist
Die Entgelte aus 2026 meldest du bis zum 31. März 2027. Verlängert wird diese Frist nicht. Fehlt die Meldung, schätzt die KSK deine Entgelte und setzt die Abgabe danach fest; korrigieren lässt sich die Schätzung nur mit der echten Meldung.
Bei kleinen Summen greift die 40-Euro-Grenze. Hast du für 2025 genau 9.000 € gemeldet, ergibt sich für März bis Dezember 2026: 9.000 € ÷ 12 × 4,9 % = 36,75 € im Monat. Das übersteigt 40 € nicht, die Vorauszahlung entfällt. Zahlst du 2026 wieder 9.000 € an Kreative, kommt die ganze Abgabe von 441 € mit der Abrechnung.
Sinken deine Honorare an Kreative deutlich, kannst du beantragen, die Vorauszahlung herabzusetzen. Dafür machst du glaubhaft, dass die Summe erheblich unter dem Vorjahr bleiben wird (§ 27 Abs. 5 KSVG). Angepasst wird dann das ganze Jahr, nicht einzelne Monate. Kommt eine Zahlung zu spät, berechnet die KSK einen Säumniszuschlag von 1 % des auf volle 50 € abgerundeten Rückstands, für jeden angefangenen Monat (§ 30 KSVG mit § 24 SGB IV).
Wenn Rentenversicherung oder KSK prüfen
Hast du Angestellte, gehört die Künstlersozialabgabe zur regulären Betriebsprüfung der Rentenversicherung (§ 28p Abs. 1a SGB IV). Wie oft, hängt an deinem Betrieb:
Betrieb | Prüfung der Künstlersozialabgabe |
|---|---|
bei der KSK als abgabepflichtig erfasst | mindestens alle vier Jahre |
mehr als 19 Beschäftigte | mindestens alle vier Jahre |
weniger als 20 Beschäftigte, nicht erfasst | bei mindestens 40 % der Betriebe, die zur Prüfung anstehen; die übrigen erhalten mit der Prüfankündigung Hinweise und bestätigen, dass sie abgabepflichtige Fälle melden werden |
Wer diese Bestätigung nicht abgibt, wird sofort auch auf die Abgabe geprüft (§ 28p Abs. 1b SGB IV). Betriebe ohne Angestellte überwacht die KSK selbst (§ 35 KSVG), schriftlich, elektronisch oder mit einer Außenprüfung vor Ort. Sehen will sie dabei deine Aufzeichnungen, die Verträge und Rechnungen mit Kreativen, deine Konten und die EÜR oder Bilanz.
§ 28 KSVG verlangt fortlaufende Aufzeichnungen: jede Zahlung mit Datum, Namen des Kreativen und Belegnummer, sodass sich die Jahresmeldung nachrechnen lässt. Aufbewahren musst du sie mindestens fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Entgelte fällig wurden. Die Rechnungen selbst hebst du als Buchungsbelege ohnehin acht Jahre auf, wie der Beitrag Belege aufbewahren zeigt. Hat enno über Nacht dein Konto und deine Belege sortiert und die Buchungen mit ihren Belegen abgeglichen, liegt neben jeder Überweisung an einen Kreativen schon die Rechnung; ob sie in die KSK-Summe gehört, entscheidest du.
Achtung
Wer schon lange Kreative bezahlt und sich erst jetzt meldet, zahlt die Abgabe für fünf Jahre rückwirkend. Bewusstes Abwarten, bis die KSK dich findet, kann eine Nachforderung für noch mehr Jahre bringen. Für eine versäumte Meldung oder fehlende Aufzeichnungen droht außerdem ein Bußgeld bis 50.000 € (§ 36 KSVG).
Bis zum 31. März 2027: die KSK-Meldung für 2026 in fünf Schritten
- Ordne dein Unternehmen ein: Verwerter ohne Untergrenze oder, bei Eigenwerbung und Generalklausel, mit der 1.000-Euro-Grenze. Bist du noch nicht erfasst, geht zuerst der Anmelde- und Erhebungsbogen an die KSK; sie entscheidet damit über die Abgabepflicht.
- Nimm alle Zahlungen des Jahres an Kreative aus deinen Konten und der Kasse. Es zählt der Tag der Zahlung.
- Streich, was nicht zählt: ausgewiesene Umsatzsteuer, belegte Reisekosten, den Druck der Auflage und Zahlungen an GmbH, UG, OHG, KG oder die GEMA.
- Melde die Summe online mit Code, im Bundesportal oder per Post, im Online-Formular ohne Cent.
- Leg den Abrechnungsbescheid neben deine Vorauszahlungen und plan die Differenz ein; die neuen Monatsbeträge gelten ab März.
Grenzfälle, etwa Rechnungen mit technischen und gestalterischen Anteilen oder Kreative mit eigener Firma, klärst du schriftlich mit der KSK, deinen Einzelfall auch mit einer Steuerberaterin.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 38 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 38 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Behörden, Kammern und Portale
- BMAS: Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent
- Künstlersozialkasse: Bemessungsgrundlage
- Künstlersozialkasse: Checkliste Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte
- Künstlersozialkasse: Entgeltmeldung
- Künstlersozialkasse: FAQ für Unternehmen und Verwerter
- Künstlersozialkasse: Handlungshilfe für Eigenwerbung betreibende Unternehmen
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 1 (Allgemeines und Verfahren)
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 10 (Bemessungsgrundlage, Reise- und Bewirtungskosten)
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 17 (Aufzeichnungspflichten)
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 18 (Betriebsprüfungen)
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 26 (Kurzinformation zur Künstlersozialabgabe)
- Künstlersozialkasse: Jahresmeldung für Abgabepflichtige
- Künstlersozialkasse: Pflichten für Unternehmer und Verwerter
- Künstlersozialkasse: Wer ist abgabepflichtig?
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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