Gewerbesteuervorauszahlungen: die Termine 2026 und wie du sie anpassen lässt
Gewerbesteuervorauszahlungen: die Zahltage 2026 und 2027, warum der Bescheid von der Gemeinde kommt, was der erste Bescheid auslöst und wie du Raten senken lässt.
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- Steuern & Fristen
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Gewerbesteuervorauszahlungen sind zum 15. Februar, Mai, August und November fällig; 2026 rücken drei Termine wegen des Wochenendes auf den 16. Februar, 17. August und 16. November.
- Jede Rate ist ein Viertel der Gewerbesteuer aus dem jüngsten Bescheid, auf volle Euro abgerundet; den Bescheid über die Raten schickt die Gemeinde, den Messbetrag dafür liefert das Finanzamt.
- Setzt im Gründungsjahr niemand Raten fest, bringt der erste Bescheid Abschlusszahlung und neue Raten zusammen: im Kieler Beispiel 3.877,75 € innerhalb von zehn Wochen.
- Niedrigere Raten beantragst du beim Finanzamt als Messbetrag nur für die Vorauszahlungen, der die Gemeinde bindet, oder bei der Gemeinde selbst; für 2026 geht das bis zum 31. März 2028.

Inhalt · 6 Abschnitte
- 01Die Zahltage 2026 und 2027: was Wochenende und Feiertag verschieben
- 02Zwei Behörden, drei Schreiben
- 03Welcher Bescheid die Rate bestimmt
- 04Vor dem ersten Bescheid: was die Schätzung im Fragebogen auslöst
- 05Gewerbesteuervorauszahlungen herabsetzen: über das Finanzamt oder die Gemeinde
- 06Bis zum 16. November: fünf Handgriffe für deine Gewerbesteuer-Raten
Gewerbesteuervorauszahlungen gehen viermal im Jahr an deine Gemeinde, fällig zum 15. Februar, Mai, August und November. 2026 fallen drei dieser Tage auf ein Wochenende, gezahlt wird dann am Montag danach. Jede Rate ist grundsätzlich ein Viertel der Gewerbesteuer aus deinem letzten Bescheid, auf volle Euro abgerundet. Den Bescheid über die Raten schickt die Gemeinde, die Rechengrundlage kommt vom Finanzamt, und an beiden Stellen kannst du eine Anpassung beantragen.
Die Zahltage 2026 und 2027: was Wochenende und Feiertag verschieben
Die vier Termine stehen in § 19 Abs. 1 GewStG und gelten in jeder Gemeinde. Fällt einer auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, rückt er auf den nächsten Werktag. Das ergibt sich aus § 108 Abs. 3 AO, denn laut Anwendungserlass zur Abgabenordnung markiert ein Fälligkeitstermin das Ende einer Frist. Gemeinden, die die Gewerbesteuer verwalten, wenden die Regel ebenfalls an (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 AO).
Termin laut Gesetz | Zahltag 2026 | Zahltag 2027 |
|---|---|---|
15. Februar | Mo., 16. Februar (der 15. ist ein Sonntag) | Mo., 15. Februar |
15. Mai | Fr., 15. Mai | Di., 18. Mai (Samstag, danach Pfingstmontag) |
15. August | Mo., 17. August (der 15. ist ein Samstag) | Mo., 16. August (der 15. ist ein Sonntag) |
15. November | Mo., 16. November (der 15. ist ein Sonntag) | Mo., 15. November |
Im Mai 2027 greift die Regel zweimal. Der 15. ist ein Samstag, und der Montag danach, der 17. Mai, ist Pfingstmontag. Er ist in allen Ländern gesetzlicher Feiertag und damit kein Werktag. Die Rate ist deshalb erst am Dienstag, 18. Mai 2027 fällig.
Eine Überweisung zählt erst an dem Tag, an dem das Geld der Gemeinde gutgeschrieben ist. Mit SEPA-Lastschriftmandat gilt die Rate am Fälligkeitstag als gezahlt (§ 224 Abs. 2 AO). Die Stadt Kiel zieht dann zu den Terminen aus dem Bescheid ein und nimmt bei einem Wochenende oder Feiertag den nächsten Bankgeschäftstag. Ein Mandat gilt dort nur für eine Steuerart. Wer die Grundbesitzabgaben schon abbuchen lässt, unterschreibt für die Gewerbesteuer ein zweites.
Achtung
Zahlst du zu spät, verlangt die Gemeinde Säumniszuschläge: 1 % je angefangenem Monat, und zwar vom Rückstand, abgerundet auf den nächsten durch 50 teilbaren Eurobetrag (§ 240 AO, für Gemeinden über § 1 Abs. 2 Nr. 5 AO). Bei bis zu drei Tagen Verspätung wird kein Zuschlag erhoben. Wer bar oder mit Scheck zahlt, hat diese Schonfrist nicht. Auf eine Rate von 775 € sind das 7,50 € je angefangenem Monat.
Zwei Behörden, drei Schreiben
Das Finanzamt ermittelt aus deiner Erklärung den Gewerbeertrag und setzt den Steuermessbetrag fest (§ 184 Abs. 1 AO). Die Gemeinde ruft das Ergebnis elektronisch ab (§ 184 Abs. 3 AO), wendet ihren Hebesatz an (§ 16 GewStG) und setzt die Gewerbesteuer fest. Mit diesem Bescheid entscheidet sie auch über die Vorauszahlungen der folgenden Zeit; so beschreibt es etwa die Stadt Kiel. Auch Stundung und Erlass liegen bei der Gemeinde, gezahlt wird an ihre Kasse (R 1.2 GewStR). Nur wo ein Land diese Aufgaben nicht auf seine Gemeinden übertragen hat, erledigt sie das Finanzamt mit.
Schreiben | Absender | Was darin steht | Womit du dich wehrst |
|---|---|---|---|
Gewerbesteuermessbescheid | Finanzamt | Gewerbeertrag und Messbetrag eines abgelaufenen Jahres | Einspruch beim Finanzamt |
Messbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen | Finanzamt | der voraussichtliche Messbetrag, an den die Gemeinde gebunden ist | Einspruch beim Finanzamt (R 19.2 Abs. 5 GewStR) |
Gewerbesteuerbescheid mit Vorauszahlungen | Gemeinde | Steuer, Abschlusszahlung, Raten und Zahltage | der Rechtsbehelf, den der Bescheid selbst nennt |
Den Einspruch der Abgabenordnung gibt es gegen den Bescheid der Gemeinde nicht, denn § 1 Abs. 2 AO führt diese Vorschriften für Gemeinden nicht auf. Welcher Rechtsbehelf stattdessen gilt, binnen welcher Frist und bei welcher Stelle, muss die Belehrung im Bescheid sagen (§ 157 Abs. 1 AO).
Welcher Bescheid die Rate bestimmt
Grundlage ist die Gewerbesteuer aus der letzten Veranlagung, ein Viertel davon ergibt die Rate (§ 19 Abs. 2 GewStG). Unter allen bisherigen Bescheiden zählt der für das jüngste Jahr (R 19.1 GewStR). Kommt der Bescheid für 2026 erst im Herbst 2027, rechnet die Gemeinde bis dahin auch 2027 mit der Steuer für 2025.
Cent-Beträge fallen weg, weil jede Rate auf volle Euro abgerundet wird, und eine Rate unter 50 € wird gar nicht erst festgesetzt (§ 19 Abs. 5 GewStG). Für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft rechnest du so: Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, 24.500 € Freibetrag abziehen, mal 3,5 %, mal Hebesatz, geteilt durch vier (§§ 11, 16 GewStG). Was außer dem Gewinn in den Gewerbeertrag fließt und wie viel davon über die Einkommensteuer zurückkommt, steht im Beitrag über den Gewerbesteuer-Freibetrag.
Merke
Maßgeblich ist der letzte Bescheid, auch wenn dein Geschäft inzwischen ganz anders läuft. Im Beispiel unten bestimmt der Gewinn von 2025 noch die Raten des Jahres 2027, wenn niemand eingreift.
Vor dem ersten Bescheid: was die Schätzung im Fragebogen auslöst
Im Gründungsjahr gibt es keine letzte Veranlagung. Für die ersten Vorauszahlungen darf die Gemeinde deshalb von der Steuer ausgehen, die voraussichtlich anfällt (§ 19 Abs. 4 GewStG). Den Wert kann ihr das Finanzamt vorgeben: Setzt es aus deinen Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, darf es zugleich einen voraussichtlichen Messbetrag für die Gewerbesteuer festsetzen (R 19.2 Abs. 3 GewStR). Im Fragebogen schätzt du dafür deine Einkünfte für das Gründungsjahr und das Jahr danach.
Bleibt die Schätzung bei höchstens 24.500 €, verbraucht der Freibetrag den ganzen Gewerbeertrag. Der Messbetrag ist dann 0 €, und die Gemeinde setzt nichts fest. Läuft das Geschäft besser, bringt der erste echte Bescheid zwei Posten auf einmal: die volle Steuer für das erste Jahr als Abschlusszahlung, fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 20 Abs. 2 GewStG), und Raten für die folgenden Termine. Die schon verstrichenen Termine des laufenden Jahres darf die Gemeinde außerdem an die voraussichtliche Steuer anpassen, und dafür hat sie bis 15 Monate nach Ablauf des Jahres Zeit (§ 19 Abs. 3 GewStG). Ob sie das tut, steht in ihrem Bescheid. Beim Finanzamt läuft mit der Einkommensteuer dasselbe ab; wie beide Kalender ineinandergreifen, zeigt Steuervorauszahlung für Selbstständige. Welche Summe für beide Posten bereitliegen sollte, zeigt der Steuerrücklagen-Rechner.
BeispielTorben, Online-Shop für Angelzubehör in Kiel
Torben betreibt seit dem 1. März 2025 von Kiel aus einen Online-Shop für Angelzubehör, von der Rute bis zum Köder, als Einzelunternehmer mit angemeldetem Gewerbe. Im Fragebogen hatte er 16.000 € Gewinn für 2025 und 21.000 € für 2026 geschätzt. Beides liegt unter dem Freibetrag. Einen Messbetrag für Vorauszahlungen gab es deshalb nicht, und die Stadt Kiel setzte keine Raten fest.
2025 lief besser als geplant: 44.260 € Gewinn, der Einfachheit halber auch sein Gewerbeertrag. Obwohl er erst im März angefangen hat, zieht er den vollen Freibetrag ab (R 11.1 GewStR). Die Erklärungen übermittelt er im Juni 2026 selbst. Kiel rechnet mit 450 %, so steht es in der Hebesatzsatzung vom 28. Oktober 2024, gültig seit dem 1. Januar 2025 (geprüft am 24. September 2026):
Gewerbesteuer 2025 | Betrag |
|---|---|
Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100 € | 44.200 € |
minus Freibetrag | −24.500 € |
bleibt | 19.700 € |
Messbetrag: 3,5 % | 689,50 € |
Gewerbesteuer: 689,50 € × 450 % | 3.102,75 € |
Rate: 3.102,75 € ÷ 4 = 775,69 €, abgerundet | 775 € |
Die Stadt gibt ihren Bescheid am Freitag, 4. September 2026 zur Post. Weil ein Brief erst am vierten Tag danach als bekanntgegeben gilt, ist das Dienstag, der 8. September (§ 122 Abs. 2 AO). Die drei Termine 2026, die schon vorbei sind, fordert die Stadt in diesem Beispiel nicht nach. Fällig werden:
fällig | wofür | Betrag |
|---|---|---|
Do., 8. Oktober 2026 | Abschlusszahlung 2025, vorausgezahlt war nichts | 3.102,75 € |
Mo., 16. November 2026 | Rate November 2026 | 775,00 € |
15. Februar, 18. Mai, 16. August und 15. November 2027 | vier Raten, solange 2025 die letzte Veranlagung ist | 4 × 775 € = 3.100,00 € |
Zwischen Bescheid und Novembertermin liegen knapp zehn Wochen. In dieser Zeit gehen 3.877,75 € an die Stadt, mehr als die Gewerbesteuer für das ganze Jahr 2025. Hätte die Stadt Februar, Mai und August 2026 nachgefordert, wären 3 × 775 € = 2.325 € dazugekommen. Und die Einkommensteuer, die das Finanzamt verlangt, ist hier noch gar nicht mitgerechnet.
2026 läuft schwächer. Seit März arbeitet Torben nur noch vormittags im Shop, weil er nachmittags seine kleine Tochter betreut, und das bleibt mindestens bis Sommer 2027 so. Seine Buchhaltung ist bis Ende August vollständig: 15.600 € Gewinn von Januar bis August. Für September bis Dezember erwartet er 4 × 2.050 € = 8.200 €. Zusammen sind das 23.800 €, weniger als der Freibetrag, und für 2027 rechnet er mit ähnlichen Zahlen. Der voraussichtliche Messbetrag für 2026 beträgt damit 0 €, 689,50 € weniger als im Messbescheid für 2025. Das ist mehr als ein Fünftel und mehr als 500 €.
Noch im September stellt er beim Finanzamt einen Antrag für beide Steuern: niedrigere Einkommensteuer-Vorauszahlungen und für die Gewerbesteuer 2026 und 2027 einen Messbetrag von 0 €, der nur für die Vorauszahlungen gilt.
Rate | laut Bescheid der Stadt | wenn Finanzamt und Stadt dem Antrag folgen |
|---|---|---|
November 2026 | 775 € | 0 € |
2027 | 4 × 775 € = 3.100 € | 0 € |
Die Abschlusszahlung am 8. Oktober bleibt, sie gehört zum abgeschlossenen Jahr 2025. Bis der neue Bescheid der Stadt da ist, gilt der alte (§ 124 Abs. 2 AO). Kommt er erst nach dem 16. November, zahlt Torben die 775 € trotzdem. Ob die Stadt eine schon gezahlte Rate nachträglich herabsetzt und erstattet, liegt in ihrem Ermessen (R 19.2 Abs. 1 GewStR). Eine Gewerbesteuererklärung für 2026 muss er bei 23.800 € Gewerbeertrag nicht abgeben, solange das Finanzamt keine anfordert (§ 25 Abs. 1 GewStDV).
Gewerbesteuervorauszahlungen herabsetzen: über das Finanzamt oder die Gemeinde
Die Gemeinde kann die Raten an die Steuer anpassen, die für das Jahr voraussichtlich herauskommt, nach unten wie nach oben (§ 19 Abs. 3 GewStG). Grundsätzlich entscheidet sie darüber nach Ermessen, besonders bei Raten, die schon fällig und bezahlt sind (R 19.2 Abs. 1 GewStR, H 19.2 GewStH). Für deinen Antrag gibt es zwei Adressen.
Antrag beim Finanzamt | Antrag bei der Gemeinde | |
|---|---|---|
Ergebnis | ein Messbetrag nur für die Vorauszahlungen | ein neuer Vorauszahlungsbescheid |
Wirkung | die Gemeinde muss mit diesem Messbetrag rechnen | die Gemeinde entscheidet selbst |
passt, wenn | du ohnehin die Einkommensteuer-Vorauszahlungen anpassen lässt | es nur um die Gewerbesteuer geht |
Nötig ist ein eigener Messbetrag für die Vorauszahlungen laut Richtlinie nur, wenn sich der Messbetrag um mehr als ein Fünftel und dabei um wenigstens 10 € ändert oder um mehr als 500 € (R 19.2 Abs. 1 GewStR). Geht dein Antrag an die Gemeinde, meldet sie sich vor einer Anpassung beim Finanzamt (R 19.2 Abs. 4 GewStR). Und hat das Finanzamt schon einen Messbetrag für die Vorauszahlungen festgesetzt, ist die Gemeinde daran gebunden (§ 19 Abs. 3 Satz 4 GewStG); ändern lässt er sich dann nur noch beim Finanzamt. Was in den Antrag gehört, vor allem eine Gewinnprognose aus deinen gebuchten Monaten, steht im Beitrag Steuervorauszahlung herabsetzen.
Geht es nur um die Gewerbesteuer, schreibst du an die Stelle, die deinen Gewerbesteuerbescheid geschickt hat, etwa so:
[Vor- und Nachname] [Firma, falls vorhanden] [Anschrift] An [Absender des Gewerbesteuerbescheids, zum Beispiel Stadt, Steueramt] [Anschrift laut Bescheid] [Ort], [Datum] Kassenzeichen: [Kassenzeichen laut Bescheid] Steuernummer: [Steuernummer] Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für [Jahr] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bescheid vom [Datum des Bescheids] haben Sie meine Gewerbesteuer-Vorauszahlungen auf [Betrag] € je Termin festgesetzt. Sie beruhen auf der Gewerbesteuer für [Jahr der letzten Veranlagung]. Mein Gewerbeertrag für [Jahr] wird voraussichtlich deutlich [niedriger oder höher] ausfallen. [Ein Satz zum Grund, zum Beispiel weniger Aufträge oder weniger Arbeitszeit.] Meine Prognose: Gewinn [erster Monat] bis [letzter gebuchter Monat] laut Buchhaltung: [Betrag] € erwarteter Gewinn [folgender Monat] bis Dezember: [Betrag] € voraussichtlicher Gewerbeertrag [Jahr]: [Betrag] € Ich beantrage, die Vorauszahlungen für [Jahr] nach § 19 Abs. 3 GewStG an die voraussichtliche Steuer anzupassen und auf [Betrag] € je Termin festzusetzen. [Wahlweise: Ich bitte außerdem, die bereits gezahlten Vorauszahlungen für dieses Jahr herabzusetzen und den Unterschied zu erstatten.] Die Auswertung meiner Buchhaltung bis [Monat] lege ich bei. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vor- und Nachname] Anlage: [Gewinnermittlung oder Auswertung bis Monat]
Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.
Nach oben geht es genauso. Erhöht die Gemeinde die Raten erst nach dem Novembertermin, zahlst du den Mehrbetrag innerhalb eines Monats, nachdem der neue Vorauszahlungsbescheid bekanntgegeben ist (§ 19 Abs. 3 Satz 2 GewStG, R 19.2 Abs. 1 GewStR).
Passt die Rate zu deinem Gewinn und fehlt dir nur zum Termin das Geld, hilft eine Herabsetzung nicht. Dann brauchst du eine Stundung, und die beantragst du bei der Gemeinde (§ 222 AO, R 1.2 GewStR).
Frist
Anpassungen für 2026 sind bei Gemeinde und Finanzamt bis Freitag, 31. März 2028 möglich. Die nächste Rate ist am Montag, 16. November 2026 fällig.
Bis zum 16. November: fünf Handgriffe für deine Gewerbesteuer-Raten
- Nimm den letzten Bescheid deiner Gemeinde und notiere Kassenzeichen, Rate und das Jahr, auf dem sie beruht. Trag die Zahltage ein oder erteile ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Rechne deinen Gewerbeertrag für 2026 bis Dezember hoch und daraus die Rate. Belastbar wird das mit gebuchten Monaten bis August. Für diesen Stand gleicht enno Buchungen mit Belegen ab und behält auch die Zahltage im Blick; die Hochrechnung prüfst du selbst.
- Liegt die hochgerechnete Rate klar unter der im Bescheid, beantrage die Anpassung vor dem nächsten Termin, beim Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuer oder direkt bei der Gemeinde. Die alten Raten zahlst du, bis der geänderte Bescheid im Briefkasten liegt.
- Steht dein erster Bescheid noch aus und liegt dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag, leg für die Abschlusszahlung und die Raten danach Geld zurück, nicht nur für die Steuer eines Jahres.
- Hast du Betriebsstätten in mehreren Gemeinden oder einen festgestellten Gewerbeverlust, sprich die Zahlen mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durch.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 29 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 29 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Behörden, Kammern und Portale
- Bundesministerium des Innern: Nationale Feiertage
- ELSTER: Anleitung zum Fragebogen für die steuerliche Erfassung (Einzelunternehmen)
- Landeshauptstadt Kiel: Gewerbesteuer bezahlen
- Landeshauptstadt Kiel: Haushaltssatzung 2026
- Landeshauptstadt Kiel: Hebesatzsatzung vom 28.10.2024
- Landeshauptstadt Kiel: SEPA-Basislastschriftmandat
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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