Erstes Jahr selbstständig: welche Steuern wann fällig werden, bis zum ersten Bescheid
Erstes Jahr selbstständig, Steuern als Zeitstrahl: Fragebogen, Voranmeldung, Vorauszahlungen und was in Jahr 2 mit Erklärung und erstem Bescheid fällig wird.
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- Steuern & Fristen
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du spätestens einen Monat nach dem Start; deine Schätzungen darin entscheiden, ob das Finanzamt schon im ersten Jahr Vorauszahlungen festsetzt.
- Ohne Kleinunternehmerregelung meldet, wer 2026 gründet, die Umsatzsteuer 2026 nach der geschätzten Jahressteuer monatlich oder vierteljährlich und 2027 nach heutigem Gesetz jeden Monat.
- Die Erklärungen für 2026 sind ohne Kanzlei bis Montag, 2. August 2027 fällig, die Abschlusszahlung aus dem Bescheid einen Monat nach seiner Bekanntgabe.
- Startest du mitten im Jahr, ist Maßstab für die Vorauszahlungen deines ersten vollen Jahres nach der Grundregel des § 37 EStG die Steuer eines Rumpfjahres; im Beispiel 1.475 € aus neun Monaten.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Der Zeitstrahl über zwei Jahre
- 02Die ersten vier Wochen: Gewerbeanzeige und Fragebogen
- 03Umsatzsteuer: der Takt der Voranmeldungen bis 2028
- 04Einkommen- und Gewerbesteuer im ersten Jahr: die Schätzung zählt
- 05Jahr zwei: drei Erklärungen und der erste Bescheid
- 06Rafaels Kalender von April 2026 bis Dezember 2027
- 07Sieben Einträge für deinen Steuerkalender bis zum ersten Bescheid
Im ersten Jahr der Selbstständigkeit zahlst du vor allem Umsatzsteuer, sofern du nicht Kleinunternehmer bist: ab der ersten Voranmeldung, in einem festen Takt. Einkommensteuer, bei einem Gewerbe auch Gewerbesteuer, zahlst du in diesem Jahr nur, wenn Finanzamt oder Gemeinde aus deinen Schätzungen Vorauszahlungen festsetzen. Abgerechnet wird erst im nächsten Jahr, mit Erklärung, Bescheid, Abschlusszahlung und neuen Vorauszahlungen. Wer 2026 startet, gibt die Erklärungen ohne Kanzlei bis zum 2. August 2027 ab, und erst der Bescheid danach zeigt, was noch offen ist.
Der Zeitstrahl über zwei Jahre
Die Tabelle gilt für ein Einzelunternehmen, das 2026 startet und die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt. Arbeitest du freiberuflich, fallen Gemeinde und Gewerbesteuer weg.
Wann | Was ansteht | Grundlage |
|---|---|---|
am Starttag | Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, die das Finanzamt unterrichtet | § 14 GewO, § 138 Abs. 1 AO |
spätestens einen Monat nach dem Start | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln; Freiberufler melden bis dahin auch den Start beim Finanzamt | § 138 Abs. 1, 1b und 4 AO |
nach deiner Erfassung | Steuernummer; sie oder die USt-IdNr. gehört auf jede Rechnung über 250 € | § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG, § 33 UStDV |
10. Tag nach jedem Monat oder Quartal | Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln und bezahlen | § 18 Abs. 1 UStG |
10. März, Juni, September und Dezember | Einkommensteuer-Vorauszahlung, falls festgesetzt | § 37 Abs. 1 EStG |
15. Februar, Mai, August und November | Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer, falls die Gemeinde eine festsetzt | § 19 Abs. 1 GewStG |
Montag, 11. Januar 2027 | letzte Voranmeldung für 2026 ohne Fristverlängerung, danach nach heutigem Gesetz monatlich | § 18 Abs. 2 UStG |
Montag, 2. August 2027 | ohne Kanzlei: Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und, wenn nötig, Gewerbesteuererklärung für 2026 | § 149 Abs. 2 AO |
einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids | Abschlusszahlung, danach die Raten aus dem neuen Vorauszahlungsbescheid | § 36 Abs. 4, § 37 Abs. 3 EStG |
Die ersten vier Wochen: Gewerbeanzeige und Fragebogen
Die Gewerbeanzeige reicht die Gemeinde an das Finanzamt weiter. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du trotzdem selbst über ELSTER, als Freiberufler genauso, binnen eines Monats (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Drei Angaben darin prägen deinen Kalender: die geschätzten Einkünfte für Gründungs- und Folgejahr, die erwartete Umsatzsteuer-Zahllast und das Kreuz bei der Kleinunternehmerregelung. Was sie auslösen, steht im Beitrag zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Umsatzsteuer: der Takt der Voranmeldungen bis 2028
Als Kleinunternehmer gibst du in der Regel keine Voranmeldungen ab, § 19 Abs. 1 UStG nimmt dich von diesen Pflichten aus. Alle anderen melden und zahlen bis zum 10. Tag nach Ende jedes Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), und das Finanzamt fordert das Geld nicht eigens an. Ist der 10. ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den folgenden Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Wie oft du meldest, hängt bei einer Gründung 2026 vom Kalenderjahr ab:
Jahr | Voranmeldungszeitraum | Grundlage |
|---|---|---|
2026, Gründungsjahr | monatlich, wenn deine geschätzte Steuer für 2026 über 9.000 € liegt, sonst vierteljährlich | § 18 Abs. 2 Sätze 1, 2 und 6 UStG |
2027, Folgejahr | monatlich, egal wie hoch die Steuer ist | § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG |
2028 | nach der Steuer für 2027: über 9.000 € monatlich, sonst vierteljährlich; bis 2.000 € kann das Finanzamt dich befreien | § 18 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 UStG |
Dass 2026 deine Schätzung zählt, liegt an § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG, der die Grundregel für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 aussetzt. Ab 2027 gilt wieder Satz 4: monatlich im Gründungsjahr und im Jahr darauf. Wer 2027 gründet, meldet also 2027 und 2028 monatlich. Verlängert ist die Ausnahme nicht, und der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 ändert daran nichts (Stand 25. September 2026). Befreien lassen kannst du dich im Gründungsjahr und im Jahr danach nicht (Abschnitt 18.7 Abs. 5 UStAE).
Einkommen- und Gewerbesteuer im ersten Jahr: die Schätzung zählt
Maßstab für Einkommensteuer-Vorauszahlungen ist grundsätzlich die zuletzt veranlagte Steuer (§ 37 Abs. 3 EStG). Dein Geschäft steckt darin im Gründungsjahr noch nicht, deshalb fragt der Fragebogen nach voraussichtlichen Einkünften und Sonderausgaben. Festgesetzt wird nur, was mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin ergibt (§ 37 Abs. 5 EStG). Wer vorsichtig schätzt, bekommt womöglich gar keinen Vorauszahlungsbescheid. Gespart ist die Steuer damit nicht, sie wird später fällig. Wie sich die Raten später aufbauen, erklärt der Beitrag zur Steuervorauszahlung für Selbstständige.
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen setzt die Gemeinde fest, bei einem neuen Betrieb nach der voraussichtlichen Steuer und nie unter 50 € je Rate (§ 19 Abs. 3 bis 5 GewStG). Bleibt dein Gewerbeertrag beim Freibetrag von 24.500 € oder darunter, fällt keine Gewerbesteuer an (§ 11 Abs. 1 GewStG).
Jahr zwei: drei Erklärungen und der erste Bescheid
Nach dem 31. Dezember wird abgerechnet. Für das Gründungsjahr übermittelst du:
- die Einkommensteuererklärung mit Anlage G oder S und der Anlage EÜR, bei Gewinneinkünften elektronisch (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV);
- die Umsatzsteuererklärung (§ 18 Abs. 3 UStG). Ergibt sie mehr als die Summe deiner Voranmeldungen, zahlst du die Differenz einen Monat, nachdem sie beim Finanzamt eingegangen ist (§ 18 Abs. 4 UStG);
- die Gewerbesteuererklärung (§ 14a GewStG), als Einzelunternehmen vor allem dann, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt oder das Finanzamt sie verlangt (§ 25 Abs. 1 GewStDV). Was nach Freibetrag und Anrechnung bleibt, rechnet der Beitrag zum Gewerbesteuer-Freibetrag vor.
Frist
Ohne Kanzlei ist der letzte Tag für die Erklärungen 2026 Montag, der 2. August 2027: Der 31. Juli fällt auf einen Samstag, also rückt das Fristende auf den nächsten Werktag (§ 149 Abs. 2, § 108 Abs. 3 AO). Mit Steuerberater läuft die Frist bis Dienstag, 29. Februar 2028 (§ 149 Abs. 3 AO). Für das Jahr, in dem du den Betrieb eröffnet hast, darf das Finanzamt diese Erklärungen aber vorab anfordern, mit vier Monaten Frist und nicht vor dem Termin ohne Kanzlei (§ 149 Abs. 4 AO).
Ab Bekanntgabe des Bescheids hast du einen Monat für die Abschlusszahlung, also für alles, was die Vorauszahlungen nicht gedeckt haben (§ 36 Abs. 4 EStG). In der Regel hängt ein Vorauszahlungsbescheid dahinter, dessen Raten sich grundsätzlich an der gerade festgesetzten Steuer orientieren. Kommt er vor dem 10. Dezember, verteilt das Finanzamt laut Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen die Jahressumme, abzüglich des schon Gezahlten, auf die Termine, die im Jahr noch offen sind.
Bei der Gewerbesteuer kommt der Messbescheid vom Finanzamt, der Steuerbescheid von der Gemeinde, und auch deren Abschlusszahlung ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 184 AO, § 20 Abs. 2 GewStG).
Merke
Startest du mitten im Jahr, ist die letzte Veranlagung, nach der sich die Vorauszahlungen für dein erstes volles Jahr grundsätzlich richten, ein Rumpfjahr. Das Finanzamt darf sie an die voraussichtliche Steuer anpassen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG), muss es aber nicht. Was die Raten nicht abdecken, wird erst mit dem Bescheid für dieses volle Jahr fällig.
Rafaels Kalender von April 2026 bis Dezember 2027
BeispielRafael, Webdesigner in Saarbrücken
Rafael baut Websites für Handwerksbetriebe im Saarland, als Gewerbe angemeldet, Start am Mittwoch, 1. April 2026. Die Kleinunternehmerregelung nutzt er nicht, weil er schon im Gründungsjahr mit mehr als 25.000 € Umsatz rechnet, der Grenze für das erste Jahr (Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE). Andere Einkünfte hat er 2026 nicht, Kirchensteuer zahlt er keine.
Im Fragebogen, den er am 14. April übermittelt, schätzt er vorsichtig, mit hohen Anfangskosten: 9.000 € Gewinn für 2026, 12.000 € für 2027 und 2.300 € Umsatzsteuer-Zahllast für 2026. Beide Gewinne liegen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (§ 32a EStG, Stand 2026), also setzt das Finanzamt keine Vorauszahlungen fest. Für 2027 sieht der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sogar 12.564 € vor; beschlossen ist er Stand 25. September 2026 nicht. Mit 2.300 € erwarteter Steuer meldet er 2026 vierteljährlich.
Tatsächlich stellt er ab April jeden Monat 3.500 € netto in Rechnung, und seine Kunden zahlen im selben Quartal. Je Quartal sind das 10.500 € netto und darauf 1.995 € Umsatzsteuer. Aus 2.000 € Eingangsrechnungen mit 19 % zieht er je Quartal 380 € Vorsteuer ab.
- Umsatzsteuer: 19 % von 10.500,001.995,00 €
- minus Vorsteuer: 19 % von 2.000,00380,00 €
- ergibt Zahllast je Quartal1.615,00 €
Von April bis Dezember, 9 Monate × 3.500 €, kommen 31.500 € Umsatz zusammen. Dagegen stehen 9.000 € Kosten netto für Software, Coworking-Platz, Versicherungen und Fortbildung. In der EÜR ist kassierte Umsatzsteuer Einnahme, bezahlte Vorsteuer und jede Überweisung ans Finanzamt Ausgabe. Beim II. und III. Quartal gleicht sich das 2026 aus, die Zahllast des IV. Quartals überweist Rafael aber erst am 11. Januar 2027. Sie erhöht deshalb den Gewinn 2026.
- Umsatz netto, April bis Dezember31.500,00 €
- minus Kosten netto9.000,00 €
- plus Zahllast IV. Quartal, 2026 kassiert, erst 2027 überwiesen1.615,00 €
- ergibt Gewinn 202624.115,00 €
Daraus wird dieser Kalender:
Datum | Was | Betrag |
|---|---|---|
Fr., 10. Juli 2026 | Voranmeldung II. Quartal | 1.615 € |
Mo., 12. Oktober 2026 | Voranmeldung III. Quartal | 1.615 € |
Mo., 11. Januar 2027 | Voranmeldung IV. Quartal | 1.615 € |
Mi., 10. Februar 2027 | erste Monatsmeldung, für Januar 2027, danach jeden Monat | je nach Umsatz |
Mi., 31. März 2027 | Erklärungen für 2026 übermittelt | |
Mo., 14. Juni 2027 | Bescheid für 2026 gilt als bekanntgegeben | |
Mi., 14. Juli 2027 | Abschlusszahlung Einkommensteuer 2026 | 1.475 € |
Fr., 10. September 2027 | Vorauszahlung 2027 | 737,50 € |
Fr., 10. Dezember 2027 | Vorauszahlung 2027 | 737,50 € |
Einkommensteuer 2026: 24.115 € Gewinn minus 4.500 € Sonderausgaben, vor allem für die Krankenversicherung, ergeben 19.615 € zu versteuerndes Einkommen. Nach § 32a EStG ist (19.615 − 17.799) ÷ 10.000 = 0,1816, und (173,10 × 0,1816 + 2.397) × 0,1816 + 1.034,87 = 1.475,87 €, abgerundet 1.475 €. Soli fällt keiner an, er beginnt erst über 20.350 € Einkommensteuer (§ 3 Abs. 3 SolZG). Gewerbesteuer auch nicht: Der Gewerbeertrag, hier gleich dem Gewinn, bleibt mit 24.115 € unter 24.500 €, und eine Gewerbesteuererklärung für 2026 gibt Rafael nur ab, wenn das Finanzamt sie verlangt. Die Umsatzsteuererklärung ergibt 3 × 1.615 € = 4.845 €, genau die Summe seiner Voranmeldungen, es bleibt nichts nachzuzahlen.
Nimmt das Finanzamt, wie im Gesetz als Regel vorgesehen, die Steuer für 2026 als Maßstab, sind für 2027 1.475 € vorauszuzahlen. Der Juni-Termin ist bei Bekanntgabe vorbei, also teilen sich September und Dezember den Betrag: 1.475 € ÷ 2 = 737,50 €. Ab 2028 wären es bis zum nächsten Bescheid 1.475 € ÷ 4 = 368,75 € je Termin.
Will Rafael als Monatszahler einen Monat mehr Zeit, beantragt er bis Mittwoch, 10. Februar 2027 die Dauerfristverlängerung und zahlt gleichzeitig eine Sondervorauszahlung: ein Elftel der Vorauszahlungen 2026, hochgerechnet auf zwölf Monate (§§ 46 bis 48 UStDV). 4.845 € ÷ 9 × 12 = 6.460 €, davon ein Elftel: 587,27 €. Die Januarmeldung ist dann am 10. März fällig, verrechnet wird der Betrag mit der Voranmeldung für Dezember 2027.
Nur stammen die 1.475 € aus neun Monaten, und 2027 rechnet Rafael mit einem vollen Jahr und rund 36.000 € Gewinn. Seine Einkommensteuer für 2027 wird deutlich über den Vorauszahlungen liegen, und weil der Gewerbeertrag über 24.500 € steigt, zahlt er erstmals Gewerbesteuer an die Stadt Saarbrücken. Was die Raten nicht decken, wird 2028 mit dem Bescheid für 2027 fällig, zusammen mit neuen Vorauszahlungen. Rafael kann deshalb schon 2027 formlos höhere Vorauszahlungen beantragen oder die Differenz selbst zurücklegen.
Sieben Einträge für deinen Steuerkalender bis zum ersten Bescheid
- Am Starttag das Gewerbe anmelden, falls du eins hast, und binnen eines Monats den Fragebogen übermitteln, mit realistischen Schätzungen: Eine zu kleine Zahl verschiebt die Steuer nur.
- Ohne Kleinunternehmerregelung die Voranmeldetermine eintragen: 2026 in deinem Rhythmus, 2027 nach heutigem Gesetz jeden Monat, immer den 10. oder den nächsten Werktag.
- Bis 10. Februar 2027 entscheiden, ob du die Dauerfristverlängerung willst, und die Sondervorauszahlung ausrechnen.
- Die Termine aus jedem Vorauszahlungsbescheid übernehmen, bei Gewerbe auch die der Gemeinde.
- Ab dem ersten Zahlungseingang getrennt zurücklegen: die Umsatzsteuer ganz, für die Einkommensteuer und den Teil der Gewerbesteuer, den die Ermäßigung nach § 35 EStG nicht ausgleicht, eine Quote deines Gewinns. Den Betrag für dein erstes Jahr samt erstem Bescheid rechnet der Steuerrücklagen-Rechner aus. Liegen bleibt das Geld, bis der erste Bescheid bezahlt ist.
- Die Erklärungen für 2026 einplanen: ohne Kanzlei bis 2. August 2027, mit Kanzlei bis 29. Februar 2028, außer das Finanzamt fordert sie früher an.
- Nach dem Bescheid binnen eines Monats die Abschlusszahlung leisten und die neuen Raten am laufenden Gewinn messen, nicht am Gewinn aus dem Bescheid. Reichen sie nicht, eine Anpassung beantragen oder die Differenz zurücklegen.
Den Kalender musst du nicht allein im Kopf führen: UStVA und EÜR bereitet enno mit Quellen vor, und die Fristen dazu behält es im Blick. Prüfen und übermitteln musst du beides selbst. Wie du in deinem Fall schätzt und ob sich eine Anpassung nach oben lohnt, ist eine Frage für deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 29 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 29 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.
Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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