Steuerberater wechseln: Vollmacht, Unterlagen und die Fristen, die weiterlaufen

Steuerberater wechseln ohne Lücke: was die alte Kanzlei herausgeben muss, wie die Vollmacht beim Finanzamt umzieht und welche Fristen dabei weiterlaufen.

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Steuerberater & Zusammenarbeit
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein laufendes Mandat kannst du in der Regel nach § 627 BGB ohne wichtigen Grund kündigen; regelt der Vertrag nichts anderes, bekommt die alte Kanzlei den Teil der Vergütung, der ihren bisherigen Leistungen entspricht.
  • Dokumente, die die Kanzlei von dir oder für dich erhalten hat, muss sie herausgeben; wegen offener Gebühren zurückhalten darf sie sie nur, soweit das nicht unangemessen ist.
  • Das Ende der alten Vollmacht wirkt gegenüber dem Finanzamt erst, wenn es dort ankommt, und bis dahin können Bescheide mit laufender Einspruchsfrist noch an die alte Kanzlei gehen.
  • Die längere Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres gilt nur, wenn eine Kanzlei mit der Erklärung beauftragt ist.
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Illustration: hölzerner Staffelstab quer über zwei nebeneinanderliegenden Ringordnern in unterschiedlichen gedeckten Farben
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Erst der neue Auftrag, dann die Kündigung
  2. 02Was die alte Kanzlei herausgeben muss
  3. 03Buchungsdaten: deine Daten und das Arbeitsergebnis der Kanzlei
  4. 04Die Vollmacht beim Finanzamt umstellen
  5. 05Welche Fristen während des Wechsels weiterlaufen
  6. 06Moritz und Kaya: der Wechsel im Oktober 2026
  7. 07Die Übergabe in acht Schritten, vom neuen Auftrag bis zur Fristenliste

Ein Wechsel der Kanzlei besteht aus drei Übergaben, die gleichzeitig laufen: die Vollmacht beim Finanzamt, deine Unterlagen und Buchungsdaten und jede Frist, die gerade offen ist. Kündigen lässt sich ein laufendes Mandat in der Regel jederzeit. Heikel sind die Wochen dazwischen. Ein Bescheid liegt im Postfach der alten Kanzlei, eine Voranmeldung hat plötzlich niemand auf dem Zettel. Beauftragst du die neue Kanzlei zuerst und schreibst hinter jede offene Frist einen Namen, fällt nichts zwischen die Stühle.

Erst der neue Auftrag, dann die Kündigung

Ein laufendes Steuerberatungsmandat ist in aller Regel ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 BGB). Wer Dienste höherer Art leistet, die man ihm wegen besonderen Vertrauens überträgt, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, dem kann nach § 627 BGB ohne wichtigen Grund und ohne Frist gekündigt werden. Steht in deinem Vertrag eine Laufzeit oder Kündigungsfrist, lies vorher nach, was er für ein vorzeitiges Ende regelt.

Bezahlt wird trotzdem, was schon erledigt ist. Die Kanzlei kann den Teil der Vergütung verlangen, der ihren bisherigen Leistungen entspricht (§ 628 Abs. 1 BGB), wenn euer Vertrag für diesen Fall nichts anderes regelt. Das gilt auch für eine Pauschale: Bei einem gekündigten Dauermandat mit Jahrespauschale ist sie nach dem Bundesgerichtshof auf diesen Teil herabzusetzen (Urteil vom 22. Mai 2014, IX ZR 147/12). Wie du eine Kanzleirechnung Zeile für Zeile nachrechnest, zeigt der Beitrag zu den Steuerberater-Kosten.

Die Reihenfolge hat auch einen steuerlichen Grund. Die lange Abgabefrist für Jahreserklärungen gilt, sofern eine Kanzlei mit ihrer Erstellung beauftragt ist (§ 149 Abs. 3 AO). Zwischen zwei Mandaten ist keine beauftragt. Ob du in einer solchen Lücke Aufgaben selbst erledigst und was dabei Pflicht ist, klärt der Beitrag zur Frage, ob du einen Steuerberater brauchst.

Was die alte Kanzlei herausgeben muss

Auf dein Verlangen herauszugeben sind die Dokumente, die die Kanzlei aus Anlass ihrer Arbeit von dir oder für dich erhalten hat (§ 66 Abs. 2 StBerG). Das gilt auch für Dokumente, die sie elektronisch verwahrt (§ 66 Abs. 4 StBerG).

Unterlage
Herausgabe verlangen?
Belege, Kontoauszüge und Verträge, die du eingereicht hast
ja
Schreiben und Bescheide, die die Kanzlei für dich erhalten und dir noch nicht weitergegeben hat
ja
Was du schon im Original oder als Kopie bekommen hast, etwa weitergeleitete Bescheide
nein, kein zweites Mal
Der Briefwechsel zwischen dir und der Kanzlei
nein
Arbeitspapiere, die die Kanzlei für interne Zwecke angelegt hat
nein

Was schon in deiner Ablage liegt, etwa Abschlüsse, Erklärungen und Bescheide, musst du nicht anfordern. Damit kann die neue Kanzlei sofort anfangen.

Ihre Handakten bewahrt die Kanzlei zehn Jahre auf, ab Ablauf des Jahres, in dem der Auftrag endete (§ 66 Abs. 1 StBerG). Holst du deine Dokumente nicht binnen sechs Monaten ab, nachdem sie dich dazu aufgefordert hat, muss sie sie nicht mehr für dich verwahren. Deine eigene Aufbewahrungspflicht nach der Abgabenordnung bleibt davon unberührt; welche Frist für welche Unterlage gilt, erklärt der Beitrag zum Aufbewahren von Belegen.

Offene Rechnung: was die Kanzlei zurückhalten darf

Sind Gebühren oder Auslagen offen, darf die Kanzlei die Herausgabe dieser Dokumente verweigern, bis sie bezahlt ist (§ 66 Abs. 3 StBerG). Im selben Absatz steht die Grenze: Das gilt nicht, soweit das Zurückhalten unangemessen ist. Wann das so ist, lässt das Gesetz offen. Hältst du eine Rechnung für falsch, vermittelt auf Antrag die Steuerberaterkammer (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG). Geht es um viel Geld oder drängt eine Frist, hol dir anwaltlichen Rat.

Merke

Ihre Vergütung kann die Kanzlei erst fordern, wenn sie dir eine Berechnung in Textform mitgeteilt hat (§ 9 Abs. 1 StBVV). Rechnet sie nach der Gebührenverordnung ab, stehen darin jede Gebühr, die angewandte Vorschrift und bei Wertgebühren der Gegenstandswert. Prüf die Berechnung, zahl, was stimmt, und fordere dann die Unterlagen an. Ist alles bezahlt, fällt der Grund zum Zurückhalten weg.

Buchungsdaten: deine Daten und das Arbeitsergebnis der Kanzlei

Arbeitet die alte Kanzlei mit DATEV, liegt deine Buchhaltung in ihrem Bestand dort. Genau darum ging es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Verlangt wurde, dass die frühere Kanzlei der Übertragung der DATEV-Daten auf einen anderen Steuerberater zustimmt. Ob das geht, hängt nach dem Urteil an einer Unterscheidung (Urteil vom 11. März 2004, IX ZR 178/03). Das Gericht stützt sie auf die Herausgabepflicht aus § 667 BGB, deren Wortlaut sich seitdem nicht geändert hat:

  • Daten, die du geliefert hast, und was die Kanzlei daraus erst vorbereitend geordnet hat, muss sie herausgeben, auch in Form der Zustimmung zur Übertragung.
  • Das geschuldete Arbeitsergebnis, also die fertige Buchführung und die Abschlussarbeiten, fällt nicht unter diese Herausgabepflicht. Du bekommst es aus dem Vertrag, und dort steht ihm die Vergütung gegenüber.

Gebuchte und bezahlte Zeiträume sind also der einfache Teil. Für gebuchte Monate mit offener Rechnung gilt nach dem Urteil: Das Ergebnis gibt es nicht honorarfrei.

Außerdem ist die alte Kanzlei zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 57 Abs. 1 StBerG), auch gegenüber der neuen. Die Übergabe läuft deshalb über deine ausdrückliche Anweisung, oder du holst Unterlagen und Daten selbst ab. Arbeitet eine der beiden nicht mit DATEV, stimmen die Kanzleien das Format ab; welche Listen und Auswertungen sie braucht, sagt dir die neue.

Die Vollmacht beim Finanzamt umstellen

Deine Kanzlei vertritt dich gegenüber dem Finanzamt mit einer Vollmacht (§ 80 AO). Deren Daten kann sie elektronisch übermitteln (§ 80a AO), über die Vollmachtsdatenbank der Bundessteuerberaterkammer. Grundlage ist das amtliche Muster, das du unterschreibst.

Sobald die neue Vollmacht dem Finanzamt angezeigt oder übermittelt ist, erlöschen grundsätzlich alle Vollmachten, die ihm bisher vorlagen, auch die der alten Kanzlei. So steht es im Merkblatt der Finanzverwaltung zu den Mustern. Ein Kästchen im Muster beschränkt das auf Vollmachten derselben Kanzlei; beim Wechsel bleibt es leer, die alte soll ja enden.

Ein Widerruf wird gegenüber dem Finanzamt erst wirksam, wenn er ihm zugeht (§ 80 Abs. 1 Satz 3 AO). Hat die alte Kanzlei ihre Vollmacht elektronisch übermittelt und widerrufst du sie, am besten gleich im Kündigungsschreiben, muss sie den Widerruf unverzüglich an die Finanzverwaltung melden (§ 80a Abs. 1 Satz 4 AO). Du kannst ihn auch selbst mitteilen, formlos, zum Beispiel über die „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ in Mein ELSTER. Bis die neue Vollmacht oder der Widerruf angekommen ist, kann das Finanzamt Bescheide weiter wirksam an die alte Kanzlei bekannt geben.

Achtung

Gibt das Finanzamt einen Bescheid an die Kanzlei zur Post, gilt er am vierten Tag danach als bekannt gegeben; stellt es ihn elektronisch zum Abruf bereit, ebenfalls am vierten Tag (§ 122 Abs. 2, § 122a Abs. 4 AO). Ab dann läuft ein Monat für den Einspruch (§ 355 AO), auch wenn der Brief bei einer Kanzlei liegt, die dich nicht mehr betreut. Frag die alte Kanzlei deshalb nach allem, was zuletzt vom Finanzamt kam.

Welche Fristen während des Wechsels weiterlaufen

Keine Frist wartet, bis die neue Kanzlei eingearbeitet ist. Verantwortlich bleibst du beziehungsweise deine Gesellschaft, und beim Verspätungszuschlag wird dir ein Verschulden deiner Kanzlei zugerechnet (§ 152 Abs. 1 AO).

Pflicht
Frist
Was beim Wechsel zu klären ist
Umsatzsteuer-Voranmeldung
10. des Monats nach dem Voranmeldungszeitraum (Monat oder Quartal), mit Dauerfristverlängerung einen Monat mehr (§ 18 UStG, § 46 UStDV)
welche Monate die alte Kanzlei noch abgibt; die Fristverlängerung ist deinem Unternehmen gewährt, nicht der Kanzlei
Lohnsteuer-Anmeldung, nur mit Angestellten
10. des Monats nach dem Anmeldungszeitraum, grundsätzlich also monatlich (§ 41a EStG)
ab welchem Monat die neue Kanzlei die Löhne abrechnet
Einspruch
einen Monat, nachdem der Bescheid bekannt gegeben ist (§ 355 AO)
welche Bescheide zuletzt an die alte Kanzlei gingen
Jahreserklärungen
selbst erstellt 31. Juli des Folgejahres, mit beauftragter Kanzlei letzter Februartag des übernächsten Jahres (§ 149 AO)
ob die neue Kanzlei die offenen Jahre übernimmt
Vorabanforderung des Finanzamts
vier Monate, nachdem die Anordnung bekannt gegeben ist (§ 149 Abs. 4 AO)
ob eine gekommen ist
Offenlegung des Jahresabschlusses, nur UG und GmbH
ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB)
wer ihn an das Unternehmensregister übermittelt

Die Kanzlei-Frist hängt am Auftrag, einen Stichtag dafür nennt das Gesetz nicht. Liegt zwischen altem und neuem Mandat eine Pause, lass dir von der neuen Kanzlei vorab sagen, bis wann sie die offenen Erklärungen abgeben will und worauf sie diesen Termin stützt. Die Termine für 2025 und 2026 mit allen Verschiebungen listet der Überblick zur Steuererklärungsfrist 2026.

Die Offenlegung ist Pflicht der Geschäftsführung, nicht der Kanzlei (§ 325 Abs. 1 HGB). Kommt sie nicht rechtzeitig, droht das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € an und setzt sechs Wochen Frist (§ 335 Abs. 1 und 3 HGB).

Moritz und Kaya: der Wechsel im Oktober 2026

BeispielMoritz und Kaya, UG für Softwareentwicklung in Karlsruhe

Moritz und Kaya führen seit 2022 eine UG, die Software für Handwerksbetriebe entwickelt. Ihre Kanzlei bucht in DATEV und macht Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Die UG ist gewachsen, die beiden wollen eine Kanzlei, die viele Softwarefirmen betreut. Am Donnerstag, 1. Oktober 2026, unterschreiben sie dort Auftrag und Vollmacht. Am selben Tag kündigen sie der alten Kanzlei zum 15. Oktober 2026. Die neue Kanzlei übermittelt die Vollmacht am 16. Oktober 2026.

Der Jahresabschluss 2025 ist fertig und bezahlt, die Steuererklärungen 2025 und die Offenlegung sind offen. Die UG meldet monatlich, mit Dauerfristverlängerung. Ihre Vorauszahlungen für 2025 ergaben zusammen 26.400 €, die Sondervorauszahlung für 2026 war also 26.400 € : 11 = 2.400 €, gezahlt im Februar.

Offen ist die Rechnung für die Buchhaltung von Juli bis September: 3 × 380 € = 1.140 €, dazu 19 % Umsatzsteuer, also 216,60 €, zusammen 1.356,60 €. Sie prüfen die Berechnung, überweisen am 2. Oktober und bitten die alte Kanzlei schriftlich um Belege, Daten und alles, was seit September vom Finanzamt kam.

Darunter ist der Umsatzsteuerbescheid 2024, am Montag, 28. September 2026, an die alte Kanzlei zur Post gegeben. Er gilt am Freitag, 2. Oktober 2026, als bekannt gegeben. Die Einspruchsfrist endet also am Montag, 2. November, egal, wer den Brief gerade hat.

Ihre Fristenliste für die Übergabe:

Termin
Was
Wer
Mo, 12. Oktober 2026
Voranmeldung August (der 10. ist ein Samstag)
alte Kanzlei, so vereinbart
Mo, 2. November 2026
Ende der Einspruchsfrist, Umsatzsteuerbescheid 2024
neue Kanzlei prüft
Di, 10. November 2026
Voranmeldung September
neue Kanzlei
Do, 10. Dezember 2026
Voranmeldung Oktober
neue Kanzlei
Do, 31. Dezember 2026
Offenlegung Jahresabschluss 2025
die beiden als Geschäftsführer, übermittelt durch die neue Kanzlei
Mo, 11. Januar 2027
Voranmeldung November (der 10. ist ein Sonntag)
neue Kanzlei
Mi, 10. Februar 2027
Voranmeldung Dezember mit Abzug der 2.400 € Sondervorauszahlung, dazu die Sondervorauszahlung für 2027
neue Kanzlei
Mo, 1. März 2027
Steuererklärungen 2025 (der 28. Februar ist ein Sonntag)
neue Kanzlei

Leicht zu übersehen ist die Zeile vom 10. Februar. Die 2.400 € hat die alte Kanzlei angemeldet, abgezogen werden sie aber in der Voranmeldung für Dezember, und die schreibt die neue. Am selben Tag ist die Sondervorauszahlung für 2027 anzumelden und zu zahlen, ein Elftel der Vorauszahlungen von 2026. Neun der zwölf Monate, aus denen sie sich ergibt, hat noch die alte Kanzlei gebucht.

ZeitleisteDie Übergabe bei Moritz und Kaya: eine Frist über zwei Mandate
  1. Umsatzsteuerbescheid 2024 geht an die alte Kanzlei zur Post
  2. Auftrag und Vollmacht für die neue Kanzlei, Kündigung der alten
  3. Bescheid gilt als bekannt gegeben; offene Rechnung bezahlt
  4. Voranmeldung August, noch von der alten Kanzlei
  5. Ende des alten Mandats
  6. neue Vollmacht wird übermittelt
  7. Ende der Einspruchsfrist für den Bescheid 2024

Die Übergabe in acht Schritten, vom neuen Auftrag bis zur Fristenliste

  1. Die neue Kanzlei beauftragen, ausdrücklich auch mit den offenen Jahreserklärungen, und den Preis als Vergütungsvereinbarung in Textform festhalten.
  2. Die Vollmacht nach amtlichem Muster unterschreiben, ohne das Kästchen anzukreuzen, nach dem nur Vollmachten derselben Kanzlei erlöschen. Den Tag der Übermittlung absprechen.
  3. Der alten Kanzlei in Textform kündigen, die Vollmacht zum selben Termin widerrufen und festhalten, welche Voranmeldungen sie bis zum Ende noch abgibt.
  4. Die Post vom Finanzamt der letzten Wochen anfordern und jede laufende Einspruchsfrist notieren.
  5. Die Schlussrechnung Posten für Posten prüfen und bezahlen, was stimmt.
  6. Die eigene Ablage durchsehen, dann Belege und Dokumente nach § 66 StBerG anfordern und die alte Kanzlei bitten, der Übertragung deiner Daten an die neue zuzustimmen.
  7. Der neuen Kanzlei eine Fristenliste geben, mit Dauerfristverlängerung, gezahlter Sondervorauszahlung, offenen Erklärungsjahren, bei Angestellten dem Monat, ab dem sie die Löhne abrechnet, und bei UG oder GmbH der Offenlegung.
  8. Die eigenen Belege laufend sortiert halten, dann wird die nächste Übergabe kürzer. Dabei hilft enno: Es sortiert Bank und Belege über Nacht, gleicht jede Buchung mit ihrem Beleg ab und gibt der Kanzlei einen DATEV-Export. Fragen zu deinem Einzelfall klärst du weiter mit der Kanzlei.

Die Schritte 3, 4 und 6 passen in einen Brief an die alte Kanzlei, etwa nach diesem Muster.

VorlageKündigung beim Kanzleiwechsel: Herausgabe, Datenübertragung und Widerruf
[Dein Name oder Firma]
[Anschrift]

[Name der bisherigen Kanzlei]
[Anschrift der Kanzlei]

[Ort], [Datum]

Mandat [Mandantennummer]: Kündigung zum [Datum] und Übergabe an [Name der neuen Kanzlei]

Sehr geehrte [Anrede],

hiermit kündige ich das Mandat zum [Datum]. Wie vereinbart übermitteln Sie bis dahin noch [etwa die Voranmeldung für August]. Danach betreut mich [Name und Anschrift der neuen Kanzlei].

Zum selben Termin widerrufe ich die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt. Soweit Sie die Vollmacht elektronisch übermittelt haben, melden Sie den Widerruf bitte unverzüglich an die Finanzverwaltung.

Bitte schicken Sie mir alle Schreiben und Bescheide des Finanzamts, die seit dem [Datum] für mich bei Ihnen eingegangen sind und die ich noch nicht erhalten habe.

Bitte geben Sie mir die Dokumente heraus, die Sie von mir oder für mich erhalten haben, auch die elektronisch verwahrten, und zwar [Abholung oder Versand, mit Datum].

Bitte stimmen Sie außerdem der Übertragung meiner Buchungsdaten an [Name der neuen Kanzlei] zu. Ich weise Sie hiermit ausdrücklich an, diese Daten an die neue Kanzlei zu übergeben, und entbinde Sie insoweit von der Verschwiegenheit.

[Wenn du eine offene Rechnung schon bezahlt hast:] Ihre Rechnung vom [Rechnungsdatum] habe ich am [Zahlungsdatum] bezahlt.

Ihre Schlussrechnung erbitte ich in Textform.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name, bei einer UG oder GmbH mit Firma und Funktion]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 41 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 41 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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