Steuerberater-Kosten für Selbstständige: jede Gebühr nachgerechnet

Steuerberater Kosten für Selbstständige: was die Gebührenordnung für Buchführung, UStVA, EÜR und Erklärungen vorsieht, mit Jahresrechnung und Rechnungscheck.

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10 Min
Thema
Steuerberater & Zusammenarbeit
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Juli 2025 gelten höhere Gebührentabellen, und die Zeitgebühr beträgt 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde.
  • Jede Wertgebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert, der vollen Gebühr aus der passenden Tabelle und einem Bruchteil davon, den die Kanzlei innerhalb des Rahmens wählt.
  • Führt die Kanzlei deine Buchhaltung, sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit der monatlichen Buchführungsgebühr abgegolten.
  • Eine Vergütungsvereinbarung in Textform darf vom Rahmen abweichen, und eine Abrechnung nach Gebührenordnung nennt für jede Gebühr die Vorschrift und bei Wertgebühren den Gegenstandswert.
Illustration: drei ineinandergestellte Messbecher aus Kupfer neben einem mit Band gebündelten Stapel leerer Tischkarten auf Leinen
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Drei Zahlen machen eine Gebühr
  2. 02Was welche Aufgabe kostet
  3. 03Ninas Kanzleikosten für 2026
  4. 04Was zu den Gebühren dazukommt
  5. 05Kleinunternehmer und Freiberufler: welche Zeilen wegfallen
  6. 06Angebot und Rechnung prüfen
  7. 07Vor dem Kanzleigespräch die eigene Spanne rechnen

Einen festen Preis schreibt kein Gesetz vor. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt für die meisten Aufgaben einen Rahmen, und wo eine Rechnung darin landet, hängt von deinen Zahlen und vom Aufwand ab. Eine Vergütungsvereinbarung in Textform darf nach oben und nach unten davon abweichen. Für eine Hochzeitsplanerin mit 86.000 € Nettoumsatz und 34.000 € Gewinn ergibt der Rahmen für EÜR und drei Steuererklärungen 474,70 € bis 2.960,20 € netto im Jahr. Übernimmt die Kanzlei auch die Buchhaltung und berechnet die Monatsgebühr aus dem Jahreswert, sind es 976,30 € bis 5.969,80 €.

Drei Zahlen machen eine Gebühr

Ob du überhaupt eine Kanzlei brauchst, ist eine eigene Frage, und die beantwortet der Beitrag zur Steuerberaterpflicht. Für die Steuererklärungen, die EÜR und die Buchführung sieht die StBVV Wertgebühren vor. Dafür braucht die Kanzlei drei Angaben:

  1. Den Gegenstandswert. Für die meisten Aufgaben legt die Verordnung fest, woraus er sich ergibt, etwa aus deinen Betriebseinnahmen oder deinem Gewinn, oft mit einem Mindestwert.
  2. Die volle Gebühr. Sie steht in den Tabellen, die der StBVV als Anlagen beigefügt sind (§ 10). Für dich zählen Tabelle A für Erklärungen und Beratung, Tabelle B für die Gewinnermittlung und Tabelle C für die Buchführung. Du liest die erste Zeile ab, deren Wert deinen Gegenstandswert erreicht oder übersteigt.
  3. Den Satz. Die Verordnung nennt ihn meist in Zehnteln, zum Beispiel 1/10 bis 6/10. Welchen Satz die Kanzlei nimmt, bestimmt sie nach billigem Ermessen: Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, Bedeutung der Sache, deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch ein besonderes Haftungsrisiko darf sie einbeziehen (§ 11 StBVV).

Lässt sich kein Gegenstandswert schätzen oder sieht die Verordnung es so vor, gilt die Zeitgebühr: 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Nach Zeit abgerechnet werden etwa die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28) und die Hilfe beim Einrichten deiner Buchführung (§ 32).

Merke

Die Tabellen gelten in dieser Höhe seit dem 1. Juli 2025. Damals stiegen die Wertgebühren um rund sechs Prozent, und die Zeitgebühr wird seitdem je angefangene Viertelstunde berechnet. Vorher waren es 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde. Wurde ein Auftrag vor diesem Tag erteilt, gilt für ihn altes Recht; bei einer Vereinbarung in Textform, die mindestens ein Jahr läuft, nur bis Ende 2025 (§ 41 StBVV).

Was welche Aufgabe kostet

Aufgabe
Vorschrift
Gegenstandswert
Tabelle
Rahmen
Buchführung mit Kontieren der Belege, je Monat
§ 33 Abs. 1
bei EÜR die höhere Summe aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben
C
2/10 bis 12/10
Buchführung nach Belegen, die du selbst kontiert hast, je Monat
§ 33 Abs. 3
wie oben
C
1/10 bis 6/10
Umsatzsteuer-Voranmeldung
§ 24 Abs. 1 Nr. 7
10 % der Entgelte, mindestens 650 €
A
1/10 bis 6/10
Einnahmenüberschussrechnung
§ 25 Abs. 1
höhere Summe aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, mindestens 17.500 €
B
5/10 bis 30/10
Einkommensteuererklärung
§ 24 Abs. 1 Nr. 1
alle positiven Einkünfte zusammen, mindestens 8.000 €
A
1/10 bis 6/10
Gewerbesteuererklärung
§ 24 Abs. 1 Nr. 5
Gewerbeertrag vor Freibetrag, mindestens 8.000 €
A
1/10 bis 6/10
Umsatzsteuererklärung
§ 24 Abs. 1 Nr. 8
10 % der Entgelte im Jahr, mindestens 8.000 €
A
1/10 bis 8/10
Lohnabrechnung je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum
§ 34 Abs. 2
keiner
keine
6 bis 30 €
Rat oder Auskunft ohne weiteren Auftrag
§ 21 Abs. 1
Wert des Interesses
A
1/10 bis 10/10

Zwei Gebühren entfallen, wenn eine andere sie schon abdeckt. Führt die Kanzlei deine Buchhaltung nach Absatz 1, 3 oder 4 des § 33, sind die Voranmeldungen damit abgegolten (§ 33 Abs. 8). Und die Lohnsteuer-Anmeldung ist mit der Gebühr für die Lohnabrechnung bezahlt (§ 34 Abs. 6). Taucht eins davon trotzdem als eigene Zeile auf, frag nach.

Achtung

Die Grenze von 190 € für ein erstes Beratungsgespräch gibt es (§ 21 Abs. 1 StBVV), aber nur für Verbraucher, die diese Kanzlei zum ersten Mal fragen. Verbraucher ist, wer zu Zwecken handelt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (§ 13 BGB). Fragst du zu deinem Betrieb, greift die Obergrenze in aller Regel nicht.

Ninas Kanzleikosten für 2026

BeispielNina, Hochzeitsplanerin in Düsseldorf

Nina plant seit 2022 Hochzeiten im Rheinland und führt ihr Büro als Gewerbe. Ihr Steuerberater gibt seine Kanzlei auf. Bevor sie neue Angebote einholt, rechnet sie für 2026 den gesetzlichen Rahmen aus. Ihre Zahlen:

  • Nettoumsatz (Entgelte): 86.000 €, dazu 16.340 € Umsatzsteuer (19 %). Alle Rechnungen wurden im Jahr bezahlt.
  • Betriebseinnahmen in der EÜR, in denen die vereinnahmte Umsatzsteuer mitzählt: 86.000 + 16.340 = 102.340 €. Die Betriebsausgaben liegen darunter.
  • Gewinn: 34.000 €. Andere Einkünfte hat sie nicht, und ohne Hinzurechnungen und Kürzungen ist der Gewerbeertrag ebenfalls 34.000 €.
  • Umsatzsteuer für 2025: 7.900 €. Weil das nicht mehr als 9.000 € sind, meldet sie 2026 vierteljährlich.

Variante A: Nina bucht selbst und übermittelt ihre Voranmeldungen selbst. Die Kanzlei macht die Jahreserklärungen.

Erklärung
Gegenstandswert
Volle Gebühr
Satz
von
bis
EÜR
102.340 €
423 € (B)
5/10 bis 30/10
211,50 €
1.269,00 €
Einkommensteuer
34.000 €
1.036 € (A)
1/10 bis 6/10
103,60 €
621,60 €
Gewerbesteuer
34.000 €
1.036 € (A)
1/10 bis 6/10
103,60 €
621,60 €
Umsatzsteuer
8.600 € (10 % von 86.000 €)
560 € (A)
1/10 bis 8/10
56,00 €
448,00 €
Summe
474,70 €
2.960,20 €

Die Gewerbesteuererklärung gehört dazu, weil ihr Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV).

Variante B: wie A, dazu erstellt die Kanzlei die vier Voranmeldungen.

Quartal
Entgelte
Gegenstandswert
Volle Gebühr
1/10
6/10
I
11.000 €
1.100 €
106 €
10,60 €
63,60 €
II
27.000 €
2.700 €
235 €
23,50 €
141,00 €
III
34.000 €
3.400 €
270 €
27,00 €
162,00 €
IV
14.000 €
1.400 €
130 €
13,00 €
78,00 €
Summe
86.000 €
741 €
74,10 €
444,60 €

Mit Variante A zusammen: 474,70 + 74,10 = 548,80 € bis 2.960,20 + 444,60 = 3.404,80 €. Hier schlägt die Saison durch. Beim gleichen Satz kostet die Voranmeldung für das dritte Quartal mehr als doppelt so viel wie die für das erste.

Variante C: Die Kanzlei führt die Buchhaltung und kontiert die Belege.

Gegenstandswert ist die höhere Summe aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben (§ 33 Abs. 6 Nr. 2). Einen Zeitraum nennt die Vorschrift für die EÜR nicht ausdrücklich. Für bilanzierende Betriebe spricht sie vom Jahresumsatz, und bis Juni 2025 stellte sie für alle auf den Jahresumsatz oder die Summe des Aufwands ab. Die Rechnung setzt deshalb die Jahressumme an, hier die Betriebseinnahmen von 102.340 €. Tabelle C nennt für Werte bis 125.000 € eine volle Gebühr von 209 €. Im Monat: 209 × 0,2 = 41,80 € bis 209 × 1,2 = 250,80 €. Aufs Jahr: 501,60 € bis 3.009,60 €, die Voranmeldungen inklusive. Mit den Jahreserklärungen aus Variante A: 501,60 + 474,70 = 976,30 € bis 3.009,60 + 2.960,20 = 5.969,80 €, im Monat rund 81 € bis 497 €.

Die Saison spielt hier keine Rolle. Bei gleichem Satz kostet der Februar, in dem Nina kaum Rechnungen schreibt, so viel wie der September.

Alle Beträge sind netto, ohne Auslagen und ohne 19 % Umsatzsteuer.

VergleichNinas Kanzleikosten 2026 je Aufgabenteilung, netto im Jahr
  • A: nur Jahreserklärungen, von474,70 €
  • A: nur Jahreserklärungen, bis2.960,20 €
  • B: dazu die Voranmeldungen, von548,80 €
  • B: dazu die Voranmeldungen, bis3.404,80 €
  • C: dazu Buchhaltung mit Kontieren, von976,30 €
  • C: dazu Buchhaltung mit Kontieren, bis5.969,80 €

Wo Nina im Rahmen landet, sagt die Tabelle nicht. Einen Anhaltspunkt gibt die Begründung zur Gebührenerhöhung von 2025. Für seine Kostenschätzung setzte das Bundesfinanzministerium bei Steuererklärungen einen durchschnittlichen Satz von 3/10 der vollen Gebühr an, bei der Buchführung mit Kontieren die Mitte des Rahmens, 7/10. Mit Ninas Zahlen wären das 310,80 € für die Einkommensteuererklärung, ebenso viel für die Gewerbesteuer, 168,00 € für die Umsatzsteuer und 146,30 € Buchführung im Monat. Eine Vorgabe für ihre Kanzlei ist das nicht.

Was zu den Gebühren dazukommt

  • Post und Telefon: die tatsächlichen Kosten oder pauschal 20 % der Gebühren, in derselben Angelegenheit höchstens 20 € (§ 16 StBVV).
  • Reisen: Kommt die Kanzlei zu dir und liegt dein Ort außerhalb ihrer Gemeinde, zahlst du die Fahrt, im eigenen Wagen der Beraterin oder des Beraters 0,42 € je Kilometer. Dazu kommt ein Tage- und Abwesenheitsgeld: 30 € bis vier Stunden, 50 € bis acht Stunden, 80 € darüber (§ 18 StBVV).
  • Vorarbeiten: Gehen sie bei der EÜR erheblich über das übliche Maß hinaus, etwa weil die Belege eines ganzen Jahres erst sortiert werden müssen, rechnet die Kanzlei sie nach Zeit ab (§ 25 Abs. 2 StBVV). Dieser Posten hat keinen Deckel, er wächst mit jeder Viertelstunde. Wie du einen Rückstand selbst aufholst, zeigt der Artikel zum Nachholen der Buchhaltung.
  • Umsatzsteuer: 19 % auf Gebühren und Auslagen (§ 15 StBVV), es sei denn, die Kanzlei ist selbst Kleinunternehmerin.
  • Vorschuss: Die Kanzlei darf einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 8). Fällig wird die Vergütung, wenn der Auftrag erledigt ist (§ 7).

Kleinunternehmer und Freiberufler: welche Zeilen wegfallen

An den Gebührenregeln ändert sich nichts, wohl aber an der Zahl der Erklärungen.

Als Kleinunternehmer gibst du weder Voranmeldungen noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab, denn § 19 Abs. 1 UStG schließt die Erklärungspflichten aus § 18 Abs. 1 bis 4 aus. Anders ist es, wenn das Finanzamt dich ausdrücklich auffordert (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO) oder du als Empfänger selbst Steuer schuldest, etwa für eine Dienstleistung aus dem EU-Ausland (§ 18 Abs. 4a UStG). Wie die beiden Umsatzgrenzen wirken, erklärt der Artikel zur Kleinunternehmerregelung.

Ein Rechenbeispiel ohne Umsatzsteuer: 20.000 € Einnahmen, 12.000 € Gewinn, ein Gewerbe. Die EÜR hat eine volle Gebühr von 178 € (Tabelle B, bis 20.000 €), das ergibt 89,00 € bis 534,00 €. Die Einkommensteuererklärung liegt bei 655 € (Tabelle A, bis 13.000 €) und kostet 65,50 € bis 393,00 €. Zusammen 154,50 € bis 927,00 € netto. Eine Gewerbesteuererklärung entfällt in der Regel, solange der Gewerbeertrag 24.500 € nicht übersteigt und das Finanzamt keine verlangt. Die 19 % Umsatzsteuer auf der Kanzleirechnung kannst du als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer abziehen, weil deine Umsätze steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 UStG). Brutto sind das 183,86 € bis 1.103,13 €, noch ohne Auslagen.

Als Freiberufler ohne gewerbliche Nebentätigkeit fällt die Gewerbesteuererklärung weg. Die Gewerbesteuer erfasst nur Gewerbebetriebe (§ 2 GewStG), und die Ausübung eines freien Berufs ist ausdrücklich keiner (§ 15 Abs. 2 EStG). In Ninas Rechnung entspräche das der Zeile Gewerbesteuer mit 103,60 € bis 621,60 €.

Angebot und Rechnung prüfen

Bietet dir eine Kanzlei eine Pauschale an, im Monat oder im Jahr, gilt dafür seit Juli 2025 keine Sonderregel mehr. § 14 StBVV ist aufgehoben, und eine Pauschale ist eine gewöhnliche Vergütungsvereinbarung nach § 4 Abs. 1 StBVV. Die braucht Textform und muss als Vergütungsvereinbarung oder ähnlich bezeichnet sein. Von anderen Absprachen ist sie deutlich abzusetzen, nur der Auftrag selbst darf daneben stehen, und in der Vollmacht darf sie nicht stecken. Art und Umfang des Auftrags müssen darin stehen.

Fehlt Textform, Bezeichnung oder Abstand oder steckt die Vereinbarung in der Vollmacht, kann die Kanzlei aus der Vereinbarung nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangen (§ 4b). Unterschreiten darf sie den Rahmen, solange der Preis in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht (§ 4a). Dass eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbart werden kann, muss die Kanzlei dir in Textform mitteilen (§ 4 Abs. 3).

Rechnet die Kanzlei nach der StBVV ab, kann sie ihr Geld erst mit einer Berechnung in Textform verlangen (§ 9 Abs. 1). Darin steht nach § 9 Abs. 2:

  • der Betrag jeder einzelnen Gebühr und jeder Auslage,
  • eine kurze Bezeichnung, wofür die Gebühr anfällt, etwa die Umsatzsteuererklärung 2026,
  • die angewandte Vorschrift, etwa § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV,
  • bei Wertgebühren der Gegenstandswert,
  • gezahlte Vorschüsse.

Damit kannst du jede Zeile so prüfen wie Nina ihre Tabellen: Gegenstandswert in der Tabelle suchen, volle Gebühr ablesen, den Betrag durch sie teilen. Steht für Ninas Einkommensteuererklärung 310,80 € auf der Rechnung, ergibt 310,80 geteilt durch 1.036 genau 0,3. Die Kanzlei hat 3/10 angesetzt.

Vor dem Kanzleigespräch die eigene Spanne rechnen

  1. Nimm die Zahlen deines letzten Jahres: Betriebseinnahmen mit Umsatzsteuer, Gewinn, Nettoumsatz und deinen Rhythmus für die Voranmeldungen. Wie der festgelegt wird, steht im Artikel zur Umsatzsteuervoranmeldung.
  2. Leg fest, welche Aufgaben du abgibst: nur die Jahreserklärungen, dazu die Voranmeldungen oder auch die Buchhaltung.
  3. Rechne für jede Aufgabe die Spanne aus wie in Ninas Tabellen.
  4. Hol zwei oder drei Angebote in Textform ein und leg sie neben deine Spanne. Frag bei einer Pauschale, welche Aufgaben sie abdeckt und was nach Zeit abgerechnet wird.
  5. Prüf jede Rechnung auf Vorschrift, Gegenstandswert und Satz.
  6. Halte die Vorarbeit klein, denn was erheblich über das übliche Maß hinausgeht, kostet Zeitgebühr. enno sortiert nachts Bank und Belege, gleicht Buchungen mit Belegen ab und liefert einen DATEV-Export für die Kanzlei. Steuerberatung ist das nicht: Was du selbst abgibst, prüfst und übermittelst du selbst, und Fragen zu deinem Fall klärst du mit der Kanzlei.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 38 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.

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