Steuerberater-Kosten der GmbH: was die Kanzlei im Jahr nach StBVV berechnen darf
Steuerberater Kosten GmbH und UG: jede Gebühr der StBVV für Buchführung, Abschluss, Erklärungen und Lohn, mit Rahmen, Mitte und einer vollen Jahresrechnung.
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- Steuerberater & Zusammenarbeit
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- UG und GmbH
Das Wichtigste in Kürze
- Für die laufende Arbeit einer kleinen GmbH hat die StBVV eigene Gebühren: Buchführung (§ 33), Jahresabschluss (§ 35), Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung (§ 24) und Lohnabrechnung (§ 34), jede mit eigenem Rahmen und, außer beim Lohn, eigenem Gegenstandswert.
- Gegenstandswert des Jahresabschlusses ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung; was an Jahresleistung über das Fünffache der berichtigten Bilanzsumme hinausgeht, zählt nicht mit.
- Für eine Ein-Personen-GmbH mit 168.000 € Umsatz und 88.000 € Bilanzsumme ergibt der Rahmen 1.698,20 € bis 8.766,60 € netto im Jahr; die rechnerische Mitte von 5.232,40 € ist eine Rechengröße, kein Marktpreis.
- Eine eigene Gebühr für die E-Bilanz enthält die StBVV nicht, und § 14 zur Pauschalvergütung ist seit Juli 2025 weggefallen: Eine Pauschale ist heute eine Vergütungsvereinbarung nach § 4.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Sechs Posten auf der Jahresrechnung einer GmbH
- 02Dennis' Kanzleirechnung für 2026
- 03Die E-Bilanz hat in der StBVV keine eigene Nummer
- 04Zeitgebühr: die Posten, die mit jeder Viertelstunde wachsen
- 05UG: dieselben Gebühren, aber kleine Zahlen wirken anders
- 06Pauschale statt Einzelabrechnung: was seit Juli 2025 gilt
- 07Den Rahmen der eigenen GmbH in fünf Schritten ausrechnen
Lässt eine kleine GmbH Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Gehaltsabrechnung von einer Kanzlei erledigen, berechnet diese nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) im Kern sechs Gebühren, jede innerhalb eines Rahmens statt zu einem Festpreis. Für eine Ein-Personen-GmbH mit 168.000 € Umsatz, 88.000 € Bilanzsumme, 52.000 € Gewinn vor Steuern und einem Geschäftsführergehalt reichen diese Rahmen zusammen von 1.698,20 € bis 8.766,60 € netto im Jahr. Setzt man bei jeder Gebühr die Mitte ihres Rahmens an, sind es 5.232,40 €, rund 436 € im Monat; das ist eine Rechengröße zur Orientierung, kein Marktpreis. Einen anderen Preis darf die Kanzlei mit der Gesellschaft in Textform vereinbaren (§ 4 StBVV), und die Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen zieht eine GmbH mit steuerpflichtigen Umsätzen als Vorsteuer ab.
Sechs Posten auf der Jahresrechnung einer GmbH
Wie Gegenstandswert, volle Gebühr und Satz ineinandergreifen, erklärt der Beitrag, der die Steuerberater-Kosten für Selbstständige nachrechnet. Bei der GmbH ändern sich vor allem die Bezugsgrößen, denn sie bilanziert immer; warum, steht unter GmbH-Buchhaltung. Statt der EÜR rechnet die Kanzlei deshalb einen Jahresabschluss ab, statt der Einkommensteuer- die Körperschaftsteuererklärung. Die Beträge der Tabellen A bis C stehen so seit dem 1. Juli 2025 in der Verordnung.
Posten | StBVV | Tabelle | Rahmen | Mitte des Rahmens | Gegenstandswert |
|---|---|---|---|---|---|
Buchführung, Kanzlei kontiert, monatlich | § 33 Abs. 1 | C | 2/10 bis 12/10 | 7/10 | höherer Betrag aus Jahresumsatz und Summe des Aufwands |
Buchführung nach deiner Kontierung, monatlich | § 33 Abs. 3 | C | 1/10 bis 6/10 | 3,5/10 | gleicher Wert |
Jahresabschluss (Bilanz und GuV) | § 35 Abs. 1 Nr. 1 a | B | 10/10 bis 40/10 | 25/10 | Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung |
Anhang | § 35 Abs. 1 Nr. 1 b | B | 2/10 bis 12/10 | 7/10 | wie beim Abschluss |
Körperschaftsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 3 | A | 2/10 bis 8/10 | 5/10 | Einkommen vor Verlustabzug, mindestens 16.000 € |
Gewerbesteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 5 | A | 1/10 bis 6/10 | 3,5/10 | Gewerbeertrag, bevor Freibetrag und Gewerbeverlust abgehen, mindestens 8.000 € |
Umsatzsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 8 | A | 1/10 bis 8/10 | 4,5/10 | 10 % der Entgelte, auch derer, für die die GmbH selbst die Steuer schuldet, mindestens 8.000 € |
Lohnabrechnung | § 34 Abs. 2 | keine | 6 bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum | 18 € | keiner |
Jahresumsatz sind die Umsatzerlöse plus sonstige betriebliche Erträge, sonstige Zinsen und vergleichbare Erträge (§ 33 Abs. 6 Nr. 1). Welches Jahr gemeint ist, solange das laufende noch nicht abgeschlossen ist, sagt die Vorschrift nicht; das Beispiel unten rechnet mit den Planzahlen. Die berichtigte Bilanzsumme ist die Summe der Aktivseite, erhöht um offene Ausschüttungen und vermindert um Einlagen und Wertberichtigungen (§ 35 Abs. 2).
Merke
Rechnet die Kanzlei die Buchführung nach § 33 Abs. 1, 3 oder 4 ab, sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen in dieser Monatsgebühr enthalten (§ 33 Abs. 8). Genauso steckt die Lohnsteuer-Anmeldung in der Gebühr für die Lohnabrechnung (§ 34 Abs. 6). Für beides gehört dann keine eigene Zeile auf die Rechnung.
„Mitte des Rahmens“ heißt: der Satz genau zwischen Mindest- und Höchstsatz. Hier dient er als Rechengröße zur Illustration. Ein Marktpreis ist er nicht, und keine Kanzlei ist an ihn gebunden. Auch das Bundesfinanzministerium hat für seine Kostenschätzung zur Gebührenerhöhung 2025 nur Annahmen getroffen: für die Buchführung mit Kontieren die Mitte 7/10, für Abschluss plus Anhang 32/10, für die Körperschaftsteuererklärung 5/10 und für die Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung 3/10, also weniger als die Mitte.
Dennis' Kanzleirechnung für 2026
BeispielDennis, Ein-Personen-GmbH für Datenanalyse in Karlsruhe
Dennis hat seine GmbH 2023 gegründet, hält alle Anteile und führt sie allein. Er baut Auswertungen und Dashboards aus den Vertriebs- und Lagerdaten mittelständischer Firmen. Die Kanzlei kontiert seine Belege und bucht, erstellt Abschluss und Erklärungen und rechnet sein Gehalt ab. Für 2026 plant er mit diesen Zahlen:
- Umsatzerlöse: 168.000 € netto, alle mit 19 % Umsatzsteuer an Kunden in Deutschland. Weitere Erträge hat die GmbH nicht, und Leistungen, für die sie selbst die Steuer schuldet, bezieht sie keine.
- Geschäftsführergehalt: 6.000 € im Monat, 72.000 € im Jahr. Übrige Aufwendungen: 44.000 €.
- Ergebnis vor Ertragsteuern: 168.000 − 72.000 − 44.000 = 52.000 €. Nicht abziehbare Ausgaben, Hinzurechnungen, Kürzungen oder einen Verlustvortrag gibt es nicht. Einkommen und Gewerbeertrag liegen damit ebenfalls bei 52.000 €.
- Bilanzsumme am 31. Dezember: 88.000 €. Die GmbH schüttet 2026 nichts aus, Dennis legt nichts ein, Wertberichtigungen gibt es keine.
- Die Umsatzsteuer der GmbH für 2025 lag über 9.000 €, deshalb meldet sie 2026 monatlich (§ 18 Abs. 2 UStG).
Für die Buchführung zählt der Jahresumsatz von 168.000 €, weil der Aufwand darunter bleibt. Beim Abschluss ist es das Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung: (88.000 + 168.000) : 2 = 128.000 €. Die Umsatzsteuererklärung rechnet mit 10 % der Entgelte, also 16.800 €.
Posten | Gegenstandswert | Volle Gebühr | von | bis | Mitte (Rechengröße) |
|---|---|---|---|---|---|
Buchführung, 12 Monate | 168.000 € | 275 € (C) | 660,00 € | 3.960,00 € | 2.310,00 € |
Jahresabschluss | 128.000 € | 471 € (B) | 471,00 € | 1.884,00 € | 1.177,50 € |
Körperschaftsteuer | 52.000 € | 1.399 € (A) | 279,80 € | 1.119,20 € | 699,50 € |
Gewerbesteuer | 52.000 € | 1.399 € (A) | 139,90 € | 839,40 € | 489,65 € |
Umsatzsteuer | 16.800 € | 755 € (A) | 75,50 € | 604,00 € | 339,75 € |
Lohn, 12 Abrechnungen | keiner | 6 bis 30 € je Abrechnung | 72,00 € | 360,00 € | 216,00 € |
netto | 1.698,20 € | 8.766,60 € | 5.232,40 € | ||
19 % Umsatzsteuer | 322,66 € | 1.665,65 € | 994,16 € | ||
brutto | 2.020,86 € | 10.432,25 € | 6.226,56 € |
Monat für Monat entstehen die Gebühren für Bücher und Gehalt: 275 × 0,2 = 55,00 € bis 275 × 1,2 = 330,00 € für die Buchführung, in der Mitte 192,50 €, und 6 bis 30 € für die Abrechnung. Die Vergütung für Abschluss und Erklärungen wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist (§ 7 StBVV), für das Geschäftsjahr 2026 also erst im Laufe von 2027. Aufs Jahr verteilt ergibt die Mitte 5.232,40 : 12 = 436,03 € netto im Monat. Die Pauschale für Post und Telekommunikation, 20 % der Gebühren und höchstens 20 € je Angelegenheit (§ 16), ist nicht eingerechnet.
Der Abschluss liegt knapp über einer Tabellenstufe. Mit 6.000 € weniger Bilanzsumme wäre der Gegenstandswert genau 125.000 € gewesen und die volle Gebühr 423 € statt 471 €.
Einen Anhang stellt die GmbH nicht auf. Sie liegt wie im Vorjahr unter allen drei Grenzen einer Kleinstkapitalgesellschaft, also 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz und zehn Arbeitnehmer (§ 267a HGB), und macht die nötigen Angaben unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Damit entfällt die Gebühr nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 b.
Kontierte Dennis die Belege selbst und buchte die Kanzlei danach (§ 33 Abs. 3), kostete die Buchführung 330 € bis 1.980 € im Jahr, in der Mitte 1.155 €. Die Summe in der Mitte sänke dann auf 4.077,40 € netto.
- Summe in der Mitte, die Kanzlei kontiert5.232,40 €
- minus Buchführung mit Kontieren durch die Kanzlei2.310,00 €
- plus Buchführung nach Dennis' eigener Kontierung1.155,00 €
- ergibt Summe in der Mitte bei eigener Kontierung4.077,40 €
Die Umsatzsteuer auf den Kanzleirechnungen zieht die GmbH als Vorsteuer ab, weil die Leistungen für ihr Unternehmen erbracht werden, eine Rechnung nach § 14 UStG vorliegt und sie nur steuerpflichtige Umsätze ausführt (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG). Als Kosten bleiben ihr die Nettobeträge. Dennis' eigene Einkommensteuererklärung fehlt in der Tabelle, sie betrifft ihn persönlich und nicht die Gesellschaft.
Die E-Bilanz hat in der StBVV keine eigene Nummer
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung übermittelt die GmbH elektronisch ans Finanzamt (§ 5b EStG). Einen Gebührentatbestand dafür enthält die StBVV nicht, ebenso wenig für die Offenlegung im Unternehmensregister. Dann gelten zwei allgemeine Regeln: Die Gebühren entgelten die gesamte Tätigkeit vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit (§ 12 Abs. 1). Und für eine Arbeit, über die die Verordnung nichts bestimmt, wird die Gebühr in sinngemäßer Anwendung ihrer Vorschriften bemessen (§ 2). Ob die Übermittlung mit der Abschlussgebühr abgegolten ist oder eigens berechnet wird, sagt der Wortlaut nicht.
Rechnet die Kanzlei nach der StBVV ab und steht auf der Rechnung eine Zeile „E-Bilanz“, muss daneben die angewandte Vorschrift stehen (§ 9 Abs. 2). Frag, worauf die Kanzlei sie stützt, und halte den Punkt besser vorher in der Vergütungsvereinbarung fest. Was technisch zur E-Bilanz gehört, beschreibt der Beitrag zur Steuererklärung der GmbH ohne Steuerberater.
Keine eigene Nummer hat auch eine Erklärung, die jede GmbH auf den Schluss jedes Geschäftsjahres abgibt: die zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 KStG). Ob sie zu den „sonstigen Steuererklärungen“ nach § 24 Abs. 1 Nr. 26 zählt, sagt die Verordnung nicht ausdrücklich. In Dennis' Rechnung steht sie nicht als eigene Zeile.
Eine eigene Nummer haben dagegen zwei Arbeiten, die zum Abschluss hinzukommen können. Für die Ableitung des steuerlichen Ergebnisses aus dem Handelsbilanzergebnis nennt § 35 Abs. 1 Nr. 3 a 2/10 bis 10/10, für die Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz Nr. 3 b 5/10 bis 12/10, beide nach Tabelle B mit dem Gegenstandswert des Abschlusses. Bei Dennis wären das 94,20 € bis 471,00 € und 235,50 € bis 565,20 €. Die Verordnung beschreibt nur die Arbeit, nicht, in welchem Fall sie anfällt; in Dennis' Rechnung oben ist keine der beiden eingerechnet. Steht eine davon auf deiner Rechnung, frag, welche Arbeit die Kanzlei damit abrechnet.
Zeitgebühr: die Posten, die mit jeder Viertelstunde wachsen
Nach Zeit rechnet die Kanzlei ab, wo die Verordnung es vorsieht oder kein Gegenstandswert zu schätzen ist: 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde, in der Stunde also 66 bis 164 € (§ 13). Bei einer GmbH betrifft das vor allem:
- Inventurunterlagen und sonstige Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz (§ 35 Abs. 3),
- sonstige Arbeiten rund um die Buchführung (§ 33 Abs. 7) und den Lohnsteuerabzug (§ 34 Abs. 5),
- die Prüfung der Steuerbescheide (§ 28),
- das Einrichten der Buchführung, etwa nach der Gründung (§ 32).
Achtung
Für die Abschlussvorarbeiten gibt es keinen Rahmen nach Gegenstandswert, es zählt nur die Uhr. Findet die Kanzlei im Januar 2027 bei Dennis Bankbuchungen ohne Beleg und braucht sechs Stunden, bis die Salden stimmen, sind das 24 Viertelstunden: 396 € bis 984 € netto, zusätzlich zur Gebühr für den Abschluss.
UG: dieselben Gebühren, aber kleine Zahlen wirken anders
Rechtlich ist die UG eine GmbH mit kleinerem Stammkapital (§ 5a GmbHG), und die StBVV gilt für sie Zeile für Zeile gleich. Hat eine UG 90.000 € Jahresumsatz und weniger Aufwand, beträgt die volle Gebühr für ihre Buchführung 188 € (Tabelle C); mit Kontieren sind das im Monat 37,60 € bis 225,60 €, in der Mitte 131,60 €. Bei kleinen Zahlen wirken aber zwei Regeln, die Dennis nicht trifft:
- Die Mindestwerte. Hat eine UG 9.000 € Einkommen, setzt die Kanzlei für die Körperschaftsteuererklärung trotzdem 16.000 € an. Die volle Gebühr steigt dadurch von 560 € auf 705 €, der Rahmen reicht von 141,00 € bis 564,00 €. Für Gewerbe- und Umsatzsteuer liegt die Untergrenze bei je 8.000 €. Bis 80.000 € Entgelte rechnet die Umsatzsteuererklärung deshalb immer mit 8.000 €.
- Die Grenze beim Fünffachen. Übersteigt die Jahresleistung das Fünffache der berichtigten Bilanzsumme, bleibt der Rest beim Abschluss außer Ansatz (§ 35 Abs. 2). Eine UG mit 12.000 € Bilanzsumme und 90.000 € Umsatz rechnet deshalb nur mit 60.000 € Jahresleistung: (12.000 + 60.000) : 2 = 36.000 €, volle Gebühr 215 €, Rahmen 215 € bis 860 €. Ohne die Grenze wären es 51.000 € und 303 € gewesen.
Pauschale statt Einzelabrechnung: was seit Juli 2025 gilt
Die frühere Sonderregel für Pauschalvergütungen, § 14 StBVV, ist seit dem 1. Juli 2025 weggefallen. Eine Monats- oder Jahrespauschale ist seitdem eine gewöhnliche Vergütungsvereinbarung nach § 4: in Textform, als Vergütungsvereinbarung bezeichnet, mit Art und Umfang des Auftrags. Sie darf über dem Rahmen liegen oder darunter, eine niedrigere muss aber zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko der Kanzlei passen (§ 4a).
Legt dir eine Kanzlei eine Pauschale vor, rechne sie aufs Jahr hoch und leg sie neben deinen Rahmen, bei Dennis 1.698,20 € bis 8.766,60 €. Mindestens so wichtig ist, was sie abdeckt. Diese Punkte gehören in die Vereinbarung:
- ob die Kanzlei die Belege kontiert oder nach deinen Vorkontierungen bucht,
- ob Abschluss, E-Bilanz, Offenlegung und die Erklärung zum Einlagekonto enthalten sind,
- was nach Zeit abgerechnet wird, etwa die Prüfung der Bescheide, und zu welchem Satz,
- wie sich der Preis ändert, wenn Umsatz oder Belegzahl deutlich steigen.
Wie der Kanzleiblock neben Kammerbeitrag, Transparenzregister und Offenlegungsgebühr ins Jahresbudget passt, zeigt der Beitrag zu den laufenden Kosten einer GmbH.
Den Rahmen der eigenen GmbH in fünf Schritten ausrechnen
- Nimm den letzten Jahresabschluss und die Bescheide zur Hand: Umsatzerlöse und sonstige Erträge, Aufwand, Summe der Aktivseite, Einkommen, Gewerbeertrag und Entgelte.
- Rechne daraus die Gegenstandswerte wie in Dennis' Tabelle. Prüf die Mindestwerte und beim Abschluss die Grenze beim Fünffachen der Bilanzsumme.
- Lies in den Tabellen A, B und C die vollen Gebühren ab und rechne für jeden Posten Minimum, Maximum und Mitte.
- Leg Angebot oder Pauschale daneben und kläre in Textform, wie E-Bilanz, Offenlegung, Einlagekonto und Zeitgebühr behandelt werden.
- Prüf jede Rechnung nach StBVV auf Vorschrift, Gegenstandswert und Betrag (§ 9 Abs. 2). Teilst du den Betrag durch die volle Gebühr, siehst du den Satz: 699,50 € für Dennis' Körperschaftsteuererklärung durch 1.399 € ergibt 0,5, also 5/10.
Den Posten nach Zeit hältst du am ehesten klein, wenn im Januar jede Bankbuchung schon ihren Beleg hat. Dabei hilft enno, weil es Bank und Belege über Nacht sortiert, Buchungen mit Belegen abgleicht und für die Kanzlei einen DATEV-Export liefert. Wie die Kanzlei danach abrechnet und was für deine GmbH steuerlich gilt, besprichst du mit ihr.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 34 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 34 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
- § 4 EStG
- § 5 EStG
- § 5b EStG
- § 38 EStG
- § 7 GewStG
- § 5a GmbHG
- § 13 GmbHG
- § 264 HGB
- § 267 HGB
- § 267a HGB
- § 8 KStG
- § 10 KStG
- § 1 LStDV
- § 1 StBVV
- § 2 StBVV
- § 4 StBVV
- § 4a StBVV
- § 7 StBVV
- § 9 StBVV
- § 13 StBVV
- § 14 StBVV (weggefallen)
- § 15 StBVV
- § 16 StBVV
- § 24 StBVV
- § 33 StBVV
- § 34 StBVV
- § 35 StBVV
- Anlage 3 StBVV
- § 12 UStG
- § 15 UStG
- § 18 UStG
- StBVV (Volltext)
- BGBl. 2025 I Nr. 105 (Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV)
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Die Übergabe sollte kein eigenes Projekt sein.
Geschäftskonten, Karten, PayPal und Stripe abgeglichen, jede Lücke benannt. DATEV-Export und Kanzlei-Brief, fertig zur Übergabe. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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