Steuerberater-Haftung bei Fehlern: was die Kanzlei trägt und was bei dir bleibt

Steuerberater-Haftung bei Fehlern: welcher Teil einer Nachzahlung Schaden ist, was die Berufshaftpflicht abdeckt, wann der Anspruch verjährt und was du zuerst tust.

Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
11 Min
Thema
Steuerberater & Zusammenarbeit
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kanzlei haftet aus dem Beratungsvertrag für den Schaden, den ihr Fehler verursacht hat; eine Steuer, die du auch bei fehlerfreier Arbeit geschuldet hättest, gehört nicht dazu.
  • Zuschläge, Zinsen oder eine verlorene Erstattung können Schaden sein, soweit es sie ohne den Fehler nicht gäbe; Vorteile aus demselben Fehler werden gegengerechnet.
  • Selbstständige Steuerberater müssen mit mindestens 250.000 € je Versicherungsfall versichert sein; ihre Haftung für Fahrlässigkeit dürfen sie im Einzelfall auf diesen Betrag begrenzen, mit vorformulierten Bedingungen auf das Vierfache, soweit sie dafür versichert sind.
  • Der Ersatzanspruch verjährt nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist und du von ihm wusstest oder ohne grobe Fahrlässigkeit wissen musstest; ein Steuerschaden entsteht in der Regel erst mit dem belastenden Bescheid.
Kostenloses WerkzeugFristenrechner für Post vom FinanzamtBis wann du Einspruch einlegen und zahlen musst, mit dem vierten Tag der Bekanntgabe, den Feiertagen deines Bundeslands und dem Säumniszuschlag.
Illustration: Porzellantasse mit feinem Haarriss auf einer geschlossenen grauen Mappe neben einem zusammengefalteten schwarzen Schirm
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Vertrag, Fehler, Verschulden, Schaden: wann die Kanzlei haftet
  2. 02Der Maßstab: dein Vermögen ohne den Fehler
  3. 03Beim Finanzamt stehst du selbst in der Pflicht
  4. 04Berufshaftpflicht und Haftungsgrenze der Kanzlei
  5. 05Den Schaden klein halten: Einspruch und Zahlung
  6. 06Wann der Anspruch gegen die Kanzlei verjährt
  7. 07Elins Bescheid für 2024: was davon Schaden sein kann
  8. 08Vom Bescheid zur Forderung an die Kanzlei: sechs Schritte

Macht deine Kanzlei einen Fehler, haftet sie für den Schaden, den genau dieser Fehler angerichtet hat. Die Steuer selbst gehört nur dazu, wenn du sie bei richtiger Arbeit nicht gezahlt hättest. Zuschläge, Zinsen oder eine verlorene Erstattung können dagegen ersatzfähig sein. Beim Finanzamt ändert das nichts: Dort zahlst du, und was die Kanzlei zu ersetzen hat, forderst du danach von ihr. Ob dir in deinem Fall etwas zusteht, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt; hier geht es um die Regeln und die Reihenfolge.

Vertrag, Fehler, Verschulden, Schaden: wann die Kanzlei haftet

Dein Auftrag an die Kanzlei ist ein Vertrag über eine Geschäftsbesorgung (§ 675 Abs. 1 BGB); ein umfassendes Dauermandat samt Buchführung hat der Bundesgerichtshof als einheitlichen Dienstvertrag behandelt. Verletzt die Kanzlei eine Pflicht aus diesem Vertrag, kannst du Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht (§ 280 Abs. 1 BGB). Dafür müssen vier Dinge zusammenkommen:

  1. Die Kanzlei hat etwas falsch gemacht oder unterlassen, das nach Inhalt und Umfang des Mandats ihre Aufgabe war.
  2. Sie hat das zu vertreten. Das vermutet das Gesetz; entlasten muss sich die Kanzlei (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  3. Dein Vermögen steht schlechter da, als es ohne den Fehler stünde. Diesen Schaden musst du darlegen und beweisen.
  4. Der Nachteil geht auf genau diesen Fehler zurück. Wäre er auch bei richtiger Arbeit eingetreten, fehlt der Zusammenhang.

Der Maßstab: dein Vermögen ohne den Fehler

Der BGH ermittelt den Schaden mit einem Vergleich: deine tatsächliche Vermögenslage gegen die, die es ohne den Fehler gäbe (§ 249 Abs. 1 BGB, sogenannte Differenzhypothese). Verglichen wird das ganze Vermögen, nicht Posten für Posten.

Daraus folgt für Steuerfälle: Eine Steuer, die das Gesetz ohnehin von dir verlangt, steht auf beiden Seiten und fällt heraus. Hat erst der Fehler die Steuer ausgelöst, sieht es anders aus: Rät eine Kanzlei pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und werden dadurch stille Reserven aufgedeckt, ist die Einkommensteuer darauf nach dem BGH grundsätzlich ein Schaden. Kosten für Steuerberater, Anwalt und Gericht, mit denen du die Folgen abwehrst, können ebenfalls dazugehören.

Vorteile aus demselben Fehler zählen mit. Hängen sie unmittelbar und spiegelbildlich mit den Nachteilen zusammen, stehen sie direkt im Vergleich; entferntere rechnet der BGH nur an, wenn das bei wertender Betrachtung angemessen ist. Den Schaden samt der unmittelbaren Vorteile legst du dar, einen Vorteilsausgleich darüber hinaus muss die Kanzlei beweisen.

Merke

Schaden ist nur, was dir ohne den Fehler erspart geblieben wäre. Die Steuer, die das Gesetz verlangt, zahlst du in beiden Rechnungen.

Was schiefgelaufen ist
Mögliche Folge
Wer trägt was (Grundsatz)
Erklärung zu spät übermittelt, obwohl deine Unterlagen vollständig waren
Verspätungszuschlag, eventuell Zinsen
Steuer: du. Zuschlag: möglicher Schaden. Zinsen: soweit sie ohne die Verspätung nicht entstanden wären, gegengerechnet mit Vorteilen
Einspruchsfrist versäumt oder Antrag vergessen
zu hohe Steuer bleibt bestehen, Erstattung verloren
Was Einspruch oder Antrag gebracht hätten: möglicher Schaden. Der Rest: du
Vorsteuer doppelt gebucht oder Einnahme vergessen
Nachzahlung, eventuell mit Zinsen
Nachzahlung: du, sie war geschuldet. Zinsen: hängt am Vergleich
Falsch zu einer Gestaltung geraten
Steuer, die es ohne die Gestaltung nicht gäbe
Diese Steuer: möglicher Schaden
Deine Belege kamen zu spät oder lückenhaft
Zuschlag, Schätzung
Grundsatz: du; haben beide Seiten Fehler gemacht, hängt der Ersatz vor allem davon ab, wer den Schaden überwiegend verursacht hat (§ 254 Abs. 1 BGB)

Beim Finanzamt stehst du selbst in der Pflicht

Für das Finanzamt ist die Kanzlei nur deine Vertreterin. Steuer, Zuschläge und Zinsen setzt es gegen dich fest, und das Versäumnis der Kanzlei rechnet es dir zu, beim Verspätungszuschlag (§ 152 Abs. 1 Satz 2 AO) ebenso wie beim Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO). Wie du Termine sicherst, wenn die Kanzlei nicht mehr antwortet, steht im Beitrag Steuerberater reagiert nicht.

Den Bescheid zahlst du deshalb zum Termin, auch den Teil, den du von der Kanzlei zurückhaben willst. Legst du Einspruch ein, bleibt der Betrag trotzdem zu zahlen (§ 361 Abs. 1 AO). Ob die Kanzlei ihn ersetzen muss, klärt ihr unter euch.

Berufshaftpflicht und Haftungsgrenze der Kanzlei

Wer als Steuerberater selbstständig arbeitet, braucht eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden und muss sie halten, solange die Bestellung besteht (§ 67 Abs. 1 StBerG); für Kanzleien in Gesellschaftsform gilt dasselbe (§ 55f Abs. 1 StBerG). Die Mindestsummen, Stand September 2026:

Wer versichert ist
Mindestsumme je Versicherungsfall
Grundlage
Steuerberaterin oder Steuerberater, selbstständig
250.000 €; ist eine Jahreshöchstleistung vereinbart, mindestens 1 Mio. €
§ 52 Abs. 1 und 3 DVStB
Gesellschaft, die die Haftung ihrer Gesellschafter nicht beschränkt
500.000 €
§ 55f Abs. 4 StBerG
Gesellschaft, für die rechtsformbedingt keine natürliche Person haftet oder deren Haftung beschränkt ist, etwa eine Steuerberatungs-GmbH
1 Mio. €
§ 55f Abs. 3 StBerG

Der Höhe nach begrenzen darf die Kanzlei ihre Haftung nur für fahrlässig verursachte Schäden, und zwar auf zwei Wegen (§ 67a Abs. 1 StBerG): mit einer Vereinbarung im Einzelfall in Textform bis zur Mindestversicherungssumme oder mit vorformulierten Vertragsbedingungen bis zu deren Vierfachem, sofern sie insoweit versichert ist. Bei einer Einzelkanzlei sind das 250.000 € oder 1 Mio. €, für Gesellschaften gilt die Regel entsprechend. Ob deine Kanzlei so eine Begrenzung vereinbart hat, steht in deinem Auftrag oder in ihren Auftragsbedingungen.

Deine Forderung richtest du an die Kanzlei. Einen eigenen Anspruch gegen ihren Versicherer hast du nur ausnahmsweise, etwa wenn über das Vermögen der Kanzlei das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder ihr Aufenthalt unbekannt ist (§ 115 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VVG). Machst du den Anspruch geltend, muss die Kanzlei das ihrem Versicherer binnen einer Woche anzeigen (§ 104 Abs. 1 VVG). Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung darf der Versicherungsvertrag ausschließen (§ 53a Abs. 1 Nr. 1 DVStB). Greift so ein Ausschluss, hängt dein Geld am Vermögen der Kanzlei.

Den Schaden klein halten: Einspruch und Zahlung

Unterlässt du schuldhaft, einen Schaden abzuwenden oder zu mindern, bekommst du je nach den Umständen weniger oder gar keinen Ersatz (§ 254 Abs. 2 BGB). Bei einem fehlerhaften Bescheid heißt das: den Einspruch prüfen, solange er möglich ist. In einem Regressprozess gegen einen Steuerberater hat der BGH geprüft, ob der Mandant den Steuerschaden noch mit einem rechtzeitigen Rechtsbehelf hätte abwenden können. Wie du einen Einspruch aufbaust, zeigt der Beitrag zum Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Frist

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 Abs. 1 AO), gleich, bei wem der Fehler liegt. Liegt ihr rechnerisches Ende auf einem Wochenende oder Feiertag, darfst du den Einspruch noch am Werktag danach einlegen (§ 108 Abs. 3 AO).

Achtung

Lässt du die Steuer liegen, bis die Kanzlei zahlt, kostet jeder angefangene Monat 1 % Säumniszuschlag auf den auf 50 € abgerundeten Rückstand, sobald deine Überweisung mehr als drei Tage zu spät kommt (§ 240 Abs. 1 und 3 AO). Diesen Zuschlag hast dann du verursacht.

Wann der Anspruch gegen die Kanzlei verjährt

Die Frist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie läuft ab dem Ende des Jahres, in dem zweierlei zusammenkommt: Der Anspruch ist entstanden, und du kennst die Umstände und die Kanzlei als Schuldnerin oder hättest sie ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Ohne Rücksicht auf dein Wissen ist zehn Jahre nach der Entstehung Schluss, spätestens 30 Jahre nach der Pflichtverletzung (§ 199 Abs. 3 BGB).

Ältere Ratgeber nennen noch eine eigene Verjährungsregel für Steuerberater in § 68 StBerG. Sie ist mit Wirkung vom 15. Dezember 2004 aufgehoben, der Paragraf ist heute leer. Was der BGH zu ihr über die Entstehung des Schadens entwickelt hat, überträgt er aber auf § 199 BGB. Danach entsteht ein Steuerschaden in der Regel nicht, bevor dir der belastende Bescheid zugeht, denn bis dahin ist offen, ob das Finanzamt den Sachverhalt überhaupt aufgreift. Beim Ersatz eines Verspätungszuschlags hat der BGH frühestens auf dessen Festsetzung abgestellt, bei Säumniszuschlägen auf den Moment, in dem das Finanzamt sie einfordert, etwa mit einer Mahnung.

Verhandelst du mit der Kanzlei über den Anspruch, ist die Verjährung gehemmt, bis eine Seite die Verhandlung abbricht; danach bleiben dir mindestens drei Monate (§ 203 BGB).

Elins Bescheid für 2024: was davon Schaden sein kann

BeispielElin, Onlinehändlerin für Tee in Bremen

Elin verkauft Tee in ihrem Onlineshop, Buchhaltung und Jahreserklärungen macht eine Bremer Kanzlei. Am Dienstag, 20. Januar 2026 hat die Kanzlei alle Unterlagen für 2024. Nach Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 1 EGAO endet die Abgabefrist für 2024 mit Kanzlei am Donnerstag, 30. April 2026. Die Einkommensteuererklärung geht erst am Freitag, 7. August 2026 raus. Das Finanzamt gibt den Bescheid am Montag, 14. September zur Post; bekannt gegeben ist er damit am Freitag, 18. September 2026, dem vierten Tag nach der Aufgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Das Beispiel zeigt nur die Einkommensteuer, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Posten im Bescheid
Rechnung
Betrag
Einkommensteuer 2024
festgesetzt
18.400 €
Nachzahlung
18.400 € minus 6.000 € festgesetzte Vorauszahlungen
12.400 €
Verspätungszuschlag
0,25 % von 12.400 € = 31 € je angefangenem Monat, Mai bis August: 4 × 31 €
124 €
Nachzahlungszinsen
ab 1. Juni 2026 drei volle Monate: 12.400 € × 0,15 % × 3 = 55,80 €, zu ihren Gunsten gerundet
55 €
Zu zahlen
12.400 € + 124 € + 55 €
12.579 €

Ohne Fristverlängerung ist der Zuschlag Pflicht, weil die Erklärung für 2024 nicht binnen 16 Monaten nach Jahresende kam (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO, Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 5 EGAO); 31 € liegen über dem Mindestbetrag von 25 € (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO). Zinsen laufen für 2024 erst ab dem 1. Juni 2026, 17 Monate nach Jahresende (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 7 EGAO). Wie die Monate gezählt werden, erklärt der Beitrag Verspätungszuschlag berechnen.

Der Vergleich mit einer Abgabe am 30. April sortiert die 12.579 €:

Posten
Auch bei pünktlicher Abgabe?
Einordnung
12.400 € Steuer
ja
kein Schaden
124 € Verspätungszuschlag
nein
möglicher Schaden, wenn die Kanzlei die Verspätung zu vertreten hat
55 € Zinsen
unklar: ob der Bescheid dann vor dem 1. Juni gekommen wäre, steht nicht fest, und die 12.400 € lagen bis zur Zahlung auf Elins Konto
offen

Elin zahlt die 12.579 € zum Termin im Bescheid. Am Donnerstag, 24. September schreibt sie der Kanzlei per E-Mail und Brief, mit der Übergabe-Mail vom 20. Januar als Anlage: Frist verpasst, bitte die 124 € ersetzen, bis Freitag, 9. Oktober zu den Zinsen Stellung nehmen und den Fall der Berufshaftpflicht melden. Ob ein Einspruch etwas ändern kann, lässt sie rechtzeitig vor Montag, 19. Oktober 2026 prüfen; an dem Tag endet die Frist, weil der 18. Oktober ein Sonntag ist. Bleibt die Kanzlei stumm, beantragt sie bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen die Auskunft über den Versicherer und eine Vermittlung. Weil der Bescheid 2026 kam und sie den Fehler kennt, verjährt ein Anspruch nach der Grundregel mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Ob ihr die 124 € oder die Zinsen zustehen, bewertet dieser Beitrag nicht. Das prüft im Streit eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Steuerrecht, entscheiden kann es nur ein Gericht.

ZeitleisteElins Bescheid für 2024: von den Unterlagen bis zur Verjährung
  1. Kanzlei hat alle Unterlagen für 2024
  2. Abgabefrist für 2024 mit Kanzlei
  3. Nachzahlungszinsen für 2024 beginnen
  4. Erklärung wird übermittelt
  5. Bescheid gilt als bekannt gegeben
  6. Einspruchsfrist endet
  7. Ersatzanspruch verjährt nach der Grundregel

Vom Bescheid zur Forderung an die Kanzlei: sechs Schritte

  1. Den Bescheid zum Termin zahlen und das Ende der Einspruchsfrist eintragen.
  2. Sichern, was den Fehler belegt: Auftrag und Auftragsbedingungen, das Datum, an dem deine Unterlagen vollständig waren, Schriftwechsel und Bescheide.
  3. Jede Position des Bescheids durch den Vergleich schicken. In die Forderung gehört nur, was bei fehlerfreier Arbeit nicht angefallen wäre.
  4. Die Kanzlei schriftlich anschreiben, mit Fehler, Beträgen und Antwortdatum, und sie bitten, den Versicherer zu informieren und zu nennen.
  5. Nennt sie ihn nicht, gibt die Steuerberaterkammer auf Antrag Name, Adresse und Versicherungsnummer heraus (§ 67 Abs. 3 StBerG). Zuständig ist die Kammer, zu deren Bezirk die Niederlassung der Kanzlei gehört (§ 73 Abs. 1 StBerG). Im Streit vermittelt sie auf Antrag (§ 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG), über den Schadensersatz entscheidet sie nicht.
  6. Bei einem Nein oder hohen Beträgen anwaltlichen Rat holen, etwa bei einem Fachanwalt für Steuerrecht, und das Verjährungsende eintragen.

Für Schritt 4 kannst du dieses Muster nehmen; trag nur die Posten ein, die den Vergleich bestanden haben.

VorlageSchreiben an die Kanzlei: Schaden aus einem Fehler anmelden
[Dein Name]
[Deine Anschrift]

[Name der Kanzlei]
[Anschrift der Kanzlei]

[Ort], [Datum]

Mandat [Mandantennummer]: Ersatz eines Schadens aus [Auftrag, etwa Einkommensteuererklärung und Jahr]

Sehr geehrte [Anrede],

[was schiefgelaufen ist, in ein oder zwei Sätzen mit Daten, etwa wann deine Unterlagen vollständig waren und wann die Erklärung übermittelt wurde]

Dadurch sind mir folgende Beträge entstanden, die bei fehlerfreier Bearbeitung nicht angefallen wären:
- [Posten, etwa Verspätungszuschlag laut Bescheid vom Datum]: [Betrag] €
- [weiterer Posten]: [Betrag] €

Den Bescheid habe ich am [Datum der Zahlung] bezahlt. Ich bitte Sie, mir diese Beträge bis zum [Datum] zu ersetzen oder bis dahin Stellung zu nehmen.

Bitte melden Sie den Vorgang Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und nennen Sie mir den Versicherer mit Anschrift und Versicherungsnummer.

Anlagen: [etwa Bescheid, Nachweis über die Übergabe der Unterlagen, Schriftwechsel]

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Willst du danach die Kanzlei wechseln, steht der Ablauf im Beitrag Steuerberater wechseln. Und damit die nächste Abgabefrist auch in deinem eigenen Kalender steht: enno behält Fristen im Blick. Was ans Finanzamt geht, prüft und übermittelt deine Kanzlei, oder du erledigst das selbst.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 46 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 46 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.

Bank, Belege und Fristen an einem Ort, jede Nacht abgeglichen. UStVA und EÜR vorbereitet, jede Zahl mit Quelle. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

Zugang anfragen

Weiterlesen

  1. Steuerberater & ZusammenarbeitSteuerberater-Kosten der GmbH: was die Kanzlei im Jahr nach StBVV berechnen darfSteuerberater Kosten GmbH und UG: jede Gebühr der StBVV für Buchführung, Abschluss, Erklärungen und Lohn, mit Rahmen, Mitte und einer vollen Jahresrechnung.10 Min
  2. Steuerberater & ZusammenarbeitSteuerberater für Gründer: wo die Kanzlei im ersten Jahr hilft und was du selbst lernstSteuerberater für Gründer: an welchen Stellen des ersten Jahres eine Kanzlei hilft, was das nach StBVV kostet und welche Routine du selbst übernimmst.10 Min
  3. Steuerberater & ZusammenarbeitSteuerberater kündigen und selber machen: was du vorher klärst und was schwer bleibtSteuerberater kündigen und selber machen: welche Frist am Mandat hängt, welche Daten du für das angefangene Jahr brauchst und wo Hilfe sinnvoll bleibt.11 Min