Steuerberater-Erstgespräch: Kosten, Unterlagen und die Fragen bis zum Angebot

Steuerberater-Erstgespräch vorbereiten: was das Gespräch kostet, warum die Kanzlei deinen Ausweis sehen will und welche Fragen zu einem klaren Angebot führen.

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Thema
Steuerberater & Zusammenarbeit
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Obergrenze von 190 € aus § 21 Abs. 1 StBVV schützt nur Verbraucher; wer im Zuge der Gründung oder für seinen Betrieb fragt, handelt in aller Regel als Unternehmer und zahlt nach der Gebührenordnung oder einem vorher in Textform vereinbarten Preis.
  • Steuerberater müssen jeden neuen Mandanten nach dem Geldwäschegesetz identifizieren, grundsätzlich bevor die Geschäftsbeziehung beginnt, bei einer natürlichen Person etwa anhand eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild.
  • Eine Vergütungsvereinbarung braucht Textform, muss Art und Umfang des Auftrags bezeichnen und darf nicht in der Vollmacht stehen (§ 4 Abs. 1 StBVV).
  • Für fahrlässige Fehler darf eine Einzelkanzlei ihre Haftung im Einzelfall in Textform auf 250.000 € begrenzen, mit vorformulierten Bedingungen auf 1 Mio. €, soweit sie so hoch versichert ist.
Illustration: zwei Holzstühle einander gegenüber an einem kleinen runden Tisch, darauf ein gefaltetes Blatt und ein Lederetui
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Was das erste Gespräch kostet
  2. 02Die Kanzlei prüft dich: Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
  3. 03Ein Blatt, aus dem die Kanzlei ein Angebot machen kann
  4. 04Fragen an die Kanzlei und warum jede zählt
  5. 05Was am Ende auf dem Tisch liegt
  6. 06Giselas Blatt und ihr Termin in der Kanzlei
  7. 07Vom ersten Anruf bis zur Unterschrift in fünf Schritten

Im Erstgespräch prüft ihr euch gegenseitig. Du findest heraus, ob die Kanzlei zu deinem Betrieb passt; die Kanzlei muss nach dem Geldwäschegesetz feststellen, wer du bist, und entscheidet, ob sie dich nimmt. Bring deshalb deinen Ausweis, ein Blatt mit deinen Zahlen und deine Fragen mit, dann kann aus dem Termin ein Angebot werden. Den Preis klärst du vorher: Die Grenze von 190 € schützt nur Verbraucher, und wer eine Kanzlei für einen Betrieb sucht, den er gründet oder schon führt, zählt in aller Regel nicht dazu.

Was das erste Gespräch kostet

§ 21 Abs. 1 StBVV deckelt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer (§ 15 StBVV). Das gilt nur, wenn es bei diesem einen Gespräch bleibt, du diese Kanzlei zum ersten Mal fragst und Verbraucherin oder Verbraucher bist. Das bist du nach § 13 BGB nur bei einem Geschäft, das überwiegend weder deinem Gewerbe noch deiner selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.

Für Gründerinnen und Gründer hat der Bundesgerichtshof zwei Fälle unterschieden. Wer ein Geschäft im Zuge einer Existenzgründung abschließt, handelt schon als Unternehmer (Beschluss vom 24. Februar 2005, III ZB 36/04). Verbraucherin blieb dagegen eine angehende Mitinhaberin eines Fitnessstudios, deren Auftrag an einen Steuerberater die Entscheidung, ob sie überhaupt gründet, erst vorbereiten sollte (Urteil vom 15. November 2007, III ZR 295/06). Es zählte der Zweck des Auftrags, nicht wie fest sie schon entschlossen war.

Greift die Grenze nicht, rechnet die Kanzlei auf einem von drei Wegen ab:

Abrechnung
Grundlage
Was das heißt
Gebühr für Rat oder Auskunft
§ 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV
1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr aus Tabelle A, je nach Gegenstandswert
Zeitgebühr
§ 13 StBVV
16,50 bis 41 € für jede angefangene Viertelstunde, wenn sich kein Gegenstandswert schätzen lässt
vereinbarter Preis
§ 4 StBVV
etwa ein Festbetrag oder ein Stundensatz, vereinbart in Textform

Manche Kanzleien laden kostenlos zum Kennenlernen ein, andere berechnen schon eine halbe Stunde. Frag bei der Terminvereinbarung und lass dir die Antwort in Textform geben, etwa per E-Mail; eine Vereinbarung über die Vergütung braucht diese Form ohnehin (§ 4 Abs. 1 StBVV). Eine Gebühr nach § 21 wird auf die Gebühr einer späteren Arbeit angerechnet, die mit dem Rat zusammenhängt (§ 21 Abs. 1 Satz 3 StBVV). Die Gebühren der laufenden Arbeit rechnet der Beitrag Steuerberater-Kosten für Selbstständige vor.

Die Kanzlei prüft dich: Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz

Steuerberater gehören zu den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG), und ihre Sorgfaltspflichten gelten bei allen neuen Kunden (§ 10 Abs. 3a GwG). Identifizieren muss die Kanzlei dich, bevor die Geschäftsbeziehung beginnt; nur bei geringem Risiko darf sie das noch während der Begründung abschließen (§ 11 Abs. 1 GwG). Als Geschäftsbeziehung zählt schon eine berufliche Beziehung, bei der man beim ersten Kontakt von gewisser Dauer ausgeht (§ 1 Abs. 4 GwG). Nimm den Ausweis also zum ersten Termin mit.

Was die Kanzlei klärt
Vorschrift
Was du beiträgst
Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift
§ 11 Abs. 4 Nr. 1 GwG
gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild, etwa Personalausweis oder Reisepass, oder die Online-Ausweisfunktion (§ 12 Abs. 1 GwG)
ob du für jemand anderen handelst, einen wirtschaftlich Berechtigten
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG
deine Auskunft; wenn ja, legst du das offen und weist seine Identität nach (§ 11 Abs. 6 GwG)
Zweck und angestrebte Art der Zusammenarbeit
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 GwG
dein Vorbereitungsblatt
ob du oder jemand aus deiner Familie oder deinem engen Umfeld ein hochrangiges öffentliches Amt hat oder hatte
§ 10 Abs. 1 Nr. 4, § 1 Abs. 12 bis 14 GwG
deine Auskunft
bei UG oder GmbH: Firma, Rechtsform, Registernummer, Sitz, Geschäftsführung, wirtschaftlich Berechtigte
§ 11 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5, § 12 Abs. 2 und 3 GwG
Handelsregisterauszug und die Namen der Berechtigten; einen Nachweis der Eintragung im Transparenzregister oder einen Auszug holt die Kanzlei ein

Vom Ausweis notiert die Kanzlei Art, Nummer und ausstellende Behörde. Kopieren oder einscannen darf und muss sie ihn (§ 8 Abs. 2 GwG). Die Aufzeichnungen hebt sie grundsätzlich fünf Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem euer Mandat endet (§ 8 Abs. 4 GwG).

Will die Kanzlei dich nicht als Mandanten, muss sie dir das unverzüglich mitteilen (§ 63 StBerG).

Ein Blatt, aus dem die Kanzlei ein Angebot machen kann

Nach der Gebührenordnung hängt der Preis an deinen Zahlen: Die EÜR misst sie an der höheren Summe aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben (§ 25 Abs. 1 StBVV), die Einkommensteuererklärung an der Summe der positiven Einkünfte (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Aufs Blatt gehören:

  1. der Stand deiner Anmeldungen: Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Steuernummer
  2. dein Geschäftsmodell in drei Sätzen: was du verkaufst, an wen und wie bezahlt wird
  3. erwarteter Umsatz und erwartete Kosten fürs erste volle Jahr, Mengen je Monat, geplante Mitarbeitende
  4. vorhandene Bescheide, vor allem der letzte Einkommensteuerbescheid
  5. welche Aufgaben du abgeben willst und welche du behältst
  6. zwei oder drei offene Fragen, die wichtigste zuerst

Belege brauchst du zum ersten Termin noch nicht. Was die Kanzlei später jährlich haben will, steht im Beitrag Unterlagen für den Steuerberater.

Preisfrage und Blatt passen in eine E-Mail an die Kanzlei, etwa nach diesem Muster.

VorlageAnfrage für ein Erstgespräch mit Preisfrage und Eckdaten
Betreff: Anfrage Erstgespräch, [Einzelunternehmen, UG oder GmbH], [Gründung am Datum oder Betrieb seit Jahr]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche eine Kanzlei für [meine geplante Gründung oder meinen Betrieb] und bitte um einen Termin für ein Erstgespräch. Mir passen [zwei oder drei Zeitfenster].

Bitte teilen Sie mir vorab per E-Mail mit, ob und wie Sie das Erstgespräch berechnen.

Damit Sie sich vorbereiten können, meine Eckdaten:
- Stand der Anmeldungen: [Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Steuernummer]
- Geschäftsmodell: [was ich verkaufe, an wen und wie bezahlt wird]
- Erwartet fürs erste volle Jahr: Umsatz [Betrag] €, Kosten [Betrag] €, [Zahl] Mitarbeitende
- Mengen im Monat: etwa [Zahl] Kontobewegungen und [Zahl] Belege
- Abgeben möchte ich: [Buchhaltung, Lohn, Voranmeldungen, EÜR oder Jahresabschluss, Erklärungen]
- Meine wichtigste Frage: [Frage]

Zum Termin bringe ich meinen Ausweis und [meinen letzten Einkommensteuerbescheid] mit.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Telefonnummer]

Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.

Fragen an die Kanzlei und warum jede zählt

Frage
Warum sie zählt
Welche Aufgaben übernehmen Sie: Buchhaltung, Lohn, Voranmeldungen, EÜR oder Jahresabschluss, Erklärungen?
Die Gebührenordnung kennt für jede Aufgabe eine eigene Gebühr, etwa für die Buchführung (§ 33 StBVV), die Löhne (§ 34) und die EÜR (§ 25). Angebote vergleichst du deshalb nur mit derselben Liste.
Rechnen Sie nach der Gebührenordnung ab oder mit einer Vereinbarung?
Nach der StBVV wählt die Kanzlei den Satz im Rahmen nach billigem Ermessen (§ 11 StBVV). Fehlt einer Vereinbarung etwa die Textform oder die Bezeichnung, kann sie daraus nicht mehr als die gesetzliche Vergütung fordern (§ 4b StBVV).
Wie erreiche ich Sie, und wie schnell antworten Sie?
Eine Antwortzeit könnt ihr in den Auftrag schreiben. Bei einem Bescheid zählt sie besonders, denn für den Einspruch bleibt ein Monat (§ 355 Abs. 1 AO).
In welcher Form wollen Sie Belege und Kontodaten?
Ob die Kanzlei einen Export aus deiner Software einliest, Zugriff auf die Kontoumsätze möchte oder Papier annimmt, bestimmt deine Vorarbeit.
Wer behält welche Frist im Blick?
Ist eine Kanzlei mit den Erklärungen beauftragt, gilt Ende Februar des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO), für das Jahr der Eröffnung darf das Finanzamt sie aber früher anfordern (§ 149 Abs. 4 AO). Beim Verspätungszuschlag zählt das Verschulden eines Vertreters wie dein eigenes (§ 152 Abs. 1 Satz 2 AO).
Welche Vollmacht brauchen Sie, und sollen Bescheide an Sie gehen?
Mit Empfangsvollmacht soll das Finanzamt deine Bescheide der Kanzlei bekannt geben (§ 122 Abs. 1 Satz 4 AO), und ab dieser Bekanntgabe läuft der Einspruchsmonat. Was jedes Kreuz im amtlichen Muster bewirkt, erklärt der Beitrag zur Steuerberater-Vollmacht.
Wie sind Sie versichert, und begrenzen Sie Ihre Haftung?
Selbstständige Steuerberater müssen eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden halten (§ 67 Abs. 1 StBerG), mit mindestens 250.000 € je Versicherungsfall (§ 52 Abs. 1 DVStB). An diese Summe knüpft auch die erlaubte Haftungsbegrenzung an (§ 67a Abs. 1 StBerG).

Was am Ende auf dem Tisch liegt

Will die Kanzlei dich als Mandanten, kommt mit dem Angebot, was du unterschreiben sollst. Prüf diese vier Punkte einzeln.

  • Der Auftrag beschreibt, was die Kanzlei tut. Verweist er auf Auftragsbedingungen, lass sie dir vor der Unterschrift geben.
  • Eine Vergütungsvereinbarung schließt ihr, sobald ihr einen Preis festlegt, statt nach der Gebührenordnung abzurechnen, etwa einen Festpreis. Sie muss Art und Umfang des Auftrags bezeichnen, und neben ihr darf nur der Auftrag stehen, von allem anderen ist sie deutlich abzusetzen (§ 4 Abs. 1 StBVV).
  • Eine Haftungsbegrenzung ist nur für fahrlässig verursachte Schäden erlaubt (§ 67a Abs. 1 StBerG). Im Einzelfall in Textform vereinbart, reicht sie bis zur Mindestversicherungssumme, bei einer Einzelkanzlei 250.000 €. In vorformulierten Bedingungen darf es das Vierfache sein, also 1 Mio. €, und nur, soweit die Kanzlei so hoch versichert ist.
  • Die Vollmacht fürs Finanzamt ist ein eigenes Papier, und eine Vergütungsvereinbarung darf nicht in ihr stecken (§ 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV).

Giselas Blatt und ihr Termin in der Kanzlei

BeispielGisela, Sprachschule in Regensburg

Gisela hat acht Jahre angestellt Deutsch als Fremdsprache unterrichtet. Am Montag, 4. Januar 2027, eröffnet sie in Regensburg ihre Sprachschule als Einzelunternehmen. Für Donnerstag, 15. Oktober 2026, bekommt sie einen Termin bei einer Steuerberaterin und fragt am Telefon nach dem Preis. Per E-Mail kommt eine kurze Vergütungsvereinbarung: 20 Minuten Kennenlernen ohne Berechnung, danach 30 € netto je angefangene Viertelstunde. Gisela bestätigt per E-Mail.

Punkt
Giselas Angaben
Stand
keine Gewerbeanmeldung, Fragebogen noch offen; Einkommensteuerbescheid 2025 aus der Anstellung liegt bei
Geschäftsmodell
Abendkurse Deutsch, Kurse in zwei Firmen, Einzelstunden; Zahlung per Überweisung, keine Kasse
Abendkurse 2027
3 Kursblöcke × 4 Kurse × 8 Teilnehmende × 280 € = 26.880 €
Firmenkurse 2027
2 Firmen × 36 Termine × 150 € = 10.800 €
Einzelstunden 2027
120 Stunden × 55 € = 6.600 €
Einnahmen zu Endpreisen
26.880 + 10.800 + 6.600 = 44.280 €
Kosten 2027
Miete 12 × 950 € = 11.400 €, Honorarlehrkraft ab März 10 × 800 € = 8.000 €, Material, Werbung, Versicherungen 3.600 €; zusammen 23.000 €
Überschuss, geplant
44.280 − 23.000 = 21.280 €
Mengen
rund 60 Kontobewegungen und 25 Eingangsbelege im Monat
für die Kanzlei
Fragebogen, EÜR, Einkommensteuererklärung, falls nötig Umsatzsteuer
offene Fragen
1. Bleibe ich mit einer Honorarlehrkraft freiberuflich? 2. Muss in meinen Kurspreisen Umsatzsteuer stecken?

Ihre Buchhaltung will Gisela selbst führen, mit enno: Es sortiert nachts Bank und Belege, und für die Kanzlei gibt es einen DATEV-Export. Ob die Steuerberaterin den einliest, steht auf Giselas Fragenliste.

Um 10 Uhr scannt die Steuerberaterin den Personalausweis ein und fragt, ob Gisela auf eigene Rechnung handelt und ob sie oder jemand aus ihrer Familie ein hohes öffentliches Amt hat. Beides verneint Gisela.

Zur ersten offenen Frage nennt die Steuerberaterin nur den Maßstab: Arbeiten fachlich vorgebildete Kräfte mit, bleibt Gisela nur dann freiberuflich, wenn sie auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Das will sie am Kursplan prüfen. Zur zweiten: Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, können steuerfrei sein, etwa wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass dort Ausbildung oder Fortbildung stattfindet (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG). Beides soll vor dem Fragebogen geklärt sein, und den übermittelt Gisela innerhalb eines Monats nach der Eröffnung, also bis Donnerstag, 4. Februar 2027 (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Dann kommt Giselas Liste. Die Kanzlei liest den Export ein, antwortet auf E-Mails binnen zwei Werktagen und schickt jedes Quartal eine Fristenliste. Die Erklärungen 2027 wären mit Kanzlei am Mittwoch, 28. Februar 2029, fällig, falls das Finanzamt wegen der Eröffnung nicht früher anfordert. Um 11:07 Uhr ist Schluss. Bis Freitag, 23. Oktober 2026, soll das Angebot kommen: Fragebogen und die zwei Fragen nach Zeit, EÜR und Einkommensteuererklärung 2027 zum Festpreis, dazu Auftragsbedingungen und Vollmacht.

Von 67 Minuten Gespräch waren 20 frei, bleiben 47. Das sind drei volle Viertelstunden und eine angefangene, also 4 × 30 € = 120 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer 142,80 €. Ohne Blatt hätte jede weitere angefangene Viertelstunde, in der Giselas Zahlen erfragt werden, 35,70 € gekostet.

ZeitleisteGisela: vom Erstgespräch bis zur ersten Abgabefrist mit Kanzlei
  1. Erstgespräch in der Kanzlei
  2. Angebot der Kanzlei soll da sein
  3. Eröffnung der Sprachschule
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fällig
  5. Erklärungen 2027 mit Kanzlei fällig, falls das Finanzamt nicht früher anfordert

Vom ersten Anruf bis zur Unterschrift in fünf Schritten

  1. Frag bei der Terminvereinbarung, ob und wie das Gespräch berechnet wird, und lass dir die Antwort in Textform geben.
  2. Schreib dein Blatt mit den sechs Punkten von oben.
  3. Leg Ausweis, Bescheide und bei einer UG oder GmbH den Handelsregisterauszug dazu, und nimm die Fragenliste mit.
  4. Lass dir jedes Angebot mit Leistungsliste in Textform schicken und vergleiche nur gleiche Aufgaben bei gleicher Abrechnungsart. Wie du Kanzleien für ein zweites Gespräch findest, beschreibt der Beitrag Steuerberater finden.
  5. Unterschreib erst, wenn Auftrag, Vergütungsvereinbarung, Auftragsbedingungen und Vollmacht zusammenpassen. Nenn der Kanzlei danach die Termine, die als Nächstes anstehen, bei einer Gründung zuerst die Monatsfrist für den Fragebogen.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 33 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 33 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Rechtsprechung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

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