Steuerberater für Gründer: wo die Kanzlei im ersten Jahr hilft und was du selbst lernst
Steuerberater für Gründer: an welchen Stellen des ersten Jahres eine Kanzlei hilft, was das nach StBVV kostet und welche Routine du selbst übernimmst.
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- Steuerberater & Zusammenarbeit
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist mindestens fünf Kalenderjahre gebunden; solche Weichen vor dem Start sind ein naheliegender Anlass für einen bezahlten Beratungstermin.
- Wer 2027 ohne Kleinunternehmerregelung gründet, gibt nach heutigem Gesetz 2027 und 2028 jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, jeweils bis zum 10. des Folgemonats.
- Für die Hilfe beim Einrichten der Buchführung sieht die StBVV die Zeitgebühr vor, seit Juli 2025 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde.
- Das Bundesprogramm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU fördert nach seiner Richtlinie, die für Anträge bis Ende 2026 gilt, keine Beratung, die überwiegend steuerberatende Tätigkeiten wie Buchführung oder Jahresabschlüsse betrifft.

Inhalt · 8 Abschnitte
- 01Das Gründungsjahr in vier Etappen
- 02Vor dem Start: Weichen mit langer Bindung
- 03Im ersten Monat: der Fragebogen stellt deinen Zahlungskalender
- 04Die Routine: Belege, Kasse, Voranmeldung
- 05Nach dem ersten Jahr: EÜR, Erklärungen und der erste Bescheid
- 06Was die Kanzlei kostet und was davon zurückkommt
- 07Haukes Fahrradladen: drei bezahlte Termine, der Rest in eigener Hand
- 08Die bezahlten Termine deines Gründungsjahres in fünf Schritten
Im ersten Jahr gibt es drei Stellen, an denen du als Gründerin oder Gründer eine Kanzlei gezielt dazuholen kannst: bei Weichen vor dem Start, die über Jahre binden, beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, aus dem das Finanzamt deine Zahltermine ableitet, und bei der ersten EÜR mit den Jahreserklärungen. Belege, Kasse und Voranmeldungen kommen dagegen laufend wieder, und diese Routine kannst du lernen. Ob sich das Honorar lohnt, entscheidest du Aufgabe für Aufgabe, vor allem danach, wie lange ein Fehler dort nachwirkt. Pflicht ist eine Kanzlei ohnehin nicht, das klärt der Beitrag Brauche ich einen Steuerberater?.
Das Gründungsjahr in vier Etappen
Die Tabelle folgt einem Einzelunternehmen mit Gewerbe.
Zeitpunkt | Entscheidung oder Aufgabe | Was eine Kanzlei dabei tut | Was du selbst kannst |
|---|---|---|---|
vor dem Start | Rechtsform, Einordnung als freier Beruf oder Gewerbe, Kleinunternehmerregelung oder Verzicht | rechnet die Varianten mit deinen Planzahlen durch und nennt die Bindungen | Umsatz, Kosten und erste Einkäufe planen, Fragen notieren |
spätestens einen Monat nach der Eröffnung | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER | prüft deine Schätzungen, übermittelt den Bogen auf Wunsch für dich | ELSTER-Konto anlegen, Bogen ausfüllen |
laufend | Belege, Bank, Kasse, Umsatzsteuer-Voranmeldung | richtet die Buchführung ein, bucht selbst oder überwacht deine Buchungen | Belege ablegen, Kasse abschließen, Voranmeldung übermitteln |
nach dem ersten Jahr | EÜR, Einkommen- und Umsatzsteuererklärung, bei Bedarf Gewerbesteuer, erster Bescheid | erstellt EÜR und Erklärungen, prüft den Bescheid, beantragt eine Anpassung der Vorauszahlungen | Unterlagen vollständig übergeben, Bescheid lesen, Raten einplanen |
Vor dem Start: Weichen mit langer Bindung
Drei Fragen klärst du vor der ersten Rechnung, und alle wirken über das Gründungsjahr hinaus.
Die Rechtsform legt unter anderem fest, wie du den Gewinn ermittelst. UG und GmbH sind Handelsgesellschaften und müssen deshalb bilanzieren (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 242 HGB). Im Einzelunternehmen reicht die EÜR, solange dich keine Buchführungspflicht trifft (§ 4 Abs. 3 EStG).
Ob deine Arbeit als freier Beruf oder als Gewerbe gilt, folgt aus der Tätigkeit selbst, nicht aus einer Wahl. Davon hängen Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer ab, denn die Gewerbesteuer trifft nur Gewerbebetriebe (§ 2 Abs. 1 GewStG).
Bei der Umsatzsteuer bist du im Eröffnungsjahr Kleinunternehmer, solange dein Umsatz 25.000 € nicht übersteigt; schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, wird regulär besteuert. Nach § 19 Abs. 3 UStG hält ein Verzicht auf die Regelung mindestens fünf Kalenderjahre. Erklären kannst du ihn für ein Jahr zwar noch bis Ende Februar des übernächsten Jahres, doch ob auf deinen ersten Rechnungen Umsatzsteuer steht, hängt schon davon ab.
Hier steht ein einzelner bezahlter Termin gegen eine Festlegung, die Jahre hält. Planzahlen und Fragen bereitest du selbst vor; wie das geht und was das erste Gespräch kostet, zeigt der Beitrag zum Steuerberater-Erstgespräch.
Im ersten Monat: der Fragebogen stellt deinen Zahlungskalender
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du elektronisch, spätestens einen Monat nach der Eröffnung deines Betriebs (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Als Beginn der Tätigkeit trägst du laut ELSTER-Ausfüllhilfe aber schon Vorbereitungen ein, etwa das Anmieten eines Ladenlokals oder den Wareneinkauf vor der Eröffnung. Aus deinen geschätzten Einkünften kann das Finanzamt schon im ersten Jahr Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen, zu zahlen am 10. März, Juni, September und Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Die übrigen Felder und ihre Folgen geht der Leitfaden zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzeln durch.
Bist du nicht Kleinunternehmer, hängt der Takt der Umsatzsteuer vom Gründungsjahr ab. Nimmst du deine Tätigkeit auf, ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und im folgenden Kalenderjahr der Monat dein Voranmeldungszeitraum. Für 2021 bis 2026 setzt Satz 6 diese Regel aus: Maßgeblich ist im Gründungsjahr die geschätzte Steuer, im Jahr danach die auf ein volles Jahr umgerechnete Steuer des Vorjahres; liegt sie über 9.000 €, meldest du monatlich, sonst vierteljährlich. Nach heutigem Gesetz (Stand September 2026) meldet also, wer 2027 gründet, 2027 und 2028 jeden Monat. Wer 2026 gegründet hat, meldet 2027 jeden Monat, weil 2027 sein Folgejahr ist.
Die Kanzlei prüft hier, ob deine Schätzungen zu deinem Plan passen, und kann den Bogen mit deiner Vollmacht für dich übermitteln. Eine zu niedrige Schätzung spart keine Steuer, sie schiebt sie in eine spätere Nachzahlung.
Die Routine: Belege, Kasse, Voranmeldung
Was laufend wiederkommt, kannst du lernen: Belege ablegen, Bank und Kasse abstimmen, die Voranmeldung spätestens am zehnten Tag nach dem Monat oder Quartal übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG).
Zwischen allem selbst und allem abgeben liegen Stufen, und die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) rechnet jede anders ab:
Stufe | Vorschrift | Abrechnung |
|---|---|---|
Kanzlei richtet die Buchführung ein, du führst sie | § 32 | Zeitgebühr, einmal |
du buchst, die Kanzlei überwacht | § 33 Abs. 5 | 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle C, je Monat |
du kontierst die Belege, die Kanzlei bucht | § 33 Abs. 3 | 1/10 bis 6/10 nach Tabelle C, je Monat |
die Kanzlei kontiert und bucht | § 33 Abs. 1 | 2/10 bis 12/10 nach Tabelle C, je Monat |
die Kanzlei erstellt nur die Voranmeldung | § 24 Abs. 1 Nr. 7 | 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A, je Meldung |
Bucht die Kanzlei selbst, sind die Voranmeldungen mit der Monatsgebühr abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV). Für die bloße Überwachung gilt das nicht: Erstellt sie dann auch die Voranmeldungen, kommt deren Gebühr dazu.
Nutzt du im Laden eine elektronische Kasse, meldest du sie samt technischer Sicherheitseinrichtung binnen eines Monats nach der Anschaffung über Mein ELSTER (§ 146a Abs. 4 AO). Übernimmt das die Kanzlei, darf sie für die erste Kasse einer Betriebsstätte 10 bis 30 € berechnen (§ 23 Abs. 2 StBVV).
Nach dem ersten Jahr: EÜR, Erklärungen und der erste Bescheid
Im Jahr nach der Gründung kommt die Arbeit, die du bisher nie gemacht hast: EÜR, Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung. Eine Gewerbesteuererklärung kommt erst hinzu, wenn dein Gewerbeertrag die 24.500 € übersteigt oder das Finanzamt dich dazu auffordert (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 und 7 GewStDV).
Der Fristvorteil einer Kanzlei gilt im ersten Jahr nur unter Vorbehalt. Machst du die Erklärungen selbst, hast du bis Ende Juli des Folgejahres Zeit, mit Kanzlei bis Ende Februar des Jahres danach (§ 149 Abs. 2 und 3 AO). Für das Eröffnungsjahr darf das Finanzamt sie trotz Kanzlei früher verlangen. Es muss dir dann vier Monate ab der Anordnung lassen, und vor Ende Juli darf die Frist nicht enden (§ 149 Abs. 4 AO). Plane also nicht fest mit dem Februar.
Mit dem ersten Bescheid kommen eine mögliche Abschlusszahlung und neue Vorauszahlungen, die sich grundsätzlich nach der Steuer dieser Veranlagung richten (§ 37 Abs. 3 EStG). Läuft dein aktuelles Jahr deutlich anders, kannst du eine Anpassung beantragen. Die Prüfung des Bescheids rechnet eine Kanzlei nach Zeit ab (§ 28 StBVV), den Anpassungsantrag mit 2/10 bis 8/10 nach Tabelle A (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 StBVV).
Was die Kanzlei kostet und was davon zurückkommt
Die laufenden Gebühren rechnet der Artikel Steuerberater-Kosten für Selbstständige im Einzelnen nach. Für Gründer kommen drei Punkte dazu.
Für manche Gründungsaufgabe hat die StBVV keinen eigenen Tatbestand, den Fragebogen etwa. Dann wird die Gebühr in sinngemäßer Anwendung der Verordnung bemessen (§ 2), und fehlt ein schätzbarer Gegenstandswert, gilt die Zeitgebühr, seit Juli 2025 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13). Statt nach der Verordnung könnt ihr auch einen Festpreis vereinbaren; die Vereinbarung braucht Textform (§ 4 Abs. 1).
Einen Teil der Rechnung ziehst du als Betriebsausgabe ab, weil er durch den Betrieb veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG). Nach dem BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007 gehören dazu die Kosten für Buchführung und EÜR sowie für Betriebssteuern wie Umsatz- und Gewerbesteuer. Das Eintragen des Gewinns in die Anlage und das übrige Ausfüllen der Einkommensteuererklärung bleiben privat. Bezahlst du vor dem Start eine Beratung, die deinem konkreten Vorhaben dient, zählt sie als vorweggenommene Betriebsausgabe.
Fördergeld für die Steuerberatung gibt es aus dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ nicht. Seine Förderrichtlinie schließt Beratungen aus, die überwiegend steuerberatende Tätigkeiten wie Buchführung oder Jahresabschlüsse zum Inhalt haben. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die schon am Markt tätig sind, und die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 (Stand 24. September 2026).
Merke
Bezahl für Entscheidungen, die dich binden, und lern, was sich wiederholt. Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet mindestens fünf Kalenderjahre, eine Voranmeldung betrifft einen Monat oder ein Quartal.
Haukes Fahrradladen: drei bezahlte Termine, der Rest in eigener Hand
BeispielHauke, Fahrradladen in Kiel
Hauke will am Montag, 1. März 2027, in Kiel einen Fahrradladen eröffnen, als Einzelunternehmen, und plant für März bis Dezember 160.000 € Umsatz ohne Umsatzsteuer. Er bucht eine Kanzlei für drei Termine. Geschäftszahlen, Termindauer und Abrechnung nach Zeit sind Annahmen des Beispiels; gerechnet wird netto, ohne Auslagen und Umsatzsteuer, und ein Angebot ersetzt das nicht.
In der ersten Januarwoche 2027 sitzt er 90 Minuten mit seinen Planzahlen in der Kanzlei. Er bleibt beim Einzelunternehmen und will auf die Kleinunternehmerregelung verzichten: Sein Plan überschreitet die 25.000 € des Eröffnungsjahres schon im April, und mit dem Verzicht zieht er die Vorsteuer aus dem ersten Wareneinkauf von Anfang an ab. Einen Rat kann eine Kanzlei auch nach dem Gegenstandswert abrechnen (§ 21 StBVV); das Beispiel nimmt die Zeitgebühr an (§ 13 StBVV). Sechs angefangene Viertelstunden: 6 × 16,50 € = 99 € bis 6 × 41 € = 246 €.
Mitte Januar mietet er den Laden und bestellt die ersten Räder. Den Fragebogen füllt er selbst aus, samt Verzicht. Bevor er ihn abschickt, prüft die Kanzlei in einem zweiten Termin seine Schätzungen und legt mit ihm fest, wie Kasse, Kartenzahlungen, Bankkonto und Belege in die Buchhaltung laufen (§ 32 StBVV). Beides nach Zeit, zwei Stunden: 8 × 16,50 € = 132 € bis 8 × 41 € = 328 €.
Im Frühjahr 2028 folgen die Erklärungen für 2027. Seine EÜR zeigt 196.000 € Betriebseinnahmen: 160.000 € Umsatz, 30.400 € Umsatzsteuer darauf und 5.600 € Vorsteuer, die ihm das Finanzamt für Januar und Februar erstattet hat. Dem stehen 174.000 € Betriebsausgaben gegenüber, bleiben 22.000 € Gewinn. Andere Einkünfte hat er nicht.
Erklärung für 2027 | Gegenstandswert | Tabellengebühr | Bruchteil | netto |
|---|---|---|---|---|
EÜR (§ 25) | 196.000 €, die höhere der beiden Summen | 548 € (B) | 5/10 bis 30/10 | 274,00 € bis 1.644,00 € |
Einkommensteuer (§ 24 Abs. 1 Nr. 1) | 22.000 €, sein Gewinn | 805 € (A) | 1/10 bis 6/10 | 80,50 € bis 483,00 € |
Umsatzsteuer (§ 24 Abs. 1 Nr. 8) | 10 % von 160.000 € = 16.000 € | 705 € (A) | 1/10 bis 8/10 | 70,50 € bis 564,00 € |
Summe | 425,00 € bis 2.691,00 € |
Nachgerechnet: 548 × 0,5 = 274 und 548 × 3 = 1.644. 805 × 0,1 = 80,50 und 805 × 0,6 = 483. 705 × 0,1 = 70,50 und 705 × 0,8 = 564. Eine Gewerbesteuererklärung fällt weg, weil sein Gewerbeertrag, vereinfacht gleich dem Gewinn, unter 24.500 € bleibt und das Finanzamt keine anfordert.
Über alle drei Termine: 99 + 132 + 425 = 656 € bis 246 + 328 + 2.691 = 3.265 €. Von den Erklärungen für 2027 sind EÜR und Umsatzsteuer Betriebsausgaben, 274 + 70,50 = 344,50 € bis 1.644 + 564 = 2.208 €, abziehbar im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG); die Einkommensteuererklärung bleibt privat.
- Beratung vor dem Start, 90 Minuten246 €
- Schätzungen prüfen, Buchführung einrichten328 €
- EÜR und Erklärungen für 20272.691 €
Den Rest macht Hauke selbst. Bank und Belege sortiert enno nachts, die Voranmeldung bereitet es mit Quellen vor; Hauke prüft sie und übermittelt sie in ELSTER, 2027 und 2028 jeden Monat. Seine elektronische Kasse schafft er im Februar an, als die Steuernummer da ist, und meldet sie binnen eines Monats selbst über Mein ELSTER. Am Jahresende bekommt die Kanzlei einen DATEV-Export.
Zum Vergleich: Als Einzelauftrag sähe die StBVV für die zwölf Voranmeldungen 2027 diesen Rahmen vor (§ 24 Abs. 1 Nr. 7), je Meldung 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr. Januar und Februar ohne Umsatz zählen mit dem Mindestwert von 650 € (volle Gebühr 81 €), März bis Dezember bei angenommenen 16.000 € Umsatz je Monat mit 1.600 € (166 €). Das ergibt 2 × 8,10 + 10 × 16,60 = 182,20 € bis 2 × 48,60 + 10 × 99,60 = 1.093,20 €.
Die bezahlten Termine deines Gründungsjahres in fünf Schritten
- Schreib die Weichen auf, die vor dem Start fallen. Für jede, die dich länger als ein Jahr bindet, plan einen Termin ein, bevor du den Fragebogen abschickst.
- Kläre vor jedem Termin, ob die Kanzlei nach Zeit oder zum Festpreis abrechnet. Einen Festpreis hältst du als Vergütungsvereinbarung in Textform fest.
- Übermittle den Fragebogen spätestens einen Monat nach der Eröffnung, mit den Vorbereitungen als Beginn der Tätigkeit, und lass die Schätzungen prüfen, wenn du unsicher bist.
- Lass dir die Buchführung einmal einrichten und führe sie danach selbst, im Takt deiner Voranmeldungen. Eine zweite Kontrolle bietet die Überwachung nach § 33 Abs. 5 StBVV.
- Plane die erste EÜR früh im Folgejahr ein und gleiche nach dem ersten Bescheid die Vorauszahlungen mit deinem laufenden Jahr ab.
Welche Weiche für deinen Betrieb passt, gehört in eine Beratung zu deinem konkreten Fall.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 29 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 29 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 28.06.2024 (Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO), bereitgestellt vom BayLfSt
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2023, Anhang 16 XIII: BMF-Schreiben vom 21.12.2007 zur Zuordnung der Steuerberatungskosten (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 4 EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- BMF: Positivliste der BMF-Schreiben (Stand 19.03.2026)
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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