Fahrtkosten für Selbstständige: welche Fahrt 0,30 € bringt und welche 0,38 €
Fahrtkosten für Selbstständige 2026: wann jeder gefahrene Kilometer 0,30 € bringt, wann nur die Entfernungspauschale gilt und welche Zeilen der Anlage EÜR du füllst.
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- 10 Min
- Thema
- Ausgaben & Absetzen
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Fahrten mit dem Privatauto zu Kunden, Baustellen oder Lieferanten setzt du mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer an, Hin- und Rückweg zusammen.
- Für den Weg von der Wohnung zur ersten Betriebsstätte gilt seit dem 1. Januar 2026 nur die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer.
- Statt 0,30 € darfst du den Anteil an den tatsächlichen Kosten deines Autos ansetzen, wenn du Gesamtkosten und Jahreskilometer belegen kannst.
- In der Anlage EÜR 2026 stehen Geschäftsfahrten mit dem Privatauto in Zeile 72 und die Entfernungspauschale in Zeile 74, im Formular für 2025 in den Zeilen 71 und 73.

Inhalt · 8 Abschnitte
- 01Zuerst klären: Hast du eine erste Betriebsstätte?
- 02Zwei Sätze, die nach unterschiedlichen Regeln zählen
- 03Pauschale oder echte Kosten: das Privatauto als Nutzungseinlage
- 04Antons Kombi, ein Jahr lang gerechnet
- 05Ab mehr als der Hälfte wird es ein Firmenwagen
- 06Welche Notizen die Kilometer belegen
- 07Fahrtkosten in der Anlage EÜR 2026 und 2025
- 08Vor der nächsten EÜR: vom Fahrtenzettel bis Zeile 72
Fährst du mit deinem privaten Auto zu Kunden, auf eine Baustelle oder zum Großhändler, ziehst du für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro als Betriebsausgabe ab, Hin- und Rückweg zusammen. Für den täglichen Weg von der Wohnung zu deiner ersten Betriebsstätte gilt dagegen nur die Entfernungspauschale: seit dem 1. Januar 2026 sind das 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Welcher Satz greift, entscheidet also das Ziel der Fahrt. Und davor die Frage, ob du steuerlich überhaupt eine Betriebsstätte hast.
Zuerst klären: Hast du eine erste Betriebsstätte?
Bei Fahrtkosten meint Betriebsstätte etwas Engeres als sonst im Steuerrecht. Nach dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2014, auf das sich die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 weiter stützt, ist sie eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung, an der oder von der aus du dauerhaft arbeitest. Das kann deine Werkstatt sein oder ein Büro bei deinem Auftraggeber; ob du über den Raum selbst verfügen kannst, spielt keine Rolle. Dauerhaft heißt: unbefristet, voraussichtlich länger als 48 Monate oder für die gesamte Zeit deiner Tätigkeit.
Zwei Dinge fallen heraus. Ein Arbeitszimmer in der Wohnung ist nie eine Betriebsstätte; was es dir steuerlich bringt, steht bei der Homeoffice-Pauschale für Selbstständige. Und pro Betrieb gibt es höchstens eine erste Betriebsstätte. Arbeitest du an mehreren Orten, ist es der, den du arbeitstäglich, an zwei vollen Tagen pro Woche oder mit mindestens einem Drittel deiner regelmäßigen Arbeitszeit aufsuchst. Passt das auf mehrere Orte, zählt der, der deiner Wohnung am nächsten liegt.
Die Tabelle gilt fürs eigene Auto.
Deine Arbeitssituation | Weg von zu Hause | Übrige betriebliche Fahrten |
|---|---|---|
Eigene Werkstatt, Laden oder Betriebshof, jeden Arbeitstag | Entfernungspauschale | 0,30 € je gefahrenem km |
Büro zu Hause, Arbeit bei wechselnden Kunden oder auf wechselnden Baustellen | keine Betriebsstätte, daher 0,30 € je gefahrenem km | 0,30 € je gefahrenem km |
Büro beim Auftraggeber, zwei volle Tage pro Woche, Auftrag unbefristet | Entfernungspauschale | 0,30 € je gefahrenem km |
Zwei eigene Standorte, beide täglich besucht | Entfernungspauschale zum näheren Standort | auch der Weg zum anderen Standort: 0,30 € je gefahrenem km |
Keine Betriebsstätte, aber laut Auftrag täglich dasselbe Gebiet, etwa ein Zustellbezirk | Entfernungspauschale bis zum nächsten Zugang des Gebiets | Fahrten im Gebiet: 0,30 € je gefahrenem km |
Die zweite Zeile stammt aus einem Beispiel des BMF: Bauleistungen bei wechselnden Kunden, Büroarbeit zu Hause. Wer so arbeitet, hat keine Betriebsstätte, und jede Fahrt zum Kunden oder zur Baustelle ist unbeschränkt abziehbar.
Zwei Sätze, die nach unterschiedlichen Regeln zählen
Geschäftsfahrten | Weg zur ersten Betriebsstätte | |
|---|---|---|
Satz 2026 | 0,30 € je gefahrenem km, mit Motorrad oder Roller 0,20 € | 0,38 € je Entfernungskilometer |
Was gezählt wird | jeder gefahrene Kilometer, hin und zurück | nur die einfache Entfernung, einmal je Arbeitstag |
Welche Strecke | die tatsächlich gefahrene | die kürzeste Straßenverbindung, eine offensichtlich verkehrsgünstigere nur bei regelmäßiger Nutzung |
Obergrenze | keine | 4.500 € im Jahr, mit dem eigenen Auto auch mehr |
Tatsächliche Kosten statt Pauschale | möglich | nur bei einem Grad der Behinderung ab 70, oder ab 50 mit erheblich eingeschränkter Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
Rechtsgrundlage | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG mit § 5 Abs. 2 BRKG, für Selbstständige sinngemäß | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG mit § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG |
Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, auch fürs Fahrrad; nur Flugstrecken sind ausgenommen. Mit ihr sind alle Kosten des Arbeitswegs abgegolten. Haben dich Bus- und Bahntickets im Jahr mehr gekostet als die Pauschale, setzt du stattdessen die Tickets an. Fährst du mittags heim und wieder zurück, bleibt es bei einmal pro Arbeitstag. Welche Ausgaben das Gesetz sonst begrenzt, zeigt der Überblick was du als Selbstständiger absetzen kannst.
Bei den Kilometersätzen ist 2026 nur die Entfernungspauschale neu. Das Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025 hat sie für alle Kilometer auf 0,38 € gesetzt. Bis Ende 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Ist dein Arbeitsweg höchstens 20 Kilometer lang, bringt dir jeder Entfernungskilometer also acht Cent mehr pro Arbeitstag. Bei längeren Wegen ändern sich nur die ersten 20 Kilometer, das sind 1,60 € mehr je Arbeitstag. Die 0,30 € für Geschäftsfahrten blieben unverändert. Für die EÜR 2025 gilt beim Arbeitsweg noch die alte Staffel.
Pauschale oder echte Kosten: das Privatauto als Nutzungseinlage
Solange dein Auto Privatvermögen ist, legst du jede geschäftliche Fahrt damit in den Betrieb ein; in der Anlage EÜR heißt das Nutzungseinlage. Bewerten darfst du sie auf zwei Arten: pauschal mit 0,30 € für jeden vollen Kilometer oder mit dem Anteil an den tatsächlichen Kosten. Wann ein Auto kein Privatvermögen mehr ist, klärt die 50-Prozent-Grenze weiter unten.
Für die zweite Art rechnest du so, wie es die Lohnsteuer-Richtlinien für Angestellte vorsehen und das BMF für Selbstständige sinngemäß übernimmt:
- Zähl die Gesamtkosten des Autos für das Jahr zusammen.
- Teil sie durch die Kilometer, die das Auto im Jahr insgesamt gefahren ist.
- Nimm diesen Satz mal die Kilometer deiner Geschäftsfahrten.
Zu den Gesamtkosten gehören Sprit oder Strom, Wartung und Reparaturen, eine Garage am Wohnort, die Kfz-Steuer, Haftpflicht- und Kaskoversicherung, die Abschreibung und die Zinsen für einen Kredit, mit dem du das Auto gekauft hast. Für die Abschreibung legt die Verwaltung bei einem Auto in der Regel sechs Jahre zugrunde. Nicht hinein gehören Parkgebühren, Maut, Unfallkosten und Bußgelder. Einen über zwölf Monate ermittelten Kilometersatz darfst du weiterverwenden, bis sich etwas Wesentliches ändert, etwa wenn die Abschreibung ausläuft.
Echte Kosten lohnen sich, sobald dein Auto mehr als 0,30 € je Kilometer kostet, eher also bei einem neueren Wagen mit hoher Abschreibung und wenig Fahrleistung. Dafür brauchst du alle Belege zum Auto und den Kilometerstand zu Beginn und am Ende des Jahres.
Parkgebühren auf einer Geschäftsfahrt kommen bei beiden Arten dazu, als Reisenebenkosten. Das gilt auch für eine nicht vorhersehbare Reparatur nach einem Unfall auf so einer Fahrt.
Merke
Für den Weg zur ersten Betriebsstätte bleibt es bei beiden Arten bei der Entfernungspauschale. Mit dem Privatauto kannst du dort keine tatsächlichen Kosten ansetzen, auch wenn dich jeder Kilometer 50 Cent kostet. Eine Ausnahme gibt es nur bei einer Behinderung mit den Graden aus der Tabelle oben.
Antons Kombi, ein Jahr lang gerechnet
BeispielAnton, Garten- und Landschaftsbau in Rostock
Anton hat einen Betriebshof mit Halle und Lagerplatz am Stadtrand, 9 Kilometer von seiner Wohnung entfernt. Dort startet morgens seine Kolonne, und Anton fährt 2026 an 205 Arbeitstagen mit seinem privaten Kombi hin. Mit demselben Auto fährt er zum Aufmaß bei Kunden, zur Baumschule und zum Baustoffhandel, laut seiner Liste 3.600 Kilometer im Jahr. Den Pritschenwagen der Firma lässt das Beispiel weg, er gehört zum Betriebsvermögen.
Der Weg zum Hof:
Rechnung | Ergebnis |
|---|---|
205 Tage × 9 km | 1.845 km |
1.845 km × 0,38 € | 701,10 € |
zum Vergleich nach der Regel für 2025: 1.845 km × 0,30 € | 553,50 € |
Für denselben Weg bringt die Neuregelung Anton 701,10 € − 553,50 € = 147,60 € mehr Betriebsausgaben.
Für die Geschäftsfahrten stellt er die Kosten des Kombis zusammen:
Kosten 2026 | Betrag |
|---|---|
Sprit | 2.340 € |
Haftpflicht und Kasko | 860 € |
Kfz-Steuer | 150 € |
Werkstatt und Wartung | 650 € |
Abschreibung: 30.000 € Kaufpreis (neu, 2024) ÷ 6 Jahre | 5.000 € |
Gesamtkosten | 9.000 € |
Der Kilometerzähler zeigt für 2026 insgesamt 18.000 Kilometer. 9.000 € ÷ 18.000 km ergibt 0,50 € je Kilometer.
- Pauschal: 3.600 km × 0,30 € = 1.080 €
- Mit echten Kosten: 3.600 km × 0,50 € = 1.800 €
Mit den echten Kosten zieht Anton 720 € mehr ab. Samt Arbeitsweg sind es 1.800 € + 701,10 € = 2.501,10 € statt 1.080 € + 701,10 € = 1.781,10 €.
Bleibt die 50-Prozent-Probe. Der Weg zum Hof zählt dabei als betriebliche Nutzung, diesmal mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern: 205 × 2 × 9 km = 3.690 km. Mit den 3.600 km Geschäftsfahrten sind das 7.290 km, also 7.290 ÷ 18.000 = 40,5 Prozent. Das ist nicht mehr als die Hälfte: Der Kombi muss nicht ins Betriebsvermögen, und Anton kann ihn wie oben gerechnet als Privatauto behandeln.
- darüber zwingend Betriebsvermögen50 %
- Markiert: Antons betrieblicher Anteil mit Arbeitsweg40,5 %
- ab hier darf das Auto ins Betriebsvermögen10 %
Ab mehr als der Hälfte wird es ein Firmenwagen
Fährt dein Auto zu mehr als 50 Prozent für den Betrieb, gehört es zwingend zum Betriebsvermögen. Dann sind alle seine Kosten Betriebsausgaben, und im Gegenzug wird die private Nutzung versteuert: mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises je Monat, wobei für E-Autos und Plug-in-Hybride unter bestimmten Voraussetzungen ein geminderter Listenpreis gilt. Oder, wenn du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führst und alle Kosten belegst, mit dem tatsächlichen privaten Anteil.
Liegt der betriebliche Anteil bei mindestens 10 und höchstens 50 Prozent, darfst du das Auto dem Betriebsvermögen zuordnen, musst aber nicht. Bei der EÜR verlangt das BMF dafür eine zeitnahe Aufzeichnung, etwa im Bestandsverzeichnis, spätestens bis zum Ende des Jahres. Unter 10 Prozent bleibt das Auto in jedem Fall privat.
Achtung
Bei der 50-Prozent-Probe zählt der Arbeitsweg mit. Mit einem langen Weg zum Hof und vielen Kundenterminen liegt das Auto schnell über der Grenze, ohne dass du es merkst. Rechne die Probe jedes Jahr nach.
Welche Notizen die Kilometer belegen
Ein Fahrtenbuch im strengen Sinn verlangt das Gesetz nur für die Fahrtenbuchmethode beim Firmenwagen. Wie viel du betrieblich fährst, etwa für die 50-Prozent-Probe, darfst du in jeder geeigneten Form glaubhaft machen: Das BMF nennt Einträge im Terminkalender, Kilometerabrechnungen gegenüber Auftraggebern und Reisekostenaufstellungen. Am einfachsten ist eine Liste, die du nebenher führst.
Du setzt an | Das hältst du fest |
|---|---|
0,30 € je km | je Geschäftsfahrt Datum, Ziel, Anlass und gefahrene Kilometer |
Tatsächliche Kosten | dieselbe Liste, dazu alle Belege zum Auto und den Kilometerstand am 1. Januar und am 31. Dezember |
Entfernungspauschale | Adresse der Betriebsstätte, Entfernung auf der kürzesten Straße, die Tage, an denen du dort warst |
Parkgebühren | die Quittung, der Fahrt zugeordnet |
Als Kleinunternehmer setzt du Fahrtkosten genauso ab: dieselben Sätze, dieselben Zeilen. Rechnest du mit echten Kosten, nimmst du die Bruttobeträge der Quittungen, wie bei allen anderen Ausgaben unter der Kleinunternehmerregelung.
Bank und Belege sortiert enno nachts, deine EÜR bereitet es mit Quellen vor. Welche Fahrt geschäftlich war, weißt aber nur du. Die Fahrtenliste führst du selbst, und die EÜR prüfst und übermittelst du selbst.
Fahrtkosten in der Anlage EÜR 2026 und 2025
Was | Anlage EÜR 2026 | Anlage EÜR 2025 | Kennzahl |
|---|---|---|---|
Geschäftsfahrten mit dem Privatauto, pauschal oder mit echten Kosten (Nutzungseinlage) | Zeile 72 | Zeile 71 | 147 |
Entfernungspauschale für den Weg zur ersten Betriebsstätte | Zeile 74 | Zeile 73 | 176 |
Tatsächliche Kosten des Arbeitswegs, soweit sie in den Kfz-Zeilen darüber enthalten sind (wird abgezogen) | Zeile 73 | Zeile 72 | 142 |
Bahn- und Busfahrkarten, Flüge zu Geschäftsterminen | Zeile 71 | Zeile 70 | 146 |
Parkgebühren und Übernachtungen auf Geschäftsreisen | Zeile 45 | Zeile 44 | 221 |
Nimmt Anton die echten Kosten, trägt er für 2026 1.800 € in Zeile 72 und 701,10 € in Zeile 74 ein. Zeile 73 bleibt bei ihm leer, denn in den Kfz-Zeilen 69 bis 71 stehen keine Kosten des Kombis; sie betrifft Firmenwagen und Fahrkarten für den Arbeitsweg, die dort schon gebucht sind. Keiner der beiden Beträge steht auf einem Kontoauszug; du ermittelst sie aus deinen Listen und Belegen.
Die EÜR 2026 ist ohnehin erst nach dem Jahresende dran; in Mein ELSTER reicht die Jahresauswahl der Anlage EÜR derzeit (Stand 23. September 2026) bis 2025. Den ganzen Weg vom Kontoauszug bis zur Gewinnzahl beschreibt EÜR erstellen.
Vor der nächsten EÜR: vom Fahrtenzettel bis Zeile 72
- Stell fest, ob du eine erste Betriebsstätte hast und welche. Notier Adresse und kürzeste Straßenentfernung.
- Leg eine Fahrtenliste an: Datum, Ziel, Anlass, Kilometer. Vergangene Monate rekonstruierst du aus Kalender, Angeboten und Rechnungen an Kunden.
- Lies am 31. Dezember den Kilometerstand ab; er ist zugleich der Startwert fürs nächste Jahr.
- Rechne die 50-Prozent-Probe, mit dem Arbeitsweg hin und zurück.
- Teil die Gesamtkosten des Autos durch die Jahreskilometer. Liegt das deutlich über 0,30 € und hast du alle Belege, lohnen sich die echten Kosten.
- Trag die Beträge ein: für 2026 in Zeile 72 und 74, für 2025 in Zeile 71 und 73.
- Ist offen, ob ein Arbeitsplatz beim Kunden deine Betriebsstätte ist, oder liegt dein Auto nahe an 50 Prozent, lass den Einzelfall von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 17 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 17 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 01.09.2026 (Anlage EÜR 2026)
- BMF-Schreiben vom 29.08.2025 (Anlage EÜR 2025)
- BMF-Schreiben vom 25.11.2020 (Steuerliche Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern) (archiviert)
- BMF-Schreiben vom 23.12.2014 (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Reisekosten bei der Gewinnermittlung) (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 16 III: BMF-Schreiben vom 18.11.2009 zur Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 16 X: BMF-Schreiben vom 17.11.2004 zum gewillkürten Betriebsvermögen bei § 4 Abs. 3 EStG (archiviert)
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025: R 9.5 (archiviert)
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026: H 9.5 (archiviert)
- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Steuertipps zur Existenzgründung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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