Was kann ich als Selbstständiger absetzen? Die Prüffrage und drei Stufen
Was kann ich als Selbstständiger absetzen? Die eine Prüffrage, was voll, gedeckelt oder gar nicht zählt, und das erste Jahr eines IT-Freelancers in Zahlen.
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- Thema
- Ausgaben & Absetzen
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsausgabe ist jede Ausgabe, die dein Betrieb verursacht hat (§ 4 Abs. 4 EStG); eine abschließende Liste gibt es im Gesetz nicht.
- Einige Ausgaben sind gedeckelt: Bewirtung zählt zu 70 %, Geschenke nur bis 50 € je Empfänger und Jahr, Arbeit zu Hause mit 6 € pro Tag bis 1.260 €.
- Bewegliche Anschaffungen bis 800 € ohne Umsatzsteuer darfst du sofort absetzen, Computer und Software dank einjähriger Nutzungsdauer ebenfalls im Kaufjahr.
- Kleinunternehmer tragen Ausgaben brutto ein, weil sie keine Vorsteuer zurückbekommen.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Die Prüffrage: Hat dein Betrieb die Ausgabe verursacht?
- 02Voll, gedeckelt oder gar nicht: die drei Stufen
- 03Wann eine Ausgabe zählt: sofort, verteilt oder schon vor der Gründung
- 04Brutto oder netto: was Kleinunternehmer anders rechnen
- 05Beispiel: das erste Jahr eines IT-Freelancers
- 06Ohne Beleg kein Abzug
- 07Gewohnheiten für das erste Jahr
Absetzen kannst du als Selbstständige oder Selbstständiger jede Ausgabe, die dein Betrieb ausgelöst hat. So knapp definiert § 4 Abs. 4 EStG die Betriebsausgaben, und eine abschließende Liste steht nirgends im Gesetz. Ob eine Ausgabe deinen Gewinn mindert, hängt deshalb weniger am Gegenstand als am Anlass. Wie viel davon zählt, regeln ein paar gesetzliche Obergrenzen. In welchem Jahr, entscheiden der Tag der Zahlung und bei größeren Anschaffungen die Nutzungsdauer.
Die Prüffrage: Hat dein Betrieb die Ausgabe verursacht?
Im Wortlaut geht es um Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Listen mit „absetzbaren Kosten“ sammeln nur Beispiele dafür. Steht eine Ausgabe auf keiner Liste, kann sie trotzdem abziehbar sein. Und was auf jeder Liste steht, zählt nicht, wenn du es aus persönlichen Gründen gekauft hast.
Die Gegenseite regelt § 12 EStG. Kosten deiner privaten Lebensführung bleiben privat, auch wenn sie deinem Beruf nützen. Die bayerische Finanzverwaltung zählt dazu ausdrücklich Wohnung, Essen, Kleidung, Privatfahrten mit dem Auto und Urlaubsreisen. Der gute Anzug für den Pitch fällt damit in aller Regel heraus. Das Fachbuch zur Programmiersprache, mit der du Kundenprojekte umsetzt, gehört dagegen in die Buchhaltung.
Dazwischen liegen gemischte Ausgaben, etwa das Handy, das du auch privat nutzt. Hier zählt nur der betriebliche Anteil. Und nur dann, wenn er sich nach objektiven Merkmalen und Unterlagen vom privaten Teil trennen lässt und nicht bloß nebensächlich ist. Gibt es keinen objektiven Maßstab für die Trennung, zählt die Ausgabe gar nicht.
Merke
Entscheidend ist der Anlass. Ein Notebook, auf dem du Kundencode schreibst, ist Betriebsausgabe; liegt dasselbe Gerät nur fürs Streaming auf dem Sofa, ist es Privatsache.
Voll, gedeckelt oder gar nicht: die drei Stufen
Ist der Betrieb der Anlass, darfst du die meisten Ausgaben in voller Höhe abziehen. Für Kosten, die nah an der privaten Lebensführung liegen, zieht § 4 Abs. 5 EStG aber Grenzen ein. Die Anlage EÜR bildet das sichtbar ab: Im Formular für 2025 stehen Geschenke, Bewirtungen, Verpflegung, Arbeitszimmer und Tagespauschale in einem eigenen Block „Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben“, Zeilen 62 bis 67.
Ausgabe | Was davon zählt | Grundlage |
|---|---|---|
Software, Hosting, Fachliteratur, Fortbildung, Geschäftskonto, Honorare für Freelancer | voll, wenn betrieblich veranlasst | § 4 Abs. 4 EStG |
Handy oder Internet, privat mitgenutzt | nur der betriebliche Anteil | § 12 Nr. 1 EStG |
Essen mit Geschäftspartnern | 70 % der angemessenen Kosten | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG |
Geschenke an Geschäftspartner | alles, wenn höchstens 50 € je Empfänger und Jahr, darüber nichts | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG |
Verpflegung auf Geschäftsreisen | nur Pauschalen: 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit oder für An- und Abreisetag, 28 € für volle 24 Stunden | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, § 9 Abs. 4a EStG |
Arbeit in der Wohnung ohne Arbeitszimmer | 6 € je Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und kein eigenes Büro aufsuchst, höchstens 1.260 € pro Jahr | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG |
Häusliches Arbeitszimmer | nur als Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit: tatsächliche Kosten oder 1.260 € pauschal | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG |
Wege zwischen Wohnung und Büro | 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer (seit 1. Januar 2026) | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG |
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Bußgelder, Verwarnungsgelder | nichts | § 12 Nr. 3, § 4 Abs. 5b und Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG |
Eigene Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden | nichts in der EÜR, teils Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung | §§ 10, 10b EStG |
Die letzte Zeile fühlt sich im ersten Jahr oft falsch an. Die Beiträge zur Krankenversicherung überweist du jetzt selbst, jeden Monat, und trotzdem mindern sie deinen Gewinn nicht. Das Gesetz behandelt sie als Sonderausgaben: Sie gehören in die Einkommensteuererklärung, in der Gewinnermittlung haben sie keinen Platz.
Achtung
Die 50 Euro bei Geschenken sind eine Freigrenze. Kostet das Präsent für einen Kunden 60 Euro, fällt der ganze Betrag weg, nicht nur der Teil über 50 Euro. Zusammengerechnet wird alles, was derselbe Empfänger im Jahr von dir bekommt. Und bewirtest du Geschäftspartner bei dir zu Hause, rechnet die Finanzverwaltung das in der Regel zur privaten Lebensführung; dann zählen auch die 70 Prozent nicht.
Wann eine Ausgabe zählt: sofort, verteilt oder schon vor der Gründung
Wer eine Einnahmenüberschussrechnung macht, rechnet nach dem Abflussprinzip: Eine Ausgabe gehört in das Jahr, in dem du sie bezahlt hast (§ 11 Abs. 2 EStG). Die Dezember-Rechnung, die du am 5. Januar überweist, landet also im neuen Jahr. Eine Ausnahme gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fließen, aber wirtschaftlich zum anderen Jahr gehören. Die ELSTER-Anleitung zur EÜR 2025 nennt dafür die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember: Ist sie am 10. Januar fällig und bis dahin bezahlt, zählt sie noch zum alten Jahr.
Bei Anschaffungen, die dir länger als ein Jahr dienen, entscheidet der Preis ohne Umsatzsteuer:
Preis ohne Umsatzsteuer | Was mit den Kosten passiert |
|---|---|
bis 800 € | geringwertiges Wirtschaftsgut, im Kaufjahr voll absetzbar, etwa Bürostuhl oder Schreibtisch; über 250 € mit Kaufdatum und Preis in ein Verzeichnis, außer beides steht schon in deiner Buchführung |
über 800 € | Abschreibung über die Nutzungsdauer; im Kaufjahr zählen nur die Monate ab dem Kaufmonat |
über 250 € bis 1.000 €, auf Wunsch | Sammelposten, fünf Jahre lang je ein Fünftel; die Wahl gilt dann für alle solchen Käufe des Jahres, sofort absetzbar bleibt in diesem Jahr nur, was höchstens 250 € kostet |
Für Rechner gibt es eine Regel, die gerade IT-Freelancern hilft. Nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 darf für Computer, Notebooks, Tablets, Peripheriegeräte wie Monitor, Tastatur oder Drucker und für Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Die Finanzverwaltung beanstandet nicht, wenn du die Abschreibung im Kaufjahr in voller Höhe vornimmst, auch bei einem Kauf im Dezember; die ELSTER-Anleitung zur EÜR 2025 bestätigt das. In der Anlage AVEÜR, dem Anlageverzeichnis zur EÜR, führst du das Gerät trotzdem auf.
Kosten aus der Zeit vor der Anmeldung
Auch was du vor dem offiziellen Start ausgibst, kann zählen. Die IHK München nennt solche Kosten vorweggenommene Betriebsausgaben und stellt klar, dass es allein auf den wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem künftigen Unternehmen ankommt; der zeitliche Abstand ist zweitrangig. Als Beispiele nennt sie die Miete für Betriebsräume und Büromöbel. Heb die Belege aus der Vorbereitungszeit deshalb genauso auf wie alle späteren, auch wenn es das Geschäftskonto noch gar nicht gibt.
Brutto oder netto: was Kleinunternehmer anders rechnen
Stellst du Umsatzsteuer in Rechnung, trägst du Betriebsausgaben mit dem Nettobetrag in die EÜR ein. Die Umsatzsteuer auf deinen Eingangsrechnungen holst du dir als Vorsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück; in der Anlage EÜR 2025 hat sie eine eigene Zeile (57). Dafür brauchst du eine Rechnung, die den Anforderungen der §§ 14 und 14a UStG genügt. Bei der Bewirtung gibt es eine Besonderheit: Den Gewinn mindern nur 70 Prozent der Kosten, die Vorsteuer darauf ist aber voll abziehbar, sofern die Kosten angemessen und nachgewiesen sind.
Als Kleinunternehmer sind deine Umsätze nach § 19 UStG steuerfrei, und für steuerfreie Umsätze schließt § 15 Abs. 2 UStG den Vorsteuerabzug aus. Die Umsatzsteuer auf deinen Einkäufen bleibt also bei dir und wird Teil der Kosten. Die ELSTER-Anleitung fasst es in einem Satz: Kleinunternehmer geben den Bruttobetrag an. Ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt, verändert damit jede Zeile deiner Ausgaben.
Merke
Mit Umsatzsteuer: Ausgabe netto in die EÜR, Vorsteuer getrennt zurückholen. Als Kleinunternehmer: Ausgabe brutto in die EÜR, keine Vorsteuer.
Beispiel: das erste Jahr eines IT-Freelancers
BeispielTobias, IT-Freelancer in München
Tobias meldet sich zum 1. Februar 2026 selbstständig an und arbeitet remote für zwei Kunden, meistens am Esstisch; ein eigenes Arbeitszimmer hat er nicht. Er stellt Umsatzsteuer in Rechnung, deshalb stehen alle Beträge netto in der Tabelle. Die Vorsteuer bekommt er über die Voranmeldung zurück.
Ausgabe 2026 | Gezahlt | Regel | Betriebsausgabe |
|---|---|---|---|
Notebook, gekauft am 20. Januar | 2.400 € | vor der Anmeldung gekauft; Computer, Nutzungsdauer ein Jahr | 2.400 € |
Bürostuhl | 520 € | geringwertiges Wirtschaftsgut bis 800 € | 520 € |
Software und Cloud, 11 × 90 € | 990 € | voll | 990 € |
Handyvertrag, 11 × 40 €, laut Verbindungsübersicht zur Hälfte beruflich | 440 € | betrieblicher Anteil 50 % | 220 € |
Konferenzticket Berlin | 450 € | Fortbildung, voll | 450 € |
Verpflegung Berlin, An- und Abreisetag | Pauschale | 2 × 14 € | 28 € |
Essen mit einem Kunden zum Projektstart | 180 € | Bewirtung, 70 % | 126 € |
Weinpräsent für einen Kunden | 45 € | Geschenk, nicht über 50 € | 45 € |
Arbeit zu Hause an 215 Tagen | Pauschale | 215 × 6 € = 1.290 €, gedeckelt | 1.260 € |
Summe | 6.039 € |
Die Rechnung dazu: 2.400 + 520 + 990 + 220 + 450 + 28 + 126 + 45 + 1.260 = 6.039 Euro. Zugticket und Hotel für Berlin sind ebenfalls Betriebsausgaben; sie fehlen hier nur, damit die Tabelle kurz bleibt.
Nicht in der Tabelle stehen seine Krankenversicherung (Sonderausgabe), die Einkommensteuer-Vorauszahlungen (nicht abziehbar) und ein Verwarnungsgeld fürs Parken vor dem Büro eines Kunden. Hätte das Weinpräsent 60 Euro gekostet, stünden dort 0 Euro statt 45 Euro.
Wäre Tobias Kleinunternehmer, stünde das Notebook mit 2.856 Euro in der EÜR, also 2.400 Euro plus 19 % Umsatzsteuer, und eine Vorsteuer gäbe es nicht. Wie viel Steuer die 6.039 Euro am Ende sparen, hängt von seinem persönlichen Steuersatz ab. Den Gewinn mindern sie Euro für Euro.
Ohne Beleg kein Abzug
Für die meisten Ausgaben genügt die Rechnung oder Quittung. Willst du Vorsteuer ziehen, muss sie die Pflichtangaben einer Rechnung enthalten. Bei zwei Posten verlangt das Gesetz mehr.
Für eine Bewirtung hältst du schriftlich Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass und Höhe fest. Im Restaurant genügen Anlass und Teilnehmer, die Rechnung heftest du an. Arbeitet das Restaurant mit einer elektronischen Kasse, werden nur maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete und über eine TSE abgesicherte Rechnungen anerkannt; ein handschriftlicher Zettel reicht dann nicht.
Bei Geschenken muss aus Beleg oder Aufzeichnung hervorgehen, wer sie bekommen hat. Nur bei Streuartikeln wie Kugelschreibern verzichtet die Finanzverwaltung auf die Namen.
Geschenke, Bewirtungen und ein Arbeitszimmer zeichnest du außerdem einzeln und getrennt von den übrigen Ausgaben auf. Fehlt diese getrennte Aufzeichnung, dürfen sie den Gewinn nicht mindern, selbst wenn alle Grenzen eingehalten sind (§ 4 Abs. 7 EStG).
Buchungsbelege bewahrst du seit 2025 acht Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist (§ 147 AO). Belege aus 2026 darfst du also frühestens 2035 vernichten, und auch dann nur, wenn keine Steuerfestsetzung mehr offen ist, für die sie noch gebraucht werden.
Wenn dir das abendliche Zuordnen zu viel wird: Über Nacht sortiert enno Bank und Belege und gleicht jede Buchung mit ihrem Beleg ab. Ob eine Ausgabe betrieblich ist, entscheidest du, und ans Finanzamt übermittelst du selbst.
Gewohnheiten für das erste Jahr
- Sammle alle Belege seit deinem ersten Gründungsschritt, auch die aus der Zeit vor der Anmeldung.
- Stell bei jeder Ausgabe die Prüffrage. Bei privat mitgenutzten Dingen notierst du, wie du den betrieblichen Anteil ermittelt hast.
- Leg für Geschenke und Bewirtungen eine eigene Kategorie an. Den Bewirtungsbeleg ergänzt du noch am selben Tag um Anlass und Teilnehmer.
- Trag jede Anschaffung über 250 Euro netto mit Datum und Preis in dein Verzeichnis ein und entscheide einmal pro Jahr zwischen Sofortabzug und Sammelposten.
- Markier Homeoffice-Tage im Kalender. Am Jahresende musst du sie dann nur noch zählen.
- Bei Fragen, die von deinem Einzelfall abhängen, etwa ob dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist oder wie du ein Auto behandelst, hilft ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 16 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 16 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.
Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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