Versicherungen absetzen als Selbstständiger: EÜR, Vorsorgeaufwand oder gar nicht
Selbstständig Versicherungen absetzen: welcher Beitrag in die EÜR gehört, welcher in die Anlage Vorsorgeaufwand und warum BU und Haftpflicht oft nichts bringen.
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- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherungen gegen Risiken deines Betriebs, etwa Berufshaftpflicht oder Praxisinventar, sind Betriebsausgaben und stehen in Zeile 50 der Anlage EÜR 2026.
- Kranken- und Pflegeversicherung zur Basisabsicherung zählen als Sonderausgaben ohne Obergrenze, Altersvorsorge 2026 bis 30.826 €, bei Zusammenveranlagung bis 61.652 €.
- Berufsunfähigkeit, Unfall, Haftpflicht und Krankentagegeld teilen sich mit Kranken- und Pflegeversicherung höchstens 2.800 € und fallen weg, sobald die Basisbeiträge darüber liegen.
- Im Beispiel einer Physiotherapeutin aus Bremen senken 558 € Betriebsversicherungen die Einkommensteuer um 159 €, 1.405 € für BU, Krankentagegeld und Privathaftpflicht um 0 €.

Inhalt · 6 Abschnitte
- 01Betrieb oder Person: wer das versicherte Risiko trägt
- 02Jede Versicherung mit ihrer Zeile
- 03Drei Töpfe in der Anlage Vorsorgeaufwand
- 04Gemischte Verträge: Rechtsschutz, Krankentagegeld, Unfall, Praxisausfall
- 05Junas zehn Verträge in zwei Formularen
- 06Vor der Erklärung 2026: jeden Vertrag einmal einsortieren
Als Selbstständiger setzt du eine Versicherung dort ab, wo das versicherte Risiko liegt, oder gar nicht. Deckt sie ein Risiko deines Betriebs, etwa die Berufshaftpflicht, ist der Beitrag eine Betriebsausgabe in der Anlage EÜR. Sichert sie dich als Person ab, zählt sie höchstens als Sonderausgabe in der Anlage Vorsorgeaufwand: Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge fast immer, Berufsunfähigkeit, Unfall und Privathaftpflicht nicht mehr, sobald deine Basisbeiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung 2.800 € im Jahr übersteigen. Hausrat, Kasko fürs Privatauto und privater Rechtsschutz zählen nirgends.
Betrieb oder Person: wer das versicherte Risiko trägt
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Bei einer Versicherung heißt das: Sie deckt Schäden, die bei deiner Arbeit entstehen, an Sachen deines Betriebs oder bei Kunden, so wie die Berufshaftpflicht oder die Inhaltsversicherung für Geräte und Einrichtung.
Geht es dagegen um deine Gesundheit, deine Arbeitskraft, dein Leben oder dein Alter, ist der Beitrag privat, auch wenn dein Einkommen genau daran hängt. Private Beiträge zählen nur, soweit § 10 EStG sie als Vorsorgeaufwendungen aufzählt, und diese Liste ist abschließend. Hausrat, Kasko und Rechtsschutz fehlen darin (H 10.5 EStH).
Zweimal abziehen geht nicht. Sonderausgaben sind nur Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind (§ 10 Abs. 1 EStG). Und die Wirkung ist eine andere: Eine Betriebsausgabe senkt deinen Gewinn und, wenn du ein Gewerbe hast, damit auch den Gewerbeertrag (§ 7 GewStG). Eine Sonderausgabe zieht das Finanzamt erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab (§ 2 Abs. 4 EStG); für die Gewerbesteuer spielt sie keine Rolle.
Vorsteuer steckt in keinem Beitrag, denn Versicherungsleistungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 10 UStG), und die Versicherungsteuer von meist 19 % (§ 6 VersStG) ist keine Umsatzsteuer. In die EÜR kommt deshalb der ganze abgebuchte Betrag, im Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG).
Jede Versicherung mit ihrer Zeile
Die EÜR-Zeilen folgen der Anlage EÜR 2026, bekanntgegeben vom BMF am 1. September 2026. Im Vordruck 2025 trägt jede dieser Zeilen die Nummer davor, also 49 statt 50; die Kennzahl bleibt gleich. Bei der Anlage Vorsorgeaufwand stehen die Zeilen des Vordrucks 2025; im Vordruck 2026 können sie sich verschieben.
Versicherung | Wo sie zählt | Formular und Zeile |
|---|---|---|
Berufs- und Betriebshaftpflicht | Betriebsausgabe | Anlage EÜR, Zeile 50 (Kennzahl 223) |
Inhalts- oder Inventarversicherung für Praxis, Büro, Werkstatt | Betriebsausgabe | Anlage EÜR, Zeile 50 |
Rechtsschutz nur für den Betrieb | Betriebsausgabe | Anlage EÜR, Zeile 50 |
Gebäudeversicherung für ein betrieblich genutztes Gebäude | Betriebsausgabe | Anlage EÜR, Zeile 42 (Kennzahl 151) |
Haftpflicht und Kasko für ein Auto im Betriebsvermögen | Betriebsausgabe | Anlage EÜR, Zeile 70 (Kennzahl 145) |
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Basisrente | Sonderausgabe, Altersvorsorge | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 4 bis 10 (Vordruck 2025) |
Kranken- und Pflegeversicherung, Basisabsicherung | Sonderausgabe ohne Obergrenze | Anlage Vorsorgeaufwand, Teil zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung |
Zusatztarife wie Chefarzt oder Einbettzimmer, Krankentagegeld | sonstige Vorsorge | Anlage Vorsorgeaufwand, bei den Zusatzleistungen |
Berufsunfähigkeitsversicherung | sonstige Vorsorge | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 45 (Vordruck 2025) |
Privathaftpflicht, private Unfallversicherung, Risikolebensversicherung | sonstige Vorsorge | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 46 (Vordruck 2025) |
Kfz-Haftpflicht fürs Privatauto | sonstige Vorsorge, bei Geschäftsfahrten nur der private Anteil | Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 46 (Vordruck 2025) |
Hausrat, Kasko fürs Privatauto, privater Rechtsschutz | nirgends | keine |
Gehört dein Auto zum Betriebsvermögen, stehen Haftpflicht und Kasko komplett in Zeile 70; die private Nutzung erfasst du gesondert. Fährst du dein Privatauto auch zu Kunden, rechnest du diese Fahrten in Zeile 72 ab, pauschal mit 0,30 € je Kilometer oder anteilig mit den tatsächlichen Kosten; Einzelheiten stehen bei den Fahrtkosten für Selbstständige. Von der Kfz-Haftpflicht dieses Autos kannst du den Teil als Sonderausgabe abziehen, der auf die private Nutzung entfällt (R 10.5 EStR).
Eine Risikolebensversicherung schützt dein Leben und kein betriebliches Risiko; sie bleibt privat, selbst wenn du sie für einen Praxiskredit an die Bank abtrittst (H 4.2 und H 4.7 EStH).
Merke
Jeder Euro Beitrag zählt an höchstens einer Stelle: in der EÜR oder in der Anlage Vorsorgeaufwand. Deckt ein Vertrag Betrieb und Privates zugleich ab, teilst du den Beitrag und trägst jeden Teil dort ein, wo er hingehört.
Drei Töpfe in der Anlage Vorsorgeaufwand
Private Vorsorge sortiert das Gesetz in drei Gruppen, jede mit eigener Grenze:
Topf | Was hineingehört | Grenze 2026 |
|---|---|---|
Altersvorsorge | gesetzliche Rente, Versorgungswerk, zertifizierte Basisrente | 30.826 €, zusammen veranlagt 61.652 € |
Basisabsicherung | Krankenversicherung auf Kassenniveau, Pflegeversicherung | keine |
Sonstige Vorsorge | Berufsunfähigkeit, Unfall, Haftpflicht, Risikoleben, Arbeitslosigkeit, Zusatztarife, Krankentagegeld | 2.800 € oder 1.900 €, gemeinsam mit der Basisabsicherung |
Altersvorsorge
Was du an die Rentenversicherung, an ein Versorgungswerk deines Berufsstands oder in eine Basisrente (Rürup-Rente) zahlst, zählt seit 2023 voll (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG). Gedeckelt ist das beim Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. 2026 sind das 24,7 % Beitragssatz auf die Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 €, also 30.825,60 €, aufgerundet 30.826 €. Für 2025 waren es 29.344 €. Für 2027 sieht der Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung eine Beitragsbemessungsgrenze von 130.800 € vor; beschlossen ist die Verordnung Stand 25. September 2026 nicht. Den Höchstbetrag für 2027 kennst du erst, wenn Grenze und Beitragssatz für 2027 feststehen. Eine Basisrente zählt nur mit zertifiziertem Vertrag (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG), und die Beiträge übermittelt der Anbieter elektronisch (§ 10 Abs. 2a EStG). Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesen Topf gehören, wenn sie als Basisvertrag zertifiziert ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG).
Manche Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI), laut Deutscher Rentenversicherung etwa Physio- und Ergotherapeuten ohne versicherungspflichtige Angestellte, die überwiegend auf ärztliche Anordnung arbeiten. Pflichtbeiträge wie diese gehören im Vordruck 2025 in Zeile 6. Für 2026 trägst du sie dort noch selbst ein: Die Rentenversicherung meldet erst Beiträge, die ab 2028 gezahlt werden, elektronisch an die Finanzverwaltung (§ 10 Abs. 2c, § 52 Abs. 18 EStG).
Kranken- und Pflegeversicherung
Die Basisabsicherung zählt ohne Obergrenze (§ 10 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Satz 4 EStG). In der gesetzlichen Kasse ist das der festgesetzte Beitrag samt Pflegeversicherung. Hast du per Wahlerklärung Anspruch auf Krankengeld, kürzt das Finanzamt den Krankenversicherungsbeitrag um 4 % (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 4 EStG). Bist du privat versichert, zählt nur der Teil des Beitrags, der einen Schutz wie in der gesetzlichen Kasse bezahlt; Chefarzt, Einbettzimmer und Krankentagegeld gehören nicht dazu. Die Beiträge meldet deine Kasse oder dein Versicherer elektronisch (§ 10 Abs. 2b EStG), in ELSTER rufst du sie über die vorausgefüllte Steuererklärung ab.
Sonstige Vorsorge
Für alles Weitere aus § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag mit der Kranken- und Pflegeversicherung. Er liegt bei 2.800 €, wenn du deine Krankenversicherung allein bezahlst. 1.900 € gelten, wenn jemand steuerfreie Zuschüsse zu deiner Krankenversicherung zahlt, etwa die Künstlersozialkasse, oder wenn du ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge Anspruch auf Erstattung von Krankheitskosten hast (§ 10 Abs. 4 EStG). Welcher Betrag für dich gilt, hängt an deiner Angabe in Zeile 49 (Vordruck 2025): Zahlst du deine Krankenversicherung komplett selbst, beantwortest du die Frage dort mit „Nein“.
Achtung
Übersteigt deine Basisabsicherung den Höchstbetrag, zieht das Finanzamt sie voll ab, und von der sonstigen Vorsorge zählt kein Euro mehr (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG). 2.800 € im Jahr sind 233,33 € im Monat. Zahlst du für die Basisabsicherung mehr, ändert der Rest dieses Topfs an deiner Steuer nichts.
Gemischte Verträge: Rechtsschutz, Krankentagegeld, Unfall, Praxisausfall
Bündelt deine Rechtsschutzpolice Privat-, Verkehrs- und Berufsbaustein, ist nur der Beitrag für den beruflichen Teil eine Betriebsausgabe in Zeile 50. Ein generelles Aufteilungsverbot für gemischt veranlasste Kosten gibt es nicht (H 12.1 EStH). Wie genau aufzuteilen ist, regelt für Rechtsschutz keine Vorschrift. Am besten belegen lässt sich der Beitrag, den der Versicherer für den beruflichen Baustein ausweist; fehlt er auf der Beitragsrechnung, bitte den Versicherer um eine schriftliche Aufstellung. Der private Rest zählt nirgends, auch nicht als Sonderausgabe.
Krankentagegeld ersetzt dein Einkommen im Krankheitsfall und bleibt trotzdem privat, sein Beitrag gehört zur sonstigen Vorsorge (H 10.5 EStH). Bist du hauptberuflich selbstständig und gesetzlich versichert, zahlt die Kasse Krankengeld nur mit Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 SGB V) oder über einen Wahltarif (§ 53 Abs. 6 SGB V). Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Eine private Tagegeldversicherung für die ersten sechs Wochen landet im selben Topf wie die BU; ihre Leistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG).
Für eine Unfallversicherung, die berufliche und private Unfälle abdeckt, sieht die ELSTER-Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand eine Teilung je zur Hälfte vor: eine Hälfte als Betriebsausgabe, die andere als sonstige Vorsorge in Zeile 46 (Vordruck 2025).
Eine Praxisausfallversicherung, die bei deiner eigenen Krankheit die laufenden Kosten zahlt, rechnet die Finanzverwaltung deiner Lebensführung zu. Der Beitrag ist keine Betriebsausgabe, die Leistung dafür nicht steuerbar. Deckt der Vertrag zusätzlich ein betriebliches Risiko ab, etwa eine behördlich angeordnete Quarantäne, ist dieser Teil Betriebsausgabe, bemessen am Verhältnis der Prämien mit und ohne diesen Teil (H 4.7 EStH, BFH VIII R 6/07).
Junas zehn Verträge in zwei Formularen
BeispielJuna, selbstständige Physiotherapeutin in Bremen
Juna behandelt seit 2022 in einem gemieteten Raum, ohne Angestellte. Physiotherapie ist ein freier Beruf, § 18 EStG nennt ihn noch unter dem alten Namen Krankengymnast; Gewerbesteuer fällt also nicht an. Weil sie überwiegend auf ärztliche Anordnung arbeitet, ist sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Den Beitrag setzt die Rentenversicherung einkommensgerecht fest: Sie nimmt die Einkünfte aus Junas letztem Steuerbescheid, rechnet sie mit der Entwicklung der Durchschnittslöhne auf 2026 hoch (§ 165 Abs. 1 SGB VI) und kommt auf 620 € im Monat, 7.440 € im Jahr. Juna ist unverheiratet und kinderlos, Kirchensteuer zahlt sie nicht. Krankenversichert ist sie freiwillig in der gesetzlichen Kasse, mit Wahlerklärung für Krankengeld. Alle Beiträge sind 2026 fällig und bezahlt; die Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand stammen aus dem Vordruck 2025.
Vertrag | Beitrag 2026 | Wohin | Zählt |
|---|---|---|---|
Berufs- und Betriebshaftpflicht | 240 € | EÜR, Zeile 50 | 240 € |
Inhaltsversicherung für Liegen und Geräte | 150 € | EÜR, Zeile 50 | 150 € |
Rechtsschutz, Berufsbaustein laut Beitragsrechnung | 168 € | EÜR, Zeile 50 | 168 € |
Rechtsschutz, Privat- und Verkehrsbaustein | 228 € | nirgends | 0 € |
Rentenversicherung, Pflichtbeitrag | 7.440 € | Vorsorgeaufwand, Zeile 6 | 7.440 € |
Krankenversicherung mit Krankengeld | 8.160 € | Vorsorgeaufwand, gesetzliche Kasse | 7.833,60 € |
Pflegeversicherung | 1.980 € | Vorsorgeaufwand, gesetzliche Kasse | 1.980 € |
Krankentagegeld für die ersten sechs Wochen | 360 € | Vorsorgeaufwand, Zusatzleistungen | 0 € |
Berufsunfähigkeitsversicherung | 960 € | Vorsorgeaufwand, Zeile 45 | 0 € |
Privathaftpflicht | 85 € | Vorsorgeaufwand, Zeile 46 | 0 € |
Hausrat | 110 € | nirgends | 0 € |
In die EÜR gehen 240 € + 150 € + 168 € = 558 €. Bei 68.000 € Einnahmen und 19.400 € übrigen Betriebsausgaben bleibt ein Gewinn von 48.042 €.
Die Krankenversicherung zählt mit 8.160 € minus 4 % (326,40 €), also 7.833,60 €. Zusammen mit der Pflegeversicherung ergibt das 9.813,60 € Basisabsicherung, weit über 2.800 €. Damit fallen Krankentagegeld, BU, Privathaftpflicht und die 326,40 € Krankengeld-Anteil heraus, zusammen 1.731,40 €.
- Markiert: Junas Basisabsicherung 20269.813,60 €
- Höchstbetrag, wenn du die Krankenversicherung allein zahlst, wie Juna2.800 €
- Höchstbetrag bei steuerfreien Zuschüssen zur Krankenversicherung1.900 €
Vom Gewinn gehen die Rentenversicherung, die Basisabsicherung und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € ab (§ 10c EStG):
- Gewinn48.042,00 €
- minus Rentenversicherung7.440,00 €
- minus Basisabsicherung Kranken- und Pflegeversicherung9.813,60 €
- minus Sonderausgaben-Pauschbetrag36,00 €
- ergibt zu versteuerndes Einkommen30.752,40 €
Die 30.752,40 € rundet das Finanzamt auf 30.752 € ab. Nach § 32a EStG: (30.752 − 17.799) ÷ 10.000 = 1,2953. Dann (173,10 × 1,2953 + 2.397) × 1,2953 + 1.034,87 = 4.430,13 €, abgerundet 4.430 € Einkommensteuer. Für den Solidaritätszuschlag ist das viel zu wenig. Die Zonen des Tarifs erklärt Einkommensteuer für Selbstständige.
Hätte Juna die 558 € nicht in die EÜR geschrieben, läge ihr zu versteuerndes Einkommen bei 31.310 € und die Steuer bei 4.589 €. Die Betriebsversicherungen sparen ihr also 159 €, gut 28 Cent je Euro, wie die letzte Spalte in Wie viel für Steuern zurücklegen für 30.000 € zu versteuerndes Einkommen erwarten lässt. Ohne BU, Krankentagegeld und Privathaftpflicht stünden dagegen weiter 4.430 € im Bescheid: Die 1.405 € dafür wirken sich steuerlich gar nicht aus. Juna behält die Verträge trotzdem: Sie zahlt sie für den Schutz, nicht für die Steuer.
Vor der Erklärung 2026: jeden Vertrag einmal einsortieren
- Liste alle Versicherungen auf, die 2026 abgebucht wurden, mit Beitragsrechnung. Schneller geht das, wenn enno deine Bank und Belege nachts sortiert und jede Buchung mit ihrem Beleg abgleicht; prüfen und übermitteln tust du selbst.
- Ordne jeden Vertrag mit der Tabelle oben zu: Schützt er den Betrieb oder dich?
- Teil Kombiverträge auf: Rechtsschutz und Praxisausfall nach dem Beitrag für den betrieblichen Teil, die Unfallversicherung für Arbeit und Freizeit je zur Hälfte.
- Trag die Betriebsversicherungen in Zeile 50 der Anlage EÜR ein, Gebäude in Zeile 42, das Betriebsauto in Zeile 70.
- Prüf in der Anlage Vorsorgeaufwand die übermittelten Werte, ergänze Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (im Vordruck 2025 Zeile 6) und beantworte die Frage nach Zuschüssen zur Krankenversicherung (dort Zeile 49).
- Vergleich deine Basisabsicherung mit 2.800 € oder 1.900 €. Liegt sie darüber, bringt dir die übrige Vorsorge steuerlich nichts. Eintragen kannst du sie trotzdem, den Höchstbetrag rechnet das Finanzamt selbst.
- Bei mehreren privaten Tarifen, Ehepartnern mit unterschiedlichen Höchstbeträgen oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse lass die Zuordnung von einem Steuerberater prüfen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 27 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 27 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
- § 2 EStG
- § 7 GewStG
- § 1 MPhG
- Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2025 (RVBeitrSBek 2025)
- Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026 (RVBeitrSBek 2026)
- § 15 SGB IV
- § 44 SGB V
- § 46 SGB V
- § 2 SGB VI
- § 3 SolzG 1995
- § 4 SVBezGrV 2025
- § 4 SVBezGrV 2026
- § 4 UStG
- § 6 VersStG 2021
- § 7 VersStG 2021
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 01.09.2026 (Anlage EÜR 2026)
- BMF-Schreiben vom 29.08.2025 (Anlage EÜR 2025)
- BMF-Schreiben vom 28.12.2023 (Änderung des Schreibens zu Vorsorgeaufwendungen) (archiviert)
- BMF-Schreiben vom 24.05.2017 (Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen) (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 10 EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 12 EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 4 EStG mit EStR und EStH (archiviert)
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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