1-%-Regelung beim Elektroauto: welcher Bruchteil gilt, was Hybrid und Umsatzsteuer ändern
1-%-Regelung beim Elektroauto 2026: wann 0,25 % oder 0,5 % gelten, was ein Plug-in-Hybrid braucht und warum die Umsatzsteuer den vollen Listenpreis nimmt.
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Das Wichtigste in Kürze
- Für ein reines E-Auto, das nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurde und laut Liste höchstens 100.000 € kostet, zählt bei der 1-%-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises; teurere E-Autos kommen auf die Hälfte.
- Ein Plug-in-Hybrid, angeschafft 2025 bis 2030, zählt zur Hälfte, wenn er höchstens 50 g CO2 je Kilometer ausstößt oder mindestens 80 km elektrisch fährt; sonst gilt der volle Listenpreis.
- Die Umsatzsteuer auf die Privatfahrten rechnest du trotzdem vom vollen Listenpreis: 1 % je Monat, davon 80 %, darauf 19 %.
- Reine E-Autos, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 geliefert werden, lassen sich im Lieferjahr zu 75 % abschreiben, auch bei Lieferung im Dezember.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Welcher Bruchteil gilt: Anschaffung, Antrieb, Preisgrenze
- 02Weg ins Büro, Fahrtenbuch und Deckel rechnen mit demselben Bruchteil
- 03Umsatzsteuer: das Finanzamt nimmt den vollen Listenpreis
- 04Ladestrom zu Hause: der eigene Zähler als Nachweis
- 05Abschreibung und Kfz-Steuer: was nur das reine E-Auto bekommt
- 06Yvonnes E-Auto neben Hybrid und Verbrenner
- 07Bevor der Händler liefert: sechs Prüfpunkte für E-Auto und Hybrid
Für ein Elektroauto im Betriebsvermögen rechnest du die 1-%-Regelung nicht vom vollen Bruttolistenpreis: Hast du es nach dem 30. Juni 2025 angeschafft und kostet es laut Liste höchstens 100.000 €, zählt nur ein Viertel davon, und 1 % dieses Viertels sind die oft zitierten 0,25 %. Teurere E-Autos und Plug-in-Hybride mit höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite kommen auf die Hälfte, also 0,5 %. Bei der Umsatzsteuer bleibt es beim vollen Listenpreis. Wie die Pauschale selbst funktioniert, erklärt der Beitrag zur 1-%-Regelung beim Firmenwagen.
Welcher Bruchteil gilt: Anschaffung, Antrieb, Preisgrenze
Das Einkommensteuergesetz macht den Bruchteil von drei Dingen abhängig: wann du das Auto angeschafft hast, wie es angetrieben wird und was es laut Liste kostet (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 5 EStG; ab wann welche Preisgrenze gilt, regelt § 52 Abs. 12 EStG). Für die Privatnutzung im Jahr 2026 ergibt das:
Angeschafft | Antrieb und Bedingung | Listenpreis zählt | Preisgrenze |
|---|---|---|---|
2019 bis 2023 | reines E-Auto | ein Viertel | höchstens 60.000 € |
1.1.2024 bis 30.6.2025 | reines E-Auto | ein Viertel | höchstens 70.000 € |
1.7.2025 bis 31.12.2030 | reines E-Auto | ein Viertel | höchstens 100.000 € |
2019 bis 2030 | reines E-Auto über der Grenze seines Zeitraums | zur Hälfte | keine |
2019 bis 2021 | Plug-in-Hybrid mit höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 40 km elektrisch | zur Hälfte | keine |
2022 bis 2024 | Plug-in-Hybrid mit höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 60 km elektrisch | zur Hälfte | keine |
2025 bis 2030 | Plug-in-Hybrid mit höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrisch | zur Hälfte | keine |
bis 2018 | E-Auto oder Plug-in-Hybrid | voll, minus Pauschalabschlag für die Batterie | keine |
2019 bis 2022 | Plug-in-Hybrid ohne die Werte seines Zeitraums | voll, minus Pauschalabschlag für die Batterie | keine |
ab 2023 | Plug-in-Hybrid ohne die Werte seines Zeitraums | voll | keine |
Gemeint ist derselbe Bruttolistenpreis wie beim Verbrenner, mit Sonderausstattung und Umsatzsteuer, und genau diese Zahl prüfst du gegen die Preisgrenze (BMF-Schreiben vom 5. November 2021, Randnummer 6). Abgerundet auf volle 100 € wird erst, nachdem du geviertelt oder halbiert hast (Randnummer 12). Als reines E-Auto zählt auch eines mit Brennstoffzelle (Randnummer 1). Ein Hybrid ohne Ladestecker, etwa ein Voll- oder Mildhybrid, bekommt dagegen nichts: Das Gesetz mindert nur bei extern aufladbaren Hybriden, für alle anderen gilt der volle Listenpreis.
Den Zeitraum bestimmt der Tag, an dem du das Auto angeschafft oder geleast hast, und das gilt ausdrücklich auch für Gebrauchte (Randnummern 11 und 21). Kaufst du 2026 ein E-Auto aus zweiter Hand, das 2021 mit 65.000 € Listenpreis erstmals zugelassen wurde, liegt es unter der Grenze von 100.000 € und zählt zu einem Viertel. CO2-Ausstoß und elektrische Reichweite stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung, dem CoC-Papier. Das BMF nimmt die WLTP-Werte, bei der Reichweite den Wert für innerorts (Randnummern 4 und 5).
Achtung
Schon ein kleiner Aufpreis über der Grenze führt zur Hälfte statt zum Viertel. Bei 100.100 € Bruttolistenpreis zählen abgerundet 50.000 €, also 500 € Privatnutzung im Monat; bei genau 100.000 € wären es 25.000 € und 250 €. Maßgeblich ist der Listenpreis zum Tag der Erstzulassung, nicht der bei deiner Bestellung.
Weg ins Büro, Fahrtenbuch und Deckel rechnen mit demselben Bruchteil
Für die Fahrten zu deiner ersten Betriebsstätte verweist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG auf den Listenpreis der 1-%-Regel, und das BMF wendet die 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat auf den geviertelten oder halbierten Wert an (Randnummer 12). Die Entfernungspauschale von 0,38 € je Entfernungskilometer und Bürotag bleibt gleich, und nicht abziehbar ist nur der Betrag, um den der 0,03-%-Wert sie übersteigt. Mit gevierteltem Listenpreis kann die Pauschale ihn einholen; ab wie vielen Bürotagen, zeigt das Beispiel unten. Ob dein Büro als erste Betriebsstätte gilt, steht im Beitrag über Fahrtkosten für Selbstständige.
Mit Fahrtenbuch greift die Minderung auf der Kostenseite. In die Gesamtkosten gehen die Anschaffungskosten oder vergleichbare Aufwendungen nur mit dem Viertel oder der Hälfte ein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 2 bis 5 EStG), bei einem geleasten Wagen also auch die Leasingraten (Randnummer 18). Strom und Versicherung setzt das BMF in seinen Beispielen voll an. Was das Buch selbst enthalten muss, steht unter Fahrtenbuch führen.
Auch die Kostendeckelung, die die Pauschalen auf die tatsächlichen Kosten des Autos begrenzt, rechnet mit dem Bruchteil. Für den Vergleich setzt du die Abschreibung nur vom Viertel oder von der Hälfte der Anschaffungskosten an (Randnummer 13).
Umsatzsteuer: das Finanzamt nimmt den vollen Listenpreis
Viertel und Hälfte stehen im Einkommensteuergesetz, und dort bleiben sie. Rechnest du die Umsatzsteuer auf die Privatfahrten vereinfacht über den 1-%-Wert, sind die Sonderregeln für Elektro- und Hybridfahrzeuge ausdrücklich nicht anzuwenden (Abschnitt 15.23 Abs. 5 Satz 4 Nr. 1 Buchstabe a UStAE, Stand 2. Juni 2026). Du nimmst 1 % des vollen Bruttolistenpreises, ziehst pauschal 20 % für die Kosten ohne Vorsteuer ab, und auf den Rest kommen 19 %. Mit Fahrtenbuch ist es genauso: Auch dort gilt für die Umsatzsteuer kein Viertel und keine Hälfte (Buchstabe b).
Für die 1-%-Regel heißt das: Kosten E-Auto, Hybrid und Verbrenner laut Liste gleich viel, fällt auf ihre Privatfahrten dieselbe Umsatzsteuer an. Der Bruchteil senkt nur den Gewinn.
Ladestrom zu Hause: der eigene Zähler als Nachweis
Strom für den Firmenwagen ist eine Betriebsausgabe, so wie Benzin beim Verbrenner. In der Anlage EÜR 2026 gehört er zu den sonstigen Fahrtkosten in Zeile 71, und er zählt zu den Gesamtkosten, mit denen Fahrtenbuch und Kostendeckelung rechnen.
Beim Laden an der eigenen Wallbox fließt betrieblicher Strom über deinen privaten Zähler. Nach Randnummer 19 des BMF-Schreibens von 2021 weist du den betrieblichen Anteil mit einem gesonderten Zähler nach, fest eingebaut oder mobil; Aufzeichnungen über drei repräsentative Monate reichen. Anzusetzen sind die geladenen Kilowattstunden zu deinem Arbeitspreis und ein Anteil am Grundpreis.
Ob 2026 statt der Messung noch eine Pauschale geht, ist offen. Randnummer 20 desselben Schreibens erlaubt Unternehmern die monatlichen Pauschalen aus dem Lohnsteuerrecht, verweist dafür aber auf ein BMF-Schreiben von 2020, das durch das Schreiben vom 11. November 2025 ersetzt ist. Danach gelten die Monatspauschalen für Arbeitslohn nur bis Ende 2025; seit 2026 zählen bei Arbeitnehmern die gemessenen Kilowattstunden, zum Vertragspreis oder zur Strompreispauschale von 34 Cent je Kilowattstunde. Zu Unternehmern sagt das neue Schreiben nichts. Lädst du 2026 zu Hause, belegst du den Strom deshalb am sichersten mit dem Zähler und fragst deine Kanzlei, ob daneben eine Pauschale trägt.
Abschreibung und Kfz-Steuer: was nur das reine E-Auto bekommt
Für reine E-Autos im Anlagevermögen, angeschafft von Juli 2025 bis Ende 2027, erlaubt § 7 Abs. 2a EStG eine eigene Staffel, auch bei der EÜR (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG): 75 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Die Kürzung nach Monaten gilt dafür nicht, ein im Dezember geliefertes Auto bringt also die vollen 75 %. Plug-in-Hybride fallen heraus, denn das Gesetz verweist auf Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Die Staffel ist ein Angebot. Stattdessen geht linear über die sechs Jahre der AfA-Tabelle für Pkw oder, bei Anschaffung bis Ende 2027, fallend mit höchstens 30 % vom Restwert. Hast du für das Auto eine Sonderabschreibung genommen, ist die Staffel ausgeschlossen. Eine Bedingung, die an die 1-%-Regel anknüpft, enthält § 7 Abs. 2a dagegen nicht: Staffel und Viertel gelten nebeneinander. Wie sich die Methoden über die Jahre verteilen, zeigt der Beitrag zur Abschreibung für Selbstständige.
Frist
Für die 75 % zählt das Jahr der Lieferung, nicht das der Bestellung (§ 9a EStDV). Ein E-Auto, das du im Herbst 2027 bestellst und erst im Januar 2028 bekommst, fällt aus der Staffel.
Von der Kfz-Steuer befreit § 3d KraftStG reine E-Autos, die vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung läuft zehn Jahre ab der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035, und geht beim Halterwechsel mit dem Rest auf den neuen Halter über. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
- Preisgrenze von 100.000 € für das Viertel und die 75-%-Staffel beginnen
- letzter Liefertag für die 75-%-Staffel
- Ende der Anschaffungszeiträume für Viertel und Hälfte; letzte Erstzulassung für die Kfz-Steuerbefreiung
- die Kfz-Steuerbefreiung endet spätestens
Yvonnes E-Auto neben Hybrid und Verbrenner
BeispielYvonne, Immobiliengutachterin in Frankfurt
Yvonne erstellt Verkehrswertgutachten und fährt dafür zu Objekten und Bauämtern; laut Terminkalender sind rund vier Fünftel ihrer Kilometer betrieblich, der Rest privat. Sie ist regelbesteuert und gibt die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich ab. Im August 2026 liefert ihr der Händler ein neues reines E-Auto: Bruttolistenpreis mit Sonderausstattung 58.000 €, bezahlt hat sie 46.000 € plus 8.740 € Umsatzsteuer. Sie ordnet es voll dem Unternehmen zu und zieht die Vorsteuer ab. Ihr Büro liegt 12 Kilometer von der Wohnung entfernt, von August bis Dezember ist sie an 40 Tagen dort.
Zum Vergleich rechnet sie einen Plug-in-Hybrid mit gleichem Listen- und Kaufpreis durch, laut CoC-Papier 85 Kilometer elektrisch innerorts, dazu einen Verbrenner.
Je Monat | E-Auto | Plug-in-Hybrid | Verbrenner |
|---|---|---|---|
Listenpreis für die Pauschale | 58.000 € × ¼ = 14.500 € | 58.000 € × ½ = 29.000 € | 58.000 € |
Privatnutzung, 1 % davon | 145,00 € | 290,00 € | 580,00 € |
Weg ins Büro, 0,03 % × 12 km | 52,20 € | 104,40 € | 208,80 € |
Umsatzsteuer: 580 € × 80 % = 464 €, davon 19 % | 88,16 € | 88,16 € | 88,16 € |
Für die fünf Monate von August bis Dezember:
August bis Dezember 2026 | E-Auto | Plug-in-Hybrid | Verbrenner |
|---|---|---|---|
Privatnutzung, Zeile 20 | 725,00 € | 1.450,00 € | 2.900,00 € |
0,03-%-Wert, Zeile 73 | 261,00 € | 522,00 € | 1.044,00 € |
Entfernungspauschale, Zeile 74: 40 × 12 km × 0,38 € | 182,40 € | 182,40 € | 182,40 € |
davon nicht abziehbar | 78,60 € | 339,60 € | 861,60 € |
Umsatzsteuer auf 5 × 464 € = 2.320 € | 440,80 € | 440,80 € | 440,80 € |
In der Voranmeldung für das dritte Quartal stehen für August und September 928 € Bemessungsgrundlage mit 176,32 € Steuer, im vierten Quartal 1.392 € mit 264,48 €.
Bei der Abschreibung von 46.000 € trennen sich die Wege. Das E-Auto bringt mit der Staffel 2026 46.000 € × 75 % = 34.500 €, ohne Kürzung nach Monaten; danach folgen 4.600 €, 2.300 €, 2.300 €, 1.380 € und 920 €, zusammen genau 46.000 €. Für den Hybrid bringt die fallende AfA am meisten: 46.000 € × 30 % × 5/12 = 5.750 €. Eine Sonderabschreibung nach § 7g scheidet aus, weil der Wagen nicht zu mindestens 90 % betrieblich fährt. Linear wären es bei beiden 46.000 € ÷ 6 × 5/12 = 3.194,44 €.
Kfz-Steuer zahlt Yvonne für das E-Auto bis Ende 2035 keine; zehn Jahre ab August 2026 wären erst August 2036. Ihre Wallbox zählt mit: von August bis Dezember 1.150 Kilowattstunden zu 0,32 € sind 368 € plus ein Anteil am Grundpreis, als Betriebsausgabe in Zeile 71.
- E-Auto mit der 75-%-Staffel34.500,00 €
- Plug-in-Hybrid, fallend mit 30 % für 5/12 Jahr5.750,00 €
- linear nach AfA-Tabelle, bei beiden Autos, für 5/12 Jahr3.194,44 €
Beim E-Auto ist auch der nicht abziehbare Teil der Bürofahrten klein. Ab 58 Bürotagen in den fünf Monaten, also rund zwölf im Monat, hätte die Entfernungspauschale von 58 × 12 km × 0,38 € = 264,48 € den 0,03-%-Wert von 261 € überholt, und es bliebe gar nichts hängen. Beim Verbrenner bräuchte Yvonne dafür 46 Bürotage im Monat, mehr als ein Monat Tage hat.
Bevor der Händler liefert: sechs Prüfpunkte für E-Auto und Hybrid
- Hol dir den Bruttolistenpreis mit Sonderausstattung und Umsatzsteuer aus Bestellung oder Datenblatt und vergleiche ihn mit der Grenze deines Anschaffungszeitraums, heute 100.000 €.
- Beim Plug-in-Hybrid prüfst du im CoC-Papier den CO2-Wert und die elektrische Reichweite innerorts: höchstens 50 g je Kilometer oder mindestens 80 Kilometer, sonst zählt der volle Listenpreis.
- Kläre den Liefertermin. Für die 75 % muss das E-Auto bis zum 31. Dezember 2027 bei dir sein.
- Entscheide mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater über die Abschreibung: Staffel, fallend oder linear. Was sich lohnt, hängt davon ab, wie hoch dein Gewinn im Lieferjahr und in den Jahren danach ausfällt.
- Lädst du zu Hause, sorge ab dem ersten Tag für einen eigenen Zähler an der Wallbox oder im Auto und notiere die Stände mindestens drei Monate lang.
- In die Voranmeldung gehören je Monat 80 % des ungekürzten 1-%-Werts. In der Anlage EÜR 2026 steht die Privatnutzung in Zeile 20, die Umsatzsteuer darauf in Zeile 17, der geminderte 0,03-%-Wert in Zeile 73 und die Entfernungspauschale in Zeile 74; in der Anlage AVEÜR steht das Auto in der Gruppe Kfz, und in Zeile 47 der AVEÜR, der Frage nach einem Elektro- oder Hybridfahrzeug, setzt du die 1 für Ja. enno gleicht dafür Buchungen mit Belegen ab, auch die Rechnungen fürs Laden; die Voranmeldung prüfst und übermittelst du selbst.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 18 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 18 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 01.09.2026 (Anlage EÜR 2026)
- BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 16 III: BMF-Schreiben vom 18.11.2009 zur Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten (archiviert)
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2024, Anhang 24 IV 6: BMF-Schreiben vom 05.11.2021 zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen (archiviert)
- Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 24: Rabatte und andere geldwerte Vorteile an Arbeitnehmer (archiviert)
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), konsolidierte Fassung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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