Betriebsausgabenpauschale: wer 30 % oder 25 % ansetzt und wann Belege mehr bringen

Betriebsausgabenpauschale: welche Berufsgruppen 30 % oder 25 % ansetzen dürfen, wo sie in der Anlage EÜR steht und ab welchen Kosten Belege mehr bringen.

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Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer hauptberuflich selbstständig schreibt oder als Journalist arbeitet, darf 30 % der Einnahmen als Betriebsausgaben ansetzen, höchstens 3.600 € im Jahr.
  • Für wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeiten und nebenberufliches Lehren sind es 25 %, höchstens 900 € für alle Nebentätigkeiten zusammen.
  • Die Pauschale ersetzt alle tatsächlichen Kosten der Tätigkeit und steht in Zeile 24 der Anlage EÜR; danach geht es direkt zur Summe der Betriebsausgaben.
  • Für nebenberufliche Kurse an einer Volkshochschule oder für einen gemeinnützigen Träger gilt stattdessen der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG, seit 2026 bis 3.300 € im Jahr.
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Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Grundlage: H 18.2 EStH und ein BMF-Schreiben von 2023
  2. 02Wer die Pauschale bekommt
  3. 03Pauschale oder Belege: entweder, oder
  4. 04Hugos Jahr mit und ohne neuen Laptop
  5. 05Zeile 24 der Anlage EÜR und was danach leer bleibt
  6. 06Nebenbei unterrichten: Freibetrag statt 25 %
  7. 07Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung bleiben, wie sie sind
  8. 08Vor der EÜR 2026: Pauschale oder Belege in fünf Schritten

Nur wenige Berufsgruppen dürfen ihre Kosten pauschal ansetzen, statt jede Ausgabe einzeln nachzuweisen. Schreibst du hauptberuflich und selbstständig, als Autorin, Autor oder im Journalismus, ziehst du 30 % deiner Einnahmen als Betriebsausgaben ab, höchstens 3.600 € im Jahr. Wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten, Vorträge und Unterricht neben dem Beruf bringen 25 %, höchstens 900 €. Die Pauschale ersetzt deine echten Kosten, sie kommt nicht obendrauf. Sie lohnt sich also nur, solange deine Belege eines Jahres weniger ergeben.

Grundlage: H 18.2 EStH und ein BMF-Schreiben von 2023

Im Einkommensteuergesetz steht die Pauschale nicht. Sie ist eine Vereinfachung der Finanzverwaltung, festgehalten im Amtlichen Einkommensteuer-Handbuch unter H 18.2 und im BMF-Schreiben vom 6. April 2023. Das Finanzamt beanstandet es nicht, wenn du deine Kosten auf diese Weise pauschalierst. Und es ist an die eigene Anweisung gebunden, wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 4. Juli 2023 (VIII R 29/20) bestätigt hat.

Die heutigen Beträge gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2023. Unverändert stehen sie im Handbuch für 2025 und in der Anleitung zur Anlage EÜR 2026 (Stand: September 2026). Bis 2022 lagen die Höchstbeträge bei 2.455 € und 614 €. Nennt eine Seite noch diese Zahlen, ist sie veraltet.

Wer die Pauschale bekommt

Tätigkeit
Pauschale
Höchstbetrag im Jahr
Höchstbetrag erreicht ab Einnahmen von
hauptberuflich selbstständig schriftstellerisch oder journalistisch
30 % der Einnahmen aus dieser Tätigkeit
3.600 €
12.000 €
wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Nebentätigkeit, auch Vorträge und nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit
25 % der Einnahmen aus dieser Tätigkeit
900 €, einmal für alle Nebentätigkeiten zusammen
3.600 €
nebenberuflich unterrichten für eine Volkshochschule oder einen gemeinnützigen Träger
keine, dafür der Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
3.300 € steuerfreie Einnahmen (für 2025: 3.000 €)
entfällt
Kindertagespflege
eigene Pauschale: 400 € je Kind und Monat bei 40 Stunden pro Woche, bei weniger Stunden anteilig
kein fester Betrag, höchstens so viel wie die Einnahmen
entfällt
hauptberuflich künstlerisch oder wissenschaftlich, alle übrigen Freiberufler und Gewerbetreibenden
keine
entfällt
entfällt

In der ersten Zeile kommt es auf zwei Begriffe an. Hauptberuflich bedeutet mehr als „ohne Anstellung“. Bei schriftstellerischer Arbeit darf das Finanzamt verlangen, dass du im Jahr mehr als ein Drittel der Zeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs damit verbringst. So steht es inzwischen in H 18.2, gestützt auf das genannte BFH-Urteil. Dort hatte ein angestellter Syndikusanwalt neben seiner Stelle Fachaufsätze verfasst und 30 % angesetzt. Das Finanzamt ließ nur die 25 % für Nebentätigkeiten gelten, damals höchstens 614 €, und der BFH bestätigte das. Dasselbe gilt für dich, wenn du neben einer Anstellung Fachartikel schreibst oder Vorträge hältst: 25 %, heute höchstens 900 €.

Schriftstellerisch arbeitet, wer eigene Gedanken schriftlich für die Öffentlichkeit festhält. Gutachten, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, gehören nicht dazu; im selben Verfahren bekam eine angestellte Ärztin für ihre Patientengutachten deshalb keine 30 %. Journalisten nennt § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich als freien Beruf.

Pauschale oder Belege: entweder, oder

Die Pauschale gilt nach der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR „statt der tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben“. Für dieselbe Tätigkeit wählst du also eins von beiden. 3.600 € ansetzen und den neuen Laptop zusätzlich abziehen geht nicht. Umgekehrt steht es dir frei, höhere Kosten nachzuweisen; dann zählen alle Belege, und die Pauschale fällt weg.

Zu den tatsächlichen Kosten gehören auch die Pauschalen, die für einzelne Posten gelten: 6 € je Tag fürs Arbeiten zu Hause bis 1.260 € im Jahr, die Verpflegungspauschalen bei auswärtigen Terminen, 0,30 € je Kilometer mit dem privaten Auto. Die stehen in der Anlage EÜR in Zeilen, die du bei der Berufsgruppen-Pauschale überspringst.

Merke

Ab 12.000 € Einnahmen beträgt die 30-Prozent-Pauschale immer 3.600 €, ab 3.600 € Einnahmen die 25-Prozent-Pauschale immer 900 €. Liegen deine echten Kosten eines Jahres darüber, bringen die Belege mehr.

Der Höchstbetrag gilt jährlich, und deine Kosten schwanken. Ein Jahr mit neuem Rechner sieht anders aus als eins ohne, deshalb lohnt der Vergleich vor jeder EÜR. Die Einnahmen zeichnest du so oder so vollständig auf, denn aus ihnen wird die Pauschale berechnet. Kostenbelege muss das Finanzamt bei der Pauschale nicht anfordern; der BFH spricht von einer abgesenkten Prüfdichte. Heb sie trotzdem auf, sonst kannst du im Dezember nicht vergleichen.

Hugos Jahr mit und ohne neuen Laptop

BeispielHugo, freier Journalist und Buchautor in Berlin

Hugo schreibt Reportagen und Porträts für Zeitungen und Online-Magazine und arbeitet an seinem zweiten Sachbuch. Eine Anstellung hat er nicht, das Schreiben ist sein Beruf. Sein Umsatz 2025 lag bei 22.300 €; 2026 nutzt er deshalb die Kleinunternehmerregelung und trägt seine Kosten brutto ein. Für 2026 rechnet er mit 16.900 € Honoraren von Redaktionen und 4.000 € aus der zweiten Vorschussrate seines Verlags, zusammen 20.900 €. Artikel und Buch sind beide Teil seiner schriftstellerischen und journalistischen Arbeit.

Pauschale: 20.900 € × 30 % = 6.270 €, begrenzt auf den Höchstbetrag von 3.600 €.

Was er Ende November an Kosten für das ganze Jahr zusammenrechnet:

Kosten 2026
Rechnung
Betrag
Handy- und Internetvertrag, zur Hälfte beruflich
12 × 55 € × 50 %
330 €
Schreibsoftware, Transkription, Cloud
12 × 21 €
252 €
Zeitungsabos und Pressearchiv
468 €
Fachbücher für das Sachbuch
214 €
Fahrscheine zu Interviews in Berlin
296 €
Arbeit zu Hause an 220 Tagen, einen anderen Arbeitsplatz hat er nicht
220 × 6 € = 1.320 €, gedeckelt
1.260 €
Summe
2.820 €

Die Rechnung dazu: 330 + 252 + 468 + 214 + 296 + 1.260 = 2.820 €.

Variante A, es bleibt dabei. Die Pauschale liegt um 3.600 € − 2.820 € = 780 € höher. Hugos Gewinn beträgt 20.900 € − 3.600 € = 17.300 € statt 18.080 €.

Variante B, Laptop und Archiv. Im Dezember wird ein neuer Laptop für 1.450 € geliefert, und Hugo fährt für zwei Nächte ins Archiv nach Leipzig: Bahn 118 €, Hotel ohne Frühstück 196 €, Verpflegung 14 € + 28 € + 14 € = 56 €. Für den Laptop darf er eine Nutzungsdauer von einem Jahr annehmen und den vollen Preis 2026 abziehen; in der Anlage AVEÜR führt er ihn trotzdem auf. Zusammen: 2.820 € + 1.450 € + 118 € + 196 € + 56 € = 4.640 €. Das sind 1.040 € mehr als die Pauschale, und der Gewinn sinkt auf 20.900 € − 4.640 € = 16.260 €.

VergleichPauschale oder Belege: Hugos Betriebsausgaben 2026
  • Belege, Variante A2.820 €
  • Pauschale, 30 % gedeckelt3.600 €
  • Belege, Variante B mit Laptop und Archiv4.640 €

Mit der Pauschale wären Laptop und Archivfahrt in den 3.600 € untergegangen. Wie viel Steuer die 1.040 € sparen, hängt von Hugos persönlichem Steuersatz ab. Am Kleinunternehmerstatus ändert keine der beiden Varianten etwas, denn der richtet sich nach dem Umsatz, nicht nach dem Gewinn.

Zeile 24 der Anlage EÜR und was danach leer bleibt

Eintrag
Anlage EÜR 2025
Anlage EÜR 2026
Einnahmen als Kleinunternehmer
Zeile 12
Zeile 12
Einnahmen ohne Kleinunternehmerregelung: netto, steuerfrei, vereinnahmte Umsatzsteuer
Zeilen 15 bis 17
Zeilen 15 bis 17
Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen, Kennzahl 195
Zeile 24
Zeile 24
weiter mit der Summe der Betriebsausgaben
Zeile 75
Zeile 76
steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG abziehen
Zeile 78
Zeile 79

Die Einnahmen trägst du wie gewohnt in voller Höhe ein. In Zeile 24 steht der Pauschbetrag, bei Hugo in Variante A also 3.600 €. Danach verweist die Anleitung direkt auf die Summe der Betriebsausgaben, für 2025 in Zeile 75, im Vordruck 2026 in Zeile 76. Abschreibungen, Fahrtkosten und die Tagespauschale fürs Homeoffice liegen dazwischen und bleiben leer. Rechnest du mit echten Kosten, bleibt dagegen Zeile 24 frei, und jede Ausgabe steht in ihrer gewohnten Zeile. Wie du die übrigen Zeilen aus deinen Kontoauszügen füllst, steht unter EÜR erstellen.

Nebenbei unterrichten: Freibetrag statt 25 %

Lehrtätigkeit nennt H 18.2 ausdrücklich, aber mit einem Vorbehalt, der für alle Nebentätigkeiten gilt: Die 25 % gibt es nur, wenn keine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorliegt. Darunter fällt nebenberufliches Ausbilden, Unterrichten oder Betreuen, ebenso nebenberufliche künstlerische Arbeit, jeweils im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, etwa einer Stadt, oder einer gemeinnützigen Einrichtung, wenn die Arbeit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördert. Kurse und Vorträge an Volkshochschulen führen die Lohnsteuer-Richtlinien als Beispiel an. Nebenberuflich bleibt die Arbeit, solange sie nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitjobs beansprucht oder regelmäßig höchstens 14 Stunden pro Woche.

Für diese Einnahmen gilt ein Freibetrag: 3.300 € im Jahr ab 2026, für 2025 noch 3.000 €, so das Steueränderungsgesetz 2025. Er gilt je Jahr und auch bei mehreren begünstigten Tätigkeiten nur einmal. Kosten zählen dabei nur, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen (§ 3 Nr. 26 Satz 2 EStG).

Drei Fälle aus 2026, jeder für sich, jeweils für jemanden mit einer Anstellung als Hauptberuf:

Auftrag
Einnahmen
steuerfrei
Pauschale
zu versteuern
Schreibkurs an einer städtischen Volkshochschule
2.600 €
2.600 €
keine
0 €
derselbe Kurs mit mehr Terminen, 500 € Kosten
4.100 €
3.300 €
keine
800 €
Seminar auf Honorarbasis bei einem privaten Bildungsanbieter, nicht gemeinnützig
2.400 €
0 €
25 % = 600 €
1.800 €

Im zweiten Fall zählen die 500 € Kosten nicht, weil sie unter den 3.300 € steuerfreien Einnahmen liegen. Im ersten Fall brauchst du für den Kurs keine Anlage EÜR, solange du keine Kosten geltend machst; Einnahmen und steuerfreien Betrag trägst du dann direkt in die Einkommensteuererklärung ein. Wie sich ein Nebengewinn zu deinem Gehalt addiert, erklärt der Beitrag zu Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung bleiben, wie sie sind

Die Pauschale ist eine Regel der Einkommensteuer. Für die Kleinunternehmerregelung zählt der Gesamtumsatz: höchstens 25.000 € im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Pauschale senkt nur den Gewinn, am Umsatz ändert sie nichts.

Eine eigene Kostenpauschale für Kleinunternehmer gibt es nicht; § 19 UStG regelt nur die Umsatzsteuer. Was du pauschal absetzen kannst, hängt an deinem Beruf und an einzelnen Posten wie den Tagen im Homeoffice. Welche Kosten sonst voll, gedeckelt oder gar nicht zählen, zeigt Was kann ich als Selbstständiger absetzen?

Stellst du Umsatzsteuer in Rechnung, laufen deine Voranmeldungen weiter wie bisher. Vorsteuer ziehst du nur mit einer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Eingangsrechnungen brauchst du also auch dann, wenn deine EÜR mit der Pauschale rechnet.

Achtung

Mit Umsatzsteuer bleibt eine Stelle offen. In den übersprungenen Zeilen stehen auch die gezahlte Vorsteuer und die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer, während die vereinnahmte Umsatzsteuer weiter bei den Einnahmen steht. Ob diese Zahlungen neben der Pauschale abziehbar sind, sagen weder das BMF-Schreiben noch H 18.2 noch die Anleitung ausdrücklich. Bevor du mit Umsatzsteuer die Pauschale wählst, lass das von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären.

Vor der EÜR 2026: Pauschale oder Belege in fünf Schritten

  1. Ordne deine Tätigkeit in die Tabelle oben ein. Unterrichtest du nebenbei für eine Volkshochschule oder einen gemeinnützigen Träger, prüf zuerst den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
  2. Sammle alle Kostenbelege des Jahres, auch wenn du mit der Pauschale rechnest. enno sortiert nachts Bank und Belege und bereitet die EÜR mit Quellen vor, so hast du die Kostensumme im Dezember schneller beisammen; prüfen und übermitteln tust du selbst.
  3. Rechne Anfang Dezember: bisherige Kosten plus geplante Käufe gegen deine Pauschale, also 30 % oder 25 % der Einnahmen, höchstens 3.600 € oder 900 €. Ein Laptop, der noch im Dezember geliefert wird, zählt bei einem Jahr Nutzungsdauer ganz in diesem Jahr.
  4. Trag das Ergebnis ein: entweder die Pauschale in Zeile 24 und weiter zur Summe der Betriebsausgaben, oder alle Kosten in ihren Zeilen. Die Einnahmen gehören in beiden Fällen vollständig hinein.
  5. Weißt du nicht sicher, ob deine Arbeit als hauptberuflich gilt, oder berechnest du Umsatzsteuer, sprich vor der Abgabe mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 16 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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