Homeoffice-Pauschale für Selbstständige: welche Tage zählen und wo sie hingehört
Homeoffice-Pauschale für Selbstständige: welche Tage 6 € bringen, wann sich ein Arbeitszimmer mehr lohnt und in welche Zeile der Anlage EÜR 2026 sie gehört.
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- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitest du an einem Tag überwiegend in der Wohnung und suchst kein eigenes Büro außer Haus auf, bringt er 6 € Betriebsausgabe, höchstens 1.260 € im Jahr.
- Hast du dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz, zählt auch ein Tag, an dem du überwiegend unterwegs warst, sofern du an ihm auch zu Hause gearbeitet hast.
- Ist ein eigenes Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten oder 1.260 € Jahrespauschale ansetzen.
- In der Anlage EÜR 2026 steht die Tagespauschale in Zeile 67 und das Arbeitszimmer in Zeile 66, im Formular für 2025 in Zeile 66 und 65.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Zwei Bedingungen, geprüft für jeden einzelnen Tag
- 02Ohne anderen Arbeitsplatz zählt auch der Tag unterwegs
- 03Gretas Jahr: 192 Tage aus dem Kalender
- 04Arbeitszimmer oder Tagespauschale: was mehr bringt
- 05Angestellt und nebenbei selbstständig
- 06Wo die Pauschale in der Anlage EÜR steht
- 07Vom Kalender bis Zeile 67 in sechs Schritten
Als Selbstständige oder Selbstständiger ziehst du für jeden Tag, an dem du überwiegend in deiner Wohnung arbeitest und kein eigenes Büro außer Haus aufsuchst, 6 Euro als Betriebsausgabe ab, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Umgangssprachlich heißt dieser Betrag Homeoffice-Pauschale, im Gesetz Tagespauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). In dieser Form gibt es sie seit 2023, und die Beträge gelten unverändert für die Jahre 2025 und 2026. Ein eigenes Zimmer brauchst du dafür nicht und auch keine Belege über Strom oder Miete, nur eine Liste der Tage.
Zwei Bedingungen, geprüft für jeden einzelnen Tag
Ein Tag bringt 6 Euro, wenn an ihm zwei Dinge zusammenkommen.
Erstens arbeitest du an diesem Tag überwiegend in der Wohnung. Das ist eine Frage der Uhr: Nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 muss mehr als die Hälfte deiner tatsächlichen Arbeitszeit dieses Tages zu Hause liegen. Fahrzeiten zu einem Kunden rechnet das BMF dabei zur Zeit außer Haus.
Zweitens suchst du an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung auf. Bei Selbstständigen spricht das BMF auch von der ersten Betriebsstätte; gemeint ist vor allem ein eigenes Büro außer Haus.
Ein Termin beim Kunden schadet also nicht, solange die Stunden am heimischen Schreibtisch überwiegen. Die Fahrt dorthin ist daneben als Fahrtkosten abziehbar. Weil das Gesetz von Kalendertagen spricht, zählt auch der Samstag, an dem du zwei Stunden an einem Angebot sitzt. Nach 210 Tagen ist die Grenze erreicht: 210 × 6 € = 1.260 €. Jeder weitere Tag bringt nichts mehr.
Mit der Pauschale sind alle Kosten abgegolten, die dir durch die Arbeit in der Wohnung entstehen. Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bücherregal oder Notebook deckt sie nicht ab. Die setzt du daneben gesondert ab, soweit du sie beruflich nutzt. Welche Ausgaben sonst noch deinen Gewinn mindern, sortiert der Überblick was du als Selbstständiger absetzen kannst.
Ohne anderen Arbeitsplatz zählt auch der Tag unterwegs
Vielen Selbstständigen bringt eine zweite Regel in derselben Vorschrift mehr Tage (Nr. 6c Satz 2). Steht dir für deine Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, darfst du die 6 Euro auch für Tage ansetzen, an denen du überwiegend auswärts gearbeitet hast. Dann genügt es, dass du an dem Tag auch zu Hause für deine Tätigkeit gearbeitet hast. Überwiegen muss die Zeit dort nicht.
Als anderer Arbeitsplatz gilt grundsätzlich jeder Platz, an dem sich Büroarbeit erledigen lässt, auch ein Schreibtisch im Großraumbüro. Ob es dort laut ist, spielt keine Rolle. Nutzen können musst du den Platz aber für alle Aufgaben deiner Tätigkeit. Das BMF nennt als Beispiel den Orchestermusiker, der im Konzertsaal nicht üben kann: Für das Üben hat er keinen anderen Arbeitsplatz. Wer sich auf diese Regel beruft, muss konkret darlegen können, dass es keinen solchen Platz gibt.
Dein Tag | Mit eigenem Büro außer Haus | Ohne anderen Arbeitsplatz |
|---|---|---|
Nur am Schreibtisch zu Hause | 6 € | 6 € |
Kundentermin, danach länger zu Hause als unterwegs, Fahrt eingerechnet | 6 € | 6 € |
Überwiegend unterwegs, abends zu Hause weitergearbeitet | 0 € | 6 € |
Vormittags im eigenen Büro, nachmittags zu Hause | 0 € | kommt ohne Büro nicht vor |
Ganztags unterwegs, zu Hause nichts gearbeitet | 0 € | 0 € |
Samstag, zwei Stunden Buchhaltung am Küchentisch | 6 € | 6 € |
Achtung
Ein Platz, den du nur an einzelnen Tagen hast, zum Beispiel einmal pro Woche ein geteilter Schreibtisch, lässt die Sonderregel nicht greifen. Dann zählen nur die Tage, an denen du überwiegend zu Hause warst und dieses Büro nicht aufgesucht hast. Steht dir mindestens einen Monat lang kein anderer Platz zur Verfügung, beanstandet es das BMF nicht, für diese Zeit von „dauerhaft“ auszugehen.
Gretas Jahr: 192 Tage aus dem Kalender
BeispielGreta, freie Journalistin in Kiel
Greta schreibt für Zeitungen und Magazine. Ihr Schreibtisch steht in einer Ecke des Wohnzimmers, ein Büro außer Haus hat sie nicht. Seit Januar 2026 markiert sie jeden Arbeitstag im Kalender.
Tage 2026 | Anzahl | Zählt? | Betrag |
|---|---|---|---|
Nur am Schreibtisch zu Hause | 120 | ja, überwiegend zu Hause | 720 € |
Interview oder Pressetermin, aber länger zu Hause gearbeitet | 38 | ja, überwiegend zu Hause | 228 € |
Überwiegend unterwegs, etwa auf der Kieler Woche, abends den Text zu Hause fertig geschrieben | 34 | ja, weil kein anderer Arbeitsplatz | 204 € |
Mehrtägige Reportage auswärts, Texte im Hotel geschrieben | 12 | nein, keine Arbeit in der Wohnung | 0 € |
Summe | 192 zählende Tage | 1.152 € |
Die Rechnung: 120 + 38 + 34 = 192 Tage, 192 × 6 € = 1.152 €. Das liegt unter der Grenze von 1.260 €, sie trägt also den vollen Betrag ein. Ihre Fahrten zu den Terminen, die Reisekosten und ihr Notebook als Arbeitsmittel kommen getrennt dazu.
Hätte Greta einen Schreibtisch in einer Bürogemeinschaft, den sie für alle ihre Aufgaben nutzen könnte, fielen die 34 Tage weg, auch wenn sie an ihnen gar nicht dort war: 158 × 6 € = 948 €.
Arbeitszimmer oder Tagespauschale: was mehr bringt
Ein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn ist ein eigener Raum in deiner Wohnung, der vorwiegend gedanklicher, schriftlicher oder organisatorischer Arbeit dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Privat darfst du ihn zu weniger als 10 Prozent nutzen. Gretas Ecke im Wohnzimmer ist deshalb keins. Das häusliche Büro einer selbstständigen Journalistin führt das BMF dagegen ausdrücklich als Beispiel für ein Arbeitszimmer an.
Die Kosten zählen aber nur, wenn das Zimmer der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist. Entscheidend ist, wo du die Arbeit erledigst, die deine Tätigkeit inhaltlich prägt. Die Stunden dort sind nur ein Indiz. Liegt der Mittelpunkt im Arbeitszimmer, hast du drei Möglichkeiten:
Weg | Voraussetzung | Wie viel | Was du aufzeichnest |
|---|---|---|---|
Tagespauschale | die zwei Bedingungen je Tag | 6 € je Tag, höchstens 1.260 € | die Tage |
Jahrespauschale | Arbeitszimmer ist Mittelpunkt | 1.260 €, je vollem Monat ohne Mittelpunkt 105 € weniger | keine besonderen Aufzeichnungen |
Tatsächliche Kosten | Arbeitszimmer ist Mittelpunkt | Flächenanteil an Miete, Nebenkosten, Energie und Reinigung, dazu die Ausstattung des Zimmers | jede Ausgabe einzeln und getrennt |
Die Jahrespauschale verlangt keine Tageszählung. Du bekommst die 1.260 € auch dann, wenn du an weniger als 210 Tagen zu Hause gearbeitet hast. Zwischen Jahrespauschale und tatsächlichen Kosten entscheidest du einheitlich für das ganze Jahr; ändern kannst du die Wahl, bis der Steuerbescheid unanfechtbar ist.
Merke
Für denselben Zeitraum gibt es entweder das Arbeitszimmer oder die Tagespauschale. Ist das Zimmer erst ab Mitte Juni dein Mittelpunkt, bekommst du für Juni bis Dezember sieben Zwölftel der Jahrespauschale, also 735 €, und für die Monate davor die Tagespauschale, wenn die Tage die Bedingungen erfüllen.
BeispielGreta, freie Journalistin in Kiel, mit Arbeitszimmer
Angenommen, Greta hätte statt der Ecke ein eigenes Zimmer von 14 m² in ihrer 70-m²-Wohnung, und der Mittelpunkt ihrer Arbeit läge dort. Ihre Warmmiete beträgt 950 € im Monat, der Strom 720 € im Jahr.
Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
Flächenanteil: 14 m² von 70 m² | 20 % |
Wohnkosten im Jahr: 950 € × 12 + 720 € | 12.120 € |
Tatsächliche Kosten des Zimmers: 12.120 € × 20 % | 2.424 € |
Jahrespauschale | 1.260 € |
Tagespauschale aus ihrem Kalender | 1.152 € |
Die tatsächlichen Kosten bringen 2.424 € − 1.152 € = 1.272 € mehr als die Tagespauschale und 2.424 € − 1.260 € = 1.164 € mehr als die Jahrespauschale. Dafür muss Greta jede Zahlung für das Zimmer einzeln und getrennt von ihren übrigen Ausgaben aufzeichnen; fehlt diese Aufzeichnung, darf sie die Kosten nicht abziehen.
Angestellt und nebenbei selbstständig
Viele arbeiten angestellt und schreiben oder programmieren nebenher auf eigene Rechnung. Für sie gilt nach dem BMF-Schreiben:
- Die Bedingungen werden für jede Tätigkeit getrennt geprüft. Warst du morgens im Büro deines Arbeitgebers und arbeitest abends zu Hause für deine Kunden, zählt der Tag für die Nebentätigkeit, wenn dir für sie dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Pro Kalendertag gibt es trotzdem nur einmal 6 €, und die 1.260 € gelten für alle Tätigkeiten zusammen.
- Erfüllen an einem Tag beide Tätigkeiten die Bedingungen, darfst du die 6 € aufteilen oder ganz einer der beiden zuordnen.
Ein Rechenbeispiel: 90 Tage im Homeoffice für den Arbeitgeber, an 20 davon abends auch Arbeit für die Nebentätigkeit. Dazu 60 Bürotage, an denen du abends nur für die Nebentätigkeit zu Hause sitzt; einen anderen Arbeitsplatz hast du für sie nicht. Das sind 90 + 60 = 150 Tage, zusammen 900 €. Die 60 Bürotage gehören zur Nebentätigkeit (360 €), die 70 reinen Homeoffice-Tage zum Job (420 €). Über die 20 gemischten Tage (120 €) entscheidest du selbst.
Wohin die 6 € gehen, macht einen Unterschied. In der EÜR mindert jeder Euro den Gewinn. In der Anlage N wirken Werbungskosten nur, soweit sie zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen (§ 9a EStG). Für 2027 sieht der Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 1.430 € vor (Bundesrats-Drucksache 507/26); beschlossen ist er Stand 25. September 2026 nicht.
Beim Arbeitszimmer hilft die Trennung nach Tätigkeiten dagegen nicht. Das BMF betrachtet dort alle Tätigkeiten zusammen: Ist das Zimmer nur für die Nebentätigkeit der Mittelpunkt, ist es in der Regel nicht der Mittelpunkt der gesamten Betätigung.
Wo die Pauschale in der Anlage EÜR steht
Tagespauschale und Arbeitszimmer stehen in der Anlage EÜR 2026 im Block „Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben“, Zeilen 63 bis 68, und nicht bei den übrigen Betriebsausgaben. Die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 schreibt vor, die Tagespauschale ausschließlich in Zeile 67 zu erfassen.
Was | Anlage EÜR 2026 | Anlage EÜR 2025 |
|---|---|---|
Tagespauschale (Kennzahl 163) | Zeile 67 | Zeile 66 |
Arbeitszimmer: tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale | Zeile 66, Spalte „abziehbar“ | Zeile 65, Spalte „abziehbar“ |
Tatsächliche Zimmerkosten, die du nicht abziehst, etwa weil du die Jahrespauschale nimmst | Zeile 66, Spalte „nicht abziehbar“ | Zeile 65, Spalte „nicht abziehbar“ |
Mein ELSTER bietet die Anlage EÜR derzeit nur bis zum Jahr 2025 an (geprüft am 23. September 2026). Was du jetzt abgibst, ist also die EÜR 2025, und dort steht die Tagespauschale in Zeile 66. Die Zeilen für 2026 brauchst du erst für die Erklärung im nächsten Jahr. Auf dem Geschäftskonto taucht die Pauschale nie auf; du rechnest sie am Jahresende aus deinen Kalendertagen aus und trägst sie zusätzlich ein. Wie die übrigen Zeilen zusammenkommen, zeigt die Anleitung EÜR erstellen in fünf Schritten.
Als Kleinunternehmer trägst du die Pauschale in derselben Zeile und in derselben Höhe ein. Umsatzsteuer steckt in den 6 € nicht, und das gilt für alle: Vorsteuer setzt die Rechnung eines anderen Unternehmers voraus (§ 15 Abs. 1 UStG), und für die Pauschale gibt es keine. Anders als bei einem Einkauf, den du unter der Kleinunternehmerregelung brutto als Kosten ansetzt, gibt es hier also nichts umzurechnen.
enno bereitet die EÜR mit Quellen vor und behält die Fristen im Blick. Wie viele Tage du zu Hause gearbeitet hast, weißt nur du. Die Zahl ergänzt du, und du prüfst und übermittelst die Erklärung selbst.
Vom Kalender bis Zeile 67 in sechs Schritten
- Gib jedem Arbeitstag im Kalender ein Kürzel: überwiegend zu Hause, unterwegs mit Arbeit zu Hause, nur unterwegs, im eigenen Büro. Das BMF verlangt, dass du die Tage aufzeichnest und glaubhaft machen kannst.
- Hast du keinen anderen Arbeitsplatz, halte einmal schriftlich fest, warum nicht. Damit kannst du die Tage begründen, an denen du überwiegend unterwegs warst.
- Hast du ein eigenes Zimmer, das der Mittelpunkt deiner Arbeit ist, rechne wie Greta: Flächenanteil mal Wohnkosten, verglichen mit 1.260 € und mit deiner Tagessumme. Kommen die tatsächlichen Kosten in Frage, zeichne sie ab sofort einzeln und getrennt auf.
- Bist du nebenher angestellt, trenn die Tage nach Tätigkeit und leg fest, wohin die 6 € an Tagen gehen, an denen beide zählen.
- Trag die Summe in Zeile 67 der Anlage EÜR 2026 ein, für 2025 in Zeile 66.
- Bist du unsicher, ob dein Zimmer den Mittelpunkt bildet oder ob ein Platz beim Kunden als anderer Arbeitsplatz zählt, lass das vor der Abgabe von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 11 Quellen, geprüft zum Stand .
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Finanzverwaltung
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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