Geschäftliche Ausgaben privat bezahlt: welcher Beleg reicht und wie du sie erfasst
Geschäftliche Ausgaben privat bezahlt? Sie bleiben Betriebsausgaben. Welcher Beleg reicht, wie die Einlage in die EÜR kommt und wann Vorsteuer möglich ist.
- Stand
- Lesezeit
- 9 Min
- Thema
- Buchhaltung & Belege
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Ausgabe, die dein Betrieb veranlasst hat, bleibt eine Betriebsausgabe, auch wenn sie vom Privatkonto abgeht; in der EÜR zählt in der Regel das Jahr, in dem du zahlst.
- Als Beleg dient die Rechnung oder der Kassenbon des Lieferanten; Vorsteuer gibt es nur mit einer Rechnung nach § 14 UStG, bis 250 € brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung.
- Der privat bezahlte Betrag ist zugleich eine Einlage und erhöht den Gewinn nicht; die Anlage EÜR 2026 fragt die Summe in Zeile 108 ab, der Vordruck 2025 in Zeile 107.
- Überweist du dir das Geld später vom Geschäftskonto zurück, ist das eine Entnahme und keine zweite Betriebsausgabe.

Inhalt · 9 Abschnitte
- 01Für die Steuer zählt der Anlass, nicht das Konto
- 02Welcher Beleg für eine privat bezahlte Ausgabe reicht
- 03Vorsteuer aus einer privat bezahlten Rechnung
- 04Betriebsausgabe und Einlage: so kommt der Betrag in die EÜR
- 05Die Rücküberweisung an dich ist keine zweite Ausgabe
- 06Der umgekehrte Fall: Privates vom Geschäftskonto
- 07Ohne getrenntes Konto ist jede Betriebsausgabe auch eine Einlage
- 08Leas Dezember: drei Auslagen und eine Erstattung im Januar
- 09Vom Kassenbon bis zur Zeile 108: jede Auslage in fünf Handgriffen
Hast du etwas für deinen Betrieb mit der privaten Karte oder vom Privatkonto bezahlt, ist das trotzdem eine Betriebsausgabe. Du brauchst dafür den Beleg des Lieferanten und trägst den Betrag an zwei Stellen ein: als Ausgabe in dem Jahr, in dem du gezahlt hast, und als Einlage. Aufpassen musst du vor allem später, wenn du dir das Geld vom Geschäftskonto zurücküberweist. Diese Überweisung ist keine zweite Ausgabe. Alles hier gilt für Einzelunternehmen.
Für die Steuer zählt der Anlass, nicht das Konto
§ 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben als Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach dem Zahlungsweg fragt diese Definition nicht. Ein Fachbuch, das du für deine Aufträge brauchst, ist betrieblich veranlasst, ob du es mit der Karte des Geschäftskontos bezahlst oder mit deiner privaten Girocard.
Worauf es in der EÜR ankommt, ist der Zeitpunkt. Ausgaben setzt du in dem Kalenderjahr ab, in dem du sie geleistet hast (§ 11 Abs. 2 EStG). Bei einer Überweisung ist das der Tag, an dem dein Auftrag bei der Bank eingeht, wenn das Konto gedeckt ist oder ein Kreditrahmen besteht. Sonst zählt erst die Lastschrift, so steht es in den amtlichen Hinweisen zu § 11. Wann du dir den Betrag erstattest, verschiebt nichts. Zahlst du am 29. Dezember privat, gehört die Ausgabe ins alte Jahr, auch wenn das Geld erst im Januar auf dein Privatkonto zurückfließt. Warum bei der EÜR allgemein der Zahltag entscheidet, erklärt der Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung.
Eine Ausnahme sind Anschaffungen, die du über Jahre nutzt, etwa ein Laptop. Sie zählen ab dem Jahr der Lieferung (§ 9a EStDV), und kosten sie ohne Umsatzsteuer mehr als 800 €, läuft der Betrag über die Abschreibung (§ 4 Abs. 3 Satz 3, § 6 Abs. 2 EStG).
Kosten, die teils privat sind, etwa für Telefon und Internet, setzt du nach der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR nur mit dem betrieblichen Anteil an.
Welcher Beleg für eine privat bezahlte Ausgabe reicht
Nach den Grundsätzen der Finanzverwaltung zur Buchführung, den GoBD, braucht jeder Geschäftsvorfall einen Beleg (Rz. 61). Darauf gehören unter anderem Betrag, Datum und eine ausreichende Beschreibung; Aussteller und Empfänger nur, soweit das üblich ist und keine Erleichterung greift wie bei Kleinbeträgen (Rz. 77). Dein privater Kontoauszug zeigt, dass Geld geflossen ist. Was du dafür bekommen hast, verrät er meistens nicht. Der eigentliche Beleg ist deshalb die Rechnung oder der Kassenbon des Händlers. Den Auszug kannst du als Zahlungsnachweis dazulegen.
Als Empfänger steht auf der Rechnung dein Name. In einem Einzelunternehmen bist du selbst die Unternehmerin oder der Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG), dein Name ist deshalb auch bei betrieblichen Einkäufen der richtige Empfänger. Für die Vorsteuer muss neben dem Namen auch deine vollständige Anschrift darauf stehen (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Dafür taugt nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass jede Anschrift, unter der du erreichbar bist, also auch deine Wohnadresse (UStAE 14.5 Abs. 2).
Was du in der Hand hast | Als Beleg für die Ausgabe | Für den Vorsteuerabzug |
|---|---|---|
Rechnung mit deinem Namen, deiner Anschrift und allen übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG | reicht | reicht |
Kassenbon bis 250 € brutto mit den Angaben nach § 33 UStDV | reicht | reicht, Entgelt und Steuer rechnest du selbst heraus |
Kassenbon über 250 € ohne deinen Namen und deine Anschrift | reicht, sofern Betrag, Datum und Ware erkennbar sind | reicht nicht, du brauchst eine vollständige Rechnung |
nur Kontoauszug oder Kartenabrechnung | belegt die Zahlung, meist nicht den Inhalt | reicht nicht |
Eigenbeleg | Notlösung, wenn kein fremder Beleg da ist | reicht nicht |
Ist der Bon verloren, bitte den Händler zuerst um eine Rechnung oder eine Kopie. Erst wenn das nicht klappt, schreibst du einen Eigenbeleg. Die GoBD sehen ihn ausdrücklich für den Fall vor, dass kein fremder Beleg vorhanden ist.
Vorsteuer aus einer privat bezahlten Rechnung
Zahlst du Umsatzsteuer, ziehst du die Vorsteuer aus einer privat bezahlten Rechnung genauso ab wie aus jeder anderen. Nach § 15 Abs. 1 UStG kommt es darauf an, dass ein anderer Unternehmer die Leistung für dein Unternehmen erbracht hat und du eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG besitzt. Ob das Geld vom Privat- oder vom Geschäftskonto kam, spielt dafür keine Rolle. Was auf einer vollständigen Rechnung stehen muss, zeigt die Checkliste zu den Pflichtangaben. Bei Beträgen bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung ohne deinen Namen; Entgelt und Steuer teilst du selbst auf (§ 35 UStDV).
In der EÜR trägst du die Ausgabe netto ein und die Vorsteuer als eigenen Posten, im Jahr, in dem du die Rechnung bezahlst. In der Anlage EÜR 2026 ist das Zeile 58, im Vordruck 2025 Zeile 57. Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer ab, deine Umsätze sind nach § 19 UStG steuerfrei. Du setzt jede Ausgabe mit dem Bruttobetrag an.
Betriebsausgabe und Einlage: so kommt der Betrag in die EÜR
Eine privat bezahlte Ausgabe erfasst du zweimal, in der Regel beide Male mit dem Datum der Zahlung.
- Als Betriebsausgabe in der Gruppe, zu der sie gehört, etwa Arbeitsmittel. Wer Umsatzsteuer zahlt, trennt dabei Netto und Vorsteuer.
- Als Einlage. Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG alles, was du dem Betrieb aus deinem Privatvermögen zuführst, Geld eingeschlossen. Hier hat privates Geld eine betriebliche Rechnung beglichen.
Die Einlage erhöht deinen Gewinn nicht. Die Anlage EÜR fragt sie auch gar nicht bei den Betriebseinnahmen ab, sondern weiter hinten unter „Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen“: im Vordruck 2026 in Zeile 108, die Entnahmen in Zeile 107. Im Vordruck 2025 sind es die Zeilen 107 und 106. Die Summe brauchst du trotzdem. § 4 Abs. 4a EStG verlangt, Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen, weil davon abhängt, ob Schuldzinsen voll abziehbar sind. Die Anleitung sagt ausdrücklich, dass du sie auch dann einträgst, wenn du gar keine Schuldzinsen hast. Wie die übrigen Zeilen der Anlage aus deinen Kontoauszügen entstehen, zeigt EÜR erstellen.
Wenn du bilanzierst
Auch in der doppelten Buchführung steht dem Aufwand eine Privateinlage gegenüber. Weil der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG um die Einlagen vermindert wird, drückt die privat bezahlte Ausgabe ihn genauso, als wäre sie vom Geschäftskonto abgegangen.
Bei UG und GmbH
Für eine UG oder GmbH passt dieses Schema nicht. Die Gesellschaft hat selbstständig ihre Rechte und Pflichten (§ 13 GmbHG), wer privat für sie zahlt, zahlt also für eine andere Person. Wie solche Auslagen erstattet und gebucht werden, klärst du mit deiner Kanzlei.
Die Rücküberweisung an dich ist keine zweite Ausgabe
Erstattest du dir Auslagen vom Geschäftskonto, ist diese Überweisung eine Entnahme: Geld verlässt den Betrieb in Richtung Privatkonto, und § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nennt Barentnahmen ausdrücklich. Eine Betriebsausgabe ist sie nicht, denn die hast du schon am Tag der privaten Zahlung angesetzt. Über beide Schritte gerechnet heben sich Einlage und Entnahme auf, und die Ausgabe steht genau einmal in deiner EÜR.
Achtung
Wer die Erstattung auf dem Geschäftskonto noch einmal als Betriebsausgabe markiert, setzt denselben Betrag doppelt ab. Das passiert schnell, wenn derselbe Kassenbon einmal zur privaten Zahlung und einmal zur Rücküberweisung gelegt wird. Ein Bon gehört zu genau einer Ausgabe.
Praktisch ist eine Sammelerstattung, etwa einmal im Monat, mit den Belegnummern im Verwendungszweck. Dann findest du zu jeder Entnahme später die passenden Einlagen, auch wenn die beiden in verschiedenen Jahren liegen.
Der umgekehrte Fall: Privates vom Geschäftskonto
Zahlst du etwas Privates vom Geschäftskonto, ist das keine Betriebsausgabe. Kosten für deinen Haushalt und deine Lebensführung darfst du nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehen. Der Betrag ist eine Entnahme; die Anleitung zur Anlage EÜR nennt als Beispiel die privat veranlasste Abhebung vom betrieblichen Konto. Vermerke am Umsatz, dass er privat war, damit er am Jahresende in der Summe der Entnahmen landet.
Was passiert | Betriebsausgabe? | Einlage oder Entnahme? |
|---|---|---|
Betriebliche Ausgabe vom Privatkonto oder bar aus eigener Tasche | ja, im Jahr der Zahlung | Einlage in gleicher Höhe |
Erstattung dieser Auslage vom Geschäftskonto an dich | nein | Entnahme |
Private Ausgabe vom Geschäftskonto | nein | Entnahme |
Gemischte Rechnung, etwa das Handy, vom Geschäftskonto | nur der betriebliche Anteil | privater Anteil ist Entnahme |
Gemischte Rechnung vom Privatkonto | nur der betriebliche Anteil | betrieblicher Anteil ist Einlage |
Merke
Ob eine Zahlung eine Betriebsausgabe ist, entscheidet ihr Zweck. Das Konto, von dem sie abgeht, bestimmt nur, ob dazu eine Einlage oder eine Entnahme kommt.
Ohne getrenntes Konto ist jede Betriebsausgabe auch eine Einlage
Die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR beschreibt auch den Fall, dass es kein gesondertes betriebliches Konto gibt. Dann ist alles, was der Betrieb einnimmt, zugleich eine Entnahme, und alles, was er ausgibt, zugleich eine Einlage. Die Zeilen für Entnahmen und Einlagen wachsen also mit jeder betrieblichen Zahlung. Mit einem getrennten Konto stehen dort nur die Ausnahmen, und du musst private und betriebliche Zahlungen nicht jedes Mal aus einem Auszug heraussortieren.
Leas Dezember: drei Auslagen und eine Erstattung im Januar
BeispielLea, Nachhilfelehrerin in Heidelberg
Lea gibt Mathe- und Physiknachhilfe für Oberstufenschüler, ermittelt ihren Gewinn mit der EÜR und ist Kleinunternehmerin, sie setzt ihre Ausgaben also brutto an. Ein Geschäftskonto hat sie seit ihrem ersten Jahr. Im Dezember 2026 läuft trotzdem einiges über andere Wege.
Datum | Vorgang | Bezahlt mit | Betrag |
|---|---|---|---|
3. Dezember 2026 | Abiturtrainer und Übungshefte, Buchhandlung, Kassenbon | private Girocard | 64,80 € |
11. Dezember 2026 | Toner, Onlineshop, Rechnung auf Leas Namen | Überweisung vom Privatkonto | 89,90 € |
15. Dezember 2026 | Geburtstagsgeschenk für ihre Schwester | Karte des Geschäftskontos | 39,99 € |
29. Dezember 2026 | Karteikarten und Druckerpapier, Schreibwarenladen, Kassenbon | Bargeld aus dem Portemonnaie | 23,45 € |
8. Januar 2027 | Erstattung der drei Auslagen, Verwendungszweck mit den Belegnummern | Überweisung vom Geschäfts- aufs Privatkonto | 178,15 € |
In ihrer EÜR 2026 stehen drei Betriebsausgaben: 64,80 € + 89,90 € + 23,45 € = 178,15 €. Derselbe Betrag ist ihre Einlage für Zeile 108. Die Karteikarten vom 29. Dezember gehören ins Jahr 2026, obwohl Lea das Geld erst 2027 zurückbekommt. Das Geschenk ist keine Betriebsausgabe. Die 39,99 € zählt sie zu ihren übrigen Entnahmen in Zeile 107.
In ihrer EÜR 2027 ist die Erstattung vom 8. Januar eine Entnahme über 178,15 €, aber keine Ausgabe.
Beim ersten Durchgang durch den Januar-Auszug hatte Lea die Erstattung mit den drei Belegen verknüpft und als Arbeitsmittel markiert. Damit hätten die 178,15 € in beiden Jahren als Betriebsausgabe gestanden, und ihr Gewinn 2027 wäre um 178,15 € zu niedrig ausgefallen. Als Entnahme markiert, steht jede Auslage genau einmal in ihren Zahlen.
Vom Kassenbon bis zur Zeile 108: jede Auslage in fünf Handgriffen
- Beleg am selben Tag sichern: Rechnung oder Kassenbon fotografieren oder die Datei ablegen. Willst du Vorsteuer ziehen und kostet der Einkauf mehr als 250 € brutto, verlang eine Rechnung mit deinem Namen und deiner Anschrift.
- Mit dem Zahltag erfassen: als Betriebsausgabe und als Einlage, bei Umsatzsteuerpflicht netto plus Vorsteuer.
- Erstattest du dir den Betrag, markier die Rücküberweisung als Entnahme und schreib die Belegnummern in den Verwendungszweck.
- Private Zahlungen vom Geschäftskonto markierst du gleich beim Durchsehen des Auszugs als Entnahme. Arbeitest du mit enno, sind Bank und Belege morgens schon sortiert und die Buchungen mit den Belegen abgeglichen; die Einordnung prüfst du trotzdem selbst, bevor du etwas übermittelst.
- Vor der EÜR 2026 beide Summen bilden und in die Zeilen 107 und 108 eintragen, für 2025 in die Zeilen 106 und 107. Ob eine Ausgabe betrieblich oder gemischt ist und wie du einen Anteil aufteilst, klärst du im Einzelfall mit einem Steuerberater.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 20 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 20 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- BMF-Schreiben vom 29.08.2025 (Anlage EÜR 2025)
- BMF-Schreiben vom 14.07.2025 (GoBD, 2. Änderung)
- BMF-Schreiben vom 11.03.2024 (GoBD, 1. Änderung)
- BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (GoBD), bereitgestellt vom BayLfSt
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 11 EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: § 9b EStG mit EStR und EStH (archiviert)
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), konsolidierte Fassung
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Buchhaltung sollte nicht deine freien Abende kosten.
Bank, Belege und Fristen an einem Ort, jede Nacht abgeglichen. UStVA und EÜR vorbereitet, jede Zahl mit Quelle. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
- Finanzamt & NachholenSteuererklärung nachträglich korrigieren: welcher Weg vor und nach dem Bescheid offen istSteuererklärung nachträglich korrigieren: welcher Weg vor dem Bescheid, in der Einspruchsfrist und danach offen ist, was § 153 AO verlangt und wie die EÜR mitkommt.
- Buchhaltung & BelegeRechnung auf Privatperson ausgestellt: was tun, damit Ausgabe und Vorsteuer zählenRechnung auf Privatperson ausgestellt, was tun? Warum die Ausgabe trotzdem zählt, wann die Vorsteuer an Name und Anschrift hängt und wer die Rechnung berichtigt.
- Buchhaltung & BelegeEntnahmen und Einlagen in der EÜR: welche Zeile Geld, Ware und Firmenwagen bekommenEÜR, Entnahmen und Einlagen: welche Zeilen der Anlage EÜR 2026 Geld, Warenentnahme, Privatnutzung und Sacheinlage bekommen, mit Umsatzsteuer und Rechenbeispiel.
Weiterlesen
- Buchhaltung & BelegeBelege verloren, was tun? Wo die Kopie liegt und wann die Vorsteuer bleibtBelege verloren, was tun? Wo du eine Kopie bekommst, was der Kontoauszug beweist, wann ein Eigenbeleg reicht und warum die Vorsteuer an der Rechnung hängt.
- Buchhaltung & BelegeBuchhaltungssoftware für Selbstständige: worauf achten und wie du sie vorher testestSoftware für die Buchhaltung als Selbstständige: was GoBD, E-Rechnung und ELSTER verlangen, wie du jedes Kriterium testest und was nach einem Wechsel bleibt.
- Buchhaltung & BelegeDoppelte Buchführung einfach erklärt: eine Woche Großhandel in Soll und HabenDoppelte Buchführung einfach erklärt an einer Woche im Großhandel: sechs Buchungssätze, T-Konten, Bilanz und GuV und warum der Gewinn zweimal herauskommt.