10-Tage-Regelung bei der USt: welche Zahlung zum Jahreswechsel in welches Jahr gehört

10-Tage-Regelung bei der USt: wann die Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal noch in die EÜR des alten Jahres zählt, mit Kalender 2026/2027.

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Buchhaltung & Belege
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Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung gehört in die EÜR des Vorjahres, wenn sie in den ersten zehn Januartagen fällig ist und in dieser Zeit auch bezahlt wird.
  • Für die EÜR 2026 muss die Zahlung für Dezember oder das vierte Quartal bis Sonntag, 10. Januar 2027, abgeflossen sein; die Frist beim Finanzamt läuft bis Montag, 11. Januar, doch eine Zahlung an diesem Tag zählt für 2027.
  • Mit Dauerfristverlängerung ist die Zahlung für Dezember oder das vierte Quartal erst am 10. Februar fällig und fällt nicht unter die Regel; bei monatlicher Abgabe rückt der November an ihre Stelle.
  • Mit SEPA-Lastschrift nimmt die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR einen Abfluss am Fälligkeitstag an, wenn die Voranmeldung bis zum 10. Januar übermittelt, das Konto gedeckt und die Lastschrift nicht widerrufen ist.
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Fällig und bezahlt: beide Daten müssen im Fenster liegen
  2. 02Welche Vorauszahlung um Neujahr fällig wird
  3. 03Der Kalender für den Jahreswechsel 2026/2027
  4. 04Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift: welcher Tag zählt
  5. 05Erstattungen: wenn das Finanzamt an dich zahlt
  6. 06Frederiks Dezember in drei Varianten
  7. 07Noch offen: die EÜR 2025 und der Samstag, 10. Januar 2026
  8. 08Bis Freitag, 8. Januar 2027: die letzte Vorauszahlung ins Jahr 2026 bringen

Die 10-Tage-Regelung bei der USt entscheidet, in welche EÜR die letzte Umsatzsteuer-Vorauszahlung eines Jahres gehört. Ist sie in den ersten zehn Januartagen fällig und fließt das Geld in dieser Zeit ab, zählt sie noch zum alten Jahr (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG). Für den Wechsel von 2026 auf 2027 heißt das ohne Dauerfristverlängerung: Die Zahlung für Dezember oder das vierte Quartal 2026 muss bis Sonntag, 10. Januar 2027, weg sein. Die Frist beim Finanzamt läuft zwar bis Montag, 11. Januar, aber eine Zahlung von diesem Montag steht erst in der EÜR 2027.

Fällig und bezahlt: beide Daten müssen im Fenster liegen

In der Einnahmenüberschussrechnung zählt grundsätzlich der Tag, an dem Geld fließt. Wie das im Ganzen funktioniert, zeigt der Beitrag zur Einnahmenüberschussrechnung. § 11 EStG macht davon eine Ausnahme für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die „kurze Zeit“ vor Beginn oder nach Ende des Jahres fließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Bundesfinanzhof setzt „kurz“ in ständiger Rechtsprechung mit höchstens zehn Tagen an. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zählen zu diesen Zahlungen, Erstattungen des Finanzamts ebenso.

Der Zahltag allein reicht nicht. Die Zahlung muss in dem Zeitraum auch fällig geworden sein. So hat es der Bundesfinanzhof im Februar 2022 entschieden (X R 2/21): Ein Gewerbetreibender hatte die Vorauszahlungen für Mai bis Juli 2017 erst am 9. Januar 2018 gezahlt. Die Zahlung lag im Fenster, die Fälligkeit nicht, also blieb es beim Jahr der Zahlung. Holst du im Januar eine vergessene Zahlung für November nach, die ohne Dauerfristverlängerung schon am 10. Dezember fällig war, landet sie ebenso im neuen Jahr.

Beim Gewinn betrifft die Ausnahme nur die EÜR. Wer bilanziert, braucht sie nicht, denn die Gewinnermittlung durch Bilanz lässt § 11 ausdrücklich unberührt (§ 11 Abs. 2 Satz 6 EStG). Und sie gilt für alle regelmäßig wiederkehrenden Posten; hier geht es nur um die Umsatzsteuer.

Merke

Eine Umsatzsteuer-Zahlung, die im Januar abgeht, zählt nur dann für das alte Jahr, wenn sowohl ihr Fälligkeitstag als auch der Tag des Abflusses zwischen dem 1. und dem 10. Januar liegen.

Welche Vorauszahlung um Neujahr fällig wird

Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG wird die Vorauszahlung zehn Tage nach dem Ende des Voranmeldungszeitraums fällig. Eine Dauerfristverlängerung gibt für Meldung und Zahlung jeweils einen Monat mehr (§ 46 UStDV). Ob überhaupt eine Zahlung ins Januarfenster fällt, hängt also an zwei Fragen:

Wie du meldest
Vorauszahlung für
gesetzlich fällig am
im Fenster?
monatlich ohne Dauerfristverlängerung
Dezember
10. Januar
ja
monatlich ohne Dauerfristverlängerung
November
10. Dezember
nein
monatlich mit Dauerfristverlängerung
November
10. Januar
ja
monatlich mit Dauerfristverlängerung
Dezember
10. Februar
nein
vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung
viertes Quartal
10. Januar
ja
vierteljährlich mit Dauerfristverlängerung
viertes Quartal
10. Februar
nein

Eine frühe Zahlung ändert an der Fälligkeit nichts. Der Bundesfinanzhof hat 2022 zwei Fälle entschieden, in denen die Dezember-Vorauszahlung trotz Dauerfristverlängerung schon am 10. Januar 2018 oder am 6. Januar 2016 bezahlt wurde (VIII R 25/20 und VIII R 1/20). Beide Male blieb die Zahlung eine Ausgabe des neuen Jahres, weil sie erst im Februar fällig war.

Wer vierteljährlich mit Dauerfristverlängerung meldet, hat damit keine einzige Vorauszahlung im Fenster: Das dritte Quartal ist am 10. November fällig, das vierte am 10. Februar. Jede Zahlung zählt schlicht im Jahr, in dem sie abgeht. Auch die Sondervorauszahlung monatlicher Melder liegt außerhalb. Während einer laufenden Dauerfristverlängerung ist sie bis zum gesetzlichen Termin der ersten Voranmeldung des Jahres zu zahlen (§ 48 Abs. 2 UStDV), also bis zum 10. Februar. Kleinunternehmer übermitteln Voranmeldungen nur in Sonderfällen, etwa wenn sie für die Leistung eines ausländischen Unternehmers selbst die Steuer schulden (§ 19 Abs. 1 Satz 2, § 18 Abs. 4a UStG). Für die meisten von ihnen spielt die Regel bei der Umsatzsteuer keine Rolle.

Der Kalender für den Jahreswechsel 2026/2027

Der 10. Januar 2027 ist ein Sonntag. Beim Finanzamt endet die Frist deshalb erst am Montag, 11. Januar (§ 108 Abs. 3 AO). Für die EÜR bringt dieser Montag nichts.

Datum
Wochentag
Was an diesem Tag zählt
22. Dezember 2026
Dienstag
erster Tag der zehn Tage vor dem Jahreswechsel, für die Umsatzsteuer ohne Bedeutung
25. und 26. Dezember 2026
Freitag, Samstag
Weihnachtsfeiertage
31. Dezember 2026
Donnerstag
Ende des Voranmeldungszeitraums Dezember und des vierten Quartals
1. Januar 2027
Freitag
Neujahr, bundesweit Feiertag
4. bis 8. Januar 2027
Montag bis Freitag
Arbeitswoche im Fenster; der 6. Januar ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt Feiertag
8. Januar 2027
Freitag
letzter Geschäftstag der meisten Banken im Fenster; bis dahin gehört eine normale Überweisung in Auftrag
10. Januar 2027
Sonntag
gesetzlicher Fälligkeitstag für Dezember und das vierte Quartal ohne Dauerfristverlängerung und für November mit; letzter Tag des Fensters
11. Januar 2027
Montag
letzter Tag der Frist beim Finanzamt; eine Zahlung an diesem Tag gehört in die EÜR 2027
10. Februar 2027
Mittwoch
Fälligkeit für Dezember und das vierte Quartal mit Dauerfristverlängerung, außerhalb des Fensters

Hinter der Tabelle stehen zwei Urteile. Das erste betraf einen Kalender wie den von 2027: Ein Rechtsanwalt hatte die Vorauszahlung für das vierte Quartal 2009 am Montag, 11. Januar 2010, gezahlt, fristgerecht, weil der 10. ein Sonntag war. Der Bundesfinanzhof ließ sie trotzdem nicht mehr für 2009 gelten, denn das Zehn-Tage-Fenster verlängert sich nicht mit der Frist (VIII R 34/12). 2018 folgte die andere Hälfte (X R 44/16). Im Fall war der 10. Januar ein Samstag, das Geld ging am Donnerstag davor ab. Für die Fälligkeit zählt das gesetzliche Datum, nicht der verschobene Montag, also gehörte die Zahlung ins alte Jahr. Die Finanzverwaltung hatte das bis dahin anders gesehen. Heute fassen die amtlichen Hinweise zu § 11 EStG (H 11 EStH 2025) beide Urteile in einem Satz zusammen: Ist die Fälligkeit nach § 108 Abs. 3 AO hinausgeschoben, zählt die Zahlung nur dann für das alte Jahr, wenn sie innerhalb der zehn Tage geleistet wurde. Die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 nennt als Fälligkeitstag der Dezemberzahlung den 10. Januar und stellt auf eine Zahlung bis zu diesem Tag ab.

Achtung

Manchmal liest man, das Fenster verlängere sich bis zum nächsten Werktag, wenn der 10. Januar ein Samstag oder Sonntag ist. Das gilt nur für die Frist beim Finanzamt. Für die EÜR des alten Jahres ist der Montag zu spät.

Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift: welcher Tag zählt

Bei einer Überweisung fließt das Geld nach den amtlichen Hinweisen ab, sobald der Auftrag bei deiner Bank eingeht und das Konto gedeckt ist. Was für einen Auftrag am Wochenende gilt, sagen die Hinweise nicht. Zivilrechtlich gilt ein normaler Überweisungsauftrag, der an einem Tag ohne Geschäftsbetrieb deiner Bank eingeht, erst am nächsten Geschäftstag als zugegangen (§ 675n Abs. 1 BGB). Ein Dauerauftrag mit Termin am Sonntag, 10. Januar 2027, wird deshalb in der Regel erst am Montag ausgeführt (§ 675n Abs. 2 BGB). Ein Auftrag vom Samstag oder Sonntag ist also ein Risiko, das du nicht eingehen musst: Gib die Überweisung bis Freitag, 8. Januar, in Auftrag.

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat bestimmt das Finanzamt den Tag der Abbuchung. Die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 regelt dafür einen eigenen Fall: Hast du das Mandat erteilt, ist das Konto gedeckt und widerrufst du die Lastschrift nicht, ist ein Abfluss am Fälligkeitstag anzunehmen, selbst wenn die Abbuchung später kommt. Voraussetzung ist, dass die Voranmeldung bis zum 10. Januar beim Finanzamt ist. Übermittelst du sie erst am Montag, 11. Januar, ist die Meldung zwar fristgerecht, die Regel greift aber nicht: Abgebucht wird frühestens an diesem Montag, und die Zahlung zählt für 2027.

Ein neues Mandat braucht Vorlauf. In Nordrhein-Westfalen etwa reichst du es schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift ein, und Änderungen am Lastschrifteinzug müssen dort mindestens fünf Arbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum im Finanzamt umgesetzt sein. Für den Januartermin gehört das Mandat also in den Dezember. Wann welche Zahlungsart beim Finanzamt als rechtzeitig gilt und was die drei Tage Schonfrist bedeuten, erklärt der Beitrag zur Frist der Umsatzsteuervoranmeldung. Das Fenster für die EÜR verlängert keine dieser Regeln.

Erstattungen: wenn das Finanzamt an dich zahlt

Ergibt die Voranmeldung für Dezember einen Überschuss zu deinen Gunsten, etwa nach einer größeren Anschaffung, dreht sich die Richtung um. Die Erstattung ist eine Betriebseinnahme in Zeile 18 der Anlage EÜR. Nach der amtlichen Anleitung gehört sie ins Vorjahr, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Jahresbeginn fällig geworden und zugeflossen ist. Den Tag bestimmst du hier nicht: Eine Voranmeldung, die zu einer Erstattung führt, wirkt erst dann wie eine Steuerfestsetzung, wenn das Finanzamt ihr zustimmt (§ 168 Satz 2 AO), und ausgezahlt wird danach. Maßgeblich ist der Eingang auf deinem Konto: Kommt das Geld nach dem 10. Januar, ist es eine Einnahme des neuen Jahres.

Frederiks Dezember in drei Varianten

BeispielFrederik, SEO-Berater in Bonn

Frederik berät Onlineshops bei der Suchmaschinenoptimierung und ermittelt seinen Gewinn per EÜR. Seine Umsatzsteuer für 2025 betrug mehr als 9.000 €, deshalb ist 2026 der Kalendermonat sein Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 UStG), und zwar ohne Dauerfristverlängerung. Seine Vorauszahlungen überweist er selbst; die dritte Zeile der Tabelle zeigt, was ein Lastschriftmandat ändern würde.

Seine Voranmeldung für Dezember 2026: 19 % Umsatzsteuer auf 16.800 € Honorare ergeben 3.192 €. Davon zieht er 456 € Vorsteuer ab. Die Vorauszahlung beträgt 3.192 € − 456 € = 2.736 €. Für Januar bis November 2026 hat er zusammen 27.030 € ans Finanzamt überwiesen. Die Dezemberzahlung 2025 ging am Freitag, 9. Januar 2026, ab und steht in seiner EÜR 2025.

Variante
Tag des Abflusses
Zeile 59 der EÜR 2026
Überweisung bei gedecktem Konto, Auftrag am Donnerstag, 7. Januar 2027
7. Januar
27.030 € + 2.736 € = 29.766 €
Überweisung am Montag, 11. Januar 2027
11. Januar
27.030 €
mit Lastschriftmandat: Voranmeldung am 7. Januar übermittelt, Abbuchung am 11. Januar
10. Januar, der Fälligkeitstag laut Anleitung
29.766 €

In der zweiten Variante überweist Frederik am letzten Tag der Frist. Kommt das Geld innerhalb der drei Tage Schonfrist beim Finanzamt an, fällt kein Säumniszuschlag an (§ 240 Abs. 3 AO), sein Gewinn 2026 liegt aber um 2.736 € höher. Die 2.736 € gehen nicht verloren, sie stehen in Zeile 59 der EÜR 2027. Zahlt er die Dezemberzahlung 2027 dann wieder bis zum 10. Januar 2028, stehen in seiner EÜR 2027 dreizehn Vorauszahlungen: Dezember 2026, Januar bis November 2027 und Dezember 2027.

Zahlst du Jahr für Jahr nach demselben Muster, deckt jede EÜR genau zwölf Monate ab. Ein Jahr mit elf oder dreizehn Monatszahlungen entsteht erst, wenn der Zahltag einmal über den 10. Januar rutscht oder zurück ins Fenster wandert.

Noch offen: die EÜR 2025 und der Samstag, 10. Januar 2026

Wer die EÜR 2025 noch vor sich hat, macht dieselbe Prüfung ein Jahr früher. Die Vorauszahlung, die nach der Tabelle oben im Januar fällig war, hatte als gesetzlichen Termin Samstag, 10. Januar 2026, beim Finanzamt reichte Montag, der 12. Januar. Das ist die Lage aus dem Samstagsfall X R 44/16. In die EÜR 2025 gehört die Zahlung, wenn sie bis zum 10. Januar abgeflossen ist, also meist mit einer Überweisung bis Freitag, 9. Januar, oder per Lastschrift mit Voranmeldung bis zum 10. Januar; die Anleitung zur Anlage EÜR 2025 enthält dieselbe Lastschriftregel. Eine Zahlung vom 12. Januar gehört in die EÜR 2026. Welcher Fall vorliegt, zeigt der Kontoauszug. Beim Eintragen hilft ein Blick auf die Zeile: In der Anlage EÜR 2025 steht die gezahlte Umsatzsteuer in Zeile 58, erst im Vordruck für 2026 in Zeile 59.

Bis Freitag, 8. Januar 2027: die letzte Vorauszahlung ins Jahr 2026 bringen

  1. Schau in die Tabelle oben, welche Vorauszahlung bei dir im Januarfenster liegt. Mit vierteljährlicher Meldung und Dauerfristverlängerung ist es keine.
  2. Übermittle die Voranmeldung in der ersten Januarwoche, spätestens am Sonntag, 10. Januar 2027. Für die Lastschrift-Variante ist das die Bedingung.
  3. Überweist du selbst, gib den Auftrag bis Freitag, 8. Januar, bei gedecktem Konto ab. Einen Dauerauftrag auf den 10. stellst du vorher um.
  4. Zahlst du per Lastschrift, halte das Konto bis zur Abbuchung gedeckt und widerruf sie nicht. Ein neues Mandat reichst du im Dezember ein.
  5. Leg beim Erstellen der EÜR die Kontoauszüge bis zum 10. Januar 2027 dazu. Liegt die Zahlung im Fenster, trägst du sie in Zeile 59 der EÜR 2026 ein, eine Erstattung in Zeile 18. Wie die übrigen Zeilen entstehen, zeigt der Beitrag EÜR erstellen. enno sortiert Bank und Belege nachts und behält Fristen im Blick; ob die Zahlung ins alte Jahr gehört, prüfst du anhand von Fälligkeit und Abflusstag selbst.
  6. Passt dein Fall nicht in die Tabelle, etwa bei einer Nachzahlung für mehrere Monate oder einem geänderten Voranmeldungszeitraum, klär die Zuordnung mit einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 23 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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