Jahresabschluss im Einzelunternehmen mit EÜR: die Checkliste für Dezember und Januar

Jahresabschluss im Einzelunternehmen mit EÜR: wann eine Bilanz Pflicht wird, was du im Dezember und Januar abschließt und welche Fristen für 2026 gelten.

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13 Min
Thema
Buchhaltung & Belege
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung schuldet ein Einzelunternehmen erst, wenn das HGB oder eine Mitteilung nach § 141 AO es zu Büchern verpflichtet; sonst ist die Anlage EÜR, bei Anlagegütern mit der Anlage AVEÜR, der Abschluss des Jahres.
  • Wer die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet, meldet Arbeit aus dem Dezember in der Voranmeldung für Dezember oder das vierte Quartal, auch wenn die Rechnung am 31. Dezember offen ist; in der EÜR zählt der Betrag in der Regel erst, wenn das Geld eingeht.
  • Ohne Dauerfristverlängerung zählt die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal 2026 nur dann in der EÜR 2026, wenn sie bis Sonntag, 10. Januar 2027, abfließt; eine Überweisung gibst du deshalb bis Freitag, 8. Januar, in Auftrag.
  • Die Einkommensteuererklärung 2026 mit Anlage EÜR ist ohne Kanzlei bis Montag, 2. August 2027, abzugeben, mit Kanzlei grundsätzlich bis Dienstag, 29. Februar 2028.
Illustration: sauber gestapeltes leeres Papier mit Tannenzweig, daneben eine kurze Kerze im Messinghalter und eine Schale Walnüsse
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Bilanz oder EÜR: wann das Wort Jahresabschluss für dich gilt
  2. 02Der Kalender vom Dezember 2026 bis Februar 2027
  3. 03Im Dezember: Belege, Konten und offene Rechnungen
  4. 04Am 31. Dezember: Anlagegüter, Kasse, Auto und Lager
  5. 05Im Januar: die Zahlungen rund um Neujahr
  6. 06Robins Liste zum 31. Dezember 2026
  7. 07Was an die Kanzlei geht und welche Frist gilt
  8. 08Von Dezember bis Februar: der Jahresabschluss mit EÜR in sechs Schritten

Ein Einzelunternehmen mit Einnahmenüberschussrechnung macht keinen Jahresabschluss im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung schuldest du erst, wenn dich das Handelsrecht als Kaufmann oder eine Mitteilung des Finanzamts nach § 141 AO zu Büchern verpflichtet. Am Jahresende schließt du trotzdem etwas ab, nämlich deine Aufzeichnungen, damit die EÜR im neuen Jahr aus fertigen Listen entsteht. Die meisten Handgriffe hängen am 31. Dezember und am 10. Januar, und wer Minijobber beschäftigt, hat Mitte Februar noch zwei Meldefristen.

Bilanz oder EÜR: wann das Wort Jahresabschluss für dich gilt

Was ein Jahresabschluss ist, steht in § 242 Abs. 3 HGB: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Aufstellen muss ihn der Kaufmann, also wer mit seiner Firma im Handelsregister steht oder ein Gewerbe betreibt, das nach Art oder Umfang eine kaufmännische Einrichtung braucht (§§ 1 und 2 HGB). Einzelkaufleute mit höchstens 800.000 € Umsatzerlösen und höchstens 80.000 € Jahresüberschuss an den Stichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre sind davon befreit (§ 241a und § 242 Abs. 4 HGB); ohne diese Befreiung gilt die Pflicht über § 140 AO auch fürs Finanzamt. Unabhängig davon verlangt § 141 AO Bücher von Gewerbetreibenden mit mehr als 800.000 € Umsatz in einem Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn in einem Wirtschaftsjahr, und zwar erst ab dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung des Finanzamts. Freiberufler nennt diese Vorschrift nicht.

Trifft dich keine dieser Regeln, rechnest du deinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben und übermittelst ihn elektronisch mit der Anlage EÜR (§ 60 Abs. 4 EStDV). Hast du Anlagegüter, gehört die Anlage AVEÜR dazu, dein Anlageverzeichnis in Formularform; das BMF nennt sie für 2026 einen notwendigen Bestandteil der EÜR. Wie die Grenzen im Detail wirken und was nach einer Mitteilung passiert, erklärt der Beitrag zur Buchführungspflicht und ihren Grenzen.

Zum 31. Dezember
mit EÜR
mit Bilanz
Was du abschließt
Aufzeichnungen, Anlageverzeichnis
Bücher, Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
Unbezahlte Kundenrechnungen
Einnahme erst bei Zahlung
Ertrag unabhängig vom Zahltag (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
Material im Lager
zählt, wenn du es bezahlst
Bestandsaufnahme zum Stichtag (§ 240 HGB)
Ans Finanzamt
Anlage EÜR mit AVEÜR
Bilanz und GuV als Datensatz, die E-Bilanz (§ 5b EStG)

Merke

Mit EÜR schließt du keine Bücher ab, sondern Listen: Zahlungen mit Belegen, offene Rechnungen, Anlagegüter, Privatanteile. Je vollständiger sie am 31. Dezember sind, desto schneller entsteht im neuen Jahr die Anlage EÜR.

Der Kalender vom Dezember 2026 bis Februar 2027

Datum
Wochentag
Was ansteht
22. Dezember 2026
Dienstag
erster der zehn Tage vor Neujahr: Eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung für 2027, die bis Silvester fällig wird und abfließt, zählt erst in der EÜR 2027
31. Dezember 2026
Donnerstag
Stichtag: Kontostände, PayPal-Guthaben, Kasse, Kilometerstand, offene Rechnungen, Anlagegüter
1. Januar 2027
Freitag
Neujahr
8. Januar 2027
Freitag
letzter Bankgeschäftstag vor dem 10. Januar: Überweisung der Umsatzsteuer für Dezember oder das vierte Quartal in Auftrag geben
10. Januar 2027
Sonntag
gesetzlicher Termin für Voranmeldung und Zahlung ohne Dauerfristverlängerung; letzter Tag, an dem die Zahlung noch zur EÜR 2026 gehört
11. Januar 2027
Montag
Frist beim Finanzamt endet (§ 108 Abs. 3 AO); wer erst heute zahlt, hat die Ausgabe in der EÜR 2027
15. Februar 2027
Montag
Jahresmeldung für Minijobber, die über den Jahreswechsel beschäftigt sind
16. Februar 2027
Dienstag
UV-Jahresmeldung für Minijobber; digitaler Lohnnachweis direkt an den Unfallversicherungsträger (§ 99 SGB IV)

Im Dezember: Belege, Konten und offene Rechnungen

Belege vollständig machen

Jede Zahlung des Jahres braucht ihren Beleg. Im Dezember erreichst du Lieferanten noch, im Februar musst du fehlenden Rechnungen hinterherlaufen. Geh deshalb die Kontoumsätze seit Januar durch und markiere, wo ein Beleg fehlt. Wie du Belege ablegst und nummerierst, steht unter Belege sortieren.

Bank und PayPal abstimmen

Abgestimmt ist ein Konto, wenn der Saldo laut Auszug zum 31. Dezember mit dem Stand laut deinen Aufzeichnungen übereinstimmt. Dafür brauchst du die Auszüge des ganzen Jahres und, wegen der Zahlungen rund um Neujahr, die bis zum 10. Januar 2027.

PayPal behandelst du als eigenes Konto mit eigenem Stand zum 31. Dezember. Eine Zahlung zählt mit der Gutschrift dort, denn ab dann kannst du über das Geld verfügen (H 11 EStH); holst du es erst im Januar aufs Girokonto, zählt es nicht noch einmal. Wie du am Ende die ganze EÜR gegen die Kontostände prüfst, zeigt der Beitrag EÜR erstellen.

Offene Rechnungen auflisten

Schreib zum 31. Dezember auf, welche Arbeit des Jahres noch nicht bezahlt ist, auch die, für die noch keine Rechnung existiert. Diese Liste brauchst du zweimal, und beide Male zählt sie anders.

In der EÜR sind unbezahlte Rechnungen 2026 noch keine Einnahme. Sie zählen in dem Jahr, in dem das Geld eingeht (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Anders ist es nur bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen, die in den ersten zehn Januartagen fällig werden und eingehen: Sie gehören noch zum alten Jahr (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG, H 11 EStH).

Bei der Umsatzsteuer kommt es auf die Berechnungsart an. Im gesetzlichen Normalfall, nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 UStG), entsteht die Steuer, sobald der Voranmeldungszeitraum deiner Leistung abgelaufen ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Die Arbeit aus dem Dezember gehört damit in die Voranmeldung für Dezember oder das vierte Quartal, bezahlt oder nicht. Mit Ist-Versteuerung (§ 20 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG) zählt stattdessen der Zeitraum des Zahlungseingangs. Kleinunternehmer geben Voranmeldungen nur in Sonderfällen ab (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Und wird eine Forderung uneinbringlich, berichtigst du die Umsatzsteuer darauf (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

Achtung

Auch wenn du die Rechnung für Dezemberarbeit erst im Januar schreibst, gehört ihre Umsatzsteuer bei vereinbarten Entgelten in die Voranmeldung für Dezember oder das vierte Quartal. Steht sie erst in der nächsten, war die alte Meldung zu niedrig, und du berichtigst sie unverzüglich, sobald du es merkst (§ 153 Abs. 1 AO).

Am 31. Dezember: Anlagegüter, Kasse, Auto und Lager

Anlageverzeichnis und Anlage AVEÜR

Was dem Betrieb auf Dauer dienen soll, also Anlagevermögen, führst du in einem Verzeichnis, das du laufend fortschreibst: Anschaffungstag und Anschaffungskosten verlangt § 4 Abs. 3 Satz 5 EStG, die jährliche Abschreibung ergänzt die amtliche Anleitung. Zum Jahresende ergänzt du dreierlei:

  1. Zugänge des Jahres mit Datum und Anschaffungskosten, bei Vorsteuerabzug netto. Im Kaufjahr zählen die Monate ab dem Kaufmonat: Für jeden vollen Monat davor sinkt die Jahresabschreibung um ein Zwölftel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Bei beweglichen Gütern, gekauft nach dem 30. Juni 2025 und vor 2028, ist auch eine fallende Abschreibung erlaubt: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und nie mehr als 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG).
  2. Abgänge: verkauft, verschrottet, privat übernommen. Der Verkaufserlös, bei einer Entnahme in der Regel der Teilwert, ist eine Betriebseinnahme, netto in Zeile 19 der Anlage EÜR 2026. Den Restbuchwert setzt du im Gegenzug in Zeile 39 als Ausgabe ab, auch bei einem verschrotteten Gerät.
  3. Computer und Software: Sie darfst du mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr ganz im Kaufjahr absetzen, in die AVEÜR gehören sie laut Anleitung trotzdem.

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut bis 800 € netto kannst du im Kaufjahr voll absetzen, Zeile 37; in der AVEÜR steht es dann nicht. Liegt es über 250 €, führst du es in einem eigenen Verzeichnis, es sei denn, Datum und Preis gehen schon aus deiner Buchhaltung hervor (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG).

Kasse zählen, wenn du eine führst

Nimmst du Bargeld an oder zahlst aus einer Geschäftskasse, hältst du Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich fest (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO). Zähl am 31. Dezember den Bestand und vergleiche ihn mit dem Stand laut Aufzeichnung. Eine Differenz deutet auf einen fehlenden oder falschen Eintrag, und den findest du jetzt schneller als im Sommer.

Firmenwagen: Kilometerstand und Privatanteil

Gehört das Auto zum Betriebsvermögen und fährst du es auch privat, ist der private Nutzungswert eine Betriebseinnahme in Zeile 20 der Anlage EÜR 2026. Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung setzt das Gesetz je Monat 1 % des Bruttolistenpreises bei Erstzulassung an, Sonderausstattung und Umsatzsteuer eingeschlossen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG); alternativ belegst du den tatsächlichen Privatanteil mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch und allen Kostenbelegen (Satz 3). Bei höchstens 50 % zählt der Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten, und für Elektro- und Plug-in-Hybridautos gelten Sonderregeln.

Liegt die Pauschale samt den Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte über den tatsächlichen Kosten des Wagens, also laufenden Kosten, Abschreibung und Kreditzinsen, deckelt die Anleitung zur Anlage EÜR den Nutzungswert: höchstens diese Kosten, abzüglich der Fahrten zur Betriebsstätte. Notier am 31. Dezember außerdem den Kilometerstand; mit Fahrtenbuch ist er die letzte Zahl des alten Jahres und die erste des neuen.

Inventur nur, wenn du bilanzierst

Die jährliche Bestandsaufnahme gehört zu den Abschlüssen, die Buchführungspflichtige machen (§ 240 HGB, § 141 Abs. 1 AO). In der EÜR zählt Material, wenn du es bezahlst (§ 11 Abs. 2 EStG). Was am 31. Dezember im Regal steht, ändert deinen Gewinn nicht. Ausnahmen nennt § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG, etwa Wertpapiere, Grund und Boden oder Gebäude des Umlaufvermögens: Ihr Kaufpreis wird erst beim Verkauf oder bei der Entnahme zur Ausgabe.

Im Januar: die Zahlungen rund um Neujahr

Ohne Dauerfristverlängerung ist die Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal gesetzlich am 10. Januar fällig (§ 18 Abs. 1 Satz 4 UStG), und nur wenn sie bis dahin abfließt, gehört sie in die EÜR 2026 (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG). 2027 ist das ein Sonntag. Ein Überweisungsauftrag vom Wochenende gilt bei den meisten Banken erst am Montag als eingegangen (§ 675n Abs. 1 BGB), gib ihn deshalb bis Freitag, 8. Januar, ab. Beim Finanzamt endet die Frist zwar erst am Montag (§ 108 Abs. 3 AO), in die EÜR 2026 bringt dich dieser Montag aber nicht mehr. Mit Dauerfristverlängerung ist die Zahlung erst am 10. Februar fällig (§ 46 UStDV) und zählt im Jahr, in dem sie abfließt. Für andere regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gilt die Regel ebenso, wenn Fälligkeit und Zahlung in den zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel liegen (H 11 EStH). Was bei Lastschrift gilt, steht im Beitrag zur 10-Tage-Regelung bei der Umsatzsteuer.

Robins Liste zum 31. Dezember 2026

BeispielRobin, Gebäudereinigung in Kassel

Robin reinigt mit einem Minijobber Arztpraxen, Büros und Treppenhäuser in Kassel. Im Handelsregister steht das Gewerbe nicht, es liegt weit unter den Grenzen von § 141 AO und § 241a HGB, und der Gewinn wird per EÜR ermittelt. Robin berechnet die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten und meldet monatlich, ohne Dauerfristverlängerung. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

Offene Rechnungen

Kunde
Leistung
netto
Arztpraxis
Unterhaltsreinigung Dezember, Rechnung vom 30. Dezember
1.450,00 €
Hausverwaltung
Treppenhäuser Dezember, Rechnung vom 30. Dezember
620,00 €
Autohaus
Glasreinigung am 28. Dezember, noch nicht abgerechnet
380,00 €
zusammen
2.450,00 €

Die Umsatzsteuer darauf, 2.450,00 € × 19 % = 465,50 €, steht in Robins Voranmeldung für Dezember, obwohl noch kein Cent eingegangen ist. In der EÜR 2026 fehlen die 2.450,00 € dagegen. Die beiden Rechnungen vom 30. Dezember 2026 werden erst am 13. Januar 2027 fällig, nach dem Zehn-Tage-Fenster, und die Glasreinigung ist noch gar nicht abgerechnet. Zahlen die Kunden im Januar, sind die Beträge deshalb Einnahmen der EÜR 2027, die 465,50 € ebenso als vereinnahmte Umsatzsteuer. Die Voranmeldung für Dezember ergibt insgesamt 1.412,30 €. Robin übermittelt sie am Mittwoch, 6. Januar 2027, und überweist am Donnerstag, 7. Januar 2027. Damit steht die Zahlung in Zeile 59 der EÜR 2026.

Anlagegüter

Wirtschaftsgut
gekauft
netto
Abschreibung 2026
Restwert 31.12.2026
Kombi, Nutzungsdauer 6 Jahre
April 2024
30.000,00 €
5.000,00 €
16.250,00 €
Heißwasser-Hochdruckreiniger, 8 Jahre
14. September 2026
3.240,00 €
135,00 €
3.105,00 €
Industriestaubsauger
10. November 2026
520,00 €
520,00 € als GWG
nicht in der AVEÜR

Beide Nutzungsdauern nennt die amtliche AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter. Beim Kombi: 30.000 € ÷ 6 = 5.000 € im Jahr. 2024 zählten neun Monate, 5.000 € × 9/12 = 3.750 €. Restwert: 30.000 € − 3.750 € − 5.000 € − 5.000 € = 16.250 €. Beim Hochdruckreiniger: 3.240 € ÷ 8 = 405 € im Jahr. Januar bis August sind acht volle Monate vor dem Kaufmonat, also 405 € × 4/12 = 135 €. Fallend wären 3.240 € × 30 % × 4/12 = 324 € möglich; welche Methode Robin nimmt, klärt die Kanzlei. Der Sauger kostet netto weniger als 800 € und mehr als 250 €: Er steht in Zeile 37 und im GWG-Verzeichnis.

Auto

Der Kombi fährt fast nur zu Kunden, an Wochenenden auch privat. Bruttolistenpreis mit Sonderausstattung: 36.800 €. Nutzungswert für 2026: 36.800 € × 1 % × 12 = 4.416 €, Zeile 20. Die tatsächlichen Kosten liegen darüber: 5.000 € Abschreibung plus 4.380 € für Kraftstoff, Versicherung, Steuer und Werkstatt ergeben 9.380 €. Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte fallen in diesem Beispiel nicht an, gedeckelt wird also nichts. Für die Umsatzsteuer erlaubt die Anleitung einen Abschlag von 20 % für Kosten ohne Vorsteuer: 4.416 € × 80 % = 3.532,80 €, darauf 19 % = 671,23 € in Zeile 17. Kilometerstand am 31. Dezember: 71.480.

Was entfällt und was noch kommt

Eine Kasse gibt es nicht, Robin nimmt kein Bargeld an. Die Reinigungsmittel im Keller, rund 600 €, sind im Herbst 2026 bezahlt und damit Ausgaben 2026, ohne Inventur. Mit der Kanzlei, die die Löhne abrechnet, prüft Robin, ob für den Minijobber die Jahresmeldung bis Montag, 15. Februar 2027, sowie UV-Jahresmeldung und Lohnnachweis bis Dienstag, 16. Februar, rausgehen.

ZeitleisteRobins Jahreswechsel: was noch in die EÜR 2026 kommt
  1. Rechnungen an Arztpraxis und Hausverwaltung
  2. Stichtag: 2.450 € netto noch offen
  3. Robin übermittelt die Voranmeldung für Dezember
  4. Robin überweist 1.412,30 €: Ausgabe der EÜR 2026
  5. letzter Bankgeschäftstag vor dem 10. Januar
  6. gesetzlicher Termin, letzter Tag für die EÜR 2026
  7. Kundenrechnungen fällig, nach dem Zehn-Tage-Fenster

Was an die Kanzlei geht und welche Frist gilt

Machst du die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung selbst, hast du sieben Monate nach Jahresende Zeit (§ 149 Abs. 2 AO). Erstellt eine Kanzlei die Erklärungen, reicht Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO), außer das Finanzamt ordnet eine frühere Abgabe an (§ 149 Abs. 4 AO). Kaufleute mit Bilanzpflicht stellen den Jahresabschluss nach dem HGB „innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit“ auf (§ 243 Abs. 3 HGB).

Frist

Erstellst du die Erklärungen für 2026 selbst, müssen sie spätestens am Montag, 2. August 2027, beim Finanzamt sein, denn der 31. Juli 2027 ist ein Samstag (§ 108 Abs. 3 AO). Macht es eine Kanzlei, reicht Dienstag, 29. Februar 2028, sofern das Finanzamt keinen früheren Termin anordnet.

Für die Kanzlei, oder für deinen eigenen Abend mit ELSTER, gehört auf den Tisch:

  • Kontoauszüge und PayPal-Umsätze vom 1. Januar 2026 bis 10. Januar 2027
  • die Belege des Jahres, sortiert
  • die Liste offener Rechnungen zum 31. Dezember
  • Rechnungen der Anlagegüter mit Kaufdatum, dazu Verkäufe und Verschrottungen
  • Bruttolistenpreis des Autos und Kilometerstand oder das Fahrtenbuch
  • die übermittelten Voranmeldungen und, falls du sie selbst machst, die Lohnunterlagen

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Von Dezember bis Februar: der Jahresabschluss mit EÜR in sechs Schritten

  1. Kläre Anfang Dezember, ob dich das HGB zur Bilanz verpflichtet oder eine Mitteilung nach § 141 AO vorliegt. Sonst bleibt es bei der EÜR.
  2. Fordere fehlende Rechnungen an und stimme Bankkonto und PayPal Monat für Monat ab, solange die Umsätze frisch sind.
  3. Schreib am Donnerstag, 31. Dezember 2026, offene Rechnungen und noch nicht abgerechnete Arbeit auf, zähl die Kasse, notier den Kilometerstand und trag die Anschaffungen des Jahres in die Verzeichnisse ein.
  4. Ohne Dauerfristverlängerung: Übermittle die Voranmeldung für Dezember oder das vierte Quartal mit der gesamten Dezemberarbeit und gib die Überweisung bis Freitag, 8. Januar 2027, in Auftrag.
  5. Leg die Kontoauszüge bis zum 10. Januar zu den Unterlagen. Beschäftigst du Minijobber, prüf die Meldungen zum 15. und 16. Februar.
  6. Übergib alles der Kanzlei oder rechne die EÜR selbst. Ob für dich lineare oder fallende Abschreibung, Fahrtenbuch oder 1-%-Regel günstiger ist, entscheidet der Einzelfall; frag dafür eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 39 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 39 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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