EÜR und Umsatzsteuer: vier Zeilen, ein Kreislauf und was davon im Gewinn bleibt
EÜR und Umsatzsteuer 2026: warum vereinnahmte Steuer eine Betriebseinnahme ist, Vorsteuer und Zahlungen ans Finanzamt Betriebsausgaben, mit Jahresbeispiel.
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- Thema
- Buchhaltung & Belege
- Für
- Selbstständige im laufenden Betrieb
Das Wichtigste in Kürze
- Bist du regelbesteuert, ist die Umsatzsteuer, die Kunden dir zahlen, eine Betriebseinnahme in Zeile 17 der Anlage EÜR 2026; eine Erstattung vom Finanzamt gehört in Zeile 18.
- Vorsteuer aus bezahlten Rechnungen steht in Zeile 58, jede Umsatzsteuer-Zahlung ans Finanzamt in Zeile 59, grundsätzlich jeweils im Jahr, in dem das Geld abfließt.
- Über mehrere Jahre hebt sich die Umsatzsteuer in der EÜR auf; in einem einzelnen Jahr verschiebt sie den Gewinn, etwa durch offene Rechnungen am Jahresende oder eine Nachzahlung für das Vorjahr.
- Die Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal zählt noch zum alten Jahr, wenn sie bis zum 10. Januar fällig ist und abfließt.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Die vier Umsatzsteuerzeilen der Anlage EÜR 2026
- 02Warum die Steuer nicht an der EÜR vorbeiläuft
- 03Kontoauszug und Voranmeldung ticken verschieden
- 04Die letzte Vorauszahlung des Jahres
- 05Vincents Jahr 2026: 1.178 € weniger Gewinn, die nicht verloren sind
- 06Die Probe: vier Zeilen gegen die Voranmeldungen
- 07Bis zum 2. August 2027: die Umsatzsteuerzeilen der EÜR 2026 füllen
Bist du regelbesteuert, läuft die Umsatzsteuer in der EÜR einmal hinein und einmal hinaus. Was deine Kunden an Umsatzsteuer zahlen und was das Finanzamt dir erstattet, sind Betriebseinnahmen. Die Vorsteuer auf deine bezahlten Rechnungen und jede Umsatzsteuer-Überweisung ans Finanzamt sind Betriebsausgaben. Maßgeblich ist fast immer der Tag, an dem Geld fließt. Über die Jahre gleicht sich die Steuer aus, aber weil Einnahme und Ausgabe oft in verschiedene Jahre fallen, verschiebt sie deinen Gewinn in einem einzelnen Jahr.
Die vier Umsatzsteuerzeilen der Anlage EÜR 2026
Die Anlage EÜR will jede Zahlung zerlegt sehen: das Honorar ohne Steuer in Zeile 15, eine Ausgabe ohne Vorsteuer in der Zeile ihrer Art, etwa Zeile 44 für Telefon und Internet. Die Steuer selbst sammelst du in vier eigenen Zeilen. Stand ist der Vordruck 2026, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium am 1. September 2026:
Zeile | Was hineingehört | Erfasst im Jahr, in dem … | Gewinn |
|---|---|---|---|
17 | Umsatzsteuer, die Kunden dir zahlen, und die auf Entnahmen wie die private Kfz-Nutzung | das Geld eingeht; bei Entnahmen die Steuer entsteht | steigt |
18 | Umsatzsteuer, die das Finanzamt dir erstattet oder mit einer anderen Steuer verrechnet | das Geld eingeht | steigt |
58 | abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen | du die Rechnung bezahlst | sinkt |
59 | Umsatzsteuer, die du laut Voranmeldung oder Jahreserklärung ans Finanzamt zahlst oder die verrechnet wird | das Geld abfließt | sinkt |
Vorsteuer, die du nach § 15 UStG nicht abziehen darfst, bleibt im Bruttobetrag der jeweiligen Ausgabe. Säumnis- und Verspätungszuschläge zur Umsatzsteuer gehören in Zeile 61, Zinsen zur Umsatzsteuer in Zeile 57; erstattet dir das Finanzamt solche Nebenleistungen, trägst du sie in Zeile 16 ein. Alle übrigen Zeilen erklärt der Beitrag EÜR erstellen.
Achtung
Einkommensteuer-Vorauszahlungen vom selben Konto sehen auf dem Auszug kaum anders aus als eine Umsatzsteuer-Zahlung. In Zeile 59 gehören sie nicht: Steuern vom Einkommen schließt § 12 Nr. 3 EStG vom Abzug aus. Ordne jede Abbuchung des Finanzamts anhand von Voranmeldung, Erklärung oder Bescheid einer Steuerart zu.
Als Kleinunternehmer trägst du deine Einnahmen gesammelt in Zeile 12 ein und jede Ausgabe brutto. Zeile 58 bleibt leer, die Zeilen 15 bis 17 meist auch. Wann du trotzdem Zeile 59 brauchst, etwa wenn du eine Dienstleistung aus einem anderen EU-Land beziehst, zeigt der Beitrag zur EÜR als Kleinunternehmer.
Warum die Steuer nicht an der EÜR vorbeiläuft
Naheliegend wäre, die Umsatzsteuer wegzulassen, weil sie dir nicht bleibt. Außen vor lässt die EÜR aber nur durchlaufende Posten: Beträge, die du im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmst und verausgabst (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG). Die Umsatzsteuer berechnest du im eigenen Namen, und Steuerschuldner bist du selbst (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Deshalb führt die Anleitung zur Anlage EÜR sie als Einnahme und als Ausgabe.
Am Ende rechnet sich das heraus, wie ein einzelner Auftrag zeigt: Der Kunde überweist dir 2.000 € plus 380 € Umsatzsteuer. Dafür kaufst du eine Softwarelizenz für 300 € plus 57 € Vorsteuer. Mit der Voranmeldung zahlst du 380 € − 57 € = 323 € ans Finanzamt. In der EÜR stehen 380 € in Zeile 17, 57 € in Zeile 58 und 323 € in Zeile 59, zusammen 380 € − 57 € − 323 € = 0 €. Als Gewinn bleibt nur die Differenz der Nettobeträge, 2.000 € − 300 € = 1.700 €.
Auch die Umsatzsteuer auf Entnahmen, etwa auf die private Nutzung eines Firmenwagens, läuft durch diesen Kreis: in Zeile 17, obwohl niemand sie dir überweist, und in Zeile 59, sobald du sie mit der Voranmeldung bezahlst. Unterm Strich bleibt null, wie es § 12 Nr. 3 EStG verlangt. Den Gewinn erhöht in diesem Fall nur der Nutzungswert in Zeile 20.
Merke
Die Umsatzsteuer steht in der EÜR auf beiden Seiten und hebt sich über die Jahre auf. Ein Rest im einzelnen Jahr entsteht nur, wenn zusammengehörende Zahlungen in verschiedene Jahre fallen.
Kontoauszug und Voranmeldung ticken verschieden
In der EÜR zählt der Kontoauszug: Einnahmen gehören ins Jahr des Zuflusses, Ausgaben ins Jahr der Zahlung (§ 11 EStG). Die Voranmeldung rechnet anders. Solange du nichts anderes beantragt hast, versteuerst du nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 UStG): Die Umsatzsteuer für eine Leistung entsteht am Ende des Voranmeldungszeitraums, in dem du sie erbracht hast (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG), gleich ob der Kunde schon gezahlt hat. Vorsteuer ziehst du ab, sobald dein Lieferant geleistet hat und seine Rechnung bei dir ist (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG), bezahlt oder nicht.
Am Jahreswechsel landen deshalb manche Beträge in der EÜR in einem anderen Jahr als in der Voranmeldung:
Vorgang | Zeile | Jahr in der EÜR |
|---|---|---|
Kunde zahlt eine Dezemberrechnung erst im Januar; ihre Steuer steckt schon in der Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal | 17 | neues Jahr |
du bezahlst eine Eingangsrechnung vom Dezember erst im Januar; die Vorsteuer hast du schon abgezogen | 58 | neues Jahr |
Abschlusszahlung zur Jahreserklärung für das Vorjahr, fällig einen Monat nach deren Eingang (§ 18 Abs. 4 UStG), oder Nachzahlung nach einem Bescheid | 59 | Jahr der Zahlung |
Erstattung aus der Jahreserklärung für das Vorjahr | 18 | Jahr des Eingangs |
Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal | 59 | altes Jahr, wenn bis zum 10. Januar fällig und bezahlt, sonst neues Jahr |
Mit Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) entfällt die erste Zeile der Tabelle, denn dann entsteht die Steuer erst am Ende des Voranmeldungszeitraums, in dem der Kunde zahlt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Wer sie bekommt, erklärt der Beitrag zur Ist-Versteuerung.
Die letzte Vorauszahlung des Jahres
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz nach dem Ende des Jahres abfließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zählen noch für dieses Jahr (§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG). Umsatzsteuer-Vorauszahlungen gehören dazu, und nach der Anleitung zur Anlage EÜR müssen sie dafür in den ersten zehn Tagen des neuen Jahres fällig werden und abfließen. Das trifft die Vorauszahlung für Dezember oder das vierte Quartal, fällig am 10. Januar. Mit Dauerfristverlängerung ist sie erst im Februar fällig (§ 46 UStDV) und zählt im Jahr der Zahlung; bei monatlicher Abgabe liegt dann die Zahlung für November im Fenster.
Für die EÜR 2026 muss die Zahlung bis Sonntag, 10. Januar 2027, abgeflossen sein; eine Überweisung gibst du deshalb am besten bis Freitag, 8. Januar, in Auftrag. Überweist du erst am Montag, 11. Januar, ist das beim Finanzamt noch fristgerecht (§ 108 Abs. 3 AO), die Zahlung steht aber in Zeile 59 der EÜR 2027. Für eine Erstattung aus dieser Voranmeldung gilt nach der Anleitung dasselbe Fenster, nur in Zeile 18. Was eine Lastschrift daran ändert, zeigt der Beitrag über die Zehn-Tage-Regel bei der Umsatzsteuer.
Vincents Jahr 2026: 1.178 € weniger Gewinn, die nicht verloren sind
BeispielVincent, IT-Sicherheitsberater in Leverkusen
Vincent prüft für Mittelständler Netzwerke und Webanwendungen auf Schwachstellen. Er ist seit 2021 selbstständig, berechnet 19 % Umsatzsteuer und versteuert nach vereinbarten Entgelten. Seine Umsatzsteuer für 2025 lag unter 9.000 €, deshalb meldet er 2026 vierteljährlich (§ 18 Abs. 2 UStG), wie schon 2025 ohne Dauerfristverlängerung.
2026 hat er Leistungen für 56.000 € netto abgerechnet, darauf 10.640 € Umsatzsteuer. Seine Voranmeldungen:
Quartal 2026 | Umsatzsteuer | Vorsteuer | Vorauszahlung | bezahlt am |
|---|---|---|---|---|
1 | 2.470 € | 380 € | 2.090 € | 10. April 2026 |
2 | 2.280 € | 290 € | 1.990 € | 10. Juli 2026 |
3 | 2.660 € | 310 € | 2.350 € | 9. Oktober 2026 |
4 | 3.230 € | 730 € | 2.500 € | 8. Januar 2027 |
Summe | 10.640 € | 1.710 € | 8.930 € |
Im vierten Quartal steckt eine Rechnung vom 15. Dezember über 5.000 € plus 950 € Umsatzsteuer, die der Kunde erst am 12. Januar 2027 bezahlt. Alle anderen Kunden zahlen im Jahr der Leistung, seine Eingangsrechnungen bezahlt Vincent im selben Quartal. Zwei Zahlungen betreffen 2025: Die Vorauszahlung für das vierte Quartal 2025 ging am Donnerstag, 8. Januar 2026, ab und steht deshalb in seiner EÜR 2025. Und mit der Umsatzsteuererklärung 2025 hat er im Juli 2026 noch 228 € nachgezahlt, weil in einer Voranmeldung eine im September 2025 bezahlte Rechnung über 1.200 € netto gefehlt hatte.
Die Umsatzsteuerzeilen seiner Anlage EÜR 2026:
Zeile | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
15 | 56.000 € − 5.000 € aus der offenen Dezemberrechnung | 51.000 € |
17 | 10.640 € − 950 € | 9.690 € |
18 | keine Erstattung | leer |
58 | Vorsteuer aus den bezahlten Rechnungen | 1.710 € |
59 | 228 € + 2.090 € + 1.990 € + 2.350 € + 2.500 € | 9.158 € |
Seine übrigen Ausgaben stehen netto in den passenden Zeilen, zusammen 11.500 €. Der Gewinn: 51.000 € + 9.690 € − 11.500 € − 1.710 € − 9.158 € = 38.322 €. Ohne die Umsatzsteuerzeilen wären es 51.000 € − 11.500 € = 39.500 €. Die Steuer senkt seinen Gewinn 2026 also um 1.178 €, denn 9.690 € − 1.710 € − 9.158 € = −1.178 €.
Woher die 1.178 € kommen und wo sie wieder auftauchen: Die 228 € hat Vincent 2025 vom Kunden erhalten, aber in keiner Voranmeldung gemeldet, sie stehen in Zeile 17 seiner EÜR 2025. Die 950 € der Dezemberrechnung gehen 2027 mit der Zahlung des Kunden ein, dann in Zeile 17 der EÜR 2027.
- minus 2026: Nachzahlung zur Erklärung 2025, Zeile 59228,00 €
- minus 2026: Steuer der Dezemberrechnung mit der Vorauszahlung bezahlt, Zeile 59950,00 €
- ergibt Wirkung auf den Gewinn 2026−1.178,00 €
- plus 2025: dieselben 228 € vom Kunden erhalten, Zeile 17228,00 €
- plus 2027: Kunde zahlt die Dezemberrechnung samt Steuer, Zeile 17950,00 €
- ergibt Wirkung über die drei Jahre0,00 €
In jedem einzelnen Jahr ändert die Umsatzsteuer Vincents Gewinn und damit die Einkommensteuer dieses Jahres. Über die drei Jahre gerechnet bleibt beim Gewinn nichts übrig.
Die Probe: vier Zeilen gegen die Voranmeldungen
Ob deine Umsatzsteuerzeilen vollständig sind, zeigt eine kurze Rechnung: Zeile 17 plus Zeile 18 minus Zeile 58 minus Zeile 59. Null kommt dabei selten heraus. Der Rest muss sich aber ganz aus Vorgängen erklären lassen, die über den Jahreswechsel reichen, jeder mit seinem Vorzeichen:
- Minus: Steuer auf Kundenrechnungen, die am 31. Dezember offen waren, aber schon in einer Vorauszahlung dieser EÜR stecken.
- Plus: Steuer auf Rechnungen aus früheren Jahren, die Kunden erst in diesem Jahr bezahlt haben.
- Plus: Vorsteuer, die du dieses Jahr abgezogen hast, deren Rechnung du aber erst im Folgejahr bezahlst. Minus: Vorsteuer aus früheren Jahren, deren Rechnung du erst dieses Jahr bezahlt hast.
- Minus: Nachzahlungen für frühere Jahre. Plus: Erstattungen für frühere Jahre.
- Minus: Vorauszahlungen für das Vorjahr, die erst in dieser EÜR zählen, etwa weil sie nach dem 10. Januar abgingen. Plus: Vorauszahlungen für dieses Jahr, die erst in der nächsten EÜR zählen, mit Dauerfristverlängerung etwa die für Dezember.
Bei Vincent geht die Rechnung genau auf: −950 € für die offene Dezemberrechnung und −228 € Nachzahlung ergeben −1.178 €. Bleibt nach allen Posten ein Rest, fehlt meist eine Zahlung in einer der vier Zeilen oder ein Umsatz in einer Voranmeldung. Vincents vergessene Rechnung wäre so schon in der EÜR 2025 aufgefallen, als Plus von 228 €, das kein Posten erklärt.
Bis zum 2. August 2027: die Umsatzsteuerzeilen der EÜR 2026 füllen
- Teil jeden Zahlungseingang von Kunden auf den Kontoauszügen 2026 in Netto (Zeile 15) und Steuer (Zeile 17). Bei vereinbarten Entgelten taugen die Summen deiner Voranmeldungen dafür nicht, weil sie nach dem Zeitraum der Leistung rechnen.
- Zähl für Zeile 58 nur die Vorsteuer aus Rechnungen, die du 2026 bezahlt hast.
- Sammle für Zeile 59 alle Umsatzsteuer-Zahlungen, die 2026 abgeflossen sind, auch Abschluss- und Nachzahlungen für 2025. Eine Vorauszahlung für 2025, die bis zum 10. Januar 2026 fällig war und abging, lässt du weg; eine für 2026, die bis zum 10. Januar 2027 fällig ist und abfließt, nimmst du dazu. Zuschläge gehören in Zeile 61, Zinsen in Zeile 57, Einkommensteuer gar nicht.
- Trag Erstattungen, die 2026 eingegangen sind oder verrechnet wurden, in Zeile 18 ein.
- Mach die Probe und erklär den Rest Posten für Posten. Beim Zusammensuchen hilft enno, das nachts Bank und Belege sortiert und die EÜR mit Quellen vorbereitet. Probe und Übermittlung bleiben bei dir.
- Übermittle die Anlage EÜR 2026 mit deiner Einkommensteuererklärung, ohne Steuerberater bis Montag, 2. August 2027.
- Hast du 2026 zwischen Soll- und Ist-Versteuerung gewechselt oder eine Vorsteuer nach § 15a UStG berichtigt, oder führst du mehrere Betriebe, lass die Zuordnung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 18 Quellen, geprüft zum Stand .
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Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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