Investitionsabzugsbetrag: Voraussetzungen, Rückgängigmachung und drei Jahre im Beispiel

Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: 50 % vorab abziehen, 200.000-€-Grenze, 90 % Nutzung, Zinsen beim Rückgängigmachen und die Zeilen der Anlage EÜR 2026.

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Thema
Ausgaben & Absetzen
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Investitionsabzugsbetrag ziehst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten eines beweglichen Anlageguts ab, bis zu drei Jahre bevor du es kaufst.
  • Dein Gewinn im Abzugsjahr darf ohne den Abzug höchstens 200.000 € betragen, und das Gut muss vom Kauf bis zum Ende des Folgejahres vermietet sein oder zu mindestens 90 % betrieblich in einer Betriebsstätte im Inland laufen.
  • Im Kaufjahr kommt der Betrag wieder in den Gewinn, und im Gegenzug kannst du die Anschaffungskosten kürzen; Abschreibung und Sonderabschreibung gehen dann von der kleineren Basis aus.
  • Kaufst du bis zum Ende des dritten Folgejahres nichts, wird das Abzugsjahr geändert, und Zinsen auf die Nachzahlung laufen schon ab 15 Monaten nach dessen Ende.
Illustration: Stapel Birkensperrholzplatten mit Zimmermannsbleistift und stählernem Winkel, daran gelehnt ein neues Kreissägeblatt
Inhalt · 6 Abschnitte
  1. 01Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag, Punkt für Punkt
  2. 02Im Kaufjahr: Hinzurechnung, Herabsetzung und die kleinere Basis
  3. 03Romys Formatsäge: drei Jahre in Zahlen
  4. 04Wenn der Kauf ausbleibt: Rückgängigmachung im Jahr des Abzugs
  5. 05Wo der IAB in der Anlage EÜR 2026 steht
  6. 06Vor der EÜR 2026: den IAB in fünf Schritten festlegen

Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) ziehst du einen Teil einer Anschaffung vom Gewinn ab, bevor du sie bezahlt hast: bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten eines beweglichen Anlageguts, das du in den drei Jahren nach dem Abzugsjahr kaufen willst (§ 7g Abs. 1 EStG). Das geht, wenn dein Gewinn im Abzugsjahr ohne den Abzug höchstens 200.000 € beträgt und das Gut später fast nur betrieblich läuft. Im Kaufjahr holt das Gesetz den Betrag zurück und verkleinert dafür die Abschreibung, du verschiebst also Gewinn in spätere Jahre. Kaufst du am Ende nichts, wird das Abzugsjahr geändert, und es können Zinsen anfallen.

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag, Punkt für Punkt

Punkt
Was gilt
§ 7g EStG
Gewinnermittlung
EÜR oder Bilanz
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
Gewinngrenze
höchstens 200.000 € im Jahr des Abzugs, gerechnet ohne Investitionsabzugsbeträge und ohne Hinzurechnungen
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
begünstigte Güter
abnutzbar, beweglich, Anlagevermögen
Abs. 1 Satz 1
Nutzung
bis zum Ende des Jahres nach dem Kaufjahr vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte zu mindestens 90 % betrieblich genutzt
Abs. 1 Satz 1; 90 % laut Anleitung zur Anlage EÜR 2026
Höhe
bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Abs. 1 Satz 1
Höchstbetrag
200.000 € je Betrieb, gezählt über das Abzugsjahr und die drei Jahre davor, soweit noch offen
Abs. 1 Satz 4
Übermittlung
die Summen elektronisch, bei der EÜR mit der Anlage EÜR; Papier nur auf Antrag bei unbilliger Härte
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
Investitionsfrist
bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach dem Abzugsjahr
Abs. 3 Satz 1

Für die Gewinngrenze zählt der steuerliche Gewinn. Ausgaben, die du nicht abziehen darfst, etwa die Gewerbesteuer, mindern ihn also nicht (BFH, Urteil vom 1. Oktober 2025, X R 16, 17/23).

Beweglich sind Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge und Einrichtung, neu oder gebraucht. Gebäude und Grundstücke fallen heraus, Software als immaterielles Wirtschaftsgut ebenfalls, außer sie gilt als Trivialprogramm (BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022, Rz. 6). Beim Abzug nennst du weder das Gut noch die geplanten Kosten, und eine Investitionsabsicht musst du nicht nachweisen (Rz. 17). Der Abzug darf sogar einen Verlust entstehen lassen oder vergrößern (§ 7g Abs. 1 Satz 3 EStG).

Stand 2026: Die 50 % gelten für Abzüge in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2019 enden, vorher waren es 40 % (§ 52 Abs. 16 Satz 1 EStG). 2024 kam die höhere Sonderabschreibung dazu: 40 % für Güter, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden (§ 52 Abs. 16 Satz 6 EStG).

Beim Auto, das du auch privat fährst, liegt die Hürde bei der Nutzung. Fährst du es vom Kauf bis zum Ende des Folgejahres zu mehr als 10 % privat, sind die Bedingungen nicht erfüllt; Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zählen dabei als betrieblich. Den Anteil musst du mit Unterlagen belegen, etwa einem Fahrtenbuch. Wendest du die 1-%-Regelung an, geht das Finanzamt ohne weitere Belege von mehr als 10 % privater Nutzung aus (BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022, Rz. 41 bis 43).

Was für Kleinunternehmer, Freiberufler und Gründer gilt

Als Kleinunternehmer nutzt du den IAB genauso, denn die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Anders ist nur die Basis. Weil § 19 Abs. 1 UStG deine Umsätze steuerfrei stellt, ziehst du keine Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG), also gehört die Umsatzsteuer zu deinen Anschaffungskosten (§ 9b Abs. 1 EStG). Kostet die geplante Maschine 10.000 € plus 19 % Umsatzsteuer, rechnest du von 11.900 € und darfst bis zu 5.950 € abziehen. Mit Vorsteuerabzug wären es höchstens 5.000 €. Mehr zu brutto und netto steht im Beitrag zur EÜR als Kleinunternehmer.

Freiberufler nutzen dieselbe Vorschrift. Mit einem Gewerbe senkt der Abzug zusätzlich den Gewerbeertrag, denn der geht vom Gewinn nach dem Einkommensteuergesetz aus (§ 7 Satz 1 GewStG).

Auch wer gerade gründet, kann den Abzug nutzen, sogar bevor der Betrieb ganz eröffnet ist. Im Zweifel belegst du, dass die Eröffnung ernsthaft läuft, etwa mit der Gewerbeanmeldung oder Angeboten für die geplanten Anschaffungen (BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022, Rz. 2 und 3).

Im Kaufjahr: Hinzurechnung, Herabsetzung und die kleinere Basis

Kaufst du ein begünstigtes Gut, darfst du im Kaufjahr bis zu 50 % seiner tatsächlichen Anschaffungskosten dem Gewinn wieder hinzurechnen, höchstens so viel, wie aus deinen Abzügen noch offen ist (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG). Im selben Jahr darfst du die Anschaffungskosten um bis zu 50 % kürzen, höchstens um die Hinzurechnung (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG). Beides sind Wahlrechte. Nimmst du beide in gleicher Höhe, heben sie sich im Kaufjahr auf.

Später zahlst du dafür: Die Abschreibung (AfA) und die Sonderabschreibung gehen ab dann von den gekürzten Kosten aus. Auch die 800-€-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter prüfst du mit dem gekürzten Betrag, sodass ein Kauf im Kaufjahr ganz abziehbar werden kann.

Weicht der Preis vom Plan ab, gilt:

  • Ist das Gut teurer, endet die Hinzurechnung beim noch offenen Abzug, wie gleich bei Romy.
  • Ist es günstiger, rechnest du höchstens 50 % des tatsächlichen Preises hinzu. Der übrige Abzug bleibt offen, bis du ein weiteres begünstigtes Gut kaufst oder die Frist abläuft.

Auf die gekürzte Basis kannst du zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nehmen; wie sie funktioniert, erklärt der Beitrag zur Abschreibung für Selbstständige. Die beiden Regeln schauen auf verschiedene Jahre: der IAB auf den Gewinn des Abzugsjahres, die Sonderabschreibung auf den Gewinn des Jahres vor dem Kauf.

Machst du einen IAB erst geltend, wenn der erste Bescheid für das Abzugsjahr schon unanfechtbar ist, ohne Einspruch also ab einem Monat nach Bekanntgabe, taugt er nur noch für Güter, die du danach kaufst (§ 7g Abs. 2 Satz 2 EStG).

Romys Formatsäge: drei Jahre in Zahlen

BeispielRomy, Tischlerei-Gründerin in Göttingen

Romy hat ihre Tischlerei im Frühjahr 2025 eröffnet, macht eine EÜR für das Kalenderjahr und ist vorsteuerabzugsberechtigt. Für 2027 plant sie eine Plattenformatsäge, der Händler bietet sie für 28.000 € netto an.

2026 liegt ihr Gewinn vor dem Abzug bei 58.000 €. Sie zieht 28.000 € × 50 % = 14.000 € ab, ihr Gewinn sinkt auf 44.000 €. Der Betrag steht in Zeile 89 der Anlage EÜR 2026, die Säge nennt sie dort nicht.

Im April 2027 liefert der Händler die Säge und stellt sie auf, mit Lieferung und Aufstellung kostet sie 30.000 € netto. Hinzurechnen könnte Romy 50 % davon, also 15.000 €, offen sind aber nur 14.000 €. Sie rechnet 14.000 € hinzu und kürzt die Anschaffungskosten um denselben Betrag, es bleiben 16.000 €. Die AfA-Tabelle für die holzverarbeitende Industrie nennt für Plattenformatsägen 5 Jahre. Romy schreibt linear ab, obwohl für Käufe bis Ende 2027 auch die fallende AfA erlaubt wäre (§ 7 Abs. 2 EStG): 16.000 € ÷ 5 = 3.200 € im Jahr, für April bis Dezember 9/12 davon, also 2.400 €. Dazu nimmt sie die volle Sonderabschreibung von 16.000 € × 40 % = 6.400 €. Deren Grenze hält sie ein: 58.000 € Gewinn 2026 ohne den Abzug.

2027
Betrag
Gewinn ohne die Säge
66.000 €
Hinzurechnung des IAB aus 2026
+ 14.000 €
Herabsetzung der Anschaffungskosten
− 14.000 €
AfA April bis Dezember
− 2.400 €
Sonderabschreibung
− 6.400 €
Gewinn 2027
57.200 €

2028 läuft die Säge wie schon 2027 nur in der Werkstatt in Göttingen, damit ist die Nutzungsbedingung erfüllt. Romy schreibt 3.200 € ab, von 71.000 € Gewinn ohne die Säge bleiben 67.800 €. Der Buchwert sinkt auf 16.000 € − 6.400 € − 2.400 € − 3.200 € = 4.000 €.

Zum Vergleich ohne IAB und Sonderabschreibung: linear von 30.000 € sind 6.000 € im Jahr, 2027 davon 9/12 = 4.500 €.

Jahr
mit IAB und Sonderabschreibung
ohne beides
2026
44.000 €
58.000 €
2027
57.200 €
61.500 €
2028
67.800 €
65.000 €
zusammen
169.000 €
184.500 €

In drei Jahren hat Romy 15.500 € weniger Gewinn versteuert. Verschwunden ist das Geld nicht. Ende 2028 hat die Säge noch 4.000 € Buchwert, ohne IAB wären es 30.000 € − 4.500 € − 6.000 € = 19.500 €. Genau diese 15.500 € fehlen ihr ab 2029 als Abschreibung, und über die ganze Nutzungsdauer mindert die Säge ihren Gewinn so oder so um 30.000 €.

Merke

Der IAB zieht Abschreibung nach vorn. Was du vor dem Kauf abziehst, fehlt dir nach dem Kauf. Steuer sparst du damit vor allem dann, wenn dein Steuersatz im Abzugsjahr höher liegt als in den Jahren, in denen die Abschreibung fehlt. Sonst gewinnst du in erster Linie Zeit.

Wenn der Kauf ausbleibt: Rückgängigmachung im Jahr des Abzugs

Ist ein Abzug bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres danach nicht bei einem begünstigten Kauf hinzugerechnet worden, wird er in dem Jahr rückgängig gemacht, in dem du ihn vorgenommen hast (§ 7g Abs. 3 EStG). Für Romys Abzug aus 2026 endet die Frist am 31. Dezember 2029. Das Finanzamt ändert dann den Bescheid für 2026, auch wenn er längst bestandskräftig ist. Anzeigen musst du es selbst, laut Anleitung mit einer berichtigten Anlage EÜR für das Abzugsjahr. Späteste Gelegenheit ist die Steuererklärung für das Jahr, in dem die Frist endet, bei Romy also die für 2029 (BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022, Rz. 54). Hast du nur für einen Teil investiert, wird nur der Rest rückgängig gemacht. Und weißt du früher, dass nichts gekauft wird, darfst du den Abzug schon vor Ablauf der Frist freiwillig zurücknehmen.

Ähnlich läuft es, wenn das gekaufte Gut vor dem Ende des Folgejahres verkauft, entnommen, in eine Betriebsstätte im Ausland gebracht oder zu mehr als 10 % privat genutzt wird. Dann fallen Hinzurechnung und Herabsetzung im Kaufjahr weg (§ 7g Abs. 4 EStG), eine Sonderabschreibung ebenso (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG). Dafür übermittelst du eine geänderte Anlage EÜR für das Kaufjahr. Den IAB selbst kannst du einem anderen begünstigten Kauf zuordnen, auch einem späteren, solange die Investitionsfrist läuft. Geht das nicht, wird er im Abzugsjahr rückgängig gemacht (Rz. 49 und 50).

Die Zinsen auf die Nachzahlung

Die höhere Steuer des Abzugsjahres wird nach § 233a AO verzinst, beginnend 15 Monate nach dem Ende des Entstehungsjahres (Abs. 2 Satz 1), bei der Einkommensteuer 2026 also am 1. April 2028. Den späteren Zinsbeginn, den § 233a Abs. 2a AO bei rückwirkenden Ereignissen vorsieht, schließt § 7g Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 4 EStG ausdrücklich aus. Die Zinsen laufen also ab 2028 und nicht erst 15 Monate nach dem Ende der Investitionsfrist.

Pro vollem Monat fallen nach geltendem Recht 0,15 % an (§ 238 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a AO), bis zu dem Tag, an dem der geänderte Bescheid wirksam wird. Die Nachzahlung wird dafür auf volle 50 € abgerundet (§ 238 Abs. 2 AO), und Zinsbeträge unter 10 € entfallen (§ 239 Abs. 2 AO). Mit einem Gewerbe ändert das Finanzamt außerdem den Gewerbesteuermessbescheid (§ 35b Abs. 1 GewStG), und § 233a AO gilt auch für die Gewerbesteuer.

BeispielRomy, Tischlerei-Gründerin in Göttingen, ohne Säge

Angenommen, Romy kauft bis Ende 2029 keine Säge und reicht im Januar 2030 eine berichtigte Anlage EÜR 2026 ein. Ebenfalls angenommen: Ihre Einkommensteuer 2026 steigt dadurch um 4.130 €, und der geänderte Bescheid wird am 18. März 2030 wirksam. Verzinst werden 4.100 €. Vom 1. April 2028 bis Ende Februar 2030 sind das 23 volle Monate, der angebrochene März zählt nicht. 4.100 € × 0,15 % × 23 = 141,45 €, festgesetzt werden 141 €. Nach dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026, der für Monate ab dem 1. Januar 2027 0,3 % vorsieht (Bundesrats-Drucksache 447/26; geprüft am 25. September 2026: noch nicht beschlossen), wären es 4.100 € × 0,3 % × 23 = 282,90 €, festgesetzt 282 €. Hätte sie den Abzug schon 2027 zurückgenommen und wäre der geänderte Bescheid vor dem 1. April 2028 wirksam geworden, wären keine Zinsen angefallen.

Frist

Für einen IAB aus 2026 muss die Anschaffung bis zum 31. Dezember 2029 erfolgen. Die Zinsen auf eine spätere Nachzahlung für 2026 laufen ab dem 1. April 2028, also schon bevor diese Frist endet.

Wo der IAB in der Anlage EÜR 2026 steht

Vorgang
Zeile
Kennzahl
Abzug für geplante Anschaffungen
89
187
Hinzurechnung eines IAB aus 2023, 2024 oder 2025
85, 86, 87
180, 181, 182
Herabsetzung der Anschaffungskosten
36
138
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5, Übertrag aus Zeile 62 der Anlage AVEÜR
35
134
AfA auf bewegliche Güter, Übertrag aus Zeile 63 der Anlage AVEÜR
34
130

Zu Hinzurechnung und Herabsetzung verlangt die Anleitung ein gesondertes Blatt, das je Gut die Beträge und die Ausübung des Wahlrechts erläutert. In der Anlage AVEÜR steht das Gut mit den gekürzten Kosten als Zugang, Romys Säge 2027 also mit 16.000 € in der Gruppe „Andere“. Die Nummern gelten für den Vordruck 2026; im Vordruck 2027, in den Romys Hinzurechnung gehört, können sie sich verschieben.

Vor der EÜR 2026: den IAB in fünf Schritten festlegen

  1. Rechne deinen Gewinn 2026 ohne IAB aus. Liegt er über 200.000 €, entfällt der Abzug für dieses Jahr.
  2. Schreib die beweglichen Anschaffungen auf, die du bis Ende 2029 planst, mit dem Preis aus dem Angebot: netto, als Kleinunternehmer brutto.
  3. Streich jedes Gut, das bis zum Ende des Jahres nach dem Kauf weder vermietet wird noch zu mindestens 90 % betrieblich in deinem Betrieb im Inland läuft.
  4. Schätz ab, wie sicher jeder Kauf ist. Kommt er nicht, wird 2026 geändert, und die Zinsen laufen ab dem 1. April 2028.
  5. Trag den Betrag in Zeile 89 ein: höchstens die Hälfte der geplanten Kosten und zusammen mit noch offenen Abzügen aus 2023 bis 2025 nicht mehr als 200.000 €. Notier dir, wofür er gedacht war, und setz dir den 31. Dezember 2029 in den Kalender.

Ob sich der Abzug in deinem Fall rechnet und in welcher Höhe, klärst du mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 19 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 19 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Rechtsprechung

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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