Steuererklärung nachträglich einreichen: wie weit zurück und in welcher Reihenfolge

Steuererklärung nachträglich einreichen als Selbstständige: wie weit das Finanzamt zurückgeht, was jedes offene Jahr kostet und welche ELSTER-Formulare du brauchst.

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Thema
Finanzamt & Nachholen
Für
Selbstständige mit Rückstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer zur Abgabe verpflichtet war, reicht verspätet ein; die vier Jahre aus Ratgebern gelten nur für Arbeitnehmer, die freiwillig eine Veranlagung beantragen.
  • Fehlt eine Pflichterklärung ganz, beginnt die vierjährige Festsetzungsfrist spätestens mit Ablauf des dritten Folgejahres; für 2019 endet sie deshalb am 31. Dezember 2026.
  • Für jede verspätete Erklärung kann ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat anfallen; fehlt sie für 2024 oder ein früheres Jahr noch, ist er inzwischen in der Regel Pflicht.
  • Kleinunternehmer brauchen für 2023 und früher noch eine Umsatzsteuererklärung, ab 2024 in der Regel nur noch auf Aufforderung des Finanzamts.
Kostenloses WerkzeugFristenrechner für Post vom FinanzamtBis wann du Einspruch einlegen und zahlen musst, mit dem vierten Tag der Bekanntgabe, den Feiertagen deines Bundeslands und dem Säumniszuschlag.
Illustration: offene Kuriertasche mit drei dicken, verschiedenfarbigen Ordnern, daneben ein aufgerolltes Reflektorband
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Pflichtveranlagung oder freiwillig: welche Uhr für dich läuft
  2. 02Wie weit das Finanzamt zurückgehen kann
  3. 03Was ein offenes Jahr bis zur Abgabe kostet
  4. 04Welche Formulare zu welchem Jahr gehören
  5. 05Erst die Briefe mit Datum, dann das älteste Jahr
  6. 06Fabian holt drei Jahre nach
  7. 07Bescheide, Zahltage und Vorauszahlungen
  8. 08Bis zur letzten Übermittlung: offene Jahre in fünf Schritten

Eine Steuererklärung kannst du auch nach der Frist noch einreichen, für mehrere Jahre hintereinander: Mein ELSTER bietet die Einkommensteuererklärung derzeit für 2019 bis 2025 an. Warst du zur Abgabe verpflichtet, wie die meisten Selbstständigen, gelten die vier Jahre aus Arbeitnehmer-Ratgebern nicht für dich. Deine Erklärung ist dann verspätet, jeder angefangene Monat kann einen Verspätungszuschlag kosten, und festsetzen kann das Finanzamt ein Jahr ohne Erklärung in der Regel bis zum Ende des siebten Folgejahres. Offene Jahre gibst du deshalb am besten zügig ab, das älteste zuerst.

Pflichtveranlagung oder freiwillig: welche Uhr für dich läuft

Ob du nachträglich abgeben darfst oder musst, hängt daran, ob du für das Jahr zur Abgabe verpflichtet warst. Ohne Anstellung bist du es, wenn dein Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag überstieg, bei zusammen veranlagten Ehepaaren den doppelten (§ 56 EStDV). Mit Anstellung reicht es, wenn Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abging, zusammen 410 € übersteigen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Wen das Finanzamt auffordert, der muss ohnehin abgeben (§ 149 Abs. 1 AO).

Pflichtveranlagung
Freiwillige Veranlagung
Typischer Fall
Selbstständige, Angestellte mit mehr als 410 € Nebeneinkünften
Angestellte ohne Pflicht, die Lohnsteuer zurückholen wollen
Abgabefrist ohne Kanzlei
sieben Monate nach Jahresende, für 2020 bis 2023 galten längere Fristen
keine, die Erklärung selbst ist der Antrag
Verspätungszuschlag
möglich, nach einer festen Zahl von Monaten in der Regel Pflicht
keiner
Letzte Gelegenheit
solange das Finanzamt festsetzen darf, oft bis Ende des siebten Folgejahres
vier Jahre, für 2022 also bis 31. Dezember 2026

Die vier Jahre aus fast jedem Ratgeber zum Thema gehören in die rechte Spalte: Wer nicht abgeben muss, stellt mit der Erklärung einen Antrag auf Veranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG), und dafür läuft die normale Festsetzungsfrist ab Jahresende. Wer angestellt ist und nebenher Aufträge abrechnet, verlässt sich leicht auf diese vier Jahre. Schon ein kleines Nebengewerbe mit mehr als 410 € Gewinn macht aber aus der freiwilligen eine Pflichterklärung, mit Abgabefrist und möglichem Zuschlag ab dem Folgetag.

Wie weit das Finanzamt zurückgehen kann

Wie lange ein Jahr offen bleibt, regelt die Festsetzungsfrist. Für die Einkommensteuer beträgt sie vier Jahre (§ 169 Abs. 2 AO) und beginnt normalerweise mit dem Ende des Steuerjahres, weil die Steuer dann entsteht (§ 170 Abs. 1 AO, § 36 Abs. 1 EStG). Bist du zur Abgabe verpflichtet, verschiebt sich der Start: Die Frist läuft erst ab dem Ende des Jahres, in dem deine Erklärung beim Finanzamt eingeht, spätestens aber ab dem Ende des dritten Folgejahres (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO). Aus diesen drei Jahren Anlaufhemmung und den vier Jahren Frist ergeben sich die sieben.

Für eine Pflichterklärung, die nie eingereicht wurde, sieht der Kalender so aus (Stand 25. September 2026):

Steuerjahr
Frist beginnt spätestens
Festsetzung möglich bis
2018
mit Ablauf von 2021
31. Dezember 2025, abgelaufen
2019
mit Ablauf von 2022
31. Dezember 2026
2020
mit Ablauf von 2023
31. Dezember 2027
2021
mit Ablauf von 2024
31. Dezember 2028
2022
mit Ablauf von 2025
31. Dezember 2029
2023
mit Ablauf von 2026
31. Dezember 2030

Für 2024 und 2025 hängt der Beginn davon ab, wann du einreichst: Gibst du beide noch 2026 ab, endet die Frist mit Ablauf von 2030. Ist die Festsetzungsfrist vorbei, darf das Finanzamt für das Jahr nichts mehr festsetzen, weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung (§ 169 Abs. 1 AO).

Das gilt, solange nichts dazwischenkommt. Ein Einspruch, eine Außenprüfung und einige andere Verfahren halten den Ablauf auf (§ 171 AO), und soweit Steuern leichtfertig verkürzt oder hinterzogen wurden, beträgt die Frist fünf beziehungsweise zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Ob eine dieser Ausnahmen bei dir greift, kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater prüfen. Was sonst folgt, wenn Erklärungen ausbleiben, von der Aufforderung bis zur Schätzung, beschreibt der Beitrag Steuererklärung nicht abgegeben.

Merke

Für eine Pflichterklärung gibt es kein Datum, bis zu dem du „noch darfst“. Es gibt die Abgabefrist, die schon vorbei ist, und die Festsetzungsfrist, bis zu der das Finanzamt das Jahr festsetzen kann: mit deinen Zahlen oder geschätzt.

Was ein offenes Jahr bis zur Abgabe kostet

Für jede Pflichterklärung, die nach der Abgabefrist kommt, ist ein Verspätungszuschlag möglich (§ 152 Abs. 1 AO): je angefangenem Monat 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzügen wie der Lohnsteuer, mindestens 25 € (§ 152 Abs. 5 AO), für jede Erklärung getrennt und höchstens 25.000 € (§ 152 Abs. 10 AO). Liegt dieser Rest unter 10.000 €, greift immer der Mindestbetrag, denn 0,25 % von 10.000 € sind genau 25 €. Bei vielen Nebengewerben und kleinen Betrieben kostet jeder Monat also 25 € je Erklärung.

Nach einer festen Zahl von Monaten entfällt das Ermessen, dann muss das Finanzamt den Zuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 2 AO). Das gilt nicht, wenn die Frist verlängert wurde, die Steuer null ist oder Vorauszahlungen und Steuerabzüge sie decken (§ 152 Abs. 3 AO). Wegen der Corona-Übergangsregeln (Art. 97 § 36 EGAO) hat bis 2024 jedes Jahr seinen eigenen Kalender:

Steuerjahr
Abgabefrist ohne Kanzlei
Zuschlag Pflicht, wenn nicht abgegeben bis
Nachzahlungszinsen ab
2022
2. Oktober 2023
Ende Juli 2024
1. September 2024
2023
2. September 2024
Ende Mai 2025
1. Juli 2025
2024
31. Juli 2025
Ende April 2026
1. Juni 2026
2025
31. Juli 2026
Ende Februar 2027
1. April 2027

Für die Jahre bis 2021 sind alle diese Termine vorbei. Nachzahlungszinsen fallen auch bei pünktlicher Abgabe an, sobald der Zinslauf begonnen hat: 0,15 % für jeden vollen Monat bis zum Bescheid (§§ 233a, 238 AO). Für Monate ab dem 1. Januar 2027 sieht der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 der Bundesregierung 0,3 % vor (Bundesrats-Drucksache 447/26); beschlossen ist er nicht (geprüft am 25. September 2026). Zinsen unter 10 € werden nicht festgesetzt (§ 239 Abs. 2 AO).

Welche Formulare zu welchem Jahr gehören

In Mein ELSTER findest du alle Vordrucke unter „Formulare und Leistungen“ und dort unter „Alle Formulare“. Wenn du ein Formular öffnest, wählst du als Erstes das Jahr. Bei Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung und bei der Anlage EÜR beginnt die Auswahl derzeit mit 2019 (geprüft am 23. September 2026).

Formular in Mein ELSTER
Wann du es für ein Jahr brauchst
Einkommensteuererklärung (ESt 1 A)
in jedem Jahr mit Abgabepflicht
Anlage EÜR
wenn du den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelst, elektronisch vorgeschrieben (§ 60 Abs. 4 EStDV)
Anlage G oder Anlage S
Gewinn aus einem Gewerbe (G) oder aus selbständiger, etwa freiberuflicher Arbeit (S)
Anlage N
wenn du daneben angestellt warst
Umsatzsteuererklärung
bei Regelbesteuerung für jedes Jahr, als Kleinunternehmer bis einschließlich 2023
Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
wenn der Gewerbeertrag über 24.500 € lag, ein vortragsfähiger Fehlbetrag festgestellt ist oder das Finanzamt sie verlangt (§ 25 GewStDV)

Bei der Umsatzsteuer liegt die Grenze zwischen 2023 und 2024: Kleinunternehmer sind erst für Besteuerungszeiträume ab 2024 von der Jahreserklärung befreit (§ 27 Abs. 39 UStG, heute § 19 Abs. 1 UStG). Für 2023 und früher gibst du sie also ab, auch wenn keine Steuer darin steht. Ab 2024 musst du sie in der Regel nur noch abgeben, wenn das Finanzamt dich dazu auffordert.

Warst du nebenher angestellt, musst du den Arbeitslohn nicht abtippen. Über die vorausgefüllte Steuererklärung stellt ELSTER die Lohnsteuerbescheinigungen der letzten vier Jahre bereit. Voraussetzung sind ein mit deiner Steuer-Identifikationsnummer registriertes Konto und deine einmalige Zustimmung zum Abruf im Benutzerkonto; die Daten sind frühestens einen Tag danach da.

Erst die Briefe mit Datum, dann das älteste Jahr

Liegt ein Brief mit Datum im Stapel, bestimmt er den Anfang: eine Aufforderung mit Frist, eine Zwangsgeldandrohung oder ein Schätzungsbescheid, gegen den nur ein Monat für den Einspruch bleibt. Wie du bei einer Schätzung vorgehst, erklärt der Beitrag Schätzungsbescheid erhalten: was tun.

Die übrigen Jahre arbeitest du vom ältesten zum jüngsten ab. Anschaffungen, die du über mehrere Jahre abschreibst, stehen im Anlageverzeichnis zur EÜR, der Anlage AVEÜR, und laut ELSTER-Anleitung übernimmst du die Buchwerte vom Jahresende als Anfangswerte ins Folgejahr. Ohne das ältere Jahr fehlt dir also der Startwert. Mein ELSTER kann außerdem Angaben aus einer früheren Abgabe übernehmen, bei der Anlage EÜR allerdings nur wenige. Und beim Zuschlag landen die Wartemonate so beim jüngsten Jahr, das die Pflichtgrenze meist noch nicht erreicht hat.

Mehr als die Reihenfolge zählt das Tempo, weil für jede fehlende Erklärung ein eigener Zähler läuft. Ein abgeschlossenes Jahr bringt mehr als eines, an dem du feilst, während die anderen warten. Die Zahlen für die EÜR holst du aus den Kontoumsätzen des Jahres; wie das bei einem ganzen Jahr Rückstand geht, zeigt der Beitrag Buchhaltung nachholen. Aus deinen Bankdaten rekonstruiert enno die Buchungen jedes offenen Jahres und bereitet daraus die EÜR vor, mit der Quelle zu jeder Zahl. Die fertige EÜR prüfst du und schickst sie selbst über ELSTER ab.

Fabian holt drei Jahre nach

BeispielFabian, Fahrradkurier im Nebengewerbe in Münster

Fabian ist in Vollzeit angestellt. Seit April 2023 fährt er an Wochenenden als selbstständiger Fahrradkurier durch Münster, mit angemeldetem Gewerbe und als Kleinunternehmer. Seine Gewinne laut EÜR: 3.100 € für 2023, 5.800 € für 2024 und 6.400 € für 2025, jeder über 410 €. Zur Abgabe verpflichtet war er also in allen drei Jahren, abgegeben hat er nichts. Briefe mit Frist gibt es keine, Vorauszahlungen auch nicht. Seine Einkommensteuer liegt jedes Jahr über der einbehaltenen Lohnsteuer, die Differenz aber weit unter 10.000 €, also gilt der Mindestbetrag.

Am 23. September 2026 fängt er an. Noch am selben Abend stimmt er in Mein ELSTER dem Abruf seiner Lohnsteuerbescheinigungen zu. Dann gibt er jedem Jahr drei Wochen:

Jahr
Formulare
übermittelt am
angefangene Monate
Zuschlag
2023
ESt 1 A, Anlagen N, G und EÜR, Umsatzsteuererklärung
Mi., 14. Oktober 2026
26 (September 2024 bis Oktober 2026)
26 × 25 € = 650 €, Pflicht
2024
ESt 1 A, Anlagen N, G und EÜR
Mi., 4. November 2026
16 (August 2025 bis November 2026)
16 × 25 € = 400 €, Pflicht
2025
ESt 1 A, Anlagen N, G und EÜR
Mi., 25. November 2026
4 (August bis November 2026)
4 × 25 € = 100 €, nach Ermessen

Pflicht ist der Zuschlag für 2023 und 2024, weil Fabian dort erst nach der Grenze von 17 beziehungsweise 16 Monaten abgibt: 650 € + 400 € = 1.050 €. Für 2025 bleibt er Ermessenssache, denn diese Erklärung kommt vor Ende Februar 2027; setzt das Finanzamt auch dort einen fest, sind es zusammen 1.150 €. Für die Umsatzsteuererklärung 2023 mit null Euro Steuer ist ein Zuschlag nie Pflicht, nur nach Ermessen möglich (§ 152 Abs. 3 Nr. 2 AO). Eine Gewerbesteuererklärung braucht Fabian nicht, sein Gewerbeertrag bleibt weit unter 24.500 €.

Mit 2025 zu beginnen und 2023 zuletzt zu übermitteln, hätte 3, 16 und 27 Monate ergeben. Die Summe bliebe bei 1.150 €, aber Pflicht wären dann 675 € + 400 € = 1.075 €, weil der zusätzliche Monat bei 2023 anfiele. Teurer macht es vor allem das Warten: Kommt jede Erklärung einen Monat später, sind es 3 × 25 € = 75 € mehr, 50 € davon als Pflicht.

Nachzahlungszinsen laufen für 2023 seit Juli 2025 und für 2024 seit Juni 2026, jeweils bis zum Bescheid; für 2025 fallen keine an, wenn der Bescheid vor April 2027 wirksam wird. Für 2022 war Fabian nur angestellt und musste nichts abgeben. Möchte er Werbungskosten aus diesem Jahr geltend machen, kann er die Erklärung freiwillig noch bis zum 31. Dezember 2026 einreichen.

ZeitleisteDrei offene Jahre, drei Zähler
  1. Abgabefrist für 2023 endet
  2. Abgabefrist für 2024 endet
  3. Abgabefrist für 2025 endet
  4. Fabian fängt an
  5. 2023 übermittelt: 26 Monate, Zuschlag Pflicht
  6. 2024 übermittelt: 16 Monate, Zuschlag Pflicht
  7. 2025 übermittelt: 4 Monate, Zuschlag nach Ermessen
  8. letzte Gelegenheit für die freiwillige Erklärung 2022

Bescheide, Zahltage und Vorauszahlungen

Jede Erklärung bekommt ihren eigenen Bescheid, in der Regel mit dem Verspätungszuschlag darin (§ 152 Abs. 11 AO), und eine Nachzahlung musst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zahlen (§ 36 Abs. 4 EStG). Reichst du mehrere Jahre in wenigen Wochen ein, können die Zahltage also nah beieinander liegen. Reicht das Geld nicht für alle, melde dich vor dem ersten Zahltag beim Finanzamt; wie ein Antrag auf Raten aussieht, steht unter Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.

Mit dem Bescheid für das jüngste Jahr können außerdem Vorauszahlungen kommen, bemessen in der Regel an der Steuer, die nach Anrechnung der Lohnsteuer übrig blieb (§ 37 Abs. 3 EStG). Festgesetzt werden sie erst ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin (§ 37 Abs. 5 EStG).

Bis zur letzten Übermittlung: offene Jahre in fünf Schritten

  1. Den Stapel vom Finanzamt nach Steuerjahren ordnen, jeden Umschlag geöffnet. Nennt ein Brief ein Datum oder ist er ein Schätzungsbescheid, kommt sein Jahr zuerst.
  2. Für jedes Jahr ab dem ältesten offenen prüfen, ob du abgeben musstest, und die Formulare aus der Tabelle notieren. Warst du angestellt, stimm gleich heute dem Abruf der Bescheinigungen zu.
  3. Die EÜR des ältesten Jahres fertigstellen und für dieses Jahr alles übermitteln: Anlage EÜR, Einkommensteuererklärung mit Anlagen und, wo die Tabelle es verlangt, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung.
  4. Jedem weiteren Jahr einen festen Zeitrahmen geben, etwa drei Wochen, und die erwartete Nachzahlung sofort zurücklegen.
  5. Bei vielen offenen Jahren, einem offenen Jahr 2019 oder einer Bilanz statt EÜR vorher einen Termin bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater vereinbaren.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 28 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Gesetzgebung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.

Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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