Umsatzsteuervoranmeldung vergessen: was tun, in welcher Reihenfolge und was es kostet
Umsatzsteuervoranmeldung vergessen, was tun? Wie du fehlende Monate oder Quartale nachholst, in welcher Reihenfolge, was Zuschläge kosten und was nach dem Jahr gilt.
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- 10 Min
- Thema
- Finanzamt & Nachholen
- Für
- Selbstständige mit Rückstand
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Schätzung des Finanzamts beginnt die Säumnis erst am Tag nach dem Eingang der nachgeholten Voranmeldung; wer am selben Tag überweist, zahlt in aller Regel keinen Säumniszuschlag.
- Für den Verspätungszuschlag zu einer Voranmeldung schreibt das Gesetz weder Prozentsatz noch Mindestbetrag vor; das Finanzamt entscheidet nach Dauer, Häufigkeit und Höhe der Steuer.
- Hat das Finanzamt schon geschätzt, laufen Säumniszuschläge ab dem Tag nach der Zahlungsfrist im Bescheid, und eine niedrigere Voranmeldung gilt erst, wenn es zustimmt.
- Decken die angemeldeten Vorauszahlungen die Jahressteuer, wird der Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuererklärung auch nach 14 Monaten nicht zur Pflicht.

Inhalt · 7 Abschnitte
Eine vergessene Umsatzsteuervoranmeldung holst du nach, indem du sie für genau den Monat oder das Quartal übermittelst, um das es geht, und den Betrag noch am selben Tag überweist. Hat das Finanzamt noch nicht geschätzt, kostet dich die Verspätung dann in aller Regel keinen Säumniszuschlag. Ob ein Verspätungszuschlag kommt, liegt im Ermessen des Finanzamts. Fehlen mehrere Zeiträume, kommt zuerst dran, wofür das Finanzamt schon eine Frist gesetzt hat.
Vier Lagen und was jeweils zuerst dran ist
Deine Lage | Was rechtlich gilt | Dein erster Schritt |
|---|---|---|
Termin verpasst, vom Finanzamt kam noch nichts | Säumig wirst du erst, wenn die Steuer angemeldet oder festgesetzt ist (§ 240 Abs. 1 Satz 3 AO) | Voranmeldung übermitteln, am selben Tag zahlen |
Für den Zeitraum liegt ein Schätzungsbescheid vor | Der geschätzte Betrag gilt, bis das Finanzamt ihn ändert; der Bescheid steht unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 Satz 2 AO) | Voranmeldung nachreichen; soll die Zahlung ausgesetzt werden, Einspruch innerhalb eines Monats |
Im fehlenden Zeitraum war die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer | Die Erstattung gilt erst, wenn das Finanzamt zustimmt (§ 168 Satz 2 AO) | trotzdem nachholen; ohne Schätzung ist keine Steuer offen, ein Säumniszuschlag entsteht also nicht, ein Verspätungszuschlag bleibt möglich |
Das Kalenderjahr ist vorbei, die Jahreserklärung fällig | Für die Umsatzsteuererklärung läuft eine eigene Frist mit eigenem Zuschlag (§ 149 Abs. 2, § 152 AO) | zuerst die Voranmeldungen, danach die Jahreserklärung |
Jeder Zeitraum bekommt seine eigene Meldung. Das Gesetz verlangt nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung mit der Steuer genau dieses Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Die Umsätze aus dem Frühjahr in die nächste fällige Voranmeldung zu packen, ist also kein Nachholen. In Mein ELSTER wählst du zuerst das Kalenderjahr des fehlenden Zeitraums, derzeit bis 2022 zurück, und erst im Formular den Monat oder das Quartal. Die Klicks bis zum Versand zeigt die Anleitung zur Voranmeldung in ELSTER.
Mehrere Zeiträume offen: die Reihenfolge
- Zuerst alles, wofür dir das Finanzamt ein Datum gesetzt hat. Bei einem Schätzungsbescheid sind das zwei: die Zahlungsfrist im Bescheid und die Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach seiner Aufgabe als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO). Auch eine Zwangsgeldandrohung nennt ein Datum, und das Finanzamt muss sie für jede fehlende Voranmeldung getrennt aussprechen (§ 332 Abs. 1 und 2 AO).
- Dann der nächste reguläre Termin. Wer beim Aufarbeiten den laufenden Zeitraum verpasst, hat danach eine Lücke mehr. Für September und das dritte Quartal 2026 ist das ohne Dauerfristverlängerung Montag, der 12. Oktober.
- Danach die übrigen Lücken, am einfachsten der Reihe nach, die älteste zuerst. Wie lange eine Meldung überfällig war, zählt bei einem Verspätungszuschlag mit (§ 152 Abs. 8 AO). Schließ die Lücken deshalb in wenigen Tagen hintereinander, nicht über Wochen verteilt.
- Zuletzt, falls ein Jahr schon abgelaufen ist, dessen Umsatzsteuererklärung.
Fehlen dir für einen Zeitraum schon die Zahlen, weil Belege und Buchungen liegen geblieben sind, fängst du bei den Kontoauszügen an. Wie das bei einem größeren Rückstand geht, steht im Beitrag Buchhaltung nachholen.
Was die Verspätung kostet und was nicht
Säumniszuschlag: nur, wenn das Geld nach der Meldung kommt
Fällig war die Vorauszahlung schon am zehnten Tag nach Ende des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Einen Säumniszuschlag kann das aber erst auslösen, wenn die Steuer angemeldet oder festgesetzt ist (§ 240 Abs. 1 Satz 3 AO). Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung zählt das Finanzamt bei einer nachgereichten Voranmeldung deshalb vom Folgetag ihres Eingangs an. Auch dann bleibt eine Zahlung, die höchstens drei Tage zu spät kommt, ohne Zuschlag, außer du zahlst bar oder per Scheck (§ 240 Abs. 3 AO); für die Meldung selbst gibt es keine Schonfrist. Bei einer Überweisung kommt es auf die Gutschrift beim Finanzamt an (§ 224 Abs. 2 Nr. 2 AO). Kommt sie später, kostet jeder angefangene Monat 1 % des offenen Betrags, den das Finanzamt vorher auf volle 50 € abrundet (§ 240 Abs. 1 und 3 AO). Liegen lassen solltest du den Betrag auch aus einem zweiten Grund nicht: Was du angemeldet hast, darf das Finanzamt ohne weitere Zahlungsaufforderung vollstrecken (§ 254 Abs. 1 Satz 4 AO).
Verspätungszuschlag nach Ermessen
Wegen der verspäteten Meldung darf das Finanzamt zusätzlich einen Verspätungszuschlag verlangen (§ 152 Abs. 1 AO). Die Rechenregel mit 0,25 % der Steuer pro Monat und festen Mindestbeträgen, die du vielleicht von der Einkommensteuer kennst, gilt für monatliche und vierteljährliche Anmeldungen ausdrücklich nicht (§ 152 Abs. 8 AO). Abgewogen werden stattdessen die Dauer der Verspätung, wie häufig du schon verspätet warst und die Höhe der Steuer. Die Obergrenze liegt bei 25.000 € (§ 152 Abs. 10 AO). Laut Anwendungserlass kommt ein Zuschlag vor allem bei wiederholter Verspätung in Betracht. Er kann als eigener Bescheid mit eigener Zahlungsfrist kommen. War die Verspätung entschuldbar, sieht das Finanzamt vom Zuschlag ab, aber nur, wenn du den Grund selbst vorträgst und glaubhaft machst. Ein Versäumnis deiner Kanzlei wird dir dabei zugerechnet (§ 152 Abs. 1 Satz 2 AO).
Läuft bei dir eine Dauerfristverlängerung, steht auch sie auf dem Spiel. Das Finanzamt muss sie widerrufen, wenn es den Steueranspruch gefährdet sieht, etwa weil Voranmeldungen ausbleiben oder verspätet eingehen (§ 46 Satz 2 UStDV, UStAE 18.4 Abs. 1). Wie Verlängerung und Schonfrist im Einzelnen funktionieren, steht im Beitrag zur Frist der Umsatzsteuervoranmeldung.
Wenn das Finanzamt schon geschätzt hat
Bleibt die Voranmeldung aus, darf das Finanzamt die Vorauszahlung per Bescheid festsetzen und die Zahlen dazu schätzen (§§ 162, 167 AO). Die Pflicht zur Voranmeldung bleibt davon unberührt (§ 149 Abs. 1 Satz 4 AO). Mit dem Bescheid ändern sich drei Dinge:
- Säumniszuschläge rechnet das Finanzamt ab dem Tag nach der Zahlungsfrist, die im Bescheid steht. Reichst du deine Voranmeldung erst nach dieser Frist ein, bleibt es bei diesem Tag (AEAO zu § 240).
- Liegt deine Voranmeldung unter der Schätzung, wird sie erst wirksam, wenn das Finanzamt zustimmt (§ 168 Satz 2 AO).
- Sinkt die Vorauszahlung später, bleiben die Säumniszuschläge, die bis dahin auf den geschätzten Betrag entstanden sind, grundsätzlich stehen (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO).
Einspruch und Aussetzung der Vollziehung für den zu hoch geschätzten Teil erklärt der Beitrag zum Schätzungsbescheid.
Merke
Eine vergessene Voranmeldung, die du am selben Tag bezahlst, kostet in aller Regel keinen Säumniszuschlag. Der entsteht erst, wenn ein Betrag nach der Meldung liegen bleibt oder du die Zahlungsfrist einer Schätzung verstreichen lässt.
Merle holt zwei Quartale nach
BeispielMerle, Goldschmiedin in Pforzheim
Merle meldet vierteljährlich, ohne Fristverlängerung. Zwischen Schmuckmesse und Hochzeitssaison sind ihr zwei Termine durchgerutscht: das erste Quartal, fällig am Freitag, 10. April 2026, und das zweite, fällig am Freitag, 10. Juli 2026. Am Mittwoch, 23. September, öffnet sie einen Brief vom Montag, 14. September 2026. Das Finanzamt hat ihre Vorauszahlung für das erste Quartal auf 2.400 € geschätzt, zu zahlen bis Montag, 19. Oktober.
Aus Rechnungen und Kontoauszügen rechnet sie ihre echten Zahlen:
Quartal | Umsatzsteuer | Vorsteuer | Vorauszahlung |
|---|---|---|---|
I/2026 | 1.786,00 € | 342,00 € | 1.444,00 € |
II/2026 | 2.508,00 € | 402,00 € | 2.106,00 € |
Die Einspruchsfrist: Der Bescheid gilt am vierten Tag nach dem 14. September als bekannt gegeben, also am Freitag, 18. September 2026. Plus ein Monat ergibt Sonntag, den 18. Oktober, also verschiebt sich das Ende auf Montag, 19. Oktober 2026 (§ 108 Abs. 3 AO).
Am Donnerstag, 24. September 2026, beginnt sie mit dem ersten Quartal, weil dort beide Fristen laufen. Sie übermittelt die Voranmeldung über 1.444 €, legt in ELSTER Einspruch gegen die Schätzung ein und beantragt, die Zahlung von 2.400 € − 1.444 € = 956 € auszusetzen. Danach folgt das zweite Quartal. Beide Beträge überweist sie am selben Abend: 1.444 € + 2.106 € = 3.550 €.
Wären die 2.106 € erst am Freitag, 30. Oktober, beim Finanzamt eingegangen, wären ab dem 25. September zwei angefangene Monate Säumnis zusammengekommen: 2.106 € abgerundet auf 2.100 €, davon 1 % sind 21 €, mal zwei sind 42 €. Und hätte sie auf die Schätzung gar nicht reagiert, kosteten die 2.400 € ab dem 20. Oktober 24 € je angefangenem Monat. Diese Zuschläge blieben ihr grundsätzlich auch dann, wenn das Finanzamt die Vorauszahlung später auf 1.444 € senkte.
Bis zum 19. Oktober braucht sie deshalb eine Antwort. Stimmt das Finanzamt ihrer Voranmeldung zu, gelten nur noch die 1.444 €. Bewilligt es die Aussetzung, muss sie die 956 € vorerst nicht zahlen. Hört sie nichts, entscheidet sie, ob sie die 956 € vorläufig zahlt. Bleiben sie offen und bleibt es bei der Schätzung, kosten sie 1 % von 950 €, also 9,50 € je angefangenem Monat.
Das dritte Quartal übermittelt und bezahlt sie pünktlich bis Montag, 12. Oktober 2026. Einen Verspätungszuschlag für die beiden alten Quartale kann sie nicht ausrechnen, weil es dafür keine Formel gibt. Ob einer kommt, entscheidet das Finanzamt. Sie hält die nächsten Termine, denn gerade Wiederholung spricht für einen Zuschlag.
- I. Quartal fällig, verpasst
- II. Quartal fällig, verpasst
- Schätzungsbescheid für das I. Quartal über 2.400 €
- der Bescheid gilt als bekannt gegeben
- beide Quartale nachgemeldet, Einspruch eingelegt, 3.550 € überwiesen
- III. Quartal fällig, bis dahin übermittelt und bezahlt
- Zahlungsfrist der Schätzung und Ende der Einspruchsfrist
Wenn das Kalenderjahr schon vorbei ist
Nach dem Jahr fasst die Umsatzsteuererklärung deine Voranmeldungen zusammen, und die Beträge aus den Voranmeldungen werden auf die Jahressteuer angerechnet. Ohne Kanzlei gibst du sie bis zum 31. Juli des Folgejahres ab (§ 149 Abs. 2 AO). Für 2026 fällt er auf einen Samstag und rückt auf Montag, den 2. August 2027.
Fehlen Voranmeldungen aus einem abgelaufenen Jahr, läuft damit eine zweite Uhr. Liegt die Jahreserklärung 14 Monate nach Jahresende noch nicht vor, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO), für 2025 also, wenn sie Ende Februar 2027 noch fehlt. Für 2024 galten ausnahmsweise 16 Monate, diese Grenze ist Ende April 2026 abgelaufen. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat seit dem Ende der Abgabefrist 0,25 % der Jahressteuer abzüglich der festgesetzten Vorauszahlungen, mindestens 25 € je Monat (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO). Zur Pflicht wird er nicht, wenn die Jahressteuer die festgesetzten Vorauszahlungen nicht übersteigt (§ 152 Abs. 3 Nr. 3 AO). Dann entscheidet das Finanzamt wieder nach Ermessen.
Als festgesetzt zählen dabei auch die Vorauszahlungen aus deinen eigenen Voranmeldungen, denn eine Steueranmeldung steht einer Festsetzung gleich (§ 168 Satz 1 AO). Senkt eine Voranmeldung eine Schätzung, gilt das allerdings erst mit Zustimmung des Finanzamts. Darum gehören die nachgeholten Voranmeldungen in der Regel vor die Jahreserklärung: Sie verkleinern die Grundlage dieses Zuschlags und können verhindern, dass er Pflicht wird.
Frist
Für die Umsatzsteuererklärung 2025 ohne Kanzlei ist der 31. Juli 2026 verstrichen. Liegt sie Ende Februar 2027 noch nicht vor, wird der Verspätungszuschlag in der Regel Pflicht. Eine der Ausnahmen: Deine festgesetzten Vorauszahlungen decken die Jahressteuer.
Wann eine Beratung dazugehört
Steuerstrafrechtlich kann auch eine vorsätzlich verspätete oder unterlassene Voranmeldung eine Steuerhinterziehung sein (§ 370 Abs. 1 und 4 AO), und für die Selbstanzeige bei Umsatzsteuervoranmeldungen gilt eine Sonderregel (§ 371 Abs. 2a AO). Sind mehrere Jahre offen, sprich mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater; geht es um die strafrechtliche Seite, mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Steuerstrafrecht.
Die Lücken schließen, vom Kontoauszug bis zur letzten Meldung
- Liste jeden Monat oder jedes Quartal seit deiner letzten Voranmeldung auf, auch solche ohne Umsatz, und notiere daneben, ob dazu ein Brief des Finanzamts vorliegt.
- Trag aus jedem Brief Zahlungsfrist und Einspruchsfrist in den Kalender ein, dazu den nächsten regulären Termin.
- Ermittle für jeden offenen Zeitraum Umsatzsteuer und Vorsteuer aus Rechnungen und Kontoauszügen. Dabei hilft enno: Es rekonstruiert die Buchungen aus deinen Bankdaten und legt dir jede UStVA mit Quellen vorbereitet hin. Du prüfst sie und übermittelst selbst.
- Übermittle die Voranmeldungen in der Reihenfolge von oben und überweise jeden Betrag am Tag der Meldung. Gibt es einen Grund, der die Verspätung entschuldigt, schick ihn gleich mit und belege ihn; von sich aus forscht das Finanzamt nicht nach.
- Ist ein Jahr schon abgelaufen, gib danach seine Umsatzsteuererklärung ab, so bald wie möglich und spätestens, bevor die 14 Monate um sind.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 27 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 27 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- Amtliches AO-Handbuch 2025: AEAO zu § 152 (archiviert)
- Amtliches AO-Handbuch 2025: AEAO zu § 167 (archiviert)
- Amtliches AO-Handbuch 2025: AEAO zu § 168 (archiviert)
- Amtliches AO-Handbuch 2025: AEAO zu § 240 (archiviert)
- Finanzverwaltung NRW: Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Finanzverwaltung NRW: Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Finanzverwaltung NRW: Verspätungszuschlag
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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