Finanzamt anrufen: wann das Telefonat hilft und was danach schriftlich folgen muss
Finanzamt anrufen: welche Anliegen ein Telefonat klärt, was du vorher bereitlegst und was danach schriftlich über ELSTER folgen muss, damit es zählt.
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- Finanzamt & Nachholen
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Das Wichtigste in Kürze
- Einen Einspruch kannst du nicht telefonisch einlegen: Er wird schriftlich oder elektronisch eingereicht oder vor Ort zur Niederschrift erklärt (§ 357 Abs. 1 AO).
- Eine feste Antwort zu einem geplanten Vorhaben gibt das Finanzamt als verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO; sie wird schriftlich oder elektronisch beantragt und kostet ab 10.000 € Gegenstandswert eine Gebühr.
- Die Nummer für Fragen zu einem Schreiben steht auf dem Schreiben selbst; ohne Brief findet die Finanzamtsuche des BZSt das zuständige Amt, in Chemnitz nach Postleitzahl oder Straße.
- Eine neue Bankverbindung nehmen die Finanzämter in Baden-Württemberg und Bayern nicht am Telefon entgegen; in ELSTER gibt es dafür das Formular „Änderung der Bankverbindung“.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Anruf oder gleich schriftlich: die Anliegen im Überblick
- 02Was ein Telefonat klären kann
- 03Wo ein Anruf nicht reicht: Einspruch und verbindliche Auskunft
- 04Die richtige Nummer und die richtige Stelle
- 05Steuergeheimnis: warum am Telefon nicht alles geht
- 06Falks Rückfrage zur EÜR, vom Anruf bis zur Belegnachreichung
- 07Ein Anruf, der trägt: vorbereiten, mitschreiben, schriftlich bestätigen
Ein Anruf beim Finanzamt lohnt sich, wenn du wissen willst, was ein Schreiben von dir verlangt oder ob eine Frist noch zu halten ist. Entscheiden lässt sich am Telefon wenig: Einen Einspruch nimmt das Finanzamt so nicht an, und was dir jemand am Apparat sagt, bindet es in aller Regel nicht. Leg vor dem Wählen Brief, Steuernummer und deine Fragen bereit, notier dir das Gespräch, und reich schriftlich nach, worauf du dich verlassen willst.
Anruf oder gleich schriftlich: die Anliegen im Überblick
Anliegen | Anruf sinnvoll? | Was danach schriftlich folgen muss |
|---|---|---|
Du verstehst nicht, was ein Brief von dir will | Ja, unter der Nummer auf dem Brief | Antwort und Belege bis zum Datum im Brief, etwa über die „Belegnachreichung“ in ELSTER |
Die Frist aus einer Rückfrage wird knapp | Ja, um zu hören, ob eine Verlängerung infrage kommt | der Antrag mit Grund und neuem Datum, etwa als „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ |
Die Abgabefrist für die Steuererklärung reicht nicht | Nur zur Orientierung | „Antrag auf Fristverlängerung“ in ELSTER |
Du hältst einen Bescheid für falsch | Ja, um die Abweichung zu verstehen | Einspruch binnen eines Monats, schriftlich oder elektronisch |
Eine Nachzahlung ist auf einmal nicht drin | Ja, und zwar vor dem Zahltag | begründeter Antrag auf Stundung, auch in Raten, am besten schriftlich |
Du wartest auf deinen Bescheid | Je nach Land unterschiedlich erwünscht | bei langem Warten schriftlich nachfassen |
Deine Bankverbindung ändert sich | Nein | Formular „Änderung der Bankverbindung“ in ELSTER |
ELSTER selbst macht Probleme | Nicht beim Finanzamt, sondern bei der ELSTER-Hotline | nichts |
Du planst etwas Größeres und brauchst eine feste Antwort | Nein | Antrag auf verbindliche Auskunft, ab 10.000 € Gegenstandswert gebührenpflichtig |
Was ein Telefonat klären kann
Für Fragen zu einem Bescheid oder Schreiben verweisen die Finanzämter in Baden-Württemberg auf die Telefonnummer, die auf genau diesem Schreiben steht. Dort erfährst du, was noch fehlt und ob eine Kopie reicht.
Auch Fragen zum Verfahren gehören ans Telefon. Soweit nötig, sagt dir das Finanzamt, welche Rechte du im Verfahren hast und welche Pflichten dich treffen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 AO). Gemeint sind laut Anwendungserlass etwa Fristberechnung, Wiedereinsetzung und Aussetzung der Vollziehung. Auskünfte zur Steuer selbst darf das Finanzamt geben, einen Anspruch darauf hast du nicht.
Bei Fristen hilft der Anruf als Vorklärung. Eine Frist, die es selbst gesetzt hat, darf das Finanzamt verlängern, sogar noch nach ihrem Ablauf (§ 109 Abs. 1 AO). Am Telefon hörst du, ob die Sachbearbeitung eine Verlängerung mitträgt und welchen Grund sie dafür braucht. Den Antrag schickst du danach schriftlich. Für die Abgabefrist der Steuererklärung gewährt Bremen nach eigenen Angaben am Telefon gar keine Verlängerung. Wie der Antrag für die Erklärung aussieht, steht unter Fristverlängerung für die Steuererklärung.
Sagt dir die Sachbearbeitung am Telefon doch etwas zu, etwa eine neue Frist, bitte noch im selben Gespräch um eine Bestätigung. Ein Verwaltungsakt darf zwar mündlich ergehen, ist dann aber schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast und die Bestätigung unverzüglich verlangst (§ 119 Abs. 2 AO).
Für die Frist aus einer Rückfrage kann der Antrag nach dem Telefonat so aussehen, als „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ in ELSTER oder per Post:
[Vor- und Nachname] [Anschrift] An das Finanzamt [Ort] Steuernummer: [Steuernummer] Ihr Schreiben vom [Datum des Schreibens] zur [Steuerart und Jahr] Unser Telefonat am [Datum des Telefonats] mit [Name der Sachbearbeitung] Antrag auf Verlängerung der Frist Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben bitten Sie mich, bis zum [Datum der Frist] [was verlangt ist, etwa bestimmte Rechnungen vorzulegen]. Ich beantrage, diese Frist bis zum [neues Datum] zu verlängern (§ 109 Abs. 1 AO). Grund: [ein Satz, warum du die Frist nicht halten kannst] Bereits erledigt: [was du schon geschickt oder hochgeladen hast; sonst diese Zeile streichen] Bitte bestätigen Sie mir die neue Frist schriftlich. Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname]
Eine allgemeine Vorlage, keine Beratung für deinen Einzelfall. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern und prüfe, ob jeder Satz zu deinem Fall passt.
Bei Geldsorgen rufst du am besten vor dem Zahltag an und fragst, was ein Antrag auf Stundung enthalten sollte. Den Antrag stellst du danach schriftlich, am einfachsten über den „Antrag auf Stundung“ in ELSTER. Worauf es dabei ankommt, zeigt Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.
Nach dem Stand deiner Erklärung zu fragen, sehen nicht alle Länder gern. Das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter verweist bei konkreten Fragen zum Bearbeitungsstand an das zuständige Finanzamt. Die Telefonzentrale der Finanzämter in Baden-Württemberg bittet dagegen, von solchen Anfragen abzusehen. Liegt ein Antrag auffällig lange, hilft eher ein schriftliches Nachfassen, beschrieben unter Finanzamt antwortet nicht.
Wo ein Anruf nicht reicht: Einspruch und verbindliche Auskunft
Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (§ 357 Abs. 1 AO). Zur Niederschrift heißt vor Ort im Finanzamt; telefonisch geht es laut Finanzverwaltung NRW ausdrücklich nicht. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wie du ihn formulierst und über ELSTER einreichst, steht im Beitrag Einspruch gegen den Steuerbescheid.
Einen schlichten Antrag auf Änderung kannst du laut Finanzverwaltung NRW zwar auch telefonisch stellen. Er reicht aber weniger weit: Geändert wird nur, soweit eine Änderungsvorschrift greift, zu deinen Gunsten nur bei einem Antrag vor Ablauf der Einspruchsfrist (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO), und die Zahlung hält er nicht auf. Ob und wann du ihn am Telefon gestellt hast, lässt sich später kaum belegen.
Eine feste Zusage für ein Vorhaben gibt es nur auf Antrag. Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können verbindliche Auskünfte über genau bestimmte, noch nicht verwirklichte Sachverhalte erteilen, wenn wegen erheblicher steuerlicher Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht (§ 89 Abs. 2 AO). Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden (§ 1 Abs. 1 StAuskV); in ELSTER heißt das Formular „Antrag auf verbindliche Auskunft“. Die Auskunft selbst ergeht schriftlich oder elektronisch mit Rechtsbehelfsbelehrung, entschieden werden soll innerhalb von sechs Monaten.
Die Gebühr richtet sich nach dem Wert, den die Auskunft für dich hat (Gegenstandswert), und wird wie eine Gerichtsgebühr nach § 34 GKG mit dem Satz 1,0 berechnet. Unter 10.000 € Gegenstandswert fällt keine an. Lässt sich kein Wert bestimmen, auch nicht schätzen, kostet jede angefangene halbe Stunde 50 €, bei weniger als zwei Stunden Bearbeitung nichts (§ 89 Abs. 3 bis 6 AO).
Eine Auskunft außerhalb dieses Verfahrens bindet das Finanzamt nach dem Anwendungserlass im Regelfall nicht, selbst wenn sie schriftlich kommt. Für ein abgelaufenes Jahr hilft § 89 Abs. 2 ohnehin nicht: Der Sachverhalt ist dann schon verwirklicht.
Merke
Am Telefon holst du dir Klarheit. Was gelten soll, schickst du schriftlich hinterher.
Die richtige Nummer und die richtige Stelle
Die Nummer steht auf dem Brief, um den es geht. Hast du keinen oder zweifelst du, ob er echt ist, such sie selbst heraus: Eine falsche Telefonnummer zählt das LKA Nordrhein-Westfalen zu den Merkmalen gefälschter Steuerbescheide. Die Finanzamtsuche „GemFA“ des Bundeszentralamts für Steuern findet das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt samt Kontaktdaten. In einigen Städten hängt die Zuständigkeit an Postleitzahl oder Straße statt an der Gemeinde, darunter Chemnitz, Dresden und Leipzig; für sie liefert die Suche laut BZSt die Detaildaten. Telefonnummern und Telefonzeiten stehen außerdem auf den Portalen der Länder, und die Zeiten unterscheiden sich von Amt zu Amt: In Baden-Württemberg erreichst du Esslingen montags bis donnerstags auch nachmittags, Stuttgart I nachmittags nur montags und mittwochs.
Rückfragen zu deiner Erklärung beantwortet die Stelle, die das Schreiben verschickt hat. Für Zahlungen ist die Erhebungsstelle da; auf dem Mahnungsmuster der Finanzverwaltung NRW steht oben „Auskunft erteilt: Erhebungsstelle“. Läuft schon die Vollstreckung, ist die Vollstreckungsstelle am Zug, und es gilt die Nummer auf ihrem Schreiben.
Für allgemeine Fragen ohne eigenen Fall hat Sachsen das Info-Telefon der Finanzämter: 0351 7999-7888, montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr, zum Festnetztarif. Es beantwortet Fragen etwa zu Zuständigkeiten, Vordrucken und Abgabefristen, berät aber nicht und geht nicht auf Einzelfälle ein. Für technische Fragen zu ELSTER nennen Sachsen und Baden-Württemberg die ELSTER-Hotline 0800 5235055.
Steuergeheimnis: warum am Telefon nicht alles geht
Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren (§ 30 Abs. 1 AO). Nach dem Anwendungserlass fällt schon darunter, ob und bei welchem Finanzamt jemand steuerlich geführt wird und welche Anträge er gestellt hat. Fragt dich die Sachbearbeiterin zuerst nach Steuernummer oder Anschrift, ist das kein Misstrauen. Daten aus deiner Akte darf sie nicht unbefugt offenbaren (§ 30 Abs. 2 AO), also auch nicht einem Fremden, der sich am Telefon als du ausgibt.
Manches geht am Telefon gar nicht. Deine Steuer-Identifikationsnummer teilen die Finanzämter in Baden-Württemberg aus Datenschutzgründen weder per Telefon noch per E-Mail mit; sie steht auf deinem Einkommensteuerbescheid. Eine neue Bankverbindung teilst du schriftlich oder elektronisch mit; ein Anruf genügt dafür laut den Finanzverwaltungen in Baden-Württemberg und Bayern nicht.
Du musst am Telefon nichts sofort beantworten. Überrascht dich eine Frage, sag, dass du nachsiehst und schriftlich antwortest.
Falks Rückfrage zur EÜR, vom Anruf bis zur Belegnachreichung
BeispielFalk, Gebäudetechniker mit Einzelunternehmen in Chemnitz
Falk wartet und repariert Heizungs- und Lüftungsanlagen, allein und mit einem Transporter. Seine Erklärungen für 2025 samt Anlage EÜR hat er im Juli über ELSTER abgegeben. Am Dienstag, 15. September 2026, kommt er abends von einer Baustelle zurück und öffnet einen Brief vom Montag, 7. September 2026: eine Rückfrage zur Einkommensteuererklärung 2025, Antwort erbeten bis Montag, 21. September 2026. Zwei Punkte stehen darin.
- Für die Fremdleistungen von 6.400 € soll er die Rechnungen vorlegen.
- Laut EÜR hat er 84.300 € umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen, laut seinen Voranmeldungen für 2025 aber 86.100 € Umsatz. Er soll den Unterschied erklären.
Die Fremdleistungen stammen von einem Elektriker, der für ihn Anschlüsse gesetzt hat: zwei Rechnungen über 3.900 € und 2.500 €, zusammen 6.400 €. Die zweite findet Falk nicht, und der Elektriker ist bis zum 25. September 2026 im Urlaub.
Den Unterschied findet er noch am selben Abend. Am 15. Dezember 2025 hat er eine Heizungsanlage gewartet und am 18. Dezember abgerechnet: 1.800 € netto plus 342 € Umsatzsteuer (19 %), also 2.142 €. Weil er nach vereinbarten Entgelten versteuert, gehört der Umsatz in seine Voranmeldungen für 2025 (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Der Kunde hat erst am 12. Januar 2026 gezahlt, deshalb zählt die Einnahme in der EÜR erst für 2026 (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Damit ist der Unterschied erklärt: 84.300 € + 1.800 € = 86.100 €.
Am Mittwoch, 16. September, legt er vor dem Anruf bereit: Steuernummer, den Brief, seine EÜR, die Liste seiner Voranmeldungen und einen Zettel mit drei Fragen.
- Genügen Kopien der Rechnungen, oder sollen auch die Zahlungen belegt werden?
- Reicht für den Unterschied eine schriftliche Erklärung mit der betreffenden Rechnung?
- Kann ich wegen der fehlenden Kopie bis Freitag, 2. Oktober, antworten?
Um 8:47 Uhr wählt er die Durchwahl aus dem Briefkopf. Frau Tietze fragt nach Steuernummer und Anschrift, dann beantwortet sie seine Fragen. Die Verlängerung, sagt sie, soll er noch heute schriftlich beantragen, mit Grund und Datum.
Falks Notiz nach dem Gespräch: „16.09.2026, 8:47 bis 8:58 Uhr, Frau Tietze, Durchwahl laut Brief vom 07.09. Rechnungskopien plus Kontoauszüge. Differenz: Erklärung plus Rechnung. Verlängerung bis 02.10. schriftlich beantragen. Offen: Kopie vom Elektriker.“
Um 9:15 Uhr schickt er eine „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“: Bezug auf das Schreiben vom 7. September und das Telefonat, Bitte um Verlängerung bis Freitag, 2. Oktober 2026, weil der Rechnungssteller erst nach dem 25. September eine Kopie schicken kann. Am Freitag, 18. September 2026, bestätigt das Finanzamt die neue Frist schriftlich.
Am Mittwoch, 30. September 2026, lädt er über die „Belegnachreichung“ beide Rechnungen des Elektrikers, die zwei Kontoauszüge, die Dezemberrechnung und ein kurzes Begleitschreiben mit der Erklärung hoch. Was am Telefon besprochen wurde, liegt damit auch schriftlich beim Finanzamt.
- Rückfrage des Finanzamts datiert
- Falk öffnet den Brief
- Anruf, danach schriftlicher Antrag auf Verlängerung
- Finanzamt bestätigt die neue Frist schriftlich
- ursprünglich erbetenes Antwortdatum
- Urlaub des Elektrikers endet
- Belegnachreichung in ELSTER
- verlängerte Frist
Ein Anruf, der trägt: vorbereiten, mitschreiben, schriftlich bestätigen
- Brief, Steuernummer, die betroffenen Unterlagen und deine Fragen bereitlegen, die wichtigste Frage zuerst.
- Die Nummer auf dem Brief wählen; ohne Brief oder bei Zweifeln an seiner Echtheit die aus der Finanzamtsuche des BZSt.
- Mitschreiben: Datum, Uhrzeit, Name, Durchwahl, was gesagt und was vereinbart wurde, was offen bleibt.
- Bei einer Zusage am Telefon gleich um eine schriftliche Bestätigung bitten.
- Noch am selben Tag in ELSTER schriftlich nachziehen, was gelten soll, etwa den Antrag auf Fristverlängerung oder Stundung. Die Antwort auf eine Rückfrage folgt bis zum vereinbarten Datum, ein Einspruch innerhalb eines Monats.
- Jede neue Frist in den Kalender eintragen und die Notiz zum Brief legen. Wenn du willst, behält enno deine Fristen zusätzlich im Blick.
Geht es um mehrere Jahre oder um hohe Beträge, lass den Fall vorher von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater einschätzen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 31 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 31 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- Amtliches AO-Handbuch 2025: AEAO zu § 109 (archiviert)
- Amtliches AO-Handbuch 2025: AEAO zu § 30 (archiviert)
- Amtliches AO-Handbuch 2025: AEAO zu § 89 (archiviert)
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerzahlung (FAQ)
- Finanzamt Esslingen: Kontakt
- Finanzamt Stuttgart I: Kontakt
- Finanzverwaltung NRW: Einspruch
- Finanzverwaltung NRW: Korrekturverfahren
- Finanzverwaltung NRW: Stundung
- Finanzämter Baden-Württemberg: Service Center der Finanzämter
- Finanzämter Baden-Württemberg: Telefonzentrale
- Finanzämter in Sachsen (Startseite)
- Finanzämter in Sachsen: Kontakt
- Sächsische Steuerverwaltung: ELSTER-Ansprechpartner
- Sächsische Steuerverwaltung: Info-Telefon
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.
Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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