Mahnung vom Finanzamt ohne Bescheid: woher der Betrag kommt und was du jetzt tust
Finanzamt-Mahnung ohne Bescheid? Meist steckt deine eigene Voranmeldung oder eine Vorauszahlung dahinter. So ordnest du jede Zeile zu, bevor die Mahnfrist abläuft.
- Stand
- Lesezeit
- 10 Min
- Thema
- Finanzamt & Nachholen
- Für
- Selbstständige mit Rückstand
Das Wichtigste in Kürze
- Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung wirken wie eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung; fällig ist der Betrag ohne Aufforderung, in der Regel am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums.
- Steht „Vj.“ neben der Steuerart, mahnt das Finanzamt eine Vorauszahlung an, deren Termine ein älterer Vorauszahlungsbescheid festgelegt hat.
- Ein Bescheid, der dich per Post nie erreicht hat, gilt nicht als bekannt gegeben; im Zweifel muss das Finanzamt den Zugang nachweisen (§ 122 Abs. 2 AO).
- Die Steuerkontoabfrage in ELSTER zeigt Sollstellungen, Zahlungen und offene Beträge, braucht aber eine Vollmacht; nach den Richtwerten der ELSTER-Hilfe dauert es bis zu fünf Wochen, bis sie aktiv ist.

Inhalt · 6 Abschnitte
Dass vor einer Mahnung kein Bescheid kam, ist bei vielen Steuern der Normalfall. Sie werden fällig, ohne dass dir vorher jemand schreibt: alles, was du selbst anmeldest, also Umsatzsteuer und Lohnsteuer, und Vorauszahlungen, deren Termine ein älterer Bescheid festgelegt hat. Nur wenn der Betrag nicht zu deiner eigenen Anmeldung passt oder eine Einkommensteuer für ein ganzes Jahr ohne den Zusatz „Vj.“ ist, fehlt dir vermutlich wirklich ein Brief. Welcher Fall vorliegt, erkennst du an Steuerart und Zeitraum. Zahlen oder klären solltest du innerhalb der Woche, um die dich die Mahnung bittet.
Warum vor der Mahnung kein Bescheid kam
Die Finanzverwaltung NRW nennt für eine Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung drei typische Ursachen. Eine vierte betrifft alle, die per Lastschrift zahlen.
Du hast die Steuer selbst angemeldet
Bei der Umsatzsteuer und bei der Lohnsteuer für deine Angestellten rechnest du die Steuer selbst aus und übermittelst sie. Rechtlich wirkt eine solche Steueranmeldung wie eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 AO). Ein Bescheid kommt nur, wenn das Finanzamt von deiner Rechnung abweichen will. Fällig ist der Betrag zum gesetzlichen Termin, ohne jede Aufforderung. Was die Voranmeldung sonst auslöst, steht in Umsatzsteuervoranmeldung einfach erklärt.
Ein älterer Bescheid hat die Termine festgelegt
Einkommensteuer-Vorauszahlungen setzt ein Vorauszahlungsbescheid fest. Laut Finanzverwaltung NRW hängt er regelmäßig hinter dem letzten Einkommensteuerbescheid und wird deshalb leicht übersehen. Ändert sich die Höhe nicht, kommt kein neuer, auch nicht vor den einzelnen Terminen. Wie die Beträge entstehen, erklärt der Beitrag zur Steuervorauszahlung für Selbstständige.
Der Bescheid hat dich nicht erreicht
Das betrifft nur Beträge, die auf einem Bescheid beruhen. Wie du das prüfst, steht weiter unten.
Die Lastschrift ist nicht gelaufen
Zahlst du per Lastschrift, prüf zuerst, ob dein Mandat auch die angemahnte Steuerart abdeckt und ob wirklich abgebucht wurde oder die Lastschrift zurückkam, etwa mangels Deckung. Nach einem Kontowechsel braucht das Finanzamt ein neues Mandat.
Welche Zeile woher kommt
In der Mahnung steht | Woher der Betrag kommt | Fällig war er | Dort findest du ihn |
|---|---|---|---|
Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal | deine Voranmeldung | am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später | in der Voranmeldung, die du übermittelt hast |
Umsatzsteuer für ein ganzes Jahr | deine Umsatzsteuererklärung, ebenfalls eine Steueranmeldung | der Teil über den Vorauszahlungen: einen Monat nach Eingang der Erklärung | in deiner Jahreserklärung |
Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer | dein Antrag auf Dauerfristverlängerung bei monatlicher Abgabe | mit dem Antrag, in den Folgejahren am 10. Februar | im Antrag |
Lohnsteuer | deine Lohnsteuer-Anmeldung als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber | am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums | in der Anmeldung zur Lohnabrechnung |
Einkommensteuer mit „Vj.“ | Vorauszahlungsbescheid | am 10. März, 10. Juni, 10. September oder 10. Dezember | meist hinten am letzten Einkommensteuerbescheid |
Umsatzsteuer, höher als angemeldet oder für einen Zeitraum ohne Anmeldung | ein Bescheid, mit dem das Finanzamt abweicht oder schätzt | einen Monat nach seiner Bekanntgabe | in der Post oder im ELSTER-Postfach |
Einkommensteuer für ein Jahr, ohne „Vj.“ | Einkommensteuerbescheid | einen Monat nach seiner Bekanntgabe | in der Post, im ELSTER-Postfach oder bei deiner Kanzlei |
Die Termine folgen aus § 18 Abs. 1 und 4 UStG, §§ 46 und 48 UStDV, § 41a Abs. 1 EStG sowie §§ 36 Abs. 4 und 37 Abs. 1 EStG. Einen neueren Bescheid, der dir fehlen könnte, gibt es also nur in den letzten beiden Zeilen. Bei „Vj.“ liegt er meist längst in deinen Unterlagen.
Was auf der Mahnung steht, Feld für Feld
Mahnungen entstehen in der Regel im Rechenzentrum der Steuerverwaltung. Die Finanzverwaltung NRW zeigt auf ihrer Website ein Muster:
- Oben rechts steht das Versanddatum, darunter die Stelle, die Auskunft gibt, im Muster die Erhebungsstelle mit einem Feld für die Telefonnummer.
- „Stand Ihres Kontos“ nennt einen Tag. Zahlungen, die bis dahin verbucht waren, sind eingerechnet. Das Bayerische Landesamt für Steuern spricht vom Rechentermintag: An ihm wird die Mahnung erstellt, verschickt wird sie erst einige Tage später.
- Die Tabelle hat drei Spalten: „Steuer-/Abgabeart, Zeitraum“, „Fällig am“ und „Betrag“. Im Muster heißt eine Zeile „Einkommensteuer 4.Vj.13“, fällig am 10.12.13. Gemeint ist die Vorauszahlung für das vierte Vierteljahr 2013. Der Solidaritätszuschlag darauf folgt als eigene Zeile.
- Unter jeder Steuer steht ihr Säumniszuschlag, am Ende der Gesamtbetrag.
- Der Text bittet, den Gesamtbetrag samt Säumniszuschlägen binnen einer Woche zu zahlen; eine Woche sieht auch das Gesetz in der Regel vor (§ 259 AO). Ab welchem Tag sie läuft, steht nicht darin. Rechnest du vom Versanddatum an, bist du auf der sicheren Seite. Hast du innerhalb der letzten Woche überwiesen, haben sich Mahnung und Zahlung laut Muster wahrscheinlich gekreuzt.
Die Säumniszuschläge stammen vom verpassten Fälligkeitstag, die Mahnung listet sie nur auf. Für jeden angefangenen Monat kommt 1 % hinzu, gerechnet vom Rückstand nach Abrundung auf volle 50 € (§ 240 Abs. 1 AO). Bei höchstens drei Tagen Verspätung wird nichts erhoben, bei Bar- und Scheckzahlung gibt es diese Schonfrist nicht (§ 240 Abs. 3 AO). Wird die Steuer später geändert, bleiben die bis dahin entstandenen Zuschläge trotzdem stehen. Für die Mahnung selbst berechnet das Finanzamt nichts (§ 337 Abs. 2 AO), und einen Einspruch gegen sie gibt es laut Finanzverwaltung NRW nicht. Die übrigen Schreiben ordnet Brief vom Finanzamt, was kann das sein? ein. Nachrechnen kannst du die Zuschläge im Fristenrechner.
Achtung
Verlass dich nicht darauf, dass eine Mahnung dich rechtzeitig erinnert. Laut Finanzverwaltung NRW gibt es Fälle, in denen gar keine kommt, und die Säumniszuschläge wachsen mit jedem angefangenen Monat weiter, bis alles bezahlt ist.
Wenn tatsächlich ein Bescheid fehlt
Nennt die Mahnung eine Einkommensteuer für ein Jahr ohne „Vj.“, zum Beispiel für 2024, oder mehr Umsatzsteuer, als du angemeldet hast, muss ein Bescheid existieren. Dasselbe gilt, wenn du zu einer Vorauszahlung keinen Vorauszahlungsbescheid findest. Such an zwei Stellen, bevor du von einem Verlust ausgehst:
- Im ELSTER-Postfach und in deinen E-Mails. Stellt das Finanzamt einen Bescheid in ELSTER zum Abruf bereit, muss es dich am selben Tag elektronisch benachrichtigen (§ 122a Abs. 1 AO). Für Bescheide seit 2026 gilt: Bekannt gegeben ist er am vierten Tag nach der Bereitstellung, geöffnet haben musst du ihn dafür nicht. Den Tag der Bereitstellung muss im Zweifel das Finanzamt belegen (§ 122a Abs. 4 AO).
- Bei deiner Kanzlei. Liegt dem Finanzamt eine Empfangsvollmacht vor, soll es den Bescheid ihr bekannt geben (§ 122 Abs. 1 AO).
Ist ein Bescheid per Post wirklich nie angekommen, gilt die Regel vom vierten Tag nach der Aufgabe zur Post nicht. Im Zweifel muss das Finanzamt nachweisen, dass er dich erreicht hat und wann (§ 122 Abs. 2 AO). Wirksam wird er erst mit der Bekanntgabe (§ 124 Abs. 1 AO), und erst ab dann zählen die Monatsfrist für einen Einspruch (§ 355 Abs. 1 AO) und bei der Einkommensteuer der Monat bis zur Abschlusszahlung (§ 36 Abs. 4 EStG). Hängt der Zahltag an der Bekanntgabe, verschiebt sich mit ihr auch der Tag, ab dem Säumniszuschläge laufen (§ 240 Abs. 1 AO).
Liegen lassen solltest du die Mahnung trotzdem nicht. Ruf dein Finanzamt an. Sag ausdrücklich, dass der Bescheid nie angekommen ist, bitte darum, ihn dir zu schicken, und notier dir das Datum und mit wem du gesprochen hast. Geht es um einen hohen Betrag oder könnte eine Einspruchsfrist schon abgelaufen sein, hol dir Rat bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Dein Steuerkonto in ELSTER einsehen
Was das Finanzamt für dich als offen führt, zeigt die Steuerkontoabfrage in Mein ELSTER: Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen. Eine eigene Aufstellung offener Beträge verschickt das Finanzamt laut Finanzverwaltung NRW grundsätzlich nicht, es verweist auf diese Abfrage.
Einrichten musst du sie vorher. Laut ELSTER-Hilfe brauchst du zuerst eine Vollmacht zur Einsicht in das Steuerkonto, auch für deine eigene Steuernummer, und bis sie steht, wartest du dreimal:
Schritt in Mein ELSTER | Dauer laut ELSTER, in der Regel |
|---|---|
unter „Vollmachten verwalten“ als Vollmachtnehmer registrieren | bis zu sieben Tage |
eine Abrufvollmacht für deine Steuernummer anlegen und auf den Brief mit dem Vollmachtcode warten | bis zu 14 Tage |
den Code eingeben und warten, bis hinter der Steuernummer „aktiv“ steht | bis zu 14 Tage |
Zusammen sind das in der Regel bis zu fünf Wochen. Danach findest du die Abfrage unter „Formulare und Leistungen“ und „Steuerkontoabfrage“. Für die Mahnung auf deinem Tisch kommt sie damit zu spät; offene Fragen dazu klärst du am Telefon.
Theas Mahnung über 2.862 €
BeispielThea, Online-Marketing-Freelancerin in Regensburg
Thea betreut Kampagnen und Newsletter für Mittelständler. Die monatlichen Voranmeldungen bis einschließlich Juli hat ihre Kanzlei übermittelt und ihr danach jeweils eine Mail mit dem Zahlbetrag geschickt. Die für August hat Thea zum ersten Mal selbst gemacht. Am Samstag, 19. September 2026, findet sie eine Mahnung im Briefkasten, datiert auf Donnerstag, 17. September 2026, Stand ihres Kontos: Dienstag, 15. September 2026. Seit Mai kam kein Bescheid.
Steuerart, Zeitraum | fällig am | Betrag |
|---|---|---|
Einkommensteuer 3. Vj. 2026 | 10.09.2026 | 960,00 € |
Säumniszuschlag | 9,50 € | |
Umsatzsteuer August 2026 | 10.09.2026 | 1.874,00 € |
Säumniszuschlag | 18,50 € | |
Gesamtbetrag | 2.862,00 € |
Die Umsatzsteuer ist ihre eigene Voranmeldung. Sie hat sie am 10. September übermittelt, mit 1.874 € Zahllast, und dann auf die gewohnte Mail gewartet. Vom Finanzamt kommt so etwas nicht, ihre Anmeldung wirkt ja schon wie ein Bescheid.
Die Einkommensteuer findet sie auf der letzten Seite des Einkommensteuerbescheids 2024, der im Mai kam: ein Vorauszahlungsbescheid über 960 € je Quartal. Die Juni-Rate hatte sie gleich nach dem Bescheid überwiesen. Vor dem September-Termin kam kein Brief, also hat sie ihn vergessen.
Sie rechnet die Zuschläge nach. Am 15. September sind beide Beträge fünf Tage überfällig, die dreitägige Schonfrist ist vorbei, der erste Säumnismonat läuft:
- Einkommensteuer: 960 €, abgerundet auf 950 €, davon 1 % = 9,50 €
- Umsatzsteuer: 1.874 €, abgerundet auf 1.850 €, davon 1 % = 18,50 €
- zusammen: 960 € + 9,50 € + 1.874 € + 18,50 € = 2.862,00 €
Am Montag, 21. September 2026, überweist Thea 2.862 € an die Finanzkasse auf der Mahnung, mit Steuernummer, beiden Steuerarten und den Zeiträumen im Verwendungszweck. Melden muss sie die Zahlung nicht. Gutgeschrieben wird sie am 22. September 2026, noch im ersten Säumnismonat. Im zweiten hätten die Zuschläge noch einmal 9,50 € + 18,50 € = 28 € gekostet.
Danach erteilt sie dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat für beide Steuerarten. Damit gilt eine Zahlung am Fälligkeitstag als entrichtet, wenn das Konto gedeckt ist (§ 224 Abs. 2 AO). Den 10. Dezember 2026 mit 960 € trägt sie trotzdem in den Kalender.
- Vorauszahlung und Umsatzsteuer August fällig
- Stand des Kontos auf der Mahnung: Schonfrist vorbei, erster Säumnismonat läuft
- Datum der Mahnung
- Mahnung im Briefkasten
- Überweisung über 2.862 €
- Gutschrift, noch im ersten Säumnismonat
- nächste Vorauszahlung über 960 €
Merke
Eine Mahnung setzt keine Steuer fest. Sie erinnert an Beträge, die schon fällig waren, weil du sie angemeldet hast oder weil ein Bescheid Betrag und Termin bestimmt hat.
Vor Ablauf der Mahnungswoche: zuordnen, zahlen oder anrufen
- Jede Zeile mit der Tabelle oben zuordnen und die Quelle heraussuchen: Voranmeldung, Lohnsteuer-Anmeldung, Vorauszahlungsbescheid oder Jahresbescheid.
- Den Stand des Kontos mit deinen Überweisungen vergleichen. Kam dein Geld erst nach diesem Tag beim Finanzamt an, fehlen meist nur noch die Säumniszuschläge, falls du sie nicht mitüberwiesen hast. Liegt eine Zahlung deutlich davor, prüf Steuernummer, Bankverbindung und eine mögliche Rücküberweisung auf dein Konto, und ruf dann die Nummer auf der Mahnung an.
- Stimmt alles, den Gesamtbetrag samt Säumniszuschlägen überweisen, mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum im Verwendungszweck.
- Stimmt eine Anmeldung nicht, eine berichtigte übermitteln. Senkt sie die Steuer, wirkt sie erst mit Zustimmung des Finanzamts (§ 168 AO); bis dahin gilt der alte Betrag. Hältst du eine Vorauszahlung für zu hoch, beantrag die Anpassung; der Beitrag zur Steuervorauszahlung erklärt, wie.
- Kannst du nicht zahlen, melde dich vor Ende der Woche beim Finanzamt. Wann Stundung oder Raten in Frage kommen und was sie kosten, steht in Ratenzahlung beim Finanzamt beantragen.
- Fürs nächste Mal: Lastschriftmandat erteilen, Vorauszahlungs- und Anmeldetermine in den Kalender und die Vollmacht für die Steuerkontoabfrage beantragen. Dabei kann enno helfen: Es behält Fristen im Blick und bereitet die Voranmeldung mit Quellen vor, und du prüfst und übermittelst sie selbst.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 24 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 24 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Finanzverwaltung
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Steuerzahlung (FAQ)
- Finanzverwaltung NRW: Einspruch
- Finanzverwaltung NRW: Häufig gestellte Fragen (Zahlungsverkehr)
- Finanzverwaltung NRW: Mahnung
- Finanzverwaltung NRW: Steueranmeldung
- Finanzverwaltung NRW: Säumniszuschläge und Zahlungsschonfrist
- Finanzverwaltung NRW: Vorauszahlungen
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alte Jahre sollten kein Lebensthema sein.
Rekonstruktion aus Bankdaten, auch wenn Belege fehlen. Am Ende weißt du, was wann fällig ist, und hast eine Akte für die Kanzlei. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
Weiterlesen
- Finanzamt & NachholenRatenzahlung vom Finanzamt abgelehnt: was der Bescheid ändert und welche Wege bleibenRatenzahlung vom Finanzamt abgelehnt: was der Bescheid an Zahltag und Säumniszuschlag ändert, welche sechs Wege bleiben und welche Frist für jeden gilt.
- Finanzamt & NachholenZwangsgeld vom Finanzamt: der Brief Absatz für Absatz und was das Verfahren beendetZwangsgeld vom Finanzamt: was in Androhung und Festsetzung steht, wie hoch es werden darf und warum deine Erklärung das Verfahren beendet, bevor du zahlst.
- Finanzamt & NachholenSteuererklärung nachträglich korrigieren: welcher Weg vor und nach dem Bescheid offen istSteuererklärung nachträglich korrigieren: welcher Weg vor dem Bescheid, in der Einspruchsfrist und danach offen ist, was § 153 AO verlangt und wie die EÜR mitkommt.