Betriebsprüfung bei Kleinunternehmern: die amtlichen Zahlen und die Prüfungen daneben

Betriebsprüfung als Kleinunternehmer: die Größenklassen 2026 und 2027, die Prüfungsquote laut BMF und die Nachschauen und Rückfragen, die keine Quote zählt.

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Thema
Finanzamt & Nachholen
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • § 193 Abs. 1 AO lässt eine Außenprüfung bei allen Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu, ohne Untergrenze; die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer und nimmt dich davon nicht aus.
  • Als Kleinstbetrieb gilt in der Regel, wer weder mit dem Umsatz noch mit dem Gewinn über die Grenze für Kleinbetriebe kommt, bei Freien Berufen 990.000 € Umsatz oder 165.000 € Gewinn; diese Grenzen gelten 2026 und ab 2027 unverändert.
  • Laut BMF-Monatsbericht November 2025 wurden 2024 von 7.482.702 Kleinstbetrieben 49.753 geprüft, 0,7 Prozent; geteilt ergibt das nach unserer Rechnung eine Prüfung auf rund 150 Betriebe.
  • Umsatzsteuer- und Kassen-Nachschau, Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Rückfragen zur Steuererklärung weist diese Statistik nicht aus; die beiden Nachschauen kommen ohne Ankündigung.
Illustration: zusammengerollte Yogamatte mit Band und zwei Korkblöcke, davor eine flache graugrüne Kassette mit einem Spiralblock darauf
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Was § 19 UStG regelt und was § 193 AO
  2. 02Größenklassen: die Grenzen für 2026 und ab 2027
  3. 03Wie oft geprüft wird: die BMF-Zahlen für 2024
  4. 04Wonach ausgewählt wird, soweit die Quellen es sagen
  5. 05Prüfungen, die in keiner Quote stehen
  6. 06Aurelia in Konstanz: welche Prüfungen eine Yogalehrerin treffen können
  7. 07Prüfungsfest ohne Anlass: fünf Gewohnheiten fürs ganze Jahr

Ja, auch als Kleinunternehmer kannst du eine Betriebsprüfung bekommen. Das Gesetz erlaubt sie bei jedem Gewerbebetrieb und bei jeder freiberuflichen Tätigkeit, eine Untergrenze für Umsatz oder Gewinn kennt es nicht. Wie selten sie kleine Betriebe trifft, zeigt die Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF): 2024 wurden 0,7 Prozent der Kleinstbetriebe geprüft. Daneben gibt es Prüfungen, die in keiner dieser Zahlen vorkommen, etwa eine Rückfrage zur Steuererklärung oder eine Nachschau ohne Ankündigung.

Was § 19 UStG regelt und was § 193 AO

Nach § 19 UStG sind deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz 25.000 € im Vorjahr nicht überstiegen hat und 100.000 € im laufenden Jahr nicht übersteigt. Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung fallen dann in der Regel weg. Mehr regelt die Vorschrift nicht. Deinen Gewinn versteuerst du mit der Einkommensteuer wie alle anderen Selbstständigen, und ganz los lässt dich auch die Umsatzsteuer nicht: Nach § 65 UStDV zeichnest du die Entgelte auf, die du für deine Leistungen erhältst.

Ob geprüft werden darf, regelt § 193 Abs. 1 AO. Zulässig ist eine Außenprüfung bei allen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind. Die Größe deines Betriebs entscheidet also nicht über das Ob. Sie entscheidet darüber, in welcher Größenklasse das Finanzamt dich führt, und die Größenklassen werden sehr unterschiedlich oft geprüft.

Größenklassen: die Grenzen für 2026 und ab 2027

Für die Außenprüfung ordnen die Finanzämter jeden Betrieb als Groß-, Mittel-, Klein- oder Kleinstbetrieb ein. So steht es in § 4 der Außenprüfungsordnung (ApO), die seit dem 10. September 2026 gilt. Die Merkmale legen die obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem BMF fest. Gezählt werden Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn, und einer der beiden Werte über der Grenze genügt. Liegt keiner über der Grenze für Kleinbetriebe, ist der Betrieb ein Kleinstbetrieb.

Betriebsart
Kleinbetrieb, beide Jahre
Mittelbetrieb, beide Jahre
Großbetrieb 2026
Großbetrieb ab 2027
Handel
1,1 Mio. € oder 68.000 €
8,6 Mio. € oder 335.000 €
14 Mio. € oder 800.000 €
14,7 Mio. € oder 840.000 €
Fertigung
610.000 € oder 68.000 €
5,2 Mio. € oder 300.000 €
12 Mio. € oder 950.000 €
12,6 Mio. € oder 997.500 €
Freie Berufe
990.000 € oder 165.000 €
5,6 Mio. € oder 700.000 €
12 Mio. € oder 1,4 Mio. €
12,6 Mio. € oder 1,47 Mio. €
andere Leistungsbetriebe
910.000 € oder 77.000 €
6,7 Mio. € oder 400.000 €
14 Mio. € oder 1,2 Mio. €
14,7 Mio. € oder 1,26 Mio. €

Jeder Betrag ist die Schwelle, über der die Klasse beginnt: links der Umsatz, rechts der Gewinn. Für Land- und Forstwirte, Banken und Versicherungen gelten eigene Werte. Eingeordnet wird zu einem Stichtag, in der Regel für drei Jahre. Was sich dazwischen an Umsatz oder Gewinn ändert, bleibt bis zur nächsten Einordnung außer Betracht (§ 31 ApO), und die Werte für 2027 werden erst angewendet, wenn die Betriebskartei neu aufgestellt ist.

Mit Umsätzen in der Größenordnung der Kleinunternehmergrenzen bleibt ein Betrieb weit unter jeder Umsatzschwelle der Tabelle, die niedrigste liegt bei 610.000 €. Höher eingestuft werden kann er trotzdem: über den Gewinn, bei Handel und Fertigung schon mit mehr als 68.000 €. Oder als Fall mit bedeutenden Einkünften. Das sind Steuerpflichtige, deren positive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und sonstigen Einkünften zusammen über 500.000 € liegen, nach den Werten für 2027 über 750.000 €. Sie stehen als Mittelbetrieb in der Kartei, auch wenn ihr Betrieb für sich ein Kleinstbetrieb wäre.

Wie oft geprüft wird: die BMF-Zahlen für 2024

Die Länder melden ihre Prüfungsergebnisse jedes Jahr an das BMF, das sie gesammelt veröffentlicht (§ 35 ApO). Die neuesten Zahlen, Stand September 2026, stehen im Monatsbericht vom November 2025 und gelten für das Jahr 2024:

Größenklasse
Betriebe in der Kartei
2024 geprüft
Anteil
eigene Division: eine Prüfung auf rund
Großbetriebe
105.605
31.210
29,6 %
3 Betriebe
Mittelbetriebe
169.330
31.300
18,5 %
5 Betriebe
Kleinbetriebe
1.075.070
28.501
2,7 %
38 Betriebe
Kleinstbetriebe
7.482.702
49.753
0,7 %
150 Betriebe
zusammen
8.832.707
140.764
1,6 %
63 Betriebe

Die letzte Spalte haben wir selbst ausgerechnet, der Monatsbericht nennt sie nicht. Nimm sie als Gedankenspiel: Bliebe die Quote Jahr für Jahr gleich und käme nie ein Betrieb zweimal dran, wäre jeder Kleinstbetrieb rechnerisch alle 150 Jahre einmal an der Reihe. Ausgewählt wird aber nicht der Reihe nach. Ob und wann geprüft wird, entscheidet das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen, und die Fälle soll es grundsätzlich risikoorientiert auswählen (§ 2 Abs. 2 ApO). Deine persönliche Wahrscheinlichkeit steckt deshalb in keiner dieser Spalten.

Zwei Zahlen aus dem Bericht noch: Eine Prüfung bei einem Kleinstbetrieb umfasste 2024 im Schnitt 2,9 Veranlagungsjahre. Und das Geld holt die Prüfung vor allem bei den Großen: Vom Mehrergebnis 2024, rund 10,9 Mrd. €, entfielen 7,6 Mrd. € auf Großbetriebe.

Wonach ausgewählt wird, soweit die Quellen es sagen

Bevor eine Steuer festgesetzt wird, dürfen die Finanzämter Risikomanagementsysteme einsetzen: Programme, die einschätzen, wo weiter ermittelt oder geprüft werden sollte. Das Gesetz stellt Mindestanforderungen, darunter diese: Ein Teil der Fälle wird per Zufall ausgewählt und von Amtsträgern umfassend geprüft. Was das System als prüfungsbedürftig aussteuert, sieht sich ein Mensch an. Und Amtsträger können Fälle auch selbst auswählen. Einzelheiten der Systeme werden nicht veröffentlicht, soweit das die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gefährden könnte (§ 88 Abs. 5 AO). Eine amtliche Liste der Kriterien bekommst du deshalb nicht zu sehen.

Benannt sind dagegen einige Wege, auf denen ein Fall auf den Tisch kommt. Stellt eine Prüferin bei einem anderen Betrieb etwas fest, das für deine Steuer zählt, soll sie es deinem Finanzamt mitteilen. Das ist eine Kontrollmitteilung (§ 194 Abs. 3 AO, § 10 ApO), und der andere Betrieb kann ein Auftraggeber sein, der dir Honorare überweist.

Auch eine Nachschau kann der Anfang sein. Geben ihre Feststellungen Anlass, darf das Finanzamt ohne Prüfungsanordnung zur Außenprüfung übergehen und weist dich schriftlich darauf hin (§ 27b Abs. 3 UStG, § 146b Abs. 3 AO). Nach einer Umsatzsteuer-Nachschau heißt das: Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Für die Nachschau selbst nennt der Umsatzsteuer-Anwendungserlass mehrere typische Anlässe, an erster Stelle die Existenzprüfung bei neu gegründeten Unternehmen (Abschnitt 27b.1 Abs. 2 UStAE).

Prüfungen, die in keiner Quote stehen

Der Monatsbericht zählt Betriebsprüfungen. Die folgenden Prüfungen weist er nicht aus, und keine davon hängt an deiner Größenklasse:

Prüfung
Wie sie beginnt
Worum es geht
Grundlage
Rückfrage zur Erklärung
Schreiben mit Frist
Auskünfte, Belege, Verträge zu deinen Angaben
§§ 93, 97 AO
Umsatzsteuer-Nachschau
ohne Ankündigung, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten
Rechnungen, Aufzeichnungen, einzelne Buchungen
§ 27b UStG
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Prüfungsanordnung oder Übergang aus der Nachschau
nur die Umsatzsteuer
§§ 193, 194 AO, § 1 ApO
Kassen-Nachschau
ohne Ankündigung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten
Aufzeichnungen der Bareinnahmen und -ausgaben
§ 146b AO
Frage nach der Gewinnabsicht
bei anhaltenden Verlusten, im Bescheid oder per Rückfrage
ob Liebhaberei vorliegt; die Steuer kann vorläufig festgesetzt werden
§ 165 AO

Die Rückfrage kommt aus dem Veranlagungsverfahren, also vom Schreibtisch des Finanzamts. Es kann Auskünfte verlangen und Bücher, Aufzeichnungen und andere Urkunden zur Einsicht anfordern (§§ 93, 97 AO). Wie du Unterlagen fristgerecht nachreichst, erklärt Belege nachreichen beim Finanzamt.

Für die Umsatzsteuer-Nachschau macht § 27b UStG keine Ausnahme für Kleinunternehmer: Sie gilt für alle, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Die Amtsträger dürfen Unterlagen verlangen und gespeicherte Daten einsehen. Wohnräume betreten sie gegen deinen Willen nur, um dringende Gefahren abzuwehren (§ 27b Abs. 1 UStG). Einen Raum, den du beruflich nutzt, dürfen sie laut Anwendungserlass aber auch dann betreten, wenn du darin auch wohnst. Durchsuchen dürfen sie nichts (Abschnitt 27b.1 Abs. 5 UStAE). Warum das Finanzamt eine Nachschau oder Sonderprüfung ansetzt und was es dabei prüft, erklärt der Beitrag zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

Nimmst du Bargeld an, gilt § 146 Abs. 1 AO: Kasseneinnahmen und Kassenausgaben hältst du täglich fest. Genau diese Aufzeichnungen kann eine Kassen-Nachschau verlangen, bei einer elektronischen Kasse auch deren Daten. Was diese tägliche Aufzeichnung bei einer EÜR verlangt, zeigt Kassenbuch führen.

Merke

Die Quote von 0,7 Prozent beschreibt Betriebsprüfungen. Eine Rückfrage zur Erklärung oder eine Nachschau kann jeden Kleinunternehmer erreichen, unabhängig von der Größenklasse.

Aurelia in Konstanz: welche Prüfungen eine Yogalehrerin treffen können

BeispielAurelia, Yogalehrerin in Konstanz

Aurelia unterrichtet seit 2023 Yoga in Konstanz und nutzt die Kleinunternehmerregelung. Ihre Zahlen sind ausgedacht. Das Jahr 2025:

Posten
Betrag
10er-Karten, per Überweisung
14.300 €
Drop-in-Stunden in bar: 124 × 15 €
1.860 €
Honorar eines Studios für zwei Kurse pro Woche: 12 × 440 €
5.280 €
Einnahmen
21.440 €
Raummiete: 12 × 400 €
4.800 €
Matten, Blöcke, Gurte
640 €
Berufshaftpflicht
310 €
Fortbildung Yin Yoga
1.150 €
Website und Buchungstool
420 €
Ausgaben
7.320 €
Gewinn: 21.440 € − 7.320 €
14.120 €

Welcher der vier Betriebsarten aus der Tabelle die Verwaltung ihre Kurse zuordnet, spielt keine Rolle. Selbst die niedrigsten Grenzen für Kleinbetriebe, 610.000 € Umsatz und 68.000 € Gewinn, erreicht sie bei weitem nicht: 21.440 € sind 3,5 % davon, 14.120 € sind 20,8 %. Weitere Einkünfte hat sie nicht, als Fall mit bedeutenden Einkünften kommt sie also nicht in Frage. Mit Zahlen dieser Größe ist Aurelia Kleinstbetrieb, nach den Grenzen für 2026 wie nach denen ab 2027.

SchwellenwerteAurelias Einnahmen, die Kleinunternehmergrenzen und die niedrigste Kleinbetriebsgrenze
  • niedrigste Umsatzgrenze für Kleinbetriebe610.000 €
  • Kleinunternehmergrenze im laufenden Jahr100.000 €
  • Kleinunternehmergrenze im Vorjahr25.000 €
  • Markiert: Aurelias Einnahmen 202521.440 €

Post oder Besuch vom Finanzamt kann sie trotzdem bekommen, nur eben auf anderen Wegen:

Was kommen kann
Anlass bei Aurelia
Was sie vorlegt
Rückfrage zur Einkommensteuer 2025
etwa zur Fortbildung über 1.150 €
Rechnung und Kontoauszug
Kontrollmitteilung
eine Prüfung beim Studio, Honorar 5.280 €
ihre Rechnungen ans Studio; das Honorar steht in der EÜR
Kassen-Nachschau
Barzahlungen in den Drop-in-Stunden
die Barliste
Umsatzsteuer-Nachschau
kein besonderer nötig; § 27b UStG gilt für alle Selbstständigen
die Einnahmenliste: 21.440 € im Jahr 2025, also unter der Vorjahresgrenze von 25.000 € für 2026
Frage nach Liebhaberei
keiner, solange sie Gewinn macht
nichts

Kommt eine Amtsträgerin zur Kassen-Nachschau in eine Drop-in-Stunde, zeigt Aurelia die Barliste. Sie führt jede Zahlung einzeln mit Datum, Name und Betrag; am Dienstag, 14. Oktober 2025, stehen dort drei Gäste mit je 15 €, zusammen 45 €.

Ihr digitaler Ordner für 2025 enthält die Kontoauszüge, die Einnahmenliste mit jeder Zahlung, die Barliste, die Rechnungen ans Studio und alle Ausgabenbelege. Die Belege hebt sie mindestens bis Ende 2033 auf, die beiden Listen als Aufzeichnungen mindestens bis Ende 2035.

Prüfungsfest ohne Anlass: fünf Gewohnheiten fürs ganze Jahr

  1. Erfasse jede Einnahme einmal, mit Datum und Betrag, und gleiche sie mit dem Konto ab. Daraus entstehen die Aufzeichnung nach § 65 UStDV und deine EÜR zugleich. Den Abgleich bereitet enno vor: Bank und Belege sortiert es nachts, Buchungen und Belege gleicht es gegeneinander ab. Was du dem Finanzamt gibst, prüfst du selbst.
  2. Schreib Bargeld am selben Tag auf (§ 146 Abs. 1 AO), am besten jede Zahlung für sich.
  3. Leg zu jeder Ausgabe den Beleg ab. Buchungsbelege bewahrst du acht Jahre auf, Bücher und Aufzeichnungen zehn, gerechnet ab dem Ende des jeweiligen Jahres. Solange die Festsetzungsfrist einer Steuer noch läuft, für die sie von Bedeutung sind, verlängert sich das (§ 147 Abs. 3 und 4 AO).
  4. Führe die Daten so, dass du sie als Datei herausgeben kannst. In einer Außenprüfung kann das Finanzamt verlangen, dass du sie in einem maschinell auswertbaren Format überträgst (§ 147 Abs. 6 AO). Was dafür nach den GoBD nötig ist, steht in GoBD für kleine Unternehmen.
  5. Öffne Post vom Finanzamt am Tag, an dem sie kommt, und trag die Frist ein. Liegt eine Prüfungsanordnung darin, führt dich Betriebsprüfung: der Ablauf durch jede Station bis zum Bescheid.

Ob eine Feststellung bei dir Bestand hat und was daraus folgt, beurteilt im Einzelfall eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 19 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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