Gewerbesteuer-Freibetrag: ab welchem Gewinn du zahlst und was nach der Anrechnung bleibt
Gewerbesteuer Freibetrag 2026: ab welchem Gewerbeertrag du zahlst, warum Miete und Zinsen selten zählen und was nach der Anrechnung übrig bleibt.
- Stand
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- 10 Min
- Thema
- Steuern & Fristen
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelunternehmer und Personengesellschaften ziehen 24.500 € vom Gewerbeertrag ab; weil vorher auf volle 100 € abgerundet wird, entsteht Gewerbesteuer erst ab 24.600 €.
- Miete, Leasing und Zinsen erhöhen den Gewerbeertrag erst, wenn ihre Finanzierungsanteile zusammen 200.000 € übersteigen; ein Malerbetrieb mit Werkstatt, Transporter und Kredit kommt im Beispiel auf 5.389 €.
- GmbH und UG bekommen keinen Freibetrag und geben die Gewerbesteuererklärung unabhängig vom Ertrag ab.
- In Kassel mit 440 % Hebesatz kostet jeder Euro über dem Freibetrag 15,4 Cent Gewerbesteuer, von denen 14 Cent über die Einkommensteuer zurückkommen, solange sie für die Anrechnung reicht.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Ab 24.600 € Gewerbeertrag fällt Gewerbesteuer an
- 02Gewinn und Gewerbeertrag: wo sie auseinanderlaufen
- 03Wer den Freibetrag bekommt
- 04Henrik rechnet sein Gründungsjahr durch
- 05Was die Anrechnung ausgleicht und was nicht
- 06Wann du eine Gewerbesteuererklärung abgibst
- 07Vor dem Jahresende: deinen Gewerbeertrag 2026 in fünf Schritten schätzen
Gewerbesteuer zahlst du als Einzelunternehmer erst, wenn dein Gewerbeertrag im Jahr über 24.500 € liegt, und dann nur auf den Teil darüber. Weil der Gewerbeertrag vorher auf volle 100 € abgerundet wird, zahlst du tatsächlich erst ab 24.600 €. Gewerbeertrag und Gewinn sind nicht dasselbe, bei kleinen Betrieben liegen sie aber meist dicht beieinander. Eine GmbH oder UG bekommt gar keinen Freibetrag.
Ab 24.600 € Gewerbeertrag fällt Gewerbesteuer an
Der Freibetrag steht in § 11 Abs. 1 GewStG und beträgt auch 2026 24.500 €. Es handelt sich um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze: Liegst du darüber, wird nur der Teil oberhalb von 24.500 € besteuert.
Die Rechnung hat zwei Stufen. Das Finanzamt rundet deinen Gewerbeertrag auf volle hundert Euro ab, zieht 24.500 € ab und nimmt vom Rest 3,5 Prozent. Das Ergebnis heißt Steuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz, und heraus kommt die Gewerbesteuer (§§ 11, 16 GewStG).
Im Gründungsjahr bekommst du den vollen Freibetrag, auch wenn dein Betrieb erst im Oktober startet. Die Gewerbesteuer-Richtlinien sagen das ausdrücklich (R 11.1 GewStR); gezwölftelt wird nicht.
So sieht die Schwelle in Kassel aus, wo der Hebesatz 2026 bei 440 % liegt:
Gewerbeertrag | über dem Freibetrag nach Abrundung | Messbetrag 3,5 % | Gewerbesteuer 440 % | Anrechnung 4 × Messbetrag | bleibt, wenn die Einkommensteuer reicht |
|---|---|---|---|---|---|
24.599 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
24.600 € | 100 € | 3,50 € | 15,40 € | 14,00 € | 1,40 € |
25.800 € | 1.300 € | 45,50 € | 200,20 € | 182,00 € | 18,20 € |
30.000 € | 5.500 € | 192,50 € | 847,00 € | 770,00 € | 77,00 € |
60.000 € | 35.500 € | 1.242,50 € | 5.467,00 € | 4.970,00 € | 497,00 € |
100.000 € | 75.500 € | 2.642,50 € | 11.627,00 € | 10.570,00 € | 1.057,00 € |
Die Zeile mit 25.800 € markiert in Kassel eine zweite Schwelle, die für Vorauszahlungen. Jede Rate beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung, abgerundet auf volle Euro, und unter 50 € setzt die Gemeinde keine fest (§ 19 GewStG). 200,20 € durch vier ergibt 50,05 €, abgerundet 50 €: Ab hier kommen in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen für die Folgejahre. Bei 25.700 € Gewerbeertrag wären es nur 46 € je Rate, und die Gemeinde setzt keine fest.
Merke
In Kassel kostet jeder Euro Gewerbeertrag über dem Freibetrag 15,4 Cent Gewerbesteuer. 14 Cent davon kommen über die Einkommensteuer zurück, solange sie für die volle Anrechnung reicht. Unterm Strich bleiben 1,4 Cent. Mit dem Hebesatz deiner Gemeinde rechnet der kostenlose Steuerrücklagen-Rechner Gewerbesteuer und Anrechnung für deinen Gewinn aus.
Gewinn und Gewerbeertrag: wo sie auseinanderlaufen
Ausgangspunkt ist der Gewinn aus deinem Gewerbebetrieb, so wie er für die Einkommensteuer ermittelt wird. Dazu kommen die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG, abgezogen werden die Kürzungen nach § 9 (§ 7 GewStG).
Bei den Hinzurechnungen tauchen Miete, Leasing und Zinsen auf, was bedrohlicher klingt, als es für kleine Betriebe ist. Gemeint ist nur ein pauschaler Finanzierungsanteil dieser Ausgaben:
Ausgabe | davon zählt |
|---|---|
Zinsen für Kredite | 100 % |
Miete und Pacht für Räume und Grundstücke | 50 % |
Miete und Leasing für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte | 20 %, für Elektrofahrzeuge und Fahrräder unter Bedingungen die Hälfte davon |
Lizenzen und andere befristet überlassene Rechte | 25 % |
Diese Anteile addierst du. Von der Summe gehen 200.000 € ab, und erst vom Rest wird ein Viertel zum Gewinn hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 GewStG). Mit Raummiete allein bräuchtest du 400.000 € Jahresmiete, um diese Grenze zu erreichen. Solange deine Anteile darunter bleiben, ist die Hinzurechnung null.
- Freibetrag für die Finanzierungsanteile200.000 €
- Markiert: Henriks Finanzierungsanteile 2026 aus dem Beispiel unten5.389 €
Zwei Kürzungen können auch kleine Betriebe treffen. Gehört die Werkstatt zu deinem Betriebsvermögen, wird seit 2025 die Grundsteuer abgezogen, die du dafür als Betriebsausgabe gebucht hast (§ 9 Nr. 1 GewStG). Und Spenden an steuerbegünstigte Organisationen, die du aus Mitteln des Betriebs zahlst, mindern den Gewerbeertrag bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (§ 9 Nr. 5 GewStG).
Ein Verlust wirkt nach vorn. Ein negativer Gewerbeertrag wird gesondert festgestellt und mindert die positiven Erträge der Folgejahre, bis 1 Million € in voller Höhe (§ 10a GewStG).
Im ersten Jahr kann der Gewerbeertrag sogar höher sein als dein Gewinn. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt erst, wenn der Betrieb tatsächlich läuft. Bloße Vorbereitung, etwa eine Werkstatt anzumieten und herzurichten, zählt noch nicht (R 2.5 GewStR), und Ausgaben, die nicht mit dem laufenden Betrieb zusammenhängen, scheiden beim Gewerbeertrag aus (R 7.1 Abs. 3 GewStR). Deinen Gewinn für die Einkommensteuer mindern sie trotzdem.
Wer den Freibetrag bekommt
Rechtsform | Freibetrag | Gewerbesteuererklärung | Anrechnung auf die Einkommensteuer |
|---|---|---|---|
Einzelunternehmen, auch das sogenannte Kleingewerbe | 24.500 € | wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt | ja, § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG |
GbR, OHG, KG | 24.500 € für die Gesellschaft | wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt | ja, anteilig bei jedem Gesellschafter, § 35 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | keiner | unabhängig vom Ertrag | nein, sie zahlt Körperschaftsteuer |
Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb | 5.000 € | wenn der Gewerbeertrag 5.000 € übersteigt | nein |
Der Freibetrag hängt am Betrieb, nicht an der Person (R 11.1 GewStR). Eine GbR bekommt ihn einmal und nicht einmal je Gesellschafter, denn Steuerschuldner ist die Gesellschaft (§ 5 GewStG), und ihre Tätigkeit gilt immer als ein einziger Gewerbebetrieb. Umgekehrt bringt ein Nebengewerbe nur dann einen zweiten Freibetrag, wenn es ein eigener Betrieb ist. Verschiedene Tätigkeiten in derselben Gemeinde, die nach der Verkehrsauffassung zusammengehören, behandelt das Finanzamt als einen Betrieb (R 2.4 GewStR).
Das Wort Kleingewerbe kommt im Gewerbesteuergesetz nicht vor. Gemeint ist meist ein Betrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und deshalb kein Handelsgewerbe ist (§ 1 Abs. 2 HGB). Das ist eine Frage des Handelsrechts, die Gewerbesteuer ändert sich dadurch nicht. Auch mit der Kleinunternehmerregelung hat der Freibetrag nichts zu tun: Sie betrifft nur die Umsatzsteuer.
Freiberufler zahlen überhaupt keine Gewerbesteuer, weil ein freier Beruf nicht als Gewerbebetrieb gilt (§ 2 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG). Wo die Grenze verläuft und wer darüber entscheidet, steht im Beitrag Freiberufler oder Gewerbe.
Henrik rechnet sein Gründungsjahr durch
BeispielHenrik, Malermeister in Kassel
Henrik hat sich am 1. April 2026 als Malermeister in Kassel selbstständig gemacht, als Einzelunternehmer mit einem Gesellen. Im März hat er eine Werkstatt angemietet und hergerichtet, Aufträge hatte er da noch keine: 750 € Miete für März und 1.210 € für Farbe, Abdeckmaterial und Reinigung. Andere Einkünfte hat er 2026 nicht, er ist ledig und zahlt keine Kirchensteuer. Ende September rechnet er das Jahr hoch, alle Beträge ohne Umsatzsteuer:
Posten 2026 | Betrag |
|---|---|
Einnahmen April bis Dezember | 112.000 € |
Material | −19.500 € |
Geselle, Lohn mit Arbeitgeberanteilen | −29.600 € |
Werkstattmiete, 9 × 750 € | −6.750 € |
Leasing für den Transporter, einen Diesel, 9 × 480 € | −4.320 € |
Zinsen für den Gründungskredit | −1.150 € |
Versicherungen, Telefon, Kraftstoff, Kleinkram | −2.840 € |
Gewinn aus dem laufenden Betrieb | 47.840 € |
Vorbereitung im März | −1.960 € |
Gewinn in der EÜR | 45.880 € |
Zuerst die Gewerbesteuer:
- Ausgangspunkt ist der Gewinn ab April, 47.840 €. Die 1.960 € aus dem März zählen nicht: Anmieten und Herrichten sind bloße Vorbereitung, seine Gewerbesteuerpflicht begann erst mit dem ersten Auftrag am 1. April.
- Finanzierungsanteile: 1.150 € Zinsen + 20 % von 4.320 € Leasing, also 864 €, + 50 % von 6.750 € Miete, also 3.375 €, ergibt 5.389 €. Das liegt weit unter 200.000 €, hinzugerechnet wird nichts.
- Kürzungen: keine, die Werkstatt gehört ihm nicht.
- 47.840 € abgerundet sind 47.800 €, minus 24.500 € Freibetrag bleiben 23.300 €. Den Freibetrag bekommt er voll, obwohl er nur neun Monate gearbeitet hat.
- Messbetrag: 23.300 € × 3,5 % = 815,50 €.
- Gewerbesteuer an die Stadt Kassel: 815,50 € × 440 % = 3.588,20 €. In seiner EÜR darf er sie nicht als Betriebsausgabe abziehen (§ 4 Abs. 5b EStG).
Dann die Einkommensteuer:
- Zu versteuerndes Einkommen: 45.880 € Gewinn minus 7.880 € Sonderausgaben, fast alles Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, = 38.000 €.
- Tarif 2026 nach § 32a EStG: (38.000 − 17.799) ÷ 10.000 = 2,0201; (173,10 × 2,0201 + 2.397) × 2,0201 + 1.034,87 = 6.583,44 €, abgerundet 6.583 €.
- Anrechnung: 4 × 815,50 € = 3.262 €. Weil alle seine Einkünfte gewerblich sind, darf sie bis zur vollen Einkommensteuer gehen, und die gezahlte Gewerbesteuer liegt mit 3.588,20 € darüber. Sie zählt also ganz: 6.583 € − 3.262 € = 3.321 € Einkommensteuer. Für den Solidaritätszuschlag ist das zu wenig: Bei Ledigen wird er erst erhoben, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt (§ 3 Abs. 3 SolZG).
Für 2026 legt Henrik 3.588,20 € für die Stadt und 3.321 € für das Finanzamt zurück, zusammen 6.909,20 €. Ohne Gewerbesteuerpflicht läge seine Einkommensteuer bei 6.583 €. Die Differenz von 326,20 € entspricht genau den 40 Punkten, die Kassel über 400 % liegt: 0,4 × 815,50 €.
Nach dem Bescheid für 2026 beträgt jede Gewerbesteuer-Vorauszahlung grundsätzlich 3.588,20 € ÷ 4 = 897,05 €, abgerundet 897 €, fällig jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November.
- Einkommensteuer nach dem Tarif 20266.583,00 €
- minus Anrechnung: 4 × Messbetrag von 815,50 €3.262,00 €
- ergibt Einkommensteuer für das Finanzamt3.321,00 €
- plus Gewerbesteuer für die Stadt Kassel3.588,20 €
- ergibt Rücklage 2026 zusammen6.909,20 €
Wie die Vorauszahlungen im Gründungsjahr und danach entstehen, erklärt der Beitrag Steuervorauszahlung für Selbstständige.
Was die Anrechnung ausgleicht und was nicht
Deine Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Messbetrags (§ 35 EStG). Das Vierfache entspricht einem Hebesatz von 400 %. Wie viel Gewerbesteuer am Ende übrig bleibt, hängt deshalb an deiner Gemeinde. Mit Henriks Messbetrag von 815,50 €:
Gemeinde, Hebesatz 2026 | Gewerbesteuer | Anrechnung | bleibt |
|---|---|---|---|
Eschborn, 330 % | 2.691,15 € | 2.691,15 € | 0 € |
eine Gemeinde mit genau 400 % | 3.262,00 € | 3.262,00 € | 0 € |
Kassel, 440 % | 3.588,20 € | 3.262,00 € | 326,20 € |
Zwei Deckel begrenzen die Anrechnung. Sie ist höchstens so hoch wie die Gewerbesteuer, die du tatsächlich zahlst. In Eschborn verfallen deshalb 570,85 € des Vierfachen, Geld zurück gibt es dafür nicht. Und sie ist höchstens so hoch wie der Teil deiner Einkommensteuer, der auf gewerbliche Einkünfte entfällt. Drücken Verluste aus einer anderen Quelle oder hohe Sonderausgaben deine Einkommensteuer, kann ein Teil der Anrechnung ins Leere laufen.
Eine GmbH oder UG hat diesen Ausgleich nicht. Sie zahlt Körperschaftsteuer, und § 35 EStG gilt nur für die Einkommensteuer. Ihre Gewerbesteuer zahlt sie ohne Freibetrag und ohne Anrechnung.
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, nach unten gibt es aber eine Grenze. 2026 liegt sie bei 200 %. Ab 2027 sind es 280 %, so regelt es ein Gesetz vom 29. Juni 2026 (§ 16 Abs. 4 GewStG). Am Freibetrag von 24.500 € hat es nichts geändert.
Wann du eine Gewerbesteuererklärung abgibst
Die Pflicht steht in § 25 GewStDV. Eine Gewerbesteuererklärung gibst du ab, wenn
- dein Gewerbeertrag im Jahr 24.500 € überstiegen hat,
- dein Unternehmen eine GmbH oder UG ist, dann unabhängig vom Ertrag,
- zum Ende des Vorjahres ein vortragsfähiger Gewerbeverlust festgestellt wurde,
- das Finanzamt eine Erklärung ausdrücklich von dir verlangt.
Die Grenze im ersten Punkt bezieht sich auf den Gewerbeertrag selbst, nicht auf den abgerundeten Betrag. Liegt er zwischen 24.501 € und 24.599 €, verlangt der Wortlaut eine Erklärung, obwohl der Messbetrag 0 € beträgt.
In ELSTER heißt das Formular „Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)“. Daraus setzt das Finanzamt den Messbetrag fest und schickt dir den Gewerbesteuermessbescheid. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und schickt den Gewerbesteuerbescheid. Den Betrag, der über die festgesetzten Vorauszahlungen hinausgeht, zahlst du binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 20 Abs. 2 GewStG).
Trifft keiner der vier Fälle zu, gibst du keine ab. Deine Einkommensteuererklärung mit der Anlage G bleibt davon unberührt.
Vor dem Jahresende: deinen Gewerbeertrag 2026 in fünf Schritten schätzen
- Rechne den Gewinn aus dem laufenden Betrieb bis Dezember hoch. Kosten aus der Zeit vor dem Start schreibst du getrennt auf. Eine Hochrechnung ist nur so gut wie dein Buchungsstand. Einen aktuellen Stand liefert enno: Bank und Belege werden nachts sortiert, die EÜR mit Quellen vorbereitet. Ob die Zahlen stimmen, prüfst du, und die Erklärung übermittelst du selbst.
- Addiere die Finanzierungsanteile: Zinsen voll, Raummiete zur Hälfte, Leasing zu einem Fünftel, Lizenzen zu einem Viertel. Bleibt die Summe unter 200.000 €, rechnest du ohne Hinzurechnung weiter.
- Runde auf volle 100 € ab, zieh 24.500 € ab, nimm 3,5 % vom Rest und multipliziere mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Den findest du in ihrer Haushalts- oder Hebesatzsatzung.
- Leg die Gewerbesteuer in voller Höhe für die Gemeinde zurück und für das Finanzamt die Einkommensteuer abzüglich des vierfachen Messbetrags, bei einem Hebesatz unter 400 % nur abzüglich der Gewerbesteuer. Wie du die Quote für die Einkommensteuer bestimmst, zeigt der Beitrag Wie viel für Steuern zurücklegen.
- Liegt der Gewerbeertrag über 24.500 €, plane die Gewerbesteuererklärung zusammen mit deinen anderen Jahreserklärungen ein. Hast du Verluste aus Vorjahren, mehrere Betriebe oder eine GbR, lass die Zahlen von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 32 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 32 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
- § 184 AO
- § 4 EStG
- § 15 EStG
- § 32a EStG
- § 35 EStG
- § 25 GewStDV
- § 1 GewStG
- § 2 GewStG
- § 5 GewStG
- § 7 GewStG
- § 8 GewStG
- § 9 GewStG
- § 10a GewStG
- § 11 GewStG
- § 14 GewStG
- § 16 GewStG
- § 19 GewStG
- § 20 GewStG
- § 36 GewStG
- § 5a GmbHG
- § 1 HGB
- § 1 KStG
- § 3 SolzG 1995
- § 19 UStG
- BGBl. 2024 I Nr. 387 (JStG 2024)
- BGBl. 2026 I Nr. 197 (Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht)
Finanzverwaltung
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
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