Nebenberuflich selbstständig: Steuern über 410 € Gewinn und der Satz, den das Gehalt setzt
Nebenberuflich selbstständig: Steuern über 410 € Gewinn, der Härteausgleich bis 820 € und warum dein Gehalt den Steuersatz auf den Nebengewinn festlegt.
- Veröffentlicht
- Aktualisiert
- Lesezeit
- 10 Min
- Thema
- Steuern & Fristen
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Beträgt die positive Summe deiner Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug mehr als 410 € im Jahr, musst du als Angestellte oder Angestellter eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
- Zwischen 410 € und 820 € Gewinn greift ein Härteausgleich: Versteuert wird nur das Doppelte dessen, was über 410 € liegt.
- Der Nebengewinn setzt im Tarif dort an, wo dein Gehalt aufhört: 2026 kosten 5.000 € Gewinn bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen aus dem Job für Ledige 1.626 € Einkommensteuer.
- Die Kleinunternehmerregelung macht deine Umsätze umsatzsteuerfrei, an der Einkommensteuer auf den Gewinn ändert sie nichts.

Inhalt · 7 Abschnitte
- 01Warum die Lohnsteuer den Nebengewinn nicht abdeckt
- 02Erklärungspflicht bei mehr als 410 € Gewinn
- 03Zwischen 410 und 820 €: der Härteausgleich
- 04Was 5.000 € Nebengewinn bei welchem Einkommen kosten
- 05Helenas Fotojahr 2026 durchgerechnet
- 06Umsatzsteuer, Gewerbe und Formulare bei der Nebentätigkeit
- 07Bis zur ersten Erklärung mit Nebengewinn: sechs Schritte
Das Finanzamt rechnet den Gewinn aus deiner Nebentätigkeit mit dem Gehalt zusammen, berechnet die Einkommensteuer auf die Summe und zieht die Lohnsteuer ab, die dein Arbeitgeber schon einbehalten hat. Braucht dein Gehalt den Grundfreibetrag schon auf, setzt der Nebengewinn im Tarif dort an, wo das Gehalt aufhört. Bei 46.000 € zu versteuerndem Einkommen kostet 2026 jeder weitere Euro rund 34 Cent Einkommensteuer. Eine Erklärung musst du abgeben, sobald deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug 410 € im Jahr übersteigen. Bis 820 € mildert ein Härteausgleich die Steuer, darüber zählt jeder Euro.
Warum die Lohnsteuer den Nebengewinn nicht abdeckt
Lohnsteuer ist Einkommensteuer auf dein Gehalt, erhoben durch Abzug vom Arbeitslohn (§ 38 Abs. 1 EStG). Bemessen wird sie so, als wäre das Gehalt dein einziges Einkommen (§ 38a Abs. 2 EStG). Ein Nebengewinn kommt in dieser Rechnung nicht vor, selbst wenn dein Arbeitgeber von der Nebentätigkeit weiß.
Den Rest holt das Finanzamt über die Veranlagung ein, also mit deiner Einkommensteuererklärung. Dein Lohn steht dort in der Anlage N, der Gewinn aus der Nebentätigkeit in der Anlage G oder S, und beides fließt in die Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG). Auf das zu versteuernde Einkommen, das sich daraus ergibt, wendet das Finanzamt den Tarif an und rechnet die einbehaltene Lohnsteuer an (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Was offen bleibt, zahlst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 36 Abs. 4 EStG).
Bis 12.348 € zu versteuerndes Einkommen fällt 2026 keine Einkommensteuer an (Grundfreibetrag, § 32a Abs. 1 EStG). Wer außer 5.000 € Gewinn keine Einkünfte hat, bleibt darunter. Neben einem Vollzeitjob hat das Gehalt diesen Freibetrag meist schon belegt, und dieselben 5.000 € setzen dort an, wo das Gehalt im Tarif endet. Was an dieser Stelle vom nächsten Euro weggeht, heißt Grenzsteuersatz.
Erklärungspflicht bei mehr als 410 € Gewinn
Als Angestellte oder Angestellter musst du nur in bestimmten Fällen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Einer davon: Die positive Summe deiner Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, beträgt mehr als 410 € (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 56 EStDV). Das sind Einkünfte, die nicht über eine Lohnabrechnung laufen, hier kurz: Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug. Dabei gehen gern ein paar Punkte unter:
- Gemeint sind Einkünfte, bei einer Nebentätigkeit also der Gewinn und nicht der Umsatz. Wer 3.000 € einnimmt und 2.700 € ausgibt, liegt bei 300 €.
- Alle Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zählen zusammen, auch ein Überschuss aus einer vermieteten Wohnung.
- Ein Verlust allein löst diese Pflicht nicht aus, weil die Summe dann nicht positiv ist. Abgeben darfst du trotzdem (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG), und dann senkt der Verlust die Steuer auf dein Gehalt. Für ein Gewerbe setzt das Gesetz allerdings die Absicht voraus, Gewinn zu erzielen, und eine Steuerersparnis gilt dabei ausdrücklich nicht als Gewinn (§ 15 Abs. 2 EStG).
Andere Gründe für eine Pflichterklärung bleiben bestehen. Zwei Beispiele: Ihr werdet als Ehepaar zusammen veranlagt, beide bezieht ihr Arbeitslohn, und einer von euch wurde nach Steuerklasse V besteuert (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Oder das Finanzamt fordert dich zur Abgabe auf (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO). Für Kleinunternehmer gilt all das genauso, denn ihre Regelung betrifft die Umsatzsteuer und nicht die Einkommensteuererklärung. Musst du wegen der 410 € abgeben, geht die Erklärung grundsätzlich elektronisch ans Finanzamt (§ 25 Abs. 4 EStG). Die Anlage EÜR schickst du auch sonst auf diesem Weg (§ 60 Abs. 4 EStDV).
Frist
Für 2026 endet die Abgabefrist ohne Steuerberater erst am Montag, 2. August 2027, denn der 31. Juli 2027 ist ein Samstag (§ 149 Abs. 2, § 108 Abs. 3 AO). Mit Kanzlei hast du grundsätzlich bis zum 29. Februar 2028 Zeit.
Zwischen 410 und 820 €: der Härteausgleich
An den 410 € kippt nicht plötzlich der ganze Gewinn in die Steuer. Das Gesetz baut eine Rampe:
- Betragen die Einkünfte, von denen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, insgesamt nicht mehr als 410 €, zieht das Finanzamt sie vom Einkommen wieder ab (§ 46 Abs. 3 EStG). Das gilt auch, wenn du aus einem anderen Grund eine Erklärung abgibst.
- Sind es mehr als 410 €, zieht es den Betrag ab, um den diese Einkünfte niedriger als 820 € sind. Das Gesetz nennt ihn Härteausgleichsbetrag (§ 46 Abs. 5 EStG, § 70 EStDV). Versteuert wird dann das Doppelte dessen, was über 410 € liegt.
- Ab 820 € fällt der Abzug weg, und der ganze Gewinn zählt.
Du trägst den Gewinn vollständig ein; den Abzug nimmt das Finanzamt ohne Antrag vor. Die Tabelle nimmt an, dass du außer dem Gewinn keine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug hast. Die letzte Spalte rechnet mit 46.000 € zu versteuerndem Einkommen aus dem Job und zeigt die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026, ohne Soli und Kirchensteuer.
Gewinn im Jahr | Abzug vom Einkommen | davon versteuert | Einkommensteuer darauf |
|---|---|---|---|
300 € | 300 € | 0 € | 0 € |
410 € | 410 € | 0 € | 0 € |
500 € | 320 € | 180 € | 61 € |
600 € | 220 € | 380 € | 128 € |
700 € | 120 € | 580 € | 196 € |
820 € | 0 € | 820 € | 278 € |
1.000 € | 0 € | 1.000 € | 339 € |
Nachgerechnet für 600 €: 190 € liegen über 410 €, das Doppelte sind 380 €. Über den Gesetzestext kommst du zum selben Ergebnis: 820 € minus 600 € ergeben 220 € Härteausgleich, und 600 € minus 220 € sind 380 €.
Was 5.000 € Nebengewinn bei welchem Einkommen kosten
Wie viel vom Nebengewinn übrig bleibt, entscheidet vor allem die Stelle im Tarif, an der dein Einkommen aus dem Job steht. Die Tabelle zeigt, was 5.000 € Gewinn 2026 zusätzlich an Einkommensteuer und Soli kosten, gerundet auf volle Euro, für Ledige ohne Kirchensteuer. Gerechnet ist mit § 32a EStG in der Fassung für 2026, Stand 25. September 2026.
Zu versteuerndes Einkommen ohne Nebentätigkeit | Mehrsteuer auf 5.000 € Gewinn | Anteil am Gewinn |
|---|---|---|
keine anderen Einkünfte | 0 € | 0 % |
20.000 € | 1.280 € | 25,6 % |
30.000 € | 1.453 € | 29,1 % |
40.000 € | 1.626 € | 32,5 % |
50.000 € | 1.799 € | 36,0 % |
60.000 € | 1.972 € | 39,4 % |
80.000 € | 2.350 € | 47,0 % |
Bis 69.878 € wird der Tarif mit jedem Euro etwas steiler, deshalb wächst der Anteil. Darüber gelten bis 277.825 € gleichbleibend 42 %. Übersteigt deine Einkommensteuer 20.350 €, kommt für Ledige der Soli dazu (§ 3 Abs. 3 SolZG); in der Zeile mit 80.000 € ist das schon so, daher die 47 %.
Im Beitrag Wie viel für Steuern zurücklegen steht eine Tabelle nach derselben Rechnung. Für eine Nebentätigkeit taugt dort nur die letzte Spalte, „vom nächsten Euro“, abgelesen bei deinem Einkommen aus dem Job. Bei ein paar Tausend Euro Nebengewinn liegt dein Satz etwas darüber, weil der Tarif auf dem Weg weiter ansteigt. Die Quote aus den Spalten davor passt nicht, weil sie die Steuer auch über den Grundfreibetrag verteilt, den dein Gehalt schon belegt. Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, rechnet das Finanzamt nach dem Splittingverfahren ab (§ 32a Abs. 5 EStG); für sie gelten beide Tabellen in diesem Beitrag nicht. Die Zahlen hier gelten für 2026. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes einen neuen Tarif mit 12.564 € Grundfreibetrag vor (Bundesrats-Drucksache 507/26); beschlossen ist er Stand 25. September 2026 nicht.
Merke
Dein Nebengewinn fängt im Tarif dort an, wo dein Gehalt aufhört. Rechne die Rücklage deshalb mit dem Grenzsteuersatz, nicht mit dem Durchschnitt. Der kostenlose Steuerrücklagen-Rechner nimmt dein Gehalt mit auf und rechnet genau so.
Helenas Fotojahr 2026 durchgerechnet
BeispielHelena, angestellte Projektmanagerin mit Hochzeitsfotografie in Ulm
Helena ist ledig, zahlt keine Kirchensteuer und arbeitet in Vollzeit als Projektmanagerin. Seit Mai 2025 fotografiert sie an Wochenenden Hochzeiten und hat dafür ein Gewerbe angemeldet; Fotografen führt die Handwerksordnung unter den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 38 HwO). 2025 kam sie auf 3.100 € Umsatz und 900 € Gewinn. Die Nachzahlung für 2025 lag unter 400 €, Vorauszahlungen setzte das Finanzamt deshalb keine fest (§ 37 Abs. 5 EStG).
Ihr Umsatz 2025 blieb unter 25.000 €, und 2026 kommt sie nicht über 100.000 €. Sie ist 2026 also Kleinunternehmerin und stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung. In diese Grenzen fließen nur die Honorare der Brautpaare. Das Gehalt bleibt draußen, weil Helena im Job an die Weisungen ihres Arbeitgebers gebunden ist und diese Arbeit damit nicht selbständig ausübt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
2026 fotografiert sie acht Hochzeiten zu je 2.200 €:
Posten 2026 | Betrag |
|---|---|
Einnahmen aus acht Hochzeiten | 17.600 € |
Ausgaben für Objektiv, Fotobücher, Software, Fahrten und Versicherung | −5.600 € |
Gewinn laut Anlage EÜR, eingetragen in der Anlage G | 12.000 € |
Ohne die Fotografie läge ihr zu versteuerndes Einkommen bei 46.000 €, das ist ihr Gehalt nach Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG), Versicherungsbeiträgen und übrigen Abzügen. Mit der Fotografie sind es 58.000 €.
ohne Fotografie | mit Fotografie | |
|---|---|---|
zu versteuerndes Einkommen | 46.000 € | 58.000 € |
Einkommensteuer 2026 | 9.171 € | 13.468 € |
Unterschied | 4.297 € |
Nach § 32a EStG: (46.000 − 17.799) ÷ 10.000 = 2,8201, dann (173,10 × 2,8201 + 2.397) × 2,8201 + 1.034,87 = 9.171,31 €, abgerundet 9.171 €. Für 58.000 €: (58.000 − 17.799) ÷ 10.000 = 4,0201, dann (173,10 × 4,0201 + 2.397) × 4,0201 + 1.034,87 = 13.468,55 €, abgerundet 13.468 €.
Der Unterschied von 4.297 € entspricht 35,8 % ihres Gewinns. Soli fällt keiner an, weil 13.468 € unter der Freigrenze von 20.350 € liegen. Einen Härteausgleich gibt es bei 12.000 € nicht mehr. Gewerbesteuer auch nicht: 12.000 € bleiben unter den 24.500 €, die § 11 Abs. 1 GewStG bei Einzelunternehmern als Freibetrag abzieht.
Die Lohnsteuer hat ihr Arbeitgeber bemessen, als wäre das Gehalt ihr einziges Einkommen. Angenommen, sie deckt genau die 9.171 €: Dann bleiben nach der Anrechnung 4.297 € Abschlusszahlung, fällig einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids für 2026. Nach ihr richten sich künftig grundsätzlich auch die Vorauszahlungen (§ 37 Abs. 3 EStG), rechnerisch 1.074,25 € an jedem der vier Termine.
Ohne Job, nur mit der Fotografie, läge Helena mit 12.000 € unter dem Grundfreibetrag und zahlte keine Einkommensteuer. Die 4.297 € fallen an, weil der Gewinn auf ihr Gehalt obendrauf kommt.
Sie legt deshalb 36 % ihres Gewinns zurück, 4.320 € im Jahr. Pro Hochzeit wandern von den 2.200 € jeweils 540 € auf ein Unterkonto. Für eine neunte Hochzeit reichen die 36 % nicht mehr ganz: Bei 58.000 € kostet jeder weitere Euro Gewinn knapp 38 Cent.
Achtung
Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Wer sich darauf verlässt und nichts zurücklegt, zahlt beim ersten Bescheid die volle Einkommensteuer auf den Gewinn auf einmal, bei Helena 4.297 €.
Umsatzsteuer, Gewerbe und Formulare bei der Nebentätigkeit
Ob Nebengewerbe, Kleingewerbe oder freiberufliche Arbeit am Wochenende: Hier gilt dasselbe wie im Hauptberuf.
Mit der Kleinunternehmerregelung sind deine Umsätze steuerfrei, solange es im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz waren und es in diesem Jahr nicht mehr als 100.000 € werden. Voranmeldungen entfallen dann in der Regel (§ 19 Abs. 1 UStG). Was im Gründungsjahr anders ist und wann die Befreiung mitten im Jahr endet, steht unter Kleinunternehmerregelung.
Ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest, entscheidet über die Anlage, S oder G. Mit einem Gewerbe zahlst du als Einzelunternehmer Gewerbesteuer erst, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Wer die Einordnung trifft und was sie kostet, steht unter Freiberufler oder Gewerbe.
Musst du keine Bücher führen und tust es auch nicht freiwillig, kannst du den Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG).
Für manche Nebentätigkeiten gibt es einen eigenen Freibetrag. Arbeitest du nebenberuflich als Übungsleiterin, Ausbilder, Betreuerin oder künstlerisch für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, etwa eine Gemeinde, oder für eine steuerbegünstigte Einrichtung wie einen gemeinnützigen Verein, und fördert die Arbeit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, bleiben bis 3.300 € Einnahmen im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Aufträge von Brautpaaren gehören nicht dazu.
Bis zur ersten Erklärung mit Nebengewinn: sechs Schritte
- Führ Einnahmen und Ausgaben der Nebentätigkeit vom ersten Auftrag an getrennt, damit du jederzeit den Gewinn kennst.
- Prüf nach Jahresende, ob der Gewinn zusammen mit anderen Einkünften ohne Lohnsteuerabzug über 410 € liegt. Dann gibst du eine Erklärung ab, für 2026 ohne Kanzlei bis zum 2. August 2027.
- Lies deinen Satz ab: Nimm das zu versteuernde Einkommen aus deinem letzten Bescheid, ohne Bescheid eine Schätzung, und such die Zeile in der Tabelle zu den 5.000 €. Liegt dein Einkommen zwischen zwei Zeilen oder dein Gewinn deutlich über 5.000 €, nimm die nächsthöhere.
- Schieb diesen Anteil von jedem Gewinneuro auf ein eigenes Unterkonto und lass ihn dort, bis die Abschlusszahlung und die ersten Vorauszahlungen bezahlt sind.
- Übermittle Anlage N, Anlage G oder S und die Anlage EÜR zusammen über ELSTER. Die EÜR kann dir enno mit Quellen vorbereiten, nachdem es nachts Kontobewegungen und Belege sortiert und jede Zahlung mit dem passenden Beleg abgeglichen hat. Durchsehen und abschicken bleibt deine Sache.
- Werdet ihr als Ehepaar zusammen veranlagt oder hast du weitere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa aus Vermietung, passen die Tabellen oben nicht mehr genau. Lass deinen Satz dann von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater ausrechnen.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 29 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 29 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
Behörden, Kammern und Portale
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.
Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
Weiterlesen
- Steuern & FristenSteuervorauszahlung für Selbstständige: wie sie entsteht und warum Jahr 3 so teuer wirktSteuervorauszahlung für Selbstständige: die Termine bei Finanzamt und Gemeinde, wie der Betrag entsteht und warum Jahr 2 oder 3 so viel auf einmal kostet.
- Gründung & FormalitätenNebenberuflich selbstständig: die Anmeldungen neben dem Job, Frist für FristNebenberuflich selbstständig machen: was Arbeitsvertrag, Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse und Rentenversicherung verlangen, sortiert nach Fristen ab dem Starttag.
- Steuern & FristenErstes Jahr selbstständig: welche Steuern wann fällig werden, bis zum ersten BescheidErstes Jahr selbstständig, Steuern als Zeitstrahl: Fragebogen, Voranmeldung, Vorauszahlungen und was in Jahr 2 mit Erklärung und erstem Bescheid fällig wird.