Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025: Frist und Vordruck, Abschnitt für Abschnitt

Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 in ELSTER: wer abgibt, bis wann, welche Summe der Voranmeldungen in welche Zeile gehört und wo die Sondervorauszahlung steht.

Stand
Lesezeit
10 Min
Thema
Umsatzsteuer
Für
Selbstständige im laufenden Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelbesteuerte Unternehmer übermitteln für 2025 die Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A); Kleinunternehmer sind seit dem Steuerjahr 2024 befreit, außer das Finanzamt fordert sie an oder sie schulden etwa als Leistungsempfänger selbst Steuer.
  • Für 2025 ist die Frist ohne Kanzlei am 31. Juli 2026 abgelaufen; mit Kanzlei bleibt Zeit bis Montag, 1. März 2027.
  • In Zeile 119 gehört das Vorauszahlungssoll: die Kennzahl 83 aller Voranmeldungen 2025 zusammen plus die Sondervorauszahlung für 2025.
  • Eine Abschlusszahlung ist einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig, eine Erstattung zahlt das Finanzamt nach seiner Zustimmung ohne Antrag aus.
Illustration: aufgefächerte Farbmusterkarten vor einer Reihe grauer Ordner, einer davon vorgezogen und aufgeklappt, daneben ein Becher mit Stiften
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Wer für 2025 eine Umsatzsteuererklärung übermittelt
  2. 02Bis wann du abgibst und wann du zahlst
  3. 03Vor dem Login: jede Kennzahl als Jahressumme
  4. 04Die USt 2 A Abschnitt für Abschnitt
  5. 05Zeile 119: Voranmeldungen plus Sondervorauszahlung
  6. 06Versand ohne Unterschrift und die spätere Berichtigung
  7. 07Bis zur Übermittlung: die Erklärung 2025 in fünf Schritten

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2025 erstellst du in Mein ELSTER mit dem Formular „Umsatzsteuererklärung“ und dem Kalenderjahr 2025; der amtliche Vordruck dahinter heißt USt 2 A. Wer ohne Kanzlei abgibt, musste sie bis 31. Juli 2026 übermitteln; erstellt sie eine Kanzlei, bleibt Zeit bis Montag, 1. März 2027. Die meisten der 123 Zeilen bleiben bei einer Dienstleisterin leer. Fehler passieren vor allem in Zeile 119: Wer monatlich mit Dauerfristverlängerung meldet, zählt dort die Sondervorauszahlung zu den Voranmeldungen dazu.

Wer für 2025 eine Umsatzsteuererklärung übermittelt

Unterliegst du der Regelbesteuerung, schuldest du dem Finanzamt nach jedem Kalenderjahr eine eigene Umsatzsteuererklärung (§ 18 Abs. 3 UStG). Die Jahressteuer rechnest du darin selbst aus, so wie in jeder Voranmeldung die Steuer für den Monat oder das Quartal. Pünktliche Voranmeldungen ändern an der Pflicht nichts. Hat dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreit, weil deine Steuer im Vorjahr höchstens 2.000 € betrug (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG), bleibt die Jahreserklärung die einzige Umsatzsteuer-Anmeldung des Jahres.

Für Kleinunternehmer entfällt die Jahreserklärung ab dem Steuerjahr 2024 (§ 27 Abs. 39 UStG); geregelt ist das inzwischen in § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG. Laut amtlicher Anleitung bleibt sie, wenn das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO) oder wenn du in den Fällen des § 18 Abs. 4a UStG selbst Steuer schuldest, etwa als Empfänger bestimmter Leistungen von Anbietern im Ausland. Was dann ins Formular gehört, steht im Beitrag zur Kleinunternehmer-Steuererklärung.

Bist du 2025 unterjährig aus der Kleinunternehmerregelung gefallen oder hast du zum 1. Januar verzichtet, kommt ein Datum in Zeile 16; galt die Regelbesteuerung wegen deines Umsatzes 2024 schon ab Januar, bleibt sie leer.

Bis wann du abgibst und wann du zahlst

Stand: 23. September 2026.

Steuerjahr 2025
Steuerjahr 2026
ohne Kanzlei
31. Juli 2026, vorbei
2. August 2027
mit Kanzlei
1. März 2027
29. Februar 2028

Die sieben Monate nach Jahresende stammen aus § 149 Abs. 2 AO. Mit Kanzlei verschiebt § 149 Abs. 3 AO das Ende auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres, außer das Finanzamt fordert die Erklärung vorab an (§ 149 Abs. 4 AO). Fällt das Fristende auf ein Wochenende, rückt es auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO), daher der 1. März statt des Sonntags, 28. Februar 2027, und der 2. August statt des Samstags, 31. Juli 2027.

Machst du die Erklärung 2025 selbst und hast sie noch nicht übermittelt, bist du seit dem 1. August 2026 verspätet, und das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 1 AO). Was das kosten kann und was gilt, wenn du erst jetzt eine Kanzlei beauftragst, steht unter Steuererklärung Frist 2026.

Den Zahltag setzt der Eingang deiner Erklärung. Übersteigt das Ergebnis deine Vorauszahlungen, zahlst du die Differenz binnen eines Monats ab Eingang der Erklärung (§ 18 Abs. 4 UStG). Woher so ein Betrag stammt und wie du ihn bezahlst, erklärt der Beitrag zur Umsatzsteuer-Nachzahlung. Eine Erstattung zahlt das Finanzamt nach seiner Zustimmung aus, auch ohne Antrag, soweit es sie nicht verrechnet.

Vor dem Login: jede Kennzahl als Jahressumme

Leg dir für jede Kennzahl die Summe aller Voranmeldungen 2025 zurecht, bei korrigierten Monaten aus der zuletzt übermittelten Fassung. Dazu kommt, was du erst im Jahresabschluss gebucht hast, und bei monatlicher Abgabe mit Dauerfristverlängerung die Sondervorauszahlung für 2025.

In der Jahreserklärung tragen die Beträge andere Nummern:

Voranmeldung 2025
Umsatzsteuererklärung 2025
Kz 81: Umsätze zu 19 %, samt unentgeltlicher Wertabgaben
Zeile 22 (Kz 177); Wertabgaben getrennt in Zeile 23 (Kz 178) und Zeile 24 (Kz 179, etwa Privatnutzung)
Kz 86: Umsätze zu 7 %
Zeile 25 (Kz 275), Wertabgaben in den Zeilen 26 und 27
Kz 21: Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland
Zeile 74 (Kz 721)
Kz 45: übrige Umsätze mit Leistungsort im Ausland
Zeile 75 (Kz 205)
Kz 46 und 47: Dienstleistung aus dem EU-Ausland, deren Steuer du schuldest
Zeile 65 (Kz 846 und 847)
Kz 66: Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer
Zeile 79 (Kz 320)
Kz 67: Vorsteuer aus Leistungen nach § 13b UStG
Zeile 83 (Kz 467)
Kz 69, soweit es um Steuer nach § 14c UStG geht
Zeile 113 (Kz 318)
Kz 83 aller Monate plus Sondervorauszahlung
Zeile 119, Vorauszahlungssoll

Orientier dich an den Kennzahlen. Die Zeilennummern wechseln mit dem Jahrgang: Im Vordruck für 2026 steht die Vorsteuer aus Rechnungen in Zeile 85, das Vorauszahlungssoll in Zeile 125.

Die USt 2 A Abschnitt für Abschnitt

In Mein ELSTER liegt das Formular unter „Formulare und Leistungen“, „Alle Formulare“, Abschnitt Umsatzsteuer. Du wählst „Umsatzsteuererklärung“, dann das Kalenderjahr 2025 und „Weiter“. Den Zugang erklärt die ELSTER-Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung.

Die amtliche Anleitung verlangt Bemessungsgrundlagen netto und in vollen Euro, Steuer und Vorsteuer immer mit Cent, negative Werte mit Minuszeichen. Felder, die dich nicht betreffen, bleiben leer.

Abschnitt
Zeilen
Typischer Inhalt bei einer Dienstleisterin
Kopf und A. Allgemeine Angaben
1 bis 21
Steuernummer; Wirtschafts-Identifikationsnummer nur, wenn bekannt (Zeile 4); Zeile 19: 1 für vereinbarte, 2 für vereinnahmte Entgelte
B. Steuerpflichtige Umsätze
22 bis 37
Umsätze und Wertabgaben nach Steuersatz, Summe in Zeile 37
G. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
65 bis 68
Dienstleistungen aus dem EU-Ausland, für die du die Steuer schuldest
H. Ergänzende Angaben zu Umsätzen
69 bis 78
Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland (Zeile 74), übrige Umsätze mit Leistungsort im Ausland (Zeile 75), ausgefallene Forderungen zusätzlich in Zeile 78
I. Abziehbare Vorsteuerbeträge
79 bis 88
Vorsteuer aus Rechnungen (Zeile 79) und aus § 13b-Leistungen (Zeile 83), Summe in Zeile 87
K. Berechnung
103 bis 120
Überträge, § 14c-Beträge (Zeile 113), Ergebnis (Zeile 118, Kz 816), Soll (Zeile 119), Abschlusszahlung oder Erstattung (Zeile 120, Kz 820)

Die übrigen Abschnitte betreffen steuerfreie Umsätze wie die Vermietung von Grundstücken (C), innergemeinschaftliche Erwerbe (D), Umsatzsteuerlager (E), Dreiecksgeschäfte (F) und die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG (J). Die Zeilen 118 und 120 füllst du laut Vordruck in jedem Fall aus, auch bei null.

Im Kopf und in Abschnitt A gehen drei Felder leicht unter: Zeile 3 (Kz 110) nur für eine Berichtigung, die Zeilen 17 und 18, wenn du 2025 nicht das ganze Jahr Unternehmer warst, und Zeile 21 (Kz 123) für ergänzende Sachverhalte, die du auf einem eigenen Blatt mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ erläuterst.

Ob § 13b greift, wo eine Leistung ausgeführt wird oder ob 7 % gelten, hängt vom Einzelfall ab und gehört im Zweifel zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Zeile 119: Voranmeldungen plus Sondervorauszahlung

Das Vorauszahlungssoll ist laut amtlicher Anleitung die Summe der angemeldeten oder festgesetzten Vorauszahlungen und Überschüsse samt Sondervorauszahlung. Ob du alles gezahlt hast, spielt keine Rolle.

Eine Sondervorauszahlung leisten nur Monatszahler mit Dauerfristverlängerung. Sie beträgt ein Elftel der Summe deiner Vorauszahlungen für das Vorjahr (§ 47 Abs. 1 UStDV). Angerechnet wird sie in der letzten Voranmeldung des Jahres, in der Regel im Dezember in Kennzahl 39 (§ 48 Abs. 4 UStDV). Die Dezember-Kennzahl 83 ist also entsprechend kleiner. Addierst du nur die zwölf Kennzahlen 83, zeigt Zeile 120 eine Abschlusszahlung in Höhe der Sondervorauszahlung, die es gar nicht gibt. Bei Quartalsmeldern ergeben die vier Kennzahlen 83 das Soll.

Merke

Zeile 119 = Kennzahl 83 aller Voranmeldungen 2025 zusammen + Sondervorauszahlung für 2025. Was du im Februar 2026 als Sondervorauszahlung angemeldet hast, betrifft schon 2026 und bleibt draußen.

Hat das Finanzamt die Steuer für 2025 bereits festgesetzt, etwa nach einer Schätzung, trägst du statt der Summe die bisher festgesetzte Steuer als Soll ein.

BeispielStine, Grafikdesignerin in Flensburg

Stine gestaltet Erscheinungsbilder für Firmen in Schleswig-Holstein und für eine Agentur in Dänemark. Sie versteuert nach vereinbarten Entgelten. Weil ihre Steuer für 2024 über 9.000 € lag, meldet sie 2025 monatlich (§ 18 Abs. 2 Satz 2 UStG), mit Dauerfristverlängerung. Ihre Vorauszahlungen 2024 samt angerechneter Sondervorauszahlung ergaben 15.400 €, die Sondervorauszahlung für 2025 also 15.400 € ÷ 11 = 1.400 €.

Aus ihren zwölf Voranmeldungen 2025 addiert sie:

Kennzahl
Summe 2025
81, Umsätze zu 19 %
96.000 € netto, 18.240,00 € Steuer
21, Leistungen an die Agentur in Dänemark
12.500 €
46 und 47, Schriftlizenzen eines Anbieters aus den Niederlanden
1.800 € netto, 342,00 € Steuer
66, Vorsteuer aus Rechnungen
2.610,00 €
67, Vorsteuer aus den Schriftlizenzen
342,00 €
39, Sondervorauszahlung im Dezember
1.400,00 €
83, alle Monate zusammen
14.230,00 €

Die Gegenrechnung geht auf: 18.240,00 + 342,00 − 2.610,00 − 342,00 − 1.400,00 = 14.230,00 €.

Beim Jahresabschluss findet sie im falschen Ordner die Rechnung für einen Monitor, geliefert und bezahlt im Oktober 2025: 900 € netto, 171,00 € Umsatzsteuer, in keiner Voranmeldung enthalten. Privat genutzt hat Stine 2025 nichts aus dem Betrieb, Kennzahl 81 wandert also komplett in Zeile 22.

Zeile (Kennzahl)
Eintrag
19 (133)
1
22 (177)
96.000 und 18.240,00
65 (846 und 847)
1.800 und 342,00
74 (721)
12.500
79 (320)
2.781,00
83 (467)
342,00
118 (816)
15.459,00
119
15.630,00
120 (820)
−171,00

Umsatzsteuer: 18.240,00 + 342,00 = 18.582,00 € (Zeile 108). Vorsteuer: 2.610,00 + 171,00 + 342,00 = 3.123,00 € (Zeilen 87 und 109). Differenz: 15.459,00 €. Das Soll beträgt 14.230,00 + 1.400,00 = 15.630,00 €, und Zeile 120 zeigt 15.459,00 − 15.630,00 = −171,00 €: eine Erstattung in Höhe der Vorsteuer aus dem Monitor. Hätte Stine die Sondervorauszahlung vergessen, stünde dort 15.459,00 − 14.230,00 = 1.229,00 € Abschlusszahlung.

RechenwegStines Zeile 120: warum die Sondervorauszahlung zählt
  1. Zeile 118, Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer15.459,00 €
  2. minus Kennzahl 83 aller zwölf Voranmeldungen14.230,00 €
  3. ergibt Zwischenstand ohne Sondervorauszahlung1.229,00 €
  4. minus Sondervorauszahlung für 20251.400,00 €
  5. ergibt Zeile 120, Erstattung−171,00 €

Für die 12.500 € hat sie außerdem Zusammenfassende Meldungen abgegeben. Übermittelt hat sie am Montag, 27. Juli 2026. Weil die Erklärung zu einer Erstattung führt, wirkt sie erst mit Zustimmung des Finanzamts wie eine Festsetzung (§ 168 AO); dann kommen die 171 € aufs Konto.

Dass der Monitor erst im Abschluss auftaucht, ist kein Zufall: Im Oktober hätte ein Abgleich von Konto und Belegen eine Zahlung ohne passende Rechnung gezeigt. Diesen Abgleich macht enno jede Nacht, wenn es Bank und Belege sortiert; die UStVA bereitet es dir mit Quellen vor. Was davon ans Finanzamt geht, prüfst und übermittelst du selbst.

Versand ohne Unterschrift und die spätere Berichtigung

Eine Unterschrift gibt es beim Versand über ELSTER nicht: Die Erklärung geht authentifiziert über deinen ELSTER-Zugang an das Finanzamt (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 87a Abs. 6 AO). Einen Papiervordruck lässt das Finanzamt nur auf Antrag zu, um eine unbillige Härte zu vermeiden, und den unterschreibst du dann eigenhändig (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG).

Zeile 121 fragt, ob eine Kanzlei mitgewirkt hat; wer allein ausfüllt, lässt sie frei. Einen Bescheid schickt das Finanzamt laut Vordruck nur, wenn es von deiner Berechnung abweicht.

Entdeckst du nach dem Versand einen Fehler, sendest du die Erklärung korrigiert ein zweites Mal. Bearbeitet wird nach Auskunft von ELSTER in der Regel die jüngste Übermittlung. Weil das Formular die Steuer des ganzen Jahres ausrechnet, trägst du darin wieder jeden Betrag des Jahres ein, nicht nur die Änderung, und setzt eine 1 in Zeile 3. Als Soll gehört in Zeile 119 dann die bisher festgesetzte Steuer: in der Regel das Ergebnis aus Zeile 118 deiner ersten Erklärung, nach einem abweichenden Bescheid dessen Betrag. So steht in Zeile 120 nur noch der Unterschied. Hast du zu wenig Steuer erklärt, musst du den Fehler unverzüglich anzeigen und richtigstellen (§ 153 Abs. 1 AO).

Bis zur Übermittlung: die Erklärung 2025 in fünf Schritten

  1. Hol alle Voranmeldungen 2025 aus Mein ELSTER oder deiner Buchhaltung, bei berichtigten Monaten die letzte Fassung, und addiere jede Kennzahl.
  2. Ergänze, was erst im Jahresabschluss dazukam, etwa wiedergefundene Rechnungen oder Privatanteile.
  3. Öffne die Umsatzsteuererklärung 2025, fülle Kopf und Abschnitt A samt Zeile 19 und übertrag Umsätze und Vorsteuer nach der Zuordnungstabelle; Wertabgaben kommen in die Zeilen 23, 24, 26 oder 27.
  4. Trag in Zeile 119 die Summe der Kennzahl 83 plus die Sondervorauszahlung 2025 ein. Jeden Euro in Zeile 120 solltest du einer Buchung zuordnen können.
  5. Übermittle die Erklärung und leg die Abgabebestätigung zu den Unterlagen des Jahres. Zeigt Zeile 120 eine Abschlusszahlung, überweist du sie innerhalb eines Monats.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 23 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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