Gewerbe anmelden: was die Anzeige auslöst und wer dir danach schreibt
Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt: welche Angaben im GewA 1 zählen, was es kostet und was Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft danach von dir wollen.
- Stand
- Lesezeit
- 10 Min
- Thema
- Gründung & Formalitäten
- Für
- Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gewerbe zeigst du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, am Tag deines Starts; wer das versäumt, riskiert eine Geldbuße bis 1.000 Euro.
- Das Gewerbeamt gibt deine Daten unter anderem an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft weiter; den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst du trotzdem selbst, innerhalb eines Monats.
- Gründer ohne Handelsregistereintrag zahlen der IHK im Eröffnungsjahr und im Jahr danach keinen Beitrag, solange ihr Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt und sie unter anderem in den fünf Jahren davor keine gewerblichen oder selbständigen Einkünfte hatten.
- Die Gebühr für die Anmeldung legt deine Gemeinde fest; Schreiben, die Geld für einen Eintrag in ein „Gewerberegister“ verlangen, kommen nicht vom Amt.

Inhalt · 7 Abschnitte
Ein Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt der Gemeinde an, in der dein Betrieb sitzt, und zwar an dem Tag, an dem du anfängst. Dafür gibt es einen bundesweit einheitlichen Vordruck, den GewA 1, den du persönlich, schriftlich oder vielerorts online einreichst; die Gebühr legt deine Gemeinde fest. Mit der Anzeige wandern deine Daten zum Finanzamt, zur IHK oder Handwerkskammer, zur Berufsgenossenschaft und zu weiteren Stellen. Die Meldung an die Berufsgenossenschaft ist damit erledigt, der Fragebogen fürs Finanzamt nicht.
Ab wann du anmelden musst
Als Gewerbe gilt, was du selbstständig, auf Dauer und mit dem Ziel betreibst, Gewinn zu machen, sofern die Tätigkeit erlaubt ist. Nicht dazu zählen freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft und das Verwalten eigenen Vermögens, etwa die Vermietung einer Wohnung. Wo die Linie zum freien Beruf verläuft, klärt der Beitrag Freiberufler oder Gewerbe.
Die Anzeige gehört auf denselben Tag wie der Start (§ 14 Abs. 1 GewO). Eine Schonfrist für kleine Anfänge kennt das Gesetz nicht. Unterbleibt die Anzeige oder kommt sie zu spät, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 GewO). Hast du schon angefangen, hol die Anzeige jetzt nach, mit deinem tatsächlichen Startdatum.
Manchmal reicht die Anzeige nicht. Der Vordruck sagt es selbst: Er berechtigt nicht zum Start, solange eine nötige Erlaubnis oder die Eintragung in die Handwerksrolle fehlt. Eine Erlaubnis brauchen zum Beispiel Immobilienmakler (§ 34c GewO) und Bewachungsunternehmen (§ 34a GewO). Ein zulassungspflichtiges Handwerk aus Anlage A der Handwerksordnung darfst du nur betreiben, wenn du in der Handwerksrolle stehst (§ 1 HwO). Und bei einigen Gewerben prüft das Amt nach der Anmeldung deine Zuverlässigkeit, etwa bei Gebrauchtwarenhändlern, die Schmuck, Edelmetall oder Fahrräder an- und verkaufen, bei Detekteien und Schlüsseldiensten (§ 38 GewO). Eine Erlaubnis brauchst du dafür nicht, wohl aber gleich nach der Anzeige ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beide direkt an die Behörde.
Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenerwerb
Begriff | Was er bedeutet | Was er nicht bedeutet |
|---|---|---|
Kleingewerbe | ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht; du bist dann kein Kaufmann im Sinne von § 1 HGB | keine Befreiung von Gewerbeanmeldung oder Kammer |
Kleinunternehmer | ein Status bei der Umsatzsteuer (§ 19 UStG): Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr höchstens 100.000 € | nichts, was das Gewerbeamt prüft; auch Freiberufler können Kleinunternehmer sein |
Nebenerwerb | ein Kästchen im GewA 1: Du betreibst das Gewerbe (vorerst) neben einer anderen Tätigkeit | keine Ausnahme von Anmeldung, Kammer oder Gewerbesteuer |
Wie die zwei Grenzen zusammenspielen, zeigt der Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Der Vordruck GewA 1: vier Angaben mit Folgen
Der GewA 1 hat zwei Seiten und 33 nummerierte Felder, die meisten Stammdaten. Bei vier lohnt es sich, langsamer zu werden:
Angabe im GewA 1 | Was du einträgst | Was daraus folgt |
|---|---|---|
Angemeldete Tätigkeit | so genau wie möglich; bei mehreren Tätigkeiten unterstreichst du den Schwerpunkt | Lässt sich die Tätigkeit keinem Wirtschaftszweig zuordnen, darf das Statistische Landesamt bei dir nachfragen (§ 14 Abs. 13 GewO). |
Art des Betriebes | Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges | Für Handwerke der Anlage A fragt der Vordruck anschließend nach der Handwerkskarte. |
Datum des Beginns | der Tag, an dem du startest | Ab hier läuft die Wochenfrist der Berufsgenossenschaft, siehe unten. |
Betriebsstätte | die Adresse, von der aus du arbeitest, beim Onlinehandel vom Schreibtisch zu Hause also deine Wohnung | Name, Geschäftsbezeichnung, Betriebsadresse und Tätigkeit dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 5 GewO). |
Beschreib bei der Tätigkeit, was du tatsächlich vorhast, nicht nur dein erstes Produkt. Nimmst du später Waren oder Leistungen dazu, die für einen Betrieb deiner angemeldeten Art unüblich sind, musst du das erneut anzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO), dann mit dem Vordruck GewA 2.
Online oder vor Ort, und was es kostet
Die Gewerbeanzeigenverordnung sieht die elektronische Anzeige ausdrücklich vor, die Unterschrift entfällt dann (§ 2 GewAnzV). Um zu prüfen, wer anzeigt, kann die Behörde etwa die Online-Ausweisfunktion nutzen oder eine Ausweiskopie verlangen. Ob deine Gemeinde das anbietet, steht auf ihrer Website. Private Portale, die deine Anzeige nur weiterreichen, kosten extra.
Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
Gebühr für die Gewerbeanzeige | legt die Gemeinde fest; eine IHK-Übersicht nennt 10 bis 60 € | bei jeder Anmeldung |
Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde | 13 € | Pflicht bei Gewerben nach § 38 GewO; bei Erlaubnisanträgen, wenn die Behörde es verlangt |
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde | 13 € | ebenso |
IHK-Beitrag | für viele Gründer in den ersten beiden Jahren 0 € | Regeln weiter unten |
Gewerbesteuer | 0 €, solange der Gewerbeertrag 24.500 € nicht übersteigt | Freibetrag für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG) |
Nach der Anzeige bescheinigt dir das Amt innerhalb von drei Tagen den Empfang (§ 15 Abs. 1 GewO). Dieses Papier heißt oft Gewerbeschein. Es belegt, dass du angezeigt hast, und ist keine Genehmigung, auch nicht für deine Räume nach Bau- und Planungsrecht.
Wer nach der Anmeldung von dir erfährt
Das Gewerbeamt schickt Daten aus deiner Anzeige regelmäßig an mehr als ein Dutzend Stellen (§ 14 Abs. 8 GewO). Startest du allein und ohne Personal, zählen vor allem drei:
Stelle | Was dort passiert | Deine Aufgabe |
|---|---|---|
Finanzamt | Die Gemeinde unterrichtet es unverzüglich (§ 138 Abs. 1 AO). | den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln, innerhalb eines Monats nach der Eröffnung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO) |
IHK | Du gehörst ihr kraft Gesetzes an, sobald du zur Gewerbesteuer veranlagt wirst und im Bezirk eine Betriebsstätte hast (§ 2 IHKG). | keinen Antrag stellen, aber Fragen zu deinen Beitragsgrundlagen beantworten; dazu bist du verpflichtet (§ 3 Abs. 3 IHKG) |
Berufsgenossenschaft | Die Daten gehen über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung an die zuständige BG. | Die erste Mitteilung ist erledigt, wenn die Anzeige binnen einer Woche nach Beginn einging. Fragt die BG später nach, antwortest du (§ 192 SGB VII). |
Betreibst du ein Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, gehörst du zur Handwerkskammer (§ 90 HwO), die ihre Beiträge nach eigenem Maßstab festsetzt (§ 113 HwO). Was deine Angaben im Fragebogen fürs Finanzamt später bewirken, erklärt der Beitrag zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Merke
Die Gewerbeanzeige erreicht das Finanzamt, ersetzt aber nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den übermittelst du selbst, spätestens einen Monat nach der Eröffnung.
Der IHK-Beitrag in den ersten Jahren
Die IHK erhebt einen Grundbeitrag und eine Umlage (§ 3 Abs. 3 IHKG). Für natürliche Personen, die nicht im Handelsregister stehen, gibt es zwei Entlastungen:
- Übersteigt dein Gewerbeertrag, ersatzweise dein Gewinn aus Gewerbebetrieb, 5.200 € nicht, zahlst du keinen Beitrag.
- Als Gründerin oder Gründer zahlst du im Geschäftsjahr der IHK, in dem du eröffnest, und im Jahr danach weder Grundbeitrag noch Umlage, im dritten und vierten Jahr keine Umlage. Bedingung: Der Gewinn übersteigt 25.000 € nicht, du hattest in den fünf Wirtschaftsjahren vor der Eröffnung keine gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte und warst an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt.
Bei der Umlage zieht die IHK für natürliche Personen außerdem einen Freibetrag von 15.340 € von der Bemessungsgrundlage ab. Wie hoch Grundbeitrag und Umlage sind, beschließt die Vollversammlung jeder IHK Jahr für Jahr in ihrer Wirtschaftssatzung. Sie darf dabei auch die beiden Gewinngrenzen herabsetzen, wenn sonst weniger als 55 Prozent ihrer Gewerbetreibenden überhaupt einen Beitrag zahlen würden.
Achtung
Nach der Anmeldung können auch Schreiben kommen, die wie ein Bescheid aussehen und keiner sind. Sie verlangen Geld für einen Eintrag in ein „Gewerberegister“ oder Verzeichnis, oft drei- bis vierstellige Beträge, manchmal mit vorausgefülltem Überweisungsträger. IHKs warnen ausdrücklich vor diesen Formularfallen. Im Gewerberegister deiner Gemeinde stehst du mit der Anzeige bereits, einen Zusatzeintrag brauchst du nicht. Im Zweifel ruf vor dem Bezahlen bei deiner IHK an.
Beispiel: Elif meldet ihren Etsy-Shop an
BeispielElif, Schmuck-Shop auf Etsy in Augsburg
Elif arbeitet 30 Stunden die Woche als Angestellte und will nebenher Vintage-Silberschmuck verkaufen: gebrauchte Ringe, Ketten und Broschen aus Silber, die sie bei Haushaltsauflösungen und auf Flohmärkten ankauft, reinigt und fotografiert. Neue Ware führt sie nicht. Selbstständig war sie bisher nie, an einer GmbH ist sie nicht beteiligt. Am Donnerstag, 1. Oktober 2026 kauft sie den ersten Posten Ware und schaltet ihren Shop frei. Am selben Abend schickt sie die Gewerbeanzeige online ab:
- Angemeldete Tätigkeit: „An- und Verkauf von gebrauchtem Silberschmuck, Online-Einzelhandel“
- Art des Betriebes: Handel
- Nebenerwerb: ja
- tätige Personen: keine
Ihre ersten Fristen:
Pflicht | Regel | Elifs Termin |
|---|---|---|
Gewerbeanzeige | am Tag des Beginns | Donnerstag, 1. Oktober 2026 |
Mitteilung an die Berufsgenossenschaft | binnen einer Woche nach Beginn, durch die Anzeige erfüllt | bis Donnerstag, 8. Oktober 2026, erledigt am 1. Oktober |
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | unverzüglich nach der Anzeige beantragen, weil ihr Betrieb auf Gebrauchtwaren spezialisiert ist und Schmuck aus Edelmetall an- und verkauft (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 GewO) | am Freitag, 2. Oktober, 13 € + 13 € = 26 € |
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | ein Monat nach Eröffnung; der 1. November ist ein Sonntag, also läuft die Frist bis zum nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) | Montag, 2. November 2026 |
Verkaufen darf Elif schon ab dem 1. Oktober, die Prüfung ihrer Zuverlässigkeit läuft danach. Die dritte Zeile hängt an ihrem Sortiment: Mit neuer Ware entfiele sie, weil § 38 nur Betriebe erfasst, die auf Gebrauchtwaren spezialisiert sind. Würde Elif den Schmuck selbst anfertigen, stünde eine andere Frage vorn. Gold- und Silberschmiede sind ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B der Handwerksordnung). Wer Schmuck herstellt, klärt deshalb vor der Anzeige mit der Handwerkskammer, ob sie oder die IHK zuständig ist.
Für 2027 rechnet sie so:
Posten 2027 | Betrag |
|---|---|
Umsatz | 26.000 € |
Wareneinkauf | −9.500 € |
Etsy-Gebühren | −2.900 € |
Versand und Verpackung | −2.100 € |
Fotozubehör, Reinigungsmittel, Sonstiges | −1.500 € |
Gewinn | 10.000 € |
Die Kosten summieren sich auf 9.500 + 2.900 + 2.100 + 1.500 = 16.000 €, bleiben 26.000 − 16.000 = 10.000 € Gewinn. Für Oktober bis Dezember 2026 erwartet sie 4.800 € Umsatz und 2.600 € Kosten, also 2.200 € Gewinn. Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz hat sie nicht, ihr Gewerbeertrag ist also der Gewinn.
- Gewerbesteuer: 2.200 € und 10.000 € liegen unter dem Freibetrag von 24.500 €. Der Messbetrag ist 0 €, Gewerbesteuer fällt keine an.
- IHK 2026: 2.200 € sind weniger als 5.200 €, der Beitrag entfällt schon deshalb.
- IHK 2027: 10.000 € liegen über 5.200 €, aber unter 25.000 €. Das Geschäftsjahr der IHK Schwaben, zu der Augsburg gehört, ist das Kalenderjahr. 2027 ist also Elifs zweites Jahr, und die Gründerbefreiung greift: kein Grundbeitrag, keine Umlage.
- IHK 2028 und 2029: Bei weiter 10.000 € Gewinn bleibt sie von der Umlage befreit. Es fiele ohnehin keine an, denn 10.000 € liegen unter dem Freibetrag von 15.340 €. Den Grundbeitrag zahlt sie. Nach der Wirtschaftssatzung 2026 der IHK Schwaben wären das 40 € im Jahr für natürliche Personen mit bis zu 45.000 € Gewerbeertrag; den Betrag für 2028 beschließt die Vollversammlung neu.
- Umsatzsteuer: Mit 26.000 € Umsatz 2027 liegt sie über der Vorjahresgrenze von 25.000 €, 2028 ist sie also keine Kleinunternehmerin mehr (§ 19 Abs. 1 UStG).
- Gewinngrenze der IHK-Gründerbefreiung25.000 €
- Freibetrag bei der Gewerbesteuer24.500 €
- Freibetrag bei der IHK-Umlage15.340 €
- Markiert: Elifs Gewinn 202710.000 €
- IHK: bis hier gar kein Beitrag5.200 €
Wann du wieder zum Gewerbeamt musst
Änderungen zeigst du an, wenn sie passieren (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO), und zwar mit dem Vordruck, den § 1 GewAnzV vorsieht:
Was sich ändert | Vordruck | Hinweis |
|---|---|---|
Umzug des Betriebs im Bezirk desselben Gewerbeamts | GewA 2 | |
Umzug in den Bezirk eines anderen Gewerbeamts | GewA 1 | beim neuen Amt; die Abmeldung am alten Ort steckt darin |
Wechsel der Tätigkeit oder neue, für deine Betriebsart unübliche Waren oder Leistungen | GewA 2 | sobald du damit anfängst |
geänderter Name | GewA 2 | etwa nach einer Heirat |
Aufgabe des Betriebs | GewA 3 | Meldest du trotz feststehender Aufgabe nicht in angemessener Zeit ab, darf das Amt dich von Amts wegen abmelden. |
Die Reihenfolge für deinen Start
- Kläre vorab, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist und ob sie eine Erlaubnis oder die Handwerksrolle braucht. Im Zweifel fragst du IHK oder Handwerkskammer, bevor du anmeldest.
- Formuliere die Tätigkeit so, wie du sie in den nächsten Jahren wirklich betreiben willst, und leg Ausweis und gegebenenfalls Erlaubnis bereit.
- Reich die Anzeige am Tag deines Starts ein, online, wenn deine Gemeinde es anbietet, und heb die Empfangsbescheinigung auf.
- Übermittle innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und trag dir die Frist sofort ein. Danach kommen die wiederkehrenden Termine; enno behält sie im Blick und sortiert nachts Bank und Belege, prüfen und übermitteln tust du selbst.
- Öffne die Post der ersten Wochen in Ruhe. Behörden und Kammern antwortest du, Angebote für Registereinträge landen im Altpapier. Prüf im ersten Beitragsbescheid der IHK, ob die Gründerbefreiung berücksichtigt ist.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 39 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 39 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
- § 108 AO
- § 138 AO
- Anlage B HwO
- § 188 BGB
- § 30 BZRG
- § 1 GewAnzV
- § 2 GewAnzV
- Anlage 1 GewAnzV: Vordruck Gewerbeanmeldung (GewA 1)
- § 14 GewO
- § 15 GewO
- § 34a GewO
- § 34c GewO
- § 38 GewO
- § 146 GewO
- § 150 GewO
- § 155 GewO
- § 2 GewStG
- § 7 GewStG
- § 11 GewStG
- § 1 HGB
- § 1 HwO
- § 90 HwO
- § 113 HwO
- § 2 IHKG
- § 3 IHKG
- § 4 IHKG
- Anlage JVKostG
- § 192 SGB VII
- § 26 SGB X
- § 2 UStG
- § 19 UStG
Behörden, Kammern und Portale
- IHK Chemnitz: Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO)
- IHK Frankfurt am Main: Beitragsbefreiung für Existenzgründer
- IHK Nordschwarzwald: Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Handelsregister
- IHK Region Stuttgart: Warnung vor Formularfallen mit Gewerberegisteranmeldungen
- IHK Rhein-Neckar: Wissenswertes zur Gewerbeanmeldung
- IHK Schwaben: Das ist die IHK Schwaben
- IHK Schwaben: Wirtschaftssatzung 2026
- IHK Südthüringen: Vorsicht vor Offerten für Handelsregisterbekanntmachungen
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.
Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.
Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.
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