Steuernummer beantragen: wie sie zu dir kommt und welche Nummer wohin gehört

Steuernummer beantragen als Gründer: wie sie über ELSTER kommt, was Steuer-ID, USt-IdNr. und W-IdNr. unterscheidet und was bis zum Brief vom Finanzamt gilt.

Stand
Lesezeit
9 Min
Thema
Gründung & Formalitäten
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuernummer für dein Unternehmen teilt dir das Finanzamt per Post zu, nachdem es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geprüft hat, den du spätestens einen Monat nach dem Start über ELSTER schickst.
  • Eine Steuernummer aus deiner Einkommensteuer ersetzt den Fragebogen nicht, und für das Unternehmen kann eine zweite Steuernummer dazukommen.
  • Auf eine Rechnung über 250 Euro gehört die Steuernummer oder die USt-IdNr.; Steuer-ID und W-IdNr. erfüllen diese Pflichtangabe nicht.
  • Ziehst du in den Bezirk eines anderen Finanzamts, bekommst du eine neue Steuernummer, während Steuer-ID, USt-IdNr. und W-IdNr. bleiben.
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Illustration: aufrecht stehender weißer Briefumschlag neben einer Holzschale mit Ringhalter und zwei Silberringen, davor ein Schlüssel aus Messing
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 01Vier Nummern, zwei Absender
  2. 02Du hast schon eine Steuernummer von der Einkommensteuer
  3. 03Vom Absenden bis zum Brief
  4. 04Solange die Nummer fehlt
  5. 05Beispiel: Zeyneps Nummern im ersten Monat
  6. 06Umzug: neue Steuernummer, sonst bleibt alles
  7. 07Von der Gewerbeanzeige bis zur Nummer im Briefkopf

Die Steuernummer für dein Unternehmen bekommst du, indem du deinem Finanzamt über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst, spätestens einen Monat nach dem Start. Ein eigenes Antragsformular für die Nummer gibt es nicht. Das Finanzamt prüft den Bogen, teilt dir die Nummer zu und schickt sie per Post. Verwirrender als dieser Weg sind die drei anderen Nummern mit ähnlichem Namen und die Zeit, bis der Brief da ist.

Vier Nummern, zwei Absender

Die Steuernummer vergibt dein Finanzamt. Die drei anderen Nummern kommen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt):

Nummer
Aufbau
So bekommst du sie
Nach Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk
Steuer-ID (Identifikationsnummer, § 139b AO)
11 Ziffern
ohne Antrag per Brief vom BZSt; sie steht auch auf Lohnsteuerbescheinigung und Einkommensteuerbescheid
bleibt dein Leben lang
Steuernummer
je nach Land, in Bayern 3/3/5 Ziffern; im Bundesschema für die elektronische Übermittlung 13 Ziffern
Zuteilung durch das Finanzamt nach dem Fragebogen, per Post
neue Nummer vom neuen Finanzamt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
DE und 9 Ziffern
auf Antrag: Kreuz im Fragebogen oder später beim BZSt mit deiner Steuernummer; Mitteilung nur per Post
bleibt gültig
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
DE, 9 Ziffern und ein Unterscheidungsmerkmal wie -00001
ohne Antrag; wer neu startet, bekommt sie über das ELSTER-Postfach
bleibt

Die Steuer-ID gehört zu dir als Person. Du brauchst sie für deine Steuererklärungen und für ELSTER. Arbeitgeber, Banken und Versicherungen kennen sie, weil sie Daten über dich an die Steuerverwaltung melden müssen. Die Steuernummer ist das Aktenzeichen, unter dem dich dein Finanzamt führt. Sie gehört in jeden Brief ans Finanzamt, auf deine Voranmeldungen und, wahlweise statt der USt-IdNr., auf deine Rechnungen. Die USt-IdNr. brauchst du vor allem für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten.

Die W-IdNr. ist die jüngste der vier. Das BZSt vergibt sie seit November 2024 in Stufen: zuerst an alle, die eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben müssen, und an Kleinunternehmer. Ab dem vierten Quartal 2026 folgen alle, die der Körperschaftsteuer unterliegen oder eine Feststellungserklärung abgeben müssen, ab dem vierten Quartal 2027 die übrigen (Stand der BZSt-Seite: 10. September 2026). USt-IdNr. und W-IdNr. teilen sich den Kern: Aus der USt-IdNr. DE123456789 wird die W-IdNr. DE123456789-00001. Nach einer Übergangszeit soll die W-IdNr. die Steuernummer ablösen. Bis die erste Vergabe abgeschlossen ist, trägst du sie in Steuerformulare nur ein, wenn du willst.

Merke

Die Steuernummer hängt an deinem Finanzamt, die anderen drei Nummern hängen an dir oder deinem Unternehmen. Deshalb ändert ein Umzug in den Bezirk eines anderen Finanzamts nur die Steuernummer.

Du hast schon eine Steuernummer von der Einkommensteuer

Wer als Angestellte oder Angestellter eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, hat bereits eine Steuernummer. Das Finanzamt vergibt sie bei der Bearbeitung der ersten Erklärung. Für dein Unternehmen reicht das nicht. Mit dem Start schuldest du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO), ob mit Gewerbe oder freiberuflich. Deine Gewerbeanmeldung leitet die Gemeinde zwar ans Finanzamt weiter, den Bogen ersetzt sie nicht. Erst wenn er vorliegt, kann das Finanzamt dich grundsätzlich umsatzsteuerlich erfassen und eine Steuernummer zuteilen.

Danach bleibt es nicht immer bei einer Nummer. Im Regelfall führt das Finanzamt eine Person unter einer Steuernummer, schreibt das Bayerische Landesamt für Steuern. Mehrere teilt es vor allem dann zu, wenn jemand wirtschaftlich tätig ist, damit es die einzelnen Steuerfälle den zuständigen Stellen im Haus zuordnen kann. Jede Steuernummer bekommst du per Post.

Vom Absenden bis zum Brief

Den Fragebogen findest du in Mein ELSTER unter „Formulare und Leistungen“, „Alle Formulare“. Für Einzelunternehmer ohne Angestellte rät ELSTER zum Kontotyp „Für eine Privatperson“. Hast du so ein Konto von deiner Steuererklärung, nimmst du dieses. Wie du ohne Konto rechtzeitig hineinkommst und welche Angaben im Bogen später Zahlungen auslösen, steht im Beitrag zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Nach dem Absenden kommen bis zu drei Mitteilungen:

  1. Die Steuernummer, per Brief vom Finanzamt, sobald es den Bogen geprüft hat. Eine Bearbeitungszeit nennen ELSTER und die Finanzverwaltungen von Bayern und Baden-Württemberg auf ihren Seiten zur Gründung nicht.
  2. Die USt-IdNr., wenn du sie im Bogen angekreuzt hast. Das Finanzamt leitet den Antrag nach deiner umsatzsteuerlichen Erfassung ans BZSt weiter, und vom Eingang beim Finanzamt bis zur Weiterleitung können laut BZSt einige Wochen vergehen. Ohne Kreuz beantragst du sie später selbst; wie, erklärt der Beitrag zur USt-IdNr..
  3. Die W-IdNr., als Dokument in deinem ELSTER-Postfach mit einer E-Mail als Hinweis. Schneller geht es, wenn du in Mein ELSTER unter „Formulare und Leistungen“ die „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ erteilst, und zwar für jede deiner Steuernummern. Ohne Einwilligung kann die Mitteilung laut BZSt in der Regel mehrere Monate dauern.

Solange die Nummer fehlt

Verkaufen darfst du, bevor der Brief da ist. Offen bleibt vor allem, was auf deine Rechnungen kommt:

  • Eine Rechnung schreiben musst du nur für Leistungen an Unternehmen und juristische Personen und für steuerpflichtige Arbeiten an einem Grundstück (§ 14 Abs. 2 UStG). Verkaufst du Waren an Privatleute, entfällt die Pflicht.
  • Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, braucht keine Steuernummer (§ 33 UStDV).
  • Liegt der Gesamtbetrag über 250 Euro, muss die Rechnung deine Steuernummer oder USt-IdNr. nennen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG, für Kleinunternehmer § 34a UStDV). Für eine Rechnung an ein Unternehmen hast du sechs Monate ab der Leistung Zeit. Das lässt Raum, auf den Brief zu warten.
  • Ist die Rechnung schon ohne Nummer raus, ergänzt du die fehlende Angabe später mit einem Dokument, das sich eindeutig auf diese Rechnung bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV).

Als Brücke taugt die USt-IdNr. nicht: Das BZSt vergibt sie erst, wenn dich das Finanzamt umsatzsteuerlich erfasst und die Daten übermittelt hat. Wird vorher eine Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig, lässt sie sich nicht elektronisch senden; ELSTER verweist dich dann an dein Finanzamt.

Plattformen, die Verkäufe an das BZSt melden, müssen dafür von Verkäuferinnen und Verkäufern eine Steueridentifikationsnummer erheben (§§ 14 und 17 PStTG). Ausgenommen ist, wer über dieselbe Plattform im Jahr weniger als 30 Verkäufe hat und dabei unter 2.000 € bleibt (§ 4 Abs. 5 PStTG). Welche deutsche Nummer gemeint ist, regelt § 6 Abs. 4 PStTG als Rangfolge: die W-IdNr., solange keine vergeben ist die Steuer-ID, und nur wenn beide fehlen, die Steuernummer.

Achtung

Die Steuer-ID ist kein Ersatz für die Steuernummer auf der Rechnung. § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG nennt nur Steuernummer und USt-IdNr., § 34a UStDV für Kleinunternehmer zusätzlich die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Die W-IdNr. steht in keiner der beiden Vorschriften.

Beispiel: Zeyneps Nummern im ersten Monat

BeispielZeynep, Schmuck-Shop auf Etsy in Augsburg

Zeynep ist angestellt und verkauft seit Donnerstag, 1. Oktober 2026, nebenher selbst gefertigte Silberringe auf Etsy, als Kleinunternehmerin. Ihre Einkommensteuererklärung für 2025 hat sie über ihr eigenes ELSTER-Konto abgegeben. Eine private Steuernummer beim Finanzamt Augsburg-Stadt hat sie also schon, eine W-IdNr. noch nicht.

Datum
Was passiert
Welche Nummer
Do, 1. Oktober
Der Shop geht online, die Monatsfrist für den Fragebogen beginnt.
keine nötig
Mo, 5. Oktober
Sie schickt den Fragebogen über ihr bestehendes Konto, 28 Tage vor Fristende am Montag, 2. November.
ihr ELSTER-Login, eingerichtet mit ihrer Steuer-ID
Mi, 14. Oktober
Ein Münchner Concept-Store erhält 6 Ringe zu je 45 €, zusammen 6 × 45 € = 270 €.
Rechnung an ein Unternehmen über 250 €, also mit Steuernummer oder USt-IdNr., auszustellen bis Mittwoch, 14. April 2027
Tag des Briefs
Das Finanzamt teilt ihr für den Shop die Steuernummer 103/234/56789 zu.
die neue Steuernummer

Zeynep wartet mit der Rechnung an den Laden auf den Brief. Als er da ist, rechnet sie die 270 € ab: Steuernummer in den Briefkopf, dazu der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Am selben Abend erteilt sie in Mein ELSTER die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe für die neue Nummer, damit die W-IdNr. schneller kommt.

Die 103 am Anfang steht für ihr Finanzamt Augsburg-Stadt, Finanzamts-Nr. 9103. Für die elektronische Übermittlung gibt es ein 13-stelliges Bundesschema, für Bayern 9FFF0BBBUUUUP: vorn die 9 für das Land, zwischen Finanzamt und Bezirk eine 0. Aus 103/234/56789 wird so 9103 0 234 56789, am Stück 9103023456789. Das sind 1 + 3 + 1 + 3 + 5 = 13 Ziffern. Liest Zeynep irgendwo, eine Steuernummer habe 13 Stellen, ist diese Schreibweise gemeint. Es bleibt dieselbe Nummer; das BZSt veröffentlicht eine Tabelle zum Umschlüsseln für alle Länder.

Umzug: neue Steuernummer, sonst bleibt alles

Die Steuernummer ist ein Ordnungsmerkmal des zuständigen Finanzamts. Wechselt die Zuständigkeit, typischerweise weil du in den Bezirk eines anderen Finanzamts ziehst, bekommst du vom neuen Finanzamt eine neue Nummer. Die Steuer-ID ändert sich durch einen Umzug nicht. Die USt-IdNr. bleibt gültig, wenn deine Akte an ein anderes Finanzamt geht, auch in ein anderes Bundesland. Die W-IdNr. gilt für deine gesamte wirtschaftliche Tätigkeit und ändert sich nicht, wenn sich Firmensitz oder Name ändern.

Was du beim Umzug erledigst:

  1. Ziehst du mit einem Gewerbe um, zeigst du die Verlegung dem Gewerbeamt an, wenn sie passiert (§ 14 Abs. 1 GewO). Als Freiberufler meldest du sie dem Finanzamt, innerhalb eines Monats (§ 138 Abs. 1 und 4 AO).
  2. Die neue Anschrift kannst du dem Finanzamt außerdem in Mein ELSTER mit „Änderung der Adresse“ unter „Anträge und Nachrichten“ schicken.
  3. Sobald die neue Steuernummer da ist, trägst du sie in Rechnungen und Voranmeldungen ein.

Zuständig wird das neue Finanzamt, sobald eines der beiden Ämter vom Umzug erfährt (§ 26 AO). Steht auf deinen Rechnungen die USt-IdNr. statt der Steuernummer, änderst du an dieser Stelle nach einem Umzug nichts. Deine neue Anschrift gehört trotzdem hinein. Welche Angaben sonst auf eine Rechnung gehören, zeigt die Checkliste zu den Pflichtangaben auf Rechnungen.

Von der Gewerbeanzeige bis zur Nummer im Briefkopf

  1. Leg Steuer-ID und ELSTER-Zugang bereit. Die Steuer-ID steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder deinem Einkommensteuerbescheid; findest du sie nicht, schickt dir das BZSt sie auf Anfrage per Brief.
  2. Melde ein Gewerbe an, wenn du eins hast; wie das geht, steht im Beitrag Gewerbe anmelden. Schick spätestens einen Monat nach dem Start den Fragebogen und kreuz die USt-IdNr. an, wenn du sie brauchst.
  3. Bis der Brief kommt: verkaufen, Beträge bis 250 € als Kleinbetragsrechnung abrechnen, Rechnungen an Unternehmen darüber mit der Nummer nachholen. Fragt eine Plattform nach deiner Steueridentifikationsnummer, gibst du bis zur W-IdNr. die Steuer-ID an.
  4. Wenn der Brief da ist: Steuernummer in die Rechnungsvorlage, offene Rechnungen schreiben, in ELSTER die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilen. Die Fristen aus diesen Schritten behält enno im Blick, und sobald Zahlungen eingehen, gleicht es die Buchungen mit deinen Belegen ab. Jede Meldung ans Finanzamt siehst du vorher durch und übermittelst sie selbst.
  5. Nach einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk meldest du die Verlegung und tauschst die Steuernummer aus, sobald die neue da ist.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 30 Quellen, geprüft zum Stand .

Alle 30 Quellen anzeigen

Gesetze und Verordnungen

Finanzverwaltung

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

Alle Fristen im Blick, bevor sie zum Rückstand werden.

Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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