UG gründen: die Schritte in ihrer Reihenfolge, mit Notarrechnung und Dauer
UG gründen Schritt für Schritt: Musterprotokoll, Notar vor Ort oder per Video, Einzahlung, Handelsregister und Ämter, dazu die Notarrechnung nach GNotKG.
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- 10 Min
- Thema
- Gründung & Formalitäten
- Für
- UG und GmbH
Das Wichtigste in Kürze
- Eine UG entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister; vorher müssen der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und das Stammkapital voll in Geld eingezahlt sein (§ 2, § 5a Abs. 2, § 11 GmbHG).
- Mit dem Musterprotokoll, also höchstens drei Gesellschaftern und einer Person in der Geschäftsführung, rechnet der Notar ohne den Mindestwert von 30.000 €; zu zweit oder zu dritt und bis 7.000 € Stammkapital bleibt es bei den Mindestgebühren, zusammen 165 € vor Auslagen und Umsatzsteuer.
- Das Registergericht nimmt 300 €; bei einer Gründung per Video mit Musterprotokoll und nur natürlichen Personen als Gesellschaftern soll es in der Regel binnen fünf Werktagen nach vollständiger Anmeldung eintragen (§ 25 Abs. 3 HRV).
- Rund um den Start kommen Transparenzregister, Gewerbeanzeige, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats und die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft binnen einer Woche dazu.

Inhalt · 9 Abschnitte
- 01Die Reihenfolge und wer jeweils handelt
- 02Musterprotokoll, Video-Muster oder eigener Vertrag
- 03Der Notartermin, vor Ort oder per Video
- 04Einzahlung, Anmeldung und Eintragung
- 05Vor der Eintragung: was die UG in Gründung schon tun kann
- 06Nach der Eintragung: Transparenzregister und Ämter
- 07Was Notar und Registergericht berechnen
- 08Ferdinand und Alva gründen per Video
- 09Vom Entwurf zur Eintragung: die UG in sechs Schritten
Eine UG gründest du in fester Reihenfolge: Ein Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag, jeder Gesellschafter zahlt seinen Anteil am Stammkapital voll ein, und erst dann geht die Anmeldung ans Handelsregister, mit dessen Eintragung die UG entsteht (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Gründest du mit ein oder zwei Mitgründern nach dem gesetzlichen Musterprotokoll und mit höchstens 7.000 € Stammkapital, berechnet der Notar 165 € Gebühren, dazu Auslagen und Umsatzsteuer; das Registergericht nimmt 300 €. Bei einer Gründung per Video, mit Musterprotokoll und nur natürlichen Personen als Gesellschaftern, soll das Gericht in der Regel binnen fünf Werktagen nach der vollständigen Anmeldung eintragen.
Die Reihenfolge und wer jeweils handelt
Was die UG von der GmbH unterscheidet, erklärt UG oder GmbH. Die ersten vier Schritte bauen aufeinander auf, denn angemeldet wird erst, wenn das Stammkapital voll eingezahlt ist (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Der Rest richtet sich nach dem Geschäftsbeginn oder nach der Eintragung.
Schritt | Wer handelt | Wann | Grundlage |
|---|---|---|---|
1. Gesellschaftsvertrag beurkunden | alle Gesellschafter beim Notar, vor Ort oder per Video | sobald Firma, Sitz, Gegenstand, Anteile und Geschäftsführung feststehen | § 2 GmbHG |
2. Konto eröffnen, Stammkapital einzahlen | Geschäftsführung; jeder Gesellschafter für seinen Anteil | nach der Beurkundung | § 5a Abs. 2, § 7 Abs. 2 GmbHG |
3. Handelsregister anmelden | sämtliche Geschäftsführer, der Notar reicht elektronisch ein | erst nach voller Einzahlung | § 7 Abs. 1, § 8, § 78 GmbHG, § 12 HGB |
4. Eintragung | Registergericht | nach Prüfung der Anmeldung | § 9c, § 10 GmbHG |
5. Gesellschafterliste | beim Musterprotokoll erledigt, sonst die Geschäftsführung | mit der Anmeldung, später bei jeder Änderung | § 2 Abs. 1a, § 8 Abs. 1 Nr. 3, § 40 GmbHG |
6. Transparenzregister | Geschäftsführung | unverzüglich nach der Eintragung | § 20 GwG |
7. Gewerbeanzeige | Geschäftsführung | am Tag des Geschäftsbeginns | § 14 GewO |
8. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Geschäftsführung | binnen eines Monats nach Gründung und Geschäftsbeginn | § 137, § 138 Abs. 1b und 4 AO |
9. Berufsgenossenschaft | Geschäftsführung | binnen einer Woche nach Beginn | § 192 SGB VII |
Musterprotokoll, Video-Muster oder eigener Vertrag
Für den Gesellschaftsvertrag gibt es drei Wege, und beim Notar bestimmt der Weg den Geschäftswert.
Weg | passt, wenn | Geschäftswert beim Notar |
|---|---|---|
Musterprotokoll, Anlage 1 GmbHG | höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer; vor Ort oder per Video | das Stammkapital (§ 105 Abs. 6, § 107 Abs. 1 Satz 2 GNotKG) |
Video-Muster, Anlage 2 GmbHG | Gründung nur per Video, auch mit mehreren Geschäftsführern | nach dem Wortlaut des GNotKG mindestens 30.000 € |
eigener Gesellschaftsvertrag | ihr wollt Streit, Ausstieg oder Erbfall selbst regeln | mindestens 30.000 € (§ 105 Abs. 1, § 107 Abs. 1 Satz 1 GNotKG) |
Beide Muster lassen keine vom Gesetz abweichenden Regeln zu und gelten zugleich als Gesellschafterliste (§ 2 Abs. 1a Satz 3 und 4, Abs. 3 Satz 6 GmbHG). Von den Gründungskosten übernimmt die UG nach Anlage 1 bis zu 300 €, nach Anlage 2 bis zu 600 €, nie mehr als ihr Stammkapital; den Rest teilen die Gesellschafter nach ihren Nennbeträgen. Die Ausnahme vom Mindest-Geschäftswert in § 105 Abs. 6 GNotKG nennt nur Gründungen nach § 2 Abs. 1a GmbHG, also mit Anlage 1. Wer per Video mit zwei Geschäftsführern gründet, fragt deshalb vorher, nach welchem Wert der Notar abrechnet.
Merke
Mit Musterprotokoll rechnet der Notar mit dem Stammkapital, mit eigenem Vertrag mit mindestens 30.000 €. Für zwei Gründer mit 3.000 € Stammkapital kostet die Beurkundung dann 120 € statt 250 €.
Der Notartermin, vor Ort oder per Video
Den Vertrag unterzeichnen sämtliche Gesellschafter; wer verhindert ist, braucht eine notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht (§ 2 Abs. 1 und 2 GmbHG). Per Video läuft die Beurkundung über das System der Bundesnotarkammer (§ 78p BNotO). Der Notar prüft die Identität über einen elektronischen Identitätsnachweis wie die Online-Ausweisfunktion und das Lichtbild aus dem Chip des Ausweises (§ 16c BeurkG). Unterschrieben wird mit qualifizierten elektronischen Signaturen (§ 2 Abs. 3 Satz 2 GmbHG). Beurkunden soll dabei ein Notar, in dessen Amtsbereich zum Beispiel der Sitz der UG oder der Wohnsitz eines Geschäftsführers liegt (§ 10a Abs. 2 und 3 BNotO).
Binnen zwei Wochen schickt der Notar eine beglaubigte Abschrift ans Finanzamt, erst danach bekommen die Gesellschafter ihre Ausfertigungen (§ 54 EStDV). Die Anmeldung unterschreiben alle Geschäftsführer. Sie versichern darin unter anderem, dass kein Berufsverbot für den Gegenstand der UG gegen sie besteht und sie nicht etwa wegen Insolvenzverschleppung verurteilt sind (§ 8 Abs. 3, § 6 Abs. 2 GmbHG). Auch diese Unterschrift beglaubigt der Notar, auf Wunsch per Video (§ 12 Abs. 1 HGB).
Einzahlung, Anmeldung und Eintragung
Vor der Anmeldung muss bei der UG das gesamte Stammkapital in Geld eingezahlt sein; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2). In der Anmeldung versichert die Geschäftsführung, dass das Geld eingezahlt ist und endgültig zu ihrer freien Verfügung steht. Hat das Gericht daran erhebliche Zweifel, kann es Einzahlungsbelege der Bank verlangen (§ 8 Abs. 2). Heb den Kontoauszug mit den Gutschriften deshalb auf.
Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch ein (§ 12 HGB). Das Registergericht prüft, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist (§ 9c GmbHG), und muss unverzüglich entscheiden (§ 25 Abs. 1 HRV). Richtwerte in Tagen nennt die Handelsregisterverordnung nur für Gründungen per Video:
Gründung | Eintragung in der Regel binnen | Grundlage |
|---|---|---|
vor Ort beurkundet | keine feste Zahl, „unverzüglich“ | § 25 Abs. 1 HRV |
per Video | zehn Werktagen nach vollständiger Anmeldung | § 25 Abs. 3 Satz 1 HRV |
per Video, mit Musterprotokoll, nur natürliche Personen als Gesellschafter | fünf Werktagen | § 25 Abs. 3 Satz 2 HRV |
Fehlt etwas, das sich nachreichen lässt, läuft die Frist erst ab der Behebung. Hält das Gericht sie nicht ein, teilt es die Gründe mit.
Vor der Eintragung: was die UG in Gründung schon tun kann
Achtung
Als solche besteht die UG vor der Eintragung nicht (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wer vorher in ihrem Namen handelt, etwa einen Mietvertrag unterschreibt oder einen Auftrag annimmt, haftet dafür persönlich und solidarisch (§ 11 Abs. 2). Die Haftungsgrenze, für die du die UG gründest, schützt dich dabei noch nicht.
Für das Gewerbeamt zählt der Start der Tätigkeit, nicht das Register. Legt die UG schon vorher los, ist die Anzeige am ersten Tag fällig (§ 14 Abs. 1 GewO). Die Stadt Mannheim etwa verlangt dafür bei Gesellschaften in Gründung den Gesellschaftsvertrag, bei eingetragenen den Registerauszug.
Nach der Eintragung: Transparenzregister und Ämter
Ihre wirtschaftlich Berechtigten meldet die UG unverzüglich an das Transparenzregister (§ 20 Abs. 1 GwG). Dazu zählt jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder der Stimmrechte kontrolliert (§ 3 Abs. 2 GwG); bei zwei Gesellschaftern mit je der Hälfte also beide.
Die Gewerbeanzeige erstattet die Geschäftsführung; welche Angaben zählen und wer die Daten bekommt, erklärt Gewerbe anmelden. Dem Finanzamt zeigt die UG ihre Gründung binnen eines Monats an (§ 137 AO), die Auskünfte des Fragebogens übermittelt sie elektronisch, spätestens einen Monat nach der Betriebseröffnung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Welche Felder später Vorauszahlungen und Umsatzsteuer bestimmen, steht im Beitrag zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Weil die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft stets als Gewerbebetrieb gilt (§ 2 Abs. 2 GewStG), gehört die UG zur IHK (§ 2 Abs. 1 IHKG), mit einem Handwerk zur Handwerkskammer (§ 90 Abs. 2 HwO, § 2 Abs. 3 IHKG). Der Berufsgenossenschaft nennt sie binnen einer Woche nach Beginn unter anderem Gegenstand, Zahl der Versicherten und Eröffnungstag; eine Gewerbeanzeige in dieser Woche gilt als Mitteilung (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Als Handelsgesellschaft bilanziert die UG, beginnend mit einer Eröffnungsbilanz (§ 13 Abs. 3 GmbHG, § 6 Abs. 1, §§ 238, 242 HGB); eine EÜR steht ihr nicht offen (§ 4 Abs. 3 EStG). enno gleicht dafür Buchungen mit Belegen ab und liefert der Kanzlei einen DATEV-Export.
Was Notar und Registergericht berechnen
Notargebühren legt das Gerichts- und Notarkostengesetz fest, verhandeln lassen sie sich nicht (§ 125 GNotKG). Jede ist ein Vielfaches des Betrags, den Tabelle B für den Geschäftswert nennt, mindestens aber 15 € (§ 34 GNotKG). Mit Musterprotokoll ist der Geschäftswert für Vertrag und Anmeldung das Stammkapital (§ 97 Abs. 1, § 105 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6, § 107 Abs. 1 Satz 2 GNotKG).
Posten | Satz oder Betrag | Kostenverzeichnis GNotKG |
|---|---|---|
Beurkundung des Vertrags mit zwei oder drei Gesellschaftern | 2,0, mindestens 120 € | Nr. 21100 |
Beurkundung bei Gründung allein | 1,0, mindestens 60 € | Nr. 21200 |
Entwurf der Registeranmeldung | 0,5 für den vollständigen Entwurf (§ 92 Abs. 2), mindestens 30 € | Nr. 24102 |
erste Beglaubigung der Unterschrift unter dem eigenen Entwurf | keine Gebühr | Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 |
XML-Daten für das Registergericht | 0,2, mindestens 15 € (§ 34 Abs. 5), höchstens 125 € | Nr. 22114 |
Video: Beurkundung, Beglaubigung einer Signatur | 25 € je Beurkundung, 8 € je Beglaubigungsvermerk | Nr. 32016 |
Post und Telekommunikation | je Verfahren 20 % der Gebühren, höchstens 20 €, oder die tatsächlichen Kosten | Nr. 32005, 32004 |
Ausfertigungen und Kopien | 0,15 € je Seite, Dateien 1,50 € | Nr. 32001, 32002 |
Umsatzsteuer | 19 % | Nr. 32014 |
Bis 7.000 € Stammkapital bleiben alle Gebühren beim Mindestbetrag: Tabelle B nennt dafür 57 €, und 2,0 × 57 € = 114 € liegen unter 120 €, 0,5 × 57 € = 28,50 € unter 30 €. Zu zweit oder zu dritt ergibt das 120 € + 30 € + 15 € = 165 €, allein 60 € + 30 € + 15 € = 105 €. Bis 8.000 € nennt Tabelle B 63 €; dann kostet die Beurkundung zu zweit 126 €, allein 63 €, die Anmeldung 31,50 €. Mit eigenem Vertrag zählen mindestens 30.000 €, in Tabelle B 125 €: Die Beurkundung zu zweit kostet 250 €, die Anmeldung 62,50 €, und fertigt der Notar die Gesellschafterliste, kommt eine Vollzugsgebühr dazu (Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3).
Die Rechnung unten setzt die XML-Gebühr einmal an, bei der Anmeldung, für deren Einreichung die Daten entstehen. Die Postpauschale fällt je notariellem Verfahren an, für Vertrag und Anmeldung also getrennt (Anmerkung zu Nr. 32005).
Beim Registergericht kostet die Eintragung einer UG 225 € (Nr. 2100 HRegGebV), für die Bereitstellung der Daten zum Abruf kommt ein Drittel dazu, 75 € (Nr. 6000). Zusammen sind das 300 € (Stand September 2026), mit oder ohne Musterprotokoll und Video. Was nach der Gründung Jahr für Jahr anfällt, steht unter laufende Kosten einer GmbH oder UG.
Ferdinand und Alva gründen per Video
BeispielFerdinand und Alva, UG für Bürodienstleistungen in Mannheim
Ferdinand und Alva gründen in Mannheim die Planquadrat Büroservice UG (haftungsbeschränkt) für Telefondienst, Terminvergabe und Schreibarbeiten in Arztpraxen und Handwerksbetrieben. Jeder übernimmt 1.500 €, das Stammkapital beträgt 3.000 €. Alva arbeitet ab Dezember voll in der UG, Ferdinand bleibt vorerst angestellt und ist unter der Woche in Köln. Deshalb wird Alva alleinige Geschäftsführerin, das Musterprotokoll aus Anlage 1 passt, und die Notarin rechnet mit 3.000 € statt mit 30.000 €. Beurkundet wird per Video bei einer Mannheimer Notarin.
Datum | Schritt | Wer |
|---|---|---|
Di, 3. November 2026 | Videotermin, Musterprotokoll mit Einlagen „sofort in voller Höhe“ | beide, Notarin |
Mi, 4. November | Abschrift ans Finanzamt, danach Ausfertigungen an beide; Konto für die UG in Gründung eröffnet | Notarin, Alva |
Do, 5. November | je 1.500 € überwiesen | Ferdinand, Alva |
Di, 10. November | kurzer zweiter Videotermin: Alva signiert die Anmeldung, die Notarin reicht sie mit den XML-Daten ein | Alva, Notarin |
Mo, 16. November | Eintragung | Registergericht Mannheim |
Di, 17. November | Meldung an das Transparenzregister, beide mit je 50 % | Alva |
Fr, 20. November | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER | Alva |
Di, 1. Dezember | erster Auftrag, Gewerbeanzeige online am selben Tag | Alva |
bis Di, 8. Dezember | Mitteilung an die Berufsgenossenschaft | durch die Gewerbeanzeige erledigt |
Außer dem Kontovertrag unterschreibt Alva bis zur Eintragung nichts im Namen der UG. Den Fragebogen schickt sie keinen Monat nach dem Notartermin ab und hält die Monatsfrist damit auch dann ein, wenn man sie ab der Beurkundung rechnet.
Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
Beurkundung, Geschäftswert 3.000 € | 2,0 × 33 € = 66 €, Mindestgebühr | 120,00 € |
Pauschale Videobeurkundung | fest | 25,00 € |
Post und Telekommunikation | 20 % von 120 € = 24 €, gedeckelt | 20,00 € |
Umsatzsteuer | 19 % von 165,00 € | 31,35 € |
Summe Gründungsurkunde | 196,35 € | |
Entwurf der Anmeldung | 0,5 × 33 € = 16,50 €, Mindestgebühr | 30,00 € |
Beglaubigung von Alvas Signatur | unter eigenem Entwurf | 0,00 € |
XML-Daten | 0,2 × 33 € = 6,60 €, Mindestbetrag | 15,00 € |
Pauschale Signaturbeglaubigung per Video | fest | 8,00 € |
Post und Telekommunikation | 20 % von 45 € | 9,00 € |
Umsatzsteuer | 19 % von 62,00 € | 11,78 € |
Summe Registeranmeldung | 73,78 € | |
Registergericht | 225 € + 75 € | 300,00 € |
Gründung zusammen | 196,35 € + 73,78 € + 300,00 € | 570,13 € |
Dazu kommen 15 Cent Dokumentenpauschale je Seite und die Gebühr des Gewerbeamts. Vor Ort wären die Pauschalen von 25 € und 8 € entfallen, die Notarin hätte 230,86 € statt 270,13 € berechnet. Nach Punkt 5 des Protokolls trägt die UG davon 300 €, denn ihr Stammkapital liegt darüber. Den Rest, 270,13 € plus Dokumentenpauschale, teilen Ferdinand und Alva im Verhältnis ihrer Anteile, also hälftig.
Vom Entwurf zur Eintragung: die UG in sechs Schritten
- Leg mit deinen Mitgründern Anteile und Geschäftsführung fest und wähle danach den Weg: Musterprotokoll, Video-Muster oder eigener Vertrag. Lass dir die Notarkosten vorher nennen.
- Vereinbare den Termin vor Ort oder per Video. Für Video braucht jeder Gesellschafter einen elektronischen Identitätsnachweis, etwa die Online-Ausweisfunktion.
- Zahl deinen Anteil voll auf das Konto der UG ein und heb den Beleg auf.
- Lass erst danach anmelden und unterschreib bis zur Eintragung möglichst nichts im Namen der UG.
- Melde nach der Eintragung die wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister.
- Trag dir die übrigen Fristen ein: Gewerbeanzeige am Starttag, Berufsgenossenschaft binnen einer Woche, Fragebogen binnen eines Monats.
Quellen
Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 47 Quellen, geprüft zum Stand .
Alle 47 Quellen anzeigen
Gesetze und Verordnungen
- § 137 AO
- § 138 AO
- § 16c BeurkG
- § 40a BeurkG
- § 10a BNotO
- § 78p BNotO
- § 54 EStDV 1955
- § 14 GewO
- § 2 GewStG
- § 2 GmbHG
- § 5a GmbHG
- § 6 GmbHG
- § 7 GmbHG
- § 8 GmbHG
- § 9c GmbHG
- § 10 GmbHG
- § 11 GmbHG
- § 13 GmbHG
- § 16 GmbHG
- § 40 GmbHG
- § 78 GmbHG
- Anlage 2 GmbHG
- Anlage 1 GmbHG: Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft
- § 34 GNotKG
- § 92 GNotKG
- § 97 GNotKG
- § 105 GNotKG
- § 107 GNotKG
- § 110 GNotKG
- § 112 GNotKG
- § 119 GNotKG
- § 125 GNotKG
- Anlage 1 GNotKG
- Anlage 2 GNotKG
- § 3 GwG
- § 20 GwG
- § 12 HGB
- § 2 HRegGebV
- Anlage HRegGebV
- § 25 HRV
- § 2 IHKG
- § 3 IHKG
- § 6 SGB VII
- § 192 SGB VII
- § 12 UStG
Behörden, Kammern und Portale
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