Einzelunternehmen gründen: Schritte, erlaubter Name und wann das Handelsregister kommt

Einzelunternehmen gründen ohne Mindestkapital, mit voller Haftung: die Schritte, welcher Name erlaubt ist, wann das Handelsregister Pflicht wird und was es kostet.

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9 Min
Thema
Gründung & Formalitäten
Für
Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Einzelunternehmen entsteht ohne Vertrag und ohne Mindestkapital, sobald du allein ein Gewerbe oder einen freien Beruf aufnimmst; für seine Schulden haftest du mit deinem ganzen Vermögen.
  • Ins Handelsregister muss, wessen Gewerbe nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB); eine Umsatzgrenze dafür nennt das Gesetz nicht.
  • Ohne Eintrag führst du keine Firma mit „e.K.“, darfst aber eine Geschäftsbezeichnung nutzen; auf der Rechnung stehen trotzdem dein vollständiger Name und deine Anschrift.
  • Die Eintragung eines Einzelkaufmanns kostet beim Registergericht 140 Euro, dazu kommt der Notar; mit ihr entfallen die Beitragsfreistellungen der IHK für kleine Betriebe und Gründer.
Illustration: Eimer mit Wasser, Schwamm und gefaltetem Mikrofasertuch, davor ein Polierpad und eine an den Eimer gelehnte runde weiße Scheibe
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 01Du bist das Unternehmen: was die Rechtsform bedeutet
  2. 02Kleingewerbe oder Kaufmann: wer ins Handelsregister muss
  3. 03Welcher Name auf Rechnung, Transporter und Website stehen darf
  4. 04Die Formalitäten in der Reihenfolge, in der sie anfallen
  5. 05Was die Gründung kostet, soweit eine Stelle den Preis festlegt
  6. 06Beispiel: Piet meldet seine mobile Aufbereitung an
  7. 07Wann GmbH oder UG einen Blick wert sind
  8. 08Einzelunternehmen gründen: die Checkliste für den Start

Ein Einzelunternehmen gründest du, indem du anfängst. Einen Gesellschaftsvertrag oder ein Mindestkapital braucht es nicht, und für die Schulden des Betriebs stehst du persönlich ein. Ein Gewerbe zeigst du am Starttag beim Gewerbeamt an. Binnen eines Monats folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; bei einem freien Beruf ist er zugleich die Meldung der Tätigkeit ans Finanzamt. Ins Handelsregister musst du nur, wenn dein Betrieb eine kaufmännische Einrichtung braucht. Davon hängt ab, welchen Namen du führen darfst und was die IHK verlangt.

Du bist das Unternehmen: was die Rechtsform bedeutet

Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Verträge des Betriebs schließt du, seine Schulden sind deine. Hat ein Gläubiger einen Titel gegen dich, kann er dein Geschäftskonto pfänden lassen und genauso dein Sparkonto; Grenzen setzt nur der gesetzliche Pfändungsschutz. Ein Handelsregistereintrag ändert daran nichts: „e.K.“ beschreibt deinen Status als Kaufmann, begrenzt aber keine Haftung.

Kleingewerbe oder Kaufmann: wer ins Handelsregister muss

Ob du eingetragen werden musst, regelt § 1 HGB: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, und Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, er erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Das Gesetz geht also vom Kaufmann aus, das Kleingewerbe ist die Ausnahme. Eine Umsatz- oder Mitarbeiterzahl nennt die Vorschrift nicht. Es kommt auf das Bild des ganzen Betriebs an; die IHK Rhein-Neckar nennt als Kriterien etwa Lagerhaltung, Kreditgewährung und die Vielfalt der Geschäftsbeziehungen.

Ein Kaufmann muss seine Firma zur Eintragung anmelden (§ 29 HGB), sonst hält ihn das Registergericht mit Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro je Festsetzung dazu an (§ 14 HGB). Das Finanzamt entscheidet diese Frage nicht.

Kleingewerbe
Kannkaufmann
Istkaufmann
Voraussetzung
keine kaufmännische Einrichtung nötig
wie Kleingewerbe, freiwillig eingetragen (§ 2 HGB)
kaufmännische Einrichtung nötig (§ 1 HGB)
Handelsregister
nein
auf Antrag, Löschung ebenso
Pflicht
Name
Geschäftsbezeichnung und dein bürgerlicher Name
Firma mit „e.K.“
Firma mit „e.K.“
Bücher nach HGB
nein
ja, soweit § 241a HGB nicht befreit
ja, soweit § 241a HGB nicht befreit
Beitragsfreistellung der IHK (§ 3 Abs. 3 IHKG)
möglich
entfällt
entfällt

Als Kaufmann gelten strengere Regeln. Eine Vertragsstrafe, die du im Betrieb versprichst, kann ein Gericht nicht nach § 343 BGB herabsetzen (§ 348 HGB). Kaufst du Ware von einem anderen Kaufmann, musst du sie unverzüglich prüfen und Mängel ebenso rügen, sonst gilt sie als genehmigt (§ 377 HGB). Freiberufler betrifft das nicht, denn § 1 HGB setzt einen Gewerbebetrieb voraus.

800.000 und 80.000 Euro sind keine Kaufmannsgrenze

Diese Zahlen gehören zur Buchführung. Kommt ein Einzelkaufmann an zwei Abschlussstichtagen in Folge auf Umsatzerlöse bis 800.000 € und einen Jahresüberschuss bis 80.000 €, braucht er keine Bücher nach HGB; nach einer Neugründung reicht der erste Stichtag (§ 241a HGB). Unabhängig davon verpflichtet das Finanzamt gewerbliche Unternehmer mit über 800.000 € Umsatz oder über 80.000 € Gewinn zur Buchführung, ab dem Wirtschaftsjahr nach seiner Mitteilung (§ 141 AO). Greift keins von beiden, darf auch ein eingetragener Kaufmann den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln (§ 4 Abs. 3 EStG).

Welcher Name auf Rechnung, Transporter und Website stehen darf

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unterschreibt (§ 17 HGB). Ohne Eintrag hast du keine, darfst aber eine Geschäftsbezeichnung führen, also einen Branchen- oder Fantasienamen. Laut IHK Rhein-Neckar darf sie nicht firmenähnlich wirken und keinen Rechtsformzusatz tragen. Wer „e.K.“ schreibt, ohne eingetragen zu sein, gebraucht eine Firma, die ihm nicht zusteht; das Registergericht hält ihn mit Ordnungsgeld zum Unterlassen an (§ 37 Abs. 1 HGB).

Die Firma selbst darf nicht irreführen (§ 18 HGB), muss „e.K.“, „e.Kfm.“, „e.Kfr.“ oder den ausgeschriebenen Zusatz enthalten (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB) und sich von den am Ort eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (§ 30 HGB).

Wo der Name steht
ohne Eintrag
als e.K.
Rechnung
vollständiger Name und vollständige Anschrift (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG); die Geschäftsbezeichnung darf daneben stehen
Firma und vollständige Anschrift, dazu die Angaben aus der nächsten Zeile
Geschäftsbriefe an einen bestimmten Empfänger, auch per E-Mail
keine Vorgabe im HGB
Firma mit „e.K.“, Ort der Niederlassung, Registergericht und Registernummer (§ 37a HGB)
Vor dem Auftrag, als Dienstleister
Vor- und Familienname, Anschrift, Telefon und E-Mail (§ 2 Abs. 1 DL-InfoV)
zusätzlich Registergericht und Registernummer
Impressum der Website
Name und Anschrift der Niederlassung, E-Mail-Adresse (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DDG)
zusätzlich Handelsregister und Registernummer (Nr. 4)

Die Formalitäten in der Reihenfolge, in der sie anfallen

  1. Vor dem ersten Auftrag klärst du, ob deine Tätigkeit eine Erlaubnis braucht oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ist, das nur mit Eintrag in der Handwerksrolle erlaubt ist (§ 1 HwO, Anlage A).
  2. Am Starttag zeigst du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an (§ 14 Abs. 1 GewO). Einen freien Beruf meldest du nur dem Finanzamt, mit dem Fragebogen aus Schritt 3 (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob es ein Gewerbe ist, klärt der Beitrag ab wann du ein Gewerbe anmelden musst; wie die Anzeige läuft, steht unter Gewerbe anmelden.
  3. Binnen eines Monats nach dem Start geht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch ans Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Was deine Angaben auslösen, zeigt der Beitrag zum Fragebogen.
  4. Ein eigenes Geschäftskonto schreibt dir kein Gesetz vor. Was trotzdem dafür spricht, erklärt der Beitrag zur Geschäftskonto-Pflicht.
  5. Eine Krankenversicherung, gesetzlich oder privat, muss jeder mit Wohnsitz in Deutschland haben (§ 193 Abs. 3 VVG). Rentenversicherungspflichtig sind Selbstständige nur in bestimmten Gruppen, etwa Handwerker in der Handwerksrolle oder wer regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist (§ 2 Satz 1 Nr. 8 und 9 SGB VI). Im zweiten Fall meldest du dich binnen drei Monaten selbst beim Rentenversicherungsträger (§ 190a SGB VI). Unfallversichert bist du als Unternehmer nur in einigen Bereichen kraft Gesetzes, etwa im Gesundheitswesen (§ 2 SGB VII), oder wenn die Satzung deiner Berufsgenossenschaft es vorsieht (§ 3 SGB VII); sonst auf Antrag (§ 6 SGB VII).
  6. Zur IHK gehörst du kraft Gesetzes, sobald du zur Gewerbesteuer veranlagt wirst und in ihrem Bezirk eine Betriebsstätte hast (§ 2 IHKG). Handwerk und handwerksähnliche Gewerbe gehören zur Handwerkskammer (§ 90 HwO).
  7. Bist du Kaufmann oder willst es werden, geht die Anmeldung zum Handelsregister elektronisch und öffentlich beglaubigt ans Registergericht (§ 12 Abs. 1 HGB), über einen Notar, auf Wunsch per Videokommunikation.

Mobil beim Kunden: wann ein Reisegewerbe daraus wird

Ein Reisegewerbe betreibt nach § 55 GewO, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung Leistungen anbietet; dafür braucht er eine Reisegewerbekarte. Fährst du nur zu vereinbarten Terminen, bleibt es beim stehenden Gewerbe. Wer ohne Termin an Haustüren klingelt oder auf Parkplätzen Kundschaft anspricht, braucht grundsätzlich die Karte.

Was die Gründung kostet, soweit eine Stelle den Preis festlegt

Posten
Betrag
Grundlage
Gewerbeanzeige
legt deine Gemeinde fest, in Kiel 30 €
Gebührenhinweis der Landeshauptstadt Kiel
Eintragung eines Einzelkaufmanns ins Handelsregister
140 €
Gebühr Nr. 1100 der Handelsregistergebührenverordnung (105 €) und ein Drittel davon nach Nr. 6000 für die Bereitstellung der Registerdaten
Notar für die Registeranmeldung
Gebühren nach dem GNotKG, berechnet aus einem Geschäftswert von 30.000 €
§ 105 Abs. 3 Nr. 1 GNotKG
IHK ohne Registereintrag
0 €, solange der Gewerbeertrag 5.200 € nicht übersteigt; als Gründer im Geschäftsjahr der Eröffnung und im Jahr danach bis 25.000 €
§ 3 Abs. 3 IHKG, mit weiteren Bedingungen für Gründer; die Vollversammlung darf die Grenzen senken
IHK mit Registereintrag
Grundbeitrag und Umlage nach der Wirtschaftssatzung deiner IHK; für die Umlage zählt der Gewerbeertrag abzüglich 15.340 €
§ 3 Abs. 3 IHKG

Beispiel: Piet meldet seine mobile Aufbereitung an

BeispielPiet, mobiler Kfz-Aufbereiter in Kiel

Piet Petersen war bisher angestellt; gewerbliche oder selbständige Einkünfte hatte er in den fünf Jahren davor keine, an einer Kapitalgesellschaft war er nie beteiligt. Ab Montag, 2. November 2026, reinigt, poliert und versiegelt er Autos auf eigene Rechnung, vor der Haustür oder am Arbeitsplatz seiner Kunden, immer auf Termin.

Fahrzeugpflege steht in keiner der beiden Anlagen der Handwerksordnung, Piet gehört also zur IHK. Wollte er auch Lackschäden ausbessern, würde er vorher bei der Handwerkskammer fragen, ob das schon zu einem zulassungspflichtigen Handwerk gehört. Weil er nur auf Bestellung kommt, ist es kein Reisegewerbe. Lager und Angestellte hat er keine, die Kunden zahlen nach jedem Auftrag; nach den Kriterien der IHK spricht alles für ein Kleingewerbe.

Auf den Transporter kommt „Piets Glanzdienst, mobile Fahrzeugpflege, Inhaber Piet Petersen“; „e.K.“ dürfte er erst nach einer Eintragung anhängen. Rechnungen tragen seinen vollen Namen und seine Anschrift, die Website dazu Telefon und E-Mail, damit Kunden sie vor dem Termin kennen.

Pflicht
Regel
Piets Termin
Gewerbeanzeige, online
am Tag des Beginns
Montag, 2. November 2026, Gebühr 30 €
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
ein Monat nach der Eröffnung
Mittwoch, 2. Dezember 2026
Meldung zur Rentenversicherung
nur bei Versicherungspflicht
entfällt, siehe unten

Für 2027 plant er 31.200 € Umsatz mit Privatkunden, 12.000 € von einem Autohaus und 8.400 € von einem zweiten, zusammen 31.200 + 12.000 + 8.400 = 51.600 €. Der größte Auftraggeber bringt 12.000 ÷ 51.600 = 23,3 Prozent; im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet Piet damit nicht. Bei geschätzten 28.900 € Kosten bleiben 51.600 − 28.900 = 22.700 € Gewinn. Für November und Dezember 2026 rechnet er mit 6.200 € Umsatz und 3.900 € Kosten, also 2.300 € Gewinn. Sein Gewerbeertrag entspricht in diesem Beispiel dem Gewinn, und seine IHK hat die Grenzen nicht gesenkt.

  1. IHK 2026: 2.300 € liegen unter 5.200 €, der Beitrag entfällt schon deshalb.
  2. IHK 2027: 22.700 € liegen unter 25.000 €, und die Bedingungen der Gründerbefreiung erfüllt er. Deckt sich das Geschäftsjahr der IHK mit dem Kalenderjahr, zahlt er auch 2027 weder Grundbeitrag noch Umlage.
  3. Gegenrechnung als e.K.: 140 € fürs Register plus die Notarrechnung, und beide Freistellungen fielen weg. Für 2027 wäre die Umlage aus 22.700 − 15.340 = 7.360 € zu berechnen, dazu käme der Grundbeitrag, beides nach der Wirtschaftssatzung seiner IHK. Bilanzieren müsste er trotzdem nicht, denn 51.600 € Umsatz und 22.700 € Überschuss liegen weit unter den Werten des § 241a HGB.
  4. Haftung: Muss nach einem Polierfehler ein Kotflügel neu lackiert werden, zahlt Piet als Person, mit oder ohne e.K. Deshalb prüft er vorab, ob seine Betriebshaftpflicht Schäden an Fahrzeugen deckt, an denen er arbeitet.
SchwellenwerteIHK-Beitrag ohne Registereintrag: Piets Gewerbeertrag 2027
  • Gründer unter weiteren Bedingungen: frei bis zu diesem Betrag im Eröffnungsjahr und im Jahr danach25.000 €
  • Markiert: Piets Gewerbeertrag 2027, gleich seinem Gewinn22.700 €
  • beitragsfrei bis zu diesem Gewerbeertrag5.200 €

Wann GmbH oder UG einen Blick wert sind

Eine GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), braucht aber einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG), mindestens 25.000 € Stammkapital (§ 5 Abs. 1 GmbHG) und eine Eintragung, für die das Registergericht bei einer Bargründung 300 € verlangt (225 € nach Gebühr Nr. 2100 HRegGebV und ein Drittel davon nach Nr. 6000). Sie muss bilanzieren, weil § 241a HGB nur Einzelkaufleute befreit, und ihre Jahresabschlüsse offenlegen (§ 325 HGB). Die UG startet mit weniger Kapital, zahlt es aber vor der Anmeldung voll ein und legt jährlich ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses zurück, solange ihr Stammkapital unter 25.000 € liegt (§ 5a GmbHG). Die IHK Rhein-Neckar rät, bei steigendem Risiko oder größerem Kapitalbedarf über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft nachzudenken. Ob sich das für dich rechnet, lässt du dir von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durchrechnen.

Einzelunternehmen gründen: die Checkliste für den Start

  1. Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder freier Beruf, Erlaubnis oder Handwerksrolle nötig? Im Zweifel IHK oder Handwerkskammer fragen.
  2. Kaufmännische Einrichtung nötig? Dann die Registeranmeldung beim Notar einplanen.
  3. Geschäftsbezeichnung ohne Rechtsformzusatz wählen, voller Name auf Rechnung, Website und Impressum.
  4. Ein Gewerbe am Starttag anzeigen, die Monatsfrist für den Fragebogen gleich eintragen.
  5. Krankenversicherung, mögliche Rentenpflicht und Haftpflicht vor dem ersten Kunden klären.
  6. Belege und Kontoauszüge vom ersten Umsatz an geordnet aufheben. Dabei hilft enno: Bank und Belege sortiert es nachts, Buchungen gleicht es mit Belegen ab, und die Fristen hat es im Blick. Was ans Finanzamt geht, prüfst du und schickst es selbst ab.

Quellen

Die Aussagen in diesem Artikel beruhen auf 53 Quellen, geprüft zum Stand .

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Gesetze und Verordnungen

Behörden, Kammern und Portale

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Er gibt die Rechtslage in Deutschland zum Stand wieder und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Personen in den Beispielen sind erfunden.

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Belege, Bank und Fristen ab Tag 1 an einem Ort. Kleinunternehmerregelung? enno zeigt dir, was für dich gilt. enno bereitet vor, du prüfst und übermittelst selbst.

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